8le2QA 30N - Amt West Rügen
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- Seite 2 und 3: Bebauungsplanentwurf N. 5 der Gemei
- Seite 4 und 5: Bebauungsplanentwurf N. 5 der Gemei
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- Seite 22 und 23: Gemeinde Rambin Landschaftsplaneris
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- Seite 30 und 31: Gemeinde Rambin Landschaftsplaneris
- Seite 32 und 33: (..emeince Kambin Landschaftsplaner
- Seite 34 und 35: Gemeinde Rambin ; Landschaftsplaner
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Bebauungsplanentwurf N. 5 der Gemeinde Rambin<br />
„ Wohngebiet Boddenblick "<br />
Begründung zum Bebauungsplan Nr. 5 der Gemeinde Rambin<br />
„ Wohngebiet Boddenblick "<br />
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Auftragnehmer:<br />
Architckturbüro<br />
Dipl. Ing. Astrid Mcicr<br />
Darfstr. 233, 13442 Krummcnhagcn<br />
Bearbeitung :<br />
Dipl.-Ing. Astrid Meier<br />
Dipl.-Ing. Frank Rotheiler<br />
03.04.2003<br />
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Architekturbüro Astrid Meier<br />
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REIS
Bebauungsplanentwurf N. 5 der Gemeinde Rambin<br />
„ Wohngebiet Boddenblick "<br />
INHALTSVERZEICHNIS ZUR BEGRÜNDUNG<br />
1. Erfordernis und Anlaß<br />
2. Lage und Abgrenzung<br />
3. Übergeordnete Planungen und planungsrechtliche<br />
Ausgangsbedingungen<br />
S. 4<br />
S. 4<br />
S. 4<br />
4. Städtebauliche Ausgangssituation<br />
4.1 Derzeitige Nutzung des Plangebietes<br />
4.2 Soziale Infrastruktur<br />
4.3 Natur und Landschaft<br />
4.4 Verkehr<br />
4.4.1 Motorisierter Individualverkehr<br />
4.4.2 Öffentlicher Personennahverkehr<br />
4.5 Technische Infrastruktur<br />
4.6 Immissionen<br />
4.7 Altlasten<br />
5. Inhalt des Bebauungsplanes<br />
5.1 städtebauliche Entwurf<br />
5.2 Anzahl der Wohnungen und Einwohner<br />
5.3 Festsetzungen zur Bebauung<br />
5.3.1 Art und Maß der baulichen Nutzung<br />
5.3.2 Bauweise<br />
5.3.3 Überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen,<br />
Stellung der baulichen Anlagen<br />
5.3.4 Private Stellplätze, Carports und Garagen sowie Nebenanlagen<br />
5.4 Örtliche Bauvorschriften<br />
5.5 Soziale Infrastruktur, Freiraumversorgung<br />
5.6 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur<br />
und Landschaft, Bepflanzungs- und Erhaltungsgebot<br />
5.6.1 öffentliche Flächen des Geltungsbereiches<br />
5.6.2 Erhaltungs- und Bepflanzungsgebot auf privaten Flächen<br />
5.6.3 Sammelausgleichsflächen<br />
5.6.4 Pflanzenliste<br />
5.7 Verkehrserschließung<br />
5.8 Ver- und Entsorgung<br />
Architekturbüro Astrid Meier<br />
S. 5<br />
S. 5<br />
S. 5<br />
S. 6<br />
S. 6<br />
S. 6<br />
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S. 7<br />
S. 7<br />
S. 7<br />
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S. 8<br />
S. 8<br />
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S. 9<br />
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S. 10<br />
S. 10<br />
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S. 11<br />
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3.11<br />
S. 12<br />
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S. 13<br />
S. 13<br />
2
Bebauungsplanentwurf N. 5 der Gemeinde Rambin<br />
„ Wohngebiet Boddenblick "<br />
6. Maßnahmen zur Planrealisierung<br />
7. Bisheriger und geplanter Verfahrensverlauf<br />
8. Rechtsgrundlagen<br />
9. Hinweise<br />
S. 15<br />
S. 15<br />
S. 15<br />
S. 16<br />
Landschaftsplanerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 5<br />
der Gemeinde Rambin „ Wohngebiet Boddenblick "<br />
Anhang<br />
Architekturbüro Astrid Meier 3
Bebauungsplanentwurf N. 5 der Gemeinde Rambin<br />
„ Wohngebiet Boddenblick "<br />
1. Erfordernis und Anlaß<br />
Der Aufstellungsbeschluß zum Bebauungsplan Nr. 5 wurde am 23.08.2001 durch die Gemeindevertreter<br />
gefaßt.<br />
Ziel des Bebauungsplanes ist es, weitere Flächen für den Wohnungsbau zu schaffen. Gegenwärtig<br />
sind die erschlossenen Wohngebiete fast vollständig bebaut und die Flächenreserven für den Wohnungsbau<br />
des Ortes weitgehend erschöpft Die Nachfrage nach Eigenheimbaubauplätzen besteht<br />
aber nach wie vor, da im Vergleich zu den Altbundesländern immer noch ein Nachholebedarf vorhanden<br />
ist. Für die weitere Entwicklung des Ortes Rambin sind daher weitere Wohnbauflächen nötig, um<br />
dem Nachwuchs Möglichkeiten zum Bauen zu bieten und eine Abwanderung zu vermeiden.<br />
Die im Bebauungsplan einbezogenen Flächen wurden in dem Flächennutzungsplan bereits als Wohnbauland<br />
ausgewiesen. Die größte zusammenhängende Fläche des Bebauungsplangebietes, die Flurstücke<br />
2/10 und 2/11 der Flur 4, gehören den Familien Lange und Stark aus Rambin, die für diese<br />
Fläche als Investoren fungieren. Von den geplanten 12 Bauplätzen auf diesen Flurstücken sollen<br />
allein 4 Bauplätze für die Kinder der Investoren entstehen. Ein städtebaulicher Vertrag für die Erschließung<br />
dieses Gebietes wurde bereits mit der Gemeinde geschlossen. Für die angrenzenden Flurstücke<br />
38/1- 3 der Flur 3, ehemals Eigentum der Erbengemeinschaft Engelbrecht, und weitere Grundstücke,<br />
die im Besitz der Gemeinde und anderer Personen sind, besteht ebenfalls das Interesse an einer<br />
Erschließung als Wohnbauland.<br />
2. Lage und Aborenzung<br />
Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 5 liegt im Norden von Rambin. Das Quartier, in dem das<br />
Bebauungsplangebiet liegt, wird im Norden durch die Straße " Am Sportplatz ", im Osten durch die<br />
Neue Straße, im Süden durch die Dorf- und die Schulstraße und im <strong>West</strong>en durch die Strandstraße<br />
gebildet.<br />
Der genaue Geltungsbereich ist der Planzeichnung A und dem Übersichtsblatt auf der Titelseite zu<br />
entnehmen. Die Grenze des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 5 schließt an den Geltungsbereich<br />
der 1998 genehmigten Klarstellungssatzung an. Da zum Zeitpunkt der Bearbeitung der Klarstellungssatzung<br />
das bestehende Gebäude auf dem Flurstück 38/1 noch nicht erweitert war, der Geltungsbereich<br />
aber am Gebäude entlang führte, verläuft die Grenze des Geltungsbereiches des<br />
Bebauungsplanes durch das Gebäude.<br />
Innerhalb des Geltungsbereiches liegen die Flurstücke 2/10 und 2/11 der Flur 4 vollständig, die Flurstücke<br />
38/3 und Teile der Flurstücke 38/1, 38/2, 39, 40/1, 40/6, 41 und 42 der Flur 3, Gemarkung<br />
Rambin.<br />
3. Übergeordnete Planunclen und planungsrechtliche Ausgangsbedinqungen<br />
Die Gemeinde Rambin gehört verwaltungsmäßig zum <strong>Amt</strong> Südwest- <strong>Rügen</strong>. Zur Gemeinde Rambin<br />
gehören neben Rambin die Orte Bessin, Gurvitz, Breesen, Grabitz, Giesendorf, Drammendorf,<br />
Götemitz, Rothenkirchen, Sellentin und Kasselvitz. Rambin liegt als Gemeindezentrum zentral<br />
zwischen den Ortschaften, die teilweise sehr klein sind.<br />
Als zentral gelegener Ort der Gemeinde erfüllt Rambin gesellschaftliche und kulturelle Funktionen,<br />
sowie Versorgungsfunktionen für die Bevölkerung von Rambin und des Umlandes. Eine Konzentration<br />
von Dienstleistungsfirmen, Handwerkern, Arztpraxen, Einkaufsmöglichkeiten u.a. ist hier neben der<br />
Schule, der Kindereinrichtung, Jugendclub und der Kirche vorhanden. Diese Einrichtungen sind durch<br />
die Bundesbahn und die B 96 gut angeschlossen und erreichbar.<br />
Architekturbüro Astrid Meier 4
Bebauungsplanentwurf N. 5 der Gemeinde Rambin<br />
„ Wohngebiet Boddenblick "<br />
Die vorhandene Infrastruktur ist für eine weitere Ansiedlung von Bewohnern attraktiv und sollte durch<br />
eine Konzentration des Wohnungsbaues in Rambin in ihrem Bestand gesichert werden.<br />
In dem genehmigten Flächennutzungsplan der Gemeinde Rambin ist die Fläche des Bebauungsplangebietes<br />
als Wohnbaufläche ausgewiesen. Der Bebauungsplan Nr. 5 wird demnach aus dem<br />
Flächennutzungsplan entwickelt.<br />
Für den Ortsteil Rambin existiert eine Klarstellungssatzung mit Abrundung und erweiterter Abrundung,<br />
die am 24.06.1998 durch den Landkreis genehmigt wurde. Danach liegt der Geltungsbereich des<br />
Bebauungsplanes Nr. 5 gegenwärtig im Außenbereich.<br />
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist auf Grund des relativ kleinen Plangebietes und der geringen<br />
Grundflächenzahl entsprechend des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung ( UVPG ) nicht<br />
notwendig.<br />
4. Städtebauliche Ausgangssituation<br />
4.1 Derzeitige Nutzung des Plangebietes<br />
Der überwiegende Teil des Bebauungsplangebietes, die Flurstücke 2/10 und 2/11 der Flur 4, ist<br />
gegenwärtig Wiesenland. <strong>West</strong>lich wird die Wiese durch eine vorhandene Grenzbepflanzung ( Birken,<br />
Tannen und einem gemischten Gehölzstreifen) abgeschlossen. Die an diese Grenzbepflanzung im<br />
<strong>West</strong>en anschließenden Flurstücke sind ebenfalls Bestandteil des Plangebietes. Die teilweise tiefreichenden<br />
Grundstücke der hier angrenzenden Wohnhäuser sollen für den Wohnungsbau erschlossen<br />
werden. Diese Flächen werden gegenwärtig als Gartenland, teilweise für Obstbäume genutzt.<br />
4.2 Soziale Infrastruktur und Freiflächenversorgung<br />
In Rambin befindet sich eine kombinierte Haupt- und Grundschule, jeweils 1-zügig. Diese kann weitere<br />
Schüler aufnehmen. Angrenzend an die Schule befindet sich der Sportplatz. Die Kindertagesstätte<br />
befindet sich in der Strandstraße in unmittelbarer Nähe.<br />
Als Freiflächen stehen angrenzend an das Gebiet, nördlich der Straße „ Am Sportplatz", ein Landschaftsspielplatz<br />
und Wiesen zur Verfügung, die ebenfalls zeitweise für Sportzwecke genutzt werden.<br />
Als weitere Freifläche ist der Klosterpark am östlichen Ortsrand vorhanden.<br />
4.3 Natur und Landschaft<br />
Das Plangebiet ist im größten Teil durch eine zusammenhängende, größer, bewirtschaftete Wiesenfläche<br />
ohne nennenswerte Höhendifferenzen gekennzeichnet. Die.Wiese reicht tief in das Dorf hinein,<br />
fast bis zum Dorfzentrum. Weiterer Bewuchs und Feuchtgebiete sind auf der Wiese nicht vorhanden.<br />
Bäume und Heckenpflanzungen befinden sich, wie beschrieben, nur an der westlichen Grenze. An der<br />
südlichen Grenze sind kleinere Fichten vorhanden.<br />
Die ebenfalls einbezogenen Flächen, westlich an die Wiese anschließend, werden als Gärten<br />
genutzt.<br />
Eingetragene geschützte Bäume oder Biotopflächen sind nicht vorhanden. Im Flurstück 41 der Flur 3,<br />
auf dem Freigelände der Kindereinrichtung, befinden sich mehrere große Laubbäume, u.a. Kastanienund<br />
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fallen, sind am nördlichen Rand des Flurstückes 38 der Flur 3 vör<br />
Architekturbüro Astrid Meier<br />
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Bebauungsplanentwurf N. 5 der Gemeinde Rambin<br />
„ Wohngebiet Boddenblick "<br />
Weiterführende Angaben zum Bestand von Natur und Landschaft werden in dem landschaftsplanerischen<br />
Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 5 im Anhang der Begründung erläutert.<br />
4.4 Verkehr<br />
4.4.1 Motorisierter Individualverkehr (MIV)<br />
Die äußere verkehrliche Erschließung für das Gebiet erfolgt von der Bundesstraße B 96 aus über die<br />
Dorfstraße, die Strandstraße, die Neue Straße und der Straße „Am Sportplatz" .<br />
Die alten Dorfstraßen sind gegenwärtig in einem schlechten technischen Zustand. Eine Erschließung<br />
über die neu ausgebaute Grabitzer Straße und Strandstraße ist ebenfalls möglich. Die Erneuerung der<br />
alten Straßen ist geplant. Die Neugestaltung und Sanierung der Dorfstraße wurde bereits im vergangenen<br />
Jahr durchgeführt.<br />
Da die Anzahl der geplanten Parzellen mit ca. 21 Wohneinheiten nicht sehr groß ist, wird sich das<br />
Verkehrsaufkommen nur geringfügig erhöhen.<br />
4.4.2 Öffentlicher Personennahverkehr<br />
Rambin ist durch Haltestellen im Ort an den Busverkehr angeschlossen.<br />
4.5 Technische Infrastruktur<br />
Das geplante Wohngebiet kann durch die örtlich vorhandenen Versorgungsleitungen erschlossen<br />
werden, deren Dimensionierung für die hinzukommende Bebauung teilweise angepaßt werden muß.<br />
Als Schmutzwasserleitung ist in der Straße „ Am Sportplatz " eine Druckleitung und in der Strandstraße<br />
ein Freispiegelkanal vorhanden. Als Anschlusspunkte stehen der Freispiegelsammler in der<br />
Strandstraße und das Pumpwerk 2 in der Straße „ Am Sportplatz " zur Verfügung.<br />
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist in dem Plangebiet keine Regenwasserleitung vorhanden. Für das<br />
künftige Wohngebiet erfolgt in Teilbereichen eine Leitungsverlegung für die Regenwasserableitung, in<br />
