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Dr. Berthold Stoppelkamp: Bericht aus Berlin - BDGW

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1 | 2013<br />

<strong>Bericht</strong> <strong>aus</strong> <strong>Berlin</strong><br />

Von <strong>Dr</strong>. <strong>Berthold</strong> <strong>Stoppelkamp</strong><br />

<strong>Dr</strong>. <strong>Berthold</strong> <strong>Stoppelkamp</strong> ist<br />

Leiter des BDSW-Hauptstadtbüros in<br />

<strong>Berlin</strong>.<br />

Mehr Sicherheit auf<br />

Handelsschiffen<br />

Am 13. Dezember 2012 beschloss der<br />

Deutsche Bundestag das Gesetz zur Einführung<br />

eines Zulassungsverfahrens für Bewachungsunternehmen<br />

auf Seeschiffen. Damit<br />

ist erstmalig die gesetzliche Grundlage für<br />

den zukünftigen Einsatz privater Sicherheitsdienste<br />

auf Seeschiffen geschaffen worden.<br />

§ 31 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) legt<br />

nunmehr fest, dass derjenige, der gewerbsmäßig<br />

Leben und Eigentum fremder Personen<br />

auf Seeschiffen seewärts der Begrenzung der<br />

deutschen <strong>aus</strong>schließlichen Wirtschaftszone<br />

zur Abwehr äußerer Gefahren bewachen will,<br />

hierfür einer Zulassung bedarf.<br />

Die Zulassung wird durch das Bundesamt<br />

für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)<br />

im Benehmen mit der Bundespolizei erteilt.<br />

Die neu geregelte Zulassungspflicht tritt allerdings<br />

erst zum 1. August 2013 in Kraft; d. h. ab<br />

diesem Zeitpunkt muss jedes in Deutschland<br />

ansässige Unternehmen, welches Sicherheitsdienstleistungen<br />

auf Seeschiffen - unabhängig<br />

unter welchem Flaggenstaat - erbringen<br />

will, über eine BAFA - Zulassung gemäß § 31<br />

Abs. 2 GewO verfügen. Im Ausland ansässige<br />

Sicherheitsdienstleistungsunternehmen müssen<br />

ebenfalls ab 1. August 2013 über eine<br />

BAFA-Zulassung verfügen, sofern sie Bewachungsaufgaben<br />

auf deutschgeflaggten Seeschiffen<br />

<strong>aus</strong>führen wollen.<br />

Der BDSW hat den Gesetzgebungsprozess<br />

federführend über das Hauptstadtbüro begleitet<br />

und Parlamentariern <strong>aus</strong> verschiedenen<br />

Fraktionen die Anliegen und Bewertungen<br />

der deutschen Sicherheitswirtschaft<br />

nahe gebracht. Das Gesetz wurde nicht zum<br />

„politischen Schlachtfeld“ in der Auseinandersetzung<br />

zwischen Regierung und Opposition,<br />

auch wenn die Fraktion der Linken als einzige<br />

gegen das Gesetz gestimmt hatte. Damit ist<br />

das Gesetz von einem breiten überparteilichen<br />

Konsens getragen, der anerkennt, dass die<br />

private Sicherheitswirtschaft in der Lage ist,<br />

einen signifikanten Beitrag für mehr Sicherheit<br />

auf Seeschiffen auf den Weltmeeren, gerade<br />

in durch Piraterie gefährdeten Regionen,<br />

zu leisten. Insofern ist die private Sicherheitswirtschaft<br />

nicht nur wesentlicher Bestandteil<br />

der Sicherheitsarchitektur im Inland, sondern<br />

durch die neue Gesetzgebung nunmehr auch<br />

erstmals außerhalb des Inlands. Vor diesem<br />

<strong>Bericht</strong> <strong>aus</strong> <strong>Berlin</strong><br />

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1 | 2013<br />

Hintergrund hat sich der BDSW gegenüber<br />

dem Parlament und Ministerien immer dafür<br />

stark gemacht, dass der Gesetzgeber erhöhte<br />

Qualitätsanforderungen für Sicherheitsunternehmen<br />

und deren Mitarbeiter festschreibt.<br />

Das Tätigwerden des Gesetzgebers bei<br />

Schaffung des § 31 GewO bringt folglich<br />

auch die generell von Staat und Wirtschaft<br />

gewachsenen Anforderungen an die Qualität<br />

der Sicherheitsdienstleistungen und die<br />

