Organ des mährisch-schlesischen Sudeten-Gebirgs-Wereines.
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1. Vor Allem sieht sich der Centralvorstand zu folgender<br />
Erklärung veranlasst: a) Mit Bezug auf den<br />
im Jahre 1887 erfolgten Beschluss der Delegierten-<br />
versammluug erklärt der Centralvorstand, dass die<br />
bereits für das Georgshaus gestifteten Wappentafeln,<br />
da sie historischen Wert haben, nicht zu entfernen<br />
sind, und dass überhaupt alle Gegenstände, welche<br />
sich in den Gastzimmern befinden, ohne Wissen und<br />
Willen <strong>des</strong> Centralvorstan<strong>des</strong> nicht entfernt werden<br />
dürfen, b) Der Centralvorstand stellt es jedoch den<br />
Sectionen anheim, nach Maßgabe <strong>des</strong> Raumes und<br />
nach eingeholter Bewilligung <strong>des</strong> Centralvorstan<strong>des</strong><br />
weitere Wappenschilder mit Angabe der Jahreszahl etc.<br />
anzubringen, 2. Betreffs <strong>des</strong> von einem Mitgliede <strong>des</strong><br />
Centralvorstan<strong>des</strong> verlangten Schiedsgerichtes wird<br />
nach § 62 der Statuten vorgegangen. 3. Das Ersatzmitglied<br />
Herr Stadtsecretär Gränz wird den Centralvorstand<br />
bei dem für den 20. Juli von der Section<br />
Olbersdorf arrangierten Ausfluge vertreten und werden<br />
demselben die Reisekosten mit 11 fl. vergütet werden.<br />
4. Hinsichtlich der Zuschrift*) der Bezirkshauptmann-<br />
schaft Freiwaldau, die Errichtung von Postwertzeichen<br />
Verschleißstellen auf dem Georgshause und auf dem<br />
Rothen Bergwirtshause betreffend, wird beschlossen,<br />
diese Zuschrift der nächsten Delegiertenversammlung<br />
zur Beschlussfassung vorzulegen. S. Der Inhalt einer<br />
Zuschrift <strong>des</strong> deutschen und österreichischen Alpenvereines<br />
und <strong>des</strong> österreichischen Touristenclubs, dahin<br />
lautend, dass diese Vereine, welche durch die<br />
Einführung <strong>des</strong> Zonentarifs hart betroffen wurden, in<br />
Anbetracht der Fruchtlosigkeit jeden Schritt zur E rlangung<br />
von Fahrpreisermäßigungen für heuer unterlassen<br />
werden, wird zur Kenntnis genommen. 6. Rücksichtlich<br />
der vom k. k. militär-geographischen Institute<br />
zu beziehenden Karte <strong>des</strong> Vereinsgebietes — die<br />
Kosten derselben werden bei Auflage von 5000 circa<br />
1800 fl. betragen — wird beschlossen, diese Karte<br />
nur jenenfalls zur Anschaffung zu beantragen, als<br />
min<strong>des</strong>tens lo00 Exemplare seitens der Vereinsmitglieder<br />
subscribiert werden. 7. Das Ansuchen eines<br />
Gastwirthes, seinen Gasthof „zum mähr.-schles. <strong>Sudeten</strong>-<br />
<strong>Gebirgs</strong>-Vereine“ zu benennen und das Wappen <strong>des</strong><br />
Vereines führen zu dürfen, wird abgelehnt, indem<br />
sich der Centralvorstand principiell gegen die Gewährung<br />
derartiger Ansuchen ausspricht.<br />
(Section Wien.) An Stelle <strong>des</strong> Herrn Forst-<br />
concipisten Kraetzel, der sein Amt wegen Ueber-<br />
bürdung mit Geschäften niedergelegt hat, wurde der<br />
städtische Lehrer Herr Hugo Muschka, Wien, Währing,<br />
Deblingerstraße Nr. 34, zum Obmann gewählt.<br />
(Postalisches.) Der Centralvorstand erhielt folgende<br />
Erledigung: „Laut Zuschrift der k. k. Post- und<br />
Telegraphen-Direction in Brünn vom 26. Mai 1. J.,<br />
