Zugordnung EKG
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<strong>Zugordnung</strong><br />
der Erkelenzer Karnevalsgesellschaft 1832 e.V.<br />
für den Rosenmontagszug<br />
(Stand: 26.09.2013)<br />
I. Einleitung<br />
Der Rosenmontagszug der Erkelenzer Karnevalsgesellschaft 1832 e.V. (im folgenden <strong>EKG</strong>)<br />
ist eine karnevalistische Brauchtumsveranstaltung. Die folgenden Bestimmungen dienen der<br />
Sicherheit der Zugteilnehmer sowie der Zuschauer und sollen gleichzeitig die Charakteristik<br />
des Zuges als karnevalistische Brauchtumsveranstaltung gewähren.<br />
II. Gesetzliche Bestimmungen und allgemeine Sicherheitsvorschriften<br />
1. Die einschlägig geltenden Gesetze und Verordnungen sind zu beachten.<br />
Insbesondere die Straßenverkehrsordnung (StVO), das Straßenverkehrsgesetz<br />
(StVG), die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), die<br />
Fahrerlaubnisverordnung (FeV) sowie die zweite Verordnung über Ausnahmen von<br />
straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften.<br />
2. Sämtliche im Zug teilnehmenden Fahrzeuge haben den gesetzlichen Bestimmungen<br />
zu entsprechen. Insbesondere haben sämtliche Zugmaschinen über einen gültigen<br />
Prüfbericht bzgl. der Verkehrssicherheit und Vorschriftsmäßigkeit (TÜV) sowie eine<br />
ausreichende Haftpflichtversicherung zu verfügen. Die Motivwagen sind vor<br />
Zugbeginn einer TÜV-Abnahme zu unterziehen. Das TÜV-Gutachten und der<br />
Versicherungsnachweis ist der Zugleitung spätestens eine Woche vor Zugbeginn<br />
vorzulegen.<br />
3. Die Fahrzeugführer haben über eine für das von Ihnen geführte Fahrzeug gültige<br />
Fahrerlaubnis zu verfügen.
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4. Den Fahrzeugführern ist es untersagt, vor oder während des Zuges Alkohol zu<br />
konsumieren.<br />
5. Jede Wagengruppe hat während des gesamten Zuges durch die Stellung so<br />
genannter „Wagenengel“ dafür Sorge zu tragen, dass Zuschauer und Zugteilnehmer<br />
nicht unter die Fahrzeuge geraten. Die Anzahl der „Wagenengel“ richtet sich nach der<br />
Gesamtlänge des Gespannes (Zugfahrzeug + Anhänger). Folgende Anzahlen an<br />
„Wagenengeln“ sind zu stellen:<br />
- bis 8,00 m Gesamtlänge: 1 Person je Seite<br />
- bis 12,00 m Gesamtlänge: 2 Personen je Seite<br />
- bis 20,00 m Gesamtlänge: 3 Personen je Seite<br />
III. Besondere Vorschriften<br />
1. Zugleitung<br />
Den Anweisungen der Zugleitung (Zugleiter und dessen Helfern) ist in jedem Falle Folge<br />
zu leisten. Bei Meinungsverschiedenheiten entscheidet alleine der Zugleiter. Die<br />
Zugleitung ist befugt, jederzeit die Zugfahrzeuge und Anhänger zu betreten, diese,<br />
Musikanlagen, Wurfmaterial und sonstige Gegenstände auf Ihre Vereinbarkeit mit den<br />
gesetzlichen Bestimmungen und dieser <strong>Zugordnung</strong> hin zu überprüfen und<br />
entsprechende Auskünfte von den Zugteilnehmern zu verlangen. Der Zugleiter ist befugt,<br />
bei entsprechenden Verstößen eine Abmahnung oder einen sofortigen Ausschluss aus<br />
dem Zug auszusprechen.<br />
2. Verantwortliche der Zuggruppen<br />
Bei der Anmeldung zum Rosenmontagszug sind eine verantwortliche Person und ein<br />
Stellvertreter von jeder Zuggruppe zu benennen.<br />
3. An- und Abfahrt, Aufstellung<br />
a. Jede Zuggruppe erhält eine Zugnummer sowie einen Aufstellplatz und eine<br />
Anfahrtszeit zugewiesen. Die Zugnummern sind so an den Fahrzeugen<br />
anzubringen, dass diese von vorne gut erkennbar sind. Die Anfahrtszeit ist zur<br />
Gewährleistung einer reibungslosen Aufstellung unbedingt einzuhalten.
