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B. Tarifbestimmungen VRR-Handbuch für Tarif und Vertrieb 1 ... - Evag

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B. <strong><strong>Tarif</strong>bestimmungen</strong><br />

<strong>VRR</strong>-<strong>Handbuch</strong> <strong>für</strong> <strong>Tarif</strong> <strong>und</strong> <strong>Vertrieb</strong><br />

1. Jan 2012<br />

Das CityTicket kann von BahnCard25- <strong>und</strong> BahnCard50-Inhabern genutzt werden <strong>und</strong> zwar<br />

in allen Varianten. Die Strecke die zurückgelegt werden muss, ist mindestens 100 Kilometer<br />

lang. Es müssen mindestens auf Teilstrecken Züge des DB-Fernverkehrs genutzt werden.<br />

Der Zielort hat mindestens 100.000 Einwohner <strong>und</strong> liegt im Geltungsbereich des City-<br />

Tickets.<br />

Am gewählten Reisetag gilt das City-Ticket am Zielbahnhof <strong>für</strong> die Weiterfahrt mit allen<br />

Bussen, U-, Stadt- <strong>und</strong> Straßenbahnen in der Stadt des Zielbahnhofes. Bei Hin- <strong>und</strong><br />

Rückfahrttickets gilt das<br />

CityTicket zusätzlich am angegebenen Rückfahrtstag <strong>für</strong> die Fahrt zurück zum<br />

angegebenen Bahnhof<br />

in der jeweiligen Stadt. Das City-Ticket ist automatisch im DB-Fernverkehrs-Fahrausweis<br />

enthalten, wenn die oben genannten Bedingungen zutreffen.<br />

Für Inhaber der BahnCard100 gilt das City-Ticket in allen CityTicket-Städten als „Netzkarte“<br />

im ÖPNV.<br />

Im <strong>VRR</strong>-Gebiet gilt das City-Ticket in den folgenden 19 Städten:<br />

Bochum<br />

Bottrop<br />

Dortm<strong>und</strong><br />

Duisburg<br />

Düsseldorf<br />

Essen<br />

Gelsenkirchen<br />

Hagen<br />

Herne<br />

Krefeld<br />

Moers<br />

Mönchengladbach<br />

Mülheim<br />

Neuss<br />

Oberhausen<br />

Recklinghausen<br />

Remscheid<br />

Solingen<br />

Witten<br />

Wuppertal<br />

Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Verkehrsverb<strong>und</strong>s Rhein-Ruhr.<br />

40 Stand Januar 2012

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