Sachkunde und Zuverlässigkeit der Mitarbeiter<br />

zum Ausdruck. Auf den „letzten Metern“<br />

des Gesetzgebungsverfahrens im Dezember<br />

2012 wurde in § 31 GewO noch die Regelung<br />

aufgenommen, dass auch die Zulassungsverordnung<br />

selbst – als eigentlich alleiniger<br />

Rechtsakt des BMWI – auch der Zustimmung<br />

des Bundestages bedarf. Auch hierdurch ist<br />

ein weitgehender fraktionsübergreifender<br />

Konsens im Deutschen Bundestag für ein<br />

Mehr an gesetzlicher Qualitätssicherung für<br />

das private Sicherheitsgewerbe – vorerst<br />

allein für Bewachungsaufgaben auf Seeschiffen<br />

– erkennbar.<br />

Dies macht <strong>aus</strong> Sicht des BDSW aber auch<br />

wieder deutlich, dass die bestehenden gesetzlichen<br />

Regelungen, die den Zugang zum<br />

Sicherheitsgewerbe regeln, nicht mehr zeitgemäß<br />

sind. Der BDSW fordert daher- analog<br />

zum neuen § 31 GewO - die Einführung eines<br />

neuen § 32 in die Gewerbeordnung mit der<br />

gleichen Grundstruktur. Wenn der Gesetzgeber<br />

nunmehr den Schutz von Seeschiffen<br />

geregelt hat, so muss er dies erst recht für<br />

den Schutz von Veranstaltungen, den öffentlichen<br />

Personenverkehr sowie den kritischen<br />

Infrastrukturen tun. Unserer Auffassung nach<br />

kann und sollte der Markt dies allein nicht regeln.<br />

Hierzu bedarf es neuer staatlicher Vorgaben<br />

für höhere Qualitätsstandards.<br />

Das BMWI erarbeitet derzeit die Verordnung,<br />

die Details des Zulassungsverfahrens von Bewachungsunternehmen<br />

auf Seeschiffen durch<br />

die BAFA regelt. Ein erster Verordnungsentwurf,<br />

zu dem auch der BDSW um Stellungnahme<br />

gebeten wurde, sieht eine auf zwei<br />

Jahre befristete Zulassung vor. Zudem werden<br />

hohe Anforderungen an die betriebliche Organisation,<br />

die Verfahrensabläufe und Dienstanweisungen,<br />

die Ausrüstung, den leitenden<br />

Angestellten, die Haftpflichtversicherung, die<br />

Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten,<br />

die Zuverlässigkeit, persönliche Eignung und<br />

Sachkunde der eingesetzten Mitarbeiter des<br />

Bewachungsunternehmens gestellt. Der BDSW<br />

begrüßt, dass der Entwurf ein Zulassungsverfahren<br />

festschreibt, das hohe Anforderungen<br />

an die Organisation und Verfahrensabläufe<br />

stellt. Zu einzelnen Detailpunkten sieht der<br />

BDSW aber noch Änderungsbedarf und bringt<br />

diesen in den weiteren Abstimmungsprozess<br />

mit ein. Ziel der BDSW–Aktivitäten in <strong>Berlin</strong><br />

ist es, dass möglichst schnell die Zulassungsverordnung<br />

in Kraft tritt; damit bereits<br />

weit vor dem 1. August 2013 die Anträge auf<br />

Zulassung bei der BAFA gestellt werden können.<br />

Damit erhalten insbesondere auch neue<br />

Sicherheitsunternehmen <strong>aus</strong> Deutschland die<br />

Möglichkeit, in dem wachsenden Marktsegment<br />

der Sicherung von Handelsschiffen - auf<br />

neuer gesetzlicher Grundlage (§ 31 GewO) –<br />

unmittelbar ab 1. August 2013 tätig werden<br />

zu können.<br />

Mehr Wirtschaftsschutz<br />

in Deutschland<br />

Unternehmen in Deutschland stehen vor<br />

gewaltigen Her<strong>aus</strong>forderungen im Sicherheitsbereich.<br />

Gerade im KMU- Bereich fehlt<br />

es leider vielfach an eigenen Sicherheitsstrukturen<br />

und Kompetenz, um den gewachsenen<br />

Gefahren, insbesondere durch Wirtschaftskriminalität,<br />

Wirtschaftsspionage bzw. Angriffen<br />

auf IT-Strukturen zu begegnen. BDSW-Vizepräsident<br />

Gregor Lehnert bringt sich dabei<br />

gemeinsam mit dem Leiter des BDSW-Hauptstadtbüros<br />

in <strong>Berlin</strong> aktiv in die Entwicklung<br />

und Ausgestaltung einer gemeinsamen nationalen<br />