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Verspätungen können zur Zuweisung eines anderen Aufstellplatzes oder zum<br />
Ausschluss aus dem Zug führen.<br />
b. Während der Anfahrt ist es den Zuggruppen im Bereich der Innenstadt<br />
Erkelenz sowie bei der Aufstellung untersagt, Musik abzuspielen, Sirenen<br />
oder Hupen zu betätigen (außer in Notfällen) oder andere akustische Signale<br />
zu verbreiten. Von der Zugleitung wird eine Zuggruppe bestimmt, welcher es<br />
während der Aufstellung bis zum Zugbeginn gestattet ist, zur Unterhaltung der<br />
anderen Zugteilnehmer nach Maßgabe der unter Nr. 8 aufgeführten<br />
Bestimmungen, Musik abzuspielen. Musik und andere akustische Signale<br />
dürfen von den einzelnen Zuggruppen erst verbreitet werden, sobald diese in<br />
den Zug eingereiht sind.<br />
c. Am Ende des Zuges (Kreuzung Brückstraße / Nordpromenade) haben alle<br />
Fahrzeuge die Musik und andere akustische Signale auszuschalten und das<br />
Gebiet der Innenstadt Erkelenz inklusive aller angrenzenden Gewerbegebiete<br />
unmittelbar zu verlassen. Die Zugauflösung erfolgt dabei ausschließlich über<br />
die Nordpromenade.<br />
4. Wurfmaterial<br />
Es ist ausschließlich das Werfen von Spielzeugen und verpackten Lebensmitteln<br />
gestattet. Insbesondere das Werfen von unverpacktem Obst und Gemüse ist untersagt.<br />
Es darf nur solches Wurfmaterial verwendet werden, welches nach seiner Art und Größe<br />
nicht zu Verletzungen der Zuschauer oder Zugteilnehmer führen kann.<br />
5. Abfall<br />
Das Werfen von Abfällen jeglicher Art ist strengstens untersagt. Hierzu gehören neben<br />
leeren Verpackungen jeglicher Art auch Konfetti, Papierstreifen, Stroh, Lumpen und<br />
dergleichen. Abfälle sind von den Zugteilnehmern auf den jeweiligen Wagen, oder in den<br />
von der <strong>EKG</strong> am Straßenrad bereitgestellten Containern zu entsorgen.<br />
6. Sicherheitspersonal / Security<br />
Sofern eine Zuggruppe einen Sicherheitsdienst mit der Sicherung ihrer Fahrzeuge<br />
beauftragt, ist dies der Zugleitung spätestens bei der Zugaufstellung schriftlich unter<br />
Angabe des Namens und der Adresse sowie eines vor Ort Verantwortlichen des<br />
Dienstleisters mitzuteilen. Das Sicherheitspersonal darf keine anderen Aufgaben<br />
wahrnehmen, als die Sicherung der Fahrzeuge der jeweiligen Zuggruppe.
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7. Prunkwagen<br />
Die Teilnahme anderer Prunkwagen (Prinzenwagen) als der der <strong>EKG</strong> ist im Zug nicht<br />
gestattet. Prinzen anderer Gesellschaften sind gehalten, mit einem PKW oder auf<br />
anderen Wagen am Zug teilzunehmen.<br />
8. Musik<br />
a. Zugelassen zum Zug sind nur solche Wagen, deren Musikboxen nach innen<br />
und / oder nach hinten gerichtet sind. Nicht zugelassen sind Wagen mit<br />
vorwärts und / oder seitlich ausgerichteten Musikboxen.<br />
b. Da es sich beim Rosenmontagszug um eine karnevalistische<br />
Brauchtumsveranstaltung handelt, ist ausschließlich das Abspielen von<br />
Karnevals- und Stimmungsmusik zugelassen. Insbesondere Musik aus den<br />
Bereichen Techno, Rock, Hip Hop, Dance, Pop etc. ist nicht gestattet.<br />
c. Die Musikläutstärke ist so zu bemessen, dass ausschließlich die Teilnehmer<br />
auf dem Wagen und die den Wagen begleitende Fußgruppe beschallt wird.<br />
Den entsprechenden Anweisungen der Zugleitung ist unbedingt Folge zu<br />
Leisten.<br />
IV. Zuwiderhandlungen<br />
1. Die <strong>EKG</strong> wird den Zug und Ihre Teilnehmer durch die Zugleitung und durch an<br />
verschiedenen Stellen am Zugweg postierte Zugbeobachter überwachen.<br />
2. Vor und während des Zuges kann die Zugleitung bei Verstößen gegen diese<br />
<strong>Zugordnung</strong> nach eigenem Ermessen Ermahnungen aussprechen oder die Zuggruppe<br />
vom Zug ausschließen. Letzteres wird insbesondere dann der Fall sein, wenn die<br />
Zuggruppe nach entsprechender Ermahnung ein Fehlverhalten nicht abstellt.<br />
3. Die <strong>EKG</strong> behält sich vor, Zuggruppen von der Teilnahme am Zug im nächsten Jahr / in<br />
den nächsten Jahren auszuschließen oder nur gegen Zahlung einer Kaution<br />
teilnehmen zu lassen, wenn die Zuggruppe oder einzelne Mitglieder gegen diese<br />
<strong>Zugordnung</strong> oder allgemeine Gesetze verstoßen.
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4. Erhält die <strong>EKG</strong> Kenntnis davon, dass eine Zuggruppe oder einzelne Mitglieder in<br />
anderen Zügen des Stadtgebietes Erkelenz gegen die dort geltenden <strong>Zugordnung</strong>en<br />
oder die allgemeinen Gesetze verstoßen haben, so können diese Gruppen sofort von<br />
der Teilnahme am Rosenmontagszug ausgeschlossen werden.<br />
5. Vorsätzliche Störungen des Zuges werden strafrechtlich verfolgt. Die Geltendmachung<br />
von Schadensersatzansprüchen bleibt vorbehalten.<br />
Erkelenz, 26.09.2013<br />
Der Vorstand der Erkelenzer Karnevalsgesellschaft 1832 e.V.