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Bebauungsplanentwurf N. 5 der Gemeinde Rambin<br />

„ Wohngebiet Boddenblick "<br />

Begründung zum Bebauungsplan Nr. 5 der Gemeinde Rambin<br />

„ Wohngebiet Boddenblick "<br />

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Auftragnehmer:<br />

Architckturbüro<br />

Dipl. Ing. Astrid Mcicr<br />

Darfstr. 233, 13442 Krummcnhagcn<br />

Bearbeitung :<br />

Dipl.-Ing. Astrid Meier<br />

Dipl.-Ing. Frank Rotheiler<br />

03.04.2003<br />

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REIS


Bebauungsplanentwurf N. 5 der Gemeinde Rambin<br />

„ Wohngebiet Boddenblick "<br />

INHALTSVERZEICHNIS ZUR BEGRÜNDUNG<br />

1. Erfordernis und Anlaß<br />

2. Lage und Abgrenzung<br />

3. Übergeordnete Planungen und planungsrechtliche<br />

Ausgangsbedingungen<br />

S. 4<br />

S. 4<br />

S. 4<br />

4. Städtebauliche Ausgangssituation<br />

4.1 Derzeitige Nutzung des Plangebietes<br />

4.2 Soziale Infrastruktur<br />

4.3 Natur und Landschaft<br />

4.4 Verkehr<br />

4.4.1 Motorisierter Individualverkehr<br />

4.4.2 Öffentlicher Personennahverkehr<br />

4.5 Technische Infrastruktur<br />

4.6 Immissionen<br />

4.7 Altlasten<br />

5. Inhalt des Bebauungsplanes<br />

5.1 städtebauliche Entwurf<br />

5.2 Anzahl der Wohnungen und Einwohner<br />

5.3 Festsetzungen zur Bebauung<br />

5.3.1 Art und Maß der baulichen Nutzung<br />

5.3.2 Bauweise<br />

5.3.3 Überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen,<br />

Stellung der baulichen Anlagen<br />

5.3.4 Private Stellplätze, Carports und Garagen sowie Nebenanlagen<br />

5.4 Örtliche Bauvorschriften<br />

5.5 Soziale Infrastruktur, Freiraumversorgung<br />

5.6 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur<br />

und Landschaft, Bepflanzungs- und Erhaltungsgebot<br />

5.6.1 öffentliche Flächen des Geltungsbereiches<br />

5.6.2 Erhaltungs- und Bepflanzungsgebot auf privaten Flächen<br />

5.6.3 Sammelausgleichsflächen<br />

5.6.4 Pflanzenliste<br />

5.7 Verkehrserschließung<br />

5.8 Ver- und Entsorgung<br />

Architekturbüro Astrid Meier<br />

S. 5<br />

S. 5<br />

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S. 6<br />

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S. 6<br />

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S. 7<br />

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S. 8<br />

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S. 9<br />

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S. 10<br />

S. 10<br />

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S. 11<br />

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S. 12<br />

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S. 13<br />

S. 13<br />

2


Bebauungsplanentwurf N. 5 der Gemeinde Rambin<br />

„ Wohngebiet Boddenblick "<br />

6. Maßnahmen zur Planrealisierung<br />

7. Bisheriger und geplanter Verfahrensverlauf<br />

8. Rechtsgrundlagen<br />

9. Hinweise<br />

S. 15<br />

S. 15<br />

S. 15<br />

S. 16<br />

Landschaftsplanerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 5<br />

der Gemeinde Rambin „ Wohngebiet Boddenblick "<br />

Anhang<br />

Architekturbüro Astrid Meier 3


Bebauungsplanentwurf N. 5 der Gemeinde Rambin<br />

„ Wohngebiet Boddenblick "<br />

1. Erfordernis und Anlaß<br />

Der Aufstellungsbeschluß zum Bebauungsplan Nr. 5 wurde am 23.08.2001 durch die Gemeindevertreter<br />

gefaßt.<br />

Ziel des Bebauungsplanes ist es, weitere Flächen für den Wohnungsbau zu schaffen. Gegenwärtig<br />

sind die erschlossenen Wohngebiete fast vollständig bebaut und die Flächenreserven für den Wohnungsbau<br />

des Ortes weitgehend erschöpft Die Nachfrage nach Eigenheimbaubauplätzen besteht<br />

aber nach wie vor, da im Vergleich zu den Altbundesländern immer noch ein Nachholebedarf vorhanden<br />

ist. Für die weitere Entwicklung des Ortes Rambin sind daher weitere Wohnbauflächen nötig, um<br />

dem Nachwuchs Möglichkeiten zum Bauen zu bieten und eine Abwanderung zu vermeiden.<br />

Die im Bebauungsplan einbezogenen Flächen wurden in dem Flächennutzungsplan bereits als Wohnbauland<br />

ausgewiesen. Die größte zusammenhängende Fläche des Bebauungsplangebietes, die Flurstücke<br />

2/10 und 2/11 der Flur 4, gehören den Familien Lange und Stark aus Rambin, die für diese<br />

Fläche als Investoren fungieren. Von den geplanten 12 Bauplätzen auf diesen Flurstücken sollen<br />

allein 4 Bauplätze für die Kinder der Investoren entstehen. Ein städtebaulicher Vertrag für die Erschließung<br />

dieses Gebietes wurde bereits mit der Gemeinde geschlossen. Für die angrenzenden Flurstücke<br />

38/1- 3 der Flur 3, ehemals Eigentum der Erbengemeinschaft Engelbrecht, und weitere Grundstücke,<br />

die im Besitz der Gemeinde und anderer Personen sind, besteht ebenfalls das Interesse an einer<br />

Erschließung als Wohnbauland.<br />

2. Lage und Aborenzung<br />

Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 5 liegt im Norden von Rambin. Das Quartier, in dem das<br />

Bebauungsplangebiet liegt, wird im Norden durch die Straße " Am Sportplatz ", im Osten durch die<br />

Neue Straße, im Süden durch die Dorf- und die Schulstraße und im <strong>West</strong>en durch die Strandstraße<br />

gebildet.<br />

Der genaue Geltungsbereich ist der Planzeichnung A und dem Übersichtsblatt auf der Titelseite zu<br />

entnehmen. Die Grenze des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 5 schließt an den Geltungsbereich<br />

der 1998 genehmigten Klarstellungssatzung an. Da zum Zeitpunkt der Bearbeitung der Klarstellungssatzung<br />

das bestehende Gebäude auf dem Flurstück 38/1 noch nicht erweitert war, der Geltungsbereich<br />

aber am Gebäude entlang führte, verläuft die Grenze des Geltungsbereiches des<br />

Bebauungsplanes durch das Gebäude.<br />

Innerhalb des Geltungsbereiches liegen die Flurstücke 2/10 und 2/11 der Flur 4 vollständig, die Flurstücke<br />

38/3 und Teile der Flurstücke 38/1, 38/2, 39, 40/1, 40/6, 41 und 42 der Flur 3, Gemarkung<br />

Rambin.<br />

3. Übergeordnete Planunclen und planungsrechtliche Ausgangsbedinqungen<br />

Die Gemeinde Rambin gehört verwaltungsmäßig zum <strong>Amt</strong> Südwest- <strong>Rügen</strong>. Zur Gemeinde Rambin<br />

gehören neben Rambin die Orte Bessin, Gurvitz, Breesen, Grabitz, Giesendorf, Drammendorf,<br />

Götemitz, Rothenkirchen, Sellentin und Kasselvitz. Rambin liegt als Gemeindezentrum zentral<br />

zwischen den Ortschaften, die teilweise sehr klein sind.<br />

Als zentral gelegener Ort der Gemeinde erfüllt Rambin gesellschaftliche und kulturelle Funktionen,<br />

sowie Versorgungsfunktionen für die Bevölkerung von Rambin und des Umlandes. Eine Konzentration<br />

von Dienstleistungsfirmen, Handwerkern, Arztpraxen, Einkaufsmöglichkeiten u.a. ist hier neben der<br />

Schule, der Kindereinrichtung, Jugendclub und der Kirche vorhanden. Diese Einrichtungen sind durch<br />

die Bundesbahn und die B 96 gut angeschlossen und erreichbar.<br />

Architekturbüro Astrid Meier 4


Bebauungsplanentwurf N. 5 der Gemeinde Rambin<br />

„ Wohngebiet Boddenblick "<br />

Die vorhandene Infrastruktur ist für eine weitere Ansiedlung von Bewohnern attraktiv und sollte durch<br />

eine Konzentration des Wohnungsbaues in Rambin in ihrem Bestand gesichert werden.<br />

In dem genehmigten Flächennutzungsplan der Gemeinde Rambin ist die Fläche des Bebauungsplangebietes<br />

als Wohnbaufläche ausgewiesen. Der Bebauungsplan Nr. 5 wird demnach aus dem<br />

Flächennutzungsplan entwickelt.<br />

Für den Ortsteil Rambin existiert eine Klarstellungssatzung mit Abrundung und erweiterter Abrundung,<br />

die am 24.06.1998 durch den Landkreis genehmigt wurde. Danach liegt der Geltungsbereich des<br />

Bebauungsplanes Nr. 5 gegenwärtig im Außenbereich.<br />

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist auf Grund des relativ kleinen Plangebietes und der geringen<br />

Grundflächenzahl entsprechend des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung ( UVPG ) nicht<br />

notwendig.<br />

4. Städtebauliche Ausgangssituation<br />

4.1 Derzeitige Nutzung des Plangebietes<br />

Der überwiegende Teil des Bebauungsplangebietes, die Flurstücke 2/10 und 2/11 der Flur 4, ist<br />

gegenwärtig Wiesenland. <strong>West</strong>lich wird die Wiese durch eine vorhandene Grenzbepflanzung ( Birken,<br />

Tannen und einem gemischten Gehölzstreifen) abgeschlossen. Die an diese Grenzbepflanzung im<br />

<strong>West</strong>en anschließenden Flurstücke sind ebenfalls Bestandteil des Plangebietes. Die teilweise tiefreichenden<br />

Grundstücke der hier angrenzenden Wohnhäuser sollen für den Wohnungsbau erschlossen<br />

werden. Diese Flächen werden gegenwärtig als Gartenland, teilweise für Obstbäume genutzt.<br />

4.2 Soziale Infrastruktur und Freiflächenversorgung<br />

In Rambin befindet sich eine kombinierte Haupt- und Grundschule, jeweils 1-zügig. Diese kann weitere<br />

Schüler aufnehmen. Angrenzend an die Schule befindet sich der Sportplatz. Die Kindertagesstätte<br />

befindet sich in der Strandstraße in unmittelbarer Nähe.<br />

Als Freiflächen stehen angrenzend an das Gebiet, nördlich der Straße „ Am Sportplatz", ein Landschaftsspielplatz<br />

und Wiesen zur Verfügung, die ebenfalls zeitweise für Sportzwecke genutzt werden.<br />

Als weitere Freifläche ist der Klosterpark am östlichen Ortsrand vorhanden.<br />

4.3 Natur und Landschaft<br />

Das Plangebiet ist im größten Teil durch eine zusammenhängende, größer, bewirtschaftete Wiesenfläche<br />

ohne nennenswerte Höhendifferenzen gekennzeichnet. Die.Wiese reicht tief in das Dorf hinein,<br />

fast bis zum Dorfzentrum. Weiterer Bewuchs und Feuchtgebiete sind auf der Wiese nicht vorhanden.<br />

Bäume und Heckenpflanzungen befinden sich, wie beschrieben, nur an der westlichen Grenze. An der<br />

südlichen Grenze sind kleinere Fichten vorhanden.<br />

Die ebenfalls einbezogenen Flächen, westlich an die Wiese anschließend, werden als Gärten<br />

genutzt.<br />

Eingetragene geschützte Bäume oder Biotopflächen sind nicht vorhanden. Im Flurstück 41 der Flur 3,<br />

auf dem Freigelände der Kindereinrichtung, befinden sich mehrere große Laubbäume, u.a. Kastanienund<br />

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als gcschütztc Daumo. Weitere Bäume, zumeist Nadelbäume und Birken, die unter die Verordnung<br />

fallen, sind am nördlichen Rand des Flurstückes 38 der Flur 3 vör<br />

Architekturbüro Astrid Meier<br />

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Bebauungsplanentwurf N. 5 der Gemeinde Rambin<br />

„ Wohngebiet Boddenblick "<br />

Weiterführende Angaben zum Bestand von Natur und Landschaft werden in dem landschaftsplanerischen<br />

Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 5 im Anhang der Begründung erläutert.<br />

4.4 Verkehr<br />

4.4.1 Motorisierter Individualverkehr (MIV)<br />

Die äußere verkehrliche Erschließung für das Gebiet erfolgt von der Bundesstraße B 96 aus über die<br />

Dorfstraße, die Strandstraße, die Neue Straße und der Straße „Am Sportplatz" .<br />

Die alten Dorfstraßen sind gegenwärtig in einem schlechten technischen Zustand. Eine Erschließung<br />

über die neu ausgebaute Grabitzer Straße und Strandstraße ist ebenfalls möglich. Die Erneuerung der<br />

alten Straßen ist geplant. Die Neugestaltung und Sanierung der Dorfstraße wurde bereits im vergangenen<br />

Jahr durchgeführt.<br />

Da die Anzahl der geplanten Parzellen mit ca. 21 Wohneinheiten nicht sehr groß ist, wird sich das<br />

Verkehrsaufkommen nur geringfügig erhöhen.<br />

4.4.2 Öffentlicher Personennahverkehr<br />

Rambin ist durch Haltestellen im Ort an den Busverkehr angeschlossen.<br />

4.5 Technische Infrastruktur<br />

Das geplante Wohngebiet kann durch die örtlich vorhandenen Versorgungsleitungen erschlossen<br />

werden, deren Dimensionierung für die hinzukommende Bebauung teilweise angepaßt werden muß.<br />

Als Schmutzwasserleitung ist in der Straße „ Am Sportplatz " eine Druckleitung und in der Strandstraße<br />

ein Freispiegelkanal vorhanden. Als Anschlusspunkte stehen der Freispiegelsammler in der<br />

Strandstraße und das Pumpwerk 2 in der Straße „ Am Sportplatz " zur Verfügung.<br />

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist in dem Plangebiet keine Regenwasserleitung vorhanden. Für das<br />

künftige Wohngebiet erfolgt in Teilbereichen eine Leitungsverlegung für die Regenwasserableitung, in<br />

Teilbereichen erfolgt eine Verrieselung des Regenwassers. ( Siehe Pkt. 5.8)<br />

Anschlußpunkte an die Wasserleitung befinden sich in der Strandstraße / Rosenweg und in der<br />

Strandstraße Höhe Einbindung der Straße „ Am Sportplatz ". Die Versorgung mit Trinkwasser erfolgt<br />

über beide Anschlußpunkte.<br />

Die Versorgung mit Löschwasser ist über Regenwasserrückhaltung in der vorhandenen, umzunutzenden<br />

Klärgrube an der Straße „ Am Sportplatz " und durch Entnahme aus dem nahegelegenen<br />

Teich sicherzustellen.<br />

Die Versorgung mit Erdgas erfolgt gemäß Konzessionsvertrag durch die EWE AG Bergen. In der<br />

Strandstraße und in der Straße „ Am Sportplatz " befinden sich EYdgasleitungen, an die die neu zu<br />

verlegenden Gasversorgungsleitungen für die Planstraße A und für die Privatstraßen anschließen.<br />

Die Versorgung des Gebietes mit Elektroenergie durch die E.dis sowie mit Telekommunikationsleitungen<br />

durch die Deutsche Telekom AG erfolgt ebenso. Die vorhandene E-Leitung an der südlichen<br />

Grenze der Flurstücke 2/10 und 2/11 wird dabei künftig fortfallen. ( Siehe Pkt. 5.8)<br />

