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Elternratgeber Schulbegleitung in Thüringen (PDF) - Die IBS GmbH

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“Hört auf damit, die K<strong>in</strong>der zu sortieren,<br />

lasst sie geme<strong>in</strong>sam vone<strong>in</strong>ander<br />

und mite<strong>in</strong>ander lernen,<br />

fördert und fordert sie <strong>in</strong>dividuell<br />

und gebt allen e<strong>in</strong>e Chance auf gesellschaftliche Teilhabe<br />

nur so kann Integration wirklich gel<strong>in</strong>gen.”<br />

Guntram Schneider, 2007


Vorwort<br />

Vorwort des Beauftragten der Thür<strong>in</strong>ger Landesregierung<br />

für Menschen mit Beh<strong>in</strong>derungen<br />

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern,<br />

K<strong>in</strong>der mit Beh<strong>in</strong>derungen sollen möglichst <strong>in</strong> der ihnen<br />

vertrauten Umgebung mit K<strong>in</strong>dern aus der Nachbarschaft<br />

oder dem K<strong>in</strong>dergarten an der nächstgelegenen Schule<br />

lernen können. <strong>Die</strong>ses geme<strong>in</strong>same Lernen bezeichnet<br />

man auch als <strong>in</strong>tegrativen oder geme<strong>in</strong>samen Unterricht.<br />

Wenn es um das erfolgreiche Lernen Ihres K<strong>in</strong>des an dieser Schule geht, <strong>in</strong> der<br />

beh<strong>in</strong>derte und nicht beh<strong>in</strong>derte K<strong>in</strong>der zusammen lernen, kann es manchmal<br />

auf e<strong>in</strong>en Helfer, Begleiter oder Assistenten ankommen, der Ihr K<strong>in</strong>d auf dem<br />

Schulweg, im Gebäude oder im Unterricht unterstützt.<br />

In der Praxis stehen viele Eltern dann jedoch schnell vor e<strong>in</strong>er ganzen Reihe von<br />

Fragen:<br />

Wer bezahlt den Assistenten? Wie ist se<strong>in</strong> Arbeitsverhältnis ausgestaltet? Was<br />

darf er tun und was nicht? Welche Behörden müssen angesprochen werden?<br />

Wer hilft mir bei auftretenden Schwierigkeiten?<br />

Um all diese Fragen übersichtlich zu beantworten, ist die vorliegende Broschüre<br />

für Sie im Rahmen e<strong>in</strong>es Projektes erarbeitet worden. Ich hoffe, dass Ihnen damit<br />

e<strong>in</strong> wertvoller Begleiter zur Seite steht. Ihrem K<strong>in</strong>d wünsche ich e<strong>in</strong>en erfolgreichen<br />

Schulbesuch.<br />

Ihr Dr. Paul Brockhausen<br />

I


Inhalt<br />

1 E<strong>in</strong>leitung<br />

1<br />

2 Beantragung e<strong>in</strong>es Schulbegleiters<br />

2.1 <strong>Die</strong> Entscheidung der Schulverwaltung über die<br />

E<strong>in</strong>schulung Ihres K<strong>in</strong>des<br />

2.2 <strong>Die</strong> Entscheidung des Leistungsträgers über den Antrag<br />

auf <strong>Schulbegleitung</strong><br />

8<br />

8<br />

14<br />

3 Personalfragen<br />

3.1 Wie und Wo f<strong>in</strong>de ich e<strong>in</strong>en Schulbegleiter?<br />

3.2 Anstellung und Bezahlung e<strong>in</strong>es Schulbegleiters<br />

3.3 Was macht e<strong>in</strong>en guten Schulbegleiter aus?<br />

22<br />

23<br />

25<br />

29<br />

4 Geme<strong>in</strong>sames Lernen – e<strong>in</strong> Leben lang<br />

4.1 Angemessene Schulbildung für jedes K<strong>in</strong>d - e<strong>in</strong> Leitfaden<br />

4.2 Integration als Aufgabe der Gesellschaft<br />

5 Rat und Beratung<br />

6 Rechtliche Grundlagen im Überblick<br />

7 Vorlagen<br />

7.1 Musterformular für e<strong>in</strong>en Antrag auf <strong>Schulbegleitung</strong><br />

beim Jugendamt<br />

7.2 Musterformular für e<strong>in</strong>en Antrag auf <strong>Schulbegleitung</strong><br />

beim Sozialamt<br />

7.3 Musterformular “Widerspruch” gegen die Entscheidung<br />

des Sozial- bzw. Jugendamtes<br />

8 Stichwortverzeichnis<br />

Autoren<br />

35<br />

36<br />

39<br />

42<br />

52<br />

54<br />

55<br />

57<br />

59<br />

61<br />

73


1 E<strong>in</strong>leitung


1 E<strong>in</strong>leitung<br />

1 E<strong>in</strong>leitung<br />

1 E<strong>in</strong>leitung<br />

Über den Ratgeber<br />

Der vorliegende Ratgeber bündelt wertvolles Wissen zum Themenfeld<br />

<strong>Schulbegleitung</strong>. Er dient als Leitfaden für Sie als Eltern, die sich e<strong>in</strong> Bild von der<br />

Notwendigkeit und den Aufgabenbereichen e<strong>in</strong>er <strong>Schulbegleitung</strong> für Schüler<br />

mit Beh<strong>in</strong>derung machen möchten. Zudem bietet Ihnen der Ratgeber e<strong>in</strong>e<br />

Orientierungshilfe bei der Planung und Umsetzung e<strong>in</strong>er <strong>Schulbegleitung</strong> für Ihr<br />

K<strong>in</strong>d.<br />

Der Ratgeber wurde im Rahmen des „Modellprojektes zur Qualifizierung von<br />

Schulbegleitern und Schaffung von Netzwerken für die gelungene schulische<br />

Integration <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen“ (QuaSI) erarbeitet. E<strong>in</strong> zentrales Anliegen des Projektes<br />

ist die Entwicklung und Erprobung e<strong>in</strong>es Curriculums (Lehrplans) für<br />

Schulbegleiter. QuaSI leistet damit e<strong>in</strong>en Beitrag zur Qualitätssicherung <strong>in</strong> der<br />

Integrationsarbeit, <strong>in</strong>dem es Qualitätskriterien und e<strong>in</strong>heitliche Standards für die<br />

Fortbildung von Schulbegleitern entwickelt.<br />

<strong>Die</strong> Integration von Schülern mit Beh<strong>in</strong>derung gel<strong>in</strong>gt nur dann, wenn alle am<br />

Prozess beteiligten Akteure <strong>in</strong>tensiv zusammenarbeiten. Deshalb unterstützt<br />

QuaSI die Vernetzung und e<strong>in</strong>en nachhaltigen Erfahrungsaustausch aller im<br />

Handlungsfeld <strong>Schulbegleitung</strong> aktiven Personengruppen (vom Schüler, se<strong>in</strong>en<br />

Eltern über den Schulbegleiter sowie die Lehrkräfte bis h<strong>in</strong> zum Leistungsträger<br />

und Leistungserbr<strong>in</strong>ger).<br />

1


1 E<strong>in</strong>leitung<br />

Weiterführende Informationen und Lesehilfen<br />

Um den vorliegenden Ratgeber für Sie so übersichtlich und verständlich<br />

wie möglich zu gestalten, haben wir alle relevanten Fachbegriffe <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />

Stichwortverzeichnis (ab Seite 61) erklärt. <strong>Die</strong> im Stichwortverzeichnis<br />

aufgeführten Begriffe erkennen Sie im Text an der kursiven Schreibweise.<br />

Lediglich zur besseren Lesbarkeit und Verständlichkeit wurde auf den<br />

Abdruck männlicher und weiblicher Bezeichnungen verzichtet; soweit<br />

möglich, wurden geschlechtsneutrale Formulierungen verwendet.<br />

Selbstverständlich s<strong>in</strong>d jeweils Mädchen und Jungen beziehungsweise<br />

Frauen und Männer gleichermaßen geme<strong>in</strong>t.<br />

<strong>Die</strong> gelb unterlegten Kästen bieten Ihnen vertiefende Informationen. <strong>Die</strong>se<br />

werden ‘Infokästen’ genannt. <strong>Die</strong> farbigen Merkzettel enthalten besonders<br />

wichtige H<strong>in</strong>weise.<br />

2


1 E<strong>in</strong>leitung<br />

Situation im Freistaat Thür<strong>in</strong>gen<br />

Der Geme<strong>in</strong>same Unterricht <strong>in</strong>nerhalb Thür<strong>in</strong>gens entwickelt sich stetig weiter.<br />

Schon heute lernen etwa 25,5 Prozent der K<strong>in</strong>der und Jugendlichen mit<br />

Beh<strong>in</strong>derung außerhalb der Förderschule.<br />

Infokasten 1<br />

Der Geme<strong>in</strong>same Unterricht<br />

Der Geme<strong>in</strong>same Unterricht ermöglicht das geme<strong>in</strong>same Lernen aller<br />

K<strong>in</strong>der mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf.<br />

Ziel des Geme<strong>in</strong>samen Unterrichts ist das Erreichen der Lernziele des<br />

jeweiligen Bildungsganges. <strong>Die</strong> persönlichen Fähigkeiten und das eigene<br />

Lerntempo e<strong>in</strong>es jeden Schülers werden beachtet. <strong>Die</strong> soziale Integration<br />

der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist e<strong>in</strong> weiteres<br />

wichtiges Ziel. Im Geme<strong>in</strong>samen Unterricht ist gegenseitige Akzeptanz<br />

e<strong>in</strong>e Selbstverständlichkeit, die weit über die Schulzeit h<strong>in</strong>aus gelebt wird.<br />

Bei der Beschulung von K<strong>in</strong>dern und Jugendlichen mit Beh<strong>in</strong>derung existieren<br />

<strong>in</strong>nerhalb der Schule im E<strong>in</strong>zelfall Barrieren. <strong>Die</strong>se können im Bereich des<br />

Personals, der baulichen Gegebenheiten, der Raumausstattung sowie der<br />

organisatorischen und f<strong>in</strong>anziellen Belange liegen. Um den Schulbesuch – ganz<br />

besonders im H<strong>in</strong>blick auf den Geme<strong>in</strong>samen Unterricht – gewährleisten zu<br />

können, s<strong>in</strong>d K<strong>in</strong>der und Jugendliche mit Beh<strong>in</strong>derung bei der Teilnahme am<br />

Schulunterricht im E<strong>in</strong>zelfall auf zusätzliche Hilfe angewiesen. Hierbei handelt es<br />

sich um Unterstützungsleistungen, die nachweislich nicht <strong>in</strong> das Aufgabengebiet<br />

3


1 E<strong>in</strong>leitung<br />

von Schule und Schulträger fallen und zumeist von so genannten Schulbegleitern<br />

übernommen werden.<br />

Was s<strong>in</strong>d Schulbegleiter?<br />

E<strong>in</strong>e rechtliche Festschreibung des Begriffes Schulbegleiter existiert nicht.<br />

Bundesländerübergreifend lässt sich deshalb e<strong>in</strong>e Vielzahl von Bezeichnungen<br />

f<strong>in</strong>den; neben Schulbegleiter werden die Begriffe Integrationshelfer, Schul- oder<br />

Integrationsassistent, Schulhelfer sowie Lernbegleiter oder E<strong>in</strong>zelfallhelfer<br />

gebraucht. In Fachkreisen haben sich <strong>in</strong>sbesondere die Begriffe Schulbegleiter<br />

und Integrationshelfer durchgesetzt.<br />

Im Rahmen des Geme<strong>in</strong>samen Unterrichts haben sich Schulbegleiter als e<strong>in</strong>e<br />

sehr wichtige ‘personelle Ressource’ etabliert. Sie ermöglichen die Integration<br />

von K<strong>in</strong>dern und Jugendlichen, deren Teilhabe am Leben <strong>in</strong> der Gesellschaft<br />

durch e<strong>in</strong>e Beh<strong>in</strong>derung oder e<strong>in</strong>e drohende Beh<strong>in</strong>derung bee<strong>in</strong>trächtigt ist. Mit<br />

ihrer Hilfe können Nachteile ausgeglichen werden, die sich aus der fehlenden<br />

Anpassbarkeit der Bed<strong>in</strong>gungen, Strukturen und der Ausstattung der Schulen, an<br />

die Bedürfnisse der Schüler mit Beh<strong>in</strong>derung ergeben. Sie begleiten die Schüler<br />

durch den Schulalltag, gehen kont<strong>in</strong>uierlich auf <strong>in</strong>dividuelle Bedürfnisse e<strong>in</strong> und<br />

unterstützen ihre Teilhabe am allgeme<strong>in</strong>en Schulsystem.<br />

4


1 E<strong>in</strong>leitung<br />

Aufgabenprofil der <strong>Schulbegleitung</strong><br />

<strong>Die</strong> Arbeit des Schulbegleiters umfasst e<strong>in</strong> breites Aufgabenspektrum, das sich<br />

aus den persönlichen Erfordernissen e<strong>in</strong>es jeden Schülers mit Beh<strong>in</strong>derung<br />

begründet. <strong>Die</strong> Begleitung des K<strong>in</strong>des oder Jugendlichen umfasst je nach<br />

<strong>in</strong>dividuellem Bedarf bestimmte Zeitpunkte bzw. Aktivitäten des Schultages.<br />

Hierzu können die gesamte Unterrichts- und Pausenzeit, die Begleitung im Hort<br />

und auf dem Schulweg sowie bei Schulfreizeiten zählen. <strong>Die</strong> konkreten Aufgaben<br />

e<strong>in</strong>es Schulbegleiters werden <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es geme<strong>in</strong>samen Gesprächs<br />

zwischen Leistungsträger und Leistungserbr<strong>in</strong>ger, Eltern, Vertretern der Schule<br />

und dem Schulbegleiter geklärt. Der festgestellte Hilfebedarf und dessen<br />

Erfüllung wird <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em amtlichen Schriftstück festgeschrieben. <strong>Die</strong>ses Dokument<br />

heißt „Gesamtplan“, „<strong>in</strong>tegrierter Teilhabeplan“ (SGB XII) oder „Hilfeplan“ (SGB<br />

VIII). <strong>Die</strong> Teilnahme des K<strong>in</strong>des bzw. Jugendlichen mit Beh<strong>in</strong>derung an<br />

schulischen Aktivitäten kann durch folgende Aufgabenschwerpunkte<br />

gewährleistet werden:<br />

Unterstützung bei der Kommunikation mit Lehrern und Mitschülern,<br />

gegebenenfalls mit verschiedenen Hilfsmitteln zum Beispiel durch die<br />

unterstützte Kommunikation<br />

Unterstützung bei der Aneignung der Lern<strong>in</strong>halte (z. B. Aufschlagen von<br />

Lehrbüchern, Erklärungen etc.)<br />

Förderung e<strong>in</strong>er gel<strong>in</strong>genden sozialen Integration <strong>in</strong> die Klassengeme<strong>in</strong>schaft<br />

(z. B. Unterstützung bei der selbstständigen Lösung von Konflikten mit<br />

Mitschülern)<br />

5


1 E<strong>in</strong>leitung<br />

Begleitung auf dem Schulweg (dies umfasst das Br<strong>in</strong>gen und Abholen)<br />

Hilfe bei alltagspraktischen Verrichtungen (z. B. An- und Ausziehen)<br />

unterstützende Versorgungstätigkeiten im pflegerischen und/oder mediz<strong>in</strong>ischen<br />

Bereich (z. B. Toilettengang, Lagerung zur Dekubitusprophylaxe)<br />

Strukturierung des Schulalltages, <strong>in</strong>sbesondere durch zeitliche und räumliche<br />

Orientierung (z. B. Begleitung im Schulgebäude)<br />

Wenn die Arbeit e<strong>in</strong>es Schulbegleiters zur Integration des Schülers mit Beh<strong>in</strong>derung<br />

nachweislich geeignet und erforderlich ist, kann sie über die Hilfe zur<br />

angemessenen Schulbildung f<strong>in</strong>anziert werden (siehe Kapitel 2). Schulbegleiter<br />

dürfen ke<strong>in</strong>e schulischen Aufgaben übernehmen, jedoch durchaus pädagogisch<br />

unterstützend wirken (H<strong>in</strong>weise hierzu bieten die Urteile des Sächsischen Landessozialgerichts<br />

vom 03.06.2010 (AZ:<br />

L 7 SO 19/09 BER) und des Landessozialgerichts<br />

Niedersachsen-Bremen<br />

vom 25.11.2010 (AZ: L 8 SO 193/<br />

08)).<br />

6


2 Beantragung<br />

e<strong>in</strong>es Schulbegleiters<br />

2.1 <strong>Die</strong> Entscheidung der Schulverwaltung<br />

über die E<strong>in</strong>schulung Ihres K<strong>in</strong>des<br />

2.2 <strong>Die</strong> Entscheidung des Leistungsträgers über<br />

den Antrag auf <strong>Schulbegleitung</strong>


2 Beantragung e<strong>in</strong>es Schulbegleiters<br />

2 Beantragung e<strong>in</strong>es Schulbegleiters<br />

2.1 <strong>Die</strong> Entscheidung der Schulverwaltung über die E<strong>in</strong>schulung<br />

Ihres K<strong>in</strong>des<br />

Es ist wichtig zu betonen, dass es sich bei e<strong>in</strong>em Schulbegleiter um e<strong>in</strong>e ergänzende<br />

Leistung im Rahmen der E<strong>in</strong>gliederungshilfe handelt. <strong>Die</strong>se kann nur <strong>in</strong><br />

Anspruch genommen werden, wenn von schulischer Seite ke<strong>in</strong>e Möglichkeit<br />

besteht, dem <strong>in</strong>dividuellen Hilfebedarf Ihres K<strong>in</strong>des gerecht zu werden. Es gilt der<br />

Grundsatz: schulische Leistungen vor Leistungen der E<strong>in</strong>gliederungshilfe. Deshalb<br />

müssen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em ersten Schritt von schulischer Seite alle Möglichkeiten für<br />

e<strong>in</strong>e angemessene Schulbildung geprüft und ausgeschöpft werden.<br />

In den folgenden Absätzen<br />

werden Ihnen die<br />

e<strong>in</strong>zelnen Verfahrensschritte<br />

zur Schaffung<br />

angemessener Lernverhältnisse<br />

für Ihr K<strong>in</strong>d<br />

beschrieben.<br />

Zusammenarbeit<br />

E<strong>in</strong>e gute Zusammenarbeit zwischen Ihnen<br />

und den zuständigen Ämtern ist e<strong>in</strong>er<br />

schnellen Bearbeitung der Anträge auf<br />

Geme<strong>in</strong>samen Unterricht und<br />

E<strong>in</strong>gliederungshilfe förderlich. Hierzu zählt,<br />

dass Sie den Ämtern die notwendigen<br />

Informationen zur Verfügung stellen und den<br />

Zugang zu wichtigen Gutachten oder<br />

anderen Dokumenten ermöglichen. Achten<br />

Sie darauf, dass bei der Zusammenarbeit mit<br />

dem Schul-, Jugend- oder<br />

Sozialamt stets das Wohl Ihres<br />

K<strong>in</strong>des im Zentrum des Interesses<br />

steht.<br />

8


2.1 <strong>Die</strong> Entscheidung der Schulverwaltung über die E<strong>in</strong>schulung<br />

Schulwahl: An welcher Schule wird me<strong>in</strong> K<strong>in</strong>d lernen?<br />

