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Bau- und Zonenordnung 1995 - Glattfelden

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Gemeinde <strong>Glattfelden</strong> <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zonenordnung</strong> <strong>1995</strong><br />

2 In den <strong>Bau</strong>zonen, ausser in der Kernzone K 1, der Gewerbezone G <strong>und</strong> der Industriezone<br />

I, darf das gewachsene Terrain um höchstens 1.50 m abgegraben bzw.<br />

aufgefüllt werden. In Hanglagen <strong>und</strong> Mulden sind Abweichungen zulässig, sofern<br />

eine gute Umgebungsgestaltung gewährleistet ist.<br />

3 Von dieser Beschränkung ausgenommen sind Haus- <strong>und</strong> Kellerzugänge, Gartenausgänge<br />

sowie Ein- <strong>und</strong> Ausfahrten zu Einzel-, Doppel- oder Sammelgaragen.<br />

4 Vom mehrheitlich im gewachsenen Terrain liegenden Untergeschoss darf über<br />

dem gestalteten Terrain gesamthaft maximal 50% der Aussenwandfläche sichtbar<br />

sein.<br />

11.6 Kompostierung<br />

Bei der Erstellung von Wohnbauten sowie Wohn- <strong>und</strong> Gewerbebauten ist bei der<br />

Umgebungsgestaltung ein Standort für die Kompostierung von Gartenabraum <strong>und</strong><br />

kompostierbaren Küchenabfällen festzulegen.<br />

12 Arealüberbauungen<br />

12.1 Zulässigkeit, Arealfläche<br />

Arealüberbauungen sind in den Zonen W 2B, WG 2 <strong>und</strong> W 3 zulässig.<br />

Die Arealfläche muss die folgende <strong>Bau</strong>zonenfläche umfassen:<br />

- in den Zonen W 2B <strong>und</strong> WG 2 4'000 m 2<br />

- in der Zone W 3 5'000 m 2 .<br />

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