Für die Versorgung des Gebietes über Anschlußpunkte in der Strandstraße (Wasser, Gas, Telekom ),<br />

sowie den Anschluß an die Schmutzwasserleitung und den vorhandenen Regenwasserkanal in der<br />

Straße „ Am Sportplatz ", muß die Straße „ Am Sportplatz" aufgenommen und im Anschluß an die<br />

Arbeiten wiederhergestellt werden.<br />

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Bebauungsplanentwurf N. 5 der Gemeinde Rambin<br />

„ Wohngebiet Boddenblick "<br />

4.6 Immissionen<br />

Eine schalltechnische Untersuchung des Bebauungsplangebietes Nr. 5 liegt nicht vor.<br />

Auf Grund der Lage des Bebauungsplangebietes am nördlichen Rand von Rambin, umgeben an 3<br />

Seiten von Wohnbebauung und an der nördlichen Seite durch Kleingärten und Wiesen, ist hier nicht<br />

mit einer Lärmbelästigung zu rechnen.<br />

Der Straßen- oder Bahnverkehr befindet sich in ausreichender Entfernung. Durch die geplante Umverlegung<br />

und Neubau der Bundesstraße B 96 im Bereich Rambin wird sich die Lärmbelastung des Ortes<br />

verbessern.<br />

Nördlich des Planungsgebietes auf der anderen Straßenseite schließt der Landschaftsspielplatz an.<br />

Der bereits vorhandene Spielplatz liegt in unmittelbarer Nachbarschaft zu den bereits bestehenden,<br />

in den letzten Jahren entstandenen Wohngebieten und dem geplanten Wohngebiet. Die relative Nähe<br />

ist für die Nutzung durch die Kinder und die notwendige Beaufsichtigung durch die Eltern wichtig. Hieraus<br />

eventuell entstehende Lärmbelästigungen für die Wohnbebauung sind entsprechend mehrerer<br />

Grundsatzurteile des Bundesverwaltungsgerichtes hinzunehmen.<br />

Nordöstlich des Planungsgebietes an der Straße „ Am Sportplatz ", gegenüber der Schule, befinden<br />

sich Wiesen, die zeitweise als Sport- und Bolzplatz genutzt werden. Entsprechend der DIN 4109 gilt<br />

für Sportstätten allgemein ohne Abstand ein Schallpegel von 55 dB. Dies entspricht dem Lärmpegel I,<br />

dem alle üblichen Außenwandkonstruktionen ohne Probleme entsprechen. Rechtlich gilt Gleiches wie<br />

bereits zum Spielplatz erläutert.<br />

4.7 Altlasten und Baugrund<br />

Bisher sind keine Flächen bekannt, deren Böden mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind.<br />

Im Planungsgebiet steht eine generelle Baugrundschichtung von Mutterboden, Sanden, Geschiebelehm<br />

und Geschiebemergel an. Die Mächtigkeit der Sande und des Geschiebelehms ist unterschiedlich.<br />

Teilweise ist die Konsistenz des Geschiebelehms breiig, ebenso die des Geschiebemergels.<br />

Das Grund- und Schichtenwasser liegt zwischen 1,35 m und 2,50 m unter Oberkante Gelände. Die<br />

Wasserstände unterliegen größeren jahreszeitlichen Schwankungen und können bis auf 0,80 m unter<br />

Oberkante Gelände ansteigen.<br />

Auf Grund der vorgefundenen Baugrundverhältnisse sollte auf eine Unterkellerung der zukünftigen<br />

Häuser verzichtet werden. Es wird generell eine flächige Gründung empfohlen.<br />

Bei der Herstellung der Leitungsgräben sind erhöhte Aufwendungen zu erwarten. Die Leitungsgräben<br />

sind mittels Verbau zu sichern. Es wird eine Kombination von offener und geschlossener<br />

Wasserhaltung erforderlich werden.<br />

Bodendenkmale sind nicht bekannt. Das Gebiet ist nicht von Trinkwasserschutzgebieten berührt.<br />

5. Inhalt des Bebauunqsplanes<br />

5.1 Der städtebauliche Entwurf<br />

Das Bebauungsplangebiet gliedert sich in 2 unterteilte Bereiche. Der größte zusammenhängende<br />

Bereich WA 1 entsteht auf der z.Zt. vorhandenen Wiese. Diese wird westlich begrenzt durch die<br />

Baumreihe und den zu schützenden Gehölzstreifen. Diese Baumreihe grenzt städtebaulich das Gebiet<br />

WA 1 zur vorhandenen Wohnbebauung entlang der Strandstraße und der geplanten Bebauung WA 2<br />

ab. Im Osten des Bereiches befindet sich eine Eigenheimsiedlung aus den 70er Jahren.<br />

Der städtebauliche Entwurf sieht eine separate Erschließung des Gebietes WA 1 durch eine Stichstraße<br />

mit Wendekreis von der Straße„ Am Sportplatz " vor. Die Erschließung über eine Weiterführung<br />

der Wohngebietsstraßen der östlich gelegenen Eigenheimsiedlung wurde auf Grund der geringen<br />

Straßenbreite nicht in Erwägung gezogen. Dies würde außerdem zu einer Verschlechterung der<br />

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Bebauungsplanentwurf N. 5 der Gemeinde Rambin<br />

„ Wohngebiet Boddenblick "<br />

Wohnsituation der vorhandenen Eigenheimsiedlung, ungünstigen Grundstückszuschnitten und<br />

höheren Erschließungskosten führen. Des weiteren ist der notwendige Kurvenradius für die Versorgungs-<br />

und Müllfahrzeuge hier nicht realisierbar.<br />

Weitere Baugrundstücke sollen im Allgemeinem Wohngebiet WA 2 entlang der Straße „ Am Sportplatz"<br />

und der Strandstraße entstehen, sowie über 2 geplante Privatstraßen im Hinterland der<br />

vorhandenen Wohnbebauung der Strandstraße.<br />

Für die Bereiche WA 1 und WA 2 wurde nur für die an den Quartierstraßen angrenzenden Baugrundstücke<br />

die Firstrichtung vorgegeben, um die Gestaltungsfreiheit der künftigen Bewohner und die<br />

Nutzung regenerativer Energien ( Solarenergie, Photovoltaik ) zu ermöglichen.<br />

Entsprechend den Empfehlungen von Herrn Krüger vom <strong>Amt</strong> für Raumordnung und Landesplanung<br />

Greifswald zur Bebauungsdichte wurde der Bebauungsplan überarbeitet und erneut ausgelegt. Nach<br />

der durchgeführten Abstimmung wurde die Bebauungsdichtedurch die Festsetzung von Einzelhäusern<br />

mit beschränkter Wohnungsanzahl reduziert, Beherbergungsbetriebe wurden ausgeschlossen.<br />

Die Bebauung mit Einzelhäusern entspricht dem Charakter der umgebenden Bebauung. Für eine<br />

Bebauung mit Doppel- oder Reihenhäusern besteht keine bzw. nur eine geringfügige Nachfrage.<br />

5.2 Anzahl der Wohnungen und Einwohner<br />

In den Wohngebieten WA 1 und 2 entstehen ca. 21 Wohnungen in Einzelhäusern. Zusätzlich sind<br />

einige Einliegerwohnungen wahrscheinlich. Gesamtzahl ca. 25 Wohneinheiten.<br />

In dem Wohngebiet werden überwiegend Familien einziehen, so daß man von einem durchschnittlichen<br />

Belegungsgrad von 2,5 Einwohnern pro Wohnung ausgehen kann. In dem neuen Wohngebiet<br />

werden sich künftig für ca. 60 Einwohnern Rambins die Wohnverhältnisse verbessern.<br />

25 Wohneinheiten mit 2,5 Einwohnern pro Wohnung ca. 60 Einwohner<br />

5.3 Festsetzungen zur Bebauung<br />

5.3.1 Art und Maß der baulichen Nutzung<br />

Tankstellen, Betriebe des Beherbungswesens und Gartenbaubetriebe werden im gesamten Geltungsbereich<br />

des Bebauungsplanes ausgeschlossen, da diese dem Wohncharakter widersprechen. Neben<br />

Wohngebäuden sind auch die im § 4 (2) BauNVO genannten Nutzungen mit dem Ziel einer funktionsgerechten<br />

Mischung gewünscht. Um eine höhere Wohnruhe für das Wohngebiet zu erzielen, sind der<br />

Versorgung des Gebietes dienende Schank- und Speisewirtschaften nur ausnahmsweise zulässig.<br />

In den Allgemeinen Wohngebieten WA 1 und 2 ist die Gebäudehöhe mit maximal 9,00 m und die<br />

Traufhöhe mit max. 3,80 m festgesetzt. Hohe Drempel oder Södkel, die die Gebäudekubatur erheblich<br />

vergrößern, sind damit ausgeschlossen. Gleichzeitig wird durch diese Höhenfestsetzungen die Eingeschossigkeit<br />

eingehalten.<br />

Die Festsetzungen der Höhen beziehen sich auf die Höhe der im Grundstücksbereich anliegenden<br />

Straße, bei ansteigendem bzw. abfallendem Gelände vergrößert bzw. verringert um das Maß des<br />

natürlichen Höhenunterschiedes zur straßenseitigen Gebäudefront. Für die Baufelder der 2. bzw. 3.<br />

Reihe zur öffentlichen Erschließungsstraße gelegen, gelten folgende Bezugspunkte: für die Teilflächen<br />

der Flurstücke 38/3 und 39 der Flur 3 gilt die Straße „ Am Sportplatz " als Bezugspunkt für die<br />

Höhenfestsetzungen, für die Teilflächen der Flurstücke 40/6, 41 und 42 der Flur 3 gilt die Strandstraße<br />

als Bezugspunkt.<br />

Nebenanlagen sind von den Festsetzungen der Traufhöhe generell ausgeschlossen, um die private<br />

Nutzung der Baugrundstücke nicht einzuschränken.<br />

Architekturbüro Astrid Meier 8<br />

Bebauungsplanentwurf N. 5 der Gemeinde Rambin


Bebauungsplanentwurf N. 5 der Gemeinde Rambin<br />

„ Wohngebiet Boddenblick "<br />

Die Grundflächenzahl (GRZ) ist für die geplante Neubebauung mit Einzelhäusern im WA 1 und im<br />

WA 2 mit 0,25 festgesetzt. Damit liegt die Festsetzung der GRZ unter der im Allgemeinen Wohngebiet<br />

nach § 17 Abs. 1 BauNVO höchst zulässigen Grundflächenzahl. Die geringere Grundflächenzahl wirkt<br />

einer zu dichten Bebauung für Einzelhäuser entgegen.<br />

Die Überschreitung der GRZ wird entsprechend BauNVO auf 50 % festgesetzt. Für die im WA 1 und<br />

WA 2 geplante Neubebauung beträgt die maximale Grundflächenzahl somit 0,375. Damit wird ein<br />

hoher Gartenanteil von mindestens 62,5 % erzielt. Ein optisch großer Grünanteil ist in der Dorfrandlage<br />

als Übergang zur Landschaft erwünscht.<br />

Für die Grundstücke wurden Mindestgrundstücksgröße von 480 m 2 festgelegt. Mit dieser Festsetzung<br />

wird der offene Gebietscharakter sichergestellt. Die Beschattung der Nachbargrundstücke wird<br />

eingeschränkt.<br />

5.3.2 Bauweise<br />

Die Bebauung des Planbereiches erfolgt in offener Bauweise. Es sind nur Einzelhäuser zulässig mit<br />

max. 2 Wohneinheiten.<br />

Die Möglichkeit der Schaffung von Einliegerwohnungen sollen ggf. die Finanzierung des Hausbaues<br />

sicherstellen und sozialen Aspekten dienen, wie dem Mehrgenerations-Wohnen.<br />

5.3.3 Überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen, Stellung der baulichen<br />

Anlagen<br />

In dem Allgemeinen Wohngebiet WA 1 wurde die Baugrenze zur Erschließungsstraße in einem<br />

Abstand von 3,50 m zur Begrenzungslinie der Verkehrsfläche festgesetzt. Damit ist ein Mindestmaß<br />

an Vorgartentiefe garantiert. Zum Nachbarschaftsschutz ist die Bebauungstiefe über eine zweite<br />

Baugrenze festgesetzt. So verbleibt zwischen der überbaubaren Fläche und der rückseitigen Grenze<br />

eine nicht überbaubare Fläche. Da hier auch keine Garagen und Stellplätze ( Carports zählen entspr.<br />

der Garagenverordnung M-V zu den offenen Garagen ) zulässig sind, ist eine Störung in den hinteren<br />

Gartenpartien nicht zu erwarten. Sonstige Nebenanlagen z.B. Schuppen werden als nicht störend<br />

eingeschätzt. Der Abstand der Baugrenze zur hinteren Grundstücksgrenze beträgt auf der westlichen<br />

Seite 7,50 m und berücksichtigt hiermit auch den vorhandenen Gehölzstreifen. Auf der östlichen Seite<br />

beträgt der Abstand der Baugrenze 5,00 m. Hier wurde die Nutzung der Gärten in Richtung der<br />

Erschließungsstraße berücksichtigt.<br />

Die Stellung der baulichen Anlagen wurde nur für die straßenseitig gelegenen Grundstücke durch die<br />

Festsetzung der Firstrichtung festgelegt. Damit ist die Nutzung regenerativer Energien z.B. Solartechnik<br />

oder Photovoltaik möglich. Allein die an der Straße „ Am Sportplatz " gelegenen Grundstücke<br />

haben bezug zum Landschaftsraum. Hier ist die Festsetzung der Firstrichtung parallel zum Landschaftsraum<br />

gerechtfertigt.<br />

In dem Allgemeinem Wohngebiet WA 2 wurde die überbaubare Grundstücksfläche ebenfalls durch<br />

eine vordere und hintere Baugrenze eingeschränkt. Die Baufelder berücksichtigt hier ebenso eine<br />

Mindestvorgartentiefe.<br />

Ein ursprünglich auf dem Flurstück 38/1, an der Straße „ Am Sportplatz " gelegen, geplantes Baufeld<br />

wurde nach der durchgeführten Bürgerbeteiligung und dem Widerspruch der Eigentümerfamilie Haase<br />

wieder gestrichen, um die Bebauungsdichte nicht zu erhöhen und die Gartenfläche zu erhalten. Die<br />

Raumkante wird durch die durchgehende geplante Baumreihe erhalten. Um den vorhandenen Erweiterungsbau<br />

wurde zum Bestandsschutz und geringfügiger Erweiterungsmöglichkeit ein Baufeld geplant.<br />

In dem Allgemeinen Wohngebiet WA 2 wurde wie im WA 1 für die straßenseitig gelegenen Baugrundstücke<br />

ebenfalls die Firstrichtung parallel zur Straße festgelegt, um die typische Traufständigkeit des<br />

Straßenbildes zu erhalten.<br />

Architekturbüro Astrid Meier 9


Bebauungsplanentwurf N. 5 der Gemeinde Rambin<br />

„ Wohngebiet Boddenblick "<br />

5.3.4 Private Stellplätze, Carports und Garagen sowie Nebenanlagen<br />

Die Stellplätze, Carports bzw. Garagen sind generell auf den Baugrundstücken vorgesehen. Sie sind<br />

bei der Festlegung der Grundflächen mit 2 Stellplätzen je Baugrundstück berücksichtigt worden.<br />

Im WA 1 ist die Errichtung von Stellplätzen und Garagen nur innerhalb des Baufeldes erlaubt. Damit<br />

ist auch für Garagen und Carports der Mindestabstand zur Begrenzungslinie der Verkehrsfläche einzuhalten<br />

und der hintere Gartenbereich freizuhalten. Der seitliche Abstand von Garagen und Carports<br />

regelt sich nach der Landesbauordnung. Der Charakter der offenen Bauweise wird damit unterstrichen<br />

und die Raumkanten des Straßenraumes werden nicht durch massive Garagenbebauung gestört.<br />