Der Vorrang des Geme<strong>in</strong>samen Unterrichts von Schülern mit und ohne Beh<strong>in</strong>derung<br />

ist für den Freistaat Thür<strong>in</strong>gen seit 2003 im Thür<strong>in</strong>ger Schulgesetz und dem<br />

Thür<strong>in</strong>ger Förderschulgesetz festgeschrieben. K<strong>in</strong>der und Jugendliche, die e<strong>in</strong>e<br />

Beh<strong>in</strong>derung haben bzw. von e<strong>in</strong>er Beh<strong>in</strong>derung bedroht s<strong>in</strong>d, sollen <strong>in</strong> <strong>in</strong>tegrativen<br />

Unterrichtsformen an Grundschulen sowie Hauptschulen, Regelschulen,<br />

Gesamtschulen und Gymnasien teilhaben können. Jedes K<strong>in</strong>d kann grundsätzlich<br />

jede Schule besuchen. Voraussetzend dafür ist, dass es dort entsprechend<br />

se<strong>in</strong>er <strong>in</strong>dividuellen Fähigkeiten und Neigungen gebildet und gut gefördert<br />

werden kann.<br />

Infokasten 2<br />

Rechtliche Verankerung des Geme<strong>in</strong>samen Unterrichts<br />

Am 26.03.2009 trat <strong>in</strong> Deutschland die UN-Beh<strong>in</strong>dertenrechtskonvention<br />

(UN-BRK) <strong>in</strong> Kraft. Bund und Länder verpflichten sich damit, die<br />

Menschenrechte von Menschen mit Beh<strong>in</strong>derung sicherzustellen, ihre<br />

Benachteiligung zu verh<strong>in</strong>dern und dafür geeignete Gesetzgebungs- und<br />

Verwaltungsmaßnahmen zu entwickeln.<br />

Im Artikel 24 der UN-BRK wird das Recht jedes K<strong>in</strong>des auf Teilhabe an<br />

Bildung, unabhängig vom Vorliegen e<strong>in</strong>er Beh<strong>in</strong>derung, anerkannt.<br />

Innerhalb des Freistaates Thür<strong>in</strong>gen s<strong>in</strong>d laut Thür<strong>in</strong>ger Schulgesetz seit<br />

dem Schuljahr 2003/04 Grund- und Regelschulen sowie Gymnasien die<br />

9


2.1 <strong>Die</strong> Entscheidung der Schulverwaltung über die E<strong>in</strong>schulung<br />

bevorzugten Lernorte auch für K<strong>in</strong>der und Jugendliche mit Beh<strong>in</strong>derung<br />

(Novellierung des Thür<strong>in</strong>ger Schulgesetzes, gültig ab 01.08.2003).<br />

<strong>Die</strong> Verankerung des Rechts auf geme<strong>in</strong>same Beschulung von K<strong>in</strong>dern mit<br />

und ohne Beh<strong>in</strong>derung sowie des zieldifferenten Unterrichts f<strong>in</strong>den Sie <strong>in</strong> §<br />

12 des Thür<strong>in</strong>ger Gesetzes zur Gleichstellung und Verbesserung der<br />

Integration von Menschen mit Beh<strong>in</strong>derungen (gültig seit 24.12.2005).<br />

<strong>Die</strong> Schulanmeldung f<strong>in</strong>det bei staatlichen Schulen <strong>in</strong> der Regel Mitte Dezember<br />

des Jahres vor Schule<strong>in</strong>tritt statt. Bitte beachten Sie, dass Schulen <strong>in</strong> Freier<br />

Trägerschaft gesonderte Term<strong>in</strong>e zur Anmeldung haben; diese erfahren Sie <strong>in</strong> der<br />

betreffenden Schule.<br />

Wenn Sie sich für e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>tegrative Beschulung Ihres K<strong>in</strong>des entscheiden, muss das<br />

zuständige Schulamt zunächst den Schulbesuch an der von Ihnen gewünschten<br />

Schule genehmigen. Hierfür gilt neben dem Kriterium der Wohnortnähe der<br />

Grundsatz, dass das Schulamt die Schule empfiehlt, <strong>in</strong> der Ihr K<strong>in</strong>d die beste<br />

Förderung erfährt.<br />

Kommt e<strong>in</strong> sonderpädagogischer Förderbedarf Ihres K<strong>in</strong>des <strong>in</strong> Betracht wird das<br />

Team zur Qualitätssicherung der sonderpädagogischen Begutachtung (TQB)<br />

h<strong>in</strong>zugezogen. Wenn das TQB e<strong>in</strong>en sonderpädagogischen Förderbedarf<br />

feststellt, prüft das Schulamt, ob die Voraussetzungen für die Teilnahme am<br />

Geme<strong>in</strong>samen Unterricht <strong>in</strong> der wohnortnahen, allgeme<strong>in</strong>bildenden Schule<br />

vorliegen. <strong>Die</strong>se Voraussetzungen werden anhand der <strong>in</strong>dividuellen Bedürfnisse<br />

10


2.1 <strong>Die</strong> Entscheidung der Schulverwaltung über die E<strong>in</strong>schulung<br />

des K<strong>in</strong>des, die im sonderpädagogischen Gutachten zusammengefasst s<strong>in</strong>d,<br />

bestimmt. Nach der Prüfung entscheidet das Schulamt über den Förderort – das<br />

heißt über e<strong>in</strong>e Beschulung an e<strong>in</strong>er allgeme<strong>in</strong>en Schule im Geme<strong>in</strong>samen<br />

Unterricht oder an e<strong>in</strong>er Förderschule.<br />

Kontakte mit dem Schulamt<br />

Bitte beachten Sie, dass es sich bei allen<br />

Kontakten mit dem Schulamt um dienstliche<br />

Vorgänge handelt. <strong>Die</strong> Mitarbeiter des Amtes<br />

fertigen <strong>in</strong> der Regel nach jedem Kontakt e<strong>in</strong><br />

Protokoll an, das zu Ihrer Akte gelegt wird.<br />

Deshalb ist es wichtig, dass auch Sie nach<br />

jedem Gespräch e<strong>in</strong> Protokoll schreiben.<br />

Anhand dieses Protokolls haben Sie auch<br />

nach längerer Zeit die Möglichkeit<br />

vergangene Absprachen nachvollziehen zu<br />

können. Sie dürfen zu jedem Gespräch mit<br />

dem Schulamt e<strong>in</strong>e Begleitperson mitbr<strong>in</strong>gen.<br />

Bitte achten Sie darauf, dass Sie alle<br />

Gespräche auf e<strong>in</strong>er sachlichen Ebene<br />

führen. Diskutieren Sie nicht über<br />

Schulpolitik sondern argumentieren<br />

Sie stets mit dem <strong>in</strong>dividuellen<br />

Wohl Ihres K<strong>in</strong>des.<br />

Bei e<strong>in</strong>em K<strong>in</strong>d mit Beh<strong>in</strong>derung<br />

ohne sonderpädagogischen<br />

Förderbedarf (dies ist<br />

oft bei K<strong>in</strong>dern und Jugendlichen<br />

mit e<strong>in</strong>er körperlichen<br />

Beh<strong>in</strong>derung der Fall) steht<br />

der Aufnahme des K<strong>in</strong>des <strong>in</strong><br />

die wohnortnahe, allgeme<strong>in</strong>e<br />

Schule <strong>in</strong> der Regel nichts<br />

entgegen.<br />

<strong>Die</strong> Entscheidung darüber<br />

trifft die Schulleitung unter<br />

Berücksichtigung der personellen<br />

und sächlichen Bed<strong>in</strong>gungen<br />

vor Ort.<br />

11


2.1 <strong>Die</strong> Entscheidung der Schulverwaltung über die E<strong>in</strong>schulung<br />

Wie wird der sonderpädagogische Förderbedarf ermittelt?<br />

Der Antrag auf die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs wird <strong>in</strong><br />

der Regel durch die pädagogischen Mitarbeiter des K<strong>in</strong>dergartens, der Schule<br />

oder durch Sie persönlich beim zuständigen Schulamt gestellt. Wenn Sie die<br />

Teilnahme Ihres K<strong>in</strong>des am Geme<strong>in</strong>samen Unterricht wünschen (gemäß § 1<br />

Absatz 2 Thür<strong>in</strong>ger Förderschulgesetz), achten Sie darauf, dass Sie diese <strong>in</strong><br />

Verb<strong>in</strong>dung mit dem Antrag ausdrücklich vermerken lassen.<br />

<strong>Die</strong> Mitarbeiter des TQB überprüfen <strong>in</strong> Zusammenarbeit mit den<br />

Sonderpädagogen, ob bei Ihrem K<strong>in</strong>d e<strong>in</strong> sonderpädagogischer Förderbedarf<br />

besteht. <strong>Die</strong> Gutachtenerstellung dauert <strong>in</strong> der Regel ca. 8 Wochen.<br />

Was be<strong>in</strong>haltet das sonderpädagogische Gutachten?<br />

Im sonderpädagogischen Gutachten wird der sonderpädagogische<br />

Förderbedarf Ihres K<strong>in</strong>des festgelegt und e<strong>in</strong>e Empfehlung für den Bildungsgang<br />

sowie den entsprechenden Förderort<br />

gegeben. Abhängig vom aktuellen<br />

Entwicklungs- und Leistungsstand Ihres<br />

K<strong>in</strong>des werden lern- und entwicklungsfördernde<br />

und -hemmende Faktoren<br />

benannt. Für die gelungene Umsetzung<br />

der Teilhabe am Geme<strong>in</strong>samen Unterricht<br />

ist es notwendig, dass die erforderlichen<br />

Rahmenbed<strong>in</strong>gungen bestimmt werden:<br />

Welche Bed<strong>in</strong>gungen benötigt das K<strong>in</strong>d<br />

12


2.1 <strong>Die</strong> Entscheidung der Schulverwaltung über die E<strong>in</strong>schulung<br />

für se<strong>in</strong>e weitere Entwicklung? Inwieweit liegen diese an der zuständigen Schule<br />

vor und welche konkreten Schritte s<strong>in</strong>d notwendig, um die noch nicht<br />

vorhandenen Bed<strong>in</strong>gungen zu schaffen?<br />

Wer entscheidet welche Schule me<strong>in</strong> K<strong>in</strong>d besucht?<br />

<strong>Die</strong> Entscheidung über e<strong>in</strong>e Beschulung im Rahmen des Geme<strong>in</strong>samen<br />

Unterrichts an e<strong>in</strong>er allgeme<strong>in</strong>en Schule oder dem Besuch e<strong>in</strong>er Förderschule<br />

trifft laut Thür<strong>in</strong>ger Förderschulgesetz das Schulamt. S<strong>in</strong>d Sie als Eltern nicht mit<br />

der Entscheidung e<strong>in</strong>verstanden, kann e<strong>in</strong> formloser Widerspruch e<strong>in</strong>gelegt und<br />

gemäß § 8 Abs. 5 Thür<strong>in</strong>ger Förderschulgesetz erneut e<strong>in</strong>e Aufnahmekommission<br />

durch das Schulamt e<strong>in</strong>berufen werden. Innerhalb dieser<br />

Kommission beraten alle beteiligten Personengruppen, d.h. Eltern, Schulärzte,<br />

Vertreter des Schulträgers, Klassenleiter oder Erzieher und Vertreter des<br />

Schulamtes nochmals die Entscheidung über den Bildungsgang und Förderort<br />

und treffen geme<strong>in</strong>sam e<strong>in</strong>e b<strong>in</strong>dende Vere<strong>in</strong>barung. Danach erfolgt die<br />

Anmeldung Ihres K<strong>in</strong>des an der zugewiesenen Schule.<br />

Wie oben erwähnt, müssen Schulen die zur Integration von K<strong>in</strong>dern mit<br />

Beh<strong>in</strong>derung entsprechend notwendigen Rahmenbed<strong>in</strong>gungen zur Verfügung<br />

stellen. Hierzu zählen zum Beispiel die Raumgestaltung (Barrierefreiheit aller<br />

Räume), die Ausstattung mit den erforderlichen technischen Voraussetzungen<br />

und die Absicherung des pädagogischen Bedarfs. Für den Ausbau dieser<br />

räumlichen, sachlichen und personellen Rahmenbed<strong>in</strong>gungen s<strong>in</strong>d<br />

entsprechende Mittel durch die Schule und den Schulträger zur Verfügung zu<br />

stellen. Reichen diese Maßnahmen nicht aus, um e<strong>in</strong>em K<strong>in</strong>d mit Beh<strong>in</strong>derung<br />

e<strong>in</strong>e angemessene Schulbildung zu ermöglichen, bietet die E<strong>in</strong>gliederungshilfe –<br />

13


2.2 <strong>Die</strong> Entscheidung des Leistungsträgers<br />

<strong>in</strong> Form der <strong>Schulbegleitung</strong> – e<strong>in</strong>e zusätzliche Unterstützungsleistung. Wie Sie<br />

diese beantragen können, erfahren Sie im folgenden Kapitel.<br />

2.2 <strong>Die</strong> Entscheidung des Leistungsträgers über den Antrag auf<br />

<strong>Schulbegleitung</strong><br />

Ist offensichtlich, dass Ihr K<strong>in</strong>d Hilfestellungen (die nicht <strong>in</strong> den alle<strong>in</strong>igen<br />

Aufgabenbereich der Schule fallen) <strong>in</strong>nerhalb der Schule benötigt<br />

beziehungsweise den schulischen Alltag im Geme<strong>in</strong>samen Unterricht nur mit<br />

e<strong>in</strong>er Begleitung bewältigen kann, können Sie <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em nächsten Schritt e<strong>in</strong>e<br />

<strong>Schulbegleitung</strong> beantragen. Dafür stellen Sie e<strong>in</strong>en formlosen Antrag auf<br />

E<strong>in</strong>gliederungshilfe. Im Speziellen handelt es sich um e<strong>in</strong>e Hilfe zur<br />

angemessenen Schulbildung <strong>in</strong> Form der Kostenübernahme für e<strong>in</strong>e<br />

<strong>Schulbegleitung</strong>. In den folgenden Abschnitten erfahren Sie, wann Ihr K<strong>in</strong>d<br />

Anspruch auf e<strong>in</strong>en Schulbegleiter hat, wo Sie den Antrag stellen können und an<br />

welchen zeitlichen Fristen Sie sich bei der Antragsstellung orientieren sollten.<br />

Hat me<strong>in</strong> K<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>en Anspruch auf <strong>Schulbegleitung</strong>?<br />

Grundsätzlich können alle Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigte e<strong>in</strong>es<br />

K<strong>in</strong>des mit Beh<strong>in</strong>derung oder von e<strong>in</strong>er Beh<strong>in</strong>derung bedrohten K<strong>in</strong>des e<strong>in</strong>en<br />

Antrag auf <strong>Schulbegleitung</strong> stellen. Der Anspruch kann folglich für K<strong>in</strong>der und<br />

Jugendliche mit e<strong>in</strong>er Körperbeh<strong>in</strong>derung, e<strong>in</strong>er geistigen oder e<strong>in</strong>er<br />

(drohenden) seelischen Beh<strong>in</strong>derung bestehen. Des Weiteren können<br />

ausgeprägte Verhaltensauffälligkeiten, e<strong>in</strong> erhöhter Behandlungspflegebedarf<br />

sowie manifeste Probleme <strong>in</strong> der selbstständigen Bewältigung des Schulalltags<br />

14


2.2 <strong>Die</strong> Entscheidung des Leistungsträgers<br />

e<strong>in</strong>en Anspruch auf <strong>Schulbegleitung</strong> begründen. Der Anspruch auf<br />

<strong>Schulbegleitung</strong> gilt sowohl für K<strong>in</strong>der, die an e<strong>in</strong>er allgeme<strong>in</strong>en Schule im<br />

Geme<strong>in</strong>samen Unterricht lernen als auch für K<strong>in</strong>der, die an e<strong>in</strong>er Förderschule<br />

lernen und dafür zusätzlicher Unterstützung bedürfen (weiterführende H<strong>in</strong>weise<br />

bietet e<strong>in</strong> Urteil des Thür<strong>in</strong>ger Landessozialgerichts vom 30.09.2008 (AZ: L 8 SO<br />

801/08 ER)).<br />

Infokasten 3<br />

Rechtliche Grundlagen für die Bewilligung von E<strong>in</strong>gliederungshilfen<br />

Innerhalb der Hilfe zur angemessenen Schulbildung (§§ 53 und 54 Abs. 1,<br />

Nr. 1 SGB XII) haben alle Personen das Recht auf e<strong>in</strong>en Schulbegleiter, die<br />

durch e<strong>in</strong>e Beh<strong>in</strong>derung im S<strong>in</strong>ne von § 2 Abs. 1 Satz 1 des SGB IX<br />

wesentlich <strong>in</strong> ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben,<br />

e<strong>in</strong>geschränkt oder von e<strong>in</strong>er solchen wesentlichen Beh<strong>in</strong>derung bedroht<br />

s<strong>in</strong>d. Der Anspruch besteht bei e<strong>in</strong>geschränkter körperlicher oder geistiger<br />

Gesundheit. Der Leistungsträger ist das Sozialamt.<br />

Das K<strong>in</strong>der- und Jugendhilfegesetz (§ 35a SGB VIII) stellt die rechtliche<br />

Grundlage für die Gewährung e<strong>in</strong>es Schulbegleiters bei e<strong>in</strong>geschränkter<br />

seelischer Gesundheit dar. Leistungsberechtigt s<strong>in</strong>d Personen deren<br />

Teilhabe am Leben <strong>in</strong> der Gesellschaft bee<strong>in</strong>trächtigt ist oder e<strong>in</strong>e solche<br />

Bee<strong>in</strong>trächtigung zu erwarten ist. Der Leistungsträger ist das Jugendamt.<br />

<strong>Die</strong> Anspruchsvoraussetzung wird im E<strong>in</strong>zelfall geprüft.<br />

15


2.2 <strong>Die</strong> Entscheidung des Leistungsträgers<br />

Wo beantrage ich e<strong>in</strong>en Schulbegleiter für me<strong>in</strong> K<strong>in</strong>d?<br />

Den Antrag auf <strong>Schulbegleitung</strong> richten Sie an Ihren kommunalen<br />

Leistungsträger (e<strong>in</strong>e Adressliste f<strong>in</strong>den Sie <strong>in</strong> Kapitel 5). <strong>Die</strong>ser übernimmt die<br />

Kosten, die bei der Hilfe zur angemessenen Schulbildung entstehen.<br />

Leistungsträger s<strong>in</strong>d das für Sie zuständige Sozial- oder das Jugendamt. Hier s<strong>in</strong>d<br />

die Zuständigkeiten klar verteilt: Für K<strong>in</strong>der und Jugendliche mit e<strong>in</strong>er<br />

(drohenden) körperlichen oder geistigen Beh<strong>in</strong>derung ist das Sozialamt<br />

zuständig. Zu diesem Bereich gehört auch der Förderbedarf bei<br />

S<strong>in</strong>nesbeh<strong>in</strong>derungen aufgrund von Sprachbeh<strong>in</strong>derungen sowie bei<br />

chronischen Erkrankungen. Für K<strong>in</strong>der und Jugendliche mit e<strong>in</strong>er<br />

Teilhabebee<strong>in</strong>trächtigung aufgrund e<strong>in</strong>er seelischen oder e<strong>in</strong>er drohenden<br />

seelischen Beh<strong>in</strong>derung ist das Jugendamt Ihr Ansprechpartner. Unter dem<br />

