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Organ des mährisch-schlesischen Sudeten-Gebirgs-Wereines.

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Generalversammlung der Section Troppau statt. Aus<br />

dem vom Obmanne Herrn Joh. Rotter vorgetragenen<br />

Jahresberichte geht hervor, dass die Section am Schlüsse<br />

1889 185 Mitglieder zählte. Die Einrichtung <strong>des</strong><br />

Troppauer Zimmers im Georgshause wurde vervollständigt,<br />

so dass dieselbe gegenwärtig allen Anforderungen<br />

entspricht. Die namens der Section bei der in<br />

M.-Schönberg abgehaltenen Delegiertenversammlung<br />

gestellten Anträge fanden die erwünschte Erledigung.<br />

Von den Fahrpreisbegünstigungen wurde seitens der<br />

Mitglieder ausgiebiger Gebrauch gemacht, da im ganzen<br />

600 Legitimationskarten verkauft wurden. Dem<br />

vom Cassier Herrn G. Wocke erstatteten Cassaberichte<br />

ist zu entnehmen, dass die Einnahmen mit Inbegriff<br />

<strong>des</strong> zu Beginn <strong>des</strong> Jahres vorhandenen Cassastan<strong>des</strong><br />

370 fl- 51 kr., die Ausgaben 311 fl. 43 kr. betrugen,<br />

so dass ein Rest von 59 fl. 8 kr. erübrigt. Bei der<br />

hierauf vorgenommenen Wahl der Sectionsleitung<br />

wurden sämmtliche Mitglieder derselben einstimmig<br />

wiedergewählt und zwar die Herren: J. E. Roller<br />

zum Obmann, Dr. Julius Walter zum Obmannstellvertreter,<br />

G. Wocke, Alois Müller und Jos.<br />

Kurz zu Ausschussmitgliedern; ferner die Herren<br />

S. Ohrensstein und J. Hartmann als Ersatzmänner.<br />

Als Delegierte für das Jahr 1890 wurden<br />

von der Versammlung bestimmt die Herren: J. Roller,<br />

J. Kurz, Hugo Müller und Ed. Zenker; zu Revisoren<br />

die Herren H. Müller, Ohrensstein und J. Schuster.<br />

Zum Schlüsse besprach der Obmann einige weniger bekannte<br />

Touren in den <strong>Sudeten</strong> und zwar: a) Jauernig—<br />

Krebsgrund—Landeck—ßieledorf—Ramsau; b) Karlsthal—Hermannstadt—Querberg—Zuckmantel;<br />

c) Karlsthal—Lattichgrund—Hoher<br />

Berg—Karlsbrunn.<br />

(Spende.) Die Vorstandsmitglieder der Section<br />

Witkowitz haben eine Sammlung unter sich eingeleitet<br />

und das Ergebnis derselben, den Betrag von 10 fl.<br />

dem Centralvorstande als Spende und zwar als Beitrag<br />

zur Einrichtung eines Zimmers im Hochschar-<br />

Schutzhause übermittelt.<br />

(Fahrpreisermäßigung.*) Seitens der k. k.<br />

Verkehrsleitung in M.-Schönberg und der Direction<br />

der mähr.-schles. Centralbahn in Wien sind dem Centralvorstande<br />

folgende Zuschriften zugekommen:<br />

„Antwortlich Ihrer geschätzten Eingabe vom<br />

4. December a. p. theilen wir Ihnen höflichst mit,<br />

dass wir den Mitgliedern <strong>des</strong> geehrten Vereines in<br />

der Zeit vom 15. April bis incl. 31. October a. c.<br />

eine Eahrpreisermäßigung in der Weise gewähren,<br />

dass je<strong>des</strong> Mitglied bei allen regelmäßig verkehrenden<br />

Zügen mit Personenbeförderung mit einer F ah rkarte<br />

III. Classe die II. Classe und mit einer halben<br />

Fahrkarte II. Classe die III Classe benützen kann.<br />

An diese Begünstigung werden folgende Bedingungen<br />

geknüpft:<br />

1. Je<strong>des</strong> Mitglied muss außer der von uns auf<br />

Kosten <strong>des</strong> Vereines beizustellenden Legitima-<br />

*) Siehe Bericht über 102. Sitzung <strong>des</strong> Centralvorstan<strong>des</strong>.<br />

