Dr. Berthold Stoppelkamp: Bericht aus Berlin - BDGW
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1 | 2013<br />
<strong>Bericht</strong> <strong>aus</strong> <strong>Berlin</strong><br />
Von <strong>Dr</strong>. <strong>Berthold</strong> <strong>Stoppelkamp</strong><br />
<strong>Dr</strong>. <strong>Berthold</strong> <strong>Stoppelkamp</strong> ist<br />
Leiter des BDSW-Hauptstadtbüros in<br />
<strong>Berlin</strong>.<br />
Mehr Sicherheit auf<br />
Handelsschiffen<br />
Am 13. Dezember 2012 beschloss der<br />
Deutsche Bundestag das Gesetz zur Einführung<br />
eines Zulassungsverfahrens für Bewachungsunternehmen<br />
auf Seeschiffen. Damit<br />
ist erstmalig die gesetzliche Grundlage für<br />
den zukünftigen Einsatz privater Sicherheitsdienste<br />
auf Seeschiffen geschaffen worden.<br />
§ 31 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) legt<br />
nunmehr fest, dass derjenige, der gewerbsmäßig<br />
Leben und Eigentum fremder Personen<br />
auf Seeschiffen seewärts der Begrenzung der<br />
deutschen <strong>aus</strong>schließlichen Wirtschaftszone<br />
zur Abwehr äußerer Gefahren bewachen will,<br />
hierfür einer Zulassung bedarf.<br />
Die Zulassung wird durch das Bundesamt<br />
für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)<br />
im Benehmen mit der Bundespolizei erteilt.<br />
Die neu geregelte Zulassungspflicht tritt allerdings<br />
erst zum 1. August 2013 in Kraft; d. h. ab<br />
diesem Zeitpunkt muss jedes in Deutschland<br />
ansässige Unternehmen, welches Sicherheitsdienstleistungen<br />
auf Seeschiffen - unabhängig<br />
unter welchem Flaggenstaat - erbringen<br />
will, über eine BAFA - Zulassung gemäß § 31<br />
Abs. 2 GewO verfügen. Im Ausland ansässige<br />
Sicherheitsdienstleistungsunternehmen müssen<br />
ebenfalls ab 1. August 2013 über eine<br />
BAFA-Zulassung verfügen, sofern sie Bewachungsaufgaben<br />
auf deutschgeflaggten Seeschiffen<br />
<strong>aus</strong>führen wollen.<br />
Der BDSW hat den Gesetzgebungsprozess<br />
federführend über das Hauptstadtbüro begleitet<br />
und Parlamentariern <strong>aus</strong> verschiedenen<br />
Fraktionen die Anliegen und Bewertungen<br />
der deutschen Sicherheitswirtschaft<br />
nahe gebracht. Das Gesetz wurde nicht zum<br />
„politischen Schlachtfeld“ in der Auseinandersetzung<br />
zwischen Regierung und Opposition,<br />
auch wenn die Fraktion der Linken als einzige<br />
gegen das Gesetz gestimmt hatte. Damit ist<br />
das Gesetz von einem breiten überparteilichen<br />
Konsens getragen, der anerkennt, dass die<br />
private Sicherheitswirtschaft in der Lage ist,<br />
einen signifikanten Beitrag für mehr Sicherheit<br />
auf Seeschiffen auf den Weltmeeren, gerade<br />
in durch Piraterie gefährdeten Regionen,<br />
zu leisten. Insofern ist die private Sicherheitswirtschaft<br />
nicht nur wesentlicher Bestandteil<br />
der Sicherheitsarchitektur im Inland, sondern<br />
durch die neue Gesetzgebung nunmehr auch<br />
erstmals außerhalb des Inlands. Vor diesem<br />
<strong>Bericht</strong> <strong>aus</strong> <strong>Berlin</strong><br />
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Hintergrund hat sich der BDSW gegenüber<br />
dem Parlament und Ministerien immer dafür<br />
stark gemacht, dass der Gesetzgeber erhöhte<br />
Qualitätsanforderungen für Sicherheitsunternehmen<br />
und deren Mitarbeiter festschreibt.<br />
Das Tätigwerden des Gesetzgebers bei<br />
Schaffung des § 31 GewO bringt folglich<br />
auch die generell von Staat und Wirtschaft<br />
gewachsenen Anforderungen an die Qualität<br />
