Betriebliche Altersversorgung im Jahresabschluss nach ... - Aon

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23.12.2013 Aufrufe

Betriebswirtschaft Aufsätze DB vom 21.12.2012 , Heft 51/52, Seite 2883 - 2888 DB0558219 Betriebliche Altersversorgung im Jahresabschluss nach nationalen und internationalen Bilanzierungsgrundsätzen Bewertungsannahmen zum 31.12.2012 Dr. Georg Thurnes / Rainer Vavra, beide München / Dr. André Geilenkothen, Mülheim a. d. Ruhr Der Beitrag erläutert die wirtschaftlichen Bewertungsannahmen für Pensionsverpflichtungen und sonstige Verpflichtungen aus Arbeitsverhältnissen im Jahresabschluss nach IFRS, US-GAAP sowie HGB und gibt Hinweise auf die Parameterwahl zum 31. 12. 2012. Dabei wird insbesondere auf die aktuellen Diskussionen zur Rechnungszinsfestlegung gem. IFRS sowie die Vor- und Nachteile der verschiedenen hierbei denkbaren Methodenansätze eingegangen. Gliederung I. Einleitung II. Aktuelle Rechnungszinssätze im internationalen Jahresabschluss 1. Aktuelle Marktlage und Rechnungszinssätze gemäß Standardverfahren 2. Rechnungszinssätze gemäß Ableitungsverfahren auf der Basis von Einzelbonddaten 3. Rechnungszinssätze unter Erweiterung des Anleihenportfolios auf Bonds mit mindestens einem "AA"-Rating 4. Erweiterung des Anleihenportfolios unter Einbeziehung aller Bonds mit einem Durchschnittsrating von mindestens "A" 5. Ausblick 6. Rechnungszinssätze für die Bewertung von Jubiläums- und Altersteilzeitverpflichtungen III. Rechnungszinssätze im Jahresabschluss nach HGB IV. Weitere Bewertungsparameter 1. Einkommens- und Rententrend 2. Verzinsung des Planvermögens 3. Pensionierungsalter, Fluktuationswahrscheinlichkeiten und biometrische Rechnungsgrundlagen V. Zusammenfassung I. Einleitung Der vorliegende Beitrag soll eine Hilfestellung bei der Bestimmung geeigneter Bewertungsparameter für Pensions- und vergleichbare Verpflichtungen im handelsrechtlichen und internationalen Jahresabschluss bieten. Die Festlegung der wichtigsten Größen - Rechnungszins sowie Renten- und Gehaltsdynamik - hat dabei wesentlichen Einfluss auf den zu bilanzierenden Verpflichtungsumfang und den hierdurch entstehenden Aufwand. Das derzeit historisch niedrige Zinsniveau rückt die Parameterwahl für Unternehmen mit Pensionsverpflichtungen, die einen Jahresabschluss nach internationalen Bilanzierungsgrundsätzen erstellen, in diesem Jahr besonders in den Fokus. Der Grund hierfür liegt in der Orientierung des anzusetzenden Rechnungszinses an den aktuellen Marktrenditen von Unternehmensanleihen mit geringem Ausfallrisiko. Die Details zur Ermittlung des Rechnungszinses aus den beobachteten Renditen sowie die exakte Abgrenzung der einzubeziehenden Marktbeobachtungen sind hierbei nicht abschließend definiert, können das Ergebnis aber spürbar beeinflussen. Zusätzliche Brisanz erhält

Betriebswirtschaft Aufsätze DB vom 21.12.2012 , Heft 51/52, Seite 2883 - 2888 DB0558219<br />

<strong>Betriebliche</strong> <strong>Altersversorgung</strong> <strong>im</strong> <strong>Jahresabschluss</strong> <strong>nach</strong> nationalen<br />

und internationalen Bilanzierungsgrundsätzen<br />

Bewertungsannahmen zum 31.12.2012<br />

Dr. Georg Thurnes / Rainer Vavra, beide München / Dr. André Geilenkothen, Mülhe<strong>im</strong> a. d. Ruhr<br />

Der Beitrag erläutert die wirtschaftlichen Bewertungsannahmen für Pensionsverpflichtungen und<br />

sonstige Verpflichtungen aus Arbeitsverhältnissen <strong>im</strong> <strong>Jahresabschluss</strong> <strong>nach</strong> IFRS, US-GAAP sowie<br />

HGB und gibt Hinweise auf die Parameterwahl zum 31. 12. 2012. Dabei wird insbesondere auf die<br />

aktuellen Diskussionen zur Rechnungszinsfestlegung gem. IFRS sowie die Vor- und Nachteile der<br />

verschiedenen hierbei denkbaren Methodenansätze eingegangen.<br />

Gliederung<br />

I. Einleitung<br />

II.<br />

Aktuelle Rechnungszinssätze <strong>im</strong> internationalen <strong>Jahresabschluss</strong><br />

1. Aktuelle Marktlage und Rechnungszinssätze gemäß Standardverfahren<br />

2. Rechnungszinssätze gemäß Ableitungsverfahren auf der Basis von Einzelbonddaten<br />

3. Rechnungszinssätze unter Erweiterung des Anleihenportfolios auf Bonds mit mindestens einem "AA"-Rating<br />

4. Erweiterung des Anleihenportfolios unter Einbeziehung aller Bonds mit einem Durchschnittsrating von mindestens "A"<br />

5. Ausblick<br />

6. Rechnungszinssätze für die Bewertung von Jubiläums- und Altersteilzeitverpflichtungen<br />

III. Rechnungszinssätze <strong>im</strong> <strong>Jahresabschluss</strong> <strong>nach</strong> HGB<br />

IV. Weitere Bewertungsparameter<br />

1. Einkommens- und Rententrend<br />

2. Verzinsung des Planvermögens<br />

3. Pensionierungsalter, Fluktuationswahrscheinlichkeiten und biometrische Rechnungsgrundlagen<br />

V. Zusammenfassung<br />

I. Einleitung<br />

Der vorliegende Beitrag soll eine Hilfestellung bei der Best<strong>im</strong>mung geeigneter Bewertungsparameter<br />

für Pensions- und vergleichbare Verpflichtungen <strong>im</strong> handelsrechtlichen und internationalen<br />

<strong>Jahresabschluss</strong> bieten. Die Festlegung der wichtigsten Größen - Rechnungszins sowie Renten- und<br />

Gehaltsdynamik - hat dabei wesentlichen Einfluss auf den zu bilanzierenden Verpflichtungsumfang und<br />

den hierdurch entstehenden Aufwand.<br />

Das derzeit historisch niedrige Zinsniveau rückt die Parameterwahl für Unternehmen mit<br />

Pensionsverpflichtungen, die einen <strong>Jahresabschluss</strong> <strong>nach</strong> internationalen Bilanzierungsgrundsätzen<br />

erstellen, in diesem Jahr besonders in den Fokus. Der Grund hierfür liegt in der Orientierung des<br />

anzusetzenden Rechnungszinses an den aktuellen Marktrenditen von Unternehmensanleihen mit<br />

geringem Ausfallrisiko. Die Details zur Ermittlung des Rechnungszinses aus den beobachteten<br />

