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Lesben und Schwule in Schulen

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Gleichgeschlechtliche<br />

Lebensweisen <strong>und</strong> Recht<br />

Rechtsnormen <strong>und</strong> Gesetze spielen e<strong>in</strong>e wichtige<br />

Rolle auf dem Weg zur gesellschaftlichen Anerkennung<br />

lesbischer <strong>und</strong> schwuler Lebensweisen.<br />

Gesetzliche Diskrim<strong>in</strong>ierungsverbote s<strong>in</strong>d sowohl<br />

politischer Auftrag zur Verwirklichung der Chancengleichheit<br />

als auch Schutzrechte für den E<strong>in</strong>zelnen.<br />

Das Allgeme<strong>in</strong>e Gleichbehandlungsgesetz (AGG)<br />

verbietet Benachteiligungen aus Gründen der Rasse<br />

oder wegen der ethnischen Herkunft, des<br />

Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung,<br />

e<strong>in</strong>er Beh<strong>in</strong>derung, des Alters oder der sexuellen<br />

Identität.<br />

Gr<strong>und</strong>lage s<strong>in</strong>d EU-Richtl<strong>in</strong>ien zur Gleichbehandlung<br />

im Arbeitsrecht <strong>und</strong> bei Dienstleistungen.<br />

Das Gr<strong>und</strong>gesetz schreibt das Recht auf freie<br />

Entfaltung der Persönlichkeit fest. Auch wenn es<br />

ke<strong>in</strong>e Legitimation für e<strong>in</strong>e Diskrim<strong>in</strong>ierung von<br />

<strong>Lesben</strong> <strong>und</strong> <strong>Schwule</strong>n gibt, klafft e<strong>in</strong>e Lücke zuwischen<br />

Rechtsansprüchen <strong>und</strong> Rechtsrealität.<br />

Die sexuelle Orientierung fällt gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

<strong>in</strong> die persönliche Intimsphäre, die ke<strong>in</strong>er<br />

dienstrechtlichen oder diszipl<strong>in</strong>arrechtlichen<br />

Beurteilung zugänglich ist.<br />

Besonderheiten gelten für E<strong>in</strong>richtungen <strong>in</strong> kirchlicher<br />

Trägerschaft. Aus dem Selbstbestimmungsrecht<br />

der Kirchen wird abgeleitet, dass Gr<strong>und</strong>sätze<br />

ihrer Glaubens- <strong>und</strong> Sittenlehre auch im außerdienstlichen<br />

Bereich e<strong>in</strong>gehalten werden müssen.<br />

Die katholische Kirche droht Beschäftigten, die<br />

sich verpartnern wollen, offen mit Kündigung.<br />

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