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Gemeinschaftstarif - KVV - Karlsruher Verkehrsverbund

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und Fahrtunterbrechungen sind beliebig oft gestattet. Rund- und<br />

Rückfahrten sind unzulässig. Mehrfache Entwertung der gleichen<br />

Fahrkarte führt zur Ungültigkeit.<br />

Einzelfahrkarten haben ab Entwertung folgende Gültigkeitsdauer<br />

(einschließlich Umsteigezeit und Fahrtunterbrechung):<br />

60 Minuten bei Fahrten in einer Wabe<br />

90 Minuten bei Fahrten in 2 Waben<br />

180 Minuten bei Fahrten in 3 bis 5 Waben<br />

240 Minuten bei Fahrten ab 6 Waben<br />

Entwertete Einzelfahrkarten sind nicht übertragbar.<br />

B 4.1.2 Einzelfahrkarte mit BahnCard-Ermäßigung<br />

Inhaber einer BahnCard 25, BahnCard 50 oder BahnCard 100 der<br />

Deutschen Bahn AG erhalten ermäßigte Einzelfahrkarten.<br />

Die Anerkennung der BahnCard in Verbindung mit anderen Fahrkartenarten<br />

(z. B. Zuschläge, Zeitkarten, Tageskarten, 4er-Karten)<br />

ist ausgeschlossen.<br />

Ermäßigte Einzelfahrkarten werden b.a.w. aus stationären und<br />

mobilen Fahrkartenautomaten, bei den Kundenzentren des <strong>KVV</strong><br />

und den Verkaufsstellen der Deutschen Bahn verkauft.<br />

Die BahnCard ist mitzuführen und bei Fahrkartenkontrollen<br />

vorzuzeigen.<br />

Im Übrigen gelten die Bestimmungen für Einzelfahrkarten (4.1.1).<br />

B 4.2<br />

4er-Karte<br />

Eine 4er-Karte enthält vier Abschnitte. Ein Abschnitt berechtigt zu<br />

einer Fahrt; er ist unverzüglich bei Fahrtantritt zu entwerten. Eine<br />

4er-Karte kann auch gleichzeitig von mehreren Personen benutzt<br />

werden. Für jede Person ist ein Abschnitt zu entwerten.<br />

Die Bestimmungen zu den Einzelfahrkarten gelten entsprechend.<br />

B 4.3<br />

Ergänzungskarten<br />

Ergänzungskarten werden für Erwachsene und Kinder angeboten.<br />

Der Tarifwabenbereich, für den eine Monats- oder Jahreskarte<br />

gültig ist, darf überfahren werden, wenn für die weiteren befahrenen<br />

Tarifwaben eine Ergänzungskarte oder eine Fahrkarte für die<br />

zusätzlich benötigten Waben gelöst wurde. Die Ergänzungskarte<br />

ist nur in Verbindung mit einer Monats- oder Jahreskarte für eine<br />

einfache Fahrt gültig. Die Gültigkeitsdauer beträgt 240 Minuten.<br />

Es gelten die Mitnahmeregelungen der jeweiligen Fahrkarten.<br />

Eine Ergänzungskarte für Kinder berechtigt in Verbindung mit<br />

einer Tageskarte für eine Person (Citysolo, Sibyllakarte, Regiosolo)<br />

Eltern oder Großeltern zur Mitnahme aller eigenen Kinder bzw.<br />

Enkelkinder bis einschließlich 14 Jahre.<br />

Für den Verkauf und die Entwertung gelten die Bestimmungen wie<br />

für Einzelfahrkarten.<br />

Die Ergänzungskarte und zusätzlich gelöste Fahrkarten müssen vor<br />

der Tarifwabengrenze, die überfahren werden soll, entwertet sein.<br />

B 4.4<br />

Fahrradkarte<br />

In den Zügen der DB Regio AG (RB, RE, IRE, S 3) ist die Mitnahme<br />

von Fahrrädern (siehe § 17) auch montags bis freitags vor 9 Uhr<br />

möglich, wenn für das Fahrrad zusätzlich eine Fahrradkarte oder<br />

eine Einzelfahrkarte für Erwachsene für 2 Waben gelöst wurde.<br />

Für den Kauf und die Entwertung von Fahrradkarten gelten die Bestimmungen<br />

wie für Einzelfahrkarten für Erwachsene zu 2 Waben.<br />

Fahrradkarten gelten für eine Fahrt, ihre Geltungsdauer ist auf<br />

maximal 240 Minuten ab Ausgabe bzw. Entwertung begrenzt.<br />

B 4.5<br />

Gruppenfahrkarten<br />

Für Gruppen ab 10 zahlenden Personen werden Gruppenfahrkarten<br />

für eine einfache Fahrt oder für Hin- und Rückfahrt ausgegeben.<br />

Sie berechtigen am Tag der Entwertung bzw. am eingetragenen<br />

Geltungstag im angegebenen Geltungsbereich zu einer<br />

Fahrt bzw. Hin- und Rückfahrt mit beliebig häufigem Umsteigen in<br />

Richtung auf das Fahrziel. Fahrtunterbrechungen sind gestattet.<br />

Der Fahrpreis für die Gruppenkarte errechnet sich durch Addition<br />

der jeweiligen Fahrpreise entsprechend der Zusammensetzung der<br />

Gruppe. Bei Fahrten von Schulklassen und Jugendgruppen wird<br />

unabhängig vom Alter der Teilnehmer der Kinderfahrpreis berechnet.<br />

Die Gruppe muss während der Fahrt zusammenbleiben.<br />

Die Ausgabe von Gruppenfahrkarten erfolgt über besondere<br />

Verkaufsstellen.<br />

Für den Verkauf und die Entwertung gelten die Bestimmungen wie<br />

für Einzelfahrkarten.<br />

Eine Erstattung erfolgt nur gegen Rückgabe der Gruppenfahrkarte<br />

und Nachweis der Nichtbenutzung oder Teilbenutzung.<br />

B 4.6<br />

Zuschlag 1. Klasse<br />

Für die Benutzung der 1. Klasse in den Zügen der Deutschen Bahn<br />

ist ein „Zuschlag 1. Klasse“ erforderlich, wenn nicht bereits auf<br />

der Fahrkarte ein Aufdruck „1. Klasse“ aufgedruckt ist.<br />

Für jede Person ist ein Zuschlag erforderlich.<br />

26 Tarifbestimmungen und Fahrpreise<br />

Tarifbestimmungen und Fahrpreise<br />

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