Im WA 2, mit Außnahme des Bereiches an dem geschützten Gehölzstreifen AF 1 und im Bereich der<br />

zu schützenden Einzelbäume gelegen, ist die Errichtung von Garagen, Stellplätzen und Nebenanlagen<br />

auch außerhalb der Baugrenze erlaubt. Damit ist in Einzelfällen eine sinnvollere Grundstücksnutzung<br />

möglich.<br />

Auf Grund der Bodenverhältnisse und des Grundwasserstandes sind Keller, insbesondere Kellergaragen,<br />

kaum mit einem vertretbarem Aufwand zu bauen. Der Einzelfall soll möglich sein, wenn die<br />

konkreten Verhältnisse dies zulassen.<br />

Die Kleintierhaltung kann bei den zu erwartenden Grundstücksgrößen zu Störungen der Nachbarn<br />

führen. Mit der nur ausnahmsweise zulässigen Kleintierhaltung muß dies im Einzelfall geprüft werden,<br />

um Nachbarschaftskonflikte zu vermeiden.<br />

5.4 Örtliche Bauvorschriften<br />

Die neue Wohnbebauung soll innerhalb des Planungsgebietes einen einheitlichen Charakter erhalten.<br />

Die Dachneigung der Einzelhäuser wird deshalb innerhalb der Spanne von 35° bis 45° festgesetzt.<br />

Als Dachformen sind das Satteldach, das Krüppelwalmdach und das Walmdach zulässig. Zulässige<br />

Dachfarben sind rot, rotbraun, braun, anthrazit und grün.<br />

Zäune in einer Höhe von maximal 1,00 m sind zusätzlich zu den Heckenanpflanzungen erlaubt.<br />

Warenautomaten werden im gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes als störend eingestuft.<br />

Ihre Aufstellung ist deshalb innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes nicht zulässig.<br />

Gemäß ortlicher Bauvorschriften dürfen innerhalb des Plangebietes Werbeanlagen eine Größe von<br />

2,0 m 2 nicht überschreiten. Werbeanlagen sind nur an der Stätte der Leistung erlaubt. Mit dieser<br />

Festlegung soll der Wohncharakter des Gebietes optisch nicht gestört werden.<br />

5.5 Soziale Infrastruktur, Freiraumversorgung<br />

Ein Ausbau der sozialen Infrastruktur ist nicht erforderlich. Die Kindereinrichtung und die Schule sind<br />

in der Lage, weitere Kinder aufnehmen zu können.<br />

Wohnungsnahe Grünflächen sind mit dem Landschaftsspielplatz und der u.a. für Sportzwecke genutzten<br />

Wiesen außerhalb des Plangebietes in der Nähe vorhanden. Die Anlage eines gebietseigenen<br />

Spielplatzes ist auf Grund der unmittelbaren Nähe nicht notwendig. Die Größe des vorhandenen Spielplatzes<br />

ist ausreichend. Die Lage des Spielplatzes auf der gegenüberliegenden Straßenseite des<br />

Wohngebietes ist für die Nutzung durch die Kinder und die mögliche Beaufsichtigung durch die Eltern<br />

als günstig einzuschätzen.<br />

Architekturbüro Astrid Meier 10


Bebauungsplanentwurf N. 5 der Gemeinde Rambin<br />

„ Wohngebiet Boddenblick "<br />

5.6 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft,<br />

Bepflanzungs- und Erhaltungsgebote<br />

Wege, Stellplätze und Zufahrten dürfen nur in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau befestigt werden.<br />

Befestigungen mit Betonunterboden, Fugenverguß, Betonierungen oder Asphaltierungen sind unzulässig.<br />

Hierüber soll der Eingriff in den Boden- und Wasserhaushalt so gering wie möglich gehalten<br />

werden. Durch die Wasseraufnahmefähigkeit des Wegeaufbaus wird der Wasserabfluß verzögert. Die<br />

Hochwasserspitzen werden reduziert. Der Pflegeaufwand der Wege wird durch die Festsetzung nicht<br />

beeinträchtigt.<br />

5.6.1 Öffentliche Flächen des Geltungsbereiches<br />

Im Bebauungsplangebiet ist nur die Planstraße A als zukünftige öffentliche Fläche vorhanden. Alle<br />

anderen Flächen des Bebauungsplangebietes stellen private Flächen dar.<br />

Entlang der Planstraße A sind auf dem westlichen Bankettsreifen 13 Rotdornbäume mit einem<br />

Stammumfang 18/20 zu pflanzen, dauerhaft zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen. Diese Baumreihe<br />

ist Bestandteil des Sammelausgleiches.<br />

5.6.2 Erhaltungs- und Bepflanzungsgebote auf privaten Flächen<br />

Die festgelegte Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft<br />

AF 1 sieht die Erhaltung des vorhandene Gehölzstreifens bzw. Baumreihe vor. Abgängige Gehölze<br />

sind dabei durch standortheimische Laubgehölze zu ersetzen.<br />

Entlang der Straße „Am Sportplatz" sind in dem Bereich der Allgemeinen Wohngebiete WA 1 und<br />

WA 2 auf den privaten Grundstücken insgesamt 14 Rotdornbäume mit einem Stammumfang 18/20 zu<br />

pflanzen, dauerhaft zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen. Die im Bereich des WA 2 entlang der<br />

Straße „ Am Sportplatz " vorhandenen Birken und Nadelbäume sind für die Neupflanzung zu fällen.<br />

Die vorhandenen Birken sind bereits sehr hoch gewachsen und müßten in den nächsten Jahren ohnehin<br />

gefällt werden. Durch eine Festsetzung der alten Birken, wäre eine straßenbegleitende Bebauung<br />

auf Grund des einzuhaltenden Schutzabstandes zu den Bäumen nicht möglich und die Baufelder<br />

würden sich stark reduzieren bzw. teilweise entfallen.<br />

Die vorhandene, sehr große Pappel auf dem Flurstück 38/3 der Flur 3 an der Straße „ Am Sportplatz "<br />

ist auf Grund der Windbruchgefahr gegen einen großkronigen Laubbaum (Eiche, Kastanie oder Linde)<br />

als Hochstamm mit einem Stammumfang von 18/20 cm zu ersetzen und dauerhaft zu erhalten.<br />

Innerhalb des Wohngebietes sind je angefangener 100 m 2 überbaubare Grundstücksfläche 3 größer<br />

als 2 m hoch werdende standortgerechte Laubgehölze und je 150 m 2 überbaubare Grundstücksfläche<br />

mindestens 1 standortgerechter Laubbaum zu pflanzen, dauerhaft zu erhalten und bei Abgang zu<br />

ersetzen. Für ein Einzelhausgrundstück von 480 m 2 Mindestgrundstücksfläche und der maximal möglichen<br />

Grundflächenzahl von 0,375 incl. der möglichen Überschreitung, sind 180 m 2 des Baugrundstücks<br />

überbaubar. Entsprechend der Festsetzung sind hier 6 entsprechend hoch werdende Sträucher<br />

und 1 Laubbaum zu pflanzen. Die zu pflanzenden Gehölze sind in eine Gartengestaltung einzubinden.<br />

Die Einfriedung der Baugrundstücke hat mit Heckenpflanzen zu erfolgen. Durch die Heckenpflanzungen<br />

wird der ökologische Wert der Siedlung erheblich gesteigert. Sie sind erforderlich, um einen angemessenen<br />

Ausgleich auf den privaten Grundstücksflächen zu erzielen. Straßenseitig entsteht durch<br />

die Hecken ein ruhiges Straßenbild. Sie gewähren zusätzlich einen Sichtschutz zu den Nachbarn und<br />

Windschutz. Die Hecken sind in einer Mindestbreite von 50 cm anzulegen. Die straßenseitige Höhe ist<br />

begrenzt auf maximal 1,50 m. Die Höhe der seitlichen Hecken ist mit maximal 2,00 m festgesetzt.<br />

Architekturbüro Astrid Meier 11


Bebauungsplanentwurf N. 5 der Gemeinde Rambin<br />

„ Wohngebiet Boddenblick "<br />

Fensterlose Außenwandflächen größer als 30 m 2 sowie Wandflächen von Garagen und Nebenanlagen<br />

sind zu 80 % ihrer Breite mit sich zur vollen Höhe der Anlagen entwickelnden Rank- und Kletterpflanzen<br />

oder Sträuchern zu bepflanzen. Die Pflanzungen sind dauerhaft zu erhalten und bei Abgang<br />

zu ersetzen.<br />

Alle Anpflanzungen sind dauerhaft zu erhalten und abgängige Gehölze sind zu ersetzen.<br />

5.6.3 Sammelausgleichsflächen<br />

Innerhalb der privaten und öffentlichen Flächen wird der Eingriff nicht in vollem Maße ausgeglichen.<br />

Durch den Sammelausgleich auf Grünflächen innerhalb und außerhalb des Geltungsbereiches wird<br />

ein Wertausgleich gegenüber dem Bestand erreicht. Als Kompensationsmaßnahmen für den Sammelausgleich<br />

sind zu pflanzen:<br />

Pflanzung von 13 Rotdornbäume an der Planstraße A innerhalb des Geltungsbereiches<br />

Pflanzung von 6 Kastanien Hochstamm, StU 18/20 längs der Dorfstraße in Rambin mit Strauchzwischen<br />

pflanzungen<br />

Windschutzpflanzung Heistern, Sträuchern u. sonstiger Bepflanzung, 18 m breit, am Spielplatz<br />

Heckenpflanzung am Museum in Rambin, 2-reihig mit 4 m Saum<br />

Für die Kompensationsmaßnahmen, die hier auf gemeindeeigenen Grundstücken außerhalb des Geltungsbereiches<br />

liegen, weist die Gemeinde über Grundbuchauszüge die Verfügbarkeit der Flächen<br />

nach. Die Gemeinde beschließt die Durchführung der Pflege und die Kostenübernahme der Kompensationsmaßnahmen.<br />

Die Kosten werden über einen städtebaulichen Vertrag an die Bürger umgelegt.<br />

Beschluß der Gemeinde wurde die zukünftige Pflege der Anlagen abgesichert.<br />

5.6.4 Pflanzenliste<br />

Als Laubbäume für Hausgärten zur Bepflanzung werden empfohlen:<br />

Feldahorn (Acer campestre), Baumhasel (Corylus colurna), Blumenesche (Fraxinus ornus), Walnus<br />

(Juglans regia), Wildapfel (Malus), Kirsche (Prunus avium), Wildbirne (Pyrus communis), Mehlbeere<br />

(Sorbus aria), Rotdorn (Crataegus laevigata Paulii') sowie die Gemeine Eberesche (Sorbus acuparia).<br />

Als Laubgehölze/ Großsträucher zur Bepflanzung werden empfohlen:<br />

Kornelkirsche (Cornus mas), Roter Hartriegel (Cornus sanguinea), Wald-Hasel (Corylus avellana),<br />

Trauben- Kirsche (Prunus padus), Schlehe (Prunus spinosa), Schwarzer Holunder (Sambucus nigra),<br />

Flieder ( Syringa ) sowie der Gemeiner Schneeball (Vibium opulus).<br />

Als Pflanzen für die Fassadenbegrünung werden empfohlen:<br />

Gelber Strahlengriffel (Actinidia arguta), Pfeifenwinde (Aristolochia macrophylla), Efeu (Hedera helix),<br />

Kletter-Hortensie (Hydrangea petiolaris), Geißblatt (Lonicera spec.),:Gemeine Waldrebe (Clematis<br />

vitalba), Jelängerjelieber (Lonicera caprifolium), Wilder Wein (Partiienocissus spec.), Kletterrosen<br />

(Rosa spec.), Wein (Vitis spec.) sowie Blauregen (Wisteria sinensis).<br />

Als Heckenpflanzungen werden folgende Arten empfohlen:<br />

Hainbuche (Carpinus betulus), Rotbuche (Fagus sylvatica), Liguster (Ligustrum), Prachtspiere (Spirea<br />

vanhouttei), Sommerspierstrauch ( Spirea japonica), Jasmin (Philadelphus) und Weigelie (Weigelia).<br />

Als Arten für die Siedlungshecke werden empfohlen:<br />

Feldahorn (Acer campestre), Spitzahorn (Acer platanoides), Hainbuche (Carpinus betulus), Roter<br />

Hartriegel (Cornus sanguinea), Haselstrauch (Corylus avellana), Weißdorn (Crategus monogyna/<br />

laevigata), Esche (Fraxinus exelsior), Gewöhnliche Heckenkirsche (Lonicera xylosteum), Holzapfel<br />

(Malus silvestris), Zitterpappel (Populus tremula), Schlehe (Prunus spinosa), Kreuzdorn (Rhamnus<br />

cartharticus), Wild-Rosen (Rosa spec.), Vogelbeere ( Sorbus aucuparia) Ulme (Ulmus carpinifolia) und<br />

Schneeball (Viburnum lantana).<br />

Architekturbüro Astrid Meier 12


Bebauungsplanentwurf N. 5 der Gemeinde Rambin<br />

„ Wohngebiet Boddenblick "<br />

5.6 Verkehrserschließung<br />

Für die Realisierung der Erschließung des Allgemeinen Wohngebietes WA 1 wird zwischen der Gemeinde<br />

und den Investoren ein Erschließungsvertrag abgeschlossen. Die notwendige Tiefbauplanung<br />

beinhaltet die Feuerwehrzufahrt, den verkehrsberuhigten Bereich u.a. mehr. Für die Errichtung der<br />

Privatstraßen und Stellplätzen sind die jeweiligen Grundstückseigentümer bzw. Nutzer im Rahmen<br />

einer ordnungsgemäßen Erschließung der Bebauung verantwortlich.<br />

Die Erschließung des Gebietes WA 1 erfolgt über eine Stichstraße mit Wendekreis. Da die Entsorgung<br />

von Hausmüll maximal wöchentlich erfolgt, wird der Begegnungsfall Pkw/Pkw vorgesehen. Die Fahrbahn<br />

erhält eine Breite von 4,00 m und Streifen für Borde und Bankett von insgesamt 1,75 m. Diese<br />

Wohngebietsstraße erhält die Festsetzung als verkehrsberuhigter Bereich. Der Wendekreis erhält<br />

einen Durchmesser von 22 m, um die Befahrung mit einem 30 t — Müll- Fahrzeug (3-achsig) ohne ein<br />

Rangieren zu gewährleisten.<br />

Für die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches ist nach straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften<br />

eine Anordnung der Straßenverkehrsbehörde erforderlich. Hierzu sind einige bauliche Voraussetzungen<br />

erforderlich. Der Einmündungsbereich wird baulich eingeschränkt, um eine Torwirkung zu erzielen,<br />

und die Anbindung der Planstraße A erfolgt über einen abgesenkten Bord. Durch die Schaffung<br />

von mindestens 2 wechselseitigen Parkständen ( 2,25 x 5,75 m ) im Bankett und Fahrbahnbereich<br />

bei einer Fahrbahnrestbreite von mind. 3,00 m wird die angestrebte Herabsetzung der Fahrgeschwindigkeit<br />

und nötige Aufmerksamkeit der Fahrer erreicht. Verkehrsregelnde und leitende Maßnahmen<br />

durch Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind mit der Straßenverkehrsbehörde des<br />

Landkreises abzustimmen und zu genehmigen.<br />

Die rückwärtig zur Strandstraße liegenden Grundstücke werden nicht unmittelbar über die öffentliche<br />

Straßen erschlossen. Diese Grundstücke werden über 2 Privatstraßen erschlossen, denen Geh-,<br />

