Gemeinschaftstarif - KVV - Karlsruher Verkehrsverbund
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Besondere und ergänzende<br />
Tarifbestimmungen für das<br />
<strong>KVV</strong> Online-Ticket<br />
(Fahrkarten zum Selbstausdruck)<br />
1 Fahrkartensortiment <strong>KVV</strong> Online-Ticket<br />
1.1 Folgende <strong>KVV</strong> Fahrkarten werden als Online-Ticket zum<br />
Selbstausdruck angeboten:<br />
9-Uhr-Monatskarte<br />
Monatskarte – persönlich<br />
Mit Ausnahme der Übertragbarkeit gelten die Bestimmungen<br />
der Umwelt-Monatskarte (siehe B 4.9.5).<br />
schwarz/weiß in Originalgröße (DIN A4) auf weißem Papier<br />
auszudrucken. Alle Angaben müssen lesbar und überprüfbar<br />
sein. Online-Tickets müssen bei Fahrtantritt ausgedruckt sein.<br />
Sie sind ungültig, wenn sie nur in elektronischer Form<br />
(z. B. auf einem Smartphone oder einem Notebook) vorgezeigt<br />
werden können.<br />
2.4 Im Übrigen gelten die <strong>KVV</strong> Tarifbestimmungen und die <strong>KVV</strong><br />
Beförderungsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung.<br />
3. Erstattung<br />
<strong>KVV</strong> Online-Tickets können nicht storniert, widerrufen oder zurückgegeben<br />
werden, da diese kopiert oder mehrfach ausgedruckt<br />
werden können und ein Nachweis der Nichtbenutzung durch den<br />
Kunden somit nicht möglich ist.<br />
Studikarte<br />
Die Studikarte zum Selbstausdruck wird nur für Studierende<br />
der Hochschulen angeboten, die an dem Verfahren zur elektronischen<br />
Verifizierung der Immatrikulation teilnehmen.<br />
Das Fahrkartensortiment kann jederzeit unangekündigt angepasst<br />
werden. Ein Anspruch auf Ausgabe von Fahrkarten zum Selbstausdruck<br />
besteht nicht.<br />
2. Ausgabe<br />
2.1 <strong>KVV</strong> Online-Tickets sind personengebunden. Die personalisierten<br />
Online-Tickets können nur von der auf dem Ticket angegebenen<br />
Person oder in deren Beisein von einer anderen Person genutzt<br />
werden. Voraussetzung für die Nutzung des Online-Tickets<br />
ist ein Mindestalter von 16 Jahren und der Besitz eines<br />
gültigen Kontrollmediums (Personalausweis oder Reisepass)<br />
zum Nachweis der Identität.<br />
2.2 <strong>KVV</strong> Online-Tickets berechtigen zur Nutzung der Verkehrsmittel<br />
der im <strong>KVV</strong> verkehrenden Unternehmen entsprechend der auf<br />
dem Ticket angegebenen räumlichen und zeitlichen Gültigkeit.<br />
2.3 <strong>KVV</strong> Online-Tickets werden dem Kunden in Form einer PDF-<br />
Datei zur Verfügung gestellt. Der Link zum Herunterladen des<br />
Tickets wird nach Abschluss des Bestellvorganges angezeigt<br />
und zudem per E-Mail versandt. Es liegt in der Verantwortung<br />
des Kunden, die notwendige Hard- und Softwareausstattung<br />
vorzuhalten, um PDF-Dateien herunterladen, anzeigen und<br />
drucken zu können. Die Tickets sind in Farbe oder<br />
100 Anhang 3a<br />
Anhang 3a<br />
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