Teilbereichen erfolgt eine Verrieselung des Regenwassers. ( Siehe Pkt. 5.8)<br />
Anschlußpunkte an die Wasserleitung befinden sich in der Strandstraße / Rosenweg und in der<br />
Strandstraße Höhe Einbindung der Straße „ Am Sportplatz ". Die Versorgung mit Trinkwasser erfolgt<br />
über beide Anschlußpunkte.<br />
Die Versorgung mit Löschwasser ist über Regenwasserrückhaltung in der vorhandenen, umzunutzenden<br />
Klärgrube an der Straße „ Am Sportplatz " und durch Entnahme aus dem nahegelegenen<br />
Teich sicherzustellen.<br />
Die Versorgung mit Erdgas erfolgt gemäß Konzessionsvertrag durch die EWE AG Bergen. In der<br />
Strandstraße und in der Straße „ Am Sportplatz " befinden sich EYdgasleitungen, an die die neu zu<br />
verlegenden Gasversorgungsleitungen für die Planstraße A und für die Privatstraßen anschließen.<br />
Die Versorgung des Gebietes mit Elektroenergie durch die E.dis sowie mit Telekommunikationsleitungen<br />
durch die Deutsche Telekom AG erfolgt ebenso. Die vorhandene E-Leitung an der südlichen<br />
Grenze der Flurstücke 2/10 und 2/11 wird dabei künftig fortfallen. ( Siehe Pkt. 5.8)<br />
Für die Versorgung des Gebietes über Anschlußpunkte in der Strandstraße (Wasser, Gas, Telekom ),<br />
sowie den Anschluß an die Schmutzwasserleitung und den vorhandenen Regenwasserkanal in der<br />
Straße „ Am Sportplatz ", muß die Straße „ Am Sportplatz" aufgenommen und im Anschluß an die<br />
Arbeiten wiederhergestellt werden.<br />
Architekturbüro Astrid Meier 6
Bebauungsplanentwurf N. 5 der Gemeinde Rambin<br />
„ Wohngebiet Boddenblick "<br />
4.6 Immissionen<br />
Eine schalltechnische Untersuchung des Bebauungsplangebietes Nr. 5 liegt nicht vor.<br />
Auf Grund der Lage des Bebauungsplangebietes am nördlichen Rand von Rambin, umgeben an 3<br />
Seiten von Wohnbebauung und an der nördlichen Seite durch Kleingärten und Wiesen, ist hier nicht<br />
mit einer Lärmbelästigung zu rechnen.<br />
Der Straßen- oder Bahnverkehr befindet sich in ausreichender Entfernung. Durch die geplante Umverlegung<br />
und Neubau der Bundesstraße B 96 im Bereich Rambin wird sich die Lärmbelastung des Ortes<br />
verbessern.<br />
Nördlich des Planungsgebietes auf der anderen Straßenseite schließt der Landschaftsspielplatz an.<br />
Der bereits vorhandene Spielplatz liegt in unmittelbarer Nachbarschaft zu den bereits bestehenden,<br />
in den letzten Jahren entstandenen Wohngebieten und dem geplanten Wohngebiet. Die relative Nähe<br />
ist für die Nutzung durch die Kinder und die notwendige Beaufsichtigung durch die Eltern wichtig. Hieraus<br />
eventuell entstehende Lärmbelästigungen für die Wohnbebauung sind entsprechend mehrerer<br />
Grundsatzurteile des Bundesverwaltungsgerichtes hinzunehmen.<br />
Nordöstlich des Planungsgebietes an der Straße „ Am Sportplatz ", gegenüber der Schule, befinden<br />
sich Wiesen, die zeitweise als Sport- und Bolzplatz genutzt werden. Entsprechend der DIN 4109 gilt<br />
für Sportstätten allgemein ohne Abstand ein Schallpegel von 55 dB. Dies entspricht dem Lärmpegel I,<br />
dem alle üblichen Außenwandkonstruktionen ohne Probleme entsprechen. Rechtlich gilt Gleiches wie<br />
bereits zum Spielplatz erläutert.<br />
4.7 Altlasten und Baugrund<br />
Bisher sind keine Flächen bekannt, deren Böden mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind.<br />
Im Planungsgebiet steht eine generelle Baugrundschichtung von Mutterboden, Sanden, Geschiebelehm<br />
und Geschiebemergel an. Die Mächtigkeit der Sande und des Geschiebelehms ist unterschiedlich.<br />
Teilweise ist die Konsistenz des Geschiebelehms breiig, ebenso die des Geschiebemergels.<br />
Das Grund- und Schichtenwasser liegt zwischen 1,35 m und 2,50 m unter Oberkante Gelände. Die<br />
Wasserstände unterliegen größeren jahreszeitlichen Schwankungen und können bis auf 0,80 m unter<br />
Oberkante Gelände ansteigen.<br />
Auf Grund der vorgefundenen Baugrundverhältnisse sollte auf eine Unterkellerung der zukünftigen<br />
Häuser verzichtet werden. Es wird generell eine flächige Gründung empfohlen.<br />
Bei der Herstellung der Leitungsgräben sind erhöhte Aufwendungen zu erwarten. Die Leitungsgräben<br />
sind mittels Verbau zu sichern. Es wird eine Kombination von offener und geschlossener<br />
Wasserhaltung erforderlich werden.<br />
Bodendenkmale sind nicht bekannt. Das Gebiet ist nicht von Trinkwasserschutzgebieten berührt.<br />
5. Inhalt des Bebauunqsplanes<br />
5.1 Der städtebauliche Entwurf<br />
Das Bebauungsplangebiet gliedert sich in 2 unterteilte Bereiche. Der größte zusammenhängende<br />
Bereich WA 1 entsteht auf der z.Zt. vorhandenen Wiese. Diese wird westlich begrenzt durch die<br />
Baumreihe und den zu schützenden Gehölzstreifen. Diese Baumreihe grenzt städtebaulich das Gebiet<br />
WA 1 zur vorhandenen Wohnbebauung entlang der Strandstraße und der geplanten Bebauung WA 2<br />
ab. Im Osten des Bereiches befindet sich eine Eigenheimsiedlung aus den 70er Jahren.<br />
Der städtebauliche Entwurf sieht eine separate Erschließung des Gebietes WA 1 durch eine Stichstraße<br />
mit Wendekreis von der Straße„ Am Sportplatz " vor. Die Erschließung über eine Weiterführung<br />
der Wohngebietsstraßen der östlich gelegenen Eigenheimsiedlung wurde auf Grund der geringen<br />
Straßenbreite nicht in Erwägung gezogen. Dies würde außerdem zu einer Verschlechterung der<br />
Architekturbüro Astrid Meier 7
Bebauungsplanentwurf N. 5 der Gemeinde Rambin<br />
„ Wohngebiet Boddenblick "<br />
Wohnsituation der vorhandenen Eigenheimsiedlung, ungünstigen Grundstückszuschnitten und<br />
höheren Erschließungskosten führen. Des weiteren ist der notwendige Kurvenradius für die Versorgungs-<br />
und Müllfahrzeuge hier nicht realisierbar.<br />
Weitere Baugrundstücke sollen im Allgemeinem Wohngebiet WA 2 entlang der Straße „ Am Sportplatz"<br />
und der Strandstraße entstehen, sowie über 2 geplante Privatstraßen im Hinterland der<br />
vorhandenen Wohnbebauung der Strandstraße.<br />
Für die Bereiche WA 1 und WA 2 wurde nur für die an den Quartierstraßen angrenzenden Baugrundstücke<br />
die Firstrichtung vorgegeben, um die Gestaltungsfreiheit der künftigen Bewohner und die<br />
Nutzung regenerativer Energien ( Solarenergie, Photovoltaik ) zu ermöglichen.<br />
Entsprechend den Empfehlungen von Herrn Krüger vom <strong>Amt</strong> für Raumordnung und Landesplanung<br />
Greifswald zur Bebauungsdichte wurde der Bebauungsplan überarbeitet und erneut ausgelegt. Nach<br />
der durchgeführten Abstimmung wurde die Bebauungsdichtedurch die Festsetzung von Einzelhäusern<br />
mit beschränkter Wohnungsanzahl reduziert, Beherbergungsbetriebe wurden ausgeschlossen.<br />
Die Bebauung mit Einzelhäusern entspricht dem Charakter der umgebenden Bebauung. Für eine<br />
Bebauung mit Doppel- oder Reihenhäusern besteht keine bzw. nur eine geringfügige Nachfrage.<br />
5.2 Anzahl der Wohnungen und Einwohner<br />
In den Wohngebieten WA 1 und 2 entstehen ca. 21 Wohnungen in Einzelhäusern. Zusätzlich sind<br />
einige Einliegerwohnungen wahrscheinlich. Gesamtzahl ca. 25 Wohneinheiten.<br />
In dem Wohngebiet werden überwiegend Familien einziehen, so daß man von einem durchschnittlichen<br />
Belegungsgrad von 2,5 Einwohnern pro Wohnung ausgehen kann. In dem neuen Wohngebiet<br />
werden sich künftig für ca. 60 Einwohnern Rambins die Wohnverhältnisse verbessern.<br />
25 Wohneinheiten mit 2,5 Einwohnern pro Wohnung ca. 60 Einwohner<br />
5.3 Festsetzungen zur Bebauung<br />
5.3.1 Art und Maß der baulichen Nutzung<br />
Tankstellen, Betriebe des Beherbungswesens und Gartenbaubetriebe werden im gesamten Geltungsbereich<br />
des Bebauungsplanes ausgeschlossen, da diese dem Wohncharakter widersprechen. Neben<br />
Wohngebäuden sind auch die im § 4 (2) BauNVO genannten Nutzungen mit dem Ziel einer funktionsgerechten<br />
Mischung gewünscht. Um eine höhere Wohnruhe für das Wohngebiet zu erzielen, sind der<br />
Versorgung des Gebietes dienende Schank- und Speisewirtschaften nur ausnahmsweise zulässig.<br />
In den Allgemeinen Wohngebieten WA 1 und 2 ist die Gebäudehöhe mit maximal 9,00 m und die<br />
Traufhöhe mit max. 3,80 m festgesetzt. Hohe Drempel oder Södkel, die die Gebäudekubatur erheblich<br />
vergrößern, sind damit ausgeschlossen. Gleichzeitig wird durch diese Höhenfestsetzungen die Eingeschossigkeit<br />
eingehalten.<br />
Die Festsetzungen der Höhen beziehen sich auf die Höhe der im Grundstücksbereich anliegenden<br />
Straße, bei ansteigendem bzw. abfallendem Gelände vergrößert bzw. verringert um das Maß des<br />
natürlichen Höhenunterschiedes zur straßenseitigen Gebäudefront. Für die Baufelder der 2. bzw. 3.<br />
Reihe zur öffentlichen Erschließungsstraße gelegen, gelten folgende Bezugspunkte: für die Teilflächen<br />
der Flurstücke 38/3 und 39 der Flur 3 gilt die Straße „ Am Sportplatz " als Bezugspunkt für die<br />
Höhenfestsetzungen, für die Teilflächen der Flurstücke 40/6, 41 und 42 der Flur 3 gilt die Strandstraße<br />
als Bezugspunkt.<br />
Nebenanlagen sind von den Festsetzungen der Traufhöhe generell ausgeschlossen, um die private<br />
Nutzung der Baugrundstücke nicht einzuschränken.<br />
Architekturbüro Astrid Meier 8<br />
Bebauungsplanentwurf N. 5 der Gemeinde Rambin
Bebauungsplanentwurf N. 5 der Gemeinde Rambin<br />
„ Wohngebiet Boddenblick "<br />
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist für die geplante Neubebauung mit Einzelhäusern im WA 1 und im<br />
WA 2 mit 0,25 festgesetzt. Damit liegt die Festsetzung der GRZ unter der im Allgemeinen Wohngebiet<br />
nach § 17 Abs. 1 BauNVO höchst zulässigen Grundflächenzahl. Die geringere Grundflächenzahl wirkt<br />
einer zu dichten Bebauung für Einzelhäuser entgegen.<br />
Die Überschreitung der GRZ wird entsprechend BauNVO auf 50 % festgesetzt. Für die im WA 1 und<br />
WA 2 geplante Neubebauung beträgt die maximale Grundflächenzahl somit 0,375. Damit wird ein<br />
hoher Gartenanteil von mindestens 62,5 % erzielt. Ein optisch großer Grünanteil ist in der Dorfrandlage<br />
als Übergang zur Landschaft erwünscht.<br />
Für die Grundstücke wurden Mindestgrundstücksgröße von 480 m 2 festgelegt. Mit dieser Festsetzung<br />
wird der offene Gebietscharakter sichergestellt. Die Beschattung der Nachbargrundstücke wird<br />
eingeschränkt.<br />
5.3.2 Bauweise<br />
Die Bebauung des Planbereiches erfolgt in offener Bauweise. Es sind nur Einzelhäuser zulässig mit<br />
max. 2 Wohneinheiten.<br />
Die Möglichkeit der Schaffung von Einliegerwohnungen sollen ggf. die Finanzierung des Hausbaues<br />
sicherstellen und sozialen Aspekten dienen, wie dem Mehrgenerations-Wohnen.<br />
5.3.3 Überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen, Stellung der baulichen<br />
Anlagen<br />
In dem Allgemeinen Wohngebiet WA 1 wurde die Baugrenze zur Erschließungsstraße in einem<br />
Abstand von 3,50 m zur Begrenzungslinie der Verkehrsfläche festgesetzt. Damit ist ein Mindestmaß<br />
an Vorgartentiefe garantiert. Zum Nachbarschaftsschutz ist die Bebauungstiefe über eine zweite<br />
Baugrenze festgesetzt. So verbleibt zwischen der überbaubaren Fläche und der rückseitigen Grenze<br />
eine nicht überbaubare Fläche. Da hier auch keine Garagen und Stellplätze ( Carports zählen entspr.<br />
der Garagenverordnung M-V zu den offenen Garagen ) zulässig sind, ist eine Störung in den hinteren<br />
Gartenpartien nicht zu erwarten. Sonstige Nebenanlagen z.B. Schuppen werden als nicht störend<br />
eingeschätzt. Der Abstand der Baugrenze zur hinteren Grundstücksgrenze beträgt auf der westlichen<br />
Seite 7,50 m und berücksichtigt hiermit auch den vorhandenen Gehölzstreifen. Auf der östlichen Seite<br />
beträgt der Abstand der Baugrenze 5,00 m. Hier wurde die Nutzung der Gärten in Richtung der<br />
Erschließungsstraße berücksichtigt.<br />
Die Stellung der baulichen Anlagen wurde nur für die straßenseitig gelegenen Grundstücke durch die<br />
Festsetzung der Firstrichtung festgelegt. Damit ist die Nutzung regenerativer Energien z.B. Solartechnik<br />
oder Photovoltaik möglich. Allein die an der Straße „ Am Sportplatz " gelegenen Grundstücke<br />
haben bezug zum Landschaftsraum. Hier ist die Festsetzung der Firstrichtung parallel zum Landschaftsraum<br />
gerechtfertigt.<br />
In dem Allgemeinem Wohngebiet WA 2 wurde die überbaubare Grundstücksfläche ebenfalls durch<br />
eine vordere und hintere Baugrenze eingeschränkt. Die Baufelder berücksichtigt hier ebenso eine<br />
Mindestvorgartentiefe.<br />
Ein ursprünglich auf dem Flurstück 38/1, an der Straße „ Am Sportplatz " gelegen, geplantes Baufeld<br />
wurde nach der durchgeführten Bürgerbeteiligung und dem Widerspruch der Eigentümerfamilie Haase<br />
wieder gestrichen, um die Bebauungsdichte nicht zu erhöhen und die Gartenfläche zu erhalten. Die<br />