der Sicherheitsdienstleistungen und die<br />
Sachkunde und Zuverlässigkeit der Mitarbeiter<br />
zum Ausdruck. Auf den „letzten Metern“<br />
des Gesetzgebungsverfahrens im Dezember<br />
2012 wurde in § 31 GewO noch die Regelung<br />
aufgenommen, dass auch die Zulassungsverordnung<br />
selbst – als eigentlich alleiniger<br />
Rechtsakt des BMWI – auch der Zustimmung<br />
des Bundestages bedarf. Auch hierdurch ist<br />
ein weitgehender fraktionsübergreifender<br />
Konsens im Deutschen Bundestag für ein<br />
Mehr an gesetzlicher Qualitätssicherung für<br />
das private Sicherheitsgewerbe – vorerst<br />
allein für Bewachungsaufgaben auf Seeschiffen<br />
– erkennbar.<br />
Dies macht <strong>aus</strong> Sicht des BDSW aber auch<br />
wieder deutlich, dass die bestehenden gesetzlichen<br />
Regelungen, die den Zugang zum<br />
Sicherheitsgewerbe regeln, nicht mehr zeitgemäß<br />
sind. Der BDSW fordert daher- analog<br />
zum neuen § 31 GewO - die Einführung eines<br />
neuen § 32 in die Gewerbeordnung mit der<br />
gleichen Grundstruktur. Wenn der Gesetzgeber<br />
nunmehr den Schutz von Seeschiffen<br />
geregelt hat, so muss er dies erst recht für<br />
den Schutz von Veranstaltungen, den öffentlichen<br />
Personenverkehr sowie den kritischen<br />
Infrastrukturen tun. Unserer Auffassung nach<br />
kann und sollte der Markt dies allein nicht regeln.<br />
Hierzu bedarf es neuer staatlicher Vorgaben<br />
für höhere Qualitätsstandards.<br />
Das BMWI erarbeitet derzeit die Verordnung,<br />
die Details des Zulassungsverfahrens von Bewachungsunternehmen<br />
auf Seeschiffen durch<br />
die BAFA regelt. Ein erster Verordnungsentwurf,<br />
zu dem auch der BDSW um Stellungnahme<br />
gebeten wurde, sieht eine auf zwei<br />
Jahre befristete Zulassung vor. Zudem werden<br />
hohe Anforderungen an die betriebliche Organisation,<br />
die Verfahrensabläufe und Dienstanweisungen,<br />
die Ausrüstung, den leitenden<br />
Angestellten, die Haftpflichtversicherung, die<br />
Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten,<br />
die Zuverlässigkeit, persönliche Eignung und<br />
Sachkunde der eingesetzten Mitarbeiter des<br />
Bewachungsunternehmens gestellt. Der BDSW<br />
begrüßt, dass der Entwurf ein Zulassungsverfahren<br />
festschreibt, das hohe Anforderungen<br />
an die Organisation und Verfahrensabläufe<br />
stellt. Zu einzelnen Detailpunkten sieht der<br />
BDSW aber noch Änderungsbedarf und bringt<br />
diesen in den weiteren Abstimmungsprozess<br />
mit ein. Ziel der BDSW–Aktivitäten in <strong>Berlin</strong><br />
ist es, dass möglichst schnell die Zulassungsverordnung<br />
in Kraft tritt; damit bereits<br />
weit vor dem 1. August 2013 die Anträge auf<br />
Zulassung bei der BAFA gestellt werden können.<br />
Damit erhalten insbesondere auch neue<br />
Sicherheitsunternehmen <strong>aus</strong> Deutschland die<br />
Möglichkeit, in dem wachsenden Marktsegment<br />
der Sicherung von Handelsschiffen - auf<br />
neuer gesetzlicher Grundlage (§ 31 GewO) –<br />
unmittelbar ab 1. August 2013 tätig werden<br />
zu können.<br />
Mehr Wirtschaftsschutz<br />
in Deutschland<br />
Unternehmen in Deutschland stehen vor<br />
gewaltigen Her<strong>aus</strong>forderungen im Sicherheitsbereich.<br />
Gerade im KMU- Bereich fehlt<br />
es leider vielfach an eigenen Sicherheitsstrukturen<br />
und Kompetenz, um den gewachsenen<br />
Gefahren, insbesondere durch Wirtschaftskriminalität,<br />
Wirtschaftsspionage bzw. Angriffen<br />
auf IT-Strukturen zu begegnen. BDSW-Vizepräsident<br />
Gregor Lehnert bringt sich dabei<br />
