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Organ des mährisch-schlesischen Sudeten-Gebirgs-Wereines.

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1. Vor Allem sieht sich der Centralvorstand zu folgender<br />

Erklärung veranlasst: a) Mit Bezug auf den<br />

im Jahre 1887 erfolgten Beschluss der Delegierten-<br />

versammluug erklärt der Centralvorstand, dass die<br />

bereits für das Georgshaus gestifteten Wappentafeln,<br />

da sie historischen Wert haben, nicht zu entfernen<br />

sind, und dass überhaupt alle Gegenstände, welche<br />

sich in den Gastzimmern befinden, ohne Wissen und<br />

Willen <strong>des</strong> Centralvorstan<strong>des</strong> nicht entfernt werden<br />

dürfen, b) Der Centralvorstand stellt es jedoch den<br />

Sectionen anheim, nach Maßgabe <strong>des</strong> Raumes und<br />

nach eingeholter Bewilligung <strong>des</strong> Centralvorstan<strong>des</strong><br />

weitere Wappenschilder mit Angabe der Jahreszahl etc.<br />

anzubringen, 2. Betreffs <strong>des</strong> von einem Mitgliede <strong>des</strong><br />

Centralvorstan<strong>des</strong> verlangten Schiedsgerichtes wird<br />

nach § 62 der Statuten vorgegangen. 3. Das Ersatzmitglied<br />

Herr Stadtsecretär Gränz wird den Centralvorstand<br />

bei dem für den 20. Juli von der Section<br />

Olbersdorf arrangierten Ausfluge vertreten und werden<br />

demselben die Reisekosten mit 11 fl. vergütet werden.<br />

4. Hinsichtlich der Zuschrift*) der Bezirkshauptmann-<br />

schaft Freiwaldau, die Errichtung von Postwertzeichen­<br />

Verschleißstellen auf dem Georgshause und auf dem<br />

Rothen Bergwirtshause betreffend, wird beschlossen,<br />

diese Zuschrift der nächsten Delegiertenversammlung<br />

zur Beschlussfassung vorzulegen. S. Der Inhalt einer<br />

Zuschrift <strong>des</strong> deutschen und österreichischen Alpenvereines<br />

und <strong>des</strong> österreichischen Touristenclubs, dahin<br />

lautend, dass diese Vereine, welche durch die<br />

Einführung <strong>des</strong> Zonentarifs hart betroffen wurden, in<br />

Anbetracht der Fruchtlosigkeit jeden Schritt zur E rlangung<br />

von Fahrpreisermäßigungen für heuer unterlassen<br />

werden, wird zur Kenntnis genommen. 6. Rücksichtlich<br />

der vom k. k. militär-geographischen Institute<br />

zu beziehenden Karte <strong>des</strong> Vereinsgebietes — die<br />

Kosten derselben werden bei Auflage von 5000 circa<br />

1800 fl. betragen — wird beschlossen, diese Karte<br />

nur jenenfalls zur Anschaffung zu beantragen, als<br />

min<strong>des</strong>tens lo00 Exemplare seitens der Vereinsmitglieder<br />

subscribiert werden. 7. Das Ansuchen eines<br />

Gastwirthes, seinen Gasthof „zum mähr.-schles. <strong>Sudeten</strong>-<br />

<strong>Gebirgs</strong>-Vereine“ zu benennen und das Wappen <strong>des</strong><br />

