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Informationen zu Rechtsfragen - Österreichischer ...

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makler<br />

intern Recht<br />

Klauseln für die Allgemeine<br />

Haftpflichtversicherung – Teil 2<br />

ÖVM-HP-A03 Subsidiarität<br />

Der Versicherer kann sich nur dann auf eine allfällig<br />

vereinbarte Subsidiarität und nur in diesem Ausmaß<br />

berufen, wenn aus einer anderen Versicherung eine zeitgerechte<br />

Leistung erfolgt. Eine Leistung ist dann zeitgerecht,<br />

wenn sie unter Berücksichtigung der Umstände<br />

des Einzelfalles und des üblichen Geschäftsverkehrs<br />

erbracht wird.<br />

Gilt die Subsidiarität gegenüber einem ausländischen<br />

Versicherer, der in Österreich keine Repräsentanz hat, so<br />

ist eine vereinbarte Subsidiarität wirkungslos.<br />

Selbstverständlich muss man einem Versicherer <strong>zu</strong>billigen,<br />

wenn es eine andere Versicherung gibt, die in einem Schadenfall<br />

vorrangig leistungspflichtig wäre, dass diese auch eine<br />

Leistung erbringt. Man muss aber bei den von den VU‘s diesbezüglich<br />

angebotenen Vereinbarungen auf der Hut sein. Oft<br />

wird ausschließlich nur auf das Vorhandensein einer anderen<br />

Versicherung abgestellt. Es spielt somit keine Rolle, ob diese<br />

Versicherung ausreichend ist oder ob dafür die Prämie bezahlt<br />

wurde. Hier könnte sich eine unangenehme Deckungslücke<br />

ergeben.<br />

ÖVM-HP-B12<br />

Befahren öffentlicher<br />

Verkehrsflächen<br />

ing. a. punzl<br />

Der Versicherer gewährt Versicherungsschutz<br />

für kurzfristiges und<br />

fallweises Befahren von öffentlichen und nicht öffentlichen<br />

Verkehrsflächen mit Fahrzeugen und Arbeitsmaschinen,<br />

die kein Kennzeichen tragen, jedoch aufgrund<br />

der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften ein solches<br />

tragen müssten.<br />

Hier müssen wir uns mit dem Ausschlusstatbestand von<br />

Kraftfahrzeugen auseinandersetzen. In diesem kommt es<br />

nicht darauf an, dass das Kraftfahrzeug im Schadenfall ein<br />

Kennzeichen getragen hat, sondern ob es gemäß der gesetzlichen<br />

Bestimmungen eigentlich eines hätte tragen müssen.<br />

Ohne diese Klausel ist ein Schaden, den ein KFZ ohne<br />

Kennzeichen verursacht, nicht gedeckt. Und solche Fahrzeuge<br />

gibt es überall! Bei Land- und Forstwirtschaften der<br />

nicht angemeldete Traktor, der eigentlich nur mehr <strong>zu</strong>r Bewässerung<br />

verwendet wird, aber dann doch eine öffentliche<br />

Verkehrsfläche befährt oder das nicht (mehr) angemeldete<br />

Revierfahrzeug. Aber auch ein Fahrzeug einer Betriebsfeuerwehr<br />

könnte darunter fallen, sobald es eine öffentlicher Verkehrsfläche<br />

befährt.<br />

ÖVM-HP-B14 Verlust und Abhandenkommen<br />

von Sachen<br />

In Ergän<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong> Art. 1 AHVB sind Schadenersatzverpflichtungen<br />

aus Verlust und/oder Abhandenkommen<br />

von Sachen mitversichert.<br />

Die Versicherungssumme beträgt im Rahmen der Pauschalversicherungssumme<br />

€ …………….<br />

– Fortset<strong>zu</strong>ng nächste Seite –<br />

www.oevm.at<br />

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