Fahr- und Leitungsrechte zugeordnet werden. Die Geh- und Fahrrechte der belasteten Flächen GFL 1<br />

und GFL 2 gehen zu Gunsten der Eigentümer und Nutzer der Grundstücke, welche durch die belasteten<br />

Flächen erschlossen werden, sowie zu Gunsten des zuständigen Rettungsdienstes. Die Leitungsrechte<br />

der belasteten Flächen GFL 1 und GFL 2 gehen zu Gunsten der zuständigen Träger für<br />

Elektroenergieversorgung, Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, Gasversorgung und für Telekommunikationsleitungsversorgung.<br />

Sie umfassen die Befugnis unterirdische Leitungen zu verlegen<br />

und zu unterhalten. Bei einer Erschließung der an der 2. Privatstraße (GFL 2) gelegenen Grundstücke<br />

wird die im Geltungsbereich eingetragenen Privatstraße GFL 2 über das Grundstück 41 zur Strandstraße<br />

weitergeführt.<br />

5.8 Ver- und Entsorgung<br />

Innerhalb des Plangebietes werden die Ver- und Entsorgungsleitungen ( Strom, Telefon, Gas,<br />

Abwasser und Regenwasser ) innerhalb der Wohngebietsstraße bzw. der Privatstraßen verlegt.<br />

Die Planung und Verlegung der Versorgungsleitungen ist mit den entsprechenden Versorgungsträgern<br />

abzustimmen.<br />

Für die Nutzer der Privatstraßen müssen an den öffentlichen Straßen Aufstellplätze für die Mülltonnen<br />

eingerichtet werden, wo durch den Entsorgungsbetrieb die Leerung erfolgen kann.<br />

Für das Wohngebiet WA 1 besteht mit den Investoren ein städtebaulicher Vertrag mit der Gemeinde.<br />

Für die Erschließung wird ein Erschließungsvertrag mit den Investoren abgeschlossen. Für eine<br />

geregelte und ordnungsgemäße Erschließung des Allgemeinen Wohngebietes WA 1 erfolgt eine Tiefbauplanung.<br />

Die Erschließung der einzelnen Grundstücke des WA 2 erfolgt individuell und ist durch die jeweiligen<br />

Bauherren mit dem Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung <strong>Rügen</strong> ( ZWAR )<br />

und den anderen Versorgungsträgern abzustimmen.<br />

Der Bau sowie die wesentliche Änderung von Wasserversorgungsanlagen und Abwasseranlagen<br />

bedarf der behördlichen Genehmigung nach § 38 Abs. 1 LwaG. Für die Genehmigung ist in diesem<br />

Fall das STAUN Stralsund zuständig. Die Beantragung hat über den ZWAR zu erfolgen. Bei der<br />

Antragstellung ist die Verordnung über Antragsunterlagen für wasserbehördliche Entscheidungen<br />

( Wasserunterlagenverordnung WaUntV0 ) zu beachten.<br />

Architekturbüro Astrid Meier 13


Bebauungsplanentwurf N. 5 der Gemeinde Rambin<br />

„ Wohngebiet Boddenblick "<br />

Die erforderliche Tiefbauplanung ist des weiteren mit dem Wasser- und Bodenverband „ <strong>Rügen</strong> " abzustimmen.<br />

Die Einleitung von Niederschlagswasser in ein Gewässer bedarf der behördlichen Erlaubnis.<br />

Diese ist ebenfalls durch den ZWAR bei der Unteren Wasserbehörde zu beantragen.<br />

Trinkwasserversorqung :<br />

Der Anschluß der Planstraße A sowie des Erschließungsweges 1 ( an der Straße „ Am Sportplatz " )<br />

erfolgt über eine neu zu verlegende Leitung DN 80 in der Strandstraße. Aus vertraglichen, terminlichen<br />

und finanziellen Gründen erfolgt die Erschiießung der an der Privatstraße anliegenden Grundstücke<br />

durch die jeweiligen Grundstückseigentümer in eigener Regie. Die Verlegung erfolgt im öffentlichen<br />

Straßenbereich mit Genehmigung der Gemeinde.<br />

Der Anschluß des Erschließungsweges 2 erfolgt weiter südlich in der Strandstraße/Rosenstraße.<br />

Hierzu ist eine Dimensionserweiterung von DN 50 auf DN 80 erforderlich.<br />

Schmutzwasserentsorqunq<br />

Die Schmutzwasserleitung im WA 1 wird neu errichtet ( wenn technisch und wirtschaftlich vertretbar<br />

als Freispiegelkanal ) und an das Pumpwerk 2 der vorhandenen Druckleitung in der Straße „ Am<br />

Sportplatz " angeschlossen. Die für das Wohngebiet WA 1 erfolgende Tiefbauplanung wird mit dem<br />

ZWAR abgestimmt.<br />

Im WA 2 erfolgt der Anschluß an die vorhandenen Leitungen, d.h. an den Freispiegelkanal der<br />

Strandstraße. Die Erschließung der Bauteppiche des WA 2 erfolgt individuell in Abstimmung mit dem<br />

ZWAR. Die Gemeinde stimmt der Nutzung öffentlicher Flächen für die Leitungen zu.<br />

Niederschlaqswasserentsorqunq<br />

Das auf der Planstraße A anfallende Regenwasser, ebenso das Regenwasser der Grundstücke,<br />

werden in den Regenwasserkanal in der Straße „ Am Sportplatz " eingeleitet. Der Regenwasserkanal<br />

mündet in den Klostergraben. Zuvor wird das Regenwasser in der vorhandenen, ungenutzten und<br />

gereinigten Klärgrube der Gemeinde im Bereich der Straße aufgefangen. Eine Einleitung des Regenwassers<br />

in den Teich am Spielplatz ist nicht möglich, da hier kein Ablauf vorhanden ist und es zu<br />

Überschwemmungen kommen würde. Auf den Grundstücken ist das Regenwasser zuvor erst über<br />

Rückhaltesysteme aufzufangen.<br />

Bei der geplanten Nutzung der vorhandenen Anlagen zur Niederschlagswasserbeseitigung des WA 1<br />

ist der bauliche Zustand zu untersuchen ggf. sind Sanierungsarbeiten einzuplanen. Für die Ablaufleitung<br />

der alten Kläranlage ist ein hydraulischer Nachweis zu erbringen mit dem Niederschlagswasseraufkommen<br />

des WA 1.<br />

Das Regenwasser des WA 2 wird auf den jeweiligen Grundstücken an Ort und Stelle versickert. Die<br />

Versickerungsfähigkeit des Bodens für diesen Bereich wurde durch ein spezielles Baugrundgutachten<br />

nachgewiesen und das Umweltamt des Landkreises <strong>Rügen</strong> erneut beteiligt. Entsprechend den Empfehlungen<br />

des Baugrundgutachtens werden Sickergräben ( Mulden- oder Rigolenversickerung ) für<br />

die Versickerung des Niederschlagswassers im WA 2 festgesetzt. Das Anlegen von Sickerschächten<br />

ist bei den festgestellten Durchlässigkeiten uneffektiv. Im südlichen Bereich des WA 2 ist die Anlage<br />

von Sickerschächten aufgrund der anstehenden Sande mit einem erhöhten Schluffgehalt auszuschließen.<br />

Seitens der Unteren Wasserbehörde wird der dezentralehSiederschlagswasserbeseitigung<br />

mittels Versickerungsanlagen gemäß Richtlinie der ATV-DVWK, Arbeitsblatt A-138 Ausgabe Januar<br />

2002, zugestimmt. In Abhängigkeit der künftigen Bebauung sind ausreichende Flächen für die Anlage<br />

der Sickergräben auf den jeweiligen Grundstücken durch die Bauherren freizuhalten, sowie die Anlage<br />

und Pflege der Versickerungsanlage abzusichern. Die Versickerungsanlagen sind von Bepflanzungen<br />

freizuhalten. Für ein Einfamilienhaus üblicher Größe ist in der Regel die Anlage von 3 Strängen a"<br />

15 m als Graben ( Breite ca. 60-80 cm, Tiefe ca. 1,20 m ) einzuplanen. Die Kombination mit einem<br />

Überlauf und einem Teich am Ende wäre optimal. Da offene Gräben von 45 m Länge unpraktisch für<br />

eine Grundstücksnutzung sind, können die Gräben mit versickerungsfähigem Material ( Kies oder<br />

Schotter ) bis Oberkante anschließendes Gelände geschlossen werden.<br />

Löschwasserbereitstellunq:<br />

Zur Löschwasserentnahme stehen der Teich am Spielplatz ( Ecke Strandstraße / Straße „ Am Sportplatz<br />

" ) und die für Regenwasserspeicherung umzunutzende Klärgrube in der Starße „Am Sportplatz "<br />

in unmittelbarer Nähe zur Verfügung.<br />

Architekturbüro Astrid Meier 14


Bebauungsplanentwurf N. 5 der Gemeinde Rambin<br />

„ Wohngebiet Boddenblick "<br />

Versorqunq mit Erdgas<br />

Gemäß des Konzessionsvertrages wird das Gebiet durch die EWE AG Bergen mit Erdgas versorgt.<br />

Die Versorgungsleitungen werden in der Planstraße bzw. in den Privatstraßen ( mit Geh-, Fahr- und<br />

Leitungsrechten belegt ) verlegt.<br />

Die Anbindung der Wohngebiete erfolgt von der Straße „ Am Sportplatz " bzw. von der Strandstraße<br />

aus.<br />

Versorqunq mit Elektroenergie<br />

Für den Anschluß an das Versorgungsnetz ist eine Erweiterung der Stromverteilungsanlagen erforderlich.<br />

Die Verlegung der Leitungen erfolgt in der Planstraße A bzw. in den Privatstraßen.<br />

Die im Plangebiet vorhandene Leitung ( Erdkabel bwz. Kabelkanal ) entfällt künftig. Für die Umverlegung<br />

der Leitung ist ein rechtzeitiger Antrag bei der e.dis zu stellen, wo die Baugrenzen ersichtlich<br />

sind. Auf dieser Grundlage wird dem Auftraggeber ein Angebot für die Umverlegung unterbreitet.<br />

Versorqunq mit Telekommunikationsleitungen<br />

Für die Versorgung des Gebietes ist der Ausbau des Telekommunikationsnetzes notwendig. Die Verlegung<br />

der Leitungen erfolgt in der Planstraße A bzw. in den Privatstraßen. Die Verlegung der Leitungen<br />

innerhalb der Privatstraßen werden über Leitungsrechte durch Baulasteintragungen im Grundbuch<br />

gesichert.<br />

Entgegen der Stellungnahme der Deutschen Telekom befinden sich keine Leitungen im Plangebiet.<br />

Die vorhandene Leitung liegt in der Straße „ Am Sportplatz " außerhalb des Geltungsbereich. Für<br />

eventuelle Tiefbauarbeiten im Straßenbereich ist durch die jeweilige Tiefbaufirma eine Abstimmung<br />

mit den Medienträgern notwendig bzw. die Einholung einer Schachtgenehmigung.<br />

6. Maßnahmen zur Planrealisierunq<br />

Die Grundstücke des Wohngebietes WA 1 sind im Besitz der Familien Lange und Stark aus Rambin.<br />

Diese treten als private Investoren für das Gebiet WA 1 auf. Mit der Gemeinde wurde ein städtebaulicher<br />

Vertrag geschlossen. Nach der Genehmigung des Bebauungsplanes ist eine Erschließung des<br />

Bereiches WA 1 im Jahr 2003 vorgesehen, ebenso die Veräußerung der Baugrundstücke.<br />

Die Parzellierung der Baugrundstücke wird privatrechtlich geregelt und ist nicht Gegenstand des<br />

Bebauungsplanes. Die empfohlene Parzellierung ist ohne Normcharakter in die Planzeichnung<br />

eingetragen.<br />

7. Bisheriger und geplanter Verfahrensverlauf<br />

1. Der Aufstellungsbeschluß zum Bebauungsplan Nr. 5 wurde am 23.08.2001 gefaßt.<br />

2. Die Plananzeige beim Landkreis <strong>Rügen</strong> erfolgte durch das <strong>Amt</strong> Süd- <strong>West</strong> <strong>Rügen</strong><br />

mit Schreiben vom 13.09.2001. Durch den Landkreis wurde die Plananzeige an das <strong>Amt</strong> für<br />

Raumordnung und Landesplanung Vorpommern und an das Ministerium für Arbeit und Bau<br />

weitergeleitet.<br />

3. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung wurde am 19.09.2001 durchgeführt. Dies wurde in der<br />

Ostseezeitung vom 01.09.2001 und über Aushang bekannt gemacht.<br />

4. Entwurfs- und Auslegungsbeschluß zum 2. Entwurf des Bebauungsplan Nr. 5 wurde am<br />

22.11.2001 durch die Gemeindevertreter der Gemeinde Rambin gefaßt.<br />

5. Die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum 2. Entwurf des<br />

Bebauungsplanes Nr. 5 erfolgte in der Zeit vom 14.01.2002 bis 15.02.2002 parallel.<br />

6. Entwurfs- und Auslegungsbeschluß zum 3. Entwurf des Bebauungsplan Nr. 5 wurde am<br />

18.07.2002 durch die Gemeindevertreter der Gemeinde Rambin gefaßt.<br />

7. Die erneute öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum 3.<br />

Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 5 erfolgte in der Zeit vom 19.08.2002 bis zum 20.09.2002<br />

parallel.<br />

8. Die Gemeindevertretung hat die vorgebrachten Bedenken und Anregungen sowie die Stellungnahmen<br />

der Träger öffentlicher Belange am 12.12.2002 geprüft und die Abwägung beschlossen.<br />

Architekturbüro Astrid Meier 15


Bebauungsplanentwurf N. 5 der Gemeinde Rambin<br />

„ Wohngebiet Boddenblick "<br />

8. Rechtsgrundlacien<br />

Rechtsgrundlage für die Satzung des Bebauungsplanes Nr. 5 sind das Baugesetzbuch (BauGB) in der<br />

Fassung vom 27.08.1997 (BGBI. I, S. 2141, 1998 I S. 137) geändert am 27.07.2001, sowie die<br />

Landesbauordnung Mecklenburg - Vorpommern in der Bekanntmachung vom 06.05.1998<br />

(GVOBI. M-V. Nr. 16 S. 468), zuletzt geändert durch die 1. Anderungsverordnung der Landesbauordnung<br />

M-V vom 28.03.2001.<br />

9. Hinweise<br />

9.1 Bodendenkmalpflege<br />

Wenn während der Erdarbeiten Funde oder auffällige Bodenverfärbungen entdeckt werden, ist gemäß<br />

§ 11 DSchG M- V die zuständige Untere Denkmalschutzbehörde zu benachrichtigen und der Fund<br />

und die Fundstelle bis zum Eintreffen des Landesamtes für Bodendenkmalpflege oder dessen<br />

Vertreter in unverändertem Zustand zu erhalten. Verantwortlich hierfür sind der Entdecker, der Leiter<br />

der Arbeiten, der Grundeigentümer sowie zufällige Zeugen, die den Wert des Fundes erkennen. Die<br />

Verpflichtung erlischt 5 Tage nach Zugang der Anzeige.<br />

Der Beginn der Erdarbeiten ist der Unteren Denkmalschutzbehörde und dem Landesamt für<br />

Bodendenkmalpflege spätestens vier Wochen vor Termin schriftlich und verbindlich mitzuteilen, um zu<br />

gewährleisten, daß Mitarbeiter oder Beauftragte des Landesamtes für Bodendenkmalmalpflege bei<br />

den Erdarbeiten zugegen sein können und eventuell auftretende Funde gemäß § 11 DSchG M-V<br />

unverzüglich bergen und dokumentieren. Dadurch werden Verzögerungen der Baumaßnahme<br />

vermieden (vgl. § 11 Abs. 3 DSchG M-V).<br />

9.2 Altlasten<br />

Sollten bei den geplanten Bauarbeiten Hinweise auf Ablagerungen zu Tage treten, so ist unverzüglich<br />

die Untere Abfallbehörde zu benachrichtigen.<br />

9.3 Bauordnungsrecht<br />

Die vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlung gegen die oben aufgeführten örtlichen<br />