Raumkante wird durch die durchgehende geplante Baumreihe erhalten. Um den vorhandenen Erweiterungsbau<br />
wurde zum Bestandsschutz und geringfügiger Erweiterungsmöglichkeit ein Baufeld geplant.<br />
In dem Allgemeinen Wohngebiet WA 2 wurde wie im WA 1 für die straßenseitig gelegenen Baugrundstücke<br />
ebenfalls die Firstrichtung parallel zur Straße festgelegt, um die typische Traufständigkeit des<br />
Straßenbildes zu erhalten.<br />
Architekturbüro Astrid Meier 9
Bebauungsplanentwurf N. 5 der Gemeinde Rambin<br />
„ Wohngebiet Boddenblick "<br />
5.3.4 Private Stellplätze, Carports und Garagen sowie Nebenanlagen<br />
Die Stellplätze, Carports bzw. Garagen sind generell auf den Baugrundstücken vorgesehen. Sie sind<br />
bei der Festlegung der Grundflächen mit 2 Stellplätzen je Baugrundstück berücksichtigt worden.<br />
Im WA 1 ist die Errichtung von Stellplätzen und Garagen nur innerhalb des Baufeldes erlaubt. Damit<br />
ist auch für Garagen und Carports der Mindestabstand zur Begrenzungslinie der Verkehrsfläche einzuhalten<br />
und der hintere Gartenbereich freizuhalten. Der seitliche Abstand von Garagen und Carports<br />
regelt sich nach der Landesbauordnung. Der Charakter der offenen Bauweise wird damit unterstrichen<br />
und die Raumkanten des Straßenraumes werden nicht durch massive Garagenbebauung gestört.<br />
Im WA 2, mit Außnahme des Bereiches an dem geschützten Gehölzstreifen AF 1 und im Bereich der<br />
zu schützenden Einzelbäume gelegen, ist die Errichtung von Garagen, Stellplätzen und Nebenanlagen<br />
auch außerhalb der Baugrenze erlaubt. Damit ist in Einzelfällen eine sinnvollere Grundstücksnutzung<br />
möglich.<br />
Auf Grund der Bodenverhältnisse und des Grundwasserstandes sind Keller, insbesondere Kellergaragen,<br />
kaum mit einem vertretbarem Aufwand zu bauen. Der Einzelfall soll möglich sein, wenn die<br />
konkreten Verhältnisse dies zulassen.<br />
Die Kleintierhaltung kann bei den zu erwartenden Grundstücksgrößen zu Störungen der Nachbarn<br />
führen. Mit der nur ausnahmsweise zulässigen Kleintierhaltung muß dies im Einzelfall geprüft werden,<br />
um Nachbarschaftskonflikte zu vermeiden.<br />
5.4 Örtliche Bauvorschriften<br />
Die neue Wohnbebauung soll innerhalb des Planungsgebietes einen einheitlichen Charakter erhalten.<br />
Die Dachneigung der Einzelhäuser wird deshalb innerhalb der Spanne von 35° bis 45° festgesetzt.<br />
Als Dachformen sind das Satteldach, das Krüppelwalmdach und das Walmdach zulässig. Zulässige<br />
Dachfarben sind rot, rotbraun, braun, anthrazit und grün.<br />
Zäune in einer Höhe von maximal 1,00 m sind zusätzlich zu den Heckenanpflanzungen erlaubt.<br />
Warenautomaten werden im gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes als störend eingestuft.<br />
Ihre Aufstellung ist deshalb innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes nicht zulässig.<br />
Gemäß ortlicher Bauvorschriften dürfen innerhalb des Plangebietes Werbeanlagen eine Größe von<br />
2,0 m 2 nicht überschreiten. Werbeanlagen sind nur an der Stätte der Leistung erlaubt. Mit dieser<br />
Festlegung soll der Wohncharakter des Gebietes optisch nicht gestört werden.<br />
5.5 Soziale Infrastruktur, Freiraumversorgung<br />
Ein Ausbau der sozialen Infrastruktur ist nicht erforderlich. Die Kindereinrichtung und die Schule sind<br />
in der Lage, weitere Kinder aufnehmen zu können.<br />
Wohnungsnahe Grünflächen sind mit dem Landschaftsspielplatz und der u.a. für Sportzwecke genutzten<br />
Wiesen außerhalb des Plangebietes in der Nähe vorhanden. Die Anlage eines gebietseigenen<br />
Spielplatzes ist auf Grund der unmittelbaren Nähe nicht notwendig. Die Größe des vorhandenen Spielplatzes<br />
ist ausreichend. Die Lage des Spielplatzes auf der gegenüberliegenden Straßenseite des<br />
Wohngebietes ist für die Nutzung durch die Kinder und die mögliche Beaufsichtigung durch die Eltern<br />
als günstig einzuschätzen.<br />
Architekturbüro Astrid Meier 10
Bebauungsplanentwurf N. 5 der Gemeinde Rambin<br />
„ Wohngebiet Boddenblick "<br />
5.6 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft,<br />
Bepflanzungs- und Erhaltungsgebote<br />
Wege, Stellplätze und Zufahrten dürfen nur in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau befestigt werden.<br />
Befestigungen mit Betonunterboden, Fugenverguß, Betonierungen oder Asphaltierungen sind unzulässig.<br />
Hierüber soll der Eingriff in den Boden- und Wasserhaushalt so gering wie möglich gehalten<br />
werden. Durch die Wasseraufnahmefähigkeit des Wegeaufbaus wird der Wasserabfluß verzögert. Die<br />
Hochwasserspitzen werden reduziert. Der Pflegeaufwand der Wege wird durch die Festsetzung nicht<br />
beeinträchtigt.<br />
5.6.1 Öffentliche Flächen des Geltungsbereiches<br />
Im Bebauungsplangebiet ist nur die Planstraße A als zukünftige öffentliche Fläche vorhanden. Alle<br />
anderen Flächen des Bebauungsplangebietes stellen private Flächen dar.<br />
Entlang der Planstraße A sind auf dem westlichen Bankettsreifen 13 Rotdornbäume mit einem<br />
Stammumfang 18/20 zu pflanzen, dauerhaft zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen. Diese Baumreihe<br />
ist Bestandteil des Sammelausgleiches.<br />
5.6.2 Erhaltungs- und Bepflanzungsgebote auf privaten Flächen<br />
Die festgelegte Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft<br />
AF 1 sieht die Erhaltung des vorhandene Gehölzstreifens bzw. Baumreihe vor. Abgängige Gehölze<br />
sind dabei durch standortheimische Laubgehölze zu ersetzen.<br />
Entlang der Straße „Am Sportplatz" sind in dem Bereich der Allgemeinen Wohngebiete WA 1 und<br />
WA 2 auf den privaten Grundstücken insgesamt 14 Rotdornbäume mit einem Stammumfang 18/20 zu<br />
pflanzen, dauerhaft zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen. Die im Bereich des WA 2 entlang der<br />
Straße „ Am Sportplatz " vorhandenen Birken und Nadelbäume sind für die Neupflanzung zu fällen.<br />
Die vorhandenen Birken sind bereits sehr hoch gewachsen und müßten in den nächsten Jahren ohnehin<br />
gefällt werden. Durch eine Festsetzung der alten Birken, wäre eine straßenbegleitende Bebauung<br />
auf Grund des einzuhaltenden Schutzabstandes zu den Bäumen nicht möglich und die Baufelder<br />
würden sich stark reduzieren bzw. teilweise entfallen.<br />
Die vorhandene, sehr große Pappel auf dem Flurstück 38/3 der Flur 3 an der Straße „ Am Sportplatz "<br />
ist auf Grund der Windbruchgefahr gegen einen großkronigen Laubbaum (Eiche, Kastanie oder Linde)<br />
als Hochstamm mit einem Stammumfang von 18/20 cm zu ersetzen und dauerhaft zu erhalten.<br />
Innerhalb des Wohngebietes sind je angefangener 100 m 2 überbaubare Grundstücksfläche 3 größer<br />
als 2 m hoch werdende standortgerechte Laubgehölze und je 150 m 2 überbaubare Grundstücksfläche<br />
mindestens 1 standortgerechter Laubbaum zu pflanzen, dauerhaft zu erhalten und bei Abgang zu<br />
ersetzen. Für ein Einzelhausgrundstück von 480 m 2 Mindestgrundstücksfläche und der maximal möglichen<br />
Grundflächenzahl von 0,375 incl. der möglichen Überschreitung, sind 180 m 2 des Baugrundstücks<br />
überbaubar. Entsprechend der Festsetzung sind hier 6 entsprechend hoch werdende Sträucher<br />
und 1 Laubbaum zu pflanzen. Die zu pflanzenden Gehölze sind in eine Gartengestaltung einzubinden.<br />
Die Einfriedung der Baugrundstücke hat mit Heckenpflanzen zu erfolgen. Durch die Heckenpflanzungen<br />
wird der ökologische Wert der Siedlung erheblich gesteigert. Sie sind erforderlich, um einen angemessenen<br />
Ausgleich auf den privaten Grundstücksflächen zu erzielen. Straßenseitig entsteht durch<br />
die Hecken ein ruhiges Straßenbild. Sie gewähren zusätzlich einen Sichtschutz zu den Nachbarn und<br />
Windschutz. Die Hecken sind in einer Mindestbreite von 50 cm anzulegen. Die straßenseitige Höhe ist<br />
begrenzt auf maximal 1,50 m. Die Höhe der seitlichen Hecken ist mit maximal 2,00 m festgesetzt.<br />
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Bebauungsplanentwurf N. 5 der Gemeinde Rambin<br />
„ Wohngebiet Boddenblick "<br />
Fensterlose Außenwandflächen größer als 30 m 2 sowie Wandflächen von Garagen und Nebenanlagen<br />
sind zu 80 % ihrer Breite mit sich zur vollen Höhe der Anlagen entwickelnden Rank- und Kletterpflanzen<br />
oder Sträuchern zu bepflanzen. Die Pflanzungen sind dauerhaft zu erhalten und bei Abgang<br />
zu ersetzen.<br />
Alle Anpflanzungen sind dauerhaft zu erhalten und abgängige Gehölze sind zu ersetzen.<br />
5.6.3 Sammelausgleichsflächen<br />
Innerhalb der privaten und öffentlichen Flächen wird der Eingriff nicht in vollem Maße ausgeglichen.<br />
Durch den Sammelausgleich auf Grünflächen innerhalb und außerhalb des Geltungsbereiches wird<br />
ein Wertausgleich gegenüber dem Bestand erreicht. Als Kompensationsmaßnahmen für den Sammelausgleich<br />
sind zu pflanzen:<br />
Pflanzung von 13 Rotdornbäume an der Planstraße A innerhalb des Geltungsbereiches<br />
Pflanzung von 6 Kastanien Hochstamm, StU 18/20 längs der Dorfstraße in Rambin mit Strauchzwischen<br />
pflanzungen<br />
Windschutzpflanzung Heistern, Sträuchern u. sonstiger Bepflanzung, 18 m breit, am Spielplatz<br />
Heckenpflanzung am Museum in Rambin, 2-reihig mit 4 m Saum<br />
Für die Kompensationsmaßnahmen, die hier auf gemeindeeigenen Grundstücken außerhalb des Geltungsbereiches<br />
liegen, weist die Gemeinde über Grundbuchauszüge die Verfügbarkeit der Flächen<br />
nach. Die Gemeinde beschließt die Durchführung der Pflege und die Kostenübernahme der Kompensationsmaßnahmen.<br />
Die Kosten werden über einen städtebaulichen Vertrag an die Bürger umgelegt.<br />
Beschluß der Gemeinde wurde die zukünftige Pflege der Anlagen abgesichert.<br />
5.6.4 Pflanzenliste<br />
Als Laubbäume für Hausgärten zur Bepflanzung werden empfohlen:<br />
Feldahorn (Acer campestre), Baumhasel (Corylus colurna), Blumenesche (Fraxinus ornus), Walnus<br />
(Juglans regia), Wildapfel (Malus), Kirsche (Prunus avium), Wildbirne (Pyrus communis), Mehlbeere<br />
(Sorbus aria), Rotdorn (Crataegus laevigata Paulii') sowie die Gemeine Eberesche (Sorbus acuparia).<br />
Als Laubgehölze/ Großsträucher zur Bepflanzung werden empfohlen:<br />
Kornelkirsche (Cornus mas), Roter Hartriegel (Cornus sanguinea), Wald-Hasel (Corylus avellana),<br />
Trauben- Kirsche (Prunus padus), Schlehe (Prunus spinosa), Schwarzer Holunder (Sambucus nigra),<br />
Flieder ( Syringa ) sowie der Gemeiner Schneeball (Vibium opulus).<br />
Als Pflanzen für die Fassadenbegrünung werden empfohlen:<br />
Gelber Strahlengriffel (Actinidia arguta), Pfeifenwinde (Aristolochia macrophylla), Efeu (Hedera helix),<br />
Kletter-Hortensie (Hydrangea petiolaris), Geißblatt (Lonicera spec.),:Gemeine Waldrebe (Clematis<br />
vitalba), Jelängerjelieber (Lonicera caprifolium), Wilder Wein (Partiienocissus spec.), Kletterrosen<br />
(Rosa spec.), Wein (Vitis spec.) sowie Blauregen (Wisteria sinensis).<br />
Als Heckenpflanzungen werden folgende Arten empfohlen:<br />
Hainbuche (Carpinus betulus), Rotbuche (Fagus sylvatica), Liguster (Ligustrum), Prachtspiere (Spirea<br />
vanhouttei), Sommerspierstrauch ( Spirea japonica), Jasmin (Philadelphus) und Weigelie (Weigelia).<br />
Als Arten für die Siedlungshecke werden empfohlen:<br />
Feldahorn (Acer campestre), Spitzahorn (Acer platanoides), Hainbuche (Carpinus betulus), Roter<br />
Hartriegel (Cornus sanguinea), Haselstrauch (Corylus avellana), Weißdorn (Crategus monogyna/<br />
laevigata), Esche (Fraxinus exelsior), Gewöhnliche Heckenkirsche (Lonicera xylosteum), Holzapfel<br />
(Malus silvestris), Zitterpappel (Populus tremula), Schlehe (Prunus spinosa), Kreuzdorn (Rhamnus<br />
cartharticus), Wild-Rosen (Rosa spec.), Vogelbeere ( Sorbus aucuparia) Ulme (Ulmus carpinifolia) und<br />
Schneeball (Viburnum lantana).<br />
Architekturbüro Astrid Meier 12
Bebauungsplanentwurf N. 5 der Gemeinde Rambin<br />
„ Wohngebiet Boddenblick "<br />
5.6 Verkehrserschließung<br />
Für die Realisierung der Erschließung des Allgemeinen Wohngebietes WA 1 wird zwischen der Gemeinde<br />
und den Investoren ein Erschließungsvertrag abgeschlossen. Die notwendige Tiefbauplanung<br />
beinhaltet die Feuerwehrzufahrt, den verkehrsberuhigten Bereich u.a. mehr. Für die Errichtung der<br />
Privatstraßen und Stellplätzen sind die jeweiligen Grundstückseigentümer bzw. Nutzer im Rahmen<br />
einer ordnungsgemäßen Erschließung der Bebauung verantwortlich.<br />
Die Erschließung des Gebietes WA 1 erfolgt über eine Stichstraße mit Wendekreis. Da die Entsorgung<br />
von Hausmüll maximal wöchentlich erfolgt, wird der Begegnungsfall Pkw/Pkw vorgesehen. Die Fahrbahn<br />
erhält eine Breite von 4,00 m und Streifen für Borde und Bankett von insgesamt 1,75 m. Diese<br />