Vereines führen zu dürfen, wird abgelehnt, indem<br />

sich der Centralvorstand principiell gegen die Gewährung<br />

derartiger Ansuchen ausspricht.<br />

(Section Wien.) An Stelle <strong>des</strong> Herrn Forst-<br />

concipisten Kraetzel, der sein Amt wegen Ueber-<br />

bürdung mit Geschäften niedergelegt hat, wurde der<br />

städtische Lehrer Herr Hugo Muschka, Wien, Währing,<br />

Deblingerstraße Nr. 34, zum Obmann gewählt.<br />

(Postalisches.) Der Centralvorstand erhielt folgende<br />

Erledigung: „Laut Zuschrift der k. k. Post- und<br />

Telegraphen-Direction in Brünn vom 26. Mai 1. J.,<br />

Z. 16108, hat der Centralvorstand mit der Eingabe<br />

vom 23. April 1. J. die Bitte um Herstellung einer<br />

regelmäßigen Postverbindung für das Georgshaus auf<br />

*3 Siehe Rubrik „Postalisches“.<br />

— 42 —<br />

der Hochschar, das Rothebergwirtshaus und die Schweizerei<br />

am Groß-Seeberg und zwar für die Zeit vom<br />

{. Juni bis 30. September jeden Jahres gestellt.<br />

Die im Wege der hierüber in Betracht kommenden<br />

k. k. Postämter zum Gegenstände gepflogenen<br />

Erhebungen haben jedoch ergeben, dass der Postverkehr<br />

rücksichtlich der genannten drei Objecte selbst<br />

in den Sommermonaten ein derartig geringer ist, dass<br />

die Einrichtung eigentlicher Ruralposten für dieselben<br />

nicht gerechtfertigt wäre,<br />

Um jedoch für die Dauer <strong>des</strong> stärkeren Touristenverkehres<br />

im Interesse der Besucher <strong>des</strong> Rothen-<br />

bergwirtshauses und <strong>des</strong> Georgshauses auf der Hochschar<br />

eine immerhin regelmäßige Postverbindung zu<br />

schaffen, wäre die k. k. Post- und Telegraphen-Direction<br />

nicht abgeneigt, daselbst Postwertzeichen -Verschleißstellen<br />

für die Touristenperiode zu errichten<br />

und die bezüglichen Verscheißlicenzen an vertrauenswürdige<br />

Personen daselbst zn verleihen.<br />

Die erforderlichen Briefsammeikästen, die Ver-<br />

schleißlicenzen, die Markenfassungsbücher, sowie endlich<br />

die zur Beförderung der Postsendungen erforderlichen<br />

versperrbaren Ledertaschen mit 2 Schlüsseln<br />

würden ab aerario beigestellt werden.<br />

Die betreffenden Verschleißer hätten sodann die<br />

Briefkästen an einem geeigneten Orte vor dem Verschleißlocale<br />

anzubringen, die darin eingelegten Cor-<br />

respondenzen täglich auszuheben und, in der Ledertasche<br />

verwahrt, zum Postamte Oberthomasdorf, beziehungsweise<br />

Niederlindewiese zu übertragen, beziehungsweise<br />

übertragen zu lassen.<br />

In umgekehrter Richtung würden dem betreffenden<br />

Boten daselbst die für das Rothebergwirtshaus, beziehungsweise<br />

für das Georgshaus eingelangten gewöhnlichen<br />

Correspondenzen, sowie Aviso über recomman<br />

dierte und Fahrpostsendungen, Postanweisungen etc.,<br />

in der nämlichen Tasche verwahrt, übergeben werden,<br />

welche sodann durch den betreffenden Verschleißer<br />

der pünktlichen Bestellung an die Adressaten zuzuführen<br />

wären.<br />

Der Verschleißer wäre berechtigt, für die Zustellung<br />

je<strong>des</strong> Zeitungsexemplares ya kr., jeder Briefpostsendung<br />

und je<strong>des</strong> Avisos über einen recomman-<br />

dierten Brief oder einer Postanweisung 1 kr., je<strong>des</strong><br />

Avisos über eine Fahrpostsendung 2 kr. an Bestellgebühren<br />

von den Adressaten einzuheben.<br />

Frei von den Bestellgebühren sind nur die Correspondenzen<br />

<strong>des</strong> k. k. Postsparcassenamtes in Wien<br />

und die aus dem Weltpostvereine herrührenden Briefpostsendungen.<br />

Die Verschleißprovision beträgt 1 °/0 von dem<br />

Werte <strong>des</strong> ausgefassten Postwertzeichen-Materiales, mit<br />

welcher Provision der Verschleißwerber sich einverstanden<br />

zu erklären hätte.<br />

Die k. k. Post- und Telegraphen-Direction hat<br />

nun anher das Ansuchen gestellt, sich darüber zu<br />

äußern, ob der Fremden-, beziehungsweise Touristenverkehr<br />

nach den mehrgenannten Unterkunftshäusern<br />

http://rcin.org.pl

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