Strategie von Staat und Wirtschaft zum<br />

Wirtschaftsschutz, d. h. den Schutz vor Wirtschaftskriminalität<br />

und Spionage, federführend<br />

gegenüber dem Bundesinnenministerium<br />

ein. Dabei arbeitet der BDSW auf Seiten<br />

der Wirtschaft eng mit BDI, DIHK und ASW<br />

zusammen. Die Aktivitäten des BDSW für<br />

mehr Wirtschaftsschutz in den Unternehmen,<br />

speziell im KMU-Bereich, erfolgen dabei auf<br />

Basis des bereits im Frühjahr 2012 dem Bundesinnenminister<br />

vorgestellten – und mit BDI<br />

und DIHK abgestimmten – BDSW-Positionsund<br />

Aktionspapiers zur Gewährleistung und<br />

Verbesserung der Unternehmenssicherheit<br />

für KMU – Unternehmen in Deutschland. So<br />

nutzte der Leiter des Hauptstadtbüros auf<br />

Einladung der DWT Deutsche Gesellschaft für<br />

Wehrtechnik e. V. die Gelegenheit, die Aktivitäten<br />

des BDSW zum Wirtschaftsschutz im<br />

November 2012 im Rahmen eines Vortrages<br />

auf der DWT-Herbstveranstaltung der Sektion<br />

Düsseldorf-Münster vorzustellen sowie<br />

in einer Rede beim Amerikanisch-Deutschen<br />

Business Club in <strong>Berlin</strong>.<br />

Bewegung beim Beschäftigtendatenschutz<br />

Zur Überraschung vieler Experten ist in<br />

den letzten Wochen wieder Bewegung in<br />

der Regierungskoalition im Hinblick auf die<br />

Verabschiedung eines Beschäftigtendatenschutzgesetzes<br />

gekommen. Nach den öffentlich<br />

bekannt gewordenen sog. Datenskandalen<br />

bei einigen Großkonzernen in den<br />

Jahren 2008 und 2009 wollte die Regierung<br />

den Beschäftigtendatenschutz umfassend<br />

gesetzlich regeln, um für Unternehmen und<br />

Beschäftigte mehr Rechtsklarheit zu schaffen.<br />

Nunmehr liegt ein modifizierter Gesetzentwurf<br />

zur Abstimmung im Deutschen Bundestag<br />

vor. Damit soll nach über zwanzig Jahren<br />

andauernder Diskussion zum Beschäftigtendatenschutz<br />

in Deutschland eine abschließende<br />

Klärung erfolgen. Die Grenzen und<br />

Möglichkeiten innerbetrieblicher Sicherheitsmaßnahmen<br />

im Hinblick auf Kontrollzwecke<br />

und Mitarbeiterüberwachung sollen wie folgt<br />

gezogen werden. Jede Erhebung, Verarbeitung<br />

und Nutzung von Daten im Beschäftigungsverhältnis<br />

soll unter dem Vorbehalt stehen,<br />

dass sie erforderlich ist und keine wichtigen<br />

Interessen des betroffenen Mitarbeiters entgegenstehen.<br />

Der Gesetzentwurf sieht <strong>aus</strong>drücklich<br />

ein Verbot der verdeckten Videoüberwachung<br />

am Arbeitsplatz vor. Hiermit<br />

stellt sich der Gesetzentwurf gegen die bisher<br />

höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts,<br />

die dies als absolut letztes<br />

innerbetriebliches Mittel zur Aufklärung von<br />

Straftaten anerkennt. Der Gesetzentwurf regelt<br />

den offenen Videoeinsatz in Betrieben,<br />

der auch zur Erhebung von Beschäftigtendaten<br />

geeignet ist, allein zu Zwecken der Betriebs-,<br />

Arbeits- oder Produktsicherheit, zur<br />

Absicherung wesentlicher Betriebsabläufe<br />

oder zum Schutz bedeutender Rechtsgüter. Im<br />

Gesetzentwurf werden als Regelbeispiele angeführt:<br />

Zutrittskontrolle, Wahrnehmung des<br />

H<strong>aus</strong>rechts, Schutz des Eigentums, Sicherheit<br />

des Beschäftigten, Sicherung von Anlagen,<br />

Abwehr von Gefahren für die Sicherheit des<br />

Betriebs und der Qualitätskontrolle, soweit<br />

dies rechtlich verpflichtend ist. Die Daten des<br />

vorbeschriebenen Videoeinsatzes dürfen aber<br />

über die aufgeführten Zwecke hin<strong>aus</strong> nicht<br />

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<strong>Bericht</strong> <strong>aus</strong> <strong>Berlin</strong>