Z. 16108, hat der Centralvorstand mit der Eingabe<br />
vom 23. April 1. J. die Bitte um Herstellung einer<br />
regelmäßigen Postverbindung für das Georgshaus auf<br />
*3 Siehe Rubrik „Postalisches“.<br />
— 42 —<br />
der Hochschar, das Rothebergwirtshaus und die Schweizerei<br />
am Groß-Seeberg und zwar für die Zeit vom<br />
{. Juni bis 30. September jeden Jahres gestellt.<br />
Die im Wege der hierüber in Betracht kommenden<br />
k. k. Postämter zum Gegenstände gepflogenen<br />
Erhebungen haben jedoch ergeben, dass der Postverkehr<br />
rücksichtlich der genannten drei Objecte selbst<br />
in den Sommermonaten ein derartig geringer ist, dass<br />
die Einrichtung eigentlicher Ruralposten für dieselben<br />
nicht gerechtfertigt wäre,<br />
Um jedoch für die Dauer <strong>des</strong> stärkeren Touristenverkehres<br />
im Interesse der Besucher <strong>des</strong> Rothen-<br />
bergwirtshauses und <strong>des</strong> Georgshauses auf der Hochschar<br />
eine immerhin regelmäßige Postverbindung zu<br />
schaffen, wäre die k. k. Post- und Telegraphen-Direction<br />
nicht abgeneigt, daselbst Postwertzeichen -Verschleißstellen<br />
für die Touristenperiode zu errichten<br />
und die bezüglichen Verscheißlicenzen an vertrauenswürdige<br />
Personen daselbst zn verleihen.<br />
Die erforderlichen Briefsammeikästen, die Ver-<br />
schleißlicenzen, die Markenfassungsbücher, sowie endlich<br />
die zur Beförderung der Postsendungen erforderlichen<br />
versperrbaren Ledertaschen mit 2 Schlüsseln<br />
würden ab aerario beigestellt werden.<br />
Die betreffenden Verschleißer hätten sodann die<br />
Briefkästen an einem geeigneten Orte vor dem Verschleißlocale<br />
anzubringen, die darin eingelegten Cor-<br />
respondenzen täglich auszuheben und, in der Ledertasche<br />
verwahrt, zum Postamte Oberthomasdorf, beziehungsweise<br />
Niederlindewiese zu übertragen, beziehungsweise<br />
übertragen zu lassen.<br />
In umgekehrter Richtung würden dem betreffenden<br />
Boten daselbst die für das Rothebergwirtshaus, beziehungsweise<br />
für das Georgshaus eingelangten gewöhnlichen<br />
Correspondenzen, sowie Aviso über recomman<br />
dierte und Fahrpostsendungen, Postanweisungen etc.,<br />
in der nämlichen Tasche verwahrt, übergeben werden,<br />
welche sodann durch den betreffenden Verschleißer<br />
der pünktlichen Bestellung an die Adressaten zuzuführen<br />
wären.<br />
Der Verschleißer wäre berechtigt, für die Zustellung<br />
je<strong>des</strong> Zeitungsexemplares ya kr., jeder Briefpostsendung<br />
und je<strong>des</strong> Avisos über einen recomman-<br />
dierten Brief oder einer Postanweisung 1 kr., je<strong>des</strong><br />
Avisos über eine Fahrpostsendung 2 kr. an Bestellgebühren<br />
von den Adressaten einzuheben.<br />
Frei von den Bestellgebühren sind nur die Correspondenzen<br />
<strong>des</strong> k. k. Postsparcassenamtes in Wien<br />
und die aus dem Weltpostvereine herrührenden Briefpostsendungen.<br />
Die Verschleißprovision beträgt 1 °/0 von dem<br />
Werte <strong>des</strong> ausgefassten Postwertzeichen-Materiales, mit<br />
welcher Provision der Verschleißwerber sich einverstanden<br />
zu erklären hätte.<br />
Die k. k. Post- und Telegraphen-Direction hat<br />
nun anher das Ansuchen gestellt, sich darüber zu<br />
äußern, ob der Fremden-, beziehungsweise Touristenverkehr<br />
nach den mehrgenannten Unterkunftshäusern<br />
http://rcin.org.pl