Bauvorschriften gemäß § 86 LBau0 M-V stellt eine Ordnungswidrigkeit nach § 84 Abs. 1 Nr. 1<br />

LBau0 M-V dar, die nach § 84 Abs. 3 LBau0 M-V mit einem Bußgeld bis zur Höhe von<br />

500.000,00 DM ( 255.645,94 € )geahndet werden kann.<br />

Architekturbüro<br />

Dipl.-Ing. Astrid Meier<br />

Gemeinde Rambin<br />

rgermeister<br />

A. Meier<br />

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Landschaftsplanerischer Fachbeitrag zum<br />

Bebauungsplan Nr. 5 der Gemeinde Rambin<br />

"Wohngebiet Boddenblick"<br />

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ÜBERSICHTSPLAN 1 : 10.000<br />

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BURO BLAU<br />

Beratung und Planung für<br />

Stadt und Landschaft<br />

Dipl. Ing.<br />

Ingrid Lankenau<br />

Badenstralle 9<br />

18439 Strigisund<br />

Tel 03831 70 34 43<br />

Fax 03831 - 70 34 44<br />

stralsund@buernbIau.de


Lanascnanspianenscner racnbertrag zum bebauungsplan Nr. 5<br />

Landschaftsplanerischer Fachbeitrag zum<br />

Bebauungsplan Nr. 5 der Gemeinde Rambin<br />

"Wohngebiet Bocidenblick"<br />

Auftraggeber:<br />

Architekturbüro Astrid Meier<br />

Dorfstraße 23A, 184412 Krummenhagen<br />

Auftragnehmer:<br />

-BÜRO BLAU<br />

DIp1.-Ing. Ingrld Lankeneu -<br />

Badenstraße -9,18439 Stralsund<br />

.Bearbeitung:<br />

DipL-Ing. Ingrid Lankenau<br />

Dip1.-Ing. Marco Geisler<br />

18.06.2002<br />

BÜRO BLAU


Landschaftsplanerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 5<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

1. ANLAß UND ERFORDERNIS DER GRÜNORDNUNGSPLANUNG 3<br />

2. RAHMENBEDINGUNGEN 3<br />

2.1 Lape des Untersuchungsgebietes sowie Nutzungen im Gebiet und in der Urngebuno 3<br />

2.2 Beschreibung des Vorhabens 3<br />

2.3 Übergeordnete Planungen, naturräumliche Gliederung und Schutzwürdigkeit 3<br />

3. BESTANDSERHEBUNG UND BEWERTUNG 4<br />

3.1 Ermittlung des Beurteilungsraumes 4<br />

3.2 Wert- und Funktionselernente des Naturhaushaltes 5<br />

3.2.1 Landschaftsbild 5<br />

3.2.2 Klima / Luft 5<br />

3.2.3 Boden, Wasser, Nährstoffversorgung 6<br />

3.2.4 Arten- und Lebensgemeinschaften: Beschreibung der Biotoptypen 6<br />

4. MAßNAHMEN AUS S1CHT DER GRÜNORDNUNG AN DEN BEBAUUNGSPLAN 10<br />

4.1 Anforderungen bezüglich des Funktionselementes Arten- und Lebensgemeinschaften 10<br />

4.2 Anforderungen zum Landschafts- und Siedlungsbild 10<br />

4.3 Anforderungen zum abiotischen Naturhaushalt 10<br />

4.4 Empfehlungen für die Gehölzverwendung 11<br />

5. B1LANZIERUNG VON ARTEN UND LEBENSGEME1NSCHAFTEN 12<br />

5.1 Arten- und Lebensgernelnschaften 12<br />

5.2 Bewertung der Kompensationsmaßnahmen 13<br />

5.3 Kosten der Kompensationsmaßnahmen 14<br />

Tabeilenverzeichnis<br />

Tab. 1: Für Hausgärten geeignete Baumarten 11<br />

Tab. 2: Auswahl an Kletterpflanzen 11<br />

Tab. 3: In der Siedlungshecke geeignete Arten 11<br />

Tab. 4: Ermittlung des Kompensationserfordernisses 12<br />

Tab. 5a: Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung Arten- und Lebensräume, Totalverlust 15<br />

Tab. 5b: Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung Arten- und Lebensräume, Funktionsverlust 16<br />

Tab. 6: Kornpensationsmaßnahmen 17<br />

Planverzeichnis<br />

Plan 1: Biotop- und Nutzungstypen<br />

Anhang<br />

Plan 2: Maßnahmenplan zr, 2 / 3 Anhang<br />

BÜRO BLAU


Landschaftsplanerischer Fachbeitrag zum Bebauungspian Nr. 5<br />

1 Anfaß und Erfordernis der Grünordnunqsplanung<br />

Im Rahmen ihrer Abwägungspflicht hat die Gemeinde Rambin zu prüfen, ob Eingriffe in Natur und<br />

Landschaft im Sinne des § 8 BNatSchG durch die Realisierung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Wohngebiet<br />

Boddenblick" zu erwarten sind, Eingriffe im Sinne des Gesetzes sind Veränderungen der Gestalt<br />

und Nutzung von Grundflächen, welche die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder des<br />

Landschaftsbild erheblich oder nachhaltig beeinträchtigen können.<br />

Die ausreichende Berücksichtigung und fundierte Abwägung der Belange von Natur und Landschaft<br />

macht die Aufstellung eines Grünordnungsplanes erforderlich.<br />

Nicht vermeidbare Eingriffe sollen innerhalb des Bebauungsplangebietes ausgeglichen werden.<br />

In dem zu untersuchenden, im Ortsteil Rambin der Gemeinde Rambin gelegenen, ca. 1,5 ha großen<br />

Gebiet soll auf Grünland und Gartenlandflächen Einfamilienhausbebauung entstehen. Zur Schaffung<br />

des Baurechtes ist ein Bebauungsplan erforderlich. Die Kompensationsmaßnahmen im Sinne der<br />

Eingriffsregelung sollen in Abgrenzung des angrenzenden Spielplatzgeländes stattfinden.<br />

Die quantitative Bewertung (=Bilanzierung) wird entsprechend der Hinweise zur Eingriffsregelung des<br />

Landes Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt.<br />

2. Rahmenbedinqungen<br />

2.1 Lage des Untersuchungsgebietes sowie Nutzungen im Gebiet und in der Umgebung<br />

Das Untersuchungsgebiet des Grünordnungsplanes ist im Ortsteil Rambin der Gemeinde Rambin am<br />

nördlichen Ortsrand gelegen (vgl. Obersichtsplan Titelseite). Es umfaßt.den Bebauungsplan Nr 5 die<br />

flächen zwischen Strandstraße und Bebauungsplan und den:nördlich_angrenzenden Spielplatz.<br />

Im westlichen Abschnitt des Bebauungsplanes befindet .sich .:eine.Xindertagesstätte (eine ehemalige<br />

Gaststätte) und Wohnbebauung mit Nebengelassen. Die .Gartenflächen :gliedern sich in Nutzgarten,<br />

mit Teileri von Obstgarten sowie Ziergarten.<br />

Eine .Baumreihe mit überwiegend Birken trennt das Gartenland vom Grünland.<br />

Das Bearbeitungsgebiet wird begrenzt:<br />

im <strong>West</strong>en von der Strandstraße,<br />

im Norden vom Spielplatz, der sich in im nordöstlichen Teil.über einer mit Hausmüll und weiterem<br />

organischen Material verfüllten Kiesgrube befindet und an den Wieseriflächen anschliessen,<br />

• im östlichen Abschnitt im Norden von der Straße „Am Sportplatz", an der hordwärts Schrebergärten<br />

und landwirtschaftliche Flächen gelegen sind,<br />

• im Osten und Süden von Gartenland der benachbarten Bebauung, erschlossen durch die Neue<br />

Straße.<br />

2.2 Beschreibung des Vorhabens<br />

Der Bebauungsplan Nr. 5 der Gemeinde Rambin entwickelt Wohnbebauung für den Einfamilienhausbau.<br />

Für die größeren zusammenhängenden Flächen sind neue verkehrliche Erschließungen erforderlich.<br />

Eine vorhandene Siedlungshecke kann in die künftige Wohnbebauung integriert werden. Die<br />

Kompensalionsrnaßnahmen finden überwiegend außerhalb des Bebauungsplanes auf einem öffentlich<br />

Spielplatz statt. Das Gelände pachtet die Gemelnde von einer Privatperson.<br />

2.3 übergeordnete Planungen, naturräumliche Gliederung und Schutzwürdigkeit<br />

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Rambin weist das Bebauungsplangebiet als Wohnbaufläche<br />

aus. Der Spielplatz ist als Grünfläche mit Zweckbestimmung Spielplatz dargestellt. Ein Landschaftsplan<br />

liegt nicht vor.<br />

BURO BLAU 3


Gemeinde Rambin<br />

Landschaftsplanerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 5<br />

Der Ort Rambin ist am Rande der Landschaftszone Nördliches Insel- und Boddenaebiet gelegen 1 . Die<br />

naturräumliche Gliederung gibt Hinweise auf die heutige potentiell natürliche Vegetation, d.h. das<br />

Klimaxstadium der sich unter den heutigen Standortbedingungen entwickelnden Vegetation bei Unterlassung<br />

von weiteren Eingriffen des Menschen. Es würden sich Waidgesellschaften ausbilden. Auf<br />

der Grundmoräne wäre dies reicherBuchenmischwald subatlantischer Ausbildung, in dem boddennahen<br />

Niederungsbereich bei zeitweiser Überflutung Salzvegetation 2. Die nördliche Umgebung der<br />

Ortslage Rambin Richtung Kubitzer Bodden wird heute überwiegend als Grünland bewirtschaftet.<br />

Der Erste Gutachtliche Landschaftsrahmenplan definiert Qualitätsziele 3 für die Großlandschaften die<br />

den Akzeptoren Arten und Lebensräume, Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft sowie Boden,<br />

Grund- und Oberflächenwasser, Luft und Klima zugeordnet werden. Die für die Siedlungsrand<br />

von Rambin relevanten Ziele sind nachfolgend genannt:<br />

für Arten und Lebensräume<br />

• Umgestaltung von jüngeren Windschutzhecken aus überwiegend nichteinheimischen Gehölzen<br />

zu naturnahen und landschaftsgerechten Heckenstrukturen<br />

für Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft<br />

• Entwicklung der Boddenlandschaft für die landschaftsgebundene Erholung<br />

• Schutz, Pflege und Neuanlage landschaftstyPischer Strukturen, z.B. Kopfweiden, Alleen<br />

• Erhalt des Offenlandcharakters <strong>West</strong>rügens<br />

für Boden, Grund- und Oberflächenwasser, Luft und Klima<br />

• Sicherung des Trinkwasserdargebotes, besonders in Räumen mit geringem natürlichen Grundwasservorkommen<br />

(z.B. Insel <strong>Rügen</strong>)<br />

Die Schutzwürdigkeit gemäß Erstem Gutachtlichen Landschaftsrahmenplan wird hinsichtlich Arten<br />

und Lebensraum In der Ortslage Rambln mlt der gerIngsten Stufe gerIng bls mIttel eIngestuft 4 ,.die<br />

hinsichtlich Landschaftsbild als hoch bis sehr hoch 5 bei Insgesamt vierstufiger Bewertung. Die<br />

Schutzwürdigkeit des Bodens wird mit der höchsten Stufe sehr hoch eingestuft. 6 Aufgrund der innerörtlichen<br />

Lage sind aber anthropogene Veränderungen zu erwarten und das vorkommen seltener<br />

Bodentypen kann ausgeschlossen werden. Eine detaillierte Bewertung des Landschaftsbildes und des<br />

Bodens ist daher nicht erforderlich.<br />

Weiterhin liegt zwar nahe des Gebietes in Richtung Bodden .ein unzerschnittener störungsarmer<br />

Raum mit nur 1,5 bis 3 % Siedlungs- und Verkehrsfläche das Gebiet selber besitzt aber keine bedeutsame<br />

Raumfunktion. 7<br />

Der Raum .um Rarribin zählt zu einem Bereich mit besonderer Bedeutung für die landschaftsgebundene<br />

Erholung 8 .<br />

Das nördlich von Rambin gelegene Boddengewässer ist EU-Vogelschutzgebiet und Feuchtgebiet<br />

internationaler Bedeutung gemäß Ramsar-Konvention 8<br />

3. Bestandserhebuna und Bewertunq<br />

3.1 Ermittlung des Beurteilungsraumes<br />

Die Größe des Beurteilungsraumes ist abhängig•von der Eingriffsintensität und der Empfindlichkeit<br />

des Raumes.<br />

Für den Bau der Erschließung und der Einfamilienhäuser sind innerhalb des Bebauungsplangebietes<br />

erhebliche Bodenbewegungen erforderlich. Die im Plangebiet befindlichen Hecken und Großbäume<br />

sind während der Baumaßnahmen besonders zu schützen. Ein erheblicher Eingriff auf die umliegenden<br />

Flächen während der Bauphase ist nicht wahrscheinlich.<br />

GUTACHTLICHES LANDSCHAFTSPROGRAMM, S. 3 f., nach HURTIG 1957 veränderte Übersichtskarte, Erster Gulachtlicher<br />

Landschaftsrahmenplan<br />

HURTIG 1962, S. 1041, BRAMER 1992, S. 1055,<br />

vol. LALIN 1996, Erster Gutachtlicher Landschaftsrahmenplan Planungsregion Vorpommern, Karte 2<br />

LAUN 1996: Erster Gutachtlicher Landschaftsrahmenplan Planunosreaion Vorpommern, S. III 11 ff.<br />

LAUN 1996: Erster Gutachtlicher Landschaftsrahmenplan Planunosregion Vorpommern, Karie 6<br />

5<br />

LAUN 1996: Erster Gutachtiicher Landschaftsrahmenplan Planunosreoion Vorpommern, Karte 8<br />

6<br />

LAUN 1996: Erster Gutachtlicher Landschaftsrahmenplan Planunosregion Vorpommern, Karte 11<br />

7<br />

LAUN 1996: Erster Gutachtlicher Landschaftsrahmenplan Planungsregion Vorpommern, Karte 15<br />

LAUN 1996: Ersier Gulachtlicher Landschaftsrahmenplan Planungsregion Vorpommern, Karte 22<br />

LAUN 1996: Erster Gutachtlicher Landschafisrahmenplan Planungsreoion Vorpommern, Karte 17<br />

BÜRO BLAU 4


Landscnansplanenscrier I- achbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 5<br />

Die Bebauung und Versiegelung bedingt einen Teilverlust an Arten und Lebensräumen. Neben dem<br />

Eingriff bezüglich Arten und Lebensgemeinschaften bestehen aufgrund der innerörtlichen Lage keine<br />

erheblichen Auswirkungen auf das Landschaftsbild oder die Raumfunktion.<br />

Daher wird sich der Beurteilungsraum auf den beschriebenen Untersuchungsraum -beschränken können.<br />

3.2 Wert- und Funktionselemente des Naturhaushaltes<br />

Die Wert- und Funktionselemente werden entsprechend ihrer Bedeutung für die nachhaltige Sicherung<br />

der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes in Funktionen mit allgemeiner und Funktionen mit<br />

besonderer Bedeutung unterschieden. Sind nur Funktionen mit allgemeiner Bedeutung betroffen,<br />

erfolgt die Eingriffsbeurteilung auf der Grundlage der Betrachtung von Biotoptypen.<br />