Wohngebietsstraße erhält die Festsetzung als verkehrsberuhigter Bereich. Der Wendekreis erhält<br />
einen Durchmesser von 22 m, um die Befahrung mit einem 30 t — Müll- Fahrzeug (3-achsig) ohne ein<br />
Rangieren zu gewährleisten.<br />
Für die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches ist nach straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften<br />
eine Anordnung der Straßenverkehrsbehörde erforderlich. Hierzu sind einige bauliche Voraussetzungen<br />
erforderlich. Der Einmündungsbereich wird baulich eingeschränkt, um eine Torwirkung zu erzielen,<br />
und die Anbindung der Planstraße A erfolgt über einen abgesenkten Bord. Durch die Schaffung<br />
von mindestens 2 wechselseitigen Parkständen ( 2,25 x 5,75 m ) im Bankett und Fahrbahnbereich<br />
bei einer Fahrbahnrestbreite von mind. 3,00 m wird die angestrebte Herabsetzung der Fahrgeschwindigkeit<br />
und nötige Aufmerksamkeit der Fahrer erreicht. Verkehrsregelnde und leitende Maßnahmen<br />
durch Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind mit der Straßenverkehrsbehörde des<br />
Landkreises abzustimmen und zu genehmigen.<br />
Die rückwärtig zur Strandstraße liegenden Grundstücke werden nicht unmittelbar über die öffentliche<br />
Straßen erschlossen. Diese Grundstücke werden über 2 Privatstraßen erschlossen, denen Geh-,<br />
Fahr- und Leitungsrechte zugeordnet werden. Die Geh- und Fahrrechte der belasteten Flächen GFL 1<br />
und GFL 2 gehen zu Gunsten der Eigentümer und Nutzer der Grundstücke, welche durch die belasteten<br />
Flächen erschlossen werden, sowie zu Gunsten des zuständigen Rettungsdienstes. Die Leitungsrechte<br />
der belasteten Flächen GFL 1 und GFL 2 gehen zu Gunsten der zuständigen Träger für<br />
Elektroenergieversorgung, Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, Gasversorgung und für Telekommunikationsleitungsversorgung.<br />
Sie umfassen die Befugnis unterirdische Leitungen zu verlegen<br />
und zu unterhalten. Bei einer Erschließung der an der 2. Privatstraße (GFL 2) gelegenen Grundstücke<br />
wird die im Geltungsbereich eingetragenen Privatstraße GFL 2 über das Grundstück 41 zur Strandstraße<br />
weitergeführt.<br />
5.8 Ver- und Entsorgung<br />
Innerhalb des Plangebietes werden die Ver- und Entsorgungsleitungen ( Strom, Telefon, Gas,<br />
Abwasser und Regenwasser ) innerhalb der Wohngebietsstraße bzw. der Privatstraßen verlegt.<br />
Die Planung und Verlegung der Versorgungsleitungen ist mit den entsprechenden Versorgungsträgern<br />
abzustimmen.<br />
Für die Nutzer der Privatstraßen müssen an den öffentlichen Straßen Aufstellplätze für die Mülltonnen<br />
eingerichtet werden, wo durch den Entsorgungsbetrieb die Leerung erfolgen kann.<br />
Für das Wohngebiet WA 1 besteht mit den Investoren ein städtebaulicher Vertrag mit der Gemeinde.<br />
Für die Erschließung wird ein Erschließungsvertrag mit den Investoren abgeschlossen. Für eine<br />
geregelte und ordnungsgemäße Erschließung des Allgemeinen Wohngebietes WA 1 erfolgt eine Tiefbauplanung.<br />
Die Erschließung der einzelnen Grundstücke des WA 2 erfolgt individuell und ist durch die jeweiligen<br />
Bauherren mit dem Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung <strong>Rügen</strong> ( ZWAR )<br />
und den anderen Versorgungsträgern abzustimmen.<br />
Der Bau sowie die wesentliche Änderung von Wasserversorgungsanlagen und Abwasseranlagen<br />
bedarf der behördlichen Genehmigung nach § 38 Abs. 1 LwaG. Für die Genehmigung ist in diesem<br />
Fall das STAUN Stralsund zuständig. Die Beantragung hat über den ZWAR zu erfolgen. Bei der<br />
Antragstellung ist die Verordnung über Antragsunterlagen für wasserbehördliche Entscheidungen<br />
( Wasserunterlagenverordnung WaUntV0 ) zu beachten.<br />
Architekturbüro Astrid Meier 13
Bebauungsplanentwurf N. 5 der Gemeinde Rambin<br />
„ Wohngebiet Boddenblick "<br />
Die erforderliche Tiefbauplanung ist des weiteren mit dem Wasser- und Bodenverband „ <strong>Rügen</strong> " abzustimmen.<br />
Die Einleitung von Niederschlagswasser in ein Gewässer bedarf der behördlichen Erlaubnis.<br />
Diese ist ebenfalls durch den ZWAR bei der Unteren Wasserbehörde zu beantragen.<br />
Trinkwasserversorqung :<br />
Der Anschluß der Planstraße A sowie des Erschließungsweges 1 ( an der Straße „ Am Sportplatz " )<br />
erfolgt über eine neu zu verlegende Leitung DN 80 in der Strandstraße. Aus vertraglichen, terminlichen<br />
und finanziellen Gründen erfolgt die Erschiießung der an der Privatstraße anliegenden Grundstücke<br />
durch die jeweiligen Grundstückseigentümer in eigener Regie. Die Verlegung erfolgt im öffentlichen<br />
Straßenbereich mit Genehmigung der Gemeinde.<br />
Der Anschluß des Erschließungsweges 2 erfolgt weiter südlich in der Strandstraße/Rosenstraße.<br />
Hierzu ist eine Dimensionserweiterung von DN 50 auf DN 80 erforderlich.<br />
Schmutzwasserentsorqunq<br />
Die Schmutzwasserleitung im WA 1 wird neu errichtet ( wenn technisch und wirtschaftlich vertretbar<br />
als Freispiegelkanal ) und an das Pumpwerk 2 der vorhandenen Druckleitung in der Straße „ Am<br />
Sportplatz " angeschlossen. Die für das Wohngebiet WA 1 erfolgende Tiefbauplanung wird mit dem<br />
ZWAR abgestimmt.<br />
Im WA 2 erfolgt der Anschluß an die vorhandenen Leitungen, d.h. an den Freispiegelkanal der<br />
Strandstraße. Die Erschließung der Bauteppiche des WA 2 erfolgt individuell in Abstimmung mit dem<br />
ZWAR. Die Gemeinde stimmt der Nutzung öffentlicher Flächen für die Leitungen zu.<br />
Niederschlaqswasserentsorqunq<br />
Das auf der Planstraße A anfallende Regenwasser, ebenso das Regenwasser der Grundstücke,<br />
werden in den Regenwasserkanal in der Straße „ Am Sportplatz " eingeleitet. Der Regenwasserkanal<br />
mündet in den Klostergraben. Zuvor wird das Regenwasser in der vorhandenen, ungenutzten und<br />
gereinigten Klärgrube der Gemeinde im Bereich der Straße aufgefangen. Eine Einleitung des Regenwassers<br />
in den Teich am Spielplatz ist nicht möglich, da hier kein Ablauf vorhanden ist und es zu<br />
Überschwemmungen kommen würde. Auf den Grundstücken ist das Regenwasser zuvor erst über<br />
Rückhaltesysteme aufzufangen.<br />
Bei der geplanten Nutzung der vorhandenen Anlagen zur Niederschlagswasserbeseitigung des WA 1<br />
ist der bauliche Zustand zu untersuchen ggf. sind Sanierungsarbeiten einzuplanen. Für die Ablaufleitung<br />
der alten Kläranlage ist ein hydraulischer Nachweis zu erbringen mit dem Niederschlagswasseraufkommen<br />
des WA 1.<br />
Das Regenwasser des WA 2 wird auf den jeweiligen Grundstücken an Ort und Stelle versickert. Die<br />
Versickerungsfähigkeit des Bodens für diesen Bereich wurde durch ein spezielles Baugrundgutachten<br />
nachgewiesen und das Umweltamt des Landkreises <strong>Rügen</strong> erneut beteiligt. Entsprechend den Empfehlungen<br />
des Baugrundgutachtens werden Sickergräben ( Mulden- oder Rigolenversickerung ) für<br />
die Versickerung des Niederschlagswassers im WA 2 festgesetzt. Das Anlegen von Sickerschächten<br />
ist bei den festgestellten Durchlässigkeiten uneffektiv. Im südlichen Bereich des WA 2 ist die Anlage<br />
von Sickerschächten aufgrund der anstehenden Sande mit einem erhöhten Schluffgehalt auszuschließen.<br />
Seitens der Unteren Wasserbehörde wird der dezentralehSiederschlagswasserbeseitigung<br />
mittels Versickerungsanlagen gemäß Richtlinie der ATV-DVWK, Arbeitsblatt A-138 Ausgabe Januar<br />
2002, zugestimmt. In Abhängigkeit der künftigen Bebauung sind ausreichende Flächen für die Anlage<br />
der Sickergräben auf den jeweiligen Grundstücken durch die Bauherren freizuhalten, sowie die Anlage<br />
und Pflege der Versickerungsanlage abzusichern. Die Versickerungsanlagen sind von Bepflanzungen<br />
freizuhalten. Für ein Einfamilienhaus üblicher Größe ist in der Regel die Anlage von 3 Strängen a"<br />
15 m als Graben ( Breite ca. 60-80 cm, Tiefe ca. 1,20 m ) einzuplanen. Die Kombination mit einem<br />
Überlauf und einem Teich am Ende wäre optimal. Da offene Gräben von 45 m Länge unpraktisch für<br />
eine Grundstücksnutzung sind, können die Gräben mit versickerungsfähigem Material ( Kies oder<br />
Schotter ) bis Oberkante anschließendes Gelände geschlossen werden.<br />
Löschwasserbereitstellunq:<br />
Zur Löschwasserentnahme stehen der Teich am Spielplatz ( Ecke Strandstraße / Straße „ Am Sportplatz<br />
" ) und die für Regenwasserspeicherung umzunutzende Klärgrube in der Starße „Am Sportplatz "<br />
in unmittelbarer Nähe zur Verfügung.<br />
Architekturbüro Astrid Meier 14
Bebauungsplanentwurf N. 5 der Gemeinde Rambin<br />
„ Wohngebiet Boddenblick "<br />
Versorqunq mit Erdgas<br />
Gemäß des Konzessionsvertrages wird das Gebiet durch die EWE AG Bergen mit Erdgas versorgt.<br />
Die Versorgungsleitungen werden in der Planstraße bzw. in den Privatstraßen ( mit Geh-, Fahr- und<br />
Leitungsrechten belegt ) verlegt.<br />
Die Anbindung der Wohngebiete erfolgt von der Straße „ Am Sportplatz " bzw. von der Strandstraße<br />
aus.<br />
Versorqunq mit Elektroenergie<br />
Für den Anschluß an das Versorgungsnetz ist eine Erweiterung der Stromverteilungsanlagen erforderlich.<br />
Die Verlegung der Leitungen erfolgt in der Planstraße A bzw. in den Privatstraßen.<br />
Die im Plangebiet vorhandene Leitung ( Erdkabel bwz. Kabelkanal ) entfällt künftig. Für die Umverlegung<br />
der Leitung ist ein rechtzeitiger Antrag bei der e.dis zu stellen, wo die Baugrenzen ersichtlich<br />
sind. Auf dieser Grundlage wird dem Auftraggeber ein Angebot für die Umverlegung unterbreitet.<br />
Versorqunq mit Telekommunikationsleitungen<br />
Für die Versorgung des Gebietes ist der Ausbau des Telekommunikationsnetzes notwendig. Die Verlegung<br />
der Leitungen erfolgt in der Planstraße A bzw. in den Privatstraßen. Die Verlegung der Leitungen<br />
innerhalb der Privatstraßen werden über Leitungsrechte durch Baulasteintragungen im Grundbuch<br />
gesichert.<br />
Entgegen der Stellungnahme der Deutschen Telekom befinden sich keine Leitungen im Plangebiet.<br />
Die vorhandene Leitung liegt in der Straße „ Am Sportplatz " außerhalb des Geltungsbereich. Für<br />
eventuelle Tiefbauarbeiten im Straßenbereich ist durch die jeweilige Tiefbaufirma eine Abstimmung<br />
mit den Medienträgern notwendig bzw. die Einholung einer Schachtgenehmigung.<br />
6. Maßnahmen zur Planrealisierunq<br />
Die Grundstücke des Wohngebietes WA 1 sind im Besitz der Familien Lange und Stark aus Rambin.<br />
Diese treten als private Investoren für das Gebiet WA 1 auf. Mit der Gemeinde wurde ein städtebaulicher<br />
Vertrag geschlossen. Nach der Genehmigung des Bebauungsplanes ist eine Erschließung des<br />
Bereiches WA 1 im Jahr 2003 vorgesehen, ebenso die Veräußerung der Baugrundstücke.<br />
Die Parzellierung der Baugrundstücke wird privatrechtlich geregelt und ist nicht Gegenstand des<br />
Bebauungsplanes. Die empfohlene Parzellierung ist ohne Normcharakter in die Planzeichnung<br />
eingetragen.<br />
7. Bisheriger und geplanter Verfahrensverlauf<br />
1. Der Aufstellungsbeschluß zum Bebauungsplan Nr. 5 wurde am 23.08.2001 gefaßt.<br />
2. Die Plananzeige beim Landkreis <strong>Rügen</strong> erfolgte durch das <strong>Amt</strong> Süd- <strong>West</strong> <strong>Rügen</strong><br />
mit Schreiben vom 13.09.2001. Durch den Landkreis wurde die Plananzeige an das <strong>Amt</strong> für<br />
Raumordnung und Landesplanung Vorpommern und an das Ministerium für Arbeit und Bau<br />
weitergeleitet.<br />
3. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung wurde am 19.09.2001 durchgeführt. Dies wurde in der<br />
Ostseezeitung vom 01.09.2001 und über Aushang bekannt gemacht.<br />
4. Entwurfs- und Auslegungsbeschluß zum 2. Entwurf des Bebauungsplan Nr. 5 wurde am<br />
22.11.2001 durch die Gemeindevertreter der Gemeinde Rambin gefaßt.<br />
5. Die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum 2. Entwurf des<br />
Bebauungsplanes Nr. 5 erfolgte in der Zeit vom 14.01.2002 bis 15.02.2002 parallel.<br />
6. Entwurfs- und Auslegungsbeschluß zum 3. Entwurf des Bebauungsplan Nr. 5 wurde am<br />
18.07.2002 durch die Gemeindevertreter der Gemeinde Rambin gefaßt.<br />
7. Die erneute öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum 3.<br />
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 5 erfolgte in der Zeit vom 19.08.2002 bis zum 20.09.2002<br />
parallel.<br />
8. Die Gemeindevertretung hat die vorgebrachten Bedenken und Anregungen sowie die Stellungnahmen<br />
der Träger öffentlicher Belange am 12.12.2002 geprüft und die Abwägung beschlossen.<br />
Architekturbüro Astrid Meier 15
Bebauungsplanentwurf N. 5 der Gemeinde Rambin<br />
„ Wohngebiet Boddenblick "<br />
8. Rechtsgrundlacien<br />
Rechtsgrundlage für die Satzung des Bebauungsplanes Nr. 5 sind das Baugesetzbuch (BauGB) in der<br />
