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Gemeinschaftstarif - KVV - Karlsruher Verkehrsverbund

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B. Tarifbestimmungen und<br />

Fahrpreise<br />

B 1 Geltungsbereich<br />

Die Tarifbestimmungen gelten für die Beförderung von Personen,<br />

Sachen und Tieren auf den Linien und Strecken der in § 1 der Beförderungsbedingungen<br />

des <strong>Karlsruher</strong> <strong>Verkehrsverbund</strong>es (<strong>KVV</strong>)<br />

genannten Verkehrsunternehmen. Sie gelten auf den Linien der<br />

Deutschen Bahn AG (DB) grundsätzlich in allen Zügen des Nahverkehrs,<br />

das sind S-Bahn, Regional-Bahn, RegionalExpress, InterregioExpress<br />

(S, RB, RE, IRE). Abweichungen hierfür können im<br />

Fahrplan oder durch Aushang bekannt gegeben werden.<br />

Die Tarifbestimmungen gelten nicht für<br />

Züge der Produktklassen ICE und IC/EC der DB AG (auch nicht<br />

gegen Zahlung eines Zuschlages).<br />

B 2 Tarifsystem<br />

Für die Preisbildung ist der Tarifraum in Tarifwaben (Flächenwaben)<br />

eingeteilt (siehe Tarifwabenplan). Die Kennzeichnung der Tarifwabe<br />

erfolgt durch dreistellige Zahlen (Wabennummern).<br />

Die Fahrpreise ergeben sich aus der Fahrpreisübersicht (Anhang 4).<br />

Der Fahrpreis richtet sich nach der Anzahl der Tarifwaben, die<br />

befahren werden (tatsächlich benutzter Weg). Start- und Zielwabe<br />

zählen mit. Waben, die bei einer Fahrt mehrmals durchfahren<br />

werden, werden bei der Preisbildung nur einmal berechnet. Die<br />

Zuordnung der einzelnen Städte und Gemeinden zu den Tarifwaben<br />

ergibt sich aus dem Ortsverzeichnis (Anhang 1).<br />

Beginnt oder endet eine Fahrt an einer Haltestelle, die auf einer<br />

Wabengrenze liegt, so zählt diese Haltestelle zu der Wabe, in der<br />

die Fahrt durchgeführt wird.<br />

Mit Zeitfahrkarten können bei gleicher Wabenzahl auch mehrere<br />

Wege zwischen Start- und Zielort der Fahrt benutzt werden. Bei<br />

unterschiedlicher Wabenzahl ist der längere Weg zu bezahlen.<br />

B 3 Fahrkarten<br />

Fahrkarten des <strong>Gemeinschaftstarif</strong>es sind:<br />

B 3.1<br />

B 3.2<br />

Fahrkarten mit beschränkter Fahrtenzahl<br />

Einzelfahrkarten<br />

4er-Karten<br />

Ergänzungskarten<br />

Übergangskarten<br />

Fahrradkarten<br />

Gruppenfahrkarten<br />

Zuschlag 1. Klasse<br />

Zuschlag Anruflinientaxi/Anrufsammeltaxi<br />

Fahrkarten mit unbeschränkter Fahrtenzahl<br />

Tageskarten (City, Regio, RegioX)<br />

Ausbildungs-Monatskarten<br />

Ausbildungs-Jahreskarte/ScoolCard<br />

Karte ab 60<br />

Umwelt-Monatskarten (+ Übergangsmonatskarten)<br />

9-Uhr-Monatskarte<br />

Umwelt-Jahreskarten<br />

AboFix<br />

Firmenkarten<br />

Studikarten<br />

Zuschlag 1. Klasse für Monatskarten<br />

Beförderung von Schwerbehinderten<br />

Beförderung von Polizeibeamten<br />

Im <strong>KVV</strong> anerkannte Tarifangebote der Deutschen Bahn<br />

(Rheinland-Pfalz-Tickets, Baden-Württemberg-Tickets, Schönes<br />

Wochenende, Schüler-Ferien-Ticket Baden-Württemberg) gemäß<br />

den jeweils geltenden Tarifbestimmungen der Deutschen Bahn<br />

B 3.3 Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr<br />

Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr sowie Kinder von Kindergartengruppen<br />

und deren begleitende Aufsichtspersonen werden unentgeltlich<br />

befördert (maximal eine Aufsichtsperson je zwei Kinder).<br />

Für Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahre gelten die Kinderfahrpreise.<br />

B 4 Einzelbestimmungen<br />

B 4.1.1 Einzelfahrkarte<br />

Einzelfahrkarten werden für Erwachsene und Kinder ausgegeben.<br />

Einzelfahrkarten sind zu entwerten, falls sie nicht bereits entwertet<br />

ausgegeben werden (§ 6 der Beförderungsbedingungen).<br />

Einzelfahrkarten gelten für eine Fahrt in Richtung auf das Fahrziel<br />

und innerhalb des Tarifbereichs, für den sie gelöst sind. Umsteigen<br />

24 Tarifbestimmungen und Fahrpreise<br />

Tarifbestimmungen und Fahrpreise<br />

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