Gemeinschaftstarif - KVV - Karlsruher Verkehrsverbund
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und Fahrtunterbrechungen sind beliebig oft gestattet. Rund- und<br />
Rückfahrten sind unzulässig. Mehrfache Entwertung der gleichen<br />
Fahrkarte führt zur Ungültigkeit.<br />
Einzelfahrkarten haben ab Entwertung folgende Gültigkeitsdauer<br />
(einschließlich Umsteigezeit und Fahrtunterbrechung):<br />
60 Minuten bei Fahrten in einer Wabe<br />
90 Minuten bei Fahrten in 2 Waben<br />
180 Minuten bei Fahrten in 3 bis 5 Waben<br />
240 Minuten bei Fahrten ab 6 Waben<br />
Entwertete Einzelfahrkarten sind nicht übertragbar.<br />
B 4.1.2 Einzelfahrkarte mit BahnCard-Ermäßigung<br />
Inhaber einer BahnCard 25, BahnCard 50 oder BahnCard 100 der<br />
Deutschen Bahn AG erhalten ermäßigte Einzelfahrkarten.<br />
Die Anerkennung der BahnCard in Verbindung mit anderen Fahrkartenarten<br />
(z. B. Zuschläge, Zeitkarten, Tageskarten, 4er-Karten)<br />
ist ausgeschlossen.<br />
Ermäßigte Einzelfahrkarten werden b.a.w. aus stationären und<br />
mobilen Fahrkartenautomaten, bei den Kundenzentren des <strong>KVV</strong><br />
und den Verkaufsstellen der Deutschen Bahn verkauft.<br />
Die BahnCard ist mitzuführen und bei Fahrkartenkontrollen<br />
vorzuzeigen.<br />
Im Übrigen gelten die Bestimmungen für Einzelfahrkarten (4.1.1).<br />
B 4.2<br />
4er-Karte<br />
Eine 4er-Karte enthält vier Abschnitte. Ein Abschnitt berechtigt zu<br />
einer Fahrt; er ist unverzüglich bei Fahrtantritt zu entwerten. Eine<br />
4er-Karte kann auch gleichzeitig von mehreren Personen benutzt<br />
werden. Für jede Person ist ein Abschnitt zu entwerten.<br />
Die Bestimmungen zu den Einzelfahrkarten gelten entsprechend.<br />
B 4.3<br />
Ergänzungskarten<br />
Ergänzungskarten werden für Erwachsene und Kinder angeboten.<br />
Der Tarifwabenbereich, für den eine Monats- oder Jahreskarte<br />
gültig ist, darf überfahren werden, wenn für die weiteren befahrenen<br />
Tarifwaben eine Ergänzungskarte oder eine Fahrkarte für die<br />
zusätzlich benötigten Waben gelöst wurde. Die Ergänzungskarte<br />
ist nur in Verbindung mit einer Monats- oder Jahreskarte für eine<br />
einfache Fahrt gültig. Die Gültigkeitsdauer beträgt 240 Minuten.<br />
Es gelten die Mitnahmeregelungen der jeweiligen Fahrkarten.<br />
Eine Ergänzungskarte für Kinder berechtigt in Verbindung mit<br />
einer Tageskarte für eine Person (Citysolo, Sibyllakarte, Regiosolo)<br />
Eltern oder Großeltern zur Mitnahme aller eigenen Kinder bzw.<br />
Enkelkinder bis einschließlich 14 Jahre.<br />
Für den Verkauf und die Entwertung gelten die Bestimmungen wie<br />
für Einzelfahrkarten.<br />
Die Ergänzungskarte und zusätzlich gelöste Fahrkarten müssen vor<br />
der Tarifwabengrenze, die überfahren werden soll, entwertet sein.<br />
B 4.4<br />
Fahrradkarte<br />
In den Zügen der DB Regio AG (RB, RE, IRE, S 3) ist die Mitnahme<br />
von Fahrrädern (siehe § 17) auch montags bis freitags vor 9 Uhr<br />
möglich, wenn für das Fahrrad zusätzlich eine Fahrradkarte oder<br />
eine Einzelfahrkarte für Erwachsene für 2 Waben gelöst wurde.<br />
Für den Kauf und die Entwertung von Fahrradkarten gelten die Bestimmungen<br />
wie für Einzelfahrkarten für Erwachsene zu 2 Waben.<br />
Fahrradkarten gelten für eine Fahrt, ihre Geltungsdauer ist auf<br />
maximal 240 Minuten ab Ausgabe bzw. Entwertung begrenzt.<br />
B 4.5<br />
Gruppenfahrkarten<br />
Für Gruppen ab 10 zahlenden Personen werden Gruppenfahrkarten<br />
für eine einfache Fahrt oder für Hin- und Rückfahrt ausgegeben.<br />
Sie berechtigen am Tag der Entwertung bzw. am eingetragenen<br />
Geltungstag im angegebenen Geltungsbereich zu einer<br />
Fahrt bzw. Hin- und Rückfahrt mit beliebig häufigem Umsteigen in<br />
Richtung auf das Fahrziel. Fahrtunterbrechungen sind gestattet.<br />
Der Fahrpreis für die Gruppenkarte errechnet sich durch Addition<br />
der jeweiligen Fahrpreise entsprechend der Zusammensetzung der<br />
Gruppe. Bei Fahrten von Schulklassen und Jugendgruppen wird<br />
unabhängig vom Alter der Teilnehmer der Kinderfahrpreis berechnet.<br />
Die Gruppe muss während der Fahrt zusammenbleiben.<br />
Die Ausgabe von Gruppenfahrkarten erfolgt über besondere<br />
Verkaufsstellen.<br />
Für den Verkauf und die Entwertung gelten die Bestimmungen wie<br />
für Einzelfahrkarten.<br />
Eine Erstattung erfolgt nur gegen Rückgabe der Gruppenfahrkarte<br />
und Nachweis der Nichtbenutzung oder Teilbenutzung.<br />
B 4.6<br />
Zuschlag 1. Klasse<br />
Für die Benutzung der 1. Klasse in den Zügen der Deutschen Bahn<br />
ist ein „Zuschlag 1. Klasse“ erforderlich, wenn nicht bereits auf<br />
der Fahrkarte ein Aufdruck „1. Klasse“ aufgedruckt ist.<br />
Für jede Person ist ein Zuschlag erforderlich.<br />
26 Tarifbestimmungen und Fahrpreise<br />
Tarifbestimmungen und Fahrpreise<br />
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