Fassung vom 27.08.1997 (BGBI. I, S. 2141, 1998 I S. 137) geändert am 27.07.2001, sowie die<br />
Landesbauordnung Mecklenburg - Vorpommern in der Bekanntmachung vom 06.05.1998<br />
(GVOBI. M-V. Nr. 16 S. 468), zuletzt geändert durch die 1. Anderungsverordnung der Landesbauordnung<br />
M-V vom 28.03.2001.<br />
9. Hinweise<br />
9.1 Bodendenkmalpflege<br />
Wenn während der Erdarbeiten Funde oder auffällige Bodenverfärbungen entdeckt werden, ist gemäß<br />
§ 11 DSchG M- V die zuständige Untere Denkmalschutzbehörde zu benachrichtigen und der Fund<br />
und die Fundstelle bis zum Eintreffen des Landesamtes für Bodendenkmalpflege oder dessen<br />
Vertreter in unverändertem Zustand zu erhalten. Verantwortlich hierfür sind der Entdecker, der Leiter<br />
der Arbeiten, der Grundeigentümer sowie zufällige Zeugen, die den Wert des Fundes erkennen. Die<br />
Verpflichtung erlischt 5 Tage nach Zugang der Anzeige.<br />
Der Beginn der Erdarbeiten ist der Unteren Denkmalschutzbehörde und dem Landesamt für<br />
Bodendenkmalpflege spätestens vier Wochen vor Termin schriftlich und verbindlich mitzuteilen, um zu<br />
gewährleisten, daß Mitarbeiter oder Beauftragte des Landesamtes für Bodendenkmalmalpflege bei<br />
den Erdarbeiten zugegen sein können und eventuell auftretende Funde gemäß § 11 DSchG M-V<br />
unverzüglich bergen und dokumentieren. Dadurch werden Verzögerungen der Baumaßnahme<br />
vermieden (vgl. § 11 Abs. 3 DSchG M-V).<br />
9.2 Altlasten<br />
Sollten bei den geplanten Bauarbeiten Hinweise auf Ablagerungen zu Tage treten, so ist unverzüglich<br />
die Untere Abfallbehörde zu benachrichtigen.<br />
9.3 Bauordnungsrecht<br />
Die vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlung gegen die oben aufgeführten örtlichen<br />
Bauvorschriften gemäß § 86 LBau0 M-V stellt eine Ordnungswidrigkeit nach § 84 Abs. 1 Nr. 1<br />
LBau0 M-V dar, die nach § 84 Abs. 3 LBau0 M-V mit einem Bußgeld bis zur Höhe von<br />
500.000,00 DM ( 255.645,94 € )geahndet werden kann.<br />
Architekturbüro<br />
Dipl.-Ing. Astrid Meier<br />
Gemeinde Rambin<br />
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A. Meier<br />
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Landschaftsplanerischer Fachbeitrag zum<br />
Bebauungsplan Nr. 5 der Gemeinde Rambin<br />
"Wohngebiet Boddenblick"<br />
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ÜBERSICHTSPLAN 1 : 10.000<br />
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Beratung und Planung für<br />
Stadt und Landschaft<br />
Dipl. Ing.<br />
Ingrid Lankenau<br />
Badenstralle 9<br />
18439 Strigisund<br />
Tel 03831 70 34 43<br />
Fax 03831 - 70 34 44<br />
stralsund@buernbIau.de
Lanascnanspianenscner racnbertrag zum bebauungsplan Nr. 5<br />
Landschaftsplanerischer Fachbeitrag zum<br />
Bebauungsplan Nr. 5 der Gemeinde Rambin<br />
"Wohngebiet Bocidenblick"<br />
Auftraggeber:<br />
Architekturbüro Astrid Meier<br />
Dorfstraße 23A, 184412 Krummenhagen<br />
Auftragnehmer:<br />
-BÜRO BLAU<br />
DIp1.-Ing. Ingrld Lankeneu -<br />
Badenstraße -9,18439 Stralsund<br />
.Bearbeitung:<br />
DipL-Ing. Ingrid Lankenau<br />
Dip1.-Ing. Marco Geisler<br />
18.06.2002<br />
BÜRO BLAU
Landschaftsplanerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 5<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
1. ANLAß UND ERFORDERNIS DER GRÜNORDNUNGSPLANUNG 3<br />
2. RAHMENBEDINGUNGEN 3<br />
2.1 Lape des Untersuchungsgebietes sowie Nutzungen im Gebiet und in der Urngebuno 3<br />
2.2 Beschreibung des Vorhabens 3<br />
2.3 Übergeordnete Planungen, naturräumliche Gliederung und Schutzwürdigkeit 3<br />
3. BESTANDSERHEBUNG UND BEWERTUNG 4<br />
3.1 Ermittlung des Beurteilungsraumes 4<br />
3.2 Wert- und Funktionselernente des Naturhaushaltes 5<br />
3.2.1 Landschaftsbild 5<br />
3.2.2 Klima / Luft 5<br />
3.2.3 Boden, Wasser, Nährstoffversorgung 6<br />
3.2.4 Arten- und Lebensgemeinschaften: Beschreibung der Biotoptypen 6<br />
4. MAßNAHMEN AUS S1CHT DER GRÜNORDNUNG AN DEN BEBAUUNGSPLAN 10<br />
4.1 Anforderungen bezüglich des Funktionselementes Arten- und Lebensgemeinschaften 10<br />
4.2 Anforderungen zum Landschafts- und Siedlungsbild 10<br />
4.3 Anforderungen zum abiotischen Naturhaushalt 10<br />
4.4 Empfehlungen für die Gehölzverwendung 11<br />
5. B1LANZIERUNG VON ARTEN UND LEBENSGEME1NSCHAFTEN 12<br />
5.1 Arten- und Lebensgernelnschaften 12<br />
5.2 Bewertung der Kompensationsmaßnahmen 13<br />
5.3 Kosten der Kompensationsmaßnahmen 14<br />
Tabeilenverzeichnis<br />
Tab. 1: Für Hausgärten geeignete Baumarten 11<br />
Tab. 2: Auswahl an Kletterpflanzen 11<br />
Tab. 3: In der Siedlungshecke geeignete Arten 11<br />
Tab. 4: Ermittlung des Kompensationserfordernisses 12<br />
Tab. 5a: Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung Arten- und Lebensräume, Totalverlust 15<br />
Tab. 5b: Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung Arten- und Lebensräume, Funktionsverlust 16<br />
Tab. 6: Kornpensationsmaßnahmen 17<br />
Planverzeichnis<br />
Plan 1: Biotop- und Nutzungstypen<br />
Anhang<br />
Plan 2: Maßnahmenplan zr, 2 / 3 Anhang<br />
BÜRO BLAU
Landschaftsplanerischer Fachbeitrag zum Bebauungspian Nr. 5<br />
1 Anfaß und Erfordernis der Grünordnunqsplanung<br />
Im Rahmen ihrer Abwägungspflicht hat die Gemeinde Rambin zu prüfen, ob Eingriffe in Natur und<br />
Landschaft im Sinne des § 8 BNatSchG durch die Realisierung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Wohngebiet<br />
Boddenblick" zu erwarten sind, Eingriffe im Sinne des Gesetzes sind Veränderungen der Gestalt<br />
und Nutzung von Grundflächen, welche die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder des<br />
Landschaftsbild erheblich oder nachhaltig beeinträchtigen können.<br />
Die ausreichende Berücksichtigung und fundierte Abwägung der Belange von Natur und Landschaft<br />
macht die Aufstellung eines Grünordnungsplanes erforderlich.<br />
Nicht vermeidbare Eingriffe sollen innerhalb des Bebauungsplangebietes ausgeglichen werden.<br />
In dem zu untersuchenden, im Ortsteil Rambin der Gemeinde Rambin gelegenen, ca. 1,5 ha großen<br />
Gebiet soll auf Grünland und Gartenlandflächen Einfamilienhausbebauung entstehen. Zur Schaffung<br />
des Baurechtes ist ein Bebauungsplan erforderlich. Die Kompensationsmaßnahmen im Sinne der<br />
Eingriffsregelung sollen in Abgrenzung des angrenzenden Spielplatzgeländes stattfinden.<br />
Die quantitative Bewertung (=Bilanzierung) wird entsprechend der Hinweise zur Eingriffsregelung des<br />
Landes Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt.<br />
2. Rahmenbedinqungen<br />
2.1 Lage des Untersuchungsgebietes sowie Nutzungen im Gebiet und in der Umgebung<br />
Das Untersuchungsgebiet des Grünordnungsplanes ist im Ortsteil Rambin der Gemeinde Rambin am<br />
nördlichen Ortsrand gelegen (vgl. Obersichtsplan Titelseite). Es umfaßt.den Bebauungsplan Nr 5 die<br />
flächen zwischen Strandstraße und Bebauungsplan und den:nördlich_angrenzenden Spielplatz.<br />
Im westlichen Abschnitt des Bebauungsplanes befindet .sich .:eine.Xindertagesstätte (eine ehemalige<br />
Gaststätte) und Wohnbebauung mit Nebengelassen. Die .Gartenflächen :gliedern sich in Nutzgarten,<br />
mit Teileri von Obstgarten sowie Ziergarten.<br />
Eine .Baumreihe mit überwiegend Birken trennt das Gartenland vom Grünland.<br />
Das Bearbeitungsgebiet wird begrenzt:<br />
im <strong>West</strong>en von der Strandstraße,<br />
im Norden vom Spielplatz, der sich in im nordöstlichen Teil.über einer mit Hausmüll und weiterem<br />
organischen Material verfüllten Kiesgrube befindet und an den Wieseriflächen anschliessen,<br />
• im östlichen Abschnitt im Norden von der Straße „Am Sportplatz", an der hordwärts Schrebergärten<br />
und landwirtschaftliche Flächen gelegen sind,<br />
• im Osten und Süden von Gartenland der benachbarten Bebauung, erschlossen durch die Neue<br />
Straße.<br />
2.2 Beschreibung des Vorhabens<br />
Der Bebauungsplan Nr. 5 der Gemeinde Rambin entwickelt Wohnbebauung für den Einfamilienhausbau.<br />
Für die größeren zusammenhängenden Flächen sind neue verkehrliche Erschließungen erforderlich.<br />
Eine vorhandene Siedlungshecke kann in die künftige Wohnbebauung integriert werden. Die<br />
Kompensalionsrnaßnahmen finden überwiegend außerhalb des Bebauungsplanes auf einem öffentlich<br />
Spielplatz statt. Das Gelände pachtet die Gemelnde von einer Privatperson.<br />
2.3 übergeordnete Planungen, naturräumliche Gliederung und Schutzwürdigkeit<br />
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Rambin weist das Bebauungsplangebiet als Wohnbaufläche<br />
aus. Der Spielplatz ist als Grünfläche mit Zweckbestimmung Spielplatz dargestellt. Ein Landschaftsplan<br />
liegt nicht vor.<br />
BURO BLAU 3
Gemeinde Rambin<br />
Landschaftsplanerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 5<br />
Der Ort Rambin ist am Rande der Landschaftszone Nördliches Insel- und Boddenaebiet gelegen 1 . Die<br />
naturräumliche Gliederung gibt Hinweise auf die heutige potentiell natürliche Vegetation, d.h. das<br />
Klimaxstadium der sich unter den heutigen Standortbedingungen entwickelnden Vegetation bei Unterlassung<br />
von weiteren Eingriffen des Menschen. Es würden sich Waidgesellschaften ausbilden. Auf<br />
der Grundmoräne wäre dies reicherBuchenmischwald subatlantischer Ausbildung, in dem boddennahen<br />
Niederungsbereich bei zeitweiser Überflutung Salzvegetation 2. Die nördliche Umgebung der<br />
Ortslage Rambin Richtung Kubitzer Bodden wird heute überwiegend als Grünland bewirtschaftet.<br />
Der Erste Gutachtliche Landschaftsrahmenplan definiert Qualitätsziele 3 für die Großlandschaften die<br />
den Akzeptoren Arten und Lebensräume, Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft sowie Boden,<br />
Grund- und Oberflächenwasser, Luft und Klima zugeordnet werden. Die für die Siedlungsrand<br />
von Rambin relevanten Ziele sind nachfolgend genannt:<br />
für Arten und Lebensräume<br />
• Umgestaltung von jüngeren Windschutzhecken aus überwiegend nichteinheimischen Gehölzen<br />
zu naturnahen und landschaftsgerechten Heckenstrukturen<br />
für Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft<br />
• Entwicklung der Boddenlandschaft für die landschaftsgebundene Erholung<br />
• Schutz, Pflege und Neuanlage landschaftstyPischer Strukturen, z.B. Kopfweiden, Alleen<br />
• Erhalt des Offenlandcharakters <strong>West</strong>rügens<br />
für Boden, Grund- und Oberflächenwasser, Luft und Klima<br />
• Sicherung des Trinkwasserdargebotes, besonders in Räumen mit geringem natürlichen Grundwasservorkommen<br />
(z.B. Insel <strong>Rügen</strong>)<br />
Die Schutzwürdigkeit gemäß Erstem Gutachtlichen Landschaftsrahmenplan wird hinsichtlich Arten<br />
und Lebensraum In der Ortslage Rambln mlt der gerIngsten Stufe gerIng bls mIttel eIngestuft 4 ,.die<br />
hinsichtlich Landschaftsbild als hoch bis sehr hoch 5 bei Insgesamt vierstufiger Bewertung. Die<br />
Schutzwürdigkeit des Bodens wird mit der höchsten Stufe sehr hoch eingestuft. 6 Aufgrund der innerörtlichen<br />
Lage sind aber anthropogene Veränderungen zu erwarten und das vorkommen seltener<br />
Bodentypen kann ausgeschlossen werden. Eine detaillierte Bewertung des Landschaftsbildes und des<br />
Bodens ist daher nicht erforderlich.<br />
Weiterhin liegt zwar nahe des Gebietes in Richtung Bodden .ein unzerschnittener störungsarmer<br />
Raum mit nur 1,5 bis 3 % Siedlungs- und Verkehrsfläche das Gebiet selber besitzt aber keine bedeutsame<br />
Raumfunktion. 7<br />
Der Raum .um Rarribin zählt zu einem Bereich mit besonderer Bedeutung für die landschaftsgebundene<br />
Erholung 8 .<br />
Das nördlich von Rambin gelegene Boddengewässer ist EU-Vogelschutzgebiet und Feuchtgebiet<br />
internationaler Bedeutung gemäß Ramsar-Konvention 8<br />
3. Bestandserhebuna und Bewertunq<br />
3.1 Ermittlung des Beurteilungsraumes<br />
Die Größe des Beurteilungsraumes ist abhängig•von der Eingriffsintensität und der Empfindlichkeit<br />
des Raumes.<br />
Für den Bau der Erschließung und der Einfamilienhäuser sind innerhalb des Bebauungsplangebietes<br />
erhebliche Bodenbewegungen erforderlich. Die im Plangebiet befindlichen Hecken und Großbäume<br />
sind während der Baumaßnahmen besonders zu schützen. Ein erheblicher Eingriff auf die umliegenden<br />
Flächen während der Bauphase ist nicht wahrscheinlich.<br />
GUTACHTLICHES LANDSCHAFTSPROGRAMM, S. 3 f., nach HURTIG 1957 veränderte Übersichtskarte, Erster Gulachtlicher<br />
Landschaftsrahmenplan<br />
HURTIG 1962, S. 1041, BRAMER 1992, S. 1055,<br />
vol. LALIN 1996, Erster Gutachtlicher Landschaftsrahmenplan Planungsregion Vorpommern, Karte 2<br />
LAUN 1996: Erster Gutachtlicher Landschaftsrahmenplan Planunosreaion Vorpommern, S. III 11 ff.<br />