Für das Wert- und Funktionselement Arten- und Lebensgemeinschaften besteht keine Funktionsausprägung<br />

mit besonderer Bedeutung. Die Bewertung wird anhand einer Biotoptypenkartierung vorgenommen.<br />

Funktionsausprägungen mit besonderer Bedeutung der Raumfunktion, des Landschaftsbildes, der<br />

Funktionen des Bodens, des Wassers und des Klimas/Luft entsprechend den Hinweisen zur Anwendung<br />

der Eingriffsregelung Mecklenburg-Vorpommern liegen nicht vor. Die Funktionselemente landschafilicher<br />

Freiraum, Boden, Wasser und Klima/Luft werden daher nicht gesondert erfaßt und bewertet.<br />

Es wird aber anhand der Kriterien zur Bestimmung der Bedeutung in eben genannten Hinweisen<br />

10 der Nachweis der nicht besonderen Bedeutung erbracht.<br />

3.2.1 Landschaftsbild<br />

Der Schutz des LandschäftsbIldes nach § 8 BNatSchG Ist In Zusammenhang mIt .den In § 1<br />

BNatSchG formulierten Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu sehen; Vielfalt, Eigenart<br />

und Schönheit von Natur und Landschaft sind nachhaltig zu sichern. Der Begriff<br />

"Landschaftsbild" umschreibt die subjektive Beurteilung der sinnlich wahrgenommenen Landschaftsgestalt.<br />

Von Teilen des BebauungsplangebieteS aus hat man einen schönen BIick auf den Kubitzer Bodden.<br />

Umgekehrt ist das Gebiet vom Wasser aus kaum wahrnehmbar und wird von dieser Seite aus aufgrund<br />

des vorgelagerten Spielplatzes .und der Schrebergärten nur geringe Bedeutung für den Ortsrand<br />

erlangen. Der jetzige Gehölzbestand bietet insofern nicht nur einen guten Schutz gegen den<br />

Wind, insbesondere Nordwind im Winter, sondern bindet das Gebiet auch landschaftlich ein.<br />

Das Landschaftsbild weist in diesem Teil des PIanungsgebietes mit Ausnahme des gebäudenahen<br />

Zierg rüns keine landschaftsästhetischen Funktionen auf.<br />

3.2.2 Klima / Luft<br />

Das Klima des inneren Flach- und Hügellandes <strong>Rügen</strong>s ist nach HURTIG 1962 oekennzeichnet<br />

durch:<br />

• Niederschlagsmenge um 600 mm im Jahr,<br />

• kühlen Sommern mit unter 15,5°C Junitemperatur im 50-jährigem Mittel<br />

Das Plangeblet Ilegt In elnem Berelch mit eInem JahresmIttel der Luftternperatur von 7,9 bIs 8,1 0 0 11 ,<br />

Die Siedlungshecke hatte Windschutzfunktion für die westlich davon gelegene Bebauung.<br />

Auf der Grünlandfläche entsteht Kaltluft. Aufgrund der geringen Flächengröße ist die Bedeutung für<br />

die umliegenden Wohngebiete aber gering.<br />

'° Hinweise zur Anwendung der Einciriffsregeluno Mecklenburg-Vorpommern, Anlacie 3: Definition der Wert- und Funktionselemenie<br />

und Beschreibuno der Funktionen mit besonderer Bedeutung<br />

LAUN 1996: Gutachtlicher Landschaftsrahmenplan rür die Planunasrecion Vorpommern, Karie 14<br />

BÜRO BLAU 5


uemeinde Kambin<br />

Landschaftsplanerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 5<br />

3.2.3 Boden, Wasser, Nährstoriversorgung<br />

Die verbreitetste Bodenart lnnerrügens sind sandber Geschiebelehm und Sande verschiedener Ausprägung<br />

12. Der im Bebaungsplangebiet und auf dem Spielplatz anstehende Boden ist sandig.<br />

Die Nährstoffversorgung des Bodens auf den Garten- und Grünlandflächen ist als „eutroph" zu bezelchnen.<br />

Als Zelgerpflanze weist der Löwenzahn darauf hin.<br />

Mit der Bebauung und Versiegelung der Böden wird bei Ableitung des Niederschlagswassers die Verdunstungsrate<br />

eingeschränkt und der Direktabfluß erhöht. Die Grundwasserneubildung wird verringert.<br />

Es kann davon ausgegangen werden, dass der Boden keine besonderen, in der Region seltenen oder<br />

untypischen Standortbedingungen für die natürliche Vegetation bietet.<br />

Auf dem Spielplatzgelände befindet sich nahe der Strandstraße ein naturnah gestaltetes Standgewässer.<br />

Er war vor Meloration der nördlich gelegenen boddennahen Wiesen ständig wasserführend.<br />

Jetzt fällt er im Sommer trocken. Weitere naturnahe Oberflächengewässer und Gewässersysterne<br />

sind nicht vorhanden.<br />

3.2.4 Arten- und Lebensgemeinschaften: Beschreibung der Biotoptypen<br />

Die Bestandskartierung wurde in der zweiten Januarhälfte 2002 durchgeführt. Die Gehölze waren<br />

unbelaubt. Die Flächen waren in Teilbereichen schneebedeckt. Trockene Blütenstände von ruderalen<br />

Staudenfluren wurden nicht gefunden. lm Mai 2002 fand eine 2. Begehung statt. Bei der abschließenden<br />

Bilanzierung sind die Frühjahrseindrücke mit berücksichtigt.<br />

Methodische Grundlagen<br />

Die Charakterisierung der Biotope erfolgt nach der „Anleitung für Biotopkartierungen im Gelände<br />

Mecklenburg-Vorpommern" 13 .<br />

Auffallend innerhalb des Kartierungsgebietes ist der Bestand an Großbäumen innerhalb einer Siedlungshecke<br />

und in einigen Gartenflächen. Die Bäume sind derzeit nach der Baumschutzverordnung<br />

der DDR und künftig nach der Baumschutzverordnung des Landkreises <strong>Rügen</strong> geschützt. Es wird<br />

davon ausgegangen, dass zum Zeitpunkt der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes die Verordnung<br />

des Landkreises <strong>Rügen</strong> gilt.<br />

Weiterhin sind in den Gärten zahlreiche Obstbäume vorhanden.<br />

Die Bezeichnung der Pflanzenarten erfolgte nach Rothmaler: Gefäßpflanzen 1994. Die Häufigkeit der<br />

Gehölz— und Pflanzenarten wird folgendermaßen gekennzeichnet:<br />

Arten dominant: Deckung > 25 %<br />

Arten zahlreich: Deckung 5 — 25 %<br />

Arten vereinzelt: Deckung < 5 %.<br />

Der Bestand der Biotoptypen ist in Karte 1 aufgezeigt. Zur Nachvollziehbarkeit der Bewertung werden<br />

die Biotoptypen kurz beschrieben.<br />

Fauna wurde nicht kartiert. In den Siedlungsbereichen treten, je nach Siedlungsdichte unterschiedlich,<br />

typische Tiergruppierungen auf. Charakterarten für dörfliche Siedlungen sind z.B. bei den Vögeln<br />

GirlItz, FeldsperlIng, Klappergrasmücke und Heckenbraunelle. Aus Sicht des Naturschutzes sind dle<br />

Artengruppen allerdings weitgehend problemlos, da sie sich anthropogen geformten, häufig vorkommenden<br />

Habitaten angepaßt haben.<br />

Die Bewertung der Biotoptypen erfolgt anhand des Kompensationsmodells „Hinweise zur Eingriffsregelung".<br />

Die Biotopwerte sind aus der Anlage 9 von dort abgeleitet. In den Wert fließt als wesentlicher<br />

Faktor die Regenerationsfähigkeit des Biotoptyps ein. Der in der Anlage genannte Wert zur Regenerationsfähigkeit<br />

dient dabei als Orientierungsgröße und nicht als Rechengröße. Eine weitere VVeitsteigerung<br />

erfolgt, wenn der Biotoptyp über die Rote Liste der BRD erfaßt ist. Rote Liste Biotoptypen<br />

wurden nicht Qefunden. In das aus dem Biotopwert abgeleitete konkretisierte biotoptypbezogene<br />

Kompensationserfordernis, nachfolgend kurz Kompensationserfordernis genannt, fließt die Bedeutung<br />

für das Landschaftsbild mit ein. Eine Bewertungsübersicht der Biotope zum Vergleich der Werte untereinander<br />

ist in Kapitel 5, Abbildung 4 gegeben.<br />

BRAMER 1962<br />

13 LAUN 1998: Schriftenreihe des Landesamies für Umwelt und Natur 1998/Heft 1.<br />

BÜRO BLAU 6


satilutii<br />

Landschaftsplanerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 5<br />

Die Biotoptypen sind entsprechend ihrer Flächengröße sortied.<br />

1. Intensivorünland auf Mineralstandorten (GIM) 9.3.2<br />

Alle Flächen waren zur Zeit der Kartierung gemäht. Das Grünland wird von den als gesonderie Biotoptypen<br />

kartlerte Heckenpflanzungen begrenzt. Im hinteren Bereich stehen einzelne Obsibäume.<br />

Die Zusammensetzung der Gräser wird nach ihrer Wirtschaftlichkeit bestimmt.<br />

Arten:<br />

Deutsches Weidelgras Lolium perenne dominant<br />

Wiesen-Lieschgras Phleum pratense zahlreich<br />

Gemeine Quecke Elytrigia repens vereinzelt<br />

Wolliges Honiggras Holcus lanatus vereinzelt<br />

Gemeiner Löwenzahn Taraxacum officinale zahlreich<br />

Krauser Ampfer Rumex crispus zahlreich (stellenweise)<br />

Biotopwert: 0, Kompensationserfordernis: 0,5<br />

Aufgrund der geringen Artenvielfalt, die sich im Sommer aber verändert darstellen kann, wird ein<br />

mittleres Kompensationserfordernis angenommen.<br />

2. Nutzoarten (PGN) 13.8.3<br />

Hintergärten der Bebauung an der Strandstraße. Meist Obstgärten mit Buschobst und Halbstämmen.<br />

Gemüsegärtenflächen entsprechend der Jahreszeit abgeerntet. Angrenzend an die Straße Am Sportplatz<br />

wird der Nutzgarten mitßiner Reihe Birken und Fichtengehölz abgegrenzt.<br />

Biotopwert: 0, Kompensationserfordernis: 0,8<br />

Die Obstbäume sind nicht besonders alt. Die Regenerationsfähigkeit ist deshalb relativ gering. Aufgrund<br />

des Baumbestandes mit Obst und Birken und Fichten wird für das Kompensationserfordernis<br />

ein oberer Wert angenommen.<br />

3. Siedlunosoehölz aus nicht heimischen Baumarten (PWY) 13.1.2<br />

Auf dem Grundstück Strandstraße Ecke Straße Am Sportplatz sind Kiefern und Fichten als Windschutzgehölz<br />

angelegt. Die Pflanzung hat eine beträchtliche Höhe erlangt und wird nur von der Pappel<br />

(BBJ) am Ende der Birkenreihe überragt. Parallel zu den Straßen sind mehrere Birken in Reihe<br />

stehend integriert. Strauch und Krautschicht sind nicht entwickelt. Dies sicherlich zum einen aufgrund<br />

der Bodenbeschattung und Versauerung durch Nadelfall, zum anderen werden Hühner freilaufend auf<br />

dem Grundstück gehalten.<br />

Biotopwert: 1, Kompensationserfordernis: 1,5<br />

Für die Bäume wird eine Regenerationszeit von 25 Jahren veranschlagt.<br />

4. Siedlunosoebüsch aus heimischen Gehölzarten (PHX) 13.2.1<br />

In Verlängerung der Birkenreihe an der Begrenzung zwischen Grünland und Garienland schließt ein<br />

dichtes Gehölz aus Brombeeren, Vogel-Kirschen, Holunder, Flieder, Weide, Haus-Pflaume, Kultur-<br />

Apfel, u.a. Arten an.<br />

Biotopwert: 1, Kompensationserfordernis: 1,0<br />

Das Kompensationserfordernis entspricht dem aus der Regenerationsfäh.igkeit abgeleiteten Biotopwert.<br />

Da heimische Arten dominieren, aber kein größerer Baumbestand vorhanden ist, wird das Kornpensationserfordernis<br />

dem Biotopwert gleichgesetzt.<br />

5. Siedlunoshecke aus heimischen Gehölzarten (PHZ) 13.2.3<br />

Bei dieser Siedlungshecke handelt es sich um eine anoepflanzte, freiwachsende Birkenreihe mit voraepflanzter<br />

Kiefernreihe, sie ist ca. 50 m lang und 3 m breit. Die Baurnschicht besteht aus 15 in regelmäßigen<br />

Abständen gesetzten Birken, die Strauchschicht ist nicht eniwickelt, die Krautschicht<br />

wahrscheinlich vollständig eingezogen.<br />

BÜRO BLAU 7


emeinoe hambin<br />

Landschaftsplanerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 5<br />

Ein Schutzstatus für die Siedlungshecke ergibt sich künftig aus der Baumschutzverordnung des<br />

Landkreises <strong>Rügen</strong>.<br />

Baurriart<br />

Gemeine Birke — Betula pendula<br />

Biotopwert: 1, Kompensationserfordernis: 1,5<br />

Aufgrund des Vorkommens der Birken wird die Regenerationszeit mit bis zu 25 Jahren eingestuft.<br />

6. Siedlunoshecke aus nichtheimischen Gehölzarten (PHW) 13.2.4<br />

Bei der Anpflanzung handelt es sich um eine einreihige Fichtenhecke an der Südseite der Sie<br />

steht auf der Grenze und verläuft in westlicher Verlängerung außerhalb des Plangebietes weiter. Die<br />

Fichten sind in ca. 3 m Höhe gekappt.<br />

Baumart<br />

Rotfichte — Picea abies<br />

Biolopwert: 1, Kompensationserfordernis: 1,0<br />

7. Sonstioe Grünanlade mit Altbäumen (PSA) 13.10.1<br />

Auf dem Gelände der Kindertagesstätte stehen sehr alte schützenswerte Obstbäume. Sie sind als<br />

Nutzbäume nicht durch die Baumschutzverordnung geschützt. Ihr Erhalt wird aufgrund ihrer Siedlungsbildprägenden<br />

Bedeutung dringend anempfohlen. Der Obstgarten ist in unmittelbarer Nähe zur<br />

Dorfkirche gelegon und Tell des Ortskernes.<br />

Zur Zeit sind die Spielgeräte der Kindertagesstätte zwischen den Bäumen angeordnet.<br />

Biotopwert: 1-2, Kompensationserfordernis: 2<br />

Aufgrund der Obstbäume ist die angenommene Regenerationszeitspanne mit 26 bis 50 Jahren angenommen.<br />

Das Biotop steht in enger Verbindung zum geschützten Einzelbaum (Kastanie) und der<br />

Siedlungshecke aus heimischen Gehölzen. Der Flächenanteil der Bäume ist aber insgesamt verhältnismäßig<br />

gering. Daher wird das Kompensationserfordernis mit dem unteren Wert des Biotopwertes<br />

der Bäume angenommen.<br />

8. Älterer Einzelbaum (BBA) 2.7.1<br />

Zu diesem Biotoptyp zählen alle markanten Bäume auf Einzelstandorten im untersuchten Gelände.<br />

Die Bäume am rande der Außenanlagen der Kindertagesstätte, beides Kastanien, haben sehr große<br />

Kronen und sind von schönem Wuchs und guter Vitalität.<br />

die Bäume werden künftig durch die Baumschutzverordnung des Landkreises <strong>Rügen</strong> geschützt. Der<br />

Stammumfang in 1 m Höhe beträgt mehr als 1,5 m.<br />

Kastanie<br />

Biotopwert: 4, Kompensationserfordernis: 10<br />

•Die größere Kastanie überragt die umstehenden Gebäude und ist von hoher Bedeutung für das<br />

