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Bau- und Zonenordnung 1995 - Glattfelden

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Gemeinde <strong>Glattfelden</strong> <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zonenordnung</strong> <strong>1995</strong><br />

12.2 Massvorschriften<br />

1 Die <strong>Bau</strong>massenziffer kann gegenüber der Regelüberbauung um maximal ein<br />

Zehntel erhöht werden.<br />

2 Für arealinterne Grenz- <strong>und</strong> Gebäudeabstände gelten die kantonalrechtlichen<br />

Vorschriften.<br />

3 Die zonengemässe Gebäudelängenbeschränkung gilt nicht.<br />

12.3 Ausnützungsverschiebung<br />

Gehört das Areal unterschiedlichen Zonen an, darf durch Ausnützungsverschiebung<br />

die Mehrausnützung in keinem Zonenteil 1/5 der zonengemässen Ausnützung bei<br />

Regelbauweise übersteigen.<br />

13 Inkrafttreten<br />

Diese <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zonenordnung</strong> tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung<br />

der regierungsrätlichen Genehmigung in Kraft.<br />

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