B. Tarifbestimmungen VRR-Handbuch für Tarif und Vertrieb 1 ... - Evag
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B. <strong><strong>Tarif</strong>bestimmungen</strong><br />
<strong>VRR</strong>-<strong>Handbuch</strong> <strong>für</strong> <strong>Tarif</strong> <strong>und</strong> <strong>Vertrieb</strong><br />
1. Jan 2012<br />
Anerkannte allgemein bildende ausländische oder internationale Ergänzungsschulen.<br />
4.11 YoungTicket<br />
Berechtigt zur Nutzung des YoungTickets sind gr<strong>und</strong>sätzlich gewerbliche <strong>und</strong><br />
kaufmännische Auszubildende sowie weitere in Anlage 7 dargestellte Berechtigte.<br />
YoungTickets werden als Monatskarte mit dem originären Geltungsbereich gemäß<br />
Preisstufenübersicht in der Region Süd in der Preisstufe A mit einem <strong>Tarif</strong>gebiet oder zwei<br />
<strong>Tarif</strong>gebieten, in Preisstufe A mit einer 2-Waben-Gültigkeit in verschiedenen <strong>Tarif</strong>gebieten,<br />
den Preisstufen B <strong>und</strong> C mit jeweiligen Zentraltarifgebiet(en) <strong>und</strong> Geltungsbereichen, in der<br />
Preisstufe D mit Geltungsbereich Region Süd oder mit einer Verb<strong>und</strong>gültigkeit in der<br />
Preisstufe E ausgegeben, in denen Fahrten im Ausbildungsverkehr (lehrplanmäßige<br />
Schulfahrten) stattfinden. Der Geltungsbereich <strong>für</strong> YoungTickets ist aus diesem Gr<strong>und</strong> <strong>für</strong><br />
den K<strong>und</strong>en nicht frei wählbar. YoungTickets werden auf den Inhaber ausgestellt <strong>und</strong> sind<br />
nicht auf weitere Personen übertragbar. Sie sind nur gültig in Verbindung mit einem<br />
Lichtbildausweis.<br />
YoungTickets werden als geldwertes Ticket <strong>für</strong> einen Monat mit Angabe der Preisstufe,<br />
Geltungsdauer, des Preises <strong>und</strong> den persönlichen Angaben des Inhabers oder in Form einer<br />
getrennten Ausgabe von Trägerkarte <strong>und</strong> Wertmarke ausgegeben. Bei einer getrennten<br />
Ausgabe bilden die gültige Wertmarke <strong>für</strong> den angegebenen Monat <strong>und</strong> die Trägerkarte das<br />
YoungTicket. Der K<strong>und</strong>e oder die ausgebende Stelle hat dann die Nummer der Trägerkarte,<br />
soweit vorhanden, auf die Wertmarke zu übertragen <strong>und</strong> in der vorgesehenen Klarsichthülle<br />
unterzubringen. Nach Ablauf der Wertmarke kann die Trägerkarte bei gleicher Preisstufe <strong>für</strong><br />
weitere Monate genutzt werden.<br />
Das YoungTicket gilt als Fahrberechtigung im angegebenen Monat <strong>und</strong> weiterhin vom<br />
letzten Werktag des Vormonats bis zum Betriebsschluss des ersten Werktags des<br />
Folgemonats; ist dieser Werktag ein Samstag, so gilt das YoungTicket bis einschließlich zum<br />
Betriebsschluss des nächsten Werktags.<br />
Eine Geltungsbereichserweiterung <strong>für</strong> einzelne Fahrten über den originären Geltungsbereich<br />
hinaus in der Preisstufe B bis E ist <strong>für</strong> den Inhaber eines YoungTickets durch Kauf eines<br />
ZusatzTicket (1) bzw. ZusatzTicket (2) möglich.<br />
22 Stand Januar 2012