Bau- und Zonenordnung 1995 - Glattfelden
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Gemeinde <strong>Glattfelden</strong> <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zonenordnung</strong> <strong>1995</strong><br />
3 <strong>Bau</strong>ten haben gegenüber den privaten Nachbargr<strong>und</strong>stücken die Grenz- <strong>und</strong><br />
Gebäudeabstände der betreffenden angrenzenden <strong>Bau</strong>zonen einzuhalten. Gegenüber<br />
Nichtbauzonen gilt ein Abstand von mindestens 6.00 m.<br />
8.2 Erholungszone B für Familiengärten EB<br />
1 In der Erholungszone B sind Gartenhäuser <strong>und</strong> Familiengärten sowie die für deren<br />
Betrieb <strong>und</strong> Bewirtschaftung nötigen Anlagen <strong>und</strong> Einrichtungen zulässig.<br />
2 Auf Gr<strong>und</strong>stücken bis zu 150 m 2 Fläche sind nur Gerätekisten mit einer Gr<strong>und</strong>fläche<br />
von maximal 2.00 m 2 <strong>und</strong> einer Höhe von maximal 1.20 m sowie Pergolen ohne<br />
feste Überdachung zulässig. Auf grösseren Gr<strong>und</strong>stücken ist zusätzlich ein Gartenhaus<br />
gestattet. Die Gebäudegr<strong>und</strong>fläche darf höchstens 5% der Gr<strong>und</strong>stücksfläche,<br />
maximal aber 12.00 m 2 <strong>und</strong> die grösste Höhe bis zum First maximal 3.00 m betragen.<br />
Vordächer <strong>und</strong> Dachvorsprünge dürfen höchstens 50 cm über den maximal<br />
zulässigen Gr<strong>und</strong>riss auskragen.<br />
3 Überdachte Sitzplätze sind nur innerhalb des zulässigen Gr<strong>und</strong>risses des Gartenhauses<br />
gestattet.<br />
4 Die Umfassungswände von Gartenhäusern sind in Holz zu fertigen; die Dacheindeckung<br />
hat aus Ziegeln oder Eternit zu bestehen.<br />
5 Es sind nur Pult- oder Satteldächer zugelassen.<br />
6 Gebäude <strong>und</strong> Gerätekisten dürfen keine grellen Farben aufweisen.<br />
7 Glastreibhäuser sind nicht gestattet.<br />
8 Unterirdische <strong>Bau</strong>ten sind nicht gestattet, ausgenommen eine Lagergrube unter<br />
dem Gartenhaus bis zu einer Tiefe von maximal 0.75 m.<br />
9 Heizungsanlagen sind nicht gestattet.<br />
10 Die <strong>Bau</strong>ten dürfen weder zum Wohnen <strong>und</strong> Schlafen noch zu Gewerbezwekken<br />
benützt werden.<br />
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