Bau- und Zonenordnung 1995 - Glattfelden
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Gemeinde <strong>Glattfelden</strong> <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zonenordnung</strong> <strong>1995</strong><br />
4 Die Glasfläche von Dachflächenfenstern darf 0.30 m 2 <strong>und</strong> insgesamt 1% der<br />
Dachfläche nicht übersteigen. Auf der gleichen Dachfläche sind nur gleiche Dachflächenfenster<br />
zulässig.<br />
5 Dacheinschnitte sind untersagt.<br />
6 Dachaufbauten in der Flucht der darunterliegenden Fassade ohne durchgehende<br />
Traufe sind zulässig, wo sie dem besonderen Charakter des Gebäudes entsprechen.<br />
Sie haben in ihrem Ausmass in einem guten Verhältnis zum Gebäude <strong>und</strong> zur<br />
Dachfläche zu stehen <strong>und</strong> müssen mit dem Ortsbild vereinbar sein. Sie dürfen breiter<br />
als ein Fünftel der betreffenden Fassadenlänge sein.<br />
2.9 Fassaden<br />
1 Die Materialwahl <strong>und</strong> die Farbgebung von Fassaden haben die traditionelle<br />
<strong>Bau</strong>weise zu berücksichtigen.<br />
2 In den Kernzonen K 1 <strong>und</strong> K 2 sind Türen, Tore <strong>und</strong> ähnliche Fassaden- <strong>und</strong><br />
Gebäudeteile in Holz zu fertigen.<br />
2.10 Fenster<br />
1 In den Kernzonen K 1 <strong>und</strong> K 2 sind die Fenster in der herkömmlichen Art zu gestalten<br />
<strong>und</strong> anzuordnen. Sie haben die übliche Sprossenteilung aufzuweisen.<br />
2 Für die Einfassungen sind Holz, Stein oder Kunststein zu verwenden.<br />
3 Die Fensterläden sind in ortsüblicher Form zu gestalten.<br />
2.11 Sonnenkollektoren<br />
Äusserlich am Gebäude angebrachte Sonnenkollektoren dürfen in ihrer Wirkung weder<br />
die <strong>Bau</strong>te noch das Ortsbild beeinträchtigen.<br />
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