LAUN 1996: Erster Gutachtlicher Landschaftsrahmenplan Planunosregion Vorpommern, Karie 6<br />
5<br />
LAUN 1996: Erster Gutachtiicher Landschaftsrahmenplan Planunosreoion Vorpommern, Karte 8<br />
6<br />
LAUN 1996: Erster Gutachtlicher Landschaftsrahmenplan Planunosregion Vorpommern, Karte 11<br />
7<br />
LAUN 1996: Erster Gutachtlicher Landschaftsrahmenplan Planungsregion Vorpommern, Karte 15<br />
LAUN 1996: Ersier Gulachtlicher Landschaftsrahmenplan Planungsregion Vorpommern, Karte 22<br />
LAUN 1996: Erster Gutachtlicher Landschafisrahmenplan Planungsreoion Vorpommern, Karte 17<br />
BÜRO BLAU 4
Landscnansplanenscrier I- achbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 5<br />
Die Bebauung und Versiegelung bedingt einen Teilverlust an Arten und Lebensräumen. Neben dem<br />
Eingriff bezüglich Arten und Lebensgemeinschaften bestehen aufgrund der innerörtlichen Lage keine<br />
erheblichen Auswirkungen auf das Landschaftsbild oder die Raumfunktion.<br />
Daher wird sich der Beurteilungsraum auf den beschriebenen Untersuchungsraum -beschränken können.<br />
3.2 Wert- und Funktionselemente des Naturhaushaltes<br />
Die Wert- und Funktionselemente werden entsprechend ihrer Bedeutung für die nachhaltige Sicherung<br />
der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes in Funktionen mit allgemeiner und Funktionen mit<br />
besonderer Bedeutung unterschieden. Sind nur Funktionen mit allgemeiner Bedeutung betroffen,<br />
erfolgt die Eingriffsbeurteilung auf der Grundlage der Betrachtung von Biotoptypen.<br />
Für das Wert- und Funktionselement Arten- und Lebensgemeinschaften besteht keine Funktionsausprägung<br />
mit besonderer Bedeutung. Die Bewertung wird anhand einer Biotoptypenkartierung vorgenommen.<br />
Funktionsausprägungen mit besonderer Bedeutung der Raumfunktion, des Landschaftsbildes, der<br />
Funktionen des Bodens, des Wassers und des Klimas/Luft entsprechend den Hinweisen zur Anwendung<br />
der Eingriffsregelung Mecklenburg-Vorpommern liegen nicht vor. Die Funktionselemente landschafilicher<br />
Freiraum, Boden, Wasser und Klima/Luft werden daher nicht gesondert erfaßt und bewertet.<br />
Es wird aber anhand der Kriterien zur Bestimmung der Bedeutung in eben genannten Hinweisen<br />
10 der Nachweis der nicht besonderen Bedeutung erbracht.<br />
3.2.1 Landschaftsbild<br />
Der Schutz des LandschäftsbIldes nach § 8 BNatSchG Ist In Zusammenhang mIt .den In § 1<br />
BNatSchG formulierten Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu sehen; Vielfalt, Eigenart<br />
und Schönheit von Natur und Landschaft sind nachhaltig zu sichern. Der Begriff<br />
"Landschaftsbild" umschreibt die subjektive Beurteilung der sinnlich wahrgenommenen Landschaftsgestalt.<br />
Von Teilen des BebauungsplangebieteS aus hat man einen schönen BIick auf den Kubitzer Bodden.<br />
Umgekehrt ist das Gebiet vom Wasser aus kaum wahrnehmbar und wird von dieser Seite aus aufgrund<br />
des vorgelagerten Spielplatzes .und der Schrebergärten nur geringe Bedeutung für den Ortsrand<br />
erlangen. Der jetzige Gehölzbestand bietet insofern nicht nur einen guten Schutz gegen den<br />
Wind, insbesondere Nordwind im Winter, sondern bindet das Gebiet auch landschaftlich ein.<br />
Das Landschaftsbild weist in diesem Teil des PIanungsgebietes mit Ausnahme des gebäudenahen<br />
Zierg rüns keine landschaftsästhetischen Funktionen auf.<br />
3.2.2 Klima / Luft<br />
Das Klima des inneren Flach- und Hügellandes <strong>Rügen</strong>s ist nach HURTIG 1962 oekennzeichnet<br />
durch:<br />
• Niederschlagsmenge um 600 mm im Jahr,<br />
• kühlen Sommern mit unter 15,5°C Junitemperatur im 50-jährigem Mittel<br />
Das Plangeblet Ilegt In elnem Berelch mit eInem JahresmIttel der Luftternperatur von 7,9 bIs 8,1 0 0 11 ,<br />
Die Siedlungshecke hatte Windschutzfunktion für die westlich davon gelegene Bebauung.<br />
Auf der Grünlandfläche entsteht Kaltluft. Aufgrund der geringen Flächengröße ist die Bedeutung für<br />
die umliegenden Wohngebiete aber gering.<br />
'° Hinweise zur Anwendung der Einciriffsregeluno Mecklenburg-Vorpommern, Anlacie 3: Definition der Wert- und Funktionselemenie<br />
und Beschreibuno der Funktionen mit besonderer Bedeutung<br />
LAUN 1996: Gutachtlicher Landschaftsrahmenplan rür die Planunasrecion Vorpommern, Karie 14<br />
BÜRO BLAU 5
uemeinde Kambin<br />
Landschaftsplanerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 5<br />
3.2.3 Boden, Wasser, Nährstoriversorgung<br />
Die verbreitetste Bodenart lnnerrügens sind sandber Geschiebelehm und Sande verschiedener Ausprägung<br />
12. Der im Bebaungsplangebiet und auf dem Spielplatz anstehende Boden ist sandig.<br />
Die Nährstoffversorgung des Bodens auf den Garten- und Grünlandflächen ist als „eutroph" zu bezelchnen.<br />
Als Zelgerpflanze weist der Löwenzahn darauf hin.<br />
Mit der Bebauung und Versiegelung der Böden wird bei Ableitung des Niederschlagswassers die Verdunstungsrate<br />
eingeschränkt und der Direktabfluß erhöht. Die Grundwasserneubildung wird verringert.<br />
Es kann davon ausgegangen werden, dass der Boden keine besonderen, in der Region seltenen oder<br />
untypischen Standortbedingungen für die natürliche Vegetation bietet.<br />
Auf dem Spielplatzgelände befindet sich nahe der Strandstraße ein naturnah gestaltetes Standgewässer.<br />
Er war vor Meloration der nördlich gelegenen boddennahen Wiesen ständig wasserführend.<br />
Jetzt fällt er im Sommer trocken. Weitere naturnahe Oberflächengewässer und Gewässersysterne<br />
sind nicht vorhanden.<br />
3.2.4 Arten- und Lebensgemeinschaften: Beschreibung der Biotoptypen<br />
Die Bestandskartierung wurde in der zweiten Januarhälfte 2002 durchgeführt. Die Gehölze waren<br />
unbelaubt. Die Flächen waren in Teilbereichen schneebedeckt. Trockene Blütenstände von ruderalen<br />
Staudenfluren wurden nicht gefunden. lm Mai 2002 fand eine 2. Begehung statt. Bei der abschließenden<br />
Bilanzierung sind die Frühjahrseindrücke mit berücksichtigt.<br />
Methodische Grundlagen<br />
Die Charakterisierung der Biotope erfolgt nach der „Anleitung für Biotopkartierungen im Gelände<br />
Mecklenburg-Vorpommern" 13 .<br />
Auffallend innerhalb des Kartierungsgebietes ist der Bestand an Großbäumen innerhalb einer Siedlungshecke<br />
und in einigen Gartenflächen. Die Bäume sind derzeit nach der Baumschutzverordnung<br />
der DDR und künftig nach der Baumschutzverordnung des Landkreises <strong>Rügen</strong> geschützt. Es wird<br />
davon ausgegangen, dass zum Zeitpunkt der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes die Verordnung<br />
des Landkreises <strong>Rügen</strong> gilt.<br />
Weiterhin sind in den Gärten zahlreiche Obstbäume vorhanden.<br />
Die Bezeichnung der Pflanzenarten erfolgte nach Rothmaler: Gefäßpflanzen 1994. Die Häufigkeit der<br />
Gehölz— und Pflanzenarten wird folgendermaßen gekennzeichnet:<br />
Arten dominant: Deckung > 25 %<br />
Arten zahlreich: Deckung 5 — 25 %<br />
Arten vereinzelt: Deckung < 5 %.<br />
Der Bestand der Biotoptypen ist in Karte 1 aufgezeigt. Zur Nachvollziehbarkeit der Bewertung werden<br />
die Biotoptypen kurz beschrieben.<br />
Fauna wurde nicht kartiert. In den Siedlungsbereichen treten, je nach Siedlungsdichte unterschiedlich,<br />
typische Tiergruppierungen auf. Charakterarten für dörfliche Siedlungen sind z.B. bei den Vögeln<br />
GirlItz, FeldsperlIng, Klappergrasmücke und Heckenbraunelle. Aus Sicht des Naturschutzes sind dle<br />
Artengruppen allerdings weitgehend problemlos, da sie sich anthropogen geformten, häufig vorkommenden<br />
Habitaten angepaßt haben.<br />
Die Bewertung der Biotoptypen erfolgt anhand des Kompensationsmodells „Hinweise zur Eingriffsregelung".<br />
Die Biotopwerte sind aus der Anlage 9 von dort abgeleitet. In den Wert fließt als wesentlicher<br />
Faktor die Regenerationsfähigkeit des Biotoptyps ein. Der in der Anlage genannte Wert zur Regenerationsfähigkeit<br />
dient dabei als Orientierungsgröße und nicht als Rechengröße. Eine weitere VVeitsteigerung<br />
erfolgt, wenn der Biotoptyp über die Rote Liste der BRD erfaßt ist. Rote Liste Biotoptypen<br />
wurden nicht Qefunden. In das aus dem Biotopwert abgeleitete konkretisierte biotoptypbezogene<br />
Kompensationserfordernis, nachfolgend kurz Kompensationserfordernis genannt, fließt die Bedeutung<br />
für das Landschaftsbild mit ein. Eine Bewertungsübersicht der Biotope zum Vergleich der Werte untereinander<br />
ist in Kapitel 5, Abbildung 4 gegeben.<br />
BRAMER 1962<br />
13 LAUN 1998: Schriftenreihe des Landesamies für Umwelt und Natur 1998/Heft 1.<br />
BÜRO BLAU 6
satilutii<br />
Landschaftsplanerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 5<br />
Die Biotoptypen sind entsprechend ihrer Flächengröße sortied.<br />
1. Intensivorünland auf Mineralstandorten (GIM) 9.3.2<br />
Alle Flächen waren zur Zeit der Kartierung gemäht. Das Grünland wird von den als gesonderie Biotoptypen<br />
kartlerte Heckenpflanzungen begrenzt. Im hinteren Bereich stehen einzelne Obsibäume.<br />
Die Zusammensetzung der Gräser wird nach ihrer Wirtschaftlichkeit bestimmt.<br />
Arten:<br />
Deutsches Weidelgras Lolium perenne dominant<br />
Wiesen-Lieschgras Phleum pratense zahlreich<br />
Gemeine Quecke Elytrigia repens vereinzelt<br />
Wolliges Honiggras Holcus lanatus vereinzelt<br />
Gemeiner Löwenzahn Taraxacum officinale zahlreich<br />
Krauser Ampfer Rumex crispus zahlreich (stellenweise)<br />
Biotopwert: 0, Kompensationserfordernis: 0,5<br />
Aufgrund der geringen Artenvielfalt, die sich im Sommer aber verändert darstellen kann, wird ein<br />
mittleres Kompensationserfordernis angenommen.<br />
2. Nutzoarten (PGN) 13.8.3<br />
Hintergärten der Bebauung an der Strandstraße. Meist Obstgärten mit Buschobst und Halbstämmen.<br />
Gemüsegärtenflächen entsprechend der Jahreszeit abgeerntet. Angrenzend an die Straße Am Sportplatz<br />
wird der Nutzgarten mitßiner Reihe Birken und Fichtengehölz abgegrenzt.<br />
Biotopwert: 0, Kompensationserfordernis: 0,8<br />
Die Obstbäume sind nicht besonders alt. Die Regenerationsfähigkeit ist deshalb relativ gering. Aufgrund<br />
des Baumbestandes mit Obst und Birken und Fichten wird für das Kompensationserfordernis<br />
ein oberer Wert angenommen.<br />
3. Siedlunosoehölz aus nicht heimischen Baumarten (PWY) 13.1.2<br />
Auf dem Grundstück Strandstraße Ecke Straße Am Sportplatz sind Kiefern und Fichten als Windschutzgehölz<br />
angelegt. Die Pflanzung hat eine beträchtliche Höhe erlangt und wird nur von der Pappel<br />
(BBJ) am Ende der Birkenreihe überragt. Parallel zu den Straßen sind mehrere Birken in Reihe<br />
stehend integriert. Strauch und Krautschicht sind nicht entwickelt. Dies sicherlich zum einen aufgrund<br />
der Bodenbeschattung und Versauerung durch Nadelfall, zum anderen werden Hühner freilaufend auf<br />
dem Grundstück gehalten.<br />
Biotopwert: 1, Kompensationserfordernis: 1,5<br />
Für die Bäume wird eine Regenerationszeit von 25 Jahren veranschlagt.<br />
4. Siedlunosoebüsch aus heimischen Gehölzarten (PHX) 13.2.1<br />
In Verlängerung der Birkenreihe an der Begrenzung zwischen Grünland und Garienland schließt ein<br />
dichtes Gehölz aus Brombeeren, Vogel-Kirschen, Holunder, Flieder, Weide, Haus-Pflaume, Kultur-<br />
Apfel, u.a. Arten an.<br />
Biotopwert: 1, Kompensationserfordernis: 1,0<br />
Das Kompensationserfordernis entspricht dem aus der Regenerationsfäh.igkeit abgeleiteten Biotopwert.<br />
Da heimische Arten dominieren, aber kein größerer Baumbestand vorhanden ist, wird das Kornpensationserfordernis<br />
dem Biotopwert gleichgesetzt.<br />
5. Siedlunoshecke aus heimischen Gehölzarten (PHZ) 13.2.3<br />
Bei dieser Siedlungshecke handelt es sich um eine anoepflanzte, freiwachsende Birkenreihe mit voraepflanzter<br />
Kiefernreihe, sie ist ca. 50 m lang und 3 m breit. Die Baurnschicht besteht aus 15 in regelmäßigen<br />
Abständen gesetzten Birken, die Strauchschicht ist nicht eniwickelt, die Krautschicht<br />
wahrscheinlich vollständig eingezogen.<br />
BÜRO BLAU 7
emeinoe hambin<br />
Landschaftsplanerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 5<br />
Ein Schutzstatus für die Siedlungshecke ergibt sich künftig aus der Baumschutzverordnung des<br />
Landkreises <strong>Rügen</strong>.<br />
Baurriart<br />
Gemeine Birke — Betula pendula<br />
Biotopwert: 1, Kompensationserfordernis: 1,5<br />
Aufgrund des Vorkommens der Birken wird die Regenerationszeit mit bis zu 25 Jahren eingestuft.<br />
6. Siedlunoshecke aus nichtheimischen Gehölzarten (PHW) 13.2.4<br />
Bei der Anpflanzung handelt es sich um eine einreihige Fichtenhecke an der Südseite der Sie<br />
steht auf der Grenze und verläuft in westlicher Verlängerung außerhalb des Plangebietes weiter. Die<br />
Fichten sind in ca. 3 m Höhe gekappt.<br />
Baumart<br />
Rotfichte — Picea abies<br />
