23.12.2013 Aufrufe

B. Tarifbestimmungen VRR-Handbuch für Tarif und Vertrieb 1 ... - Evag

B. Tarifbestimmungen VRR-Handbuch für Tarif und Vertrieb 1 ... - Evag

B. Tarifbestimmungen VRR-Handbuch für Tarif und Vertrieb 1 ... - Evag

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

B. <strong><strong>Tarif</strong>bestimmungen</strong><br />

<strong>VRR</strong>-<strong>Handbuch</strong> <strong>für</strong> <strong>Tarif</strong> <strong>und</strong> <strong>Vertrieb</strong><br />

1. Jan 2012<br />

mitnehmen. Ein Fahrrad kann im originären Geltungsbereich, soweit im Rahmen der<br />

betrieblichen Belange möglich, ganztägig unentgeltlich mitgenommen werden.<br />

Eine Geltungsbereichserweiterung über den originären Geltungsbereich hinaus in die<br />

jeweilig andere Region Nord oder Süd ist <strong>für</strong> den Inhaber eines SemesterTickets durch Kauf<br />

eines ZusatzTicket (2) pro Fahrt <strong>und</strong> ggf. mitgenommenen Fahrrad jederzeit möglich. Eine<br />

mitgenommene Person kann ab 19.00 Uhr montags bis freitags <strong>und</strong> an Samstagen,<br />

Sonntagen, gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. <strong>und</strong> 31.12. eines Jahres ganztägig<br />

durch Kauf eines ZusatzTicket (2) pro Fahrt durch den Inhaber bei einer Erweiterung des<br />

originären Geltungsbereichs in die jeweilig andere Region Nord oder Süd mitgenommenen<br />

werden.<br />

Der Studierendenausweis, die Immatrikulationsbescheinigung bzw. die<br />

„Studienbescheinigung“ – jeweils mit eingedruckter oder eingestempelter Fahrberechtigung –<br />

gilt als Ticket im Sinne des Verb<strong>und</strong>tarifs.<br />

Das SemesterTicket gilt <strong>für</strong> das jeweilige Semester wie folgt:<br />

<br />

Fachhochschulen<br />

Wintersemester: vom 1.9. bis einschl. 28./29.2.<br />

Sommersemester: vom 1.3. bis einschl. 31.8.<br />

<br />

Universitäten<br />

Wintersemester: vom 1.10. bis einschl. 31.3.<br />

Sommersemester: vom 1.4. bis einschl. 30.9.<br />

Wohnt der Inhaber in folgenden <strong>Tarif</strong>zonen bzw. Geltungsbereichen des jeweiligen<br />

Übergangstarifs der Übergangstarifpartner, so gilt das SemesterTicket ebenfalls auf den<br />

Verkehrsmitteln (wie unten benannt) der jeweiligen Übergangstarifspartner <strong>für</strong> den direkten<br />

bzw. schnellstmöglichen Weg zwischen Wohnort <strong>und</strong> Verb<strong>und</strong>raumgrenze als<br />

Fahrberechtigung:<br />

Verkehrsgemeinschaft Ruhr-Lippe (VRL):<br />

17 Stand Januar 2012

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!