Elternratgeber