Organ des mährisch-schlesischen Sudeten-Gebirgs-Wereines.
Organ des mährisch-schlesischen Sudeten-Gebirgs-Wereines.
Organ des mährisch-schlesischen Sudeten-Gebirgs-Wereines.
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Generalversammlung der Section Troppau statt. Aus<br />
dem vom Obmanne Herrn Joh. Rotter vorgetragenen<br />
Jahresberichte geht hervor, dass die Section am Schlüsse<br />
1889 185 Mitglieder zählte. Die Einrichtung <strong>des</strong><br />
Troppauer Zimmers im Georgshause wurde vervollständigt,<br />
so dass dieselbe gegenwärtig allen Anforderungen<br />
entspricht. Die namens der Section bei der in<br />
M.-Schönberg abgehaltenen Delegiertenversammlung<br />
gestellten Anträge fanden die erwünschte Erledigung.<br />
Von den Fahrpreisbegünstigungen wurde seitens der<br />
Mitglieder ausgiebiger Gebrauch gemacht, da im ganzen<br />
600 Legitimationskarten verkauft wurden. Dem<br />
vom Cassier Herrn G. Wocke erstatteten Cassaberichte<br />
ist zu entnehmen, dass die Einnahmen mit Inbegriff<br />
<strong>des</strong> zu Beginn <strong>des</strong> Jahres vorhandenen Cassastan<strong>des</strong><br />
370 fl- 51 kr., die Ausgaben 311 fl. 43 kr. betrugen,<br />
so dass ein Rest von 59 fl. 8 kr. erübrigt. Bei der<br />
hierauf vorgenommenen Wahl der Sectionsleitung<br />
wurden sämmtliche Mitglieder derselben einstimmig<br />
wiedergewählt und zwar die Herren: J. E. Roller<br />
zum Obmann, Dr. Julius Walter zum Obmannstellvertreter,<br />
G. Wocke, Alois Müller und Jos.<br />
Kurz zu Ausschussmitgliedern; ferner die Herren<br />
S. Ohrensstein und J. Hartmann als Ersatzmänner.<br />
Als Delegierte für das Jahr 1890 wurden<br />
von der Versammlung bestimmt die Herren: J. Roller,<br />
J. Kurz, Hugo Müller und Ed. Zenker; zu Revisoren<br />
die Herren H. Müller, Ohrensstein und J. Schuster.<br />
Zum Schlüsse besprach der Obmann einige weniger bekannte<br />
Touren in den <strong>Sudeten</strong> und zwar: a) Jauernig—<br />
Krebsgrund—Landeck—ßieledorf—Ramsau; b) Karlsthal—Hermannstadt—Querberg—Zuckmantel;<br />
c) Karlsthal—Lattichgrund—Hoher<br />
Berg—Karlsbrunn.<br />
(Spende.) Die Vorstandsmitglieder der Section<br />
Witkowitz haben eine Sammlung unter sich eingeleitet<br />
und das Ergebnis derselben, den Betrag von 10 fl.<br />
dem Centralvorstande als Spende und zwar als Beitrag<br />
zur Einrichtung eines Zimmers im Hochschar-<br />
Schutzhause übermittelt.<br />
(Fahrpreisermäßigung.*) Seitens der k. k.<br />
Verkehrsleitung in M.-Schönberg und der Direction<br />
der mähr.-schles. Centralbahn in Wien sind dem Centralvorstande<br />
folgende Zuschriften zugekommen:<br />
„Antwortlich Ihrer geschätzten Eingabe vom<br />
4. December a. p. theilen wir Ihnen höflichst mit,<br />
dass wir den Mitgliedern <strong>des</strong> geehrten Vereines in<br />
der Zeit vom 15. April bis incl. 31. October a. c.<br />
eine Eahrpreisermäßigung in der Weise gewähren,<br />
dass je<strong>des</strong> Mitglied bei allen regelmäßig verkehrenden<br />
Zügen mit Personenbeförderung mit einer F ah rkarte<br />
III. Classe die II. Classe und mit einer halben<br />
Fahrkarte II. Classe die III Classe benützen kann.<br />
An diese Begünstigung werden folgende Bedingungen<br />
geknüpft:<br />
