Ausgabe 01/2013 - DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
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nanntes Abwägungsdokument, das<br />
dem Bundesaufsichtsamt für <strong>Flugsicherung</strong><br />
(BAF) vorgelegt wird und das<br />
aus mehreren Komponenten besteht:<br />
der grafischen Darstellung und Gegenüberstellung<br />
der Verfahrensvarianten,<br />
einer Begründung für das von der <strong>DFS</strong><br />
favorisierte Verfahren, der Besiedlungsdichte<br />
und der grafischen Abbildung<br />
der Betroffenheiten. Das BAF<br />
prüft die Argumentation und bindet<br />
verpflichtend auch das Umweltbundesamt<br />
in die Meinungsbildung ein.<br />
Ebenso wird in diesem Schritt das<br />
Bundesministerium der Justiz Teil des<br />
Abwägungsprozesses, in dem es die<br />
Einhaltung der formalen Verfahrensregeln<br />
bestätigt. Ein aufwändiger Prozess,<br />
der drei Dinge zusammenbringen<br />
soll: das gesellschaftliche Streben<br />
nach Mobilität, die Bedürfnisse von<br />
Fluglärmbetroffenen und die Wünsche<br />
der Luftfahrtbranche. Nach eigener<br />
Abwägung legt das BAF die Flugrouten<br />
durch Rechtsverordnung fest. Dies<br />
geschieht für durchschnittlich 60 Verfahren<br />
pro Jahr, wovon einzelne wiederum<br />
eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen<br />
subsumieren können – bis zu 160<br />
am Beispiel Frankfurt.<br />
Flugrouten sind Ideallinien.<br />
Die Piloten können<br />
bis zu mehrere hundert<br />
Meter davon abweichen.<br />
Robert Ertler Fotos: Melanie Bauer<br />
Neun bis 18 Monate benötigt der<br />
finale Prozess von der Entwicklung<br />
eines Flugverfahrens bis zur Festlegung<br />
durch das BAF. Im Falle von<br />
Großprojekten wie dem Neubau des<br />
Flughafens Berlin Brandenburg vergingen<br />
aber auch schon mal zwölf Jahre<br />
nach Einreichen der ersten Grobentwürfe,<br />
bis es im September 2<strong>01</strong>0 zur<br />
inhaltlichen Diskussion mit der FLK<br />
kam. Doch auch nach der Veröffentlichung<br />
bleiben Missverständnisse.<br />
Standardisierte Flugverfahren vereinfachen<br />
die Abarbeitung des Verkehrs,<br />
sie ersetzen aber nicht das Freigabesystem<br />
der Fluglotsen. Denn durch<br />
Weisung an den Piloten kann der Lotse<br />
eine davon abweichende Flugstrecke<br />
vorgeben, um sich eine gewisse Flexibilität<br />
bei der Bewältigung des Flugverkehrs<br />
zu erhalten. Zudem: Die veröffentlichten<br />
Flugrouten können nicht<br />
mit der Annahme gleichgesetzt werden,<br />
dass Piloten sie auch präzise<br />
abfliegen. Laut Rechtsprechung des<br />
Bundesverwaltungsgerichts aus dem<br />
Jahr 2000 beschreiben sie vielmehr<br />
ein „Flugerwartungsgebiet“.<br />
Demnach handelt es sich um eine<br />
Ideallinie, von der an- oder abfliegende<br />
Flugzeuge bis zu mehreren hundert<br />
Metern links und rechts beziehungsweise<br />
ober- und unterhalb abweichen<br />
können. Dass trotz der Möglichkeit,<br />
moderne GPS-Verfahren nutzen zu<br />
können, diese Abweichungen auftreten,<br />
begründet sich zum Beispiel in<br />
Ungenauigkeiten von Navigationsanlagen,<br />
vom Gewicht und jeweiligen<br />
Luftfahrzeugtyp oder den Wetterverhältnissen.<br />
In dieser Hinsicht gibt es<br />
dann eben doch noch einen wesentlichen<br />
Unterschied zur StVO, derzufolge<br />
die Breite eines Fahrstreifens<br />
um lediglich einen Meter schwanken<br />
kann – in der Spanne zwischen 2,75<br />
und 3,75 Meter.<br />
Rüdiger Mandry<br />
transmission 1 – 2<strong>01</strong>3 15