Begriff „seelisch beh<strong>in</strong>dert“ werden unter Umständen auch Auffälligkeiten<br />

zusammengefasst, die <strong>in</strong> den<br />

folgenden Bereichen liegen:<br />

Zuständigkeit der Ämter<br />

Förderbedarf im Bereich der<br />

emotionalen und sozialen<br />

Entwicklung,<br />

Entwicklungsverzögerungen,<br />

ADS- bzw. ADHS-Syndrom,<br />

Autismusspektumsstörung,<br />

sowie andere beschreibbare<br />

Verhaltensauffälligkeiten.<br />

Sollten Sie sich dennoch unsicher se<strong>in</strong>,<br />

welches Amt für Ihr K<strong>in</strong>d zuständig ist, ist<br />

das ke<strong>in</strong> Problem: Zuständigkeitsprobleme<br />

zwischen Ämtern und Behörden dürfen<br />

nicht zu Lasten der Antragsteller<br />

ausgetragen werden. E<strong>in</strong> Amt, das sich für<br />

nicht zuständig hält, muss den Antrag nach<br />

dem Sozialgesetzbuch (SGB) an die<br />

zuständige Behörde weiterleiten<br />

(vgl. § 16 SGB I bzw. § 14 SGB IX).<br />

16


2.2 <strong>Die</strong> Entscheidung des Leistungsträgers<br />

Wann muss ich den Antrag stellen?<br />

Den Antrag auf <strong>Schulbegleitung</strong> sollten Sie für das kommende Schuljahr<br />

idealerweise bis spätestens Ende März des laufenden Kalenderjahres beim<br />

zuständigen Sozialamt oder Jugendamt stellen. Hier beantragen Sie<br />

E<strong>in</strong>gliederungshilfe <strong>in</strong> Form der Übernahme der Kosten für e<strong>in</strong>en Schulbegleiter<br />

gemäß §§ 53, 54 SGB XII (Sozialamt) oder § 35a SGB VIII (Jugendamt). Nur bei<br />

e<strong>in</strong>er frühzeitigen Antragstellung kann sichergestellt werden, dass Sie zu Beg<strong>in</strong>n<br />

e<strong>in</strong>es Schuljahres für Ihr K<strong>in</strong>d mit der Unterstützung im Schulalltag durch e<strong>in</strong>en<br />

Schulbegleiter rechnen können. Sollte e<strong>in</strong> <strong>in</strong>dividueller Hilfebedarf erst während<br />

des Schulalltages offensichtlich werden, s<strong>in</strong>d auch <strong>in</strong>nerhalb des Schuljahres<br />

Lange Bearbeitungszeiträume<br />

Das Sozial- bzw. Jugendamt ist an die<br />

Entscheidung des Schulamtes über die<br />

Beschulung im Geme<strong>in</strong>samen Unterricht<br />

gebunden. Daher ist es wichtig, dass der<br />

Antrag auf Geme<strong>in</strong>samen Unterricht sowie<br />

der Antrag auf die Bewilligung von<br />

E<strong>in</strong>gliederungshilfe m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong> Jahr vor<br />

der E<strong>in</strong>schulung bzw. vor Schuljahresbeg<strong>in</strong>n<br />

gestellt werden. Denn es ist erfahrungsgemäß<br />

so, dass erst über den E<strong>in</strong>gliederungshilfeantrag<br />

entschieden wird, wenn das<br />

Schulamt den Antrag auf<br />

Geme<strong>in</strong>samen Unterricht<br />

beschieden hat.<br />

Anträge auf <strong>Schulbegleitung</strong><br />

möglich.<br />

Ist Ihr K<strong>in</strong>d noch im K<strong>in</strong>dergartenalter<br />

und besucht als<br />

so genanntes Integrationsk<strong>in</strong>d<br />

e<strong>in</strong>e K<strong>in</strong>dertagesstätte,<br />

sollten Sie im letzten K<strong>in</strong>dergartenjahr<br />

– jedoch vor<br />

Anmeldung an der Grundschule<br />

– e<strong>in</strong>en Antrag auf<br />

<strong>Schulbegleitung</strong> stellen.<br />

E<strong>in</strong>e <strong>Schulbegleitung</strong> ist ab<br />

der 1. Klasse möglich.<br />

17


2.2 <strong>Die</strong> Entscheidung des Leistungsträgers<br />

Welche Unterlagen benötige ich für die Antragstellung?<br />

Damit Ihr Antrag so schnell wie möglich bearbeitet werden kann, ist es ratsam<br />

bereits dem Antragsschreiben alle Ihnen vorliegenden Unterlagen (Gutachten)<br />

zu Art und Umfang der Beh<strong>in</strong>derung Ihres K<strong>in</strong>des beizufügen. Für die<br />

Entscheidungsträger s<strong>in</strong>d folgende Unterlagen wichtig:<br />

Bescheid des Schulamtes über den sonderpädagogischen Förderbedarf<br />

Bescheid des Schulamtes über den Förderort<br />

Stellungnahme des Schulleiters der aufnehmenden Schule zu folgenden<br />

Fragestellungen: Aus welchen Gründen und <strong>in</strong> welchem zeitlichen Umfang<br />

ist E<strong>in</strong>zelbetreuung notwendig? Was s<strong>in</strong>d die erforderlichen Hilfestellungen,<br />

die nicht primär <strong>in</strong> den Zuständigkeitsbereich der Schule fallen?<br />

alle Ihnen vorliegenden ärztlichen und gutachterlichen Stellungnahmen zum<br />

Bedarf und E<strong>in</strong>satz e<strong>in</strong>es Schulbegleiters (z. B. vom Hausarzt, der<br />

Frühförderstelle, Sozialpädiatrische Zentren)<br />

Personalausweis oder Reisepass<br />

Schwerbeh<strong>in</strong>dertenausweis falls vorhanden<br />

Achten Sie bitte darauf, dass Sie den <strong>in</strong>dividuellen Hilfebedarf Ihres K<strong>in</strong>des im<br />

Antrag so detailliert wie möglich schildern und begründen. <strong>Die</strong>s gilt auch für alle<br />

Dokumente und Stellungnahmen der oben aufgeführten Behörden: diese<br />

müssen nachvollziehbar dargestellt se<strong>in</strong> und sich auf den besonderen Fall Ihres<br />

K<strong>in</strong>des beziehen. E<strong>in</strong>e Hilfestellung, wie Sie den Antrag auf E<strong>in</strong>gliederungshilfe <strong>in</strong><br />

Form e<strong>in</strong>es Schulbegleiters formulieren können, bieten Ihnen die Musteranträge<br />

im Kapitel 7 dieses Ratgebers.<br />

18


2.2 <strong>Die</strong> Entscheidung des Leistungsträgers<br />

Was passiert nach der Antragstellung?<br />

Im nächsten Schritt fordert das für Ihr K<strong>in</strong>d zuständige Amt (Sozial- oder Jugendamt)<br />

e<strong>in</strong> fachärztliches oder amtsärztliches Gutachten an, um die gesetzlichen<br />

Voraussetzungen zu prüfen. Zeitgleich wird von Ihnen e<strong>in</strong>e Schweigepflichtsentb<strong>in</strong>dung<br />

angefordert.<br />

Schweigepflichtsentb<strong>in</strong>dung<br />

E<strong>in</strong>e Schweigepflichtsentb<strong>in</strong>dung ist<br />

notwendig, damit das zuständige Amt alle<br />

wichtigen Informationen über Ihr K<strong>in</strong>d erhält,<br />

um über Ihren Antrag auf Hilfe zur<br />

angemessenen Schulbildung entscheiden zu<br />

können. Dazu gehören unter anderem<br />

Auskünfte der Mitarbeiter der K<strong>in</strong>dertagese<strong>in</strong>richtung,<br />

des K<strong>in</strong>der- und Jugendärztlichen<br />

<strong>Die</strong>nstes oder der Frühförderstelle.<br />

Bitte beachten Sie, dass Sie die Schweigepflichtsentb<strong>in</strong>dung<br />

stets dokumentengebunden<br />

erteilen. Unterschreiben Sie<br />

deshalb ke<strong>in</strong>e generelle Schweigepflichtsentb<strong>in</strong>dung,<br />

sondern legen Sie detailliert fest,<br />

welche Gutachten, Schriftstücke und<br />

Informationen über Ihr K<strong>in</strong>d (von<br />

wem an wen) weitergegeben<br />

werden. Weiterh<strong>in</strong> ist es wichtig,<br />

dass Sie die über Ihr K<strong>in</strong>d<br />

verbreiteten Informationen kennen.<br />

<strong>Die</strong> Entscheidung des Amtes<br />

über die Bewilligung e<strong>in</strong>es<br />

Schulbegleiters im Rahmen<br />

der E<strong>in</strong>gliederungshilfe wird<br />

Ihnen durch e<strong>in</strong>en förmlichen<br />

Bescheid mitgeteilt. Im<br />

Falle e<strong>in</strong>er Ablehnung haben<br />

Sie das Recht, Widerspruch<br />

e<strong>in</strong>zulegen. Wurde der<br />

Anspruch Ihres K<strong>in</strong>des auf<br />

<strong>Schulbegleitung</strong> bestätigt,<br />

wird <strong>in</strong>nerhalb der anschließenden<br />

Hilfeplanung der<br />

Hilfebedarf des K<strong>in</strong>des<br />

def<strong>in</strong>iert. An diesem <strong>in</strong>dividuellen<br />

Hilfeplan orientieren<br />

sich die Aufgaben des<br />

Schulbegleiters.<br />

19


2.2 <strong>Die</strong> Entscheidung des Leistungsträgers<br />

Widerspruchsrecht<br />

Gemäß § 68 II Verwaltungsgerichtsordnung haben<br />

Sie das Recht gegen den förmlichen Bescheid über<br />

die Ablehnung der E<strong>in</strong>gliederungshilfe zur<br />

angemessenen Schulbildung Widerspruch e<strong>in</strong>zulegen.<br />

E<strong>in</strong>en Musterwiderspruch f<strong>in</strong>den Sie <strong>in</strong> Kapitel 7.<br />

Es ist von Vorteil für diesen Fall e<strong>in</strong>e<br />

Rechtsschutzversicherung zu haben, um auf die<br />

Fachkenntnisse e<strong>in</strong>es Anwaltes zurückgreifen zu<br />

können. Zusätzliche Unterstützung f<strong>in</strong>den Sie bei<br />

Eltern<strong>in</strong>itiativen oder bei den Beh<strong>in</strong>dertenbeauftragten,<br />

die oftmals auf Erfahrungen <strong>in</strong><br />

diesem Bereich zurückgreifen können.<br />

Für welchen Zeitraum wird die <strong>Schulbegleitung</strong> genehmigt?<br />

Im Regelfall wird die E<strong>in</strong>gliederungshilfe für e<strong>in</strong> Schuljahr gewährt. <strong>Die</strong><br />

Fortschreibung oder Beendigung der E<strong>in</strong>gliederungshilfe erfolgt nach<br />

Hilfeplangesprächen anhand von Entwicklungsberichten unter Beteiligung der<br />

Lehrer, der Mitarbeiter des TQB, der Eltern, des Schülers, des Schulbegleiters und<br />

e<strong>in</strong>es Vertreters des Leistungsträgers sowie des Leistungserbr<strong>in</strong>gers.<br />

Bei e<strong>in</strong>em Folgeantrag verfahren Sie wie oben beim Erstantrag beschrieben.<br />

Klären Sie bitte frühzeitig mit dem zuständigen Amt, welche Unterlagen noch<br />

benötigt werden.<br />

20


2.2 <strong>Die</strong> Entscheidung des Leistungsträgers<br />

Wo erhalte ich Rat und Unterstützung?<br />

Ist Ihr K<strong>in</strong>d noch im K<strong>in</strong>dergartenalter und besucht e<strong>in</strong>e K<strong>in</strong>dertagesstätte können<br />

Ihnen deren Mitarbeiter unterstützend zur Seite stehen. Sie s<strong>in</strong>d verpflichtet mit<br />

Ihnen Fördergespräche zu führen und Sie h<strong>in</strong>sichtlich des weiteren<br />

Bildungsweges Ihres K<strong>in</strong>des zu beraten. Im schulischen Rahmen können Sie sich<br />

an die Koord<strong>in</strong>atoren für den Geme<strong>in</strong>samen Unterricht wenden. Zudem s<strong>in</strong>d<br />

Sonderpädagogen und sonderpädagogische Fachkräfte der e<strong>in</strong>zelnen Schulen<br />

angeleitet Sie im H<strong>in</strong>blick auf die verschiedenen Verfahrenswege zu beraten.<br />

Außerhalb dieser Bereiche bieten die verschiedenen Leistungsträger und<br />

Leistungserbr<strong>in</strong>ger Unterstützungsangebote an.<br />

E<strong>in</strong>e ausführliche Adressliste f<strong>in</strong>den Sie <strong>in</strong> Kapitel 5.<br />

21


3 Personalfragen<br />

3.1 Wie und Wo f<strong>in</strong>de ich e<strong>in</strong>en Schulbegleiter?<br />

3.2 Anstellung und Bezahlung des Schulbegleiters<br />

3.3 Was macht e<strong>in</strong>en guten Schulbegleiter aus?


3 Personalfragen<br />

3 Personalfragen<br />

Wurde e<strong>in</strong>e <strong>Schulbegleitung</strong> für Ihr K<strong>in</strong>d durch das zuständige Sozial- oder<br />

Jugendamt genehmigt, haben Sie bereits e<strong>in</strong>en Großteil des Weges geschafft.<br />

Nun heißt es e<strong>in</strong>e geeignete Person für die Unterstützung Ihres K<strong>in</strong>des im schulischen<br />

Alltag zu f<strong>in</strong>den. Auf den folgenden Seiten erfahren Sie wie und wo Sie<br />

e<strong>in</strong>en Schulbegleiter f<strong>in</strong>den, wie dieser am besten beschäftigt wird und was Sie<br />

bei der Auswahl e<strong>in</strong>es Schulbegleiters beachten sollten.<br />

3.1 Wie und Wo f<strong>in</strong>de ich e<strong>in</strong>en Schulbegleiter?<br />

Im Vorfeld Ihrer Suche ist es wichtig zu wissen, dass es ke<strong>in</strong>en anerkannten Beruf<br />

mit der Bezeichnung Schulbegleiter oder Integrationshelfer und somit auch ke<strong>in</strong>e<br />

spezielle Berufsausbildung gibt. Vielmehr kann pr<strong>in</strong>zipiell jede Person die<br />

anspruchsvolle Tätigkeit e<strong>in</strong>es Schulbegleiters übernehmen. Der berufliche<br />

H<strong>in</strong>tergrund der als Schulbegleiter tätigen Personen ist demnach vielfältig und<br />

erstreckt sich vom pädagogischen Fachpersonal (z. B. Heilpädagogen) bis h<strong>in</strong> zu<br />

Personen im Bundesfreiwilligendienst und im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ).<br />

Ihr erster Ansprechpartner auf der Suche nach e<strong>in</strong>em geeigneten Schulbegleiter<br />

ist praktischerweise das Sozial- oder Jugendamt, das Ihrem K<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>e <strong>Schulbegleitung</strong><br />

bewilligt hat. Oft verfügen die Ämter bereits über Kooperationspartner<br />

oder können Ihnen zum<strong>in</strong>dest mit e<strong>in</strong>er Liste möglicher Freier Träger und<br />

Ansprechpartner weiterhelfen. E<strong>in</strong>e Auflistung der Sozial- und Jugendämter <strong>in</strong><br />

Thür<strong>in</strong>gen f<strong>in</strong>den Sie <strong>in</strong> Kapitel 5.<br />

Als Träger von <strong>Schulbegleitung</strong> kommen beispielsweise die großen Wohlfahrtsverbände<br />

(Arbeiterwohlfahrt, Deutscher Caritasverband, Deutscher Paritätischer<br />

Wohlfahrtsverband, Deutsches Rotes Kreuz, Diakonisches Werk der Evangeli-<br />

23


3.1 Wie und Wo f<strong>in</strong>de ich e<strong>in</strong>en Schulbegleiter?<br />

schen Kirche <strong>in</strong> Deutschland, Zentralwohlfahrtsstelle der Juden <strong>in</strong> Deutschland),<br />

karitative E<strong>in</strong>richtungen und Vere<strong>in</strong>e (z. B. Lebenshilfe, Johanniter Unfallhilfe)<br />

sowie Beh<strong>in</strong>dertenverbände und Selbsthilfegruppen <strong>in</strong> Frage. <strong>Die</strong>se können im<br />

Idealfall Mitarbeiter zur Verfügung stellen oder neues Personal für die <strong>Schulbegleitung</strong><br />

Ihres K<strong>in</strong>des e<strong>in</strong>stellen. <strong>Die</strong> entsprechenden Adressen f<strong>in</strong>den Sie über<br />

das Telefonbuch oder über folgende L<strong>in</strong>ksammlung (hier werden meist die<br />

Bundesverbände aufgeführt, die Ihnen sicherlich Ansprechpartner <strong>in</strong> Ihrer Nähe<br />

nennen können):<br />

Beh<strong>in</strong>dertenpolitik / Interessenvertretung<br />

www.bildungsserver.de/Beh<strong>in</strong>dertenverbaende-Selbsthilfe<strong>in</strong>itiativen-<br />

1068.html<br />

Wohlfahrtsverbände / Träger<br />

www.bildungsserver.de/Wohlfahrtsverbaende-Traeger-1603.html<br />

Beh<strong>in</strong>dertenbeauftragter des Freistaates Thür<strong>in</strong>gen<br />

http://www.thuer<strong>in</strong>gen.de/de/bb/<br />

Über die Träger von <strong>Schulbegleitung</strong><br />

h<strong>in</strong>aus besteht natürlich auch die<br />

Möglichkeit, dass Sie selbst nach e<strong>in</strong>er<br />

geeigneten Person suchen. Hierzu s<strong>in</strong>d<br />

Aushänge <strong>in</strong> beruflichen Schulzentren<br />

(z.B. Fachschule für Soziales, d. h. für<br />

Erzieher oder Heilerziehungspfleger), an<br />

Fachhochschulen für Sozialpädagogik,<br />

24


3.1 Wie und Wo f<strong>in</strong>de ich e<strong>in</strong>en Schulbegleiter?<br />

beim Arbeitsamt oder e<strong>in</strong>e Anzeige <strong>in</strong> der Tageszeitung oder Internetforen (z. B.<br />

http://www.rehakids.de) denkbar.<br />

Haben Sie sich für e<strong>in</strong>e Person entschieden, die die <strong>Schulbegleitung</strong> für Ihr K<strong>in</strong>d<br />

übernehmen soll, ist die Frage des Anstellungsverhältnisses zu klären. Hier<br />

können pr<strong>in</strong>zipiell drei Modelle unterschieden werden:<br />

das Jugend- oder Sozialamt kooperiert mit e<strong>in</strong>em Freien Träger, der den<br />

Schulbegleiter e<strong>in</strong>stellt oder auf Honorarbasis beschäftigt,<br />

das Jugend- oder Sozialamt kann Schulbegleiter über Honorarverträge<br />

beschäftigen,<br />

Sie können den Schulbegleiter direkt über das Persönliche Budget Ihres<br />

K<strong>in</strong>des engagieren.<br />

E<strong>in</strong>e Entscheidungshilfe für die Frage des Anstellungsverhältnisses bietet Ihnen<br />

der folgende Absatz. Hier erfahren Sie zudem, was sich h<strong>in</strong>ter dem Begriff<br />

Persönliches Budget verbirgt.<br />

3.2 Anstellung und Bezahlung des Schulbegleiters<br />

Bei der Anstellung des Schulbegleiters über e<strong>in</strong>en Freien Träger übernimmt der<br />

