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Gemeinschaftstarif - KVV - Karlsruher Verkehrsverbund

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Die Zuschläge gelten nur in Verbindung mit der zugehörigen<br />

<strong>KVV</strong> Fahrkarte.<br />

Der Preis des Zuschlages ist ein Pauschalpreis, unabhängig von<br />

der Anzahl befahrener Waben und einheitlich für Erwachsene und<br />

Kinder.<br />

Es werden folgende Zuschläge angeboten:<br />

B 4.7<br />

1. Klasse Zuschlag für einfache Fahrt<br />

Der Zuschlag gilt in Verbindung mit der zugehörigen <strong>KVV</strong><br />

Fahrkarte maximal 240 Minuten.<br />

1. Klasse Zuschlag als Monatskarte<br />

Für die zeitliche Gültigkeit gelten analog die Tarifbestimmungen<br />

der Umweltmonatskarte unter Punkt 4.9.5.<br />

Der Zuschlag wird zu Zeitkarten ausgegeben (ausgenommen<br />

Ausbildungs-Monatskarten, Ausbildungs-Jahreskarten/<br />

ScoolCard und Studikarten).<br />

Zuschlag Anruflinientaxi/Anrufsammeltaxi<br />

Für die Benutzung eines Anruflinien- oder Anrufsammeltaxis<br />

gelten Sonderregelungen.<br />

B 4.8<br />

Tageskarten<br />

(1) Tageskarten mit dem Zusatz „solo“ gelten für eine Person,<br />

Tageskarten mit dem Zusatz „plus“ gelten für maximal<br />

5 Personen oder Eltern bzw. Großeltern (maximal 2 Erwachsene)<br />

mit beliebiger Anzahl eigener Kinder oder Enkelkinder<br />

bis einschließlich 14 Jahre.<br />

(2) Die solo- und die plus-Fahrkarten sind zu entwerten, falls sie<br />

nicht bereits entwertet ausgegeben werden (§ 6 Beförderungsentgelte,<br />

Fahrkarten der Beförderungsbedingungen).<br />

Mehrfache Entwertung der gleichen Fahrkarte führt zur<br />

Ungültigkeit.<br />

(3) Die solo- und die plus-Fahrkarten werden für vier Geltungsbereiche<br />

ausgegeben. Der jeweilige Geltungsbereich wird durch<br />

die Tarifwabe bestimmt, in der die Karte entwertet worden ist.<br />

Es werden folgende Fahrkarten angeboten:<br />

City/3 Waben<br />

Karlsruhe bzw. Baden-Baden mit einer angrenzenden Regio-.<br />

nalwabe oder in drei einander angrenzenden Regionalwaben.<br />

Regio<br />

Die Regiokarte gilt im Netz des <strong>KVV</strong>.<br />

Sibylla<br />

Die Sibyllakarte gilt im Stadtgebiet Ettlingen/Wabe 230.<br />

Sie wird nur als solo-Fahrkarte angeboten.<br />

RegioX<br />

Die RegioX-Karte gilt im Netz des <strong>KVV</strong> sowie in weiteren<br />

angrenzenden Gebieten (siehe Abschnitt C, 5.3).<br />

(4) Tageskarten berechtigen zu beliebig vielen Fahrten im jeweiligen<br />

Geltungsbereich innerhalb der Geltungsdauer. Die<br />

Karten gelten vom Zeitpunkt der Entwertung bis 3 Uhr des<br />

Folgetages, bereits entwertet ausgegebene Tageskarten gelten<br />

am aufgedruckten Kalendertag bis 3 Uhr des Folgetages.<br />

Nightlinerlinien können bis Betriebsschluss genutzt werden.<br />

Mit Ablauf der Geltungsdauer muss die Fahrt beendet sein.<br />

Tageskarten sind nach Fahrtantritt nicht mehr übertragbar.<br />

(5) Die für eine Person (solo) gültigen Tageskarten „City“ und<br />

„Regio“ sind auch als 4er-Karten mit der Bezeichnung<br />

„City quattro“ und „Regio quattro“ erhältlich. Die quattro-<br />

Karte enthält vier Abschnitte. Bei Fahrtantritt ist für jede<br />

Person unverzüglich ein Abschnitt zu entwerten. Ein Abschnitt<br />

berechtigt am Tag der Entwertung bis 3 Uhr des Folgetages zu<br />

beliebig vielen Fahrten innerhalb des Geltungsbereiches.<br />

Nightlinerlinien können bis Betriebsschluss genutzt werden.<br />

(6) Eine Ergänzungskarte für Kinder berechtigt mit einer Tageskarte<br />

für eine Person (Citysolo, Regiosolo, Sibyllakarte) zur Mitnahme<br />

aller eigenen Kinder bzw. Enkelkinder bis einschließlich 14 Jahre.<br />

B 4.9<br />

Zeitfahrkarten<br />

Zu den Zeitfahrkarten gehören alle Fahrkarten mit mehr als<br />

einem Tag Gültigkeit.<br />

Für die Benutzung personenbezogener Zeitfahrkarten ohne Lichtbild<br />

hat der Fahrgast einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis<br />

(bei Schülern auch Schülerausweis) mit sich zu führen und bei<br />

Fahrkartenkontrollen auf Verlangen vorzuzeigen.<br />

B 4.9.1 Ausbildungs-Monatskarte<br />

Ausbildungs-Monatskarten berechtigten innerhalb des eingetragenen<br />

Geltungsbereiches zu beliebig vielen Fahrten. In den Zügen<br />

der DB berechtigen Monatskarten im Ausbildungsverkehr nur zur<br />

Fahrt in der 2. Wagenklasse. Der Übergang in die 1. Klasse ist<br />

nicht gestattet.<br />

Ausbildungs-Monatskarten sind nur gültig in Verbindung mit einer<br />

Kundenkarte (Ausbildungskarte) und mit Kugelschreiber eingetragener<br />

Kundenkartennummer.<br />

28 Tarifbestimmungen und Fahrpreise<br />

Tarifbestimmungen und Fahrpreise<br />

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