Biolopwert: 1, Kompensationserfordernis: 1,0<br />
7. Sonstioe Grünanlade mit Altbäumen (PSA) 13.10.1<br />
Auf dem Gelände der Kindertagesstätte stehen sehr alte schützenswerte Obstbäume. Sie sind als<br />
Nutzbäume nicht durch die Baumschutzverordnung geschützt. Ihr Erhalt wird aufgrund ihrer Siedlungsbildprägenden<br />
Bedeutung dringend anempfohlen. Der Obstgarten ist in unmittelbarer Nähe zur<br />
Dorfkirche gelegon und Tell des Ortskernes.<br />
Zur Zeit sind die Spielgeräte der Kindertagesstätte zwischen den Bäumen angeordnet.<br />
Biotopwert: 1-2, Kompensationserfordernis: 2<br />
Aufgrund der Obstbäume ist die angenommene Regenerationszeitspanne mit 26 bis 50 Jahren angenommen.<br />
Das Biotop steht in enger Verbindung zum geschützten Einzelbaum (Kastanie) und der<br />
Siedlungshecke aus heimischen Gehölzen. Der Flächenanteil der Bäume ist aber insgesamt verhältnismäßig<br />
gering. Daher wird das Kompensationserfordernis mit dem unteren Wert des Biotopwertes<br />
der Bäume angenommen.<br />
8. Älterer Einzelbaum (BBA) 2.7.1<br />
Zu diesem Biotoptyp zählen alle markanten Bäume auf Einzelstandorten im untersuchten Gelände.<br />
Die Bäume am rande der Außenanlagen der Kindertagesstätte, beides Kastanien, haben sehr große<br />
Kronen und sind von schönem Wuchs und guter Vitalität.<br />
die Bäume werden künftig durch die Baumschutzverordnung des Landkreises <strong>Rügen</strong> geschützt. Der<br />
Stammumfang in 1 m Höhe beträgt mehr als 1,5 m.<br />
Kastanie<br />
Biotopwert: 4, Kompensationserfordernis: 10<br />
•Die größere Kastanie überragt die umstehenden Gebäude und ist von hoher Bedeutung für das<br />
Siedlungsbild bzw. das alte Dorfbild.<br />
Pappel: Der Stammumfang in 1 m Höhe beträgt mehr als 1,5 m. Überaltert. Krone schadhaft.<br />
Biotopwert: 2, Kompensationserfordernis: 2<br />
9. Jüncerer Einzelbaum (BBJ) 2,7.2<br />
Esche: Der Stammumfang in 1 m Höhe beträgt mehr als 0,5 m. Der Baum zeigt einen gleichmäßiden<br />
Kronenaufbau und ist vital.<br />
Biotopwert: 1, Kompensationserfordernis: 1,5<br />
Die Bäume werden künftig durch die Baumschutzverordnung des Landkreises <strong>Rügen</strong> oeschützt.<br />
Weiterhin werden einzeln stehende Obstbäume am Rand der Lagerfläche erfaßt.<br />
BÜRO BLAU 6
Landschaftsplanerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 5<br />
10. offener Boden (PEU) 13.3.4<br />
Auf der Fläche findet eine Geflügelhaltung statt. Die frei laufenden Hühner lassen keine Vegetation<br />
aufkommen. Der Boden ist durch die Geflügelhaltung stark gedüngt.<br />
Biotopwert: 0, Kompensationserfordernis: 0 1 1<br />
Da der Boden unversiegelt ist, wird ihm noch ein Kompensationserfordernis beigemessen. Bilanziert<br />
wird nur die Fläche innerhalb des künftigen WA 2.<br />
11 Laaerplatz<br />
Es werden gebrauchte Baumaterialien wie Steine, Holz, Dachziegel gelagert. Die Einzellager werden<br />
durch eine Wendeschleife erschlossen.<br />
Biotopwert: 0, Kompensationserfordernis: 0,2<br />
Da der Boden unversiegelt, teilweise mit Trittvegetation bewachsen ist und in den Randbereichen<br />
sich Staudenfluren entwickeln ist, wird ihm ein Kompensationserfordernis von 0,2 beigemessen.<br />
12. Bebauunq<br />
Die bereits innerhalb des Wohngebietes WA 2 vorhandene Bebauung ist hier erfaßt.<br />
Biotopwert: 0, Kompensationserfordernis: 0<br />
13. Sonstioe Grünanlacie ohne Altbäume (PSJ) 13.10.2<br />
Der Spielplatz ist großflächig in das anstehende Gelände gebaut und mit Wiese angesäht. Spielgeräle<br />
sind gleichmäßig auf der Fläche vertellt und zeigen Nutzungsspuren. Aufgrund der unmittelbaren<br />
Nähe zum Einfarnilienhaussiedlung ist eine rege Nutzung zur warmen Jahreszeit wahrscheinlich.<br />
Einzelne Büsche stehen innerhalb der Spielplatzfläche, aber vornehmlich am Rand. Nahe zur Strandstraße<br />
befindet sich ein mit einem Lattenzaun abgegrenztes naturnahes Kleingewässer (SG) ohne<br />
Abfluss, vermutlich ein Soll. Der nördliche und östliche Ranclbereich liegt gegenüber der Spielplatzfläche<br />
deutlich erhöht. Am Rande ist auch eine Reihe mit Eichenheistern gesetzt. Diese ließen sich<br />
problemlos in eine Heckenpflanzung integrieren. Flächenmäßig bilanziert wird nur der zur Bepflanzung<br />
sinnvolle Randbereich.<br />
Biotopwert: 0 Kompensationserfordernis: 0,4<br />
Das Kompensationserfordernis wird aufgrund des Nutzungsdruckes geringer als das des Intensivgrünlandes<br />
eingestuft.<br />
14. Zieroarten (PGZ) 13.8.4<br />
Vorgärten an der Strandstraße sowie hausnahe Hintergärten dort. Vorherrschend artenarmer Zierrasen<br />
mit niedrigen Gehölz- und Staudenpflanzungen. Auffahrten zu den Garagen und Stellplätzen<br />
teilweise versieoelt. Der Biotoptyp wird aufgrund der Bebaubarkeit der Flächen nach § 34 BauGB<br />
nicht in die Bilanzierung einbezogen.<br />
Biotopwert: 0, Kompensationserfordernis: 0,3<br />
Dle Ziergärion liegen außerhalb der Bebauungsplanes und grenzen unmittelbar an die vorhandene<br />
Bebauung und die Strandstraße. Ein Kompensationserfordernis ist nicht vorhanden.<br />
BURO BLAU 9
LIJItlUUI mar nuin<br />
Landschaftsplanerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 5<br />
• 4.<br />
Maßnahmen aus Sicht der Grünordnund an den Bebauunosplan<br />
Anhand der Aussagen der Fachkapitel und der zusammenfassenden Bewertung lassen sich zur Vermeidung,<br />
Minimierung und Kompensation des Eingriffs eine Anzahl von Forderungen ableiten. Bei<br />
der späteren Bilanzierung wird von der Umsetzung der Forderungen, d.h. deren Festsetzung im Bebauungsplan<br />
und BIndung über elnen städtebaulichen Vertrag zwIschen Gemelnde und Vorhabenträaer<br />
ausgegangen. In der Maßnahmenkarte sind die Flächen entsprechend der Forderungen abgegrenzt.<br />
Die bilanzierten Forderungen sind in ihrer Abgrenzung außerdem aus dem Bebauungsplan<br />
ersichtlich.<br />
4.1 Anforderungen bezüglich des Funktionselementes Arten- und Lebensgemeinschaften<br />
Innerhalb des Bebauungsplangebiet<br />
• Die gemäß Baumschutzverordnung geschützten EinZelbäume und Bäume der Siedlungshecke<br />
sind uneingeschränkt zu erhalten. Zum Schutz der Bäume, Gehölze und Hecken ist mit Gebäuden<br />
und Nebenanlagen ein Mindestabstand von 3 m vom Kronentraufbereich einzuhalten.<br />
• Die straßenbegleitende Baümpflanzung entlang der Planstraße A hat innerhalb der öffentlicher<br />
Verkehrsfläche zu erfolgen. Die Baumpflanzung entlang der Straße „Am Sportplatz" muß aus<br />
Platzgründen auf den privaten Flächen stattfinden. Die Rotdornpflanzungen an der Straße „Am<br />
Sportplatz" im WA 2 sind im Zuge der Rodungen der dort jetzt vorhandene Birken und weiteren<br />
Gehölze als Ausgleichspflanzung zu erbringen.<br />
In Abgrenzung des Kinderspielplatzes<br />
• Die neu anzulegende Siedlungshecke aus heimischen Gehölzen sollte mindestens 10 verschiedene<br />
Arten aufweisen. Der Anteil der Heister beträgt mindestens 30 %.<br />
• Die Breite der Hecke beträgt insgesamt 18 m, die der Heckenpflanzung beträgt 9 rn. Der Pflanzabstand<br />
der Relhen 1,4 m, d.h. die Pflanzung erfolgt 6-relhIg.<br />
• Es sollten in einem hohen Anteil stachelige und dornige Arten verwandt werden. Dies zum Einen<br />
aufgrund ihres Wertes für den Vogelschutz, zum Anderen um die Störung durch die angrenzende<br />
Spielplatznutzung so gering.wie möglich zu halten.<br />
Innerhalb der Anpflanzungsfläche ist beiderseits der Hecke eine Brachesaum von 5 m frei von<br />
Bewirtschaftung zu halten.<br />
• Die Hecke einschließlich Brachesaum ist mittels Spanndrahtzäunen gegenüber dem Spielplatz in<br />
den ersten fünf Jahren abzugrenzen.<br />
4.2 Anforderungen zum Landschafts- und Siedlungsbild<br />
Aufgrund der Nähe des Spielplatzes wird davon ausgegangen, dass keine der Erholung dienenden<br />
Grünflächen im Gebiet bereit gestellt werden müssen.<br />
• Die öffentlichen Erschließungsstraßen sind mit Baumreihen zu begleiten. Als Mindestqualität der<br />
Bäume sind Hochstämme mit Stammumfang 18/20 cm vorzusehen.<br />
• Das Bebauungsplangebiet ist in Richtung Norden mit einer durchgehenden Baumreihe abzugrenzen.<br />
Das Birkengehölz (PHX) an der Straße Am Sportplatz ist bei Abgang durch die Schließung<br />
der Roldorn-Baumreihe zu ersetzen.<br />
Die Pabool am Ende der Birkenhocke Ist unregelmäßIg Im Kronenaufbau. Sie sollte aufgrund<br />
ihrer Windbruchgefährdung nicht gesondert zum Erhalt festgesetzt werden, sondern durch einen<br />
großkronigen Laubbaum (Kastanie, Eiche, Linde) ersetzt werden. ln Aniehnung der vorhandenen<br />
Kastanien wird Kastanie empfohlen.<br />
4.3 Anforderungen zum abiotischen Naturhaushalt<br />
• Der Mutterboden ist zu schützen. Vor Baubeginn ist die Oberbodenschicht abzuräumen und solite<br />
eine Weiterverwendung nicht zeitlich unmittelbar möglich sein, in Mieten zwischenzulagern.<br />
• Das anfallende Niederschlagswasser der Dachflächen sollte möglichst erst nach einer Regenrückhaltung<br />
in eine Vorflut eingeleitet werden.<br />
Die Versiegeluno durch Wege und Stellplätze ist innerhalb der Baugrundstücke auf das unbedinat<br />
erforderliche Maß zu begrenzen.<br />
BÜRO BLAU 10
Landschaftsplanerischer. Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 5<br />
4.4 Empfehlungen für die Gehölzverwendung<br />
Für -die unterschiedlichen Forrnen der Bepflanzung innerhalb des Plangebietes werden die nachfolgenden<br />
Arten empfohlen:<br />
Tab, 1: Für Hau5gArten geeignete Baumarten<br />
Botanischer Name Deutscher Name Anmerkung<br />
Acer campestre<br />
Corylus colurna<br />
Fraxinus ornus<br />
Feldahorn<br />
Baumhasel<br />
Blumenesche<br />
Juglans regia<br />
Malus<br />
Prunus avium<br />
Pyrus communis<br />
Sorbus aria<br />
Sorbus acuparia<br />
VValnuss<br />
Wildapfel und Obstbaum<br />
Kirsche<br />
Wildbirne und Obstbaum<br />
Mehlbeere<br />
Eberesche<br />
Anmerkung: k . = Kleinbaurn, m = Mittelbaurn, h = heimisch<br />
E<br />
Tab. 2: Auswahl an Kletterpflanzen<br />
Botanischer Name Deutscher Name Anmerkung<br />
Actinidia arguta<br />
Gelber Strahlengriffel<br />
Aristolochia inacrophylla ..„, Pfeifenwinde<br />
Hedera hellx<br />
Efeu<br />
Hydrangea petiola .ris<br />
Kletter-Hortensie<br />
Lonicera spec.<br />
Geißblatt<br />
Parthenocissus spec. Wilder Wein<br />
Rosa spec.<br />
Kletterrosen .<br />
Vitis spec.<br />
Wein<br />
Wisteria sinensis<br />
Blauregen<br />
Anmerkung:* immergrün, S=Selbstkiimmer, G=Gerüst-Kletterpflanzen<br />
00 .b) co CD tn 00 0<br />
Tab. 3: In der Siediungshecke geeignete Arten<br />
Botanischer Name<br />
Acer campestre<br />
Acer platanoides<br />
Carpinus betulus<br />
Cornus sanguinea<br />
Corylus avellana<br />
Crategus monogyna / laavIgata<br />
Fraxinus excelsior<br />
Lonicera xylosteurn<br />
Malus silvestris<br />
Populus tremula<br />
Prunus spinosa<br />
Rhamnus cartharticus<br />
Rosa spec.<br />
Sorbus aucuparia<br />
Ulmus carpinifolia<br />
Viburnum lantana<br />
Deutscher Name<br />
Feldahorn<br />
Spitzahorn<br />
Hainbuche<br />
Roter Hartriegel<br />
Haselstrauch<br />
Weißdorn<br />
Esche<br />
Gewöhnliche Heckenkirsche<br />
Holzapfel<br />
Zitterpappel<br />
Schlehe<br />
Kreuzdorn<br />
Wild-Rosen<br />
Vogelbeere<br />
Ulme<br />
Schneeball<br />
BURO BLAU<br />
ii
Gemeinde Rambin<br />
Landschaftsplanerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 5<br />
5. Bilanzieruno von Arten und Lebensoemeinschaften<br />
Zur Bilanzierung von Eingriffs- und Ausgleichsflächen wird das Kompensationsmodell des Landes<br />
Mecklenburg-Vorpommern herangezogen. Es dient als standardisierte Bewertungs- und Bemessungsorundlage<br />
für die Bestimmung von Eingriffen und für die Ermittlung der Flächengrößen für Ausgleichsmaßnahmen.<br />
Das Rechenmodell ersetzt notwendige Belege und Beschreibungen nicht, d.h.<br />
eine verbal-argumentative Auseinandersetzung im Zuge der Eingriffsregelung ist weiterhin erforderlich.<br />
Da durch das Vorhaben nur Funktionen mit allgemeiner Bedeutung betroffen sind, wird die Kompensation<br />
durch das Maß der Biotopbeeinträchtigung bestimmt. Alle anderen Landschaftsfaktoren<br />
werden über die Kompensation der Biotopbeeinträchtigung mit berücksichtigt.<br />
Entsprechend dem Modell werden den Biotoptypen des Plangebietes Wertfaktoren zugeordnet. Die<br />
Höhe der Wertfaktoren der einzelnen Biotope nimmt mit deren Entwicklungsdauer und steigender<br />
Empfindlichkeit gegenüber Beeinträchtigungen zu.<br />
5.1 Arten- und Lebensgemeinschaften<br />
Die Bioloptypen werden bezüglich der Arten- und Lebensgemeinschaften bewertet.<br />
Spezielle faunistische Untersuchungen wurden nicht durchgeführt; Komplexität und Vernetzungsgrad<br />
werden daher nicht bewertet. Die Ermittlung des Kompensationserfordernisses erfolgt in drei Stufen.<br />
