23.12.2013 Aufrufe

B. Tarifbestimmungen VRR-Handbuch für Tarif und Vertrieb 1 ... - Evag

B. Tarifbestimmungen VRR-Handbuch für Tarif und Vertrieb 1 ... - Evag

B. Tarifbestimmungen VRR-Handbuch für Tarif und Vertrieb 1 ... - Evag

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

B. <strong><strong>Tarif</strong>bestimmungen</strong><br />

<strong>VRR</strong>-<strong>Handbuch</strong> <strong>für</strong> <strong>Tarif</strong> <strong>und</strong> <strong>Vertrieb</strong><br />

1. Jan 2012<br />

Anerkannte allgemein bildende ausländische oder internationale Ergänzungsschulen.<br />

4.11 YoungTicket<br />

Berechtigt zur Nutzung des YoungTickets sind gr<strong>und</strong>sätzlich gewerbliche <strong>und</strong><br />

kaufmännische Auszubildende sowie weitere in Anlage 7 dargestellte Berechtigte.<br />

YoungTickets werden als Monatskarte mit dem originären Geltungsbereich gemäß<br />

Preisstufenübersicht in der Region Süd in der Preisstufe A mit einem <strong>Tarif</strong>gebiet oder zwei<br />

<strong>Tarif</strong>gebieten, in Preisstufe A mit einer 2-Waben-Gültigkeit in verschiedenen <strong>Tarif</strong>gebieten,<br />

den Preisstufen B <strong>und</strong> C mit jeweiligen Zentraltarifgebiet(en) <strong>und</strong> Geltungsbereichen, in der<br />

Preisstufe D mit Geltungsbereich Region Süd oder mit einer Verb<strong>und</strong>gültigkeit in der<br />

Preisstufe E ausgegeben, in denen Fahrten im Ausbildungsverkehr (lehrplanmäßige<br />

Schulfahrten) stattfinden. Der Geltungsbereich <strong>für</strong> YoungTickets ist aus diesem Gr<strong>und</strong> <strong>für</strong><br />

den K<strong>und</strong>en nicht frei wählbar. YoungTickets werden auf den Inhaber ausgestellt <strong>und</strong> sind<br />

nicht auf weitere Personen übertragbar. Sie sind nur gültig in Verbindung mit einem<br />

Lichtbildausweis.<br />

YoungTickets werden als geldwertes Ticket <strong>für</strong> einen Monat mit Angabe der Preisstufe,<br />

Geltungsdauer, des Preises <strong>und</strong> den persönlichen Angaben des Inhabers oder in Form einer<br />

getrennten Ausgabe von Trägerkarte <strong>und</strong> Wertmarke ausgegeben. Bei einer getrennten<br />

Ausgabe bilden die gültige Wertmarke <strong>für</strong> den angegebenen Monat <strong>und</strong> die Trägerkarte das<br />

YoungTicket. Der K<strong>und</strong>e oder die ausgebende Stelle hat dann die Nummer der Trägerkarte,<br />

soweit vorhanden, auf die Wertmarke zu übertragen <strong>und</strong> in der vorgesehenen Klarsichthülle<br />

unterzubringen. Nach Ablauf der Wertmarke kann die Trägerkarte bei gleicher Preisstufe <strong>für</strong><br />

weitere Monate genutzt werden.<br />

Das YoungTicket gilt als Fahrberechtigung im angegebenen Monat <strong>und</strong> weiterhin vom<br />

letzten Werktag des Vormonats bis zum Betriebsschluss des ersten Werktags des<br />

Folgemonats; ist dieser Werktag ein Samstag, so gilt das YoungTicket bis einschließlich zum<br />

Betriebsschluss des nächsten Werktags.<br />

Eine Geltungsbereichserweiterung <strong>für</strong> einzelne Fahrten über den originären Geltungsbereich<br />

hinaus in der Preisstufe B bis E ist <strong>für</strong> den Inhaber eines YoungTickets durch Kauf eines<br />

ZusatzTicket (1) bzw. ZusatzTicket (2) möglich.<br />

22 Stand Januar 2012

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!