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B. Tarifbestimmungen VRR-Handbuch für Tarif und Vertrieb 1 ... - Evag

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B. <strong><strong>Tarif</strong>bestimmungen</strong><br />

<strong>VRR</strong>-<strong>Handbuch</strong> <strong>für</strong> <strong>Tarif</strong> <strong>und</strong> <strong>Vertrieb</strong><br />

1. Jan 2012<br />

befördert. Ein Übergang in die 1. Wagenklasse von Eisenbahnverkehrsunternehmen, auch<br />

durch Lösen eines ZusatzTickets, ist ausgeschlossen.<br />

Der Dienstausweis der Polizeivollzugsbeamten des Landes NRW <strong>und</strong> der Vollzugsbeamten<br />

der B<strong>und</strong>espolizei gilt als Fahrberechtigung. Vor Antritt der Fahrt haben sich die<br />

Vollzugsbeamten beim Fahrpersonal auszuweisen.<br />

9. Linienbedarfsverkehr (AST)<br />

Die Verkehrsunternehmen im Bereich des <strong>VRR</strong> können lokal so genannte<br />

Linienbedarfsverkehre einrichten. Hierzu gehört das Anruf-Sammel-Taxi (AST). Die<br />

Bedienungsbereiche des AST werden örtlich bekannt gegeben. Für die Benutzung des AST<br />

gelten die Beförderungsbedingungen <strong>und</strong> die <strong><strong>Tarif</strong>bestimmungen</strong>, soweit nicht nachfolgend<br />

abweichende Regelungen getroffen sind.<br />

Pro Fahrt <strong>und</strong> Person wird ein gesondertes Ticket <strong>für</strong> AST in der Preisstufe 1 <strong>für</strong> Fahrten in<br />

einer Wabe oder Preisstufe 2 <strong>für</strong> Fahrten innerhalb eines <strong>Tarif</strong>gebietes oder <strong>für</strong> 2 Waben im<br />

tarifgebietsüberschreitenden Verkehr ausgegeben. Mit Tickets des AST ist ein Übergang in<br />

sonstige Verkehrsmittel des <strong>VRR</strong> ausgeschlossen. Eine Fahrtunterbrechung im AST <strong>und</strong><br />

eine Übertragung von Tickets des AST sind nicht möglich.<br />

Der ermäßigte Fahrpreis gemäß Fahrpreistabelle gilt <strong>für</strong><br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Schwerbehinderte mit Berechtigung zur unentgeltlichen Beförderung im <strong>VRR</strong> sowie<br />

deren Begleitpersonen,<br />

Inhaber von gültigen <strong>VRR</strong>-Zeitfahrausweisen einschließlich SemesterTicket,<br />

Inhaber von Ferienkarten,<br />

Kinder zwischen 6 <strong>und</strong> unter 15 Jahren,<br />

Gepäckstücke, die einen Sitzplatz einnehmen.<br />

Für sonstige nicht aufgeführte Inhaber eines <strong>VRR</strong>-Tickets ist der volle Fahrpreis gemäß<br />

Fahrpreistabelle zu entrichten.<br />

Im AST gelten nicht die Bestimmungen des allgemeinen <strong>Tarif</strong>s über<br />

die unentgeltliche Beförderung von Schwerbehinderten <strong>und</strong> deren Begleitpersonen,<br />

die unentgeltliche Beförderung von Polizeivollzugsbeamten des Landes NRW <strong>und</strong> der<br />

B<strong>und</strong>espolizei,<br />

die unentgeltliche Beförderung von Sachen,<br />

31 Stand Januar 2012

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