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B. Tarifbestimmungen VRR-Handbuch für Tarif und Vertrieb 1 ... - Evag

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B. <strong><strong>Tarif</strong>bestimmungen</strong><br />

<strong>VRR</strong>-<strong>Handbuch</strong> <strong>für</strong> <strong>Tarif</strong> <strong>und</strong> <strong>Vertrieb</strong><br />

1. Jan 2012<br />

Für die unentgeltliche Mitnahme von weiteren Personen, H<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Fahrrädern gelten die<br />

Bestimmungen des Unternehmens, in dessen Verkehrsmitteln sich der Fahrgast befindet.<br />

Hierbei gilt ein VRS-Job-Ticket mit erweitertem Geltungsbereich als Fahrausweis des <strong>VRR</strong>-<br />

FirmenTickets <strong>und</strong> ein Fahrausweis des <strong>VRR</strong>-FirmenTickets mit erweitertem<br />

Geltungsbereich als VRS-Job-Ticket. Die Bestimmungen über Fahrten über den<br />

Geltungsbereich eines <strong>VRR</strong>-Zeitfahrausweises hinaus mit <strong>VRR</strong>-ZusatzTickets gilt nicht <strong>für</strong><br />

Inhaber von VRS-Job-Tickets mit erweitertem Geltungsbereich.<br />

Gelöste Zusatzwertmarken zur Benutzung der 1. Wagenklasse der<br />

Eisenbahnverkehrsunternehmen gemäß <strong>VRR</strong>-<strong>Tarif</strong> werden im Verb<strong>und</strong>tarifraum des VRS in<br />

der 1. Wagenklasse der Eisenbahnverkehrsunternehmen <strong>und</strong> in den Schnellbussen<br />

anerkannt; zu VRS-Job-Tickets mit erweitertem Geltungsbereich gelöste Zusatzwertmarken<br />

zur Benutzung der 1. Wagenklasse der Eisenbahnverkehrsunternehmen gemäß VRS-<strong>Tarif</strong><br />

werden im Verb<strong>und</strong>tarifraum des <strong>VRR</strong> in der 1. Wagenklasse der<br />

Eisenbahnverkehrsunternehmen <strong>und</strong> in bestimmten zuschlagpflichtigen Buslinien anerkannt.<br />

Zur Benutzung der 1. Wagenklasse der Eisenbahnverkehrsunternehmen bei einzelnen<br />

Fahrten zwischen den Verb<strong>und</strong>tarifräumen ist ein Zusatzfahrausweis/Zuschlag nach dem<br />

Verb<strong>und</strong>tarif zu lösen, dessen Geltungsbereich zuerst durchfahren wird.<br />

AVV-Ergänzung<br />

Für alle Mitarbeiter, die im Verb<strong>und</strong>raum des Aachener Verkehrsverb<strong>und</strong>es (AVV) wohnen<br />

<strong>und</strong> im Verb<strong>und</strong>raum des Verkehrsverb<strong>und</strong>es Rhein-Ruhr (<strong>VRR</strong>) ein FirmenTicket<br />

(FirmenTicket 100/100 oder FirmenTicket-Rabattmodell) im Rahmen eines FirmenTicket-<br />

Vertrages erwerben, kann zwischen den Vertragspartnern vereinbart werden, dass ein<br />

FirmenTicket dann auch innerhalb des AVV in dem gewählten Geltungsbereich AVV Nord (Kreis<br />

Heinsberg) oder AVV Gesamt als Fahrtberechtigung in AVV-Verkehrsmitteln gilt. Die jeweils<br />

gültigen Preise sind der <strong>VRR</strong>-Fahrpreistabelle zu entnehmen. Für die unentgeltliche<br />

Mitnahme von weiteren Personen, H<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Fahrrädern gelten die Bestimmungen des<br />

<strong>VRR</strong>-FirmenTickets.<br />

Für die Nutzung der 1. Klasse der Eisenbahnverkehrsunternehmen ist der jeweils gültige<br />

Zuschlag sowohl <strong>für</strong> den Geltungsbereich im AVV als auch im <strong>VRR</strong> zu lösen.<br />

14 Stand Januar 2012

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