23.12.2013 Aufrufe

B. Tarifbestimmungen VRR-Handbuch für Tarif und Vertrieb 1 ... - Evag

B. Tarifbestimmungen VRR-Handbuch für Tarif und Vertrieb 1 ... - Evag

B. Tarifbestimmungen VRR-Handbuch für Tarif und Vertrieb 1 ... - Evag

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

B. <strong><strong>Tarif</strong>bestimmungen</strong><br />

<strong>VRR</strong>-<strong>Handbuch</strong> <strong>für</strong> <strong>Tarif</strong> <strong>und</strong> <strong>Vertrieb</strong><br />

1. Jan 2012<br />

4. Einzelbestimmungen zu <strong>VRR</strong>-Tickets<br />

4.1 EinzelTicket<br />

Berechtigt zur Nutzung des EinzelTickets ist jedermann. EinzelTickets werden <strong>für</strong><br />

Erwachsene ab 15 Jahren <strong>und</strong> <strong>für</strong> Kinder von 6 bis unter 15 Jahren ausgegeben.<br />

EinzelTickets werden in den Preisstufen A, B, C, D, E <strong>und</strong> <strong>für</strong> die Kurzstrecke ausgegeben.<br />

EinzelTickets gelten bis zum Erreichen des Fahrtziels, jedoch längstens <strong>für</strong> die maximale<br />

zeitliche Dauer von:<br />

Kurzstrecke: 30 Minuten<br />

Preisstufe A: 90 Minuten<br />

Preisstufe B: 120 Minuten<br />

Preisstufe C: 180 Minuten<br />

Preisstufe D: 240 Minuten<br />

Preisstufe E: 300 Minuten<br />

Die Geltungsdauer beginnt mit dem vollen 10-Minuten-Intervall, das der in der Entwertung<br />

angegebenen Uhrzeit folgt.<br />

Das EinzelTicket gilt <strong>für</strong> eine Fahrt, mit beliebig häufigem Umsteigen. Bei<br />

KurzstreckenTickets ist ein Übergang von Eisenbahnverkehrsunternehmen auf andere<br />

Verkehrsmittel oder umgekehrt nicht erlaubt. Mit Ablauf der Geltungsdauer muss die Fahrt<br />

beendet sein. Ausnahmen sind aus fahrplan- bzw. betriebsbedingten Gründen, wie etwa<br />

größeren Umsteigezeiten oder Verspätungen, erlaubt. R<strong>und</strong>- oder Rückfahrten in Richtung<br />

auf die Einstiegshaltestelle oder das Starttarifgebiet sind nur zum schnelleren Erreichen des<br />

Fahrtziels erlaubt.<br />

EinzelTickets werden gr<strong>und</strong>sätzlich ohne Entwertung ausgegeben. Sie sind vom K<strong>und</strong>en vor<br />

Fahrtantritt bzw. vor Betreten der besonders gekennzeichneten Betriebsanlagen zu<br />

entwerten. Aus Ticketdruckern ausgegebene EinzelTickets werden entwertet ausgegeben<br />

<strong>und</strong> sind vom K<strong>und</strong>en nicht besonders zu entwerten. Der K<strong>und</strong>e hat sich von der<br />

5 Stand Januar 2012

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!