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Bau- und Zonenordnung 1995 - Glattfelden

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Gemeinde <strong>Glattfelden</strong> <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zonenordnung</strong> <strong>1995</strong><br />

2 Das zweite Dachgeschoss darf zu Wohn- <strong>und</strong> Arbeitszwecken soweit ausgebaut<br />

werden, als eine Belichtung über die Giebelfassade möglich ist.<br />

3 Das anrechenbare Untergeschoss darf nur zu gewerblichen Zwecken ausgebaut<br />

werden. Das gewachsene Terrain darf hiefür nicht abgegraben werden.<br />

4 In dem im Zonenplan speziell bezeichneten Gebiet in den Kernzonen K 1 <strong>und</strong><br />

K 2 Stocki gilt eine maximale Firsthöhe von 6.00 m.<br />

2.4 Nutzweise<br />

1 In den Kernzonen sind Wohnungen, Büros, Ateliers, Praxen, Läden, Restaurants,<br />

Landwirtschaftsbetriebe <strong>und</strong> höchstens mässig störende Betriebe gestattet.<br />

2 In den Kernzonen K 1 <strong>und</strong> K 2 sind in Gebäuden, die nicht der Landwirtschaft<br />

oder der Öffentlichkeit dienen, mindestens ein Drittel der gesamten Geschossflächen<br />

zu Wohnzwecken zu nutzen.<br />

3 In der Kernzone K 3 sind mindestens zwei Fünftel der zu Wohn- <strong>und</strong> Arbeitszwecken<br />

genutzten Geschossflächen gewerblich zu nutzen. 3)<br />

2.5 Stellung <strong>und</strong> Form der <strong>Bau</strong>ten<br />

Bei Neubauten in der Kernzone K 1 <strong>und</strong> bei Umbauten, Renovationen <strong>und</strong> Neubauten<br />

in der Kernzone K 2 sind die Ausmasse der herkömmlichen Gebäude zu berücksichtigen<br />

<strong>und</strong> deren Erscheinungsmerkmale hinsichtlich Form <strong>und</strong> Massstäblichkeit<br />

zu übernehmen.<br />

2.6 Dachform <strong>und</strong> -neigung<br />

1 Die Dachform <strong>und</strong> -neigung soll mit derjenigen der benachbarten Altbauten harmonisch<br />

in Einklang stehen.<br />

3) Mit Beschluss des Regierungsrats Nr. 1648 vom 5. Juni 1996 einstweilen von der Genehmigung<br />

ausgenommen, mit Beschluss des Regierungsrats Nr. 1388 vom 2. Juli 1997 nachträglich genehmigt.<br />

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