gemeinsam mit dem Leiter des BDSW-Hauptstadtbüros<br />
in <strong>Berlin</strong> aktiv in die Entwicklung<br />
und Ausgestaltung einer gemeinsamen nationalen<br />
Strategie von Staat und Wirtschaft zum<br />
Wirtschaftsschutz, d. h. den Schutz vor Wirtschaftskriminalität<br />
und Spionage, federführend<br />
gegenüber dem Bundesinnenministerium<br />
ein. Dabei arbeitet der BDSW auf Seiten<br />
der Wirtschaft eng mit BDI, DIHK und ASW<br />
zusammen. Die Aktivitäten des BDSW für<br />
mehr Wirtschaftsschutz in den Unternehmen,<br />
speziell im KMU-Bereich, erfolgen dabei auf<br />
Basis des bereits im Frühjahr 2012 dem Bundesinnenminister<br />
vorgestellten – und mit BDI<br />
und DIHK abgestimmten – BDSW-Positionsund<br />
Aktionspapiers zur Gewährleistung und<br />
Verbesserung der Unternehmenssicherheit<br />
für KMU – Unternehmen in Deutschland. So<br />
nutzte der Leiter des Hauptstadtbüros auf<br />
Einladung der DWT Deutsche Gesellschaft für<br />
Wehrtechnik e. V. die Gelegenheit, die Aktivitäten<br />
des BDSW zum Wirtschaftsschutz im<br />
November 2012 im Rahmen eines Vortrages<br />
auf der DWT-Herbstveranstaltung der Sektion<br />
Düsseldorf-Münster vorzustellen sowie<br />
in einer Rede beim Amerikanisch-Deutschen<br />
Business Club in <strong>Berlin</strong>.<br />
Bewegung beim Beschäftigtendatenschutz<br />
Zur Überraschung vieler Experten ist in<br />
den letzten Wochen wieder Bewegung in<br />
der Regierungskoalition im Hinblick auf die<br />
Verabschiedung eines Beschäftigtendatenschutzgesetzes<br />
gekommen. Nach den öffentlich<br />
bekannt gewordenen sog. Datenskandalen<br />
bei einigen Großkonzernen in den<br />
Jahren 2008 und 2009 wollte die Regierung<br />
den Beschäftigtendatenschutz umfassend<br />
gesetzlich regeln, um für Unternehmen und<br />
Beschäftigte mehr Rechtsklarheit zu schaffen.<br />
Nunmehr liegt ein modifizierter Gesetzentwurf<br />
zur Abstimmung im Deutschen Bundestag<br />
vor. Damit soll nach über zwanzig Jahren<br />
andauernder Diskussion zum Beschäftigtendatenschutz<br />
in Deutschland eine abschließende<br />
Klärung erfolgen. Die Grenzen und<br />
Möglichkeiten innerbetrieblicher Sicherheitsmaßnahmen<br />
im Hinblick auf Kontrollzwecke<br />
und Mitarbeiterüberwachung sollen wie folgt<br />
gezogen werden. Jede Erhebung, Verarbeitung<br />
und Nutzung von Daten im Beschäftigungsverhältnis<br />
soll unter dem Vorbehalt stehen,<br />
dass sie erforderlich ist und keine wichtigen<br />
Interessen des betroffenen Mitarbeiters entgegenstehen.<br />
Der Gesetzentwurf sieht <strong>aus</strong>drücklich<br />
ein Verbot der verdeckten Videoüberwachung<br />
am Arbeitsplatz vor. Hiermit<br />
stellt sich der Gesetzentwurf gegen die bisher<br />
höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts,<br />
die dies als absolut letztes<br />
innerbetriebliches Mittel zur Aufklärung von<br />
Straftaten anerkennt. Der Gesetzentwurf regelt<br />
den offenen Videoeinsatz in Betrieben,<br />
der auch zur Erhebung von Beschäftigtendaten<br />
geeignet ist, allein zu Zwecken der Betriebs-,<br />
Arbeits- oder Produktsicherheit, zur<br />
Absicherung wesentlicher Betriebsabläufe<br />
oder zum Schutz bedeutender Rechtsgüter. Im<br />
Gesetzentwurf werden als Regelbeispiele angeführt:<br />
Zutrittskontrolle, Wahrnehmung des<br />
H<strong>aus</strong>rechts, Schutz des Eigentums, Sicherheit<br />
des Beschäftigten, Sicherung von Anlagen,<br />
Abwehr von Gefahren für die Sicherheit des<br />
Betriebs und der Qualitätskontrolle, soweit<br />
dies rechtlich verpflichtend ist. Die Daten des<br />
