B. Tarifbestimmungen VRR-Handbuch für Tarif und Vertrieb 1 ... - Evag
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B. <strong><strong>Tarif</strong>bestimmungen</strong><br />
<strong>VRR</strong>-<strong>Handbuch</strong> <strong>für</strong> <strong>Tarif</strong> <strong>und</strong> <strong>Vertrieb</strong><br />
1. Jan 2012<br />
dem Chip abgelegt. Die auf der Trägerkarte aufgedruckten Merkmale dienen ausschließlich<br />
zur Information des K<strong>und</strong>en <strong>und</strong> legen keine tariflichen Merkmale fest.<br />
Das FirmenTicket gilt als Fahrberechtigung bei Chipkarten bis auf weiteres bis zur<br />
Beendigung des Abonnements bzw. bis zum Ausscheiden des Mitarbeiters aus der<br />
Organisation <strong>für</strong> beliebig häufige Fahrten im angegebenen Geltungsbereich. Bei<br />
FirmenTickets wird die Geltungsdauer taggenau bestimmt.<br />
Das FirmenTicket gilt als Fahrberechtigung innerhalb des jeweiligen originären<br />
Geltungsbereiches montags bis freitags ab 19.00 Uhr, an Samstagen, Sonntagen <strong>und</strong> an<br />
gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. <strong>und</strong> 31.12. eines Jahres ganztägig bis Betriebsschluss<br />
<strong>für</strong> bis zu 5 Personen. Hiervon dürfen einschließlich des Inhabers maximal 2<br />
Personen über 14 Jahre alt sein.<br />
Eine Geltungsbereichserweiterung <strong>für</strong> einzelne Fahrten über den originären Geltungsbereich<br />
hinaus auf die Preisstufe B bis E ist <strong>für</strong> den Inhaber eines FirmenTickets montags bis freitags<br />
vor 19.00 Uhr durch Kauf eines ZusatzTicket (1) bzw. ZusatzTicket (2) möglich. Ab 19.00<br />
Uhr montags bis freitags <strong>und</strong> an Samstagen, Sonntagen, gesetzlichen Feiertagen sowie am<br />
24.12. <strong>und</strong> 31.12. eines Jahres ist eine Geltungsbereichserweiterung <strong>für</strong> einzelne Fahrten<br />
über den originären Geltungsbereich hinaus <strong>für</strong> mitgenommene Personen <strong>und</strong> <strong>für</strong> den<br />
Inhaber hinaus auf die Preisstufe B bis E durch Kauf eines ZusatzTicket (1) bzw.<br />
ZusatzTicket (2) pro Fahrt <strong>und</strong> ggf. mitgenommene Personen möglich.<br />
Im jeweiligen Geltungsbereich des FirmenTickets kann der Inhaber des FirmenTickets ein<br />
Fahrrad, soweit im Rahmen der betrieblichen Belange möglich, unentgeltlich mitnehmen.<br />
VRS-Ergänzung<br />
Für alle Mitarbeiter, die im Verb<strong>und</strong>raum des VRS (Verkehrsverb<strong>und</strong> Rhein-Sieg) wohnen<br />
<strong>und</strong> im Verb<strong>und</strong>raum <strong>VRR</strong> ein FirmenTicket (FirmenTicket 100/100 oder FirmenTicket<br />
Rabattmodell) im Rahmen eines FirmenTicket-Vertrages erwerben, kann in einem<br />
Zusatzvertrag zwischen den Vertragspartnern vereinbart werden, dass ein FirmenTicket<br />
dann auch <strong>für</strong> den Weg zwischen Wohnort/Einstiegsort <strong>und</strong> Verb<strong>und</strong>raumgrenze innerhalb<br />
des VRS im Geltungsbereich des Kragentarifs <strong>VRR</strong>/VRS als Fahrberechtigung in VRS-<br />
Verkehrsmitteln gilt. Der Geltungsbereich beinhaltet die <strong>für</strong> den Weg notwendigen<br />
<strong>Tarif</strong>gebiete nach dem VRS-<strong>Tarif</strong>. Die Bestimmung gilt analog <strong>für</strong> Mitarbeiter mit VRS-Job-<br />
Ticket innerhalb des Geltungsbereichs des Übergangstarifs <strong>VRR</strong>/VRS innerhalb des<br />
Verb<strong>und</strong>tarifraums <strong>VRR</strong>.<br />
13 Stand Januar 2012