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Ausgabe 01/2013 - DFS Deutsche Flugsicherung GmbH

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nanntes Abwägungsdokument, das<br />

dem Bundesaufsichtsamt für <strong>Flugsicherung</strong><br />

(BAF) vorgelegt wird und das<br />

aus mehreren Komponenten besteht:<br />

der grafischen Darstellung und Gegenüberstellung<br />

der Verfahrensvarianten,<br />

einer Begründung für das von der <strong>DFS</strong><br />

favorisierte Verfahren, der Besiedlungsdichte<br />

und der grafischen Abbildung<br />

der Betroffenheiten. Das BAF<br />

prüft die Argumentation und bindet<br />

verpflichtend auch das Umweltbundesamt<br />

in die Meinungsbildung ein.<br />

Ebenso wird in diesem Schritt das<br />

Bundesministerium der Justiz Teil des<br />

Abwägungsprozesses, in dem es die<br />

Einhaltung der formalen Verfahrensregeln<br />

bestätigt. Ein aufwändiger Prozess,<br />

der drei Dinge zusammenbringen<br />

soll: das gesellschaftliche Streben<br />

nach Mobilität, die Bedürfnisse von<br />

Fluglärmbetroffenen und die Wünsche<br />

der Luftfahrtbranche. Nach eigener<br />

Abwägung legt das BAF die Flugrouten<br />

durch Rechtsverordnung fest. Dies<br />

geschieht für durchschnittlich 60 Verfahren<br />

pro Jahr, wovon einzelne wiederum<br />

eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen<br />

subsumieren können – bis zu 160<br />

am Beispiel Frankfurt.<br />

Flugrouten sind Ideallinien.<br />

Die Piloten können<br />

bis zu mehrere hundert<br />

Meter davon abweichen.<br />

Robert Ertler Fotos: Melanie Bauer<br />

Neun bis 18 Monate benötigt der<br />

finale Prozess von der Entwicklung<br />

eines Flugverfahrens bis zur Festlegung<br />

durch das BAF. Im Falle von<br />

Großprojekten wie dem Neubau des<br />

Flughafens Berlin Brandenburg vergingen<br />

aber auch schon mal zwölf Jahre<br />

nach Einreichen der ersten Grobentwürfe,<br />

bis es im September 2<strong>01</strong>0 zur<br />

inhaltlichen Diskussion mit der FLK<br />

kam. Doch auch nach der Veröffentlichung<br />

bleiben Missverständnisse.<br />

Standardisierte Flugverfahren vereinfachen<br />

die Abarbeitung des Verkehrs,<br />

sie ersetzen aber nicht das Freigabesystem<br />

der Fluglotsen. Denn durch<br />

Weisung an den Piloten kann der Lotse<br />

eine davon abweichende Flugstrecke<br />

vorgeben, um sich eine gewisse Flexibilität<br />

bei der Bewältigung des Flugverkehrs<br />

zu erhalten. Zudem: Die veröffentlichten<br />

Flugrouten können nicht<br />

mit der Annahme gleichgesetzt werden,<br />

dass Piloten sie auch präzise<br />

abfliegen. Laut Rechtsprechung des<br />

Bundesverwaltungsgerichts aus dem<br />

Jahr 2000 beschreiben sie vielmehr<br />

ein „Flugerwartungsgebiet“.<br />

Demnach handelt es sich um eine<br />

Ideallinie, von der an- oder abfliegende<br />

Flugzeuge bis zu mehreren hundert<br />

Metern links und rechts beziehungsweise<br />

ober- und unterhalb abweichen<br />

können. Dass trotz der Möglichkeit,<br />

moderne GPS-Verfahren nutzen zu<br />

können, diese Abweichungen auftreten,<br />

begründet sich zum Beispiel in<br />

Ungenauigkeiten von Navigationsanlagen,<br />

vom Gewicht und jeweiligen<br />

Luftfahrzeugtyp oder den Wetterverhältnissen.<br />

In dieser Hinsicht gibt es<br />

dann eben doch noch einen wesentlichen<br />

Unterschied zur StVO, derzufolge<br />

die Breite eines Fahrstreifens<br />

um lediglich einen Meter schwanken<br />

kann – in der Spanne zwischen 2,75<br />

und 3,75 Meter.<br />

Rüdiger Mandry<br />

transmission 1 – 2<strong>01</strong>3 15

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