vorbeschriebenen Videoeinsatzes dürfen aber<br />
über die aufgeführten Zwecke hin<strong>aus</strong> nicht<br />
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<strong>Bericht</strong> <strong>aus</strong> <strong>Berlin</strong>
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für Zwecke der allgemeinen Leistungs- und<br />
Verhaltenskontrolle erhoben, verarbeitet und<br />
genutzt werden. Dies bedeutet die Beschreibung<br />
der bekannten aktuellen Rechtsprechung<br />
und Rechtslage. Da der Gesetzentwurf<br />
auch in anderen Punkten wie z. B. der<br />
erheblichen Einschränkung von Betriebsvereinbarungen<br />
zum Datenschutz nach wie vor<br />
selbst in der Koalition nicht unumstritten ist<br />
und auf massive Kritik der Opposition, von<br />
Datenschützern sowie der Gewerkschaften<br />
trifft, die teilweise eine völlige Rücknahme<br />
der Entwurfes fordern, sollte man nach Auffassung<br />
des BDSW, aufgrund der Sensibilität<br />
des Themas für die betriebliche Praxis und der<br />
andererseits aktuell klaren Rechtslage durch<br />
die Rechtsprechung, die Verabschiedung<br />
des Gesetzentwurfes derzeit zurückstellen.<br />
Zu dieser Überzeugung sind zwischenzeitlich<br />
auch die Regierungsfraktionen gelangt,<br />
so dass eine ursprünglich für den 1. Februar<br />
2013 geplante Verabschiedung des Gesetzes<br />
von der Tagesordnung im Deutschen Bundestag<br />
genommen wurde.<br />
Im Dialog mit der Politik<br />
Am 14. Dezember 2012 führte <strong>Dr</strong>. <strong>Berthold</strong><br />
<strong>Stoppelkamp</strong>, Leiter des BDSW-Hauptstadtbüros,<br />
im Rahmen eines BDWi-Dialogs der<br />
Dienstleistungswirtschaft ein Gespräch mit<br />
dem arbeitsmarktpolitischen Sprecher der<br />
FDP-Bundestagsfraktion, Johannes Vogel,<br />
MdB. Im Mittelpunkt standen die Themen<br />
Fachkräftemangel, Neuregelung des Gewerbezugangs<br />
sowie Mindestlohn.<br />
<strong>Dr</strong>. <strong>Stoppelkamp</strong> verwies auf die großen<br />
Aktivitäten des BDSW und seiner Mitglieder<br />
zur Gewinnung neuer Fachkräfte; speziell<br />
auf die BDSW-Initiative „Joboffensive<br />
Sicherheitswirtschaft“ in Kooperation mit der<br />
Bundesagentur für Arbeit. Zudem ging er auf<br />
die vielfältigen Ausbildungsaktivitäten in der<br />
Sicherheitswirtschaft ein. Kritisch setzte sich<br />
<strong>Dr</strong>. <strong>Stoppelkamp</strong> mit der bisher ablehnenden<br />
Haltung des Bundeswirtschaftsministeriums<br />
zur Neuregelung des Gewerbezugangs für das<br />
Sicherheitsgewerbe im Inland <strong>aus</strong>einander.<br />
Ziel des BDSW sei es, durch eine Neu regelung<br />
des Gewerbezugangs einen durchgängig höheren<br />
Qualitätsstandard in der Sicherheitswirtschaft<br />
im Interesse der inneren Sicherheit<br />
zu erreichen. Insofern gingen die Forderungen<br />
der Innenministerkonferenz in die richtige<br />
Richtung.<br />
Johannes Vogel sagte diesbezüglich nochmals<br />
ein Gespräch mit dem zuständigen<br />
Staatssekretär zu. Zum Themenkomplex Mindestlohn<br />
sprach sich Johannes Vogel kategorisch<br />
gegen einen flächendeckenden Mindestlohn<br />
<strong>aus</strong> sowohl durch Gesetz als auch<br />
durch verbindliche Vorschläge einer Kommission.<br />
Die FDP-Bundestagsfraktion setze demgegenüber<br />
auf flexible Lohnvereinbarungen<br />
durch die Tarifpartner.<br />
<strong>Dr</strong>. <strong>Berthold</strong> <strong>Stoppelkamp</strong> (l) mit Johannes Vogel, MdB.<br />
<strong>Bericht</strong> <strong>aus</strong> <strong>Berlin</strong><br />
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