Bis am 31. Juli 2010 Eingereichte Anträge zum ... - SP Schweiz
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Eingegangene <strong>Anträge</strong> <strong>zum</strong> Parteiprogr<strong>am</strong>m – GL-Sitzung 20. August <strong>2010</strong> 195<br />
3. Diese Regulierungen sollen für die ganze Wirtschaft und nicht nur für die Finanzbranche<br />
gelten.<br />
Begründung: Grosse Unternehmen tendieren zur Machtballung und zu marktbeherrschenden<br />
Stellungen, <strong>zum</strong> Schaden von Konsumenten und der Innovation. Sie üben eine extreme<br />
und schädliche wirtschaftliche wie politische Macht aus. Die Politik hat die Aufgabe,<br />
dieses marktimmanente Versagen mit Regulierungen zu bekämpfen.<br />
Im Ausland wurden marktbeherrschende Konzerne zwar schon vereinzelt aufgebrochen,<br />
wie etwa die Oelfirma Standardoil oder die Telefongesellschaft Bell. In der herrschenden<br />
neolibe-ralen Ideologie in der Wirtschaftpolitik gelten Megakonzerne sogar als etwas Anzuschreiben-des.<br />
Solche Konzerne entwickeln nicht nur wirtschaftliche Macht, sondern sind<br />
häufig poten-ter als die Staaten, in denen sie aktiv sind. Sie diktieren – etwa in Mittel<strong>am</strong>erika<br />
– deren Politik im Gesundheitswesen oder in der Landwirtschaft. Einige wenige IT-<br />
Konzerne besitzen so ex-trem viel Macht, dass sie ihre eigenen Produkte als defacto-<br />
Standards weltweit <strong>zum</strong> Nachteil von Kunden und anderen Wettbewerbern durchsetzen<br />
können. In der <strong>Schweiz</strong> haben die grossen Konzerne aus der Banken- und Versicherungsbranche,<br />
der Chemie oder der Lebensmittelindustrie, die Grossverteiler Coop und Migros<br />
oder die Vertreter der Landwirtschaft ihre Pressuregroups in Stellung gebracht.<br />
Die Banken schreiben den bürgerlichen Parteien vor, wen sie in den Bundesrat zu schicken<br />
haben. In den entsprechenden Parl<strong>am</strong>entskommissionen und Fachkommissionen<br />
des Bundes sind die Vertreter der entsprechenden Konzerne meist gar in der Mehrheit. Die<br />
Pharma- und Finanzbranche können sich ihre Regulierung schon fast selbst verfassen.<br />
A-720 : <strong>SP</strong> Stadt Zürich, IV, 3, b, Punkt 5<br />
Die Tobin-Steuer hat ihre Vorteile, darunter werden aber verschiedene Modelle verstanden.<br />
Während früher nur Devisentransaktionen gemeint waren, sind heute viele der Meinung<br />
dass sämtlich eTransaktionen als tobinsteuerpflichtig gelten sollen. Es bräuchte daher hier<br />
etwas Konkretisierung, was gemeint ist und auch wie es umgesetzt werden soll.<br />
A-721 : <strong>SP</strong> See (FR) , IV, 3, b, Punkt 5<br />
Es gibt Stimmen, die sagen, dass die Tobin-Steuer zu wenig weit geht. Entweder muss dieser<br />
Abschnitt offener formuliert werden oder es muss genau gesagt werden, in welche<br />
Richtung es gehen soll.<br />
Stellungnahme der Geschäftsleitung<br />
<strong>Anträge</strong> zu für neuen Punkt 6<br />
A-722 : PS Ville de Genève, IV, 3, b, nouveau point<br />
Ajouter un nouvel engagement rédigé comme suit : « 4. La Suisse doit progresser vers le<br />
passage du libre marché au commerce équitable. Il faut défendre l'Organisation internationale<br />
du travail (OIT) en tant qu'institution tripartite, et renforcer l'adoption des conventions<br />
internationales et leur transposition dans le droit national en matière sociale et de droit<br />
du travail. La Suisse doit elle-même traduire dans le droit fédéral les conventions qu'elle a