B. Tarifbestimmungen VRR-Handbuch für Tarif und Vertrieb 1 ... - Evag
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B. <strong><strong>Tarif</strong>bestimmungen</strong><br />
<strong>VRR</strong>-<strong>Handbuch</strong> <strong>für</strong> <strong>Tarif</strong> <strong>und</strong> <strong>Vertrieb</strong><br />
1. Jan 2012<br />
Das CityTicket kann von BahnCard25- <strong>und</strong> BahnCard50-Inhabern genutzt werden <strong>und</strong> zwar<br />
in allen Varianten. Die Strecke die zurückgelegt werden muss, ist mindestens 100 Kilometer<br />
lang. Es müssen mindestens auf Teilstrecken Züge des DB-Fernverkehrs genutzt werden.<br />
Der Zielort hat mindestens 100.000 Einwohner <strong>und</strong> liegt im Geltungsbereich des City-<br />
Tickets.<br />
Am gewählten Reisetag gilt das City-Ticket am Zielbahnhof <strong>für</strong> die Weiterfahrt mit allen<br />
Bussen, U-, Stadt- <strong>und</strong> Straßenbahnen in der Stadt des Zielbahnhofes. Bei Hin- <strong>und</strong><br />
Rückfahrttickets gilt das<br />
CityTicket zusätzlich am angegebenen Rückfahrtstag <strong>für</strong> die Fahrt zurück zum<br />
angegebenen Bahnhof<br />
in der jeweiligen Stadt. Das City-Ticket ist automatisch im DB-Fernverkehrs-Fahrausweis<br />
enthalten, wenn die oben genannten Bedingungen zutreffen.<br />
Für Inhaber der BahnCard100 gilt das City-Ticket in allen CityTicket-Städten als „Netzkarte“<br />
im ÖPNV.<br />
Im <strong>VRR</strong>-Gebiet gilt das City-Ticket in den folgenden 19 Städten:<br />
Bochum<br />
Bottrop<br />
Dortm<strong>und</strong><br />
Duisburg<br />
Düsseldorf<br />
Essen<br />
Gelsenkirchen<br />
Hagen<br />
Herne<br />
Krefeld<br />
Moers<br />
Mönchengladbach<br />
Mülheim<br />
Neuss<br />
Oberhausen<br />
Recklinghausen<br />
Remscheid<br />
Solingen<br />
Witten<br />
Wuppertal<br />
Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Verkehrsverb<strong>und</strong>s Rhein-Ruhr.<br />
40 Stand Januar 2012