Siedlungsbild bzw. das alte Dorfbild.<br />

Pappel: Der Stammumfang in 1 m Höhe beträgt mehr als 1,5 m. Überaltert. Krone schadhaft.<br />

Biotopwert: 2, Kompensationserfordernis: 2<br />

9. Jüncerer Einzelbaum (BBJ) 2,7.2<br />

Esche: Der Stammumfang in 1 m Höhe beträgt mehr als 0,5 m. Der Baum zeigt einen gleichmäßiden<br />

Kronenaufbau und ist vital.<br />

Biotopwert: 1, Kompensationserfordernis: 1,5<br />

Die Bäume werden künftig durch die Baumschutzverordnung des Landkreises <strong>Rügen</strong> oeschützt.<br />

Weiterhin werden einzeln stehende Obstbäume am Rand der Lagerfläche erfaßt.<br />

BÜRO BLAU 6


Landschaftsplanerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 5<br />

10. offener Boden (PEU) 13.3.4<br />

Auf der Fläche findet eine Geflügelhaltung statt. Die frei laufenden Hühner lassen keine Vegetation<br />

aufkommen. Der Boden ist durch die Geflügelhaltung stark gedüngt.<br />

Biotopwert: 0, Kompensationserfordernis: 0 1 1<br />

Da der Boden unversiegelt ist, wird ihm noch ein Kompensationserfordernis beigemessen. Bilanziert<br />

wird nur die Fläche innerhalb des künftigen WA 2.<br />

11 Laaerplatz<br />

Es werden gebrauchte Baumaterialien wie Steine, Holz, Dachziegel gelagert. Die Einzellager werden<br />

durch eine Wendeschleife erschlossen.<br />

Biotopwert: 0, Kompensationserfordernis: 0,2<br />

Da der Boden unversiegelt, teilweise mit Trittvegetation bewachsen ist und in den Randbereichen<br />

sich Staudenfluren entwickeln ist, wird ihm ein Kompensationserfordernis von 0,2 beigemessen.<br />

12. Bebauunq<br />

Die bereits innerhalb des Wohngebietes WA 2 vorhandene Bebauung ist hier erfaßt.<br />

Biotopwert: 0, Kompensationserfordernis: 0<br />

13. Sonstioe Grünanlacie ohne Altbäume (PSJ) 13.10.2<br />

Der Spielplatz ist großflächig in das anstehende Gelände gebaut und mit Wiese angesäht. Spielgeräle<br />

sind gleichmäßig auf der Fläche vertellt und zeigen Nutzungsspuren. Aufgrund der unmittelbaren<br />

Nähe zum Einfarnilienhaussiedlung ist eine rege Nutzung zur warmen Jahreszeit wahrscheinlich.<br />

Einzelne Büsche stehen innerhalb der Spielplatzfläche, aber vornehmlich am Rand. Nahe zur Strandstraße<br />

befindet sich ein mit einem Lattenzaun abgegrenztes naturnahes Kleingewässer (SG) ohne<br />

Abfluss, vermutlich ein Soll. Der nördliche und östliche Ranclbereich liegt gegenüber der Spielplatzfläche<br />

deutlich erhöht. Am Rande ist auch eine Reihe mit Eichenheistern gesetzt. Diese ließen sich<br />

problemlos in eine Heckenpflanzung integrieren. Flächenmäßig bilanziert wird nur der zur Bepflanzung<br />

sinnvolle Randbereich.<br />

Biotopwert: 0 Kompensationserfordernis: 0,4<br />

Das Kompensationserfordernis wird aufgrund des Nutzungsdruckes geringer als das des Intensivgrünlandes<br />

eingestuft.<br />

14. Zieroarten (PGZ) 13.8.4<br />

Vorgärten an der Strandstraße sowie hausnahe Hintergärten dort. Vorherrschend artenarmer Zierrasen<br />

mit niedrigen Gehölz- und Staudenpflanzungen. Auffahrten zu den Garagen und Stellplätzen<br />

teilweise versieoelt. Der Biotoptyp wird aufgrund der Bebaubarkeit der Flächen nach § 34 BauGB<br />

nicht in die Bilanzierung einbezogen.<br />

Biotopwert: 0, Kompensationserfordernis: 0,3<br />

Dle Ziergärion liegen außerhalb der Bebauungsplanes und grenzen unmittelbar an die vorhandene<br />

Bebauung und die Strandstraße. Ein Kompensationserfordernis ist nicht vorhanden.<br />

BURO BLAU 9


LIJItlUUI mar nuin<br />

Landschaftsplanerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 5<br />

• 4.<br />

Maßnahmen aus Sicht der Grünordnund an den Bebauunosplan<br />

Anhand der Aussagen der Fachkapitel und der zusammenfassenden Bewertung lassen sich zur Vermeidung,<br />

Minimierung und Kompensation des Eingriffs eine Anzahl von Forderungen ableiten. Bei<br />

der späteren Bilanzierung wird von der Umsetzung der Forderungen, d.h. deren Festsetzung im Bebauungsplan<br />

und BIndung über elnen städtebaulichen Vertrag zwIschen Gemelnde und Vorhabenträaer<br />

ausgegangen. In der Maßnahmenkarte sind die Flächen entsprechend der Forderungen abgegrenzt.<br />

Die bilanzierten Forderungen sind in ihrer Abgrenzung außerdem aus dem Bebauungsplan<br />

ersichtlich.<br />

4.1 Anforderungen bezüglich des Funktionselementes Arten- und Lebensgemeinschaften<br />

Innerhalb des Bebauungsplangebiet<br />

• Die gemäß Baumschutzverordnung geschützten EinZelbäume und Bäume der Siedlungshecke<br />

sind uneingeschränkt zu erhalten. Zum Schutz der Bäume, Gehölze und Hecken ist mit Gebäuden<br />

und Nebenanlagen ein Mindestabstand von 3 m vom Kronentraufbereich einzuhalten.<br />

• Die straßenbegleitende Baümpflanzung entlang der Planstraße A hat innerhalb der öffentlicher<br />

Verkehrsfläche zu erfolgen. Die Baumpflanzung entlang der Straße „Am Sportplatz" muß aus<br />

Platzgründen auf den privaten Flächen stattfinden. Die Rotdornpflanzungen an der Straße „Am<br />

Sportplatz" im WA 2 sind im Zuge der Rodungen der dort jetzt vorhandene Birken und weiteren<br />

Gehölze als Ausgleichspflanzung zu erbringen.<br />

In Abgrenzung des Kinderspielplatzes<br />

• Die neu anzulegende Siedlungshecke aus heimischen Gehölzen sollte mindestens 10 verschiedene<br />

Arten aufweisen. Der Anteil der Heister beträgt mindestens 30 %.<br />

• Die Breite der Hecke beträgt insgesamt 18 m, die der Heckenpflanzung beträgt 9 rn. Der Pflanzabstand<br />

der Relhen 1,4 m, d.h. die Pflanzung erfolgt 6-relhIg.<br />

• Es sollten in einem hohen Anteil stachelige und dornige Arten verwandt werden. Dies zum Einen<br />

aufgrund ihres Wertes für den Vogelschutz, zum Anderen um die Störung durch die angrenzende<br />

Spielplatznutzung so gering.wie möglich zu halten.<br />

Innerhalb der Anpflanzungsfläche ist beiderseits der Hecke eine Brachesaum von 5 m frei von<br />

Bewirtschaftung zu halten.<br />

• Die Hecke einschließlich Brachesaum ist mittels Spanndrahtzäunen gegenüber dem Spielplatz in<br />

den ersten fünf Jahren abzugrenzen.<br />

4.2 Anforderungen zum Landschafts- und Siedlungsbild<br />

Aufgrund der Nähe des Spielplatzes wird davon ausgegangen, dass keine der Erholung dienenden<br />

Grünflächen im Gebiet bereit gestellt werden müssen.<br />

• Die öffentlichen Erschließungsstraßen sind mit Baumreihen zu begleiten. Als Mindestqualität der<br />

Bäume sind Hochstämme mit Stammumfang 18/20 cm vorzusehen.<br />

• Das Bebauungsplangebiet ist in Richtung Norden mit einer durchgehenden Baumreihe abzugrenzen.<br />

Das Birkengehölz (PHX) an der Straße Am Sportplatz ist bei Abgang durch die Schließung<br />

der Roldorn-Baumreihe zu ersetzen.<br />

Die Pabool am Ende der Birkenhocke Ist unregelmäßIg Im Kronenaufbau. Sie sollte aufgrund<br />

ihrer Windbruchgefährdung nicht gesondert zum Erhalt festgesetzt werden, sondern durch einen<br />

großkronigen Laubbaum (Kastanie, Eiche, Linde) ersetzt werden. ln Aniehnung der vorhandenen<br />

Kastanien wird Kastanie empfohlen.<br />

4.3 Anforderungen zum abiotischen Naturhaushalt<br />

• Der Mutterboden ist zu schützen. Vor Baubeginn ist die Oberbodenschicht abzuräumen und solite<br />

eine Weiterverwendung nicht zeitlich unmittelbar möglich sein, in Mieten zwischenzulagern.<br />

• Das anfallende Niederschlagswasser der Dachflächen sollte möglichst erst nach einer Regenrückhaltung<br />

in eine Vorflut eingeleitet werden.<br />

Die Versiegeluno durch Wege und Stellplätze ist innerhalb der Baugrundstücke auf das unbedinat<br />

erforderliche Maß zu begrenzen.<br />

BÜRO BLAU 10


Landschaftsplanerischer. Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 5<br />

4.4 Empfehlungen für die Gehölzverwendung<br />

Für -die unterschiedlichen Forrnen der Bepflanzung innerhalb des Plangebietes werden die nachfolgenden<br />

Arten empfohlen:<br />

Tab, 1: Für Hau5gArten geeignete Baumarten<br />

Botanischer Name Deutscher Name Anmerkung<br />

Acer campestre<br />

Corylus colurna<br />

Fraxinus ornus<br />

Feldahorn<br />

Baumhasel<br />

Blumenesche<br />

Juglans regia<br />

Malus<br />

Prunus avium<br />

Pyrus communis<br />

Sorbus aria<br />

Sorbus acuparia<br />

VValnuss<br />

Wildapfel und Obstbaum<br />

Kirsche<br />

Wildbirne und Obstbaum<br />

Mehlbeere<br />

Eberesche<br />

Anmerkung: k . = Kleinbaurn, m = Mittelbaurn, h = heimisch<br />

E<br />

Tab. 2: Auswahl an Kletterpflanzen<br />

Botanischer Name Deutscher Name Anmerkung<br />

Actinidia arguta<br />

Gelber Strahlengriffel<br />

Aristolochia inacrophylla ..„, Pfeifenwinde<br />

Hedera hellx<br />

Efeu<br />

Hydrangea petiola .ris<br />

Kletter-Hortensie<br />

Lonicera spec.<br />

Geißblatt<br />

Parthenocissus spec. Wilder Wein<br />

Rosa spec.<br />

Kletterrosen .<br />

Vitis spec.<br />

Wein<br />

Wisteria sinensis<br />

Blauregen<br />

Anmerkung:* immergrün, S=Selbstkiimmer, G=Gerüst-Kletterpflanzen<br />

00 .b) co CD tn 00 0<br />

Tab. 3: In der Siediungshecke geeignete Arten<br />

Botanischer Name<br />

Acer campestre<br />

Acer platanoides<br />

Carpinus betulus<br />

Cornus sanguinea<br />

Corylus avellana<br />

Crategus monogyna / laavIgata<br />

Fraxinus excelsior<br />

Lonicera xylosteurn<br />

Malus silvestris<br />

Populus tremula<br />

Prunus spinosa<br />

Rhamnus cartharticus<br />

Rosa spec.<br />

Sorbus aucuparia<br />

Ulmus carpinifolia<br />

Viburnum lantana<br />

Deutscher Name<br />

Feldahorn<br />

Spitzahorn<br />

Hainbuche<br />

Roter Hartriegel<br />

Haselstrauch<br />

Weißdorn<br />

Esche<br />

Gewöhnliche Heckenkirsche<br />

Holzapfel<br />

Zitterpappel<br />

Schlehe<br />

Kreuzdorn<br />

Wild-Rosen<br />

Vogelbeere<br />

Ulme<br />

Schneeball<br />

BURO BLAU<br />

ii


Gemeinde Rambin<br />

Landschaftsplanerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 5<br />

5. Bilanzieruno von Arten und Lebensoemeinschaften<br />

Zur Bilanzierung von Eingriffs- und Ausgleichsflächen wird das Kompensationsmodell des Landes<br />

Mecklenburg-Vorpommern herangezogen. Es dient als standardisierte Bewertungs- und Bemessungsorundlage<br />

für die Bestimmung von Eingriffen und für die Ermittlung der Flächengrößen für Ausgleichsmaßnahmen.<br />

Das Rechenmodell ersetzt notwendige Belege und Beschreibungen nicht, d.h.<br />

eine verbal-argumentative Auseinandersetzung im Zuge der Eingriffsregelung ist weiterhin erforderlich.<br />

Da durch das Vorhaben nur Funktionen mit allgemeiner Bedeutung betroffen sind, wird die Kompensation<br />

durch das Maß der Biotopbeeinträchtigung bestimmt. Alle anderen Landschaftsfaktoren<br />

werden über die Kompensation der Biotopbeeinträchtigung mit berücksichtigt.<br />

Entsprechend dem Modell werden den Biotoptypen des Plangebietes Wertfaktoren zugeordnet. Die<br />

Höhe der Wertfaktoren der einzelnen Biotope nimmt mit deren Entwicklungsdauer und steigender<br />

Empfindlichkeit gegenüber Beeinträchtigungen zu.<br />

5.1 Arten- und Lebensgemeinschaften<br />

Die Bioloptypen werden bezüglich der Arten- und Lebensgemeinschaften bewertet.<br />

Spezielle faunistische Untersuchungen wurden nicht durchgeführt; Komplexität und Vernetzungsgrad<br />

werden daher nicht bewertet. Die Ermittlung des Kompensationserfordernisses erfolgt in drei Stufen.<br />

Stufe 1: Ermittlung des Biotopwertes<br />

Mit Hilfe des Biotoptypenkatalogs M-V wird eine Biotopwerteinstufung vorgenommen: 14 Rote Liste<br />

Arten oder gesetzlich geschützte Biotope wurden nicht gefunden. Die Biotopwerteinstufung ist für alle<br />

Biotope hier nochmals im Überblick dargestellt.<br />

Tab. 4: Ermittlung des KompensationserfordernIsses<br />

Biotop - und Nutzungstypen Regene- Biotop- konkretisierrationsfähigkeit<br />

wert tes Biotoptypbezogenes<br />

Kompensationserfordernis<br />

1. Intensivgrünland (GIM) 9.3.2 0 0,5<br />

2. Nutzgarten (PGN) 13.8.3 -/1 0/1 0,8<br />

3. Siedlungsgehölz aus niChtheimischen Baumarten (PWY) 13.1.2 1 1 1,5<br />

4. Siedlungsgebüsch aus heimischen Gehölzarten (PHX) 13.2.1 2 1,5<br />

5. Siedlungshecke aus heimischen Gehölzarten (PHZ) 13.2.3 1 1 1,5<br />

6. Siedlungshecke aus nichtheimischen Gehölzarten (PHW) 13.2.4 1 1<br />

7. Sonstige Grünanlage mit Altbäurnen (PSA) 13.10.1 1-2 2 2<br />

8. Älterer Einzelbaum (BBA) Pappel 2.7.1 . 2 2 2<br />

9, Jüngere Einzelbaum (BBJ) Obst am Rand der Lagerfläche 2.7.2 1 1 1,6<br />

10. Offener Boden 0 0,1<br />

11. Lagerplatz - 0 0,2<br />

12. Bebauung 0<br />

13. Ziergarten (PGZ) 13.8.4 - 0 0,3<br />

14. Sonstioe Grünanlage ohne Altbäume (PSJ) 13.10.2 0 0 0,4<br />

Das vom Modell vorgegebene Kompensationserfordernis weist eine Bemessungsspanne auf und ist<br />

damit nur ein Orientierungswert. Es sind Funktionen der Wertstufe 0 bis 2 betroffen. Zur Nachvollziehbarkeit<br />

des daraus abgeleiteten Kompensationserfordernisses vgl. die Beschreibung der Biotope<br />

im Kapitel Arlen- und Lebensräume und den Bestandsplan.<br />

1 ' LUNG 1999: Hinweise zur Eingriffsrecelung, Anlage 9<br />

BÜRO BLAU 12


Landscnallspianeriscner aonoeurag zum bepauungspian NF. i<br />

Versiecielungsfaktor<br />

Bei Vollversiegelung erhöht sich das Kompensationserfordernis um den Wert 0,5 15. Die künftig versiegelten<br />

