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Bau- und Zonenordnung 1995 - Glattfelden

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Gemeinde <strong>Glattfelden</strong> <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zonenordnung</strong> <strong>1995</strong><br />

3 <strong>Bau</strong>ten haben gegenüber den privaten Nachbargr<strong>und</strong>stücken die Grenz- <strong>und</strong><br />

Gebäudeabstände der betreffenden angrenzenden <strong>Bau</strong>zonen einzuhalten. Gegenüber<br />

Nichtbauzonen gilt ein Abstand von mindestens 6.00 m.<br />

8.2 Erholungszone B für Familiengärten EB<br />

1 In der Erholungszone B sind Gartenhäuser <strong>und</strong> Familiengärten sowie die für deren<br />

Betrieb <strong>und</strong> Bewirtschaftung nötigen Anlagen <strong>und</strong> Einrichtungen zulässig.<br />

2 Auf Gr<strong>und</strong>stücken bis zu 150 m 2 Fläche sind nur Gerätekisten mit einer Gr<strong>und</strong>fläche<br />

von maximal 2.00 m 2 <strong>und</strong> einer Höhe von maximal 1.20 m sowie Pergolen ohne<br />

feste Überdachung zulässig. Auf grösseren Gr<strong>und</strong>stücken ist zusätzlich ein Gartenhaus<br />

gestattet. Die Gebäudegr<strong>und</strong>fläche darf höchstens 5% der Gr<strong>und</strong>stücksfläche,<br />

maximal aber 12.00 m 2 <strong>und</strong> die grösste Höhe bis zum First maximal 3.00 m betragen.<br />

Vordächer <strong>und</strong> Dachvorsprünge dürfen höchstens 50 cm über den maximal<br />

zulässigen Gr<strong>und</strong>riss auskragen.<br />

3 Überdachte Sitzplätze sind nur innerhalb des zulässigen Gr<strong>und</strong>risses des Gartenhauses<br />

gestattet.<br />

4 Die Umfassungswände von Gartenhäusern sind in Holz zu fertigen; die Dacheindeckung<br />

hat aus Ziegeln oder Eternit zu bestehen.<br />

5 Es sind nur Pult- oder Satteldächer zugelassen.<br />

6 Gebäude <strong>und</strong> Gerätekisten dürfen keine grellen Farben aufweisen.<br />

7 Glastreibhäuser sind nicht gestattet.<br />

8 Unterirdische <strong>Bau</strong>ten sind nicht gestattet, ausgenommen eine Lagergrube unter<br />

dem Gartenhaus bis zu einer Tiefe von maximal 0.75 m.<br />

9 Heizungsanlagen sind nicht gestattet.<br />

10 Die <strong>Bau</strong>ten dürfen weder zum Wohnen <strong>und</strong> Schlafen noch zu Gewerbezwekken<br />

benützt werden.<br />

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