Freie Träger die Rolle des Arbeitgebers. Sie erhalten e<strong>in</strong>e <strong>Die</strong>nst- bzw.<br />

Sachleistung <strong>in</strong> Form der <strong>Schulbegleitung</strong> Ihres K<strong>in</strong>des durch e<strong>in</strong>en Mitarbeiter<br />

des Trägers.<br />

Der Schulbegleiter arbeitet zwar <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Schule, ist aber bei e<strong>in</strong>em Freien Träger<br />

25


3.2 Anstellung und Bezahlung des Schulbegleiters<br />

angestellt. <strong>Die</strong>ser ist verantwortlich für alle arbeitsrechtlichen Angelegenheiten<br />

(z. B. Versicherung, Krankheitsvertretung und Urlaubsanspruch), hat die<br />

<strong>Die</strong>nstaufsicht über den Schulbegleiter und organisiert dessen E<strong>in</strong>satz. Der<br />

Träger ist das B<strong>in</strong>deglied zwischen dem Leistungsträger (Sozial- oder<br />

Jugendamt), dem Schulamt, der Schule, Ihnen und dem Schulbegleiter. Des<br />

Weiteren bieten viele Freie Träger begleitend Beratung an.<br />

E<strong>in</strong> entscheidender Vorteil dieses Modells ist es, dass bei Ausfall des<br />

Schulbegleiters (beispielsweise durch Krankheit, Weiterbildung oder Urlaub) e<strong>in</strong><br />

personeller Ersatz möglich ist. Durch die Beschäftigung mehrerer Mitarbeiter bei<br />

e<strong>in</strong>em Freien Träger kann gegebenenfalls e<strong>in</strong>e andere Person als Krankheitsoder<br />

Urlaubsvertretung zur Verfügung stehen, so dass Ihr K<strong>in</strong>d nicht ohne die<br />

wertvolle Unterstützung e<strong>in</strong>es Schulbegleiters <strong>in</strong> die Schule gehen muss.<br />

Abbildung 1: Modell des Leistungsbezugs über e<strong>in</strong>en Leistungserbr<strong>in</strong>ger<br />

Leistungsträger:<br />

Sozial- oder Jugendamt<br />

Vertrag / Geldleistung<br />

Antrag<br />

auf E<strong>in</strong>gliederungshilfe<br />

Leistungserbr<strong>in</strong>ger:<br />

z. B. e<strong>in</strong> Freier Träger<br />

der freien Wohlfahrtspflege<br />

Sachleistung<br />

<strong>in</strong> Form der <strong>Schulbegleitung</strong><br />

Leistungsempfänger:<br />

Ihr K<strong>in</strong>d<br />

26


3.2 Anstellung und Bezahlung des Schulbegleiters<br />

Beim Persönlichen Budget wird Ihnen anstelle der üblicherweise bewilligten<br />

Sachleistung „<strong>Schulbegleitung</strong>“ das Geld gewährt, das für die Beschäftigung<br />

e<strong>in</strong>es Schulbegleiters notwendig ist. <strong>Die</strong>ses Geld können Sie zweckgebunden für<br />

den beh<strong>in</strong>derungsbed<strong>in</strong>gten Unterstützungsbedarf Ihres K<strong>in</strong>des e<strong>in</strong>setzen. In der<br />

Praxis bedeutet das, dass Sie die Leistung e<strong>in</strong>es Schulbegleiters selbstständig<br />

e<strong>in</strong>kaufen und bezahlen können. E<strong>in</strong>en Anspruch auf das Persönliche Budget hat<br />

jeder leistungsberechtigte beh<strong>in</strong>derte oder von Beh<strong>in</strong>derung bedrohte Mensch<br />

(weitere Informationen zum Thema Persönliches Budget erhalten Sie auf den<br />

Internetseiten des Bundesm<strong>in</strong>isteriums für Arbeit und Soziales unter<br />

www.budget.bmas.de).<br />

Als Experten für Ihr K<strong>in</strong>d haben Sie mit dem Persönlichen Budget die Möglichkeit<br />

selbstbestimmt zu entscheiden, welcher <strong>Die</strong>nst und welche Person zu e<strong>in</strong>em<br />

gewünschten Zeitpunkt e<strong>in</strong>e Leistung erbr<strong>in</strong>gen soll. Das bedeutet zugleich, dass<br />

Sie sehr viel Eigenverantwortung tragen.<br />

Abbildung 2: Modell des direkten Leistungsbezugs über das Persönliche Budget<br />

Leistungsträger:<br />

Sozial- oder Jugendamt<br />

Leistungserbr<strong>in</strong>ger:<br />

z. B. e<strong>in</strong> Freier Träger<br />

der freien Wohlfahrtspflege<br />

27<br />

3. Vertrag / Geldleistung zwischen<br />

Leistungserbr<strong>in</strong>ger und Budgetnehmer<br />

4. Sachleistung<br />

<strong>in</strong> Form der <strong>Schulbegleitung</strong><br />

1. Antrag<br />

2. Bewilligung,<br />

Zahlung e<strong>in</strong>er Geldleistung<br />

Budgetnehmer:<br />

Ihr K<strong>in</strong>d vertreten durch Sie


3.2 Anstellung und Bezahlung des Schulbegleiters<br />

Bei der Bezahlung e<strong>in</strong>es Schulbegleiters auf Honorarbasis beziehungsweise<br />

Anstellung über das Persönliche Budget nehmen Sie die Position des<br />

Arbeitgebers – verbunden mit allen Rechten und Pflichten – e<strong>in</strong>. E<strong>in</strong> Nachteil<br />

dieses Modells ist es, dass e<strong>in</strong>e Krankheits- und Urlaubsvertretung des<br />

Schulbegleiters nicht gewährleistet ist. Das kann im Extremfall bedeuten, dass Ihr<br />

K<strong>in</strong>d an Krankheits- oder Urlaubstagen des Schulbegleiters ohne dessen<br />

wertvolle Unterstützung den Unterricht besuchen muss. Sollten Sie sich für das<br />

Persönliche Budget entscheiden, lassen Sie sich bitte unbed<strong>in</strong>gt beraten. E<strong>in</strong>e<br />

Auswahl von Beratungsstellen <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen f<strong>in</strong>den Sie unter:<br />

http://www.budget.bmas.de/MarktplatzPB/DE/StdS/Servicestellen_Beratungsst<br />

ellen/servicestellen_node.html<br />

28


3.3 Was macht e<strong>in</strong>en guten Schulbegleiter aus?<br />

3. 3 Was macht e<strong>in</strong>en guten Schulbegleiter aus?<br />

Insbesondere bei der Planung und Vorbereitung e<strong>in</strong>er Unterstützungsleistung <strong>in</strong><br />

Form der <strong>Schulbegleitung</strong> stellt sich immer wieder die Frage, welche<br />

persönlichen und fachlichen Voraussetzungen der Schulbegleiter für e<strong>in</strong> K<strong>in</strong>d<br />

oder Jugendlichen mit Beh<strong>in</strong>derung mitbr<strong>in</strong>gen muss. <strong>Die</strong> im E<strong>in</strong>zelfall<br />

erforderlichen Fähigkeiten s<strong>in</strong>d dabei immer abhängig vom <strong>in</strong>dividuellen<br />

Unterstützungsbedarf des zu begleitenden Schülers. Wichtig ist deshalb, dass im<br />

Vorfeld der Begleitung orientiert am Förderbedarf Ihres K<strong>in</strong>des möglichst genau<br />

geprüft wird, welche Voraussetzungen und Erfahrungen der Schulbegleiter<br />

mitbr<strong>in</strong>gen sollte.<br />

<strong>Die</strong> wichtigsten Grundqualifikationen, über die jeder Schulbegleiter unabhängig<br />

vom <strong>in</strong>dividuellen Hilfebedarf Ihres K<strong>in</strong>des für e<strong>in</strong>e gel<strong>in</strong>gende <strong>Schulbegleitung</strong><br />

verfügen sollte, f<strong>in</strong>den Sie nachfolgend genannt und detailliert beschrieben.<br />

Beziehung<br />

E<strong>in</strong> wichtiger Aspekt, den Sie bei der Suche nach e<strong>in</strong>em Schulbegleiter unbed<strong>in</strong>gt<br />

beachten sollten, ist e<strong>in</strong>e funktionierende Beziehung zwischen Ihrem K<strong>in</strong>d und<br />

dem Schulbegleiter. Letztendlich stellt e<strong>in</strong>e vertrauensvolle Basis das oberste<br />

Auswahlkriterium dar. Nur wenn Ihr K<strong>in</strong>d dem Schulbegleiter vertraut, wird es die<br />

angebotene Unterstützung durch die Begleitperson annehmen. Ob „die<br />

Chemie“ zwischen beiden stimmt, stellt sich <strong>in</strong> der Regel sehr schnell heraus. Hier<br />

helfen e<strong>in</strong> bis zwei vorbereitende Treffen, bei denen sich Ihr K<strong>in</strong>d und der<br />

Schulbegleiter kennenlernen können. <strong>Die</strong> tatsächliche Beziehung baut sich erst<br />

mit der Zeit auf, weshalb nicht gleich zu Beg<strong>in</strong>n der Arbeit e<strong>in</strong>es Schulbegleiters<br />

mit Ihrem K<strong>in</strong>d zuviel erwartet werden darf.<br />

29


3.3 Was macht e<strong>in</strong>en guten Schulbegleiter aus?<br />

Fachlichkeit<br />

Nicht <strong>in</strong> jedem Fall ist e<strong>in</strong>e pädagogische<br />

Ausbildung des Schulbegleiters<br />

zw<strong>in</strong>gend notwendig. Auf<br />

der Grundlage der Bedürfnisse des<br />

Beziehung<br />

Auch wenn e<strong>in</strong> vertrauensvoller<br />

Umgang zwischen Ihrem K<strong>in</strong>d und<br />

dem Schulbegleiter unabd<strong>in</strong>gbar ist,<br />

Schülers muss überlegt werden, empfehlen wir Ihnen ke<strong>in</strong>e Personen<br />

welche Fähig- und Fertigkeiten des<br />

aus Ihrem Familien- oder<br />

naheliegenden Bekanntenkreis als<br />

Schulbegleiters für die erfolgreiche<br />

Schulbegleiter für Ihr K<strong>in</strong>d<br />

Unterstützung des K<strong>in</strong>des mit<br />

e<strong>in</strong>zusetzen.<br />

Beh<strong>in</strong>derung im Schulalltag wichtig<br />

s<strong>in</strong>d. Der berufliche H<strong>in</strong>tergrund<br />

der Begleitperson ist demnach<br />

vielfältig und erstreckt sich vom pädagogischen, therapeutischen oder mediz<strong>in</strong>ischen<br />

Fachpersonal (z. B. Heilpädagogen, Ergotherapeuten oder K<strong>in</strong>derkranken-schwestern)<br />

bis h<strong>in</strong> zu jungen Menschen, die im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes<br />

oder des freiwilligen sozialen Jahres als Schulbegleiter<br />

arbeiten.<br />

E<strong>in</strong>e verpflichtende M<strong>in</strong>destqualifikation für Schulbegleiter gibt es nicht. Bei<br />

K<strong>in</strong>dern mit besonders hohem Hilfebedarf sollten Sie jedoch darauf achten, dass<br />

der Schulbegleiter auf diesen <strong>in</strong>dividuellen Hilfebedarf abgestimmte Kenntnisse<br />

mitbr<strong>in</strong>gt. Grundsätzlich sollte jeder Schulbegleiter vor Beg<strong>in</strong>n sowie während<br />

se<strong>in</strong>er Tätigkeit die Möglichkeit erhalten Fort- und Weiterbildungen zu Themen<br />

der <strong>Schulbegleitung</strong> zu besuchen. Auch Schulbegleiter mit pädagogischer<br />

Ausbildung erhalten damit die Chance sich gezielt auf das Handlungsfeld der<br />

<strong>Schulbegleitung</strong> e<strong>in</strong>stellen zu können. Innerhalb Thür<strong>in</strong>gens wurde mit der<br />

Entwicklung e<strong>in</strong>er Qualifizierung für Schulbegleiter im Rahmen des Modellpro-<br />

30


3.3 Was macht e<strong>in</strong>en guten Schulbegleiter aus?<br />

jekts QuaSI e<strong>in</strong> Grundste<strong>in</strong> für e<strong>in</strong>e landesweit e<strong>in</strong>heitliche Fortbildung gelegt.<br />

Infokasten 4<br />

Fachkräftegebot<br />

Nach § 72 Sozialgesetzbuch, Achtes Buch, K<strong>in</strong>der- und Jugendhilfe (SGB<br />

VIII) wird das Jugendamt bei der Bewilligung e<strong>in</strong>es Schulbegleiters über §<br />

35a Sozialgesetzbuch, Achtes Buch, K<strong>in</strong>der- und Jugendhilfe (SGB VIII)<br />

dazu angehalten ausschließlich Fachkräfte e<strong>in</strong>zusetzen: „<strong>Die</strong> Träger der<br />

öffentlichen Jugendhilfe sollen bei den Jugendämtern und Landesjugendämtern<br />

nur Personen beschäftigen, die sich für die jeweilige<br />

Aufgabe nach ihrer Persönlichkeit eignen und e<strong>in</strong>e dieser Aufgabe<br />

entsprechende Ausbildung erhalten haben (Fachkräfte) oder aufgrund<br />

besonderer Erfahrungen <strong>in</strong> der sozialen Arbeit <strong>in</strong> der Lage s<strong>in</strong>d, die<br />

Aufgabe zu erfüllen. Soweit die jeweilige Aufgabe dies erfordert, s<strong>in</strong>d mit<br />

ihrer Wahrnehmung nur Fachkräfte oder Fachkräfte mit entsprechender<br />

Zusatzausbildung zu betrauen. Fachkräfte verschiedener Fachrichtungen<br />

sollen zusammenwirken, soweit die jeweilige Aufgabe dies erfordert".<br />

31


3.3 Was macht e<strong>in</strong>en guten Schulbegleiter aus?<br />

Geschlechterrollen<br />

Im H<strong>in</strong>blick auf Schüler, die e<strong>in</strong>e pflegerische Begleitung benötigen, ist die<br />

E<strong>in</strong>stellung e<strong>in</strong>es Schulbegleiters dem Geschlecht des Schülers entsprechend,<br />

empfehlenswert. Darüber h<strong>in</strong>aus kann es besonders zu Beg<strong>in</strong>n und während der<br />

Pubertät Ihres K<strong>in</strong>des ratsam se<strong>in</strong> e<strong>in</strong>en gleichgeschlechtlichen Schulbegleiter zu<br />

suchen. Vor allem <strong>in</strong> dieser Zeit wächst das Schamgefühl h<strong>in</strong>sichtlich des eigenen<br />

Körpers, dem durch die Begleitung e<strong>in</strong>es Schulbegleiters mit gleichem<br />

Geschlecht besser begegnet werden kann.<br />

Selbstständigkeit fördern<br />

Grundsätzlich gilt für die <strong>Schulbegleitung</strong> wie für alle Hilfs- und<br />

Integrationsleistungen, dass ihr Ziel letztendlich e<strong>in</strong>e weitestgehende<br />

Selbstständigkeit und damit die Integration des zu begleitenden K<strong>in</strong>des <strong>in</strong> se<strong>in</strong><br />

soziales schulisches Umfeld ist. Der Schulbegleiter muss deshalb das Ziel der<br />

zunehmenden Unabhängigkeit und der Befähigung zur Eigenständigkeit grundsätzlich<br />

mitdenken. In konkreten Fällen kann dies durchaus bedeuten, dass<br />

weniger Hilfestellung durch den Schulbegleiter oft stärker zur eigenverantwortlichen<br />

Übernahme von Aufgaben bei Ihrem K<strong>in</strong>d führen, als wenn der<br />

Schulbegleiter bei jeder Tätigkeit assistiert. Es gilt der Grundsatz: so <strong>in</strong>tensiv wie<br />

möglich fordern, ohne zu überfordern.<br />

Gruppenorientierung<br />

Laut Gesetz (siehe dazu auch Kapitel 2) wird der Schulbegleiter für e<strong>in</strong>en<br />

e<strong>in</strong>zelnen Schüler gewährt, um diesen <strong>in</strong> den gesamtschulischen Alltag<br />

<strong>in</strong>tegrieren zu können. Unter Maßgabe der sozialen Integration Ihres K<strong>in</strong>des <strong>in</strong><br />

32


3.3 Was macht e<strong>in</strong>en guten Schulbegleiter aus?<br />

die Klassengeme<strong>in</strong>schaft ist es von Vorteil, wenn sich der Schulbegleiter <strong>in</strong><br />

passenden Situationen von der direkten Begleitung löst. Nur so wird es möglich<br />

Ihrem K<strong>in</strong>d Freiraum für Eigen<strong>in</strong>itiative zu geben und es zur größtmöglichen<br />

Selbstständigkeit zu motivieren. Dar<strong>in</strong> e<strong>in</strong>geschlossen ist die Kontaktaufnahme<br />

des Schulbegleiters zu Mitschülern Ihres K<strong>in</strong>des. <strong>Die</strong>se ist hilfreich, um Ängste<br />

und Vorbehalte auf beiden Seiten abzubauen und die soziale Integration <strong>in</strong> den<br />

Klassenverband zu fördern. Auch hier ist es entscheidend, dass der<br />

Schulbegleiter abwägt <strong>in</strong> welchen Situationen es förderlich ist sich zurückzuziehen.<br />

Ist der Schulbegleiter zu jedem Zeitpunkt des Schulalltages der<br />

„Schatten“ Ihres K<strong>in</strong>des fällt es den Mitschülern schwerer Kontakt aufzunehmen.<br />

Es ist demnach durchaus nicht falsch, wenn der Schulbegleiter aus sicherer<br />

Entfernung soziale Kontakte Ihres K<strong>in</strong>des zu Mitschülern beobachtet und nur <strong>in</strong><br />

drohenden Krisensituationen e<strong>in</strong>greift.<br />

E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung und Zusammenarbeit mit anderen Personengruppen<br />

<strong>Die</strong> oben aufgeführten Handlungsempfehlungen bilden die Grundvoraussetzung<br />

für e<strong>in</strong>e gel<strong>in</strong>gende <strong>Schulbegleitung</strong>. <strong>Die</strong>se Empfehlungen können aber<br />

nur umgesetzt werden, wenn der Schulbegleiter <strong>in</strong>tensiv <strong>in</strong> das schulische Umfeld<br />

e<strong>in</strong>gebunden wird. Denn ganz egal wie erfahren und fachkundig e<strong>in</strong><br />

Schulbegleiter ist, se<strong>in</strong>e Arbeit ist nur dann erfolgreich, wenn alle am<br />

Integrationsprozess beteiligten Akteure zusammenarbeiten. <strong>Schulbegleitung</strong><br />

kann niemals im Alle<strong>in</strong>gang bewältigt werden, sondern ausschließlich <strong>in</strong><br />

Zusammenarbeit mit dem zu begleitenden K<strong>in</strong>d, den Lehrkräften, Ihnen und den<br />

Kostenträgern sowie Leistungserbr<strong>in</strong>gern gel<strong>in</strong>gen. Nur wenn für alle Beteiligten<br />

und nicht zuletzt für den Schulbegleiter selbst deutlich ist, dass er als Teil e<strong>in</strong>es<br />

33


3.3 Was macht e<strong>in</strong>en guten Schulbegleiter aus?<br />

Gesamtnetzwerks arbeitet, kann se<strong>in</strong> E<strong>in</strong>satz fruchtbar und erfolgreich se<strong>in</strong>.<br />