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für Zwecke der allgemeinen Leistungs- und<br />

Verhaltenskontrolle erhoben, verarbeitet und<br />

genutzt werden. Dies bedeutet die Beschreibung<br />

der bekannten aktuellen Rechtsprechung<br />

und Rechtslage. Da der Gesetzentwurf<br />

auch in anderen Punkten wie z. B. der<br />

erheblichen Einschränkung von Betriebsvereinbarungen<br />

zum Datenschutz nach wie vor<br />

selbst in der Koalition nicht unumstritten ist<br />

und auf massive Kritik der Opposition, von<br />

Datenschützern sowie der Gewerkschaften<br />

trifft, die teilweise eine völlige Rücknahme<br />

der Entwurfes fordern, sollte man nach Auffassung<br />

des BDSW, aufgrund der Sensibilität<br />

des Themas für die betriebliche Praxis und der<br />

andererseits aktuell klaren Rechtslage durch<br />

die Rechtsprechung, die Verabschiedung<br />

des Gesetzentwurfes derzeit zurückstellen.<br />

Zu dieser Überzeugung sind zwischenzeitlich<br />

auch die Regierungsfraktionen gelangt,<br />

so dass eine ursprünglich für den 1. Februar<br />

2013 geplante Verabschiedung des Gesetzes<br />

von der Tagesordnung im Deutschen Bundestag<br />

genommen wurde.<br />

Im Dialog mit der Politik<br />

Am 14. Dezember 2012 führte <strong>Dr</strong>. <strong>Berthold</strong><br />

<strong>Stoppelkamp</strong>, Leiter des BDSW-Hauptstadtbüros,<br />

im Rahmen eines BDWi-Dialogs der<br />

Dienstleistungswirtschaft ein Gespräch mit<br />

dem arbeitsmarktpolitischen Sprecher der<br />

FDP-Bundestagsfraktion, Johannes Vogel,<br />

MdB. Im Mittelpunkt standen die Themen<br />

Fachkräftemangel, Neuregelung des Gewerbezugangs<br />

sowie Mindestlohn.<br />

<strong>Dr</strong>. <strong>Stoppelkamp</strong> verwies auf die großen<br />

Aktivitäten des BDSW und seiner Mitglieder<br />

zur Gewinnung neuer Fachkräfte; speziell<br />

auf die BDSW-Initiative „Joboffensive<br />

Sicherheitswirtschaft“ in Kooperation mit der<br />

Bundesagentur für Arbeit. Zudem ging er auf<br />

die vielfältigen Ausbildungsaktivitäten in der<br />

Sicherheitswirtschaft ein. Kritisch setzte sich<br />

<strong>Dr</strong>. <strong>Stoppelkamp</strong> mit der bisher ablehnenden<br />

Haltung des Bundeswirtschaftsministeriums<br />

zur Neuregelung des Gewerbezugangs für das<br />

Sicherheitsgewerbe im Inland <strong>aus</strong>einander.<br />

Ziel des BDSW sei es, durch eine Neu regelung<br />

des Gewerbezugangs einen durchgängig höheren<br />

Qualitätsstandard in der Sicherheitswirtschaft<br />

im Interesse der inneren Sicherheit<br />

zu erreichen. Insofern gingen die Forderungen<br />

der Innenministerkonferenz in die richtige<br />

Richtung.<br />

Johannes Vogel sagte diesbezüglich nochmals<br />

ein Gespräch mit dem zuständigen<br />

Staatssekretär zu. Zum Themenkomplex Mindestlohn<br />

sprach sich Johannes Vogel kategorisch<br />

gegen einen flächendeckenden Mindestlohn<br />

<strong>aus</strong> sowohl durch Gesetz als auch<br />

durch verbindliche Vorschläge einer Kommission.<br />

Die FDP-Bundestagsfraktion setze demgegenüber<br />

auf flexible Lohnvereinbarungen<br />

durch die Tarifpartner.<br />

<strong>Dr</strong>. <strong>Berthold</strong> <strong>Stoppelkamp</strong> (l) mit Johannes Vogel, MdB.<br />

<strong>Bericht</strong> <strong>aus</strong> <strong>Berlin</strong><br />

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