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B. Tarifbestimmungen VRR-Handbuch für Tarif und Vertrieb 1 ... - Evag

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B. <strong><strong>Tarif</strong>bestimmungen</strong><br />

<strong>VRR</strong>-<strong>Handbuch</strong> <strong>für</strong> <strong>Tarif</strong> <strong>und</strong> <strong>Vertrieb</strong><br />

1. Jan 2012<br />

die unentgeltliche Mitnahme weiterer Personen durch Inhaber von Ticket1000<br />

Monatskarte, Ticket1000 im Abonnement, Ticket1000 9 Uhr Monatskarte, Ticket1000 9<br />

Uhr im Abonnement, Ticket2000 Monatskarte, Ticket2000 im Abonnement, Ticket2000 9<br />

Uhr Monatskarte, Ticket2000 9 Uhr im Abonnement, SiebenTageKarte, AzubiAbo <strong>und</strong><br />

FirmenTickets.<br />

Im AST müssen Kinder unter 6 Jahren stets begleitet sein. Die begleitende Person muss<br />

über 6 Jahre sein. Jeder Ticketinhaber darf höchstens 3 Kinder unter 6 Jahren mitnehmen.<br />

Die Beförderung von H<strong>und</strong>en – ausgenommen Blindenführh<strong>und</strong>e, die einen Blinden<br />

begleiten – <strong>und</strong> Fahrrädern ist ausgeschlossen.<br />

10 Sonderangebote<br />

10.1 KombiTickets<br />

KombiTickets sind Sondertickets des <strong>VRR</strong>-<strong>Tarif</strong>s. Sie werden in Kooperation mit externen<br />

Partnern, einem oder mehreren Verkehrsunternehmen <strong>und</strong> der <strong>VRR</strong>-AöR abgeschlossen.<br />

Die besonderen <strong><strong>Tarif</strong>bestimmungen</strong> hierzu werden von Fall zu Fall bekannt gegeben.<br />

<strong>Tarif</strong>liche Angebote zum Sonderpreis (= Sonderangebote) mit zeitlich begrenzter<br />

Nutzungsdauer können gegenüber dem Regeltarif besondere Ermäßigungen aufweisen.<br />

Hierbei handelt es sich insbesondere um Messeverkehre, Einkaufsverkehre,<br />

Schülerausflugsfahrten oder Besichtigungsfahrten, Gesellschaften, Freizeit- <strong>und</strong><br />

Touristenverkehr oder Sonder- <strong>und</strong> Großveranstaltungen.<br />

Voraussetzung <strong>für</strong> die Gewährung von Ermäßigungen bei tariflichen Sonderangeboten ist,<br />

dass sich die Wirtschaftlichkeit des Verb<strong>und</strong>verkehrs dadurch nicht verschlechtert. Bei<br />

KombiTicket-Angeboten unterhalb von 5.000 Euro Umsatz wird auf eine Individualkalkulation<br />

verzichtet. Hier gelten standardisierte Verrechnungspreise <strong>und</strong> besondere<br />

<strong><strong>Tarif</strong>bestimmungen</strong>.<br />

10.2 Großk<strong>und</strong>en-Rabattmodell<br />

Das Großk<strong>und</strong>en-Rabattmodell kann von natürlichen oder juristischen Personen in Anspruch<br />

genommen werden. Abnehmer eines Großk<strong>und</strong>en-Rabattmodells können Unternehmungen<br />

oder Behörden sein, die die Voraussetzungen <strong>für</strong> die Abnahme erfüllen. Der Abnehmer<br />

32 Stand Januar 2012

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