Voraussetzung hierfür ist gegenseitiger Respekt und die E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung des<br />

Begleiters <strong>in</strong> den Integrations- und Förderprozess.<br />

34


4 Zusammenfassung:<br />

Geme<strong>in</strong>sam Lernen – e<strong>in</strong> Leben lang<br />

4.1 Angemessene Schulbildung für jedes K<strong>in</strong>d –<br />

e<strong>in</strong> Leitfaden<br />

4.2 Integration als Aufgabe der Gesellschaft


4 Geme<strong>in</strong>sam Lernen – e<strong>in</strong> Leben lang<br />

4 Geme<strong>in</strong>sam Lernen – e<strong>in</strong> Leben lang<br />

4.1 Angemessene Schulbildung für jedes K<strong>in</strong>d – e<strong>in</strong> Leitfaden<br />

I. Der Weg <strong>in</strong> den Geme<strong>in</strong>samen Unterricht<br />

zeitlicher Ablauf<br />

idealerweise im<br />

4.-5. Lebensjahr<br />

( bei Schülern<br />

<strong>in</strong>nerhalb des<br />

Schuljahres )<br />

Mitte Dezember<br />

Ämterwege, die Sie gehen müssen und Verfahrensabläufe<br />

Information und Beratung der Eltern / Erziehungsberechtigten bei Vorliegen<br />

e<strong>in</strong>er Beh<strong>in</strong>derung des K<strong>in</strong>des oder dem Verdacht auf das Vorliegen e<strong>in</strong>es<br />

sonderpädagogischen Förderbedarfs.<br />

Information und Beratung bieten:<br />

die Mitarbeiter der K<strong>in</strong>dertagesstätte<br />

die Koord<strong>in</strong>atoren für den Geme<strong>in</strong>samen Unterricht<br />

Selbsthilfegruppen<br />

Schulanmeldung des K<strong>in</strong>des durch die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten<br />

Antrag auf die Teilnahme des<br />

K<strong>in</strong>des am Geme<strong>in</strong>samen<br />

Unterricht beim Schulamt<br />

durch Eltern/Erziehungsberechtigte<br />

Antrag der zur Zeit vom K<strong>in</strong>d<br />

besuchten K<strong>in</strong>dertagsstätte oder<br />

Grundschule auf sonderpädagogische<br />

Förderung beim Schulamt<br />

Team zur Qualitätssicherung der sonderpädagogischen Begutachtung<br />

erstellt e<strong>in</strong>e Förderdiagnostik und e<strong>in</strong> Gutachten <strong>in</strong> dem<br />

der Förderbedarf und die notwendigen Rahmenbed<strong>in</strong>gungen<br />

beschrieben werden.<br />

Weiterleitung an das Schulamt<br />

Das Schulamt berät mit dem Schulträger über die erforderlichen Rahmenbed<strong>in</strong>gungen<br />

und die Beschulung im Geme<strong>in</strong>samen Unterricht.<br />

bis spätestens<br />

Anfang März<br />

Das Schulamt <strong>in</strong>formiert die Eltern/Erziehungsberechtigten über se<strong>in</strong>e<br />

Entscheidung und lädt sie zu e<strong>in</strong>em Gespräch e<strong>in</strong>, wenn diese mit der<br />

beabsichtigten Entscheidung nicht e<strong>in</strong>verstanden s<strong>in</strong>d.<br />

Widerspruchsrecht<br />

der<br />

Das Schulamt entscheidet über den sonderpädagogischen Förderbedarf Eltern<br />

und über den Förderort, d.h. e<strong>in</strong>e Beschulung im Geme<strong>in</strong>samen Unterricht an<br />

e<strong>in</strong>er allgeme<strong>in</strong>en Schule oder an e<strong>in</strong>er Förderschule. Das Schulamt erstellt<br />

den entsprechenden förmlichen Bescheid.<br />

36


4.1 Angemessene Schulbildung für jedes K<strong>in</strong>d<br />

II. Der Antrag auf <strong>Schulbegleitung</strong><br />

zeitlicher Ablauf<br />

Ämterwege, die Sie gehen müssen und Verfahrensabläufe<br />

Kann dem <strong>in</strong>dividuellem Hilfebedarf des K<strong>in</strong>des mit Beh<strong>in</strong>derung und/oder<br />

sonderpädagogischem Förderbedarf von schulischer Seite nicht vollumfänglich<br />

Rechnung getragen werden, können die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten<br />

e<strong>in</strong>en Antrag auf <strong>Schulbegleitung</strong> stellen.<br />

K<strong>in</strong>der mit e<strong>in</strong>er<br />

köperlichen Beh<strong>in</strong>derung<br />

bzw. e<strong>in</strong>er drohenden<br />

körperlichen Beh<strong>in</strong>derung<br />

K<strong>in</strong>der mit e<strong>in</strong>er<br />

geistigen Beh<strong>in</strong>derung<br />

bzw. e<strong>in</strong>er drohenden<br />

geistigen Beh<strong>in</strong>derung<br />

K<strong>in</strong>der mit e<strong>in</strong>er<br />

seelischen Beh<strong>in</strong>derung<br />

bzw. e<strong>in</strong>er drohenden<br />

seelischen Beh<strong>in</strong>derung<br />

nach der<br />

Entscheidung<br />

des Schulamtes,<br />

spätestens Ende<br />

März<br />

Antrag auf E<strong>in</strong>gliederungshilfe <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>er<br />

Kostenübernahme für e<strong>in</strong>en Schulbegleiter<br />

gemäß §§ 53,54 SGB XII beim Sozialamt<br />

Antrag auf E<strong>in</strong>gliederungshilfe<br />

<strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>er<br />

Kostenübernahme für<br />

e<strong>in</strong>en Schulbegleiter<br />

gemäß §35a SGB IIV<br />

beim Jugendamt<br />

Für die Antragsstellung notwendige Unterlagen:<br />

Bescheid des Schulamtes über den sonderpädagogischen<br />

Förderbedarf<br />

Bescheid des Schulamtes über den Förderort<br />

Stellungnahme des Schulleiters der aufnehmenden Schule<br />

alle vorliegenden ärztlichen und gutachterlichen Stellungnahmen<br />

zum Bedarf und E<strong>in</strong>satz e<strong>in</strong>es Schulbegleiters<br />

Das Sozial- bzw. Jugendamt fordert für die Prüfung der gesetzlichen<br />

Voraussetzungen e<strong>in</strong> fachärztliches oder amtsärztliches Gutachten e<strong>in</strong>.<br />

Anforderung e<strong>in</strong>er Schweigepflichtsentb<strong>in</strong>dung durch die Erziehungsberechtigten<br />

/ Eltern.<br />

idealerweise<br />

bis Ende Mai<br />

Entscheidung des Amtes über die Bewilligung des Antrages auf E<strong>in</strong>gliederungshilfe.<br />

Mitteilung durch e<strong>in</strong>en förmlichen Bescheid.<br />

Bewilligung des Antrages auf<br />

<strong>Schulbegleitung</strong><br />

Ablehnung des Antrages<br />

auf <strong>Schulbegleitung</strong><br />

Widerspruchsrecht<br />

der<br />

Eltern<br />

37


4.1 Angemessene Schulbildung für jedes K<strong>in</strong>d<br />

zeitlicher Ablauf<br />

Ämterwege, die Sie gehen müssen und Verfahrensabläufe<br />

Bewilligung der <strong>Schulbegleitung</strong><br />

(<strong>in</strong>dividuelle) Hilfeplanung<br />

geeigneter Hilfsmittel<br />

zur E<strong>in</strong>schätzung der notwendigen Hilfe und<br />

vor Start des<br />

neuen Schuljahres<br />

mit Beg<strong>in</strong>n des<br />

neuen Schuljahres<br />

Hilfeplankonferenz zur Festlegung der Aufgaben des Schulbegleiters<br />

Inanspruchnahme / Durchführung der <strong>Schulbegleitung</strong> <strong>in</strong> der Regel für e<strong>in</strong><br />

Schuljahr<br />

Regelmäßige Fortschreibung des (<strong>in</strong>dividuellen) Hilfeplans mit<br />

allen am Prozess beteiligten Personen unter Leitung des Sozialoder<br />

Jugendamtes.<br />

38


4.2 Integration als Aufgabe der Gesellschaft<br />

4. 2 Integration als Aufgabe der Gesellschaft<br />

Am 26.03.2009 ist <strong>in</strong> Deutschland die UN-Beh<strong>in</strong>dertenrechtskonvention <strong>in</strong> Kraft<br />

getreten. Bund und Länder verpflichten sich damit, die Menschenrechte von<br />

Menschen mit Beh<strong>in</strong>derung sicherzustellen, zu achten und ihre Benachteiligung<br />

zu verh<strong>in</strong>dern.<br />

Damit Integration gel<strong>in</strong>gt oder gar die Vision e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>klusiven Gesellschaft – <strong>in</strong><br />

der alle Menschen ganz selbstverständlich von Anfang an wahrgenommen,<br />

anerkannt und angenommen werden – Wirklichkeit werden kann, muss der<br />

Grundgedanke der Integration e<strong>in</strong>e Heimat <strong>in</strong> den Köpfen und Herzen der<br />

Menschen f<strong>in</strong>den. „Integration ist ke<strong>in</strong> Problem, dessen Für und Wider diskutiert<br />

werden kann, sondern e<strong>in</strong>e Aufgabe, die den Menschen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er demokratischen<br />

Gesellschaft aufgegeben ist“ (Muth, 1986).<br />

Das es normal ist verschieden zu se<strong>in</strong>, hat Richard Weizsäcker 1993 <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />

gern zitierten Satz zum Ausdruck gebracht. <strong>Die</strong>se Normalität wird seit e<strong>in</strong>igen<br />

Jahren <strong>in</strong> <strong>in</strong>tegrativen K<strong>in</strong>dertagesstätten gelebt. So ist es nur natürlich, dass<br />

dieses Mite<strong>in</strong>ander aller K<strong>in</strong>der <strong>in</strong> der Schule e<strong>in</strong>e Fortsetzung f<strong>in</strong>det. Der<br />

Geme<strong>in</strong>same Unterricht, <strong>in</strong> dem alle Schüler mit- und vone<strong>in</strong>ander lernen, ist e<strong>in</strong><br />

Ort an dem Teilhabe am Leben und an Bildung erfahren wird. Vielfalt ist <strong>in</strong><br />

diesem Zusammenhang Normalität. Akzeptanz und gegenseitige<br />

Rücksichtnahme s<strong>in</strong>d Selbstverständlichkeiten, die weit über die Schulzeit h<strong>in</strong>aus<br />

gelebt werden. Im Geme<strong>in</strong>samen Unterricht wird mit <strong>in</strong>dividualisierten<br />

Lernangeboten gearbeitet, die e<strong>in</strong> E<strong>in</strong>gehen auf die unterschiedlichen<br />

Bedürfnisse aller Schüler ermöglichen, ihre persönlichen Fähigkeiten und ihr<br />

ganz eigenes Lerntempo beachten. In dieser Perspektive spiegeln sich Ansätze<br />

<strong>in</strong>klusiven Denkens: Inklusion als Ausdruck der Anerkennung von Vielfalt möchte<br />

39


4.2 Integration als Aufgabe der Gesellschaft<br />

e<strong>in</strong> Zusammenleben und -handeln aller Menschen <strong>in</strong> allen gesellschaftlichen<br />

Bereichen erreichen. E<strong>in</strong>er Ausgrenzung wird dabei von Anfang an<br />

entgegengewirkt. Integration und der Geme<strong>in</strong>same Unterricht s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> diesem<br />

S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>e Vorstufe und e<strong>in</strong> notwendiger Schritt auf dem Weg zu e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>klusiven<br />

Gesellschaft.<br />

Obschon die schulische Integration als wichtige Voraussetzung für die<br />

gesellschaftliche Teilhabe im Rahmen e<strong>in</strong>es selbstbestimmten Lebens zu<br />

bewerten ist, darf nicht vergessen werden, dass auch Jugendliche und<br />

Erwachsene mit Beh<strong>in</strong>derung auf Unterstützung angewiesen s<strong>in</strong>d. Lernen und<br />

Bildung s<strong>in</strong>d lebenslange Prozesse. Integration muss auch im Kontext der<br />

beruflichen Ausbildung und des Arbeitsmarktes ihre konsequente Fortführung<br />

f<strong>in</strong>den. Leider ist momentan unübersehbar, dass unsere Gesellschaft bislang<br />

wenig auf ihre Integrationsaufgabe vorbereitet ist. Nach wie vor dom<strong>in</strong>iert die<br />

Vorstellung, dass Menschen mit Beh<strong>in</strong>derung <strong>in</strong> separierten E<strong>in</strong>richtungen<br />

(beispielsweise <strong>in</strong> Werkstätten für beh<strong>in</strong>derte Menschen zur E<strong>in</strong>gliederung <strong>in</strong> das<br />

Arbeitsleben) am besten aufgehoben s<strong>in</strong>d.<br />

Damit gel<strong>in</strong>gende <strong>in</strong>tegrative Prozesse stattf<strong>in</strong>den können, s<strong>in</strong>d die passenden<br />

Rahmenbed<strong>in</strong>gungen zu schaffen. Dazu muss die Integration von Menschen mit<br />

Beh<strong>in</strong>derung vor allem gesellschaftlich gewollt se<strong>in</strong>. Das Institut für<br />

Berufsbildung und Sozialmanagement (<strong>IBS</strong>) geme<strong>in</strong>nützige <strong>GmbH</strong> (e<strong>in</strong><br />

Unternehmen der AWO Thür<strong>in</strong>gen) setzt sich seit 2009 <strong>in</strong> verschiedenen<br />

Projekten für die Verbesserung der Integration von Menschen mit Beh<strong>in</strong>derung –<br />

ganz speziell von K<strong>in</strong>dern und Jugendlichen – e<strong>in</strong>. Im „Modellprojekt zur<br />

Qualifizierung von Schulbegleitern und Schaffung von Netzwerken für die<br />

gelungene schulische Integration <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen“ (QuaSI) wurde deshalb der<br />

40


4.2 Integration als Aufgabe der Gesellschaft<br />

vorliegende <strong>Elternratgeber</strong> „<strong>Schulbegleitung</strong> <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen“ erarbeitet. Weitere<br />

<strong>in</strong>teressante Publikationen <strong>in</strong> dieser Reihe s<strong>in</strong>d das „Positionspapier zum<br />

Handlungsfeld <strong>Schulbegleitung</strong> <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen“ und der Leitfaden<br />

„Professionalisierung im Handlungsfeld <strong>Schulbegleitung</strong>“. Des Weiteren hat das<br />

<strong>IBS</strong> <strong>in</strong> Kooperation mit dem Beh<strong>in</strong>dertenbeauftragten der Thür<strong>in</strong>ger<br />

Landesregierung die Broschüre „Nicht ohne uns“, <strong>in</strong> der Schüler für Schüler den<br />

Geme<strong>in</strong>samen Unterricht erklären, erstellt.<br />

Das Projekt „Beruf <strong>in</strong>klusiv“ setzt die Bemühungen von „QuaSI“ um die<br />

schulische Integration von K<strong>in</strong>dern und Jugendlichen mit Beh<strong>in</strong>derungen am<br />

Übergang von Schule <strong>in</strong> die berufliche Bildung fort. Zielstellung des Projekts ist es<br />

die <strong>in</strong>tegrative berufliche Bildung <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen zu stärken und voranzutreiben.<br />

E<strong>in</strong> Handlungsleitfaden für e<strong>in</strong>en gelungenen Übergang von der Schule <strong>in</strong> die<br />

berufliche Ausbildung und später auf den Arbeitsmarkt wird Ende 2012<br />

ersche<strong>in</strong>en.<br />

Alle zuvor genannten Publikationen können onl<strong>in</strong>e unter www.ibs-thuer<strong>in</strong>gen.de<br />

abgerufen oder <strong>in</strong> Druckform beim <strong>IBS</strong> bestellt werden.<br />

Kontakt<br />

Institut für Berufsbildung und<br />

Sozialmanagement geme<strong>in</strong>nützige <strong>GmbH</strong><br />

Am Johannestor 23<br />

99084 Erfurt<br />

Tel.: 0361 - 511 500 10<br />

Fax: 0361 - 511 500 29<br />

<strong>in</strong>fo@ibs-thuer<strong>in</strong>gen.de<br />

41


5 Rat und Beratung


5 Rat und Beratung - Thür<strong>in</strong>ger Sozialämter<br />

5 Rat und Beratung<br />

Thür<strong>in</strong>ger Sozialämter<br />

Landratsamt<br />

Landratsamt<br />

Landkreis Altenburger Land<br />

Landkreis Hildburghausen<br />

Fachbereich Soziales und Jugend Jugend- und Sozialamt<br />

L<strong>in</strong>denaustraße 9 Wiesenstraße 18<br />

04600 Altenburg 98646 Hildburghausen<br />

Tel.: 03447/586282 Tel.: 03685/445340<br />

fachbereich3@altenburgerland.de l<strong>in</strong>dner@lrahbn.thuer<strong>in</strong>gen.de<br />

