23.12.2013 Aufrufe

Bau- und Zonenordnung 1995 - Glattfelden

Bau- und Zonenordnung 1995 - Glattfelden

Bau- und Zonenordnung 1995 - Glattfelden

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Gemeinde <strong>Glattfelden</strong> <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zonenordnung</strong> <strong>1995</strong><br />

11.2.3 Besucherparkplätze<br />

Bei Mehrfamilienhäusern oder bei Gesamtüberbauungen von Einfamilien- <strong>und</strong> Reihenhäusern<br />

ist pro fünf Wohneinheiten zusätzlich mindestens ein Abstellplatz für<br />

Besucher zu erstellen <strong>und</strong> zu bezeichnen.<br />

11.3 Spiel- <strong>und</strong> Ruheflächen<br />

1 Bei Mehrfamilienhäusern oder verdichteten Einfamilienhaussiedlungen sind<br />

verkehrssichere, gut besonnte Freiflächen als Spiel- <strong>und</strong> Ruheflächen auszugestalten.<br />

2 Sie haben, ausser in den Kernzonen K 1 <strong>und</strong> K 2, eine Fläche von 1.00 m 2 pro<br />

15.00 m 3 anrechenbare <strong>Bau</strong>masse aufzuweisen.<br />

3 Die Spiel- <strong>und</strong> Ruheflächen sind dauernd ihrem Zweck zu erhalten.<br />

11.4 Abstellflächen für Kinderwagen, Fahrräder <strong>und</strong><br />

Motorfahrräder<br />

1 Für Mehrfamilienhäuser sind genügend grosse, gut zugängliche Abstellräume<br />

oder -flächen für Kinderwagen, Fahrräder <strong>und</strong> Motorfahrräder bereitzustellen.<br />

2 Bei gewerblich genutzten <strong>Bau</strong>ten mit Publikumsverkehr ist pro 100 m 3 <strong>Bau</strong>masse<br />

eine Abstellfläche für Fahrräder oder Motorfahrräder zu erstellen.<br />

11.5 Terrainveränderungen<br />

1 Bei Terrainveränderungen bleibt das ursprünglich gewachsene Terrain massgebend.<br />

Vorbehalten bleibt die Regelung gemäss § 5a) ABV.<br />

21

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!