Stufe 1: Ermittlung des Biotopwertes<br />
Mit Hilfe des Biotoptypenkatalogs M-V wird eine Biotopwerteinstufung vorgenommen: 14 Rote Liste<br />
Arten oder gesetzlich geschützte Biotope wurden nicht gefunden. Die Biotopwerteinstufung ist für alle<br />
Biotope hier nochmals im Überblick dargestellt.<br />
Tab. 4: Ermittlung des KompensationserfordernIsses<br />
Biotop - und Nutzungstypen Regene- Biotop- konkretisierrationsfähigkeit<br />
wert tes Biotoptypbezogenes<br />
Kompensationserfordernis<br />
1. Intensivgrünland (GIM) 9.3.2 0 0,5<br />
2. Nutzgarten (PGN) 13.8.3 -/1 0/1 0,8<br />
3. Siedlungsgehölz aus niChtheimischen Baumarten (PWY) 13.1.2 1 1 1,5<br />
4. Siedlungsgebüsch aus heimischen Gehölzarten (PHX) 13.2.1 2 1,5<br />
5. Siedlungshecke aus heimischen Gehölzarten (PHZ) 13.2.3 1 1 1,5<br />
6. Siedlungshecke aus nichtheimischen Gehölzarten (PHW) 13.2.4 1 1<br />
7. Sonstige Grünanlage mit Altbäurnen (PSA) 13.10.1 1-2 2 2<br />
8. Älterer Einzelbaum (BBA) Pappel 2.7.1 . 2 2 2<br />
9, Jüngere Einzelbaum (BBJ) Obst am Rand der Lagerfläche 2.7.2 1 1 1,6<br />
10. Offener Boden 0 0,1<br />
11. Lagerplatz - 0 0,2<br />
12. Bebauung 0<br />
13. Ziergarten (PGZ) 13.8.4 - 0 0,3<br />
14. Sonstioe Grünanlage ohne Altbäume (PSJ) 13.10.2 0 0 0,4<br />
Das vom Modell vorgegebene Kompensationserfordernis weist eine Bemessungsspanne auf und ist<br />
damit nur ein Orientierungswert. Es sind Funktionen der Wertstufe 0 bis 2 betroffen. Zur Nachvollziehbarkeit<br />
des daraus abgeleiteten Kompensationserfordernisses vgl. die Beschreibung der Biotope<br />
im Kapitel Arlen- und Lebensräume und den Bestandsplan.<br />
1 ' LUNG 1999: Hinweise zur Eingriffsrecelung, Anlage 9<br />
BÜRO BLAU 12
Landscnallspianeriscner aonoeurag zum bepauungspian NF. i<br />
Versiecielungsfaktor<br />
Bei Vollversiegelung erhöht sich das Kompensationserfordernis um den Wert 0,5 15. Die künftig versiegelten<br />
Flächen werden daher getrennt von den künftig nicht versiegelten Flächen bewertet, Die<br />
Vollversiegelung wird gemäß den Festsetzungen im Bebauungsplan veranschlagt. Die Grundflächenzahl<br />
(GRZ) beträgt einschließlich der möglichen Überschreitung in den Allgemeinen Wohngebiet<br />
WA 1 und WA 2 GRZ 0,375. Für dle verbleibenden 62,5 % wird eln FunktIonsverlust angenommen<br />
(vgl. Tabelle Funktionsverlust), In der Verkehrsfläche wird die Anlage von Baumscheiben berücksichtigt.<br />
Freiraumbeeinträchtigungsgrad<br />
Weiterhin ist die .Beeinträchtigung von landschaftlichen Freiräumen zu berücksichtigen. Die künftige<br />
Wohnbebauung liegt nicht innerhalb eines störungsarmen Landschaftsraumes, 16 Unmittelbar angrenzend<br />
erstrecken sich Siedlungsflächen. Das gesamte Bebauungspiangebiet liegt bereits heute innerhalb<br />
des besiedelten Bereiches bzw. innerhalb der 50 m Entfernung dazu. Das Kompensationserfordernis<br />
ist aufgrund dieses Umstandes um den Faktor 0,75 zu senken»<br />
Der voliständige Kompensationsbedarf ergibt sich aus folgender multiplikativen Verknüpfung:<br />
Ermittelte Fläche Kompensationserfordernis Kompensationsdes<br />
betroffenen x + Versiegelungsfaktor = flächenäquivalent<br />
Biotoptyps x Freiraumbeeinträchtigungsfaktor (Bedarf)<br />
Unter Berücksichtigung der bisherigen Ausführungen ergibt sich insgesamt der Sockelbetrag für die<br />
multifunktionale Kompensation. Die folgenden Tabellen 5a und b weisen die Wertbilanzierung für den<br />
Bestand aus. Die Kompensationsmaßnahmen sind in der Tabelle 6 bewertet.<br />
5.2 Bewertung der Kompensationsmaßnahmen<br />
Die Gartenflächen der Wohngebiete sind aufgrund der getroffenen Festsetzungen zur Anpflanzung<br />
von Bäumen und Sträuchern vergleichsweise hoch (Kompensationsfaktor 0,8) bewertet.<br />
Der Erhalt und die Ergänzung von Strukturelementen der Landschaft wie z.B. Alleen, Baumreihen,<br />
Feldgehölzen, Hecken sind erklärtes Ziel für die Landschaft laut Gutachtlicher Landschaftsrahmenplan<br />
(vgl. Kap. 2.4). Die Anpflanzungen der Hecken aIs Kompensationsmaßnahmen werden<br />
daher mit dem mittleren Wert der nach Anlage 11 angegebenen Spanne (Wertstufe 2) angenommen.<br />
18 in den Kompensationsfaktor wird der Ausgangswert mit 0,4 mit eingerechnet, er beträgt<br />
daher 2,4. für diesen Wert sprechen außerdem die Artenzusammensetzung mit standort;<br />
heimischen Arten und einem hohen Anteil stacheliger bzw. dorniger Sträucher von hohem Wert<br />
für den Vogelschutz. Die Plazierung der Heckenpflanzung erfolgt am Rand des Spielplatzes bzw.<br />
des bestehenden Siedlungsraumes.<br />
Weiterhin stehen angrenzend an die neu zu gestaltende Dorfstraße zwei Gemeindegrundstücke<br />
für Ausgleichsmaßnahmen zur Verfügung. Es sind die Flurstücke 3 und 46 teilweise, Flur 3, Gemarkung<br />
Rambin. An die vorhandene Kastanienbaumreihe soll hier auf einer Länge von 64 m im<br />
Bereich zwischen zwei Zufahrten angeschlossen werden. In einem Baumabstand von 10 m untereinander<br />
können 6 Kastanien Hochstamm, StU 18/20 gepflanzt werden. Die Baumreihe ist zur<br />
Wertsteigerung mit Gehölzgruppen zu ergänzen. Die hinter der geplanten Baumreihe stehenden<br />
und teilweise in die Baumreihe hineinragenden Garagen können mittels der Siedlungshecke<br />
kurzfristig kaschiert werden. Langfristig wird dle hecke dem sich ausdehnenden Kronentraufbereich<br />
der Kastanien weichen. Da hinter und unter den Kastanien keine Gärten oder Wohngebäude<br />
gelegen sind ist eine zu starke Verschattung durch die Bäume nicht zu befürchten. Die bilanzierte<br />
Kompensationsfläche wird als 5 m breiter Streifen angenommen, wobei die Kronen über die Versickerungsmulde<br />
und den Bankettstreifen der Dorfstraße und teilweise auch 2 Garagen ragen.<br />
Die Pflanzung der Sträucher ist für diese Bereiche ausgenommen.<br />
Weitere Kompensationsmaßnahmen sind eine 2 reihige, 85 m lange Heckenpflanzung auf dem<br />
Flurstück 98/3, Flur 3 der Gemarkung Rambin an der südlichen und in Teilen an der westlichen<br />
und östlichen Grundstücksorenze. Das Grundstück befindet sich am Siedlungsrand nahe der<br />
Bahnaniagen. Das Gehölz steht in Verbindung zur freien Landschaft und wird daher ebenso wie<br />
die Hecke am Spielplatz mit einer Wertsteigerung von 2,0 bewertet.<br />
LUNG 1999: Hinweise zur Einoriffsregelung, Anlage 10, Tabelle 2<br />
LAUN 1996:Gutachtlicher Landschaftsrahrnenplan der Planungsregion Vorpommern, Karte 15<br />
17 LUNG 1999: Anlage 10, S. 97, Tabelle 4 und 5<br />
10 LUNG 1999: Anlage 10, S. 104 f.<br />
BÜRO BLAU 13
(..emeince Kambin<br />
Landschaftsplanerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 5<br />
Der Vergleich der Flächenäquivalente zeigt nur eine geringe Abweichung. Das Flächenäquivalent des<br />
Totalverlustes und das des Funktionsverlustes ergibt zusammen einen Verlust von 8.769. Über die<br />
Kompensationsmaßnahmen wird ein Flächenäquivalent von 8.749 erreicht Es kann daher davon<br />
ausgegangen werden, dass der Eingriff über die Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen wird.<br />
Verlellungsrnaßstah für dle Kornponsationsrnaßnahmen auf den Samrnelausgleichsflächen außerhalb<br />
des Plangebietes und die Baumpflanzungen entlang der Planstraße ist die überbaubare Grundstücksfläche.<br />
5.3 Kosten der Kompensationsmaßnahmen<br />
Die Grobkosten für die Sammelausgleichsmaßnahmen umfassen die Herstellung einschließlich bo-.<br />
denverbessernder Maßnahmen und Entwicklungspflege für 2 Jahre sowie die Planungskosten bis zur<br />
Baubetreuung. Die Preise verstehen sich einschließlich der derzeit gültigen Mehrwertsteuer von<br />
16 Prozent.<br />
- Pflanzung Rotdorn Planstraße A<br />
Rotdornbäume 13 Stück ä 900 EUR: gesamt 11.700 EUR<br />
- Pflanzung Spielplatz<br />
6 reihige Strauchpflanzung 360 qm, 15 EUR/qm: gesamt 5.400 EUR<br />
100 m Schutzzaun 12 EUR/m: gesamt 1.200 EUR<br />
- Pflanzung Dorfstraße<br />
Baumreihe Kastanien 6 Stück ä 700 EUR: gesamt 4.200 EUR<br />
Strauchpflanzung 100 qm, 15 .EUR /qrn: gesamt 1.500 EUR<br />
- Pflanzung 2-reihige Hecke beim Museum<br />
170 qm, 15 EUR/qm: gesamt 2.550 EUR<br />
Im Zuge der Planung der Kompensationsmaßnahmen werden die Kosten präzisiert Anhand der genaueren<br />
Abgrenzung der Pflanzflächen' und der konkreter bestimmten Mengenpreise erfolgt dann<br />
eine Kostenberechnung nach DIN 276.<br />
BÜRO BLAU 14
Gemeinde Rambin<br />
Landschaftsplanerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 5<br />
Tab. 5a: Eingrifts-/Ausgleichsbilanzierung Arten- und Lebensräurne, Totalverlust<br />
Konkretisiertes bioloptypbezogenes<br />
Kompensationserfordernis<br />
Ermittelte<br />
=<br />
Gesamt- Kompensationserfordemis +<br />
fläche des davon Fläche Kompen- • Freiraum- Zuschlag Versiegelung x Kompensationsbetrof<br />
fenen mit Total- sations- Zuschlag beeinträch- Freiraum- flächenäquivalent •<br />
Totalveriust Biotoptyps verlust • Wertstufe erfordernis Versiegelung tigungsfaktor beeinträchtigungsfaktor = (Bedarf)<br />
1. Intensivgrünland (GIM) 7325 2747 0 0,5 • 0,5 0,75 0,8 2.060<br />
2. Nutzgarten (PGN) 3982 1493 0 0,8 0,5 0,75 1,0 1.456<br />
3. Siedlungsgehölz aus nichtheimischen Baumarten (P\NY) 572 215 1 1,5 0,5 0,75 1,5 322<br />
4. Siedlungsgebüsch aus heimischen Gehölzarten'(PHX) 186 1 1,0 0,5 0,75 1,1<br />
5. Siedlungshecke aus heimischen GehölZarten (PHZ) 150 1 1,5 0,5 0,75 1,5<br />
6. Siedlungshecke aus nicht-heimischen Gehölzarten (PHVV) 37 14 1 1,0 0,5 0,75 1,1 16<br />
7. Sonstige Grünanlage mit Altbäumen (PSA) 417 • 156 2 3 0,5 0,75 2,6 410<br />
8. Älterer Einzelbaum (BBA) Pappel an der Strag.e Am Sportpla 40 . 15 2 2 0,5 0,75 1,9 28<br />
9. Jüngerer Einzelbaum (BBJ) Obst 50 • 19 1 1,5 0,5 0,75 1,5 28<br />
10. offener Boden 600 225 0 0,1 0,75 0,1 17<br />
11. Lagerplatz (PEU) 1026 385 0 0,2 0,75 0,2 58<br />
12. Bebauung 173 65 0 0 0,75 -<br />
13. Sonstige Grünanlage ohne Altbäume (RSJ) 12;f0 0 0 0,4 0,5 0,75 0,7<br />
Gesamt 15708 3.984<br />
Kursiv gesetzte Zahlen sind nicht in die Summe eingerechnet.<br />
BÜRO BLAU<br />
15
Gemeinde Rambin<br />
;<br />
Landschaftsplanerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 5<br />
Tab. 5b: Eingi iffs-/Ausgleichsbilanzierung Arten- und Lebensräurne, Funktionsverlust<br />
Konkretisleites biotoptypbezogenes<br />
Kompensationserfordernis<br />
Ermittelte<br />
=<br />
Fläche das davon Fläche Kompen- kein Freiraum- Kompensationserfordemis x Kompensationsbetroffenen<br />
mit Funktions- sations- Zuschlag beeinträch- Freiraum- flächenäquivalent<br />
Funktionsverlust Blotoptyps verlust Wertstufe erfordernis Versiegelung tigungsfaktor beeinträchtigungsfaktor = (Bedarf)<br />
1. Intensivgrünland (GIM) 7325 4578 0 0,5 0,75 0,4 1.717<br />
2. Nutzgarten (PGN) 3982 2489 0 0,8 0,75 0,6 1.493<br />
.<br />
3. Siedlungsgehölz aus nichtheimischen Baumarten (PWY) 572 358 1 1,5 0,75 1,1 402<br />
4. Siediungsgebüsch aus heimischen Gehölzarten (PHX) 186 1 1 0,75 0,8 -<br />
5. Siedlungshecke aus heimischen Gehölzarten (PHZ) 150 1 1,5 0,75 1,1 -<br />
6. Siedlungshecke aus nichl-heirnischen Gehölzarten (PHW) 37 23 1 1 0,75 0,8 17<br />
7. Sonstige Grünanlage mit Altbäumen (PSA) 417 261 2 3 0,75 2,3 586<br />
8. Älterer Einzelbaum (BBA) Pappel an der Straße Am Sportpla 40 25 2 2 0,75 1,5 38<br />
9. Jüngerer Einzelbaum (BBJ) Obst 50 31 1 1,5 0,75 1,1 35<br />
10. ofFener Boden 600 375 0 0,1 0,75 0,1 ' 28<br />
11. Lagerplatz (PEU) 1026 641 0 0,2 0,75 0,2 96<br />
12. Behauung 173 103 0 0 0,75<br />
13. Sonstige Grünanlage ohne Altbäurne (PSJ) .1240 1240 0 0,4 0,75 0,3 372<br />
Gesamt 15708 4.785<br />
Gesamtverlust 8.769<br />
Kursiv gesetzte Zahlen sind nicht in die Summe eingerechnet.<br />
BURO BLAU<br />
16
Gemeinde Rambin<br />
Landschaftsplanerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 5<br />
Tab. 6: Kompensationsmaßnahmen<br />
Errnittelte<br />
Fläche des<br />
Biotoptyps<br />
Bebauungsplan Nr. 5<br />
Bebaubare Wohnbaufläche 5085 0,0 0,75 -<br />
Gartenfläche WA 1, 62,5 % 4092 0,0 0,8 0,75 2.455<br />
Gartenfläche WA 2, 62,5 % 4383 0,0 0,8 0,75 2.630<br />
Versiegelte Verkehrsfläche Planstraßen 750 0,0 0,75 -<br />
Unversiegelte Verkehrsfläche Planstraßen 158 0,0 0,1 0,75 12<br />
13 Straßenbäume, Kronenfläche 9 qrn 117 2,0 2,0 0,75 176<br />
Spielplatz<br />
Anpflanzungsflächen von Heistern, Sträuchern und sonstiger<br />
Bepflanzung, 18 m breit, davon Saum 2x5 m 1240 2,0 2,4 0,75 2.232<br />
15708<br />
Weitere Maßnahmen<br />
Kastanienreihe STU 18/20 Dorrstraße 64 m lang einzelne<br />
Strauchzwischenpflanzungen 320 2,0 2,0 0,75 480<br />
Heckenpflanzung Museum, 2reihig, 4 m Saum 510 2,0 2,0 0,75 765<br />
Wertstufe<br />
gemäß<br />
Anlage 11<br />
Kornpensatio<br />
nsfaktor /<br />
Wertsteigeru<br />
ng<br />
Freiraumbeeinträchtigungsfaktor<br />
= Flächenäquivalent<br />
8.749<br />
BÜRO BLAU