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9.0. Druckprüfung<br />
nach DIN 1988 Teil 2<br />
Füllung / Prüfung von Leitungsanlagen aus Kupferrohren, nichtrostenden Stahlrohren<br />
und Stahlrohre:<br />
– Es sind Druckmeßgeräte zu verwenden, die das Ablesen eines Druckunterschiedes von 0,1<br />
bar gewährleisten.<br />
– Das Druckmeßgerät ist möglichst an der tiefsten Stelle der Installation anzubringen.<br />
– Fertiggestellte, aber noch nicht verdeckte Leitungen sind mit filtriertem Wasser zu füllen.<br />
– Die Leitungen sind vollständig zu entlüften.<br />
– Es ist ein Prüfdruck entsprechend dem 1,5 fachen zulässigen Betriebsüberdrucks herzustellen.<br />
– Bei größeren Temperaturunterschieden (≈ 10 K) zwischen Umgebungstemperatur und Füllwassertemperatur,<br />
ist nach herstellen des Prüfdruckes eine Wartezeit von 30 min. für den<br />
Temperaturausgleich einzuhalten.<br />
– Die Prüfzeit nach Temperaturausgleich beträgt 10 min.<br />
– Es darf während der Prüfzeit keine Undichtigkeit erkennbar sein.<br />
– Es darf während der Prüfzeit kein Druckabfall eintreten.<br />
10.0. Spülen von Leitungsanlagen<br />
– Das Spülen der Trinkwasserleitungen muß so früh wie möglich nach der Druckprüfung erfolgen.<br />
– Kalt- und Warmwasserleitungen sind getrennt mit einem Luft-Wasser-Gemisch unter Druck<br />
zu spülen.<br />
– In der größten zu spülenden Rohrleitung soll eine Fließgeschwindigkeit von 0,5 m/sec.<br />
erreicht werden.<br />
– Es muß eine Mindestanzahl von Entnahmestellen geöffnet sein (siehe Tabelle).<br />
Mindestvolumenstrom und Mindestanzahl der zu öffnenden Entnahmestellen für die<br />
Spülung bei einer Mindestfließgeschwindigkeit von 0,5 m/sec.<br />
Größte Nennweite der Verteilungsleitung 25 32 40 50 65 80 100<br />
DN<br />
Mindest-Volumenstrom bei voller Füllung 15 25 38 59 100 151 236<br />
der Verteilungsleitungen<br />
V in l/min.<br />
Mindestzahl der zu öffnenden Entnahmestellen 1 2 3 4 6 9 14<br />
DN 15<br />
– Je nach Anlagengröße ist Abschnittsweise zu spülen. Die Leitungslänge je Spülabschnitt<br />
soll 100 m nicht überschreiten.<br />
– Innerhalb eines Stockwerks werden die Entnahmestellen, beginnend mit der vom Steigestrang<br />
entferntesten Entnahmestelle, voll geöffnet.<br />
– Die Spüldauer richtet sich nach der Leitungslänge und soll je laufenden Meter 15 sec. nicht<br />
unterschreiten.<br />
– Je Entnahmestelle muß die Spüldauer mindestens 2 min. betragen.<br />
– Nach der erforderlichen Spüldauer werden die Entnahmestellen in umgekehrter Reihenfolge<br />
nacheinander geschlossen.<br />
– Empfindliche Armaturen und Apparate sind vor dem Spülen durch Paßstücke zu ersetzen.<br />
Eine detaillierte Vorgehensweise zur Spülung von Leitungsanlagen geht aus der DIN 1988 Teil 2<br />
hervor<br />
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