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B. Tarifbestimmungen VRR-Handbuch für Tarif und Vertrieb 1 ... - Evag

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B. <strong><strong>Tarif</strong>bestimmungen</strong><br />

<strong>VRR</strong>-<strong>Handbuch</strong> <strong>für</strong> <strong>Tarif</strong> <strong>und</strong> <strong>Vertrieb</strong><br />

1. Jan 2012<br />

von der jeweiligen Preisstufe ebenfalls bis zur Grenze des Verb<strong>und</strong>raums. Im<br />

Anschluss/Vorlauf dazu werden entweder anschließende Zeitkarten des angrenzenden<br />

Verb<strong>und</strong>es/der Verkehrsgemeinschaft (nur innerhalb NRW) <strong>und</strong>/oder des DB-<strong>Tarif</strong>s <strong>für</strong><br />

zuschlagpflichtige Züge anerkannt. Bereits gelöste Aufpreise zu Zeitkarten der<br />

Verbünde/Verkehrsgemeinschaften werden verb<strong>und</strong>übergreifend anerkannt, d.h. der K<strong>und</strong>e<br />

benötigt nur einen Aufpreis <strong>und</strong> zwar den höchsten, falls <strong>für</strong> aneinander angrenzende<br />

Verbünde/Verkehrsgemeinschaften unterschiedliche Aufpreise gelten.<br />

12.5 Übergang 1. Wagenklasse<br />

Die Benutzung der 1. Wagenklasse in IC-/EC-Zügen ist möglich. Hierzu sind zu den<br />

entsprechenden Zeitkarten die eine Zusatzwertmarke nach den <strong>VRR</strong>-<strong><strong>Tarif</strong>bestimmungen</strong> <strong>für</strong><br />

die Nutzung der 1. Wagenklasse zu lösen.<br />

12.6 Geltungsdauer<br />

Daueraufpreise gelten so lange wie der zugehörige Zeitfahrausweis.<br />

12.7 Erstattung<br />

Die Erstattung der Aufpreise ist ausgeschlossen.<br />

12.8 Sonstige Bestimmungen<br />

Für die Mitnahme von Fahrrädern ist <strong>für</strong> das Fahrrad ein Fahrschein nach DB-<strong>Tarif</strong>zu lösen.<br />

(Fahrradkarte Fernverkehr + Reservierungspflicht).<br />

Die Mitnahme von H<strong>und</strong>en innerhalb des <strong>VRR</strong>-Verb<strong>und</strong>raums richtet sich nach den<br />

Bestimmungen des <strong>VRR</strong>-<strong>Tarif</strong>s.<br />

Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Rhein-Ruhr-<strong>Tarif</strong>es.<br />

13. Elektronische <strong>Vertrieb</strong>swege<br />

Abweichend von den sonstigen <strong><strong>Tarif</strong>bestimmungen</strong> gelten <strong>für</strong> Tickets, die über elektronische<br />

<strong>Vertrieb</strong>swege ausgegeben werden, nachfolgende Bestimmungen.<br />

13.1 HandyTickets<br />

42 Stand Januar 2012

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