Landratsamt Landkreis Eichsfeld Landratsamt Landkreis Ilm-Kreis<br />

Sozialamt<br />

Sozialamt<br />

Ägidienstraße 24 Ritterstraße 14<br />

37308 Heiligenstadt 99310 Arnstadt<br />

Tel.: 03606/6505001 Tel.: 03628/738461<br />

sozialamt@ilm-kreis.de<br />

Landratsamt Landkreis Gotha<br />

Sozialamt<br />

Landratsamt Kyffhäuserkreis<br />

Mauerstraße 20<br />

Sozialamt<br />

99867 Gotha Johann-Karl-Wezel-Straße 6/7<br />

Tel.: 03621/214801<br />

99706 Sondershausen<br />

sozial@kreis-gth.de Tel.: 03632/741561<br />

sozialamt@kyffhaeuser.de<br />

Landratsamt Landkreis Greiz<br />

Sozialamt<br />

Landratsamt Landkreis Nordhausen<br />

Dr.-Rathenau-Platz 11<br />

Fachbereich Jugend und Soziales<br />

07973 Greiz Behr<strong>in</strong>gstraße 3<br />

Tel.: 03661/876338<br />

99734 Nordhausen<br />

sozialamt@landkreis-greiz.de Tel.: 03631/911510<br />

jugend_und_soziales@lrandh.<br />

thuer<strong>in</strong>gen.de<br />

43


5 Rat und Beratung - Thür<strong>in</strong>ger Sozialämter<br />

Landratsamt<br />

Landratsamt Landkreis Sömmerda<br />

Landkreis Saale-Holzland-Kreis Sozialamt<br />

Sozialamt Wielandstraße 4<br />

Schulgasse 15<br />

99610 Sömmerda<br />

07607 Eisenberg<br />

Tel.: 03634/354784<br />

Tel.: 036691/70632<br />

sozialamt@lra-soemmerda.de<br />

sa@lrashk.thuer<strong>in</strong>gen.de<br />

Landratsamt Landkreis Sonneberg<br />

Landratsamt<br />

Sozialamt<br />

Landkreis Saale-Orla-Kreis Bahnhofstraße 66<br />

Fachbereich Jugend, Soziales und 96515 Sonneberg<br />

Bildung<br />

Oschitzer Straße 4<br />

Tel.: 03675/871212<br />

07907 Schleiz<br />

landratsamt@lkson.de<br />

Tel.: 03663/488867<br />

Landratsamt Unstrut-Ha<strong>in</strong>ich-Kreis<br />

fb.soziales@lrasok.thuer<strong>in</strong>gen.de<br />

Fachdienst Soziales<br />

Eisenacher Straße 18<br />

Landratsamt<br />

99974 Mühlhausen<br />

Landkreis Saalfeld-Rudolstadt<br />

Fachbereich Jugend und Soziales<br />

Tel.: 03601/802200<br />

Ra<strong>in</strong>weg 81<br />

marion.hohlbaum@lrauh.<br />

07318 Saalfeld<br />

thuer<strong>in</strong>gen.de<br />

Tel.: 03671/823590<br />

Landratsamt Wartburgkreis<br />

fachbereich3@kreis-slf.de<br />

Sozialamt<br />

Erzberger Allee 14<br />

Landratsamt<br />

36433 Bad Salzungen<br />

Landkreis Schmalkalden-Me<strong>in</strong><strong>in</strong>gen<br />

Fachdienst Soziales<br />

Tel.: 03695/617001<br />

Obertshäuser Platz 1<br />

sozialamt@wartburgkreis.de<br />

98617 Me<strong>in</strong><strong>in</strong>gen<br />

Tel.: 03693/485509<br />

sozialamt@lra-sm.thuer<strong>in</strong>gen.de<br />

44


5 Rat und Beratung - Thür<strong>in</strong>ger Sozialämter<br />

Landratsamt<br />

Stadtverwaltung Suhl<br />

Landkreis Weimarer Land<br />

Sozialamt<br />

Sozialamt Friedrich-König-Straße 42<br />

Bahnhofstraße 28<br />

98527 Suhl<br />

99510 Apolda<br />

Tel.: 03681/742874<br />

Tel.: 03644/540740<br />

sozialamt@stadtsuhl.de<br />

post.sozialamt@wl.thuer<strong>in</strong>gen.de<br />

Stadtverwaltung Gera<br />

Stadtverwaltung Eisenach<br />

Fachdienst Soziale- /<br />

Sozialamt<br />

Unterhaltsleistungen<br />

Markt 22<br />

Gagar<strong>in</strong>straße 99-101<br />

99804 Eisenach<br />

07545 Gera<br />

Tel.: 03691/670420<br />

Tel.: 0365/8383100<br />

sozialamt@eisenach.de<br />

soziale.unterhaltshaltsleistungen@<br />

gera.de<br />

Stadtverwaltung Jena<br />

Integrationsdienst<br />

Am Anger 13<br />

07743 Jena<br />

Tel.: 03641/492711<br />

bsd@jena.de<br />

Stadtverwaltung Erfurt<br />

Amt für Soziales und Gesundheit<br />

Juri-Gagar<strong>in</strong>-R<strong>in</strong>g 150<br />

99084 Erfurt<br />

Tel.: 0361/6556101<br />

soziales-gesundheit@erfurt.de<br />

Stadtverwaltung Weimar<br />

Amt für Familie und Soziales<br />

Schwanseestraße 17 (Haus II)<br />

99423 Weimar<br />

Tel.: 03643/762582<br />

familienamt@stadtweimar.de<br />

45


5 Rat und Beratung - Thür<strong>in</strong>ger Jugendämter<br />

Thür<strong>in</strong>ger Jugendämter<br />

Landratsamt Altenburger Land<br />

Landratsamt Hildburghausen<br />

Fachbereich 3<br />

Jugendamt<br />

- Soziales und Jugend - Wiesenstraße 18<br />

L<strong>in</strong>denaustraße 9<br />

98646 Hildburghausen<br />

04600 Altenburg<br />

Tel.: 03685/4450<br />

Tel.: 03447/586282<br />

l<strong>in</strong>dner@lrahbn.thuer<strong>in</strong>gen.de<br />

fachbereich3@altenburgerland.de<br />

Landratsamt Ilm-Kreis<br />

Landratsamt Eichsfeld<br />

Jugendamt<br />

Jugendamt Ritterstraße 14<br />

Aegidienstraße 24<br />

99510 Arnstadt<br />

37308 Heiligenstad<br />

Tel.: 03628/7380<br />

Tel.: 03606/6505100<br />

jugendamt@ilm-kreis.de<br />

jugendamt@kreis-eic.de<br />

Landratsamt Kyffhäuserkreis<br />

Landratsamt Gotha<br />

Jugendamt<br />

Jugendamt Johann-Karl-Wezel Straße 7<br />

Humboldtstraße 18<br />

99706 Sondershausen<br />

99867 Gotha<br />

Tel.: 03634/354104<br />

Tel.: 03621/214300<br />

jugendamt@kyffhaeuser.de<br />

jugend@kreis-gth.de<br />

Landratsamt Nordhausen<br />

Landratsamt Greiz<br />

Fachbereich Jugend und Soziales<br />

Jugendamt Behr<strong>in</strong>gstraße 3<br />

Dr.-Rathenau-Platz 11<br />

99734 Nordhausen<br />

07973 Greiz<br />

Tel.: 03631/911510<br />

Tel.: 03661/876396<br />

jugend_und_soziales@lrandh.<br />

jugendamt@landkreis-greiz.de thuer<strong>in</strong>gen.de<br />

46


5 Rat und Beratung - Thür<strong>in</strong>ger Jugendämter<br />

Landratsamt Saale-Holzland-Kreis Landratsamt Schmalkalden-<br />

Jugendamt<br />

Me<strong>in</strong><strong>in</strong>gen<br />

Im Schloss<br />

FB Soziales/Jugend/Gesundheit<br />

07607 Eisenberg Jugendamt<br />

Tel.: 036691/70239<br />

Obertshäuser Platz 1<br />

sj@lrashk.thuer<strong>in</strong>gen.de<br />

98617 Me<strong>in</strong><strong>in</strong>gen<br />

Tel.: 03693/4850<br />

Landratsamt Saale-Orla-Kreis<br />

ja@lra-sm.thuer<strong>in</strong>gen.de<br />

Fachdienst Jugend, Soziales,<br />

Familie<br />

Landratsamt Sonneberg<br />

Oschitzer Straße 4<br />

Jugendamt<br />

07907 Schleiz Bahnhofstraße 66<br />

Tel.: 03663/488945<br />

96515 Sonneberg<br />

jugendhilfe@lrasok.thuer<strong>in</strong>gen.de Tel.: 03675/8710<br />

jugendamt@lkson.de<br />

Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt<br />

Fachdienst Familie und Jugend Landratsamt Unstrut-Ha<strong>in</strong>ich-Kreis<br />

Ra<strong>in</strong>weg 81<br />

Jugendamt<br />

07318 Saalfeld Brunnestraße 97<br />

Tel.: 03671/823643<br />

99974 Mühlhausen<br />

fachbereich3@kreis-slf.de Tel.: 03601/802348<br />

<strong>in</strong>fo@landkreis-unstrut-ha<strong>in</strong>ich.de<br />

Landratsamt Sömmerda<br />

Jugendamt<br />

Landratsamt Wartburgkreis<br />

Wielandstraße 4<br />

Jugendamt<br />

99610 Sömmerda Erzberger Allee 14<br />

Tel.: 03634/354103<br />

36433 Bad Salzungen<br />

jugendamt@lra-soemmerda.de Tel.: 03695/617122<br />

jugendamt@wartburgkreis.de<br />

47


5 Rat und Beratung - Thür<strong>in</strong>ger Jugendämter<br />

Landratsamt Weimarer Land<br />

Stadtverwaltung Jena<br />

Jugend- und Sportamt<br />

Integrationsdienst<br />

Bahnhofstraße 28 Am Anger 13<br />

99503 Apolda 07743 Jena<br />

Tel.: 03644/03644-5400 Tel.: 03641/492711<br />

jugendamt@lraap.thuer<strong>in</strong>gen.de bsd@jena.de<br />

Stadtverwaltung Eisenach<br />

Stadtverwaltung Suhl<br />

Jugend- und Schulverwaltungsamt Jugend- und Sportamt<br />

Markt 22 Friedrich-König-Straße 42<br />

99817 Eisenach 98527 Suhl<br />

Tel.: 03691/670772 Tel.: 03681/742541<br />

jugendamt@eisenach.de<br />

jugendamt@stadtsuhl.de<br />

Stadtverwaltung Erfurt<br />

Stadtverwaltung Weimar<br />

Jugendamt<br />

Amt für Familie und Soziales<br />

Am Ste<strong>in</strong>platz 1 Schwanseestraße 17<br />

99085 Erfurt 99427 Weimar<br />

Tel.: 0361/6554701 Tel.: 03643/762947<br />

jugendamt@erfurt.de<br />

stadt-weimar.jugendfoerderung@<br />

t-onl<strong>in</strong>e.de<br />

Stadtverwaltung Gera<br />

Jugendamt<br />

Gagar<strong>in</strong>straße 68<br />

07545 Gera<br />

Tel.: 0365/8382400<br />

jugendamt@gera.de<br />

48


5 Rat und Beratung - Koord<strong>in</strong>atoren für den Geme<strong>in</strong>samen Unterricht<br />

Koord<strong>in</strong>atoren für den Geme<strong>in</strong>samen Unterricht<br />

Thür<strong>in</strong>ger Forschungs- und<br />

Staatliches Schulamt<br />

Arbeitsstelle für Geme<strong>in</strong>samen Nordthür<strong>in</strong>gen<br />

Unterricht Bahnhofstraße 18<br />

Nordhäuser Str. 74<br />

37339 Le<strong>in</strong>efelde-Worbis<br />

Haus 24<br />

Tel.: 036074-37500<br />

99089 Erfurt<br />

Fax: 036074-37502<br />

Tel.: 0361-7814854<br />

poststelle.nordthuer<strong>in</strong>gen@<br />

ada.sasse@gu-thue.de<br />

schulamt.thuer<strong>in</strong>gen.de<br />

Staatliches Schulamt<br />

Mittelthür<strong>in</strong>gen<br />

Schwanseestraße 9-11<br />

99423 Weimar<br />

Tel.: 03643-884110<br />

Fax: 03643-884122<br />

poststelle.mittelthuer<strong>in</strong>gen@schula<br />

mt.thuer<strong>in</strong>gen.de<br />

Region Sömmerda:<br />

Ines Kämpfe<br />

gu-kaempfe@web.de<br />

Region Kyffhäuserkreis:<br />

Marion Agert<br />

agertmarion@onl<strong>in</strong>e.de<br />

Region Unstrut-Ha<strong>in</strong>ich-Kreis:<br />

Mart<strong>in</strong>a Irovsky<br />

mart<strong>in</strong>a-irovsky@gmx.de<br />

Region Eichsfeld:<br />

N.N., beim Schulamt erfragen<br />

Region Nordhausen:<br />

N.N., beim Schulamt erfragen<br />

Region Erfurt:<br />

Staatliches Schulamt<br />

Antje Großheim<br />

Ostthür<strong>in</strong>gen<br />

Urte Beger Hermann-Drechsler-Straße 1<br />

urte.beger@schulamt.<br />

07545 Gera<br />

thuer<strong>in</strong>gen.de<br />

Tel.: 0365-54854600<br />

Region Weimar:<br />

Fax: 0365-54854666<br />

Tamara Blasl<br />

poststelle.ostthuer<strong>in</strong>gen@schulamt.<br />

thuer<strong>in</strong>gen.de<br />

Region Weimarer Land:<br />

Anke Liebesk<strong>in</strong>d<br />

49


5 Rat und Beratung - Koord<strong>in</strong>atoren für den Geme<strong>in</strong>samen Unterricht<br />

Region Gera:<br />

Gabriele Milbredt<br />

gabriele.milbredt@schulamt.<br />

thuer<strong>in</strong>gen.de<br />

Region Greiz:<br />

Piola Franke<br />

Region Altenburg:<br />

Ulrike Lange<br />

ulrike.lange@schulamt.<br />

thuer<strong>in</strong>gen.de<br />

Region Saale-Orla-Kreis:<br />

Cornelia Michel<br />

co_mic@web.de<br />

Region Jena:<br />

Kerst<strong>in</strong> Schorcht<br />

kerst<strong>in</strong>.schorch@schulamt.<br />

thuer<strong>in</strong>gen.de<br />

Region Saale-Holzland Kreis:<br />

Beate Hädrich<br />

beate.haedrich@schulamt.<br />

thuer<strong>in</strong>gen.de<br />

Staatliches Schulamt<br />

Südthür<strong>in</strong>gen<br />

Hölderl<strong>in</strong>straße 1<br />

98527 Suhl<br />

Tel: 03681-734100<br />

Fax: 03681-734109<br />

poststelle.suedthuer<strong>in</strong>gen@<br />

schulamt.thuer<strong>in</strong>gen.de<br />

Region Sonneberg:<br />

Heike Funke<br />

heike.andree.funke@<br />

googlemail.com<br />

Region Hildburghausen:<br />

Annette Möhr<strong>in</strong>g<br />

a.moehr<strong>in</strong>g@t-onl<strong>in</strong>e.de<br />

Region Saalfeld-Rudolstadt:<br />

Angelika Lessat<br />

Region Schmalkalden-Me<strong>in</strong><strong>in</strong>gen:<br />

Ges<strong>in</strong>e Mädel<br />

Region Suhl:<br />

Kornelia Focke<br />

Staatliches Schulamt<br />

Westthür<strong>in</strong>gen<br />

vorläufige Adresse:<br />

An der Rennbahn 4<br />

99817 Eisenach<br />

Tel.: 03691-798130<br />

50


5 Rat und Beratung - Interessenvertretungen<br />

Interessenvertretungen<br />

Fax: 03691-7981470<br />

Der Beauftragte für Menschen mit<br />

poststelle.westthuer<strong>in</strong>gen@<br />

Beh<strong>in</strong>derungen beim Thür<strong>in</strong>ger<br />

schulamt.thuer<strong>in</strong>gen.de<br />

M<strong>in</strong>isterium für Soziales, Familie und<br />

Gesundheit<br />

Region Eisenach: Werner-Seelenb<strong>in</strong>der-Str. 6<br />

Heidrun Gernandt<br />

99096 Erfurt<br />

heidrun.gernandt@schulamt.<br />

thuer<strong>in</strong>gen.de<br />

Tel.: 0361-3798761<br />

paul.brockhausen@tmsfg.<br />

Region Wartburgkreis:<br />

thuer<strong>in</strong>gen.de<br />

Petra Nollner<br />

gs.treffurt@schulen-wak.de LAG Geme<strong>in</strong>sam leben –<br />

Andrea Schmidt<br />

Geme<strong>in</strong>sam lernen Thür<strong>in</strong>gen e.V.<br />

andreas_homeoffice@gmx.de Ulrike Gelhausen-Kolbeck<br />

Am Schluftergraben 7<br />

Region Gotha/Waltershausen: 99955 Herbsleben<br />

Sandra Helmecke<br />

sandra.helmecke@schulamt.<br />

Tel.: 036041-57625<br />

thuer<strong>in</strong>gen.de<br />

kolbeckherbsleben@yahoo.de<br />

Region Ilm-Kreis:<br />

Christ<strong>in</strong>a Rabes<br />

Eltern<strong>in</strong>itiative „Eltern stärken Eltern<br />

für schulische Integration“<br />

Michaela Lobenste<strong>in</strong><br />

Am Schwemmtümpfel 26<br />

99441 Magdala<br />

51


6 Rechtliche Grundlagen<br />

im Überblick


6 Rechtliche Grundlagen im Überblick<br />

6 Rechtliche Grundlagen im Überblick<br />

Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 03.06.2010<br />

(AZ: L 7 SO 19/09 B ER)<br />

Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 25.11.2010<br />

(AZ: L 8 SO193/08)<br />

Thür<strong>in</strong>ger Schulgesetz (ThürSchulG), § 53, Absatz 2: Beratungsdienste,<br />

Sonderpädagogische Förderung, Schulpsychologischer <strong>Die</strong>nst<br />

Thür<strong>in</strong>ger Förderschulgesetz (ThürFSG), § 1, Absatz 2: Grundlagen<br />

UN-Beh<strong>in</strong>dertenrechtskonvention (UN-BRK), Artikel 24: Bildung<br />

Thür<strong>in</strong>ger Gesetz zur Gleichstellung und Verbesserung der Integration von<br />

Menschen mit Beh<strong>in</strong>derungen (ThürGIG), §12: Recht auf geme<strong>in</strong>samen<br />

Unterricht<br />

Thür<strong>in</strong>ger Förderschulgesetz (ThürFSG), § 8, Absatz 5: Aufnahme <strong>in</strong><br />

Förderschulen<br />

Urteil des Thür<strong>in</strong>ger Landessozialgerichts vom 30.09.2008<br />

(AZ: L 8 SO 801/08 ER)<br />

Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch Sozialhilfe (SGB XII),<br />

§ 53: Leistungsberechtigte und Aufgabe<br />

Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch Sozialhilfe (SGB XII),<br />

§ 54: Leistungen der E<strong>in</strong>gliederungshilfe<br />

Sozialgesetzbuch Achtes Buch K<strong>in</strong>der- und Jugendhilfe (SGB VIII),<br />

§ 35a: E<strong>in</strong>gliederungshilfe für seelisch beh<strong>in</strong>derte K<strong>in</strong>der und Jugendliche<br />

Sozialgesetzbuch Neuntes Buch Rehabilitation und Teilhabe beh<strong>in</strong>derter<br />

Menschen (SGB IX), § 14: Zuständigkeitsklärung<br />

53


7 Vorlagen<br />

7.1 Musterformular für e<strong>in</strong>en Antrag auf<br />

<strong>Schulbegleitung</strong> beim Jugendamt<br />

7.2 Musterformular für e<strong>in</strong>en Antrag auf<br />

<strong>Schulbegleitung</strong> beim Sozialamt<br />

7.3 Musterformular “Widerspruch“ gegen die<br />

Entscheidung des Sozial- bzw. Jugendamtes<br />

über Gewährung der Hilfe zur angemessenen<br />

Schulbildung


7 Vorlagen<br />

7 Vorlagen<br />

7.1 Musterformular für e<strong>in</strong>en Antrag auf <strong>Schulbegleitung</strong> beim<br />

Jugendamt<br />

Empfänger:<br />

Jugendamt Stadt / Landkreis XY<br />

Straße Hausnummer<br />

Postleitzahl Stadt<br />

Absender:<br />

Name des<br />

Erziehungsberechtigten<br />

Straße Hausnummer<br />

Postleitzahl Stadt<br />

Antrag auf e<strong>in</strong>en Schulbegleiter / E<strong>in</strong>gliederungshilfe nach SGB VIII § 35a<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

Datum<br />

hiermit beantragen wir für unsere/n Tochter/Sohn________, geboren am ________<br />

<strong>in</strong> ____________, E<strong>in</strong>gliederungshilfe nach § 35a SGB VIII <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>es Schulbegleiters<br />

für die Schule im Umfang aller Unterrichtsstunden.<br />

Kurzbeschreibung des psychischen und physischen Zustandes Ihres K<strong>in</strong>des:<br />

Name ______________leidet des K<strong>in</strong>des an________________________________________________<br />

_____________________________________________________________________<br />

_____________________________________________________________________<br />

_____________________________________________________________________<br />

Wann wurde welche Diagnose gestellt und was für Therapien wurden bisher<br />

gemacht?<br />

_____________________________________________________________________<br />

_____________________________________________________________________<br />

_____________________________________________________________________<br />

____________________________<br />

Gemäß der sozialrechtlichen Def<strong>in</strong>ition des Begriffs „Beh<strong>in</strong>derung” nach § 2 Abs 1<br />

SGB IX liegt bei unserer/m Tochter/Sohn ________________ Name des K<strong>in</strong>des e<strong>in</strong>e Beh<strong>in</strong>derung vor.<br />

