B. Tarifbestimmungen VRR-Handbuch für Tarif und Vertrieb 1 ... - Evag
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B. <strong><strong>Tarif</strong>bestimmungen</strong><br />
<strong>VRR</strong>-<strong>Handbuch</strong> <strong>für</strong> <strong>Tarif</strong> <strong>und</strong> <strong>Vertrieb</strong><br />
1. Jan 2012<br />
befördert. Ein Übergang in die 1. Wagenklasse von Eisenbahnverkehrsunternehmen, auch<br />
durch Lösen eines ZusatzTickets, ist ausgeschlossen.<br />
Der Dienstausweis der Polizeivollzugsbeamten des Landes NRW <strong>und</strong> der Vollzugsbeamten<br />
der B<strong>und</strong>espolizei gilt als Fahrberechtigung. Vor Antritt der Fahrt haben sich die<br />
Vollzugsbeamten beim Fahrpersonal auszuweisen.<br />
9. Linienbedarfsverkehr (AST)<br />
Die Verkehrsunternehmen im Bereich des <strong>VRR</strong> können lokal so genannte<br />
Linienbedarfsverkehre einrichten. Hierzu gehört das Anruf-Sammel-Taxi (AST). Die<br />
Bedienungsbereiche des AST werden örtlich bekannt gegeben. Für die Benutzung des AST<br />
gelten die Beförderungsbedingungen <strong>und</strong> die <strong><strong>Tarif</strong>bestimmungen</strong>, soweit nicht nachfolgend<br />
abweichende Regelungen getroffen sind.<br />
Pro Fahrt <strong>und</strong> Person wird ein gesondertes Ticket <strong>für</strong> AST in der Preisstufe 1 <strong>für</strong> Fahrten in<br />
einer Wabe oder Preisstufe 2 <strong>für</strong> Fahrten innerhalb eines <strong>Tarif</strong>gebietes oder <strong>für</strong> 2 Waben im<br />
tarifgebietsüberschreitenden Verkehr ausgegeben. Mit Tickets des AST ist ein Übergang in<br />
sonstige Verkehrsmittel des <strong>VRR</strong> ausgeschlossen. Eine Fahrtunterbrechung im AST <strong>und</strong><br />
eine Übertragung von Tickets des AST sind nicht möglich.<br />
Der ermäßigte Fahrpreis gemäß Fahrpreistabelle gilt <strong>für</strong><br />
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Schwerbehinderte mit Berechtigung zur unentgeltlichen Beförderung im <strong>VRR</strong> sowie<br />
deren Begleitpersonen,<br />
Inhaber von gültigen <strong>VRR</strong>-Zeitfahrausweisen einschließlich SemesterTicket,<br />
Inhaber von Ferienkarten,<br />
Kinder zwischen 6 <strong>und</strong> unter 15 Jahren,<br />
Gepäckstücke, die einen Sitzplatz einnehmen.<br />
Für sonstige nicht aufgeführte Inhaber eines <strong>VRR</strong>-Tickets ist der volle Fahrpreis gemäß<br />
Fahrpreistabelle zu entrichten.<br />
Im AST gelten nicht die Bestimmungen des allgemeinen <strong>Tarif</strong>s über<br />
die unentgeltliche Beförderung von Schwerbehinderten <strong>und</strong> deren Begleitpersonen,<br />
die unentgeltliche Beförderung von Polizeivollzugsbeamten des Landes NRW <strong>und</strong> der<br />
B<strong>und</strong>espolizei,<br />
die unentgeltliche Beförderung von Sachen,<br />
31 Stand Januar 2012