B. Tarifbestimmungen VRR-Handbuch für Tarif und Vertrieb 1 ... - Evag
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B. <strong><strong>Tarif</strong>bestimmungen</strong><br />
<strong>VRR</strong>-<strong>Handbuch</strong> <strong>für</strong> <strong>Tarif</strong> <strong>und</strong> <strong>Vertrieb</strong><br />
1. Jan 2012<br />
mitnehmen. Ein Fahrrad kann im originären Geltungsbereich, soweit im Rahmen der<br />
betrieblichen Belange möglich, ganztägig unentgeltlich mitgenommen werden.<br />
Eine Geltungsbereichserweiterung über den originären Geltungsbereich hinaus in die<br />
jeweilig andere Region Nord oder Süd ist <strong>für</strong> den Inhaber eines SemesterTickets durch Kauf<br />
eines ZusatzTicket (2) pro Fahrt <strong>und</strong> ggf. mitgenommenen Fahrrad jederzeit möglich. Eine<br />
mitgenommene Person kann ab 19.00 Uhr montags bis freitags <strong>und</strong> an Samstagen,<br />
Sonntagen, gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. <strong>und</strong> 31.12. eines Jahres ganztägig<br />
durch Kauf eines ZusatzTicket (2) pro Fahrt durch den Inhaber bei einer Erweiterung des<br />
originären Geltungsbereichs in die jeweilig andere Region Nord oder Süd mitgenommenen<br />
werden.<br />
Der Studierendenausweis, die Immatrikulationsbescheinigung bzw. die<br />
„Studienbescheinigung“ – jeweils mit eingedruckter oder eingestempelter Fahrberechtigung –<br />
gilt als Ticket im Sinne des Verb<strong>und</strong>tarifs.<br />
Das SemesterTicket gilt <strong>für</strong> das jeweilige Semester wie folgt:<br />
<br />
Fachhochschulen<br />
Wintersemester: vom 1.9. bis einschl. 28./29.2.<br />
Sommersemester: vom 1.3. bis einschl. 31.8.<br />
<br />
Universitäten<br />
Wintersemester: vom 1.10. bis einschl. 31.3.<br />
Sommersemester: vom 1.4. bis einschl. 30.9.<br />
Wohnt der Inhaber in folgenden <strong>Tarif</strong>zonen bzw. Geltungsbereichen des jeweiligen<br />
Übergangstarifs der Übergangstarifpartner, so gilt das SemesterTicket ebenfalls auf den<br />
Verkehrsmitteln (wie unten benannt) der jeweiligen Übergangstarifspartner <strong>für</strong> den direkten<br />
bzw. schnellstmöglichen Weg zwischen Wohnort <strong>und</strong> Verb<strong>und</strong>raumgrenze als<br />
Fahrberechtigung:<br />
Verkehrsgemeinschaft Ruhr-Lippe (VRL):<br />
17 Stand Januar 2012