Gemeinschaftstarif - KVV - Karlsruher Verkehrsverbund
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B 4.9.2 Ausbildungs-Jahreskarte/ScoolCard<br />
Die ScoolCard ist eine persönliche (nicht übertragbare) Jahreskarte<br />
für Schüler und Auszubildende. Sie berechtigt in dem auf der Karte<br />
eingetragenen Zeitraum zu beliebig vielen Fahrten im Netz des<br />
<strong>Karlsruher</strong> <strong>Verkehrsverbund</strong>es.<br />
Der Übergang in die 1. Klasse der DB ist nicht gestattet.<br />
Berechtigte:<br />
Die ScoolCard wird ausgegeben an:<br />
Schulpflichtige Personen bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres;<br />
Nach Vollendung des 15. Lebensjahres für<br />
a) Schüler und Studenten öffentlicher, staatlich genehmigter oder<br />
staatlich anerkannter privater<br />
Allgemeinbildender Schulen<br />
Berufsbildender Schulen<br />
Einrichtungen des zweiten Bildungsweges<br />
Hochschulen, Akademien mit Ausnahme der Verwaltungsakademien,<br />
Volkshochschulen und Landesvolkshochschulen;<br />
b) Personen, die private Schulen oder sonstige Bildungseinrichtungen,<br />
die nicht unter a) fallen besuchen, sofern sie aufgrund des<br />
Besuchs dieser Schulen oder Bildungseinrichtungen von der<br />
Berufsschulpflicht befreit sind oder sofern der Besuch dieser<br />
Schulen und sonstigen privaten Bildungseinrichtungen nach<br />
dem Bundesausbildungsförderungsgesetz förderungsfähig ist;<br />
c) Personen, die an einer Volkshochschule oder einer anderen<br />
Einrichtung der Weiterbildung Kurse zum nachträglichen Erwerb<br />
des Hauptschul- oder Realschulabschlusses besuchen;<br />
d) Personen, die in einem Berufsausbildungsverhältnis im Sinne<br />
des Berufsbildungsgesetzes oder in einem anderen Vertragsverhältnis<br />
im Sinne des § 19 des Berufsbildungsgesetzes<br />
stehen sowie Personen, die in einer Einrichtung außerhalb der<br />
betrieblichen Berufsausbildung im Sinne des § 40 Abs. 3 des<br />
Berufsbildungsgesetzes, § 37 Abs. 3 der Handwerksordnung<br />
ausgebildet werden;<br />
e) Personen, die einen staatlich anerkannten Berufsvorbereitungslehrgang<br />
besuchen;<br />
f) Praktikanten und Volontäre, sofern die Ableistung eines<br />
Praktikums oder Volontariats vor, während oder im Anschluss<br />
an eine staatlich geregelte Ausbildung oder ein Studium an<br />
einer Hochschule nach den für Ausbildung und Studium geltenden<br />
Bestimmungen vorgesehen ist, während der Zeit der<br />
Ableistung dieses Praktikums oder Volontariats; z. B. Ärzte,<br />
während der Zeit der Ableistung ihres Praktikums;<br />
g) die Amtsanwärter/innen des einfachen, mittleren und gehobenen<br />
Dienstes sowie Praktikanten und Personen, die durch<br />
Besuch eines Verwaltungslehrganges die Qualifikation für die<br />
Zulassung als Beamtenanwärter des einfachen, mittleren oder<br />
gehobenen Dienstes erst erwerben müssen, sofern sie keinen<br />
Fahrkostenersatz von der Verwaltung erhalten (Lehramts- und<br />
Rechtsreferendare können keine ScoolCard erhalten);<br />
h) Teilnehmer/innen an einem freiwilligen sozialen und freiwilligen<br />
ökologischen Jahr oder vergleichbaren sozialen Diensten sowie .<br />
Teilnehmer/innen am Bundesfreiwilligendienst (BFD).<br />
Angehörige der Bundeswehr erhalten keine ScoolCard.<br />
Die ScoolCard wird in Form einer persönlichen Karte für die Dauer<br />
von 12 Kalendermonaten ausgegeben.<br />
Für Personen ab 15 Jahren wird die ScoolCard nur mit aktuellem<br />
Lichtbild ausgegeben, Personen unter 15 Jahren können die<br />
ScoolCard auch ohne Lichtbild erhalten. In diesem Fall kann bei der<br />
Fahrkartenprüfung vom Nutzer der ScoolCard zum Nachweis der<br />
Identität die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (z. B. ein<br />
Schülerausweis) verlangt werden.<br />
Die ScoolCard kann entweder im Abonnement mit monatlicher<br />
Abbuchung des Beförderungsentgeltes oder gegen Barzahlung<br />
des Jahresbetrages im Voraus bezogen werden.<br />
In beiden Fällen ist die Abgabe eines vollständig ausgefüllten<br />
Bestellscheines beim ausgebenden Verkehrsunternehmen für eine<br />
ScoolCard erforderlich.<br />
Die personenbezogenen Daten und das Lichtbild des Kunden<br />
werden im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen<br />
erhoben und verarbeitet.<br />
Abonnement<br />
Die ScoolCard im Abonnement wird mit monatlicher Abbuchung<br />
angeboten und in Form einer persönlichen Karte für die Dauer von<br />
12 Monaten ausgegeben.<br />
Voraussetzung für die Teilnahme am Abonnement ist die Erteilung<br />
eines SEPA Basis-Lastschriftmandats oder einer Einzugsermächtigung.<br />
Abweichend von der 14-Tage-Pre-Notification, basierend<br />
auf dem SEPA Basis-Lastschriftverfahren, wird eine Vorabankündigungspflicht<br />
von zwei Tagen für die Durchführung von Lastschriften<br />
vereinbart. Die Mandatsreferenz auf Basis des SEPA Basis-<br />
Lastschriftverfahrens entspricht der Abonummer, die dem Kunden<br />
im Rahmen der Pre-Notification mitgeteilt wird.<br />
Die Teilnahme am Abonnementverfahren kann vom Verkehrsunternehmen<br />
verweigert werden, sofern keine ausreichende Bonität des<br />
Kunden vorliegt.<br />
32 Tarifbestimmungen und Fahrpreise<br />
Tarifbestimmungen und Fahrpreise<br />
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