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Erfahrungen im Modellversuch zur Neustrukturierung des ...

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B Voraussetzungen und Verläufe<br />

7 <strong>Modellversuch</strong> Schulanfang<br />

zuwenden. Folglich war das Vorhaben von vornherein nicht auf große Entwürfe angelegt, sondern<br />

musste ganz nah am Alten beginnen.<br />

Das zeigte sich besonders darin, dass bei weitem nicht alle Lehrerinnen und Lehrer aktiv<br />

hinter dem Modellvorhaben standen. Im Bericht der Schulleitung heisst es: "Als besondere<br />

Strukturbedingung mussten wir bei der Planung berücksichtigen, dass nicht alle <strong>im</strong> Kollegium<br />

sich den Einsatz <strong>im</strong> Schulversuch bedenkenlos zutrauten. Besonders die Fortführung der jetzt<br />

beginnenden ersten Klassen, genauer die sogenannte Erprobung jahrgangsübergreifenden Unterrichts,<br />

bereitete uns allen großes Kopfzerbrechen. Wir hatten uns daher in der Planungsphase<br />

dafür entschieden, die ersten Klassen nach Ablauf <strong>des</strong> ersten Schuljahres nicht zu teilen, sondern<br />

die Kinder, die nicht die Ziele <strong>des</strong> 1. Schuljahres erreicht hatten, sollten in der Klasse 2<br />

verbleiben, aber je nach Bedarf die Möglichkeit erhalten, in den Lehrgängen am Unterricht einer<br />

1. Klasse teilzunehmen" (LF101, 4).<br />

Mit dieser Entscheidung konnte man an den alten Jahrgangsstrukturen festhalten. Die Schule<br />

verzichtete zwar auf Zurückstellungen. Dafür war aber keine wesentliche Veränderung der Zeitstruktur<br />

und der Organisation nötig, wofür auch keine Vorbereitungen getroffen worden waren.<br />

Nach außen und nach innen fiel eine solche Veränderung nicht weiter auf, musste folglich auch<br />

nicht besonders gerechtfertigt werden. Dass das offenbar sehr vorsichtige Kollegium besonders<br />

mit der Einrichtung jahrgangsgemischter Klassen haderte, ist genau aus diesen Gründen verständlich.<br />

Wäre damit doch gemessen an den vorhandenen Vorerfahrungen die weitestgehende<br />

Veränderung verbunden gewesen. Seit drei Jahren war die Schule bereits Volle Halbtagsschule,<br />

seit zwei Jahren hatte sie Vorerfahrung mit einer Integrationsklasse. Neu war also nur die Jahrgangsmischung,<br />

wenn man davon ausgeht, dass der Verzicht auf Rückstellungen keine weitergehenden<br />

<strong>Erfahrungen</strong> erfordert, als für das Führen einer Integrationsklasse nötig sind. Wie lässt<br />

sich dann erklären, dass eine Schule etwas Neues zusätzlich beantragt, es dann aber nicht angeht?<br />

Vorerfahrungen sind nicht <strong>im</strong>mer bewusst und so auch nicht <strong>im</strong>mer gezielt bei neuen Anforderungen<br />

verwertbar. Hier schienen die Lernprozesse <strong>im</strong> Kollegium "noch nicht soweit durchlebt<br />

und gesackt, dass man sich in aller Ruhe einer neuen Veränderung hätte zuwenden können"<br />

(LF101, 8) So fand sich in der dreizügigen Schule nur ein Team, das eine Schulversuchsklasse<br />

übernehmen wollte. Diese Situation führte die Schule in massive Widersprüche, denn nun konnte<br />

neben dem jahrgangsübergreifenden auch dem integrativen Anspruch <strong>des</strong> Antrags nicht mehr<br />

entsprochen werden. In Folge der geringen Resonanz <strong>im</strong> Kollegium mussten zwei Normalklassen<br />

und eine Versuchsklasse gebildet werden. Die beiden Regelklassen hatten 25 und 26 Schülerinnen<br />

und Schüler, die Versuchsklasse 24. In der Versuchsklasse wurden nun alle auffälligen<br />

Kinder zusammengefasst, nämlich solche, "die sich zuvor als entwicklungsverzögert gezeigt hatten,<br />

oder bei denen Sprachauffälligkeiten festgestellt wurden" (LF101, 5). Durch die Notwendigkeit,<br />

in Regel- und Versuchsklasse zu splitten, griff man auf das alte Prinzip der Separation<br />

<strong>zur</strong>ück, welches ja gerade durch den <strong>Modellversuch</strong> überwunden werden sollte.<br />

Trotz der anzunehmenden Vorerfahrung mit Teamarbeit von Grund- und Sonderschullehrerinnen<br />

in der Integrationsklasse spricht aus dem ersten Bericht der Schule, dass zum Zeitpunkt<br />

<strong>des</strong> Versuchsbeginns die Vorstellung von einer klaren Arbeitsteilung vorherrschte. So sollte die<br />

Sozialpädagogin für die Betreuung der förderungsbedürftigen und entwicklungsverzögerten<br />

Kinder ebenso zuständig sein wie für "die sozialpädagogischen Belange innerhalb der Vollen<br />

Halbtagsschule" (LF101, 5). Eine solche Aussage ruft zunächst Erstaunen hervor, beinhaltet<br />

doch das Konzept der Vollen Halbtagsschule gerade keine Trennung von sozialpädagogischem<br />

und schulpädagogischem Angebot, sondern verbindet bei<strong>des</strong>. Dies ist auch die Intention <strong>des</strong><br />

niedersächsischen <strong>Modellversuch</strong>s <strong>zur</strong> <strong>Neustrukturierung</strong> <strong>des</strong> Schulanfangs. Die Vorstellung,<br />

dass die Sozialpädagogin und die Grundschullehrerin gleichermaßen den Unterricht gestalten<br />

und dabei die unterschiedlichen Kompetenzen zu einem neuen Konzept zusammenfließen, war<br />

für die an die Schule versetzte Sozialpädagogin unter den gegebenen Bedingungen nicht annehmbar.<br />

In der neuen Konstellation - gedacht war offenbar an eine stark auf die Förderung einzelner<br />

Kinder und Gruppen in verschiedenen Klassen gerichtete Spezialarbeit - fühlte sie sich<br />

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