— 14 -<br />

http://rcin.org.pl<br />

tionskarte noch mit einer Photographie, welche<br />

den Stempel <strong>des</strong> Vereines oder einer Sectionsleitung<br />

trägt, versehen sein.<br />

Hiebei bemerken wir, dass wir Ihrem Wunsche<br />

entgegenkommend, die Legitimationskarten derart<br />

auflegen lassen, dass selbe auf der einen Seite auch<br />

gleichzeitig die Legitimationskarte <strong>des</strong> Vereines<br />

tragen.<br />

2. Je<strong>des</strong> Mitglied benöthigt für die ganze Saison nur<br />

eine Legitimationskarte.<br />

3. Beim Lösen der Fahrbillets muss die Legitimationskarte<br />

unbedingt vorgewiesen werden.<br />

4. Sowohl die Billetcassiere als auch die Zugsrevisoren<br />

und Revisionsconducteure sind berechtigt,<br />

die Unterschrift <strong>des</strong> Inhabers der Legitimationskarte<br />

zu fordern.<br />

5. Die Legitimationskarten sind unübertragbar.“<br />

„In Erledigung Ihres geschätzten Schreibens vom<br />

3. December v. J. erklären wir uns bereit, den<br />

Mitgliedern <strong>des</strong> geehrten Vereines je eine Legitimationskarte<br />

, giltig für die ganze Saison vom<br />

15. April bis 31. October 1890, nach beiliegendem<br />

Formulare zu bewilligen.<br />

Die Verpflichtungen, welchen die P. T. Mitglieder<br />

bei Fahrten auf den diesseitigen Strecken nachzukommen<br />

haben, sind an der Legitimationskarte angegeben.<br />

Außerdem sind die Billetencassiere als auch die<br />

Zugsrevisoren und die Revisionsconducteure berechtigt,<br />

die Unterschrift <strong>des</strong> Inhabers der Legitimation -<br />

karte zu fordern.<br />

Wir überlassen es Ihrer Willensmeinung, ob<br />

die Auflage dieser neuen Legitimationskarten von<br />

uns erfolgen soll, oder von Ihnen besorgt wird,<br />

in welchem letzteren Falle die Karten zur Auf-<br />

drückung <strong>des</strong> Trockenstempels anhergesendet werden<br />

müssten.“<br />

Auf den Strecken der Grenzbahn und Localbahn<br />

gilt also die Mitgliedskarte zugleich als Legitimationskarte,<br />

für die Strecken der Centralbahn ist heuer nur<br />

eine Legitimationskarte für die ganze Saison zu lösen.<br />

(Postalisches.) Der Centralvorstand erhielt unterm<br />

27. December folgende Zuschrift der k. k. Post-<br />

und Telegraphen-Direction für Mähren und Schlesien :<br />

„Unter den aus dem Monate September 1. J.<br />

herrührenden Retourbriefen befinden* sich mehrere,<br />

zumeist bei dem k. k. Postamte in Oberthomas-<br />

dorf aufgegebene Correspondenzkarten, welche auf<br />

der Rückseite aufgeklebte Abbildungen <strong>des</strong> Schutzhauses<br />

am Hochschar enthalten.<br />

Im Grunde der bestehenden Dienstvorschriften<br />

werden diese Correspondenzkarten mit aufgeklebten<br />

bildlichen Darstellungen von den Aufgabepostämtern<br />

von der Postbeförderung ausgeschlossen und da<br />

deren Rückgabe an die sich bloß auf der Durchreise<br />

befindlichen Aufgeber in den seltensten Fällen<br />

thunlich ist, als unanbringliche Sendungen behandelt.

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