Renditen sowie die exakte Abgrenzung der einzubeziehenden Marktbeobachtungen sind hierbei nicht<br />

abschließend definiert, können das Ergebnis aber spürbar beeinflussen. Zusätzliche Brisanz erhält


dieses Thema durch verschiedene Initiativen von Unternehmen in der Eurozone mit der Zielsetzung<br />

eines breiten Konsenses, vom bisher allgemein üblichen Vorgehen (Beschränkung auf Anleihen mit<br />

einem durchschnittlichen Rating von mindestens "AA" 1) ) abzuweichen, und der noch ausstehenden<br />

abschließenden Reaktion des IFRS Interpretation Committees (IFRS IC) hierauf. Ein Schwerpunkt des<br />

Beitrags liegt <strong>im</strong> Folgenden daher auf der Darstellung der aktuellen, aus den verschiedenen denkbaren<br />

Varianten resultierenden Zinssätze sowie den Vor- und Nachteilen der einzelnen Methoden. Daneben<br />

gibt der Beitrag auch Hinweise zum Rechnungszins <strong>im</strong> Einzel- und Konzernabschluss <strong>nach</strong> HGB und<br />

geht auf die Bedeutung und geeignete Festlegung der übrigen Parameter für die Ermittlung von<br />

Pensions-, Jubiläums- und Altersteilzeitrückstellungen unter den verschiedenen<br />

Bilanzierungsgrundsätzen ein.<br />

II.<br />

1.<br />

Aktuelle Rechnungszinssätze <strong>im</strong> internationalen <strong>Jahresabschluss</strong><br />

Aktuelle Marktlage und Rechnungszinssätze gemäß Standardverfahren<br />

Das stetige und signifikante Absinken der <strong>nach</strong> den einschlägigen internationalen<br />

Rechnungslegungsvorschriften 2) ermittelten Diskontierungszinssätze für Pensionen und andere<br />

Personalverpflichtungen und der damit verbundene starke Zuwachs der bilanziell auszuweisenden<br />

Rückstellungen hat bereits <strong>im</strong> Jahresverlauf eine breite fachliche Diskussion in Gang gesetzt. Diese<br />

noch nicht abgeschlossenen Überlegungen hinsichtlich der für die Zinsbest<strong>im</strong>mung zu verwendenden<br />

Datenbasis bzw. deren Erweiterung gewinnen derzeit weiter an Aktualität: Der für die meisten<br />

Unternehmen näher rückende <strong>Jahresabschluss</strong> macht es notwendig, kurzfristig belastbare und bilanziell<br />

erträgliche Zinssätze festzulegen. Hierbei sind auch verschiedene Verlautbarungen zur<br />

Zinsbest<strong>im</strong>mung von nationalen und internationalen Interpretations- und Aufsichtsgremien in Betracht zu<br />

ziehen.<br />

Hintergrund des sinkenden Marktzinsniveaus sind - wie bereits in den letzten Veröffentlichungen dieser<br />

Artikelreihe berichtet 3) - die Nachwirkungen der weltweiten Finanzkrise und <strong>im</strong> Besonderen die<br />

Auswirkungen der Eurokrise. In diesem Zusammenhang haben die großen Ratingagenturen ihre<br />

Bonitätseinschätzungen bzgl. vieler europäischer Banken, aber auch zahlreicher anderer Unternehmen,<br />

die auf Euro lautende Anleihen emittieren, deutlich <strong>nach</strong> unten korrigiert. Diese Ratingänderungen sind<br />

zum Einen natürlich der unsichereren wirtschaftlichen Gesamtsituation geschuldet, beruhen zum<br />

Anderen aber auch auf den Sondereffekten des sog. "Rating Shifts" wie auch des "Sovereign<br />

Ceilings". Mit "Rating Shift" wird dabei die Beobachtung bezeichnet, dass sich über die letzten 10-20<br />

Jahre der prozentuale Anteil an Anleihen mit einem Rating von "AA" oder "AAA" deutlich vermindert<br />

hat, während - bei annähernd [DB 2012 S. 2884]gleichen Ausfallwahrscheinlichkeiten - z. B. der prozentuale<br />

Anteil an Schuldtiteln mit einem "A"-Rating deutlich angewachsen ist. Der Begriff "Sovereign Ceiling"<br />

wird für die Praxis verwendet, Unternehmen selbst unzweifelhafter Bonität i. d. R. keine<br />

Ratingeinstufung oberhalb der Bonitätsstufe des Staates zu erteilen, in dem das jeweilige Unternehmen<br />

angesiedelt ist. So sind auch viele Ratingänderungen für Unternehmensanleihen der Eurozone in den<br />

letzten 12-18 Monaten <strong>im</strong> Zusammenhang mit der (nahezu) gleichzeitigen Herabstufung der jeweiligen<br />

Herkunftsländer zu sehen 4) .<br />

Im Resultat führen die beschriebenen Veränderungen der Ratinglandschaft zu einem deutlich<br />

verringerten Gesamtportfolio von am Markt verfügbaren Unternehmensanleihen mit einem<br />

durchschnittlichen Rating von "AA" oder besser. Gleichzeitig besteht <strong>im</strong> Zuge der Finanzkrisen der<br />

letzten Jahre eine große Markt<strong>nach</strong>frage <strong>nach</strong> derartigen Papieren als "sicherem Hafen", so dass die<br />

Renditen dieser Papiere ein historisch niedriges Niveau erreichen.<br />

Auf die <strong>nach</strong> den IFRS oder US-GAAP anzusetzenden Diskontierungszinssätze wirken sich diese


Entwicklungen <strong>im</strong> Bereich der Anleihen mit "AA"-Rating <strong>im</strong> Besonderen wegen des in den jeweiligen<br />

Standards kodifizierten Bezugs auf sog. "hochwertige Unternehmensanleihen" aus. Zwar definieren<br />

zumindest die IFRS den Begriff "hochwertige Unternehmensanleihen" bislang nicht genauer, aber aus<br />

Verlautbarungen und Anwendungshinweisen der SEC 5) zu US-GAAP hat sich in der Vergangenheit als<br />

nahezu weltweite Praxis die Verwendung von Schuldtiteln mit "AA"-Rating zur Herleitung der<br />

Rechnungszinssätze für Pensionen und andere Personalverpflichtungen durchgesetzt.<br />

Abb. 1 6) stellt die mehrjährige Entwicklung des Zinsniveaus für typische Verpflichtungsbestände auf<br />

Basis von "AA"-Renditen gemäß des Standardverfahrens zur Ableitung von IFRS- und US-GAAPkonformen<br />

Rechnungszinssätzen dar, welches in den Vorjahren an dieser Stelle bereits detailliert<br />

beschrieben wurde 7) . Bei diesem Standardverfahren werden die am Markt beobachtbaren Renditen<br />

vor der Ermittlung der eigentlichen Zinsstrukturkurve bereits - entsprechend ihrem nominellen<br />

Umlaufvolumen gewichtet - in Klassen von Schuldtiteln annähernd gleicher Restlaufzeit aggregiert.<br />

