Verordnung über die Ermittlung der zulässigen Miete für ...
Verordnung über die Ermittlung der zulässigen Miete für ...
Verordnung über die Ermittlung der zulässigen Miete für ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
§ 36 Berlin-Klausel<br />
Diese <strong>Verordnung</strong> gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit<br />
§ 33a des Wohnungsbindungsgesetzes und § 125 des Zweiten<br />
Wohnungsbaugesetzes auch im Land Berlin.<br />
Diese <strong>Verordnung</strong> gilt nicht im Saarland.<br />
§ 37 Geltung im Saarland<br />
§ 38 (Inkrafttreten)