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9.0. Druckprüfung<br />

nach DIN 1988 Teil 2<br />

Füllung / Prüfung von Leitungsanlagen aus Kupferrohren, nichtrostenden Stahlrohren<br />

und Stahlrohre:<br />

– Es sind Druckmeßgeräte zu verwenden, die das Ablesen eines Druckunterschiedes von 0,1<br />

bar gewährleisten.<br />

– Das Druckmeßgerät ist möglichst an der tiefsten Stelle der Installation anzubringen.<br />

– Fertiggestellte, aber noch nicht verdeckte Leitungen sind mit filtriertem Wasser zu füllen.<br />

– Die Leitungen sind vollständig zu entlüften.<br />

– Es ist ein Prüfdruck entsprechend dem 1,5 fachen zulässigen Betriebsüberdrucks herzustellen.<br />

– Bei größeren Temperaturunterschieden (≈ 10 K) zwischen Umgebungstemperatur und Füllwassertemperatur,<br />

ist nach herstellen des Prüfdruckes eine Wartezeit von 30 min. für den<br />

Temperaturausgleich einzuhalten.<br />

– Die Prüfzeit nach Temperaturausgleich beträgt 10 min.<br />

– Es darf während der Prüfzeit keine Undichtigkeit erkennbar sein.<br />

– Es darf während der Prüfzeit kein Druckabfall eintreten.<br />

10.0. Spülen von Leitungsanlagen<br />

– Das Spülen der Trinkwasserleitungen muß so früh wie möglich nach der Druckprüfung erfolgen.<br />

– Kalt- und Warmwasserleitungen sind getrennt mit einem Luft-Wasser-Gemisch unter Druck<br />

zu spülen.<br />

– In der größten zu spülenden Rohrleitung soll eine Fließgeschwindigkeit von 0,5 m/sec.<br />

erreicht werden.<br />

– Es muß eine Mindestanzahl von Entnahmestellen geöffnet sein (siehe Tabelle).<br />

Mindestvolumenstrom und Mindestanzahl der zu öffnenden Entnahmestellen für die<br />

Spülung bei einer Mindestfließgeschwindigkeit von 0,5 m/sec.<br />

Größte Nennweite der Verteilungsleitung 25 32 40 50 65 80 100<br />

DN<br />

Mindest-Volumenstrom bei voller Füllung 15 25 38 59 100 151 236<br />

der Verteilungsleitungen<br />

V in l/min.<br />

Mindestzahl der zu öffnenden Entnahmestellen 1 2 3 4 6 9 14<br />

DN 15<br />

– Je nach Anlagengröße ist Abschnittsweise zu spülen. Die Leitungslänge je Spülabschnitt<br />

soll 100 m nicht überschreiten.<br />

– Innerhalb eines Stockwerks werden die Entnahmestellen, beginnend mit der vom Steigestrang<br />

entferntesten Entnahmestelle, voll geöffnet.<br />

– Die Spüldauer richtet sich nach der Leitungslänge und soll je laufenden Meter 15 sec. nicht<br />

unterschreiten.<br />

– Je Entnahmestelle muß die Spüldauer mindestens 2 min. betragen.<br />

– Nach der erforderlichen Spüldauer werden die Entnahmestellen in umgekehrter Reihenfolge<br />

nacheinander geschlossen.<br />

– Empfindliche Armaturen und Apparate sind vor dem Spülen durch Paßstücke zu ersetzen.<br />

Eine detaillierte Vorgehensweise zur Spülung von Leitungsanlagen geht aus der DIN 1988 Teil 2<br />

hervor<br />

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