Bau- und Zonenordnung 1995 - Glattfelden
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Gemeinde <strong>Glattfelden</strong> <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zonenordnung</strong> <strong>1995</strong><br />
5.2 Nutzweise<br />
Wohnungen <strong>und</strong> höchstens mässig störende Betriebe sind gestattet.<br />
5.3 Reduzierter Grenzabstand für Gewerbebauten<br />
Für dauernd gewerblich genutzte Gebäudeteile mit einer maximalen Höhe von<br />
4.50 m kann der Grenzabstand allseitig bis auf 4.00 m herabgesetzt werden.<br />
6 Industriezone I <strong>und</strong> Gewerbezone G<br />
6.1 Gr<strong>und</strong>masse<br />
Zone I G<br />
<strong>Bau</strong>massenziffer max. m 3 / m 2 6.00 4.50<br />
Gebäudehöhe max. m 15.00 10.00<br />
Gebäudelänge max. m frei 50.00<br />
Gr<strong>und</strong>abstand min. m 5.00 5.00<br />
Gegenüber den angrenzenden <strong>Bau</strong>zonen<br />
gilt für Industrie- <strong>und</strong> gewerbliche <strong>Bau</strong>ten<br />
ein Gr<strong>und</strong>abstand von min. m 12.00 10.00<br />
6.2 Nutzweise<br />
1 Es sind nur mässig störende Betriebe zulässig, wobei die Schichtarbeit gestattet<br />
werden kann.<br />
2 In der Industriezone I <strong>und</strong> der Gewerbezone G sind auch Handels- <strong>und</strong> Dienstleistungsbetriebe<br />
zulässig.<br />
3 Betriebe mit unverhältnismässigem Verkehrsaufkommen sind stark störenden<br />
Betrieben gleichgestellt.<br />
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