Informationen zu Rechtsfragen - Österreichischer ...
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makler<br />
intern Recht<br />
Klauseln für die Allgemeine<br />
Haftpflichtversicherung – Teil 2<br />
ÖVM-HP-A03 Subsidiarität<br />
Der Versicherer kann sich nur dann auf eine allfällig<br />
vereinbarte Subsidiarität und nur in diesem Ausmaß<br />
berufen, wenn aus einer anderen Versicherung eine zeitgerechte<br />
Leistung erfolgt. Eine Leistung ist dann zeitgerecht,<br />
wenn sie unter Berücksichtigung der Umstände<br />
des Einzelfalles und des üblichen Geschäftsverkehrs<br />
erbracht wird.<br />
Gilt die Subsidiarität gegenüber einem ausländischen<br />
Versicherer, der in Österreich keine Repräsentanz hat, so<br />
ist eine vereinbarte Subsidiarität wirkungslos.<br />
Selbstverständlich muss man einem Versicherer <strong>zu</strong>billigen,<br />
wenn es eine andere Versicherung gibt, die in einem Schadenfall<br />
vorrangig leistungspflichtig wäre, dass diese auch eine<br />
Leistung erbringt. Man muss aber bei den von den VU‘s diesbezüglich<br />
angebotenen Vereinbarungen auf der Hut sein. Oft<br />
wird ausschließlich nur auf das Vorhandensein einer anderen<br />
Versicherung abgestellt. Es spielt somit keine Rolle, ob diese<br />
Versicherung ausreichend ist oder ob dafür die Prämie bezahlt<br />
wurde. Hier könnte sich eine unangenehme Deckungslücke<br />
ergeben.<br />
ÖVM-HP-B12<br />
Befahren öffentlicher<br />
Verkehrsflächen<br />
ing. a. punzl<br />
Der Versicherer gewährt Versicherungsschutz<br />
für kurzfristiges und<br />
fallweises Befahren von öffentlichen und nicht öffentlichen<br />
Verkehrsflächen mit Fahrzeugen und Arbeitsmaschinen,<br />
die kein Kennzeichen tragen, jedoch aufgrund<br />
der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften ein solches<br />
tragen müssten.<br />
Hier müssen wir uns mit dem Ausschlusstatbestand von<br />
Kraftfahrzeugen auseinandersetzen. In diesem kommt es<br />
nicht darauf an, dass das Kraftfahrzeug im Schadenfall ein<br />
Kennzeichen getragen hat, sondern ob es gemäß der gesetzlichen<br />
Bestimmungen eigentlich eines hätte tragen müssen.<br />
Ohne diese Klausel ist ein Schaden, den ein KFZ ohne<br />
Kennzeichen verursacht, nicht gedeckt. Und solche Fahrzeuge<br />
gibt es überall! Bei Land- und Forstwirtschaften der<br />
nicht angemeldete Traktor, der eigentlich nur mehr <strong>zu</strong>r Bewässerung<br />
verwendet wird, aber dann doch eine öffentliche<br />
Verkehrsfläche befährt oder das nicht (mehr) angemeldete<br />
Revierfahrzeug. Aber auch ein Fahrzeug einer Betriebsfeuerwehr<br />
könnte darunter fallen, sobald es eine öffentlicher Verkehrsfläche<br />
befährt.<br />
ÖVM-HP-B14 Verlust und Abhandenkommen<br />
von Sachen<br />
In Ergän<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong> Art. 1 AHVB sind Schadenersatzverpflichtungen<br />
aus Verlust und/oder Abhandenkommen<br />
von Sachen mitversichert.<br />
Die Versicherungssumme beträgt im Rahmen der Pauschalversicherungssumme<br />
€ …………….<br />
– Fortset<strong>zu</strong>ng nächste Seite –<br />
www.oevm.at<br />
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