1. Je<strong>des</strong> Mitglied muss außer der von uns auf<br />
Kosten <strong>des</strong> Vereines beizustellenden Legitima-<br />
*) Siehe Bericht über 102. Sitzung <strong>des</strong> Centralvorstan<strong>des</strong>.<br />
— 14 -<br />
http://rcin.org.pl<br />
tionskarte noch mit einer Photographie, welche<br />
den Stempel <strong>des</strong> Vereines oder einer Sectionsleitung<br />
trägt, versehen sein.<br />
Hiebei bemerken wir, dass wir Ihrem Wunsche<br />
entgegenkommend, die Legitimationskarten derart<br />
auflegen lassen, dass selbe auf der einen Seite auch<br />
gleichzeitig die Legitimationskarte <strong>des</strong> Vereines<br />
tragen.<br />
2. Je<strong>des</strong> Mitglied benöthigt für die ganze Saison nur<br />
eine Legitimationskarte.<br />
3. Beim Lösen der Fahrbillets muss die Legitimationskarte<br />
unbedingt vorgewiesen werden.<br />
4. Sowohl die Billetcassiere als auch die Zugsrevisoren<br />
und Revisionsconducteure sind berechtigt,<br />
die Unterschrift <strong>des</strong> Inhabers der Legitimationskarte<br />
zu fordern.<br />
5. Die Legitimationskarten sind unübertragbar.“<br />
„In Erledigung Ihres geschätzten Schreibens vom<br />
3. December v. J. erklären wir uns bereit, den<br />
Mitgliedern <strong>des</strong> geehrten Vereines je eine Legitimationskarte<br />
, giltig für die ganze Saison vom<br />
15. April bis 31. October 1890, nach beiliegendem<br />
Formulare zu bewilligen.<br />
Die Verpflichtungen, welchen die P. T. Mitglieder<br />
bei Fahrten auf den diesseitigen Strecken nachzukommen<br />
haben, sind an der Legitimationskarte angegeben.<br />
Außerdem sind die Billetencassiere als auch die<br />
Zugsrevisoren und die Revisionsconducteure berechtigt,<br />
die Unterschrift <strong>des</strong> Inhabers der Legitimation -<br />
karte zu fordern.<br />
Wir überlassen es Ihrer Willensmeinung, ob<br />
die Auflage dieser neuen Legitimationskarten von<br />
uns erfolgen soll, oder von Ihnen besorgt wird,<br />
in welchem letzteren Falle die Karten zur Auf-<br />
drückung <strong>des</strong> Trockenstempels anhergesendet werden<br />
müssten.“<br />
Auf den Strecken der Grenzbahn und Localbahn<br />
gilt also die Mitgliedskarte zugleich als Legitimationskarte,<br />
für die Strecken der Centralbahn ist heuer nur<br />
eine Legitimationskarte für die ganze Saison zu lösen.<br />
(Postalisches.) Der Centralvorstand erhielt unterm<br />
27. December folgende Zuschrift der k. k. Post-<br />
und Telegraphen-Direction für Mähren und Schlesien :<br />
„Unter den aus dem Monate September 1. J.<br />
herrührenden Retourbriefen befinden* sich mehrere,<br />
zumeist bei dem k. k. Postamte in Oberthomas-<br />
dorf aufgegebene Correspondenzkarten, welche auf<br />
der Rückseite aufgeklebte Abbildungen <strong>des</strong> Schutzhauses<br />
am Hochschar enthalten.<br />
Im Grunde der bestehenden Dienstvorschriften<br />
werden diese Correspondenzkarten mit aufgeklebten<br />
bildlichen Darstellungen von den Aufgabepostämtern<br />
von der Postbeförderung ausgeschlossen und da<br />
deren Rückgabe an die sich bloß auf der Durchreise<br />
befindlichen Aufgeber in den seltensten Fällen<br />
thunlich ist, als unanbringliche Sendungen behandelt.