Wie dieser Darstellung zu entnehmen ist, war die Entwicklung der Diskontzinssätze über den gesamten<br />

bisherigen Jahresverlauf von einer signifikanten und vergleichsweise stetigen, sich in der zweiten<br />

Jahreshälfte etwas verlangsamenden Abwärtsbewegung geprägt. Dabei ist das Zinsniveau insgesamt<br />

um durchschnittlich rund 1,4 Prozentpunkte zurückgegangen, so dass sich mit dem Standardverfahren<br />

zum 30. 11. 2012 eine bestandsabhängige Bandbreite von etwa 2,8% bis 3,2% p. a. ergibt (4,3% bis


4,6% p. a. zum 31. 12. 2011). Zugleich hat sich das Anleihen-Portfolio des für die angegebenen<br />

Zinsauswertungen herangezogenen iBoxx € Corporates AA Index ebenfalls deutlich vermindert.<br />

Während zum 1. 12. 2011 noch 181 Schuldtitel in diesem Index gebündelt waren, sind es zum 1. 12.<br />

2012 nur noch 127 Unternehmensanleihen. Besonders starke Indexbereinigungen waren dabei vor<br />

allem zum 31. 12. 2011 wie auch zum 31. 1. 2012 zu beobachten und hatten vor allem zum letztjährigen<br />

Jahreswechsel einen erheblichen Einfluss auf die Höhe sachgerechter Diskontierungssätze 8) .<br />

Dieses <strong>im</strong> Vergleich zu den Vorjahren deutlich abgesenkte Zinsniveau führt korrespondierend zu einem<br />

wesentlichen Anstieg des Verpflichtungsumfangs; bei Zinsabsenkungen einer Größenordnung von rund<br />

1,5 Prozentpunkten ist z. B. für einen Mischbestand typischerweise von einer Erhöhung des<br />

Verpflichtungsumfangs um etwa 20-25% auszugehen. Durch die beschriebene (und möglicherweise<br />

weiter fortschreitende) Ausdünnung des "AA"-Anleihenportfolios besteht die Gefahr weiterer plötzlicher<br />

Zinsrückgänge und es ist vor allem insgesamt eine erhöhte Volatilität der aus "AA"-Titeln gewonnenen<br />

Rechnungszinssätze zu erwarten. Daher haben sich in den letzten Monaten verschiedene modifizierte<br />

bzw. alternative Zinsermittlungsverfahren am Markt herausgebildet, die <strong>im</strong> Folgenden kurz mit ihren<br />

Vor- und Nachteilen skizziert werden sollen.<br />

2.<br />

Rechnungszinssätze gemäß Ableitungsverfahren auf der Basis von Einzelbonddaten<br />

An Stelle des auf laufzeitabhängig aggregierten Renditebeobachtungen beruhenden<br />

Standardverfahrens gewinnt in den letzten Monaten zunehmend auch eine Zinsbest<strong>im</strong>mung auf Basis<br />

der nicht aggregierten Einzelbonddaten an Bedeutung. Dieses hier bereits vor etwa zwei Jahren<br />

vorgestellte Verfahren 9) führt unter vielen Marktgegebenheiten - so auch derzeit - und vor allem für<br />

langlaufende Verpflichtungsbestände zu deutlich höheren Rechnungszinssätzen als das<br />

Standardverfahren. Allerdings stellen diese höheren Zinssätze keine allgemeingültige Gesetzmäßigkeit<br />

dar, sondern sind zu einem hohen Maße von den Renditen der meist wenigen langlaufenden Schuldtitel<br />

abhängig. Entsprechende Rendite- oder Ratingänderungen <strong>im</strong> langlaufenden Bereich wirken sich<br />

daher bei dieser Methode stärker aus als <strong>im</strong> Standardverfahren. Somit mindert dieser Ansatz <strong>im</strong><br />

Allgemeinen nicht die aktuell feststellbare erhöhte Volatilität der Zinsbest<strong>im</strong>mung, sondern verstärkt<br />

diese tendenziell noch. Unternehmen, die diese Herangehensweise <strong>im</strong> Hinblick auf die aktuell höheren<br />

Ergebnisse für den Zinssatz wählen, sollten sich daher auch der möglichen Nachteile bewusst sein.<br />

Zum 30. 11. 2012 ergibt sich unter Verwendung des Einzelbondverfahrens eine bestandsabhängige<br />

Zinsbandbreite von etwa 3,2% bis 4,1% p. a. (zum Vergleich: zum 31. 12. 2011 lag diese<br />

bestandsabhängige Bandbreite bei etwa 4,6% bis 5,2% p. a.).<br />

[DB 2012 S. 2885]<br />

3. Rechnungszinssätze unter Erweiterung des Anleihenportfolios auf Bonds mit mindestens<br />

einem "AA"-Rating<br />

Ein zu dem oben beschriebenen Einzelbondverfahren alternativer Modifikationsansatz des<br />

Standardverfahrens ergibt sich, wenn man das zugrunde liegende Anleihenportfolio erweitert,<br />

andererseits aber die laufzeitabhängige Vorab-Aggregation von Renditeinformationen beibehält.<br />

Während das Standardverfahren der Praxis der vergangenen Jahre folgt und nur solche Anleihen in die<br />

Zinsableitung einbezieht, die <strong>im</strong> Durchschnitt aller von den verschiedenen Ratingagenturen 10)<br />

vergebenen Bonitätseinstufungen ein "AA"-Rating aufweisen, ist es alternativ auch denkbar, alle<br />

diejenigen in den iBoxx-Indizes enthaltenen Schuldtitel zu berücksichtigen, die von mindestens einer<br />

anerkannten Ratingagentur ein "AA"-Rating erhalten haben 11) . Dieser Ansatz zielt in erster Linie auf<br />

eine behutsame Erweiterung des verfügbaren Anleihenspektrums und damit auf eine zumindest<br />

gewisse Reduktion der hohen Volatilität der abgeleiteten Diskontierungszinssätze. Ein Nebeneffekt ist


die erweiterte Auslegung des Begriffs "hochwertige Unternehmensanleihen" und die mit dieser<br />

Erweiterung verbundene Einbeziehung von Schuldtiteln mit geringerem Durchschnittsrating. Aufgrund<br />

des <strong>im</strong> Allgemeinen höheren Risikoaufschlags in den Renditen dieser Papiere ergibt sich auch eine<br />

moderate Erhöhung der abgeleiteten Rechnungszinssätze. Nachteil des Verfahrens ist der hohe<br />

Zusatzaufwand in der Nachverfolgung der einzelnen Ratings. Zum 30. 11. 2012 resultiert aus dieser<br />

Herangehensweise eine laufzeitabhängige Zinsbandbreite von etwa 3,0% bis 3,4% p. a. (zum<br />

Vergleich: zum 31. 12. 2011 lag diese bestandsabhängige Bandbreite bei etwa 4,6% bis 5,0% p.<br />

a. 12) ). Das Anleihenportfolio umfasst bei dieser Methodik zum 30. 11. 2012 insgesamt 198 Schuldtitel.<br />

