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Gemeinschaftstarif - KVV - Karlsruher Verkehrsverbund

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Die Kundenkarte bindet die Ausbildungs-Monatskarte an eine<br />

Person. Die Kundenkarte ist nur gültig, wenn Vor- und Zuname,<br />

Geburtsdatum sowie Wohnung (Ort, Straße, Hausnummer) des<br />

Fahrgastes mit Kugelschreiber in Druckschrift eingetragen sind.<br />

Für die Ausdehnung des Geltungsbereiches gelten die Bestimmungen<br />

unter 4.3.<br />

Gültigkeitszeitraum<br />

Die Monatskarten im Ausbildungsverkehr gelten für den angegebenen<br />

Kalendermonat und darüber hinaus am folgenden Werktag.<br />

Ist dieser Werktag ein Samstag, gelten die Karten bis zum nächstfolgenden<br />

Werktag.<br />

Ausbildungs-Monatskarten werden ausgegeben an:<br />

schulpflichtige Personen bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres;<br />

Nach Vollendung des 15. Lebensjahres für<br />

a) Schüler und Studenten öffentlicher, staatlich genehmigter oder<br />

staatlich anerkannter privater<br />

Allgemeinbildender Schulen<br />

Berufsbildender Schulen<br />

Einrichtungen des zweiten Bildungsweges<br />

Hochschulen, Akademien mit Ausnahme der Verwaltungsakademien,<br />

Volkshochschulen und Landesvolkshochschulen;<br />

b) Personen, die private Schulen oder sonstige Bildungseinrichtungen,<br />

die nicht unter a) fallen besuchen, sofern sie aufgrund<br />

des Besuchs dieser Schulen oder Bildungseinrichtungen von<br />

der Berufsschulpflicht befreit sind oder sofern der Besuch<br />

dieser Schulen und sonstigen privaten Bildungseinrichtungen<br />

nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz förderungsfähig .<br />

ist;<br />

c) Personen, die an einer Volkshochschule oder einer anderen<br />

Einrichtung der Weiterbildung Kurse zum nachträglichen Erwerb<br />

des Hauptschul- oder Realschulabschlusses besuchen;<br />

d) Personen, die in einem Berufsausbildungsverhältnis im Sinne<br />

des Berufsbildungsgesetzes oder in einem anderen Vertragsverhältnis<br />

im Sinne des § 19 des Berufsbildungsgesetzes stehen<br />

sowie Personen, die in einer Einrichtung außerhalb der betrieblichen<br />

Berufsausbildung im Sinne des § 40 Abs. 3 des Berufsbildungsgesetzes,<br />

§ 37 Abs. 3 der Handwerksordnung ausgebildet<br />

werden;<br />

e) Personen, die einen staatlich anerkannten Berufsvorbereitungslehrgang<br />

besuchen;<br />

f) Praktikanten und Volontäre, sofern die Ableistung eines<br />

Praktikums oder Volontariats vor, während oder im Anschluss<br />

an eine staatlich geregelte Ausbildung oder ein Studium an<br />

einer Hochschule nach den für Ausbildung und Studium geltenden<br />

Bestimmungen vorgesehen ist, während der Zeit der<br />

Ableistung dieses Praktikums oder Volontariats; z. B. Ärzte,<br />

während der Zeit der Ableistung ihres Praktikums;<br />

g) die Amtsanwärter/innen des einfachen, mittleren und gehobenen<br />

Dienstes sowie Praktikanten und Personen, die durch<br />

Besuch eines Verwaltungslehrganges die Qualifikation für die<br />

Zulassung als Beamtenanwärter des einfachen, mittleren oder<br />

gehobenen Dienstes erst erwerben müssen, sofern sie keinen<br />

Fahrkostenersatz von der Verwaltung erhalten (Lehramts- und .<br />

Rechtsreferendare können keine Ausbildungs-Monatskarten<br />

erhalten);<br />

h) Teilnehmer/innen an einem freiwilligen sozialen und freiwilligen<br />

ökologischen Jahr oder vergleichbaren sozialen Diensten sowie .<br />

Teilnehmer/innen am Bundesfreiwilligendienst (BFD).<br />

Angehörige der Bundeswehr erhalten keine Monatskarte im<br />

Ausbildungsverkehr.<br />

Ausbildungs-Monatskarten erhalten bei den Verkaufsstellen<br />

formlos:<br />

a) Personen, die Berechtigungsabschnitte vorlegen,<br />

b) Schüler unter 15 Jahre.<br />

Ein Identitätsnachweis, z. B. Schülerausweis ist auf Verlangen<br />

vorzulegen.<br />

Alle anderen Personen benötigen beim Kauf von Ausbildungs-<br />

Monatskarten eine Bestätigung der Schule/Ausbildungsstätte auf<br />

der Rückseite der Kundenkarte für den jeweils in Frage kommenden<br />

Zeitraum.<br />

Die für den Kauf erforderlichen Berechtigungsnachweise, u. a.<br />

Bestätigung der Ausbildungsstätte, Schülerausweis oder Immatrikulationsbescheinigung,<br />

sind bei Benutzung mitzuführen und bei<br />

Fahrkartenkontrollen auf Verlangen vorzulegen.<br />

30 Tarifbestimmungen und Fahrpreise<br />

Tarifbestimmungen und Fahrpreise<br />

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