Ihre/Se<strong>in</strong>e Diagnose fällt unter Punkt ___________________________ Benennung der Störung des ICD 10,<br />

55


7.1 Musterformular für e<strong>in</strong>en Antrag auf <strong>Schulbegleitung</strong> beim Jugendamt<br />

der „Internationalen Klassifikation der Krankheiten“. Sie zählt zu den seelischen<br />

Beh<strong>in</strong>derungen.<br />

Danach hat _________________e<strong>in</strong>en Name des K<strong>in</strong>des Rechtsanspruch auf E<strong>in</strong>gliederungshilfe nach<br />

§ 35a SGB VIII, die u. a. laut Absatz 2 Punkt 1 <strong>in</strong> ambulanter Form geleistet werden<br />

kann, wozu e<strong>in</strong> Integrationshelfer <strong>in</strong> der Schule zählt.<br />

Es ist davon auszugehen, dass ___________________________aufgrund Name des K<strong>in</strong>des<br />

ihrer/se<strong>in</strong>er<br />

______________________________________Schwierigkeiten Benennung der Störung<br />

bekommen wird, den<br />

Schulalltag organisatorisch zu bewältigen.<br />

<strong>Die</strong>s benachteiligt sie/ihn gegenüber ihren/se<strong>in</strong>en nicht beh<strong>in</strong>derten Mitschülern ganz<br />

erheblich und wird sich negativ auf ihre/se<strong>in</strong>e schulischen Leistungen auswirken. E<strong>in</strong><br />

Schulbegleiter, der____________________während Name des K<strong>in</strong>des<br />

der Schulstunden zur Seite steht<br />

könnte hier sehr viel abfangen.<br />

_____________________hat Name des K<strong>in</strong>des<br />

e<strong>in</strong> Recht auf e<strong>in</strong>e ihren/se<strong>in</strong>en Fähigkeiten<br />

angemessene Schulbildung und auf Teilhabe am Leben <strong>in</strong> der Geme<strong>in</strong>schaft, was<br />

ihr/ihm beides ohne die Gewährung der beantragten Hilfe verwehrt bliebe. <strong>Die</strong>s wäre<br />

e<strong>in</strong> Verstoß gegen das Grundgesetz Artikel 3, Absatz 3, letzter Satz „Niemand darf<br />

wegen se<strong>in</strong>er Beh<strong>in</strong>derung benachteiligt werden“.<br />

Bitte leiten Sie e<strong>in</strong> entsprechendes sozialrechtliches Verfahren e<strong>in</strong>, um unserer Tochter/<br />

unserem Sohn e<strong>in</strong>e ihren/se<strong>in</strong>en Fähigkeiten angemessene Schulbildung zu<br />

ermöglichen.<br />

Wir bitten um e<strong>in</strong>e zeitnahe Bearbeitung und positive Entscheidung unseres Antrags<br />

auf E<strong>in</strong>gliederungsmaßnahme, damit ________________ Name des K<strong>in</strong>des die erforderliche Hilfe ab<br />

dem _____________________________________ Datum des gewünschten Maßnahmenbeg<strong>in</strong>ns zur Verfügung steht.<br />

<strong>Die</strong> behandelnden Therapeuten ( z.B. Ergotherapeut, Krankengymnast, Logopäde,<br />

Arzt, etc. ) und die Schulleitung befürworten diesen Antrag.<br />

In der Anlage f<strong>in</strong>den Sie die Entwicklungsberichte vom K<strong>in</strong>dergarten, ärztliche und<br />

sonderpädagogische Gutachten.<br />

Mit freundlichem Gruß<br />

Unterschrift der Erziehungsberechtigten<br />

56


7.2 Musterformular für e<strong>in</strong>en Antrag auf <strong>Schulbegleitung</strong> beim Sozialamt<br />

7.2 Musterformular für e<strong>in</strong>en Antrag auf <strong>Schulbegleitung</strong> beim<br />

Sozialamt<br />

Empfänger:<br />

Sozialamt Stadt / Landkreis XY<br />

Straße Hausnummer<br />

Postleitzahl Stadt<br />

Absender:<br />

Name des<br />

Erziehungsberechtigten<br />

Straße Hausnummer<br />

Postleitzahl Stadt<br />

Antrag auf e<strong>in</strong>en Schulbegleiter/E<strong>in</strong>gliederungshilfe nach SGB XII, §§ 53/54<br />

Datum<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

hiermit beantragen wir für unsere/n Tochter/Sohn________, geboren am ________<br />

<strong>in</strong> ____________, E<strong>in</strong>gliederungshilfe nach §§53/54, SGB XII <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>es Schulbegleiters<br />

für die Schule im Umfang aller Unterrichtsstunden.<br />

Kurzbeschreibung des psychischen und physischen Zustandes Ihres K<strong>in</strong>des:<br />

Name ______________leidet des K<strong>in</strong>des an________________________________________________<br />

_____________________________________________________________________<br />

_____________________________________________________________________<br />

_____________________________________________________________________<br />

Wann wurde welche Diagnose gestellt und was für Therapien wurden bisher<br />

gemacht?<br />

_____________________________________________________________________<br />

_____________________________________________________________________<br />

_____________________________________________________________________<br />

____________________________<br />

Gemäß der sozialrechtlichen Def<strong>in</strong>ition des Begriffs „Beh<strong>in</strong>derung” nach § 2 Abs 1<br />

SGB IX liegt bei unserer/m Tochter/Sohn ________________ Name des K<strong>in</strong>des e<strong>in</strong>e Beh<strong>in</strong>derung vor.<br />

Ihre/Se<strong>in</strong>e Diagnose fällt unter Punkt ___________________________ Benennung der Störung des ICD 10,<br />

der „Internationalen Klassifikation der Krankheiten“. Sie zählt zu den geistigen /<br />

körperlichen Beh<strong>in</strong>derungen.<br />

57


7.2 Musterformular für e<strong>in</strong>en Antrag auf <strong>Schulbegleitung</strong> beim Sozialamt<br />

Name des K<strong>in</strong>des<br />

Danach hat _____________________ e<strong>in</strong>en Rechtsanspruch auf E<strong>in</strong>gliederungshilfe<br />

nach §§53/54, SGB XII, wozu e<strong>in</strong> Integrationshelfer <strong>in</strong> der Schule zählt.<br />

Es ist davon auszugehen, dass ___________________________aufgrund Name des K<strong>in</strong>des<br />

ihrer/se<strong>in</strong>er<br />

______________________________________Schwierigkeiten Benennung der Störung<br />

bekommen wird, den<br />

Schulalltag organisatorisch zu bewältigen.<br />

<strong>Die</strong>s benachteiligt sie/ihn gegenüber ihren/se<strong>in</strong>en nicht beh<strong>in</strong>derten Mitschülern ganz<br />

erheblich und wird sich negativ auf ihre/se<strong>in</strong>e schulischen Leistungen auswirken. E<strong>in</strong><br />

Schulbegleiter, der____________________während Name des K<strong>in</strong>des<br />

der Schulstunden zur Seite steht<br />

könnte hier sehr viel abfangen.<br />

_____________________hat Name des K<strong>in</strong>des<br />

e<strong>in</strong> Recht auf e<strong>in</strong>e ihren/se<strong>in</strong>en Fähigkeiten<br />

angemessene Schulbildung und auf Teilhabe am Leben <strong>in</strong> der Geme<strong>in</strong>schaft, was<br />

ihr/ihm beides ohne die Gewährung der beantragten Hilfe verwehrt bliebe. <strong>Die</strong>s wäre<br />

e<strong>in</strong> Verstoß gegen das Grundgesetz Artikel 3, Absatz 3, letzter Satz „Niemand darf<br />

wegen se<strong>in</strong>er Beh<strong>in</strong>derung benachteiligt werden“.<br />

Bitte leiten Sie e<strong>in</strong> entsprechendes sozialrechtliches Verfahren e<strong>in</strong>, um unserer Tochter/<br />

unserem Sohn e<strong>in</strong>e ihren/se<strong>in</strong>en Fähigkeiten angemessene Schulbildung zu<br />

ermöglichen.<br />

Wir bitten um e<strong>in</strong>e zeitnahe Bearbeitung und positive Entscheidung unseres Antrags<br />

auf E<strong>in</strong>gliederungsmaßnahme, damit ________________ Name des K<strong>in</strong>des die erforderliche Hilfe ab<br />

dem _____________________________________ Datum des gewünschten Maßnahmenbeg<strong>in</strong>ns zur Verfügung steht.<br />

<strong>Die</strong> behandelnden Therapeuten ( z.B. Ergotherapeut, Krankengymnast, Logopäde,<br />

Arzt, etc. ) und die Schulleitung befürworten diesen Antrag.<br />

In der Anlage f<strong>in</strong>den Sie die Entwicklungsberichte vom K<strong>in</strong>dergarten, ärztliche und<br />

sonderpädagogische Gutachten.<br />

Mit freundlichem Gruß<br />

Unterschrift der Erziehungsberechtigten<br />

58


7.3 Musterformular “Widerspruch”<br />

7.3 Musterformular “Widerspruch“ gegen die Entscheidung des<br />

Sozial- bzw. Jugendamtes über Gewährung der Hilfe zur<br />

angemessenen Schulbildung<br />

Wurde Ihr Antrag auf Hilfe zur angemessenen Schulbildung vom zuständigen<br />

Sozial- oder Jugendamt abgelehnt, können Sie gegen diesen Ablehnungsbescheid<br />

<strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es Monats (Zeitraum gilt ab E<strong>in</strong>gang des Bescheids)<br />

Widerspruch beim zuständigen Amt e<strong>in</strong>legen. Es empfiehlt sich den Widerspruch<br />

per E<strong>in</strong>schreiben zu versenden. Das Sozial- oder Jugendamt prüft die<br />

Angelegenheit daraufh<strong>in</strong> erneut und schickt Ihnen e<strong>in</strong>en Widerspruchsbescheid<br />

zu. <strong>Die</strong>sem ist zu entnehmen, ob Ihrem Widerspruch stattgegeben wurde oder<br />

nicht.<br />

Hier f<strong>in</strong>den Sie e<strong>in</strong>en Musterwiderspruch, der jedoch für den E<strong>in</strong>zelfall Ihres<br />

K<strong>in</strong>des angepasst werden muss:<br />

Empfänger:<br />

Name der Behörde<br />

Straße Hausnummer<br />

Postleitzahl Stadt<br />

Absender:<br />

Name des<br />

Erziehungsberechtigten<br />

Straße Hausnummer<br />

Postleitzahl Stadt<br />

Widerspruch gegen den Bescheid vom__________ (Datum e<strong>in</strong>fügen)<br />

Geschäftszeichen: ______ (Bef<strong>in</strong>det sich auf dem Bescheid und muss angegeben werden)<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

Datum<br />

hiermit lege ich gegen Ihren Bescheid _____________________________________<br />

(Aktenzeichen, Bezeichnung, etc. ergänzen)<br />

vom__________________ (Datum e<strong>in</strong>fügen) form- und fristgerecht Widerspruch e<strong>in</strong>. E<strong>in</strong>e ausführliche<br />

Begründung folgt <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em gesonderten Schreiben.<br />

59


7.3 Musterformular “Widerspruch”<br />

Es wird zunächst um Aktene<strong>in</strong>sicht gebeten.<br />

(Erläuterung für Sie: e<strong>in</strong>e Begründung muss nicht sofort erfolgen; Sie sollten deshalb<br />

zunächst Aktene<strong>in</strong>sicht beantragen und erst im Anschluss Ihren Widerspruch<br />

begründen; <strong>in</strong> der Begründung sollten Sie unter E<strong>in</strong>beziehung der vorliegenden<br />

mediz<strong>in</strong>ischen und pädagogischen Gutachten noch e<strong>in</strong>mal schildern, welche<br />

körperlichen/geistigen/seelischen Bee<strong>in</strong>trächtigungen vorliegen und wie sich diese im<br />

täglichen Leben – speziell im schulischen Bereich – auswirken.)<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Ort, Datum, Unterschrift<br />

Wurde der Bescheid des Sozial- oder Jugendamtes auch nach Ihrem<br />

Widerspruch nicht revidiert, bleibt Ihnen die Möglichkeit über den Klageweg den<br />

Bescheid anzufechten. <strong>Die</strong>s geschieht durch E<strong>in</strong>reichen e<strong>in</strong>er Klage von Ihnen<br />

oder Ihrem Anwalt beim zuständigen Sozialgericht (Leistungsträger Sozialamt)<br />

bzw. beim zuständigen Verwaltungsgericht (Leistungsträger Jugendamt).<br />

60


8 Stichwortverzeichnis


8 Stichwortverzeichnis<br />

Beh<strong>in</strong>derung<br />

B<br />

Beh<strong>in</strong>derung wird als die fehlende Passung zwischen e<strong>in</strong>em Menschen und<br />

se<strong>in</strong>er Umwelt gesehen. Das bedeutet, dass die Austauschprozesse zwischen<br />

K<strong>in</strong>d und Umwelt erschwert s<strong>in</strong>d. Dabei hat das K<strong>in</strong>d mit Beh<strong>in</strong>derung ke<strong>in</strong>e<br />

Krankheit oder e<strong>in</strong> Defizit, das es zu beheben gilt. Es geht auch nicht darum, dass<br />

das K<strong>in</strong>d sich so gut wie möglich an die gegebene Umwelt anpassen muss.<br />

Vielmehr ist die Umwelt (Gesellschaft) aufgefordert, K<strong>in</strong>der so zu unterstützen,<br />

dass sie am gesellschaftlichen und kulturellen Leben teilhaben können.<br />

Entsprechend darf zum Beispiel ke<strong>in</strong> Zugang zu bestimmten Institutionen<br />

verwehrt bleiben ( siehe auch Integration und Inklusion).<br />

E<strong>in</strong>gliederungshilfe<br />

E<br />

<strong>Die</strong> E<strong>in</strong>gliederungshilfe für beh<strong>in</strong>derte Menschen ist e<strong>in</strong>e Leistung über das<br />

Sozialgesetzbuch. Sie hat die Aufgabe, e<strong>in</strong>e drohende Beh<strong>in</strong>derung zu verhüten,<br />

e<strong>in</strong>e vorhandene Beh<strong>in</strong>derung oder deren Folgen zu beseitigen bzw. zu mildern<br />

und die Menschen mit ( ) Beh<strong>in</strong>derung <strong>in</strong> die Gesellschaft zu <strong>in</strong>tegrieren.<br />

Leistungsberechtigt s<strong>in</strong>d alle Personen, die nicht nur vorübergehend körperlich,<br />

geistig oder seelisch wesentlich beh<strong>in</strong>dert oder von e<strong>in</strong>er Beh<strong>in</strong>derung bedroht<br />

s<strong>in</strong>d. Wichtig ist weiterh<strong>in</strong>, dass die Hilfe nicht von e<strong>in</strong>em vorrangig verpflichteten<br />

Leistungsträger – wie zum Beispiel der Krankenversicherung, der Rentenversicherung<br />

oder den Agenturen für Arbeit – erbracht wird.<br />

62


8 Stichwortverzeichnis<br />

Entwicklungsbericht<br />

Der Entwicklungsbericht ist e<strong>in</strong> standardisiertes Instrumentarium um die<br />

Wirksamkeit der im ( ) Hilfeplan / Gesamtplan / <strong>in</strong>tegrierten Teilhabeplan<br />

beschriebenen Unterstützungsleistungen und deren Umsetzung darzustellen. Er<br />

enthält <strong>in</strong>sbesondere Angaben über die Maßnahmen zur Erreichung der<br />

angestrebten Ziele, stellt den Zielerreichungsgrad dar und beschreibt die<br />

Ressourcen des leistungsberechtigten K<strong>in</strong>des oder Jugendlichen mit<br />

( ) Beh<strong>in</strong>derung bzw. von Beh<strong>in</strong>derung bedrohten K<strong>in</strong>des. Er ist Bestandteil der<br />

weiteren Hilfeplanung.<br />

F<br />

Freie Träger<br />

Freie Träger s<strong>in</strong>d ‘juristische Personen’, wie zum Beispiel e<strong>in</strong>getragene Vere<strong>in</strong>e,<br />

Personenvere<strong>in</strong>igungen, freie Wohlfahrtsverbände und die Kirchen. Sie<br />

übernehmen von den ( ) Leistungsträgern Sozial- und Jugendamt f<strong>in</strong>anzierte<br />

Aufgaben und stellen Leistungsempfängern Sach- und <strong>Die</strong>nstleistungen zur<br />

Verfügung. Sie s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> diesem S<strong>in</strong>ne als ( ) Leistungserbr<strong>in</strong>ger tätig. Grob kann<br />

man hier die freien Träger der freien Wohlfahrtspflege und freie private Träger<br />

unterscheiden.<br />

G<br />

Geme<strong>in</strong>samer Unterricht<br />

Im Geme<strong>in</strong>samen Unterricht lernen K<strong>in</strong>der mit und ohne ( ) sonderpädagogischen<br />

Förderbedarf sowie K<strong>in</strong>der mit und ohne ( ) Beh<strong>in</strong>derung geme<strong>in</strong>sam<br />

<strong>in</strong> der Grundschule, der Regelschule oder dem Gymnasium. In der Thür<strong>in</strong>ger<br />

63


8 Stichwortverzeichnis<br />

Schulordnung ist die <strong>in</strong>dividuelle Förderung für jedes e<strong>in</strong>zelne K<strong>in</strong>d verankert.<br />

Hierbei werden die <strong>in</strong>dividuellen Entwicklungsbedürfnisse des e<strong>in</strong>zelnen Schülers<br />

<strong>in</strong> den Mittelpunkt gestellt; es wird ihm ermöglicht, lernzieldifferent<br />

( lernzieldifferenter Unterricht) zu lernen.<br />

Gesamtplan (gemäß dem Sozialhilfegesetz nach §58, SGB XII) siehe Hilfeplan<br />

Hilfeplan<br />

H<br />

Der Hilfeplan (gemäß K<strong>in</strong>der- und Jugendhilfegesetz SGB VIII, nach § 36 Abs. 2)<br />

– auch Gesamtplan oder <strong>in</strong>tegrierter Teilhabeplan (gemäß dem Sozialhilfegesetz<br />

nach §58, SGB XII) genannt – stellt den Unterstützungsbedarf e<strong>in</strong>es K<strong>in</strong>des oder<br />

Jugendlichen zur Inanspruchnahme e<strong>in</strong>er angemessenen Schulbildung und die<br />

erforderliche Leistung der Jugend- bzw. Sozialhilfe fest.<br />

Hierbei handelt es sich um e<strong>in</strong> amtliches Schriftstück, dass das Ergebnis e<strong>in</strong>es<br />

Klärungsprozesses zwischen den beteiligten Fachkräften, den Personensorgeberechtigten<br />

und den K<strong>in</strong>dern bzw. Jugendlichen ist. <strong>Die</strong> Erstellung des<br />

Hilfeplans / Gesamtplans / <strong>in</strong>tegrierten Teilhabeplans zur Planung und<br />

Durchführung <strong>in</strong>dividueller E<strong>in</strong>gliederungsleistungen, se<strong>in</strong>e Überprüfung und<br />

