Bau- und Zonenordnung 1995 - Glattfelden
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Gemeinde <strong>Glattfelden</strong> <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zonenordnung</strong> <strong>1995</strong><br />
2 Kernzonen, K 1, K 2 <strong>und</strong> K 3<br />
2.1 Abbruch<br />
1 Der Abbruch von Gebäuden oder Gebäudeteilen darf nur bewilligt werden,<br />
wenn die <strong>Bau</strong>lücke das Ortsbild nicht beeinträchtigt oder wenn die Erstellung der Ersatzbaute<br />
baurechtlich gesichert ist.<br />
2 Vorbehalten bleiben Unterschutzstellungen.<br />
2.2 Um- <strong>und</strong> Ersatzbauten<br />
1 Die Gebäude der Kernzone K 1 dürfen nur unter Beibehaltung von Stellung,<br />
Gebäudeprofil <strong>und</strong> Erscheinungsbild umgebaut oder ersetzt werden.<br />
2 Die Gebäude der Kernzone K 2 können entweder unter Beibehaltung von Stellung,<br />
Gebäudeprofil <strong>und</strong> Erscheinungsbild oder nach Ziffer 2.3 umgebaut oder ersetzt<br />
werden.<br />
3 Geringfügige Abweichungen gegenüber dem heutigen <strong>Bau</strong>bestand sind zulässig,<br />
wenn diese im Interesse der Wohnhygiene <strong>und</strong> des Ortsbildes liegen.<br />
2.3 Gr<strong>und</strong>masse für Neubauten<br />
1<br />
Zone K 1 K 2 K 3<br />
Anrechenbares Untergeschoss 2) max. 1 1 1<br />
Vollgeschosse max. 2 2 2<br />
Anrechenbare Dachgeschosse 2) max. 2 2 2<br />
Überbauungsziffer max. % - 30 35<br />
Gebäudehöhe max. m 7.50 7.50 8.50<br />
Gebäudelänge max. m 30.00 30.00 40.00<br />
Gr<strong>und</strong>abstände<br />
- grosser Gr<strong>und</strong>abstand min. m 7.50 7.50 7.50<br />
- kleiner Gr<strong>und</strong>abstand min. m 4.00 4.00 4.00<br />
2) Anrechenbare Unter- <strong>und</strong> Dachgeschosse sind ausbaubar.<br />
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