B. Tarifbestimmungen VRR-Handbuch für Tarif und Vertrieb 1 ... - Evag
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B. <strong><strong>Tarif</strong>bestimmungen</strong><br />
<strong>VRR</strong>-<strong>Handbuch</strong> <strong>für</strong> <strong>Tarif</strong> <strong>und</strong> <strong>Vertrieb</strong><br />
1. Jan 2012<br />
11.2 Besondere <strong>VRR</strong>-Bestimmungen zum tariflichen Angebot „Schönes-Wochenende-<br />
Ticket (SWT)“ der DB AG:<br />
Tickets des Versuchsangebotes „Schönes Wochenende“ der Deutschen Bahn AG (DB)<br />
gelten in allen Verb<strong>und</strong>verkehrsmitteln bis auf weiteres als Tickets gemäß Verb<strong>und</strong>tarif. Es<br />
gelten die <strong><strong>Tarif</strong>bestimmungen</strong> des DB-Versuchsangebotes sowie folgende Bestimmungen<br />
<strong>für</strong> den <strong>VRR</strong>-Verb<strong>und</strong>tarifraum:<br />
Ausgabe der Tickets<br />
Die Tickets werden von Verb<strong>und</strong>verkehrsunternehmen <strong>und</strong> von der DB ausgegeben. Ein<br />
Nachlösen in <strong>VRR</strong>-Verb<strong>und</strong>verkehrsmitteln ist nicht möglich. Der K<strong>und</strong>e muss vor<br />
Fahrtantritt im Besitz eines gültigen Tickets sein.<br />
Tickets <strong>für</strong> H<strong>und</strong>e<br />
H<strong>und</strong>e werden im Verb<strong>und</strong>tarifraum in Verb<strong>und</strong>verkehrsmitteln unentgeltlich befördert. Es<br />
gelten hier<strong>für</strong> die Bestimmungen des Verb<strong>und</strong>tarifs. Für Fahrten nach außerhalb des <strong>VRR</strong>-<br />
Verb<strong>und</strong>tarifraumes sind Tickets des allgemeinen <strong>Tarif</strong>s der DB <strong>für</strong> H<strong>und</strong>e zu lösen.<br />
Tickets <strong>für</strong> Fahrräder<br />
Für Fahrräder gelten die Bestimmungen des Verb<strong>und</strong>tarifs. Tickets des allgemeinen <strong>Tarif</strong>s<br />
der DB, die bereits vorher <strong>für</strong> mitgeführte Fahrräder gelöst wurden, werden nicht anerkannt.<br />
Für die Weiterfahrt mit <strong>VRR</strong>-Verb<strong>und</strong>verkehrsmitteln ist ein ZusatzTicket pro Fahrrad <strong>und</strong><br />
Fahrt zu lösen.<br />
Benutzung der Spielbanklinie zwischen Dortm<strong>und</strong> <strong>und</strong> Hohensyburg<br />
Die Benutzung der Spielbanklinie zwischen Dortm<strong>und</strong> <strong>und</strong> Hohensyburg ist ausgeschlossen.<br />
Sonstige Bestimmungen<br />
Die Nichtausnutzung des Sonderangebotes begründet keinen Anspruch auf Erstattung von<br />
Beförderungsentgelt. Ein Umtausch gegen <strong>VRR</strong>-Fahrausweise ist ausgeschlossen.<br />
Im Übrigen gelten die Beförderungsbedingungen <strong>und</strong> <strong><strong>Tarif</strong>bestimmungen</strong> des Verb<strong>und</strong>tarifs<br />
Rhein-Ruhr.<br />
11. 3 City Ticket<br />
Das City-Ticket ist ein Kooperationsangebot der DB-Fernverkehr <strong>und</strong> dem <strong>VRR</strong>.<br />
39 Stand Januar 2012