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B. Tarifbestimmungen VRR-Handbuch für Tarif und Vertrieb 1 ... - Evag

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B. <strong><strong>Tarif</strong>bestimmungen</strong><br />

<strong>VRR</strong>-<strong>Handbuch</strong> <strong>für</strong> <strong>Tarif</strong> <strong>und</strong> <strong>Vertrieb</strong><br />

1. Jan 2012<br />

dieser Werktag ein Samstag, so gilt das AzubiAbo bis einschließlich zum Betriebsschluss<br />

des nächsten Werktags.<br />

Eine Geltungsbereichserweiterung <strong>für</strong> einzelne Fahrten über den originären Geltungsbereich<br />

hinaus in der Preisstufe B bis D im Region Unterer Niederrhein ist <strong>für</strong> den Inhaber eines<br />

AzubiAbo durch Kauf eines ZusatzTicket (1) bzw. ZusatzTicket (2) montags bis freitags vor<br />

19.00 Uhr möglich.<br />

Montags bis freitags ab 19.00 Uhr, an Samstagen, Sonntagen <strong>und</strong> an gesetzlichen<br />

Feiertagen sowie am 24.12. <strong>und</strong> 31.12. eines Jahres ganztägig bis Betriebsschluss gilt das<br />

AzubiAbo mit den Preisstufen A bis D im gesamten Region Unterer Niederrhein. Zu diesen<br />

Zeiten kann der Inhaber eines AzubiAbo eine Person unentgeltlich mitnehmen.<br />

Ein Fahrrad kann durch den Inhaber zu jeder Zeit, soweit die betrieblichen Belange dies<br />

erlauben, unentgeltlich mitnehmen.<br />

Mit dem AzubiAbo ist ein Übergang in die 1. Wagenklasse der<br />

Eisenbahnverkehrsunternehmen, auch mit ZusatzTicket, ausgeschlossen.<br />

4.18 Schnäppchenkarte<br />

Die Schnäppchenkarte kann von jedermann erworben werden. Sie gilt als Fahrberechtigung<br />

<strong>für</strong> eine Person <strong>und</strong> ist nicht übertragbar. Schnäppchenkarten werden <strong>für</strong> die Preisstufe A mit<br />

einem <strong>Tarif</strong>gebiet oder in Preisstufe A mit einer 2-Waben-Gültigkeit in verschiedenen<br />

<strong>Tarif</strong>gebieten im Region Unterer Niederrhein <strong>für</strong> beliebig häufige Fahrten von<br />

Verkehrsunternehmen im Region Unterer Niederrhein ausgegeben.<br />

Die Schnäppchenkarte gilt am Tag der Entwertung <strong>für</strong> Fahrten zwischen 9.00 Uhr <strong>und</strong> 13.00<br />

Uhr.<br />

4.19 SiebenTageKarte<br />

Berechtigt zur Nutzung von SiebenTageKarten ist jedermann. Die SiebenTageKarte wird mit<br />

dem originären Geltungsbereich gemäß Preisstufenübersicht in der Preisstufe A mit einem<br />

<strong>Tarif</strong>gebiet, in der Preisstufe A mit einer 2-Waben-Gültigkeit in verschiedenen <strong>Tarif</strong>gebieten<br />

<strong>und</strong> der Preisstufen B mit jeweiligen Zentraltarifgebiet ausschließlich <strong>für</strong> Geltungsbereiche im<br />

region Unterer Niederrhein unpersönlich ausgegeben. Die SiebenTageKarte kann auf andere<br />

Personen übertragen werden.<br />

28 Stand Januar 2012

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