Weitere Modifikationen des Anleihenportfolios über die Einbeziehung von Schuldtiteln mit mindestens<br />

einem "AA"-Rating hinaus sind ebenfalls denkbar. So gibt es neben den vielfach als Referenz<br />

verwendeten iBoxx-Indizes auch andere Quellen, die teilweise eine deutlich größere Anzahl von<br />

Unternehmensanleihen der entsprechenden Rating-Kategorie umfassen. Ein Nachteil ist dabei jedoch<br />

oftmals, dass es sich bei den zusätzlichen Schuldtiteln um solche mit einer geringeren<br />

Marktkapitalisierung handelt. Da diese Papiere entsprechend seltener am Markt gehandelt werden,<br />

stellt sich die Frage, inwieweit daraus tatsächlich stichtagrelevante Marktdaten ableitbar sind.<br />

Nichtsdestotrotz kann auch mit derartigen Modifikationen der Datengrundlage das Zinsniveau derzeit<br />

gegenüber dem in Abschn. II. 1. beschriebenen Standardverfahren leicht angehoben und<br />

möglicherweise eine geringfügige Reduktion der Volatilität erreicht werden.<br />

4. Erweiterung des Anleihenportfolios unter Einbeziehung aller Bonds mit einem<br />

Durchschnittsrating von mindestens "A"<br />

Wie schon <strong>im</strong> Sommer dieses Jahres in mehreren Veröffentlichungen skizziert wurde 13) , kann man<br />

unter IFRS erwägen, hinsichtlich der Erweiterung des für die Rechnungszinsableitung<br />

heranzuziehenden Anleihenspektrums auch noch einen Schritt weiter zu gehen und neben den Anleihen<br />

mit mindestens einem "AA"-Rating alle diejenigen Anleihen mit einzubeziehen, die ein<br />

Durchschnittsrating von mindestens "A" aufweisen 14) . Eine solche Vorgehensweise trägt insbesondere<br />

dem o. g. "Rating Shift" und anderen Rating-Besonderheiten wie dem "Sovereign Ceiling"<br />

angemessen Rechnung und mildert vor allem Volatilitätseffekte aufgrund von etwaigen weiteren<br />

Ratingänderungen ab.<br />

Zum 30. 11. 2012 ergibt sich mit diesem Ansatz bei ansonsten unverändertem Verfahren auf Basis<br />

vorab verdichteter Renditeinformationen eine laufzeitabhängige Zinsbandbreite von etwa 3,2% bis<br />

3,6% p. a. (zum Vergleich: zum 31. 12. 2011 hätte diese bestandsabhängige Bandbreite bei etwa<br />

5,0% bis 5,2% p. a. gelegen) 15) . Das Anleihenportfolio umfasst bei dieser Methodik zum 30. 11. 2012<br />

insgesamt 737 Papiere.<br />

Allerdings ist die Erweiterung der Datengrundlage um Schuldtitel mit "A"-Rating aufgrund der global<br />

nahezu einheitlichen bisherigen Praxis der Verwendung von Anleihen mit mindestens "AA"-Rating<br />

derzeit <strong>im</strong>mer noch umstritten. So wurde aufgrund einer Initiative zahlreicher europäischer Unternehmen<br />

die Frage der Vereinbarkeit dieser Methode mit den in den IFRS verankerten Grundsätzen und<br />

Detailregelungen dem IFRS IC vorgelegt. Das IFRS IC gelangte daraufhin in seiner Sitzung <strong>im</strong><br />

November 2012 <strong>nach</strong> kontroverser Diskussion zu der grundsätzlichen Einschätzung, dass eine<br />

ausschließliche Beschränkung der Datengrundlage für die Zinsbest<strong>im</strong>mung auf Unternehmensanleihen<br />

mit mindestens "AA"-Rating tatsächlich nicht <strong>im</strong> Standard kodifiziert ist. Grundsätzlich sei es vielmehr<br />

dem Ermessen ("judgement") des berichtenden Unternehmens überlassen, welche Datengrundlagen<br />

für die Best<strong>im</strong>mung von Rechnungslegungsparametern heranzuziehen sind. Gleichzeitig wurde aber die<br />

Erwartung konstatiert, dass sich die Ermessensentscheidungen des Unternehmens <strong>im</strong> Jahresverlauf<br />

nicht wesentlich geändert haben dürften. Darüber hinaus will sich das IFRS IC auch in seinen folgenden


Sitzungen weiter und eingehender mit dem Thema beschäftigen.<br />

Diese vorsichtige Positionierung des IFRS IC lässt eine Zinsherleitung auf Basis der Renditen von<br />

Anleihen mit mindestens "A"-Rating zwar grds. möglich und sachgerecht erscheinen. Dennoch ist zu<br />

betonen, dass diese nicht abschließende Haltung des IFRS IC es sowohl Wirtschaftsprüfern als auch<br />

Aufsichtsbehörden schwierig machen wird, einen Wechsel hin zu der zusätzlichen Verwendung von "A"-<br />

Renditen zu akzeptieren. So hat z. B. die europäische Marktaufsichtsbehörde ESMA Mitte November<br />

2012 nahezu parallel zur Sitzung des IFRS IC die Erwartung zum Ausdruck gebracht, dass berichtende<br />

Unternehmen zunächst eine abschließende Positionierung des IFRS IC zu diesem Thema abwarten,<br />

bevor etwaige Veränderungen vorgenommen werden 16) . Es ist zu erwarten, dass sich die Deutsche<br />

Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR), die die Plausibilität der versicherungsmathematischen<br />

Bewertungsannahmen, insbesondere des Abzinsungssatzes, bei Pensionsverpflichtungen als einen<br />

ihrer Prüfungsschwerpunkte für Abschlüsse <strong>im</strong> Jahr 2012 festgelegt hat, aber auch Wirtschaftsprüfer<br />

dieser abwartenden Haltung der ESMA anschließen und vorläufig die Verwendung einer um "A"-<br />

Anleihen erweiterten Datenbasis für die Best<strong>im</strong>mung des IAS 19-Rechnungszinses nicht akzeptieren<br />

werden.<br />

[DB 2012 S. 2886]<br />

Eine klare und eindeutige Positionierung von Standardsetzern, Aufsichtsbehörden und<br />

Wirtschaftsprüfern zu dieser Frage bis zum Jahresende 2012 erscheint damit ausgeschlossen. Eine<br />

schnelle Entscheidung <strong>im</strong> IFRS IC vorausgesetzt, könnte eine Klärung günstigstenfalls in den ersten<br />

Wochen des Jahres 2013 und damit ggf. noch <strong>im</strong> bilanziellen Aufhellungszeitraum vor einer finalen<br />

Aufstellung des <strong>Jahresabschluss</strong>es zum 31. 12. 2012 erfolgen. Wahrscheinlicher erscheint jedoch,<br />

dass sich der Prozess noch mindestens bis in das zweite Quartal 2013 hineinziehen wird 17) .<br />

5.<br />

Ausblick<br />

Aufgrund der gegenwärtigen Marktlage und dem <strong>im</strong> Vergleich zu den Vorjahren markant gesunkenen<br />