Flächen werden daher getrennt von den künftig nicht versiegelten Flächen bewertet, Die<br />

Vollversiegelung wird gemäß den Festsetzungen im Bebauungsplan veranschlagt. Die Grundflächenzahl<br />

(GRZ) beträgt einschließlich der möglichen Überschreitung in den Allgemeinen Wohngebiet<br />

WA 1 und WA 2 GRZ 0,375. Für dle verbleibenden 62,5 % wird eln FunktIonsverlust angenommen<br />

(vgl. Tabelle Funktionsverlust), In der Verkehrsfläche wird die Anlage von Baumscheiben berücksichtigt.<br />

Freiraumbeeinträchtigungsgrad<br />

Weiterhin ist die .Beeinträchtigung von landschaftlichen Freiräumen zu berücksichtigen. Die künftige<br />

Wohnbebauung liegt nicht innerhalb eines störungsarmen Landschaftsraumes, 16 Unmittelbar angrenzend<br />

erstrecken sich Siedlungsflächen. Das gesamte Bebauungspiangebiet liegt bereits heute innerhalb<br />

des besiedelten Bereiches bzw. innerhalb der 50 m Entfernung dazu. Das Kompensationserfordernis<br />

ist aufgrund dieses Umstandes um den Faktor 0,75 zu senken»<br />

Der voliständige Kompensationsbedarf ergibt sich aus folgender multiplikativen Verknüpfung:<br />

Ermittelte Fläche Kompensationserfordernis Kompensationsdes<br />

betroffenen x + Versiegelungsfaktor = flächenäquivalent<br />

Biotoptyps x Freiraumbeeinträchtigungsfaktor (Bedarf)<br />

Unter Berücksichtigung der bisherigen Ausführungen ergibt sich insgesamt der Sockelbetrag für die<br />

multifunktionale Kompensation. Die folgenden Tabellen 5a und b weisen die Wertbilanzierung für den<br />

Bestand aus. Die Kompensationsmaßnahmen sind in der Tabelle 6 bewertet.<br />

5.2 Bewertung der Kompensationsmaßnahmen<br />

Die Gartenflächen der Wohngebiete sind aufgrund der getroffenen Festsetzungen zur Anpflanzung<br />

von Bäumen und Sträuchern vergleichsweise hoch (Kompensationsfaktor 0,8) bewertet.<br />

Der Erhalt und die Ergänzung von Strukturelementen der Landschaft wie z.B. Alleen, Baumreihen,<br />

Feldgehölzen, Hecken sind erklärtes Ziel für die Landschaft laut Gutachtlicher Landschaftsrahmenplan<br />

(vgl. Kap. 2.4). Die Anpflanzungen der Hecken aIs Kompensationsmaßnahmen werden<br />

daher mit dem mittleren Wert der nach Anlage 11 angegebenen Spanne (Wertstufe 2) angenommen.<br />

18 in den Kompensationsfaktor wird der Ausgangswert mit 0,4 mit eingerechnet, er beträgt<br />

daher 2,4. für diesen Wert sprechen außerdem die Artenzusammensetzung mit standort;<br />

heimischen Arten und einem hohen Anteil stacheliger bzw. dorniger Sträucher von hohem Wert<br />

für den Vogelschutz. Die Plazierung der Heckenpflanzung erfolgt am Rand des Spielplatzes bzw.<br />

des bestehenden Siedlungsraumes.<br />

Weiterhin stehen angrenzend an die neu zu gestaltende Dorfstraße zwei Gemeindegrundstücke<br />

für Ausgleichsmaßnahmen zur Verfügung. Es sind die Flurstücke 3 und 46 teilweise, Flur 3, Gemarkung<br />

Rambin. An die vorhandene Kastanienbaumreihe soll hier auf einer Länge von 64 m im<br />

Bereich zwischen zwei Zufahrten angeschlossen werden. In einem Baumabstand von 10 m untereinander<br />

können 6 Kastanien Hochstamm, StU 18/20 gepflanzt werden. Die Baumreihe ist zur<br />

Wertsteigerung mit Gehölzgruppen zu ergänzen. Die hinter der geplanten Baumreihe stehenden<br />

und teilweise in die Baumreihe hineinragenden Garagen können mittels der Siedlungshecke<br />

kurzfristig kaschiert werden. Langfristig wird dle hecke dem sich ausdehnenden Kronentraufbereich<br />

der Kastanien weichen. Da hinter und unter den Kastanien keine Gärten oder Wohngebäude<br />

gelegen sind ist eine zu starke Verschattung durch die Bäume nicht zu befürchten. Die bilanzierte<br />

Kompensationsfläche wird als 5 m breiter Streifen angenommen, wobei die Kronen über die Versickerungsmulde<br />

und den Bankettstreifen der Dorfstraße und teilweise auch 2 Garagen ragen.<br />

Die Pflanzung der Sträucher ist für diese Bereiche ausgenommen.<br />

Weitere Kompensationsmaßnahmen sind eine 2 reihige, 85 m lange Heckenpflanzung auf dem<br />

Flurstück 98/3, Flur 3 der Gemarkung Rambin an der südlichen und in Teilen an der westlichen<br />

und östlichen Grundstücksorenze. Das Grundstück befindet sich am Siedlungsrand nahe der<br />

Bahnaniagen. Das Gehölz steht in Verbindung zur freien Landschaft und wird daher ebenso wie<br />

die Hecke am Spielplatz mit einer Wertsteigerung von 2,0 bewertet.<br />

LUNG 1999: Hinweise zur Einoriffsregelung, Anlage 10, Tabelle 2<br />

LAUN 1996:Gutachtlicher Landschaftsrahrnenplan der Planungsregion Vorpommern, Karte 15<br />

17 LUNG 1999: Anlage 10, S. 97, Tabelle 4 und 5<br />

10 LUNG 1999: Anlage 10, S. 104 f.<br />

BÜRO BLAU 13


(..emeince Kambin<br />

Landschaftsplanerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 5<br />

Der Vergleich der Flächenäquivalente zeigt nur eine geringe Abweichung. Das Flächenäquivalent des<br />

Totalverlustes und das des Funktionsverlustes ergibt zusammen einen Verlust von 8.769. Über die<br />

Kompensationsmaßnahmen wird ein Flächenäquivalent von 8.749 erreicht Es kann daher davon<br />

ausgegangen werden, dass der Eingriff über die Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen wird.<br />

Verlellungsrnaßstah für dle Kornponsationsrnaßnahmen auf den Samrnelausgleichsflächen außerhalb<br />

des Plangebietes und die Baumpflanzungen entlang der Planstraße ist die überbaubare Grundstücksfläche.<br />

5.3 Kosten der Kompensationsmaßnahmen<br />

Die Grobkosten für die Sammelausgleichsmaßnahmen umfassen die Herstellung einschließlich bo-.<br />

denverbessernder Maßnahmen und Entwicklungspflege für 2 Jahre sowie die Planungskosten bis zur<br />

Baubetreuung. Die Preise verstehen sich einschließlich der derzeit gültigen Mehrwertsteuer von<br />

16 Prozent.<br />

- Pflanzung Rotdorn Planstraße A<br />

Rotdornbäume 13 Stück ä 900 EUR: gesamt 11.700 EUR<br />

- Pflanzung Spielplatz<br />

6 reihige Strauchpflanzung 360 qm, 15 EUR/qm: gesamt 5.400 EUR<br />

100 m Schutzzaun 12 EUR/m: gesamt 1.200 EUR<br />

- Pflanzung Dorfstraße<br />

Baumreihe Kastanien 6 Stück ä 700 EUR: gesamt 4.200 EUR<br />

Strauchpflanzung 100 qm, 15 .EUR /qrn: gesamt 1.500 EUR<br />

- Pflanzung 2-reihige Hecke beim Museum<br />

170 qm, 15 EUR/qm: gesamt 2.550 EUR<br />

Im Zuge der Planung der Kompensationsmaßnahmen werden die Kosten präzisiert Anhand der genaueren<br />

Abgrenzung der Pflanzflächen' und der konkreter bestimmten Mengenpreise erfolgt dann<br />

eine Kostenberechnung nach DIN 276.<br />

BÜRO BLAU 14


Gemeinde Rambin<br />

Landschaftsplanerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 5<br />

Tab. 5a: Eingrifts-/Ausgleichsbilanzierung Arten- und Lebensräurne, Totalverlust<br />

Konkretisiertes bioloptypbezogenes<br />

Kompensationserfordernis<br />

Ermittelte<br />

=<br />

Gesamt- Kompensationserfordemis +<br />

fläche des davon Fläche Kompen- • Freiraum- Zuschlag Versiegelung x Kompensationsbetrof<br />

fenen mit Total- sations- Zuschlag beeinträch- Freiraum- flächenäquivalent •<br />

Totalveriust Biotoptyps verlust • Wertstufe erfordernis Versiegelung tigungsfaktor beeinträchtigungsfaktor = (Bedarf)<br />

1. Intensivgrünland (GIM) 7325 2747 0 0,5 • 0,5 0,75 0,8 2.060<br />

2. Nutzgarten (PGN) 3982 1493 0 0,8 0,5 0,75 1,0 1.456<br />

3. Siedlungsgehölz aus nichtheimischen Baumarten (P\NY) 572 215 1 1,5 0,5 0,75 1,5 322<br />

4. Siedlungsgebüsch aus heimischen Gehölzarten'(PHX) 186 1 1,0 0,5 0,75 1,1<br />

5. Siedlungshecke aus heimischen GehölZarten (PHZ) 150 1 1,5 0,5 0,75 1,5<br />

6. Siedlungshecke aus nicht-heimischen Gehölzarten (PHVV) 37 14 1 1,0 0,5 0,75 1,1 16<br />

7. Sonstige Grünanlage mit Altbäumen (PSA) 417 • 156 2 3 0,5 0,75 2,6 410<br />

8. Älterer Einzelbaum (BBA) Pappel an der Strag.e Am Sportpla 40 . 15 2 2 0,5 0,75 1,9 28<br />

9. Jüngerer Einzelbaum (BBJ) Obst 50 • 19 1 1,5 0,5 0,75 1,5 28<br />

10. offener Boden 600 225 0 0,1 0,75 0,1 17<br />

11. Lagerplatz (PEU) 1026 385 0 0,2 0,75 0,2 58<br />

12. Bebauung 173 65 0 0 0,75 -<br />

13. Sonstige Grünanlage ohne Altbäume (RSJ) 12;f0 0 0 0,4 0,5 0,75 0,7<br />

Gesamt 15708 3.984<br />

Kursiv gesetzte Zahlen sind nicht in die Summe eingerechnet.<br />

BÜRO BLAU<br />

15


Gemeinde Rambin<br />

;<br />

Landschaftsplanerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 5<br />

Tab. 5b: Eingi iffs-/Ausgleichsbilanzierung Arten- und Lebensräurne, Funktionsverlust<br />

Konkretisleites biotoptypbezogenes<br />

Kompensationserfordernis<br />

Ermittelte<br />

=<br />

Fläche das davon Fläche Kompen- kein Freiraum- Kompensationserfordemis x Kompensationsbetroffenen<br />

mit Funktions- sations- Zuschlag beeinträch- Freiraum- flächenäquivalent<br />

Funktionsverlust Blotoptyps verlust Wertstufe erfordernis Versiegelung tigungsfaktor beeinträchtigungsfaktor = (Bedarf)<br />

1. Intensivgrünland (GIM) 7325 4578 0 0,5 0,75 0,4 1.717<br />

2. Nutzgarten (PGN) 3982 2489 0 0,8 0,75 0,6 1.493<br />

.<br />

3. Siedlungsgehölz aus nichtheimischen Baumarten (PWY) 572 358 1 1,5 0,75 1,1 402<br />

4. Siediungsgebüsch aus heimischen Gehölzarten (PHX) 186 1 1 0,75 0,8 -<br />

5. Siedlungshecke aus heimischen Gehölzarten (PHZ) 150 1 1,5 0,75 1,1 -<br />

6. Siedlungshecke aus nichl-heirnischen Gehölzarten (PHW) 37 23 1 1 0,75 0,8 17<br />

7. Sonstige Grünanlage mit Altbäumen (PSA) 417 261 2 3 0,75 2,3 586<br />

8. Älterer Einzelbaum (BBA) Pappel an der Straße Am Sportpla 40 25 2 2 0,75 1,5 38<br />

9. Jüngerer Einzelbaum (BBJ) Obst 50 31 1 1,5 0,75 1,1 35<br />

10. ofFener Boden 600 375 0 0,1 0,75 0,1 ' 28<br />

11. Lagerplatz (PEU) 1026 641 0 0,2 0,75 0,2 96<br />

12. Behauung 173 103 0 0 0,75<br />

13. Sonstige Grünanlage ohne Altbäurne (PSJ) .1240 1240 0 0,4 0,75 0,3 372<br />

Gesamt 15708 4.785<br />

Gesamtverlust 8.769<br />

Kursiv gesetzte Zahlen sind nicht in die Summe eingerechnet.<br />

BURO BLAU<br />

16


Gemeinde Rambin<br />

Landschaftsplanerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 5<br />

Tab. 6: Kompensationsmaßnahmen<br />

Errnittelte<br />

Fläche des<br />

Biotoptyps<br />

Bebauungsplan Nr. 5<br />

Bebaubare Wohnbaufläche 5085 0,0 0,75 -<br />

Gartenfläche WA 1, 62,5 % 4092 0,0 0,8 0,75 2.455<br />

Gartenfläche WA 2, 62,5 % 4383 0,0 0,8 0,75 2.630<br />

Versiegelte Verkehrsfläche Planstraßen 750 0,0 0,75 -<br />

Unversiegelte Verkehrsfläche Planstraßen 158 0,0 0,1 0,75 12<br />

13 Straßenbäume, Kronenfläche 9 qrn 117 2,0 2,0 0,75 176<br />

Spielplatz<br />

Anpflanzungsflächen von Heistern, Sträuchern und sonstiger<br />

Bepflanzung, 18 m breit, davon Saum 2x5 m 1240 2,0 2,4 0,75 2.232<br />

15708<br />

Weitere Maßnahmen<br />

Kastanienreihe STU 18/20 Dorrstraße 64 m lang einzelne<br />

Strauchzwischenpflanzungen 320 2,0 2,0 0,75 480<br />

Heckenpflanzung Museum, 2reihig, 4 m Saum 510 2,0 2,0 0,75 765<br />

Wertstufe<br />

gemäß<br />

Anlage 11<br />

Kornpensatio<br />

nsfaktor /<br />

Wertsteigeru<br />

ng<br />

Freiraumbeeinträchtigungsfaktor<br />

= Flächenäquivalent<br />

8.749<br />

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