Ausgabe 01/2013 - DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
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zeuge wollen noch starten, werden<br />
also in der nächsten Stunde noch um<br />
die Anlassfreigabe bitten. Oder auch<br />
nicht. „ETH Seven – Zero – Seven, you<br />
missed your Start-up Approval Time“,<br />
ermahnt Bornemeier die Besatzung<br />
einer Boeing 787 von Ethiopian Airlines,<br />
die nach Addis Abeba will, aber<br />
noch immer am Gate steht. „Der muss<br />
jetzt bald rufen, sonst fliegt er aus der<br />
Liste.“<br />
Für die Anlassfreigabe haben die<br />
Piloten nämlich nicht beliebig viel Zeit.<br />
Damit es am Flughafen keine Staus<br />
gibt, müssen die Airlines ein festes<br />
Zeitfenster vorgeben. Es richtet sich<br />
nach der Zielzeit, zu welcher der Flieger<br />
seine Abfertigung am Boden beendet<br />
hat, die Flugzeugtüren geschlossen<br />
und die Fluggastbrücken entfernt<br />
sind. Verpasst ein Pilot dieses Fenster,<br />
muss er sich wieder ganz hinten<br />
anstellen. Bornemeier erspart dem<br />
Piloten dieses Procedere. Nach kurzem<br />
Wortwechsel trägt er im Computersystem<br />
eine korrigierte Zeit zum<br />
Anlassen ein – und schiebt das Flugzeug<br />
in der Liste wieder ganz nach<br />
oben. „Ein Service von uns“, sagt er.<br />
Aus dem Lautsprecher knackst es<br />
– ein leises Weinen dringt aus dem<br />
Gefahr für den Luftverkehrsstandort?<br />
Die Airlines sehen in der rigiden Handhabung des Nachtflugverbots eine<br />
Gefahr für den Luftverkehrsstandort Frankfurt. Sie warnen: Flüge, die wegen<br />
nicht erteilter Startfreigabe von der Piste zurückkehren müssen, schaden<br />
der Reputation des Flughafens. Wer das als Passagier einmal erlebt hat,<br />
wird unter Umständen nicht mehr über Frankfurt fliegen – und dies wegen<br />
oft nur ein oder zwei Minuten. Die Forderung der Airlines ist deshalb, dass<br />
jedes Flugzeug, das eine Rollfreigabe bekommen hat, auch starten darf.<br />
Um die durch das strikte Nachtflugverbot verschärfte Abflugsituation vor<br />
23 Uhr zu verbessern, haben die Fluggesellschaften eine Reihe von Maßnahmen<br />
initiiert. Dazu zählt unter anderem, dass Flugzeuge auf dem Vorfeld<br />
nahe der Startbahn geparkt werden, obwohl Gebäudepositionen frei sind.<br />
Die hessische Landesregierung hat allerdings deutlich gemacht, dass sie<br />
nach dem letztinstanzlichen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig<br />
vom April 2<strong>01</strong>2 an den bestehenden gesetzlichen Regelungen festhalten<br />
wird. Änderungen am Nachtflugverbot werde es nicht geben.<br />
Die Zahl der Starts und Landungen in den Randstunden (5 bis 6 und 22<br />
bis 23 Uhr) ist nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Jahresschnitt<br />
auf 133 begrenzt: Der Verkehr soll nicht abrupt einsetzen, sondern<br />
an- und abschwellen. An den meisten Tagen endet der Flugbetrieb bereits<br />
deutlich vor 23 Uhr. Einer Auswertung des Frankfurter Flughafenbetreibers<br />
Fraport zufolge startete das jeweils letzte Flugzeug eines Tages während<br />
des Winterflugplans 2<strong>01</strong>2/13 im Schnitt 10,5 Minuten vorher.<br />
Babyphon, schließlich ist das Schreien<br />
auch durch die Tür zu hören: Kein<br />
Flugzeug, nein: Ihr Sohn ist ganz von<br />
allein aufgewacht. „Eigentlich schläft<br />
er durch“, sagt Nicole Ladberg. Aber<br />
der Kleine ist krank, hat ein bisschen<br />
Fieber, wahrscheinlich liegt es daran.<br />
Sein Vater stapft die Treppe hoch, um<br />
nach ihm zu sehen. „Wenn ich merken<br />
würde, dass mein Kind unter dem<br />
Lärm leidet, würde ich wegziehen“,<br />
sagt Nicole Ladberg. Die Frage ist<br />
nur: Wohin? „Eine bezahlbare Wohnung<br />
ohne Fluglärm zu finden ist nahezu<br />
unmöglich in Frankfurt“, sagt sie.<br />
Immer wieder müssen<br />
startbereite Flugzeuge<br />
am Boden bleiben, weil<br />
sie nach 23 Uhr nicht<br />
Airlines fürchten: Wer einmal am Flughafen übernachten musste, fliegt nie wieder<br />
über Frankfurt.<br />
mehr abheben dürfen.<br />
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