Fortschreibung ist Aufgabe des zuständigen Sozial- bzw. Jugendamtes. Der<br />

Hilfeplan sollte alle notwendigen Unterstützungsleistungen enthalten, die Ziele<br />

der Leistungen transparent beschreiben und festlegen, wer diese Leistungen<br />

erbr<strong>in</strong>gt. <strong>Die</strong> beschriebenen Ziele und Leistungen müssen mit den Betroffenen<br />

abgestimmt se<strong>in</strong>. Nach der sozialrechtlichen Prüfung der Leistungsvoraussetzungen<br />

und des Leistungsumfangs kann der Hilfeplan / Gesamtplan /<br />

64


8 Stichwortverzeichnis<br />

<strong>in</strong>tegrierte Teilhabeplan die Grundlage der Kostenübernahmeerklärung des<br />

Sozial- bzw. Jugendamtes se<strong>in</strong>.<br />

I<br />

Inklusion<br />

Der Begriff Inklusion kommt aus dem Late<strong>in</strong>ischen und bedeutet so viel wie<br />

E<strong>in</strong>beziehung und Dazugehörigkeit. Der „hochaktuelle“ Begriff Inklusion wird oft<br />

nicht e<strong>in</strong>deutig verwendet. Häufig wird Inklusion als Synonym für ( ) Integration<br />

oder als englische Übersetzung des Wortes Integration benutzt. Inklusion wird<br />

ebenso als Weiterentwicklung von Integration aufgefasst.<br />

Spätestens seit Inkraft treten der UN-Beh<strong>in</strong>dertenrechtskonvention (März 2009)<br />

wird auch <strong>in</strong> Deutschland von dem Ziel e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>klusiven Gesellschaft<br />

gesprochen: Es geht um die Gesellschaft und um die Menschen, die <strong>in</strong> ihr leben.<br />

In e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>klusiven Gesellschaft wird Niemand ausgeschlossen. Es gibt ke<strong>in</strong>e<br />

Ausgrenzung. Menschen mit ( ) Beh<strong>in</strong>derung werden von Anfang an<br />

wahrgenommen, anerkannt und selbstverständlich angenommen. Inklusion gilt<br />

für alle Menschen. Alle Menschen gehören immer dazu. Sie haben die gleichen<br />

Rechte und Pflichten. Jeder Mensch nimmt gleichberechtigt am Leben <strong>in</strong> der<br />

Gesellschaft und <strong>in</strong> der Geme<strong>in</strong>schaft teil. Wenn alle K<strong>in</strong>der <strong>in</strong> denselben<br />

K<strong>in</strong>dergarten oder <strong>in</strong> dieselbe Schule gehen, wenn Menschen mit Beh<strong>in</strong>derung<br />

sich und ihre Interessen selbst <strong>in</strong> Politik und Gesellschaft vertreten, nennt man das<br />

Inklusion.<br />

Integrationshelfer (<br />

Schulbegleiter)<br />

65


8 Stichwortverzeichnis<br />

Integrierter Teilhabeplan<br />

(gemäß dem Sozialhilfegesetz nach §58, SGB XII) siehe Hilfeplan<br />

Integration<br />

Integration bedeutet late<strong>in</strong>isch (<strong>in</strong>tegrare) „wiederherstellen“ und me<strong>in</strong>t somit:<br />

„Wiederherstellung e<strong>in</strong>es Ganzen“ (Duden 2001). Allgeme<strong>in</strong> ist mit Integration<br />

die Teilhabe aller Menschen – ganz gleich ob beh<strong>in</strong>dert oder nicht beh<strong>in</strong>dert,<br />

jung oder alt, mit oder ohne Migrationsh<strong>in</strong>tergrund – an der Gesellschaft<br />

geme<strong>in</strong>t. Im schulischen Bereich bezeichnet man mit Integration das<br />

geme<strong>in</strong>same Spielen, Lernen und Arbeiten aller K<strong>in</strong>der und Jugendlichen am<br />

geme<strong>in</strong>samen Gegenstand.<br />

Um von e<strong>in</strong>er gelungenen Integration zu sprechen, genügt es nicht, wenn sich<br />

Menschen mit und ohne Beh<strong>in</strong>derung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Raum bef<strong>in</strong>den. Integration<br />

bedarf (pädagogischer) Konzepte, die darauf abzielen, e<strong>in</strong>e Teilhabe am<br />

alltäglichen Leben zu ermöglichen. Integriert s<strong>in</strong>d demzufolge K<strong>in</strong>der und<br />

Jugendliche mit ( ) Beh<strong>in</strong>derung dann, wenn sie ganz selbstverständlich <strong>in</strong><br />

Kommunikations- und Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaften e<strong>in</strong>bezogen s<strong>in</strong>d.<br />

Koord<strong>in</strong>atoren für den Geme<strong>in</strong>samen Unterricht<br />

K<br />

Seit Beg<strong>in</strong>n des Schuljahres 2005/2006 arbeiten an allen ( ) Schulämtern des<br />

Landes Thür<strong>in</strong>gen Koord<strong>in</strong>atoren und Koord<strong>in</strong>ator<strong>in</strong>nen für den Geme<strong>in</strong>samen<br />

Unterricht. Bei den als Koord<strong>in</strong>atoren für den Geme<strong>in</strong>samen Unterricht tätigen<br />

Personen handelt es sich um <strong>in</strong>tegrations- und sonderpädagogisch qualifizierte<br />

66


8 Stichwortverzeichnis<br />

Lehrer verschiedener Schularten mit e<strong>in</strong>em zusätzlichen Aufgabengebiet. Zu<br />

ihren Aufgaben zählen die Information, Beratung, Unterstützung und Begleitung<br />

von Eltern, Schule und Lehrern auf dem Weg zum gelungen ( ) Geme<strong>in</strong>samen<br />

Unterricht. Weitere Informationen erhalten Sie unter http://www.gu-thue.de.<br />

Kostenträger (<br />

Leistungsträger)<br />

L<br />

Leistungserbr<strong>in</strong>ger<br />

Leistungserbr<strong>in</strong>ger s<strong>in</strong>d öffentliche E<strong>in</strong>richtungen oder ( ) Freie Träger, die von<br />

den Leistungsträgern Sozial- und Jugendamt f<strong>in</strong>anzierte Aufgaben übernehmen.<br />

Sie stellen den Leistungsempfängern Sach- und <strong>Die</strong>nstleistungen zur Verfügung.<br />

Leistungsträger (auch Kostenträger genannt)<br />

Als Leistungsträger bezeichnet man jene Ämter und Stellen, welche für<br />

Sozialleistungen – beispielsweise die E<strong>in</strong>gliederungshilfe – sachlich zuständig<br />

s<strong>in</strong>d und diese auch bezahlen. Im Fall der E<strong>in</strong>gliederungshilfe <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>es<br />

Schulbegleiters handelt es sich beim zuständigen Leistungsträger um die<br />

örtlichen Sozial- oder Jugendämter.<br />

Lernzieldifferenter Unterricht<br />

Im lernzieldifferenten Unterricht wird versucht der Individualität Schüler durch<br />

pädagogische und didaktische Maßnahmen gerecht zu werden. Dabei lernen<br />

die Schüler zwar an ähnlichen Unterrichts<strong>in</strong>halten aber nach verschiedenen<br />

Leistungsanforderungen. Schüler mit ( ) sonderpädagogischem Förderbedarf<br />

67


8 Stichwortverzeichnis<br />

im Lernen und der geistigen Entwicklung im Geme<strong>in</strong>samen Unterricht streben<br />

andere Abschlüsse an als ihre Mitschüler ohne sonderpädagogischen<br />

Förderbedarf.<br />

Persönliches Budget<br />

P<br />

Beim Persönlichen Budget wird Ihnen anstelle der überlicherweise bewilligten<br />

Sachleistung „<strong>Schulbegleitung</strong>“ das Geld gewährt, das für die Beschäftigung<br />

e<strong>in</strong>es ( ) Schulbegleiters notwendig ist. <strong>Die</strong>ses Geld können Sie zweckgebunden<br />

für den beh<strong>in</strong>derungsbed<strong>in</strong>gten Unterstützungsbedarf Ihres K<strong>in</strong>des<br />

e<strong>in</strong>setzen. In der Praxis bedeutet das, dass Sie die Leistung e<strong>in</strong>es Schulbegleiters<br />

selbstständig e<strong>in</strong>kaufen und bezahlen können. E<strong>in</strong>en Anspruch auf das<br />

Persönliche Budget hat jeder leistungsberechtigte beh<strong>in</strong>derte oder von<br />

Beh<strong>in</strong>derung bedrohte Mensch.<br />

Schulamt<br />

S<br />

Staatliche Schulämter s<strong>in</strong>d öffentliche E<strong>in</strong>richtungen, die dem Land oder der<br />

Bezirksregierung schulspezifische Verwaltungsaufgaben abnehmen. <strong>Die</strong><br />

staatlichen Schulämter betreuen die Verteilung der Lehrkräfte auf die e<strong>in</strong>zelnen<br />

Schulen. Außerdem koord<strong>in</strong>ieren sie Schulpsychologen und setzten die<br />

Schulleiter e<strong>in</strong>. Darüber h<strong>in</strong>aus s<strong>in</strong>d die staatlichen Schulämter für die<br />

Absicherung und Weiterentwicklung der Qualität der Bildungs- und<br />

Erziehungsarbeit zuständig.<br />

68


8 Stichwortverzeichnis<br />

Schulbegleiter / <strong>Schulbegleitung</strong><br />

<strong>Schulbegleitung</strong> ist e<strong>in</strong>e Form der ( ) Integrationshilfe für Schüler mit<br />

beh<strong>in</strong>derungs- bzw. verhaltensbed<strong>in</strong>gten Besonderheiten, die für den Schulalltag<br />

zusätzlich Unterstützung benötigen. Das Aufgabenspektrum e<strong>in</strong>es Schulbegleiters<br />

kann sehr verschieden ausfallen. Es orientiert sich an der Beh<strong>in</strong>derungsart<br />

und dem Hilfebedarf des e<strong>in</strong>zelnen K<strong>in</strong>des bzw. Jugendlichen und ist dadurch<br />

<strong>in</strong>dividuell und bedarfsgerecht gestaltet.<br />

Schulträger<br />

Schulträger der staatlichen Schulen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der Regel die Landkreise und die<br />

kreisfreien Städte. <strong>Die</strong> Schulträgerschaft verpflichtet dazu, das notwendige<br />

Schulangebot und die erforderlichen Schulanlagen bereitzustellen und zu<br />

unterhalten.<br />

Sonderpädagogische Fachkräfte<br />

Sonderpädagogische Fachkräfte s<strong>in</strong>d Erzieher, Heilpädagogen oder<br />

Heilerziehungspfleger mit e<strong>in</strong>er sonderpädagogischen Zusatzausbildung. Sie<br />

s<strong>in</strong>d für die Planung, Durchführung und Auswertung sonderpädagogischer<br />

Fördermaßnahmen verantwortlich. Sie unterstützen die Erziehungs- und<br />

Unterrichtstätigkeit des Lehrers und wirken im Ganztagsförderbereich<br />

eigenständig mit. Sonderpädagogische Fachkräfte arbeiten <strong>in</strong> Förderschulen<br />

und im Geme<strong>in</strong>samen Unterricht.<br />

69


8 Stichwortverzeichnis<br />

Sonderpädagogischer Förderbedarf<br />

Sonderpädagogischer Förderbedarf liegt vor, wenn e<strong>in</strong> K<strong>in</strong>d <strong>in</strong> se<strong>in</strong>en<br />

Entwicklungs- und Bildungsmöglichkeiten so stark bee<strong>in</strong>trächtigt oder beh<strong>in</strong>dert<br />

ist, dass es ohne zusätzliche sonderpädagogische Förderung im Unterricht der<br />

Grundschule, der weiterführenden allgeme<strong>in</strong>bildenden Schulen nicht oder nicht<br />

mehr h<strong>in</strong>reichend gefördert werden kann.<br />

Nicht jedes K<strong>in</strong>d mit physischer oder psychischer ( ) Beh<strong>in</strong>derung hat auch<br />

e<strong>in</strong>en sonderpädagogischen Förderbedarf. Beh<strong>in</strong>derungen werden von<br />

mediz<strong>in</strong>ischer Seite festgestellt. Sonderpädagogischer Förderbedarf umfasst die<br />

Maßnahmen im schulischen Umfeld, die unternommen werden müssen, um die<br />

Auswirkung der Beh<strong>in</strong>derung im pädagogischen Bereich zu m<strong>in</strong>dern oder zu<br />

beheben.<br />

Sonderpädagogisches Gutachten<br />

Ist e<strong>in</strong> Schriftstück, das durch das ( ) Team zur Qualitätssicherung der<br />

sonderpädagogischen Begutachtung <strong>in</strong> Zusammenarbeit mit dem<br />

Sonderpädagogen bei der Diagnostik des ( ) Sonderpädagogischen<br />

Förderbedarfs erstellt wird. Das Sonderpädagogische Gutachten ist die<br />

Grundlage der sonderpädagogischen Förderung. Es dokumentiert den<br />

sonderpädagogischen Förderbedarf, leitet nachvollziehbar daraus den Förderschwerpunkt<br />

ab, beschreibt die nächsten Förderansätze und empfiehlt den<br />

Bildungsgang sowie e<strong>in</strong>en konkreten Förderort. Besonderer Wert wird auf die<br />

Prüfung der Veränderung der Rahmenbed<strong>in</strong>gungen im schulischen Umfeld<br />

gelegt, mit Blick auf zu schaffende förderliche Bed<strong>in</strong>gungen, die das K<strong>in</strong>d<br />

braucht, um erfolgreich lernen zu können.<br />

70


8 Stichwortverzeichnis<br />

E<strong>in</strong> Sonderpädagogisches Gutachten dient im Zweifelsfall auch der Feststellung,<br />

dass sonderpädagogischer Förderbedarf nicht oder nicht mehr vorliegt. E<strong>in</strong>mal<br />

vorgenommene E<strong>in</strong>schätzungen s<strong>in</strong>d nicht endgültig und deshalb m<strong>in</strong>destens<br />

e<strong>in</strong>mal jährlich zu überprüfen und fortzuschreiben. <strong>Die</strong>s bezieht sich<br />

<strong>in</strong>sbesondere auf Empfehlungen zur Veränderung des Förderortes oder des<br />

Bildungsganges.<br />

Sonderpädagogen<br />

Sonderpädagogen s<strong>in</strong>d Lehrer mit e<strong>in</strong>er sonderpädagogischen Zusatzausbildung<br />

oder Spezialisierung. Sie s<strong>in</strong>d für den Bereich der schulischen Erziehung<br />

und Förderung von Menschen mit ( ) Beh<strong>in</strong>derung im S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>er H<strong>in</strong>führung<br />

zur Selbständigkeit oder aber der Erhaltung von Fähigkeiten und Funktionen<br />

ausgebildet. Sonderschullehrer arbeiten an der Grundschule, an den zum<br />

Haupt- und Realschulabschluss, zum Abitur oder zu den Abschlüssen der<br />

berufsbildenden Schulen führenden Schularten oder an e<strong>in</strong>er Förderschule. Sie<br />

s<strong>in</strong>d als Klassen- und Fachlehrer tätig. Neben ihrem Unterricht ergeben sich aus<br />

der sonderpädagogischen Förderung weitere Aufgabenfelder.<br />

T<br />

Team zur Qualitätssicherung der sonderpädagogischen Begutachtung<br />

(TQB)<br />

Das TQB ist e<strong>in</strong>e der Schulaufsicht des ( ) Schulamtes zugeordnete Gruppe<br />

von ( ) Sonderpädagogen mit e<strong>in</strong>er speziellen diagnostischen Ausbildung.<br />

<strong>Die</strong>ses Team führt die Erstdiagnostik des ( ) sonderpädagogischen Förderbedarfs<br />

<strong>in</strong> Zusammenarbeit mit dem Förderschullehrer vor Ort durch und erstellt<br />

71


8 Stichwortverzeichnis<br />

das Erstgutachten. Zu den weiteren Aufgaben zählt die Beratung der Lehrer und<br />

Eltern, die Zusammenarbeit mit den Koord<strong>in</strong>atoren für den Geme<strong>in</strong>samen<br />

Unterricht und die Vorbereitung der Entscheidung über den Geme<strong>in</strong>samen<br />

Unterricht.<br />

72


Autoren<br />

Autoren<br />

des<br />

<strong>Elternratgeber</strong>s<br />

Adloff, Jacquel<strong>in</strong>e<br />

Amt für Soziales und Gesundheit<br />

Sachgebietsleiter<strong>in</strong> Beratung und<br />

Teilhabe<br />

Juri-Gagar<strong>in</strong>-R<strong>in</strong>g 150<br />

99084 Erfurt<br />

www.erfurt.de<br />

Beger, Urte<br />

Koord<strong>in</strong>ator<strong>in</strong> für den<br />

Bei der Erstellung dieses Elternrat-<br />

Geme<strong>in</strong>samen Unterricht<br />

gebers wurde das Projektteam von Staatliches Schulamt Erfurt<br />

QuaSI maßgeblich durch den Fach- 152 Juri-Gagar<strong>in</strong>-R<strong>in</strong>g<br />

beirat des Projektes unterstützt. 99084 Erfurt<br />

Deshalb möchten wir, das Projekt- www.thuer<strong>in</strong>gen.de/de/schulaemter<br />

team von QuaSI, an dieser Stelle /erfurt<br />

Danke sagen – herzlichen Dank für<br />

die gute Zusammenarbeit und Ihre Gelhausen-Kolbeck, Ulricke<br />

Unterstützung.<br />

Landesarbeitsgeme<strong>in</strong>schaft<br />

Geme<strong>in</strong>sam leben - Geme<strong>in</strong>sam<br />

Projektteam von QuaSI<br />

lernen Thür<strong>in</strong>gen e. V.<br />

Baier, Diana<br />

Am Schluftergraben 7<br />

Friedemann, Anne<br />

99955 Herbsleben<br />

Keil, Silke<br />

kolbeckherbsleben@yahoo.de<br />

Institut für Berufsbildung und<br />

Sozialmanagement <strong>GmbH</strong><br />

Am Johannestor 23<br />

99084 Erfurt<br />

Tel. 0361 / 511 500 10<br />

www.schulbegleiter-thuer<strong>in</strong>gen.de<br />

73


Autoren<br />

Lorenz, Markus<br />

Referent des Beauftragten der<br />

Thür<strong>in</strong>ger Landesregierung für<br />

Menschen mit Beh<strong>in</strong>derung<br />

Thür<strong>in</strong>ger M<strong>in</strong>isterium für Soziales,<br />

Familie und Gesundheit<br />

Werner-Seelenb<strong>in</strong>der-Str. 6<br />

99096 Erfurt<br />

www.thuer<strong>in</strong>gen.de/de/bb<br />

Thierschmidt, Anne-Katr<strong>in</strong><br />

Leiter<strong>in</strong>/Koord<strong>in</strong>ator<strong>in</strong><br />

<strong>Schulbegleitung</strong><br />

Quer-Wege e. V.<br />

Distelweg 1a<br />

07745 Jena<br />

www.quer-wege.de<br />

Morgenroth, Eva<br />

Thür<strong>in</strong>ger M<strong>in</strong>isterium für Bildung,<br />

Wissenschaft und Kultur, Referat 34<br />

Grundschulen,<br />

sonderpädagogische Förderung<br />

und Förderschulen<br />

www.thuer<strong>in</strong>gen.de/de/tmbwk<br />

Sieber, Doris<br />

Bereichsleiter<strong>in</strong> Beh<strong>in</strong>dertenhilfe,<br />

Psychiatrie und Suchtkrankenhilfe<br />

AWO Landesverband Thür<strong>in</strong>gen<br />

Pfeiffersgasse 12<br />

99084 Erfurt<br />

www.awo-thuer<strong>in</strong>gen.de<br />

74


Platz für Ihre Notizen<br />

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