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Gemeinschaftstarif - KVV - Karlsruher Verkehrsverbund

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Änderung der Bankverbindung oder der Anschrift<br />

Soll das Beförderungsentgelt von einem anderen Konto abgebucht<br />

werden, muss eine neue Einzugsermächtigung/ein neues SEPA-Basis-<br />

Lastschriftmandat bis zum 10. des Vormonats beim Verkehrsunternehmen<br />

vorliegen.<br />

Der Abonnent ist verpflichtet, dem Verkehrsunternehmen eine Änderung<br />

seiner Anschrift rechtzeitig anzuzeigen. Kosten, die durch<br />

eine unterbliebene Anzeige des Wechsels der Bankverbindung<br />

oder der Anschrift entstehen, gehen zu Lasten des Abonnenten.<br />

Haftung<br />

Der Inhaber der Karte ab 60 oder dessen gesetzlicher Vertreter<br />

haftet für alle aus dem Jahreskartenvertrag resultierenden Zahlungsverpflichtungen.<br />

Vertragspartner (Besteller), Nutzer (Inhaber) und Kontoinhaber<br />

haften gesamtschuldnerisch.<br />

B 4.9.5 Umwelt-Monatskarte/Monatskarte – übertragbar –<br />

Gültigkeitszeitraum<br />

Umwelt-Monatskarten sind gleitende Monatskarten. Der Tag des<br />

Beginns kann frei gewählt werden.<br />

Diese Monatskarten gelten bis zum gleichen Tag des Folgemonats<br />

(einschließlich). Ist dies ein Samstag, Sonn- oder Feiertag gilt die<br />

Monatskarte bis zum nächstfolgenden Werktag. Umwelt-Monatskarten,<br />

die am Fahrkartenautomaten gekauft werden, sind ab dem<br />

Ausgabezeitpunkt gültig. Der Geltungsbereich ist vom Fahrgast<br />

mit Kugelschreiber in Druckschrift einzutragen, soweit nicht bereits<br />

vom Verkaufsgerät der Geltungsbereich eingetragen ist.<br />

Die Umwelt-Monatskarte berechtigt innerhalb des eingetragenen<br />

Geltungsbereichs zu beliebig vielen Fahrten. Sie ist beliebig<br />

übertragbar, darf aber jeweils nur von einer Person für eine Fahrt<br />

verwendet und muss dabei vom Benutzer mitgeführt werden.<br />

Für verlorengegangene oder nicht ausgenutzte Umwelt-Monatskarten<br />

wird wegen der Übertragbarkeit kein Ersatz geleistet.<br />

Für die Ausdehnung des Geltungsbereiches gelten die Bestimmungen<br />

unter 4.3.<br />

Fahrten ohne mitgeführte Umwelt-Monatskarte sind gesondert zu<br />

bezahlen. Kann die Karte bei einer Fahrkartenkontrolle nicht vorgezeigt<br />

werden, ist das erhöhte Beförderungsentgelt zu entrichten.<br />

Eine nachträgliche Vorlage der Umwelt-Monatskarte wird nicht<br />

anerkannt.<br />

Bei gemeinsam reisenden Personen ist die Erweiterung der Gruppengröße<br />

nach Antritt der Fahrt nicht zugelassen.<br />

B 4.9.6 Umwelt-Jahreskarte/Jahreskarte – übertragbar –<br />

Die Umwelt-Jahreskarte ist eine Jahreskarte für Jedermann und<br />

berechtigt innerhalb des aufgedruckten Geltungsbereiches und<br />

Geltungszeitraumes zu beliebig vielen Fahrten. Die Umwelt-Jahreskarte<br />

gilt auch noch am ersten Werktag des auf den angegebenen<br />

Zeitraum folgenden Monats. Ist der Werktag ein Samstag, gilt die<br />

Karte auch noch am nächstfolgenden Werktag. Bei Ausgabe in<br />

12 Monatsabschnitten gelten die jeweiligen Monatsabschnitte für<br />

den angegebenen Kalendermonat und darüber hinaus am folgenden<br />

Werktag. Ist dieser Werktag ein Samstag, gelten die Karten<br />

bis zum nächstfolgenden Werktag.<br />

Für die Ausdehnung des Geltungsbereiches gelten die Bestimmungen<br />

unter 4.3.<br />

Die Umwelt-Jahreskarte ist beliebig übertragbar, darf aber jeweils<br />

nur von einer Person für eine Fahrt verwendet und muss vom<br />

Benutzer mitgeführt werden.<br />

Fahrten ohne mitgeführte Umwelt-Jahreskarte sind gesondert zu<br />

bezahlen. Kann eine Umwelt-Jahreskarte bei einer Fahrkartenkontrolle<br />

nicht vorgezeigt werden, ist das erhöhte Beförderungsentgelt<br />

zu entrichten. Eine nachträgliche Vorlage der Umwelt-Jahreskarte<br />

wird nicht anerkannt.<br />

Mitnahmeregelung<br />

Nach 19 Uhr bis 3 Uhr des Folgetages (bei Nightlinerlinien bis<br />

Betriebsschluss) kann der Eigentümer einer Umwelt-Jahreskarte<br />

einen weiteren Erwachsenen und bis zu 2 zahlungspflichtige Kinder<br />

unter 15 Jahre mitnehmen. Bei Familien können alle zur Familie<br />

gehörenden Kinder des Karteninhabers unter 15 Jahre mitgenommen<br />

werden.<br />

Bei gemeinsam reisenden Personen ist die Erweiterung der Gruppengröße<br />

nach Antritt der Fahrt nicht zugelassen.<br />

Mitnahmeregelung<br />

Nach 19 Uhr bis 3 Uhr des Folgetages (bei Nightlinerlinien bis<br />

Betriebsschluss) können mit einer Umwelt-Monatskarte 2 Erwachsene<br />

und 2 zahlungspflichtige Kinder gemeinsam fahren. Familien<br />

können mit 2 Erwachsenen und allen Kindern unter 15 Jahre<br />

gemeinsam fahren.<br />

40 Tarifbestimmungen und Fahrpreise<br />

Tarifbestimmungen und Fahrpreise<br />

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