Bau- und Zonenordnung 1995 - Glattfelden
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Gemeinde <strong>Glattfelden</strong> <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zonenordnung</strong> <strong>1995</strong><br />
11.2.3 Besucherparkplätze<br />
Bei Mehrfamilienhäusern oder bei Gesamtüberbauungen von Einfamilien- <strong>und</strong> Reihenhäusern<br />
ist pro fünf Wohneinheiten zusätzlich mindestens ein Abstellplatz für<br />
Besucher zu erstellen <strong>und</strong> zu bezeichnen.<br />
11.3 Spiel- <strong>und</strong> Ruheflächen<br />
1 Bei Mehrfamilienhäusern oder verdichteten Einfamilienhaussiedlungen sind<br />
verkehrssichere, gut besonnte Freiflächen als Spiel- <strong>und</strong> Ruheflächen auszugestalten.<br />
2 Sie haben, ausser in den Kernzonen K 1 <strong>und</strong> K 2, eine Fläche von 1.00 m 2 pro<br />
15.00 m 3 anrechenbare <strong>Bau</strong>masse aufzuweisen.<br />
3 Die Spiel- <strong>und</strong> Ruheflächen sind dauernd ihrem Zweck zu erhalten.<br />
11.4 Abstellflächen für Kinderwagen, Fahrräder <strong>und</strong><br />
Motorfahrräder<br />
1 Für Mehrfamilienhäuser sind genügend grosse, gut zugängliche Abstellräume<br />
oder -flächen für Kinderwagen, Fahrräder <strong>und</strong> Motorfahrräder bereitzustellen.<br />
2 Bei gewerblich genutzten <strong>Bau</strong>ten mit Publikumsverkehr ist pro 100 m 3 <strong>Bau</strong>masse<br />
eine Abstellfläche für Fahrräder oder Motorfahrräder zu erstellen.<br />
11.5 Terrainveränderungen<br />
1 Bei Terrainveränderungen bleibt das ursprünglich gewachsene Terrain massgebend.<br />
Vorbehalten bleibt die Regelung gemäss § 5a) ABV.<br />
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