Zinsniveau ist unter Berücksichtigung der verschiedenen denkbaren Varianten für die Zinsherleitung<br />

davon auszugehen, dass viele Unternehmen <strong>im</strong> <strong>Jahresabschluss</strong> 2012 ihre Diskontierungszinssätze für<br />

<strong>Altersversorgung</strong>sverpflichtungen etwa 0,4-0,6 Prozentpunkte oberhalb der aus dem Standardverfahren<br />

ablesbaren Werte festlegen werden. Während das Standardverfahren in der Vergangenheit <strong>im</strong>mer eine<br />

gute Übereinst<strong>im</strong>mung mit den tatsächlich zum Jahresende beobachtbaren Rechnungszinssätzen<br />

geliefert hat (vgl. auch Tab. 1), war zum Stichtag 31. 12. 2011 aufgrund der massiven<br />

Ratingverschiebungen zum Jahreswechsel 2011/2012 bereits eine gewisse Abweichung zu erkennen.<br />

Tab. 1: Rechnungszinssätze gemäß Standardverfahren und<br />

tatsächlich beobachtete Rechnungszinssätze <strong>im</strong> historischen<br />

Vergleich<br />

Stichtag<br />

31.12.<br />

Ermittelter<br />

Rechnungszins<br />

Tatsächlich beobachteter Rechnungszins<br />

Min<strong>im</strong>um Mittelwert Max<strong>im</strong>um<br />

2008 5,50%-6,30% 5,25% 5,92% 6,50%<br />

2009 5,00%-5,80% 4,75% 5,31% 6,00%<br />

2010 4,60%-5,10% 4,25% 4,89% 5,50%<br />

2011 4,25%-4,75% 4,20% 4,72% 5,31%<br />

Dieser Trend könnte sich nun durch die zunehmende Verwendung der beschriebenen<br />

Alternativmethoden nochmals verstärken. Die für den <strong>Jahresabschluss</strong> 2012 mit Stand 30. 11. 2012 zu<br />

erwartenden Rechnungszinssätze auf Basis der verschiedenen Ansätze sind in Tab. 2 nochmals<br />

zusammengefasst. Neben diesen ausführlich beschriebenen Ansätzen sind aber auch verschiedene<br />

Methodenkombinationen denkbar.


Tab. 2: Rechnungszinssätze zum 31. 12. 2011 und zum 30. 11. 2012 - verschiedene Verfahren<br />

Verfahren<br />

Ermittelter<br />

Rechnungszins<br />

31.12.2011<br />

Ermittelter<br />

Rechnungszins<br />

30.11.2012<br />

Standardverfahren (Durchschnittsrating "AA“, vorab aggregierte Renditen) 4,3%-4,6% 2,8%-3,2%<br />

Einzelbondverfahren (Durchschnittsrating "AA“, keine vorab aggregierten<br />

Renditen)<br />

Portfolio-Erweiterung (mindestens ein "AA“-Rating, vorab aggregierte<br />

Renditen)<br />

"6A“-Verfahren (Durchschnittsrating mindestens "A“, vorab aggregierte<br />

Renditen)<br />

4,6%-5,2% 3,2%-4,1%<br />

4,6%-5,0% 3,0%-3,4%<br />

5,0%-5,2% 3,2%-3,6%<br />

Unternehmen, die zum Jahresende 2012 bei der Festlegung der Rechnungszinssätze eine<br />

Methodenanpassung z. B. entsprechend einer dieser Varianten zur Zinsherleitung ins Auge fassen<br />

wollen, sei hierbei eine enge Abst<strong>im</strong>mung mit ihrem Wirtschaftsprüfer empfohlen. In diesem Fall dürfte<br />

nämlich regelmäßig zu überprüfen sein, ob die Verwendung einer modifizierten Zinsherleitung und die<br />

sich daraus ergebenden Schwankungen in den Diskontierungszinssätzen als allgemeine<br />

Schätzungenauigkeiten zu klassifizieren sind und daher keiner näheren Erwähnung <strong>im</strong> <strong>Jahresabschluss</strong><br />

bedürfen, oder ob es sich ggf. auch um sog. "changes in accounting est<strong>im</strong>ates" gem. IAS 8 handelt.<br />

Diese erfordern eine separate, quantifizierende Anhangangabe. Ein "change in accounting policies"<br />

gem. IAS 8, der neben ergänzenden Anhangangaben auch ein sog. "Restatement" von<br />

Vorjahresangaben notwendig machen würde, ist in diesen Fällen u. E. jedoch keinesfalls einschlägig.<br />

6.<br />

Rechnungszinssätze für die Bewertung von Jubiläums- und Altersteilzeitverpflichtungen<br />

Neben der Fragestellung eines angemessenen Rechnungszinses gem. IFRS bzw. US-GAAP für die<br />

Bewertung von Pensionszusagen stellt sich regelmäßig auch die Frage <strong>nach</strong> angemessenen<br />

Zinssätzen für die Bilanzierung von Jubiläums- und Altersteilzeitverpflichtungen. Aufgrund der kürzeren<br />

Laufzeit und des <strong>im</strong> kurzfristigen Laufzeitbereich über alle zuvor geschilderten Methoden weitgehend<br />

einheitlichen Verlaufs der verschiedenen denkbaren Zinsstrukturkurven ergeben sich für diese<br />

Verpflichtungen i. d. R. nur geringfügige Methodenspielräume bei der Festlegung der Zinssätze. Der<br />

angemessene Zinssatz für die Bewertung von Altersteilzeitverpflichtungen bei einer unterstellten<br />

mittleren Duration von etwa 2-3 Jahren liegt mit Stand 30. 11. 2012 in etwa <strong>im</strong> Bereich von 1,0% bis<br />

1,5% p. a. Für Jubiläumsverpflichtungen beträgt der angemessene Zins bei einer unterstellten mittleren<br />

Duration von etwa 7-10 Jahren zum 30. 11. 2012 i. d. R. etwa 2,2% bis 2,7% p. a. Allerdings ist hierbei<br />

zu beachten, dass für Jubiläumsverpflichtungen (und gelegentlich auch für Altersteilzeitverpflichtungen)<br />

unter Wesentlichkeitsgesichtspunkten auch der für die Bewertung der <strong>Altersversorgung</strong>sverpflichtungen<br />

ermittelte Diskontierungszinssatz in Betracht kommen kann.<br />

III.<br />

Rechnungszinssätze <strong>im</strong> <strong>Jahresabschluss</strong> <strong>nach</strong> HGB<br />

Der für die handelsrechtliche Bewertung von Pensionsverpflichtungen gem. § 253 Abs. 2 HGB in aller<br />

Regel herangezogene Diskontierungssatz liegt mit Stand Ende November 2012 bei 5,05% p. a. Er<br />

entspricht dem von der Bundesbank gem. der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV)<br />

ermittelten 84-Monate-Durchschnitt der Renditen von Unternehmensanleihen mit "AA"-Rating bei<br />

Unterstellung einer 15-jährigen Restlaufzeit der Pensionsverpflichtungen. Für den <strong>Jahresabschluss</strong> zum<br />

31. 12. 2012 ist die Verwendung dieses Wertes grds. nicht zu beanstanden, da bis zum Jahresende<br />

aufgrund der langfristigen Durchschnittsbildung keine wesentliche Veränderung des Zinssatzes mehr<br />

möglich ist. Das HGB fordert keine genaue Stichtagstreue, solange der Umfang der Verpflichtungen<br />

hierdurch nicht verfälscht wird.


Anders stellt sich die Situation dar, wenn es um eine Prognose der Verpflichtungsentwicklung über die<br />

nächsten Jahre geht. Hier besteht die Gefahr einer Unterschätzung des künftigen Rückstellungsbedarfs,<br />

wenn der aktuell von der Bundesbank veröffentlichte Zinssatz herangezogen und pauschal<br />

gleichbleibend für die Zu[DB 2012 S. 2887]kunft unterstellt wird. In den vergangenen Jahren waren<br />

Kurzfristprognosen auf dieser Basis noch gut möglich, da die Schwankungsbreite des maßgeblichen<br />

Zinssatzes seit Inkrafttreten des BilMoG eng begrenzt war (vgl. Tab. 3 18) ). Das aktuell niedrige<br />

Zinsniveau <strong>im</strong> Bereich von Unternehmensanleihen mit "AA"-Rating (vgl. Abschn. II.) wird in den<br />

nächsten Jahren aber zwangsläufig zu einem deutlicheren Absinken des Zinssatzes gem. RückAbzinsV<br />

führen, da die aus der Durchschnittsbildung <strong>nach</strong> und <strong>nach</strong> herausfallenden Monatswerte aus den<br />

Jahren 2006 bis 2009 wesentlich über den aktuell beobachteten Renditen liegen. Nur ein sofortiger,<br />

unrealistisch deutlicher Anstieg des allgemeinen Zinsniveaus könnte diese Entwicklung kurzfristig noch<br />

verhindern. Nicht unwahrscheinlich erscheint aus heutiger Sicht dagegen ein allmählicher Rückgang<br />

des Rechnungszinses bis zum Jahresende 2013 um ca. 0,15-0,25 Prozentpunkte. Mittelfristig liegt bei<br />

Fortdauer der aktuellen Niedrigzinsphase sogar ein Absinken um bis zu ca. 2 Prozentpunkte durchaus<br />

<strong>im</strong> Bereich des Möglichen. In diesem Szenario entstünde den Unternehmen zusätzlicher Aufwand, der<br />

sich bei einer typischen Bestandsstruktur der Pensionsberechtigten insgesamt auf mehr als 30% des<br />

Erfüllungsbetrags der Verpflichtungen summieren würde. Ob hierdurch das Betriebs- oder das<br />

Finanzergebnis belastet würde, hängt davon ab, wie das entsprechende Wahlrecht zur Erfassung der<br />

Effekte aus Rechnungszinsänderungen bei der Erstanwendung des BilMoG ausgeübt wurde.<br />

Tab. 3: HGB-Zinssätze für eine Restlaufzeit von 15 Jahren<br />

Zinssätze gem. RückAbzinsV (84-Monate-<br />

Durchschnitte) für eine Restlaufzeit von 15<br />

Jahren<br />

31.12.2009 31.12.2010 31.12.2011 30.11.2012<br />

5,25% 5,15% 5,14% 5,05%<br />

Diese Effekte sollten in der unternehmensinternen Kurz- und Mittelfristplanung in jedem Fall<br />

berücksichtigt werden, sofern die Pensionsverpflichtungen einen wesentlichen Bilanzposten darstellen.<br />

Für Altersteilzeitverpflichtungen wird anstelle des Zinssatzes für eine 15-jährige Restlaufzeit aufgrund<br />

der kürzeren Zeitspanne bis zur Erfüllung der Verpflichtungen häufig der entsprechende 3-jährige<br />

Zinssatz herangezogen. Dieser beträgt mit Stand Ende November 2012 3,95% p. a., so dass <strong>im</strong><br />

Vergleich zum Stand <strong>im</strong> Dezember 2011 (4,09% p. a.) für diese kurzläufigen Verpflichtungen bereits<br />

ein stärkeres Absinken des Zinssatzes als <strong>im</strong> langläufigen Bereich zu verzeichnen ist. Die<br />

Diskontierung von Verpflichtungen aus Jubiläumszahlungen orientiert sich dagegen in aller Regel<br />

ebenfalls am für die Pensionsverpflichtungen maßgeblichen Zinssatz. Generell ist auch für diese und<br />

eventuelle weitere Personalrückstellungen von einem mittelfristig deutlich sinkenden Zinsniveau und<br />

korrespondierend von höheren Verpflichtungsbeständen auszugehen.<br />

IV.<br />

Weitere Bewertungsparameter<br />

1.<br />

Einkommens- und Rententrend<br />

Die grundlegenden ökonomischen Rahmenbedingungen, die sich auf die künftigen Einkommens- und<br />

Rentensteigerungen auswirken können, haben sich in der letzten Zeit kaum geändert. Zu diesen<br />

Einflussfaktoren zählen insbesondere die Inflationserwartung und die Folgen der allgemeinen<br />

wirtschaftlichen Entwicklung für künftige Tarifabschlüsse.<br />

Der Anstieg des Verbraucherpreisindex schwankt derzeit um einen Wert von ca. 2,0% p. a. Für eine<br />

Einschätzung der künftigen Entwicklung ist daneben auch ein längerer Blick in die Vergangenheit


hilfreich. Die durchschnittliche Inflation lag in den letzten zehn Jahren bei rund 1,7% p. a. Beide Werte<br />

passen gut zum Inflationsziel der EZB, das mit knapp unter 2% p. a. definiert ist. Der Inflationsausblick<br />

der EZB für die mittelfristige Zukunft lässt keine Anzeichen dafür erkennen, dass von einem<br />

wesentlichen Verfehlen dieser Richtgröße auszugehen wäre 19) . Über die gesamte Eurozone betrachtet<br />

beträgt die Jahresteuerungsrate dem<strong>nach</strong> zum aktuellen Zeitpunkt zwar etwas mehr als 2%. Die<br />

durchschnittliche Markterwartung beläuft sich für die Jahre 2013 und 2014 gem. dem EZB-<br />

Monatsbericht vom November 2012 aber nur auf 1,9% jährliche Teuerung, und auch die mittelfristige,<br />

auf das Jahr 2017 bezogene Einschätzung weicht mit 2,0% p. a. hiervon nur marginal ab. Während sich<br />

die durchschnittliche Inflationserwartung in der jüngeren Vergangenheit also nur wenig geändert hat,<br />

n<strong>im</strong>mt gleichzeitig die Unsicherheit - gemessen an der Streuungsbandbreite der Erwartungen einzelner<br />

Marktteilnehmer - deutlich zu. Vor dem Hintergrund der Staatsschuldenproblematik auf der einen und<br />

dem in Teilen der Eurozone historisch niedrigen Zinsniveau auf der anderen Seite kann dies wenig<br />

überraschen. Solange allerdings nicht ein eindeutiger Trend zu einer veränderten Inflationserwartung für<br />

den Euroraum erkennbar wird, hat die wachsende Unsicherheit i. d. R. keine besonderen<br />

Auswirkungen auf die Wahl der Bewertungsparameter, die sich an einer bestmöglichen (und damit<br />

zumeist auch wahrscheinlichsten) Zukunftseinschätzung orientieren sollen.<br />

Als Schlussfolgerung für die handelsrechtlichen und internationalen Bilanzierungsansätze zum Stichtag<br />

31. 12. 2012 ergibt sich daraus, dass <strong>im</strong> Normalfall keine Anpassung der <strong>im</strong> Vorjahr unterstellten<br />

Rentendynamik vorzunehmen ist, sofern sich die künftigen Rentenerhöhungen an der inflationsbasierten<br />

Regelung des § 16 Abs. 2 Nr. 1 BetrAVG orientieren. Die überwiegende Mehrzahl der bilanzierenden<br />

Firmen dürfte erneut einen Rententrend <strong>im</strong> Bereich von 1,75% bis 2% p. a. ansetzen. Wie Tab. 4 zeigt,<br />

entspricht dies auch dem in den vergangenen Jahren beobachteten Durchschnitt 20) . Denkbar ist<br />

allerdings auch, die Wahrscheinlichkeit zukünftiger Rentenanpassungen unterhalb der<br />

Inflationserwartung (z. B. aufgrund des üblichen 3-jährigen Anpassungsrhythmus oder wegen ganz oder<br />

teilweise zu Recht unterlassener Anpassungen aufgrund einer schwierigen wirtschaftlichen Lage) in die<br />

Trendannahmen einfließen zu lassen.<br />

Stichtag<br />

31.12.<br />

Tab. 4: Einkommens- und Rententrend<br />

Einkommenstrend<br />

Rententrend<br />

Min<strong>im</strong>um Mittelwert Max<strong>im</strong>um Min<strong>im</strong>um Mittelwert Max<strong>im</strong>um<br />

2008 1,8% 2,8% 3,8% 1,5% 1,9% 2,3%<br />

2009 1,8% 2,7% 3,5% 1,5% 1,9% 2,3%<br />

2010 1,8% 2,8% 3,5% 1,5% 1,8% 2,4%<br />

2011 1,8% 2,7% 3,5% 1,4% 1,9% 2,5%<br />

Die Tab. 4 gibt auch die zuletzt gewählten Mittel- und Extremwerte für die Einkommensdynamik an.<br />

Aufgrund der starken Abhängigkeit von den Entwicklungen verschiedener Branchen und Einzelfirmen<br />

ergibt sich hier ein weniger homogenes Bild; der Durchschnittswert hält sich aber bereits seit einigen<br />

Jahren konstant bei rund 2,75% erwarteter Einkommenssteige[DB 2012 S. 2888]rung pro Jahr. Die in den<br />

vergangenen Monaten getätigten Tarifabschlüsse und der vom statistischen Bundesamt ermittelte<br />

Nominallohnindex wiesen zwar zuletzt einen etwas höheren Anstieg der Einkommen aus, aufgrund der<br />

<strong>im</strong> Wirtschaftszyklus üblichen Schwankungen ergeben sich hieraus aber - auch <strong>im</strong> Hinblick auf die<br />

unveränderte Inflationserwartung - tendenziell keine oder nur marginale Auswirkungen auf die<br />

abzubildende langfristig beste Einschätzung.<br />

2.<br />

Verzinsung des Planvermögens<br />

Stehen den Pensionsverpflichtungen spezielle Vermögenswerte zu ihrer Erfüllung gegenüber, reduziert<br />

die aus diesen Anlagen erzielte Rendite grds. den Aufwand für die Pensionszusagen. Bislang war zur


Best<strong>im</strong>mung des Aufwands <strong>im</strong> nächsten Geschäftsjahr sowohl <strong>nach</strong> US-GAAP als auch <strong>nach</strong> IFRS<br />

eine Annahme über die Höhe der Vermögensverzinsung zu treffen, die firmenspezifisch<br />

erfahrungsgemäß sehr unterschiedlich gesetzt wurde und <strong>im</strong> Durchschnitt zuletzt bei rund 5% p. a. lag.<br />

Ab der Aufwandsermittlung für das Geschäftsjahr 2013 spielt dieser Parameter nur noch bei US-<br />

GAAP-Bilanzen eine Rolle, da unter IFRS spätestens für Berichtsjahre mit Beginn ab dem 1. 1. 2013<br />

die Neufassung des IAS 19 aus dem Jahr 2011 anzuwenden ist. Diese sieht <strong>im</strong> Ergebnis vor, eine<br />

Vermögensverzinsung genau i. H. des angesetzten Rechnungszinses der Verpflichtungsseite zu<br />

unterstellen, so dass ein gesonderter, abweichender Ansatz der Verzinsungserwartung des<br />

Planvermögens nicht mehr möglich bzw. erforderlich ist.<br />

3. Pensionierungsalter, Fluktuationswahrscheinlichkeiten und biometrische<br />

Rechnungsgrundlagen<br />

Die übrigen Bewertungsparameter können gewöhnlich unverändert belassen werden, da sie mit dem<br />

Pensionierungsalter sowie den Fluktuations-, Sterbe- und Invalidisierungswahrscheinlichkeiten Größen<br />

betreffen, die <strong>im</strong> Allgemeinen keinen kurzfristigen Schwankungen unterliegen. Lediglich bei<br />

besonderen Ereignissen oder neuen Erkenntnissen seit dem letzten <strong>Jahresabschluss</strong> erscheint eine<br />

genauere Prüfung angezeigt. Eine solche neue Entwicklung <strong>im</strong> Jahr 2012, deren Auswirkung zu<br />

hinterfragen ist, stellt das Urteil des BAG vom 15. 5. 2012 21) dar. Dem<strong>nach</strong> ist eine vor Inkrafttreten des<br />

RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes 22) gestaltete Pensionszusage, die als Altersgrenze das 65.<br />

Lebensjahr vorsieht, regelmäßig dahingehend auszulegen, dass die maßgebliche Altersgrenze analog<br />

zur gesetzlichen Rentenversicherung schrittweise auf das 67. Lebensjahr ansteigt. Diese Auslegung<br />

kann, sofern die Versorgungsregelung nicht zur Vermeidung der Folgen des genannten Urteils um eine<br />

ausdrückliche Festschreibung der Altersgrenze auf das 65. Lebensjahr ergänzt wird, Auswirkungen auf<br />

die Verpflichtungsberechnung haben: Je <strong>nach</strong> konkreter Regelung können zum Einen <strong>im</strong> Fluktuationsfall<br />

geringere unverfallbare Anwartschaften verbleiben und zum Anderen sich die Leistungen bei<br />

vorgezogenem Bezug einer Altersrente generell vermindern. Ein Einfluss auf den Bilanzansatz der<br />

Pensionsverpflichtungen ist damit zwar durchaus möglich, das angesetzte Pensionierungsalter als<br />

bestmögliche Einschätzung des künftigen tatsächlichen Rentenübertrittzeitpunkts sollte allerdings<br />

gewöhnlich nicht betroffen sein, da allein aufgrund des BAG-Urteils keine signifikante Änderung des<br />

Pensionierungsverhaltens zu erwarten sein dürfte.<br />

V.<br />

Zusammenfassung<br />

Zum Jahresende 2012 werden sich die Rechnungszinssätze für Pensionsverpflichtungen bei der<br />

internationalen Bilanzierung auf einem sehr niedrigen Niveau bewegen und somit einen spürbaren<br />

Anstieg des Verpflichtungsumfangs bewirken. Nach dem vorgestellten Standardverfahren liegt die<br />

bestandsabhängige Zinsbandbreite mit Stand 30. 11. 2012 bei etwa 2,8-3,2% p. a. Modifikationen bei<br />

der Zinsableitung können zu höheren Werten führen, hierbei sollte aber der eventuell erforderliche<br />

Zusatzaufwand bei einer Veränderung bedacht und mit dem Wirtschaftsprüfer abgest<strong>im</strong>mt werden. Im<br />

Fall einer Erweiterung der verwendeten Datengrundlage auf ein Anleihenportfolio mit einem Rating von<br />

"A" oder besser wird auch die generelle Zulässigkeit dieser Variante derzeit noch kontrovers diskutiert.<br />

Bei den übrigen Bewertungsparametern wie Einkommens- und Rentendynamik sind keine<br />

wesentlichen Veränderungen <strong>im</strong> Vergleich zum vergangenen <strong>Jahresabschluss</strong> zu erwarten.<br />

Nach HGB stellt sich auch der üblicherweise herangezogene Rechnungszins annähernd unverändert<br />

dar (5,05% p. a. mit Stand Ende November 2012). In naher Zukunft ist aber auch hier mit einem<br />

Rückgang des Zinsniveaus und in der Folge einer Erhöhung des Aufwands für Pensionsverpflichtungen<br />

zu rechnen.


Informationen zu den Autoren<br />

Dr. Georg Thurnes ist Geschäftsführer, Rainer Vavra und Dr. André Geilenkothen sind<br />

versicherungsmathematische Sachverständige bei <strong>Aon</strong> Hewitt. Sie betreuen nationale und<br />

multinationale Unternehmen aller Größenordnungen <strong>im</strong> Bereich betriebliche <strong>Altersversorgung</strong>.<br />

Fußnoten:<br />

1) Die Bezeichnung "AA" wird in diesem Beitrag durchgängig für die zweithöchste Ratingstufe verwendet ("AA" bei Standard &<br />

Poor's und Fitch sowie "Aa" bei Moody's). Für die Bezeichnungen "AAA" (höchste Ratingstufe) und "A" (dritthöchste<br />

Ratingstufe) gelten analoge Konventionen.<br />

2) IFRS: IAS 19.78 ff. (rev. 2008) bzw. IAS 19.83 ff. (rev. 2011); US-GAAP: SFAS 87.44 bzw. ASC 715-30.<br />

3) Thurnes/Vavra/Geilenkothen, DB 2011 S. 2785 ff. sowie dies., DB 2012 S. 68 f. und dies., DB 2012 S. 2113 ff.<br />

4) Vgl. z. B. Rouette/Volpert, CFB 2012 S.329 ff.<br />

5) SEC: U.S. Securities and Exchange Commission - die amerikanische Börsenaufsicht.<br />

6) Quellen: Deutsche Bundesbank, Markit, eigene Berechnungen<br />

7) Vgl. u. a. Thurnes/Vavra/Geilenkothen, DB 2010 S. 2737 ff. sowie dies., DB 2011 S. 2785 ff.<br />

8) Vgl. Thurnes/Vavra/Geilenkothen, DB 2012 S. 68 f.<br />

9) Vgl. Thurnes/Vavra/Geilenkothen, DB 2010 S. 2737 ff.<br />

10) Dies sind i. d. R. Moody's, Standard & Poor's sowie Fitch.<br />

11) Vgl. hierzu auch Thurnes/Vavra/Geilenkothen, DB 2012 S. 2113 ff.<br />

12) Qualifizierte Schätzung, beruhend auf Näherungsdaten, da für die in Frage kommenden Bonds nicht alle detaillierten Rating-<br />

Informationen zum 31. 12. 2011 vollständig rekonstruiert werden konnten.<br />

13) Vgl. hierzu Thurnes/Vavra/Geilenkothen, DB 2011 S. 2785 ff. sowie Rouette/Volpert, CFB 2012 S. 329 ff.<br />

14) Bei diesem Ansatz inkludiert man i. d. R. alle (z. B. in den iBoxx-Indizes enthaltenen) Bonds mit einem Durchschnittsrating<br />

von "A", "AA" und "AAA"; deswegen wird dieses Verfahren manchmal verkürzend auch als "6A"-Ansatz bezeichnet.<br />

15) Teilweise wird in der Praxis sogar eine noch weitergehende Verbreiterung der Datengrundlage in Betracht gezogen, in dem<br />

man auch Anleihen mit einem "BBB"-Rating in die Zinsherleitung mit einbezieht. Eine solche Vorgehensweise würde den<br />

Rechnungszins noch einmal um etwa 0,5-0,6 Prozentpunkte anheben, erscheint jedoch aufgrund der teilweise sehr hohen<br />

Anleiherenditen <strong>im</strong> "BBB"-Segment <strong>im</strong> Allgemeinen auch nicht sachgerecht.<br />

16) Vgl. hierzu ESMA, European common enforcement priorities for 2012 financial statements, S. 6, online abrufbar unter:<br />

www.esma.europa/system/files/2012-725.pdf (Abruf: 3. 12. 2012).<br />

17) Sofern das IFRS IC eine Verbreiterung des Begriffs der "hochwertigen Unternehmensanleihen" ermöglichen wird, ist derzeit<br />

davon auszugehen, dass dies in der Praxis tatsächlich die Einbeziehung von Anleihen mit einem "A"-Rating bedeuten würde.<br />

Die ebenfalls diskutierte zusätzliche Erweiterung auch um Schuldtitel mit einem "BBB"-Rating erscheint dagegen sowohl<br />

be<strong>im</strong> IFRS IC wie auch bei Aufsichtsbehörden und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften <strong>im</strong> Allgemeinen nicht mehrheitsfähig<br />

zu sein.<br />

18) Quelle: Deutsche Bundesbank<br />

19) vgl. EZB, Monatsbericht November 2012, S. 56-67.<br />

20) Datengrundlage ist eine Erhebung aus den IFRS-Abschlüssen bei rund 50 großen deutschen Firmen, darunter auch den<br />

DAX30-Unternehmen.<br />

21) Vgl. BAG-Urteil vom 15. 5. 2012 - 3 AZR 11/10, DB 2012 S. 1756.<br />

22) Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der<br />

Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung - RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz, BGBl. I 2007 S. 554.<br />

© DER BETRIEB, Fachverlag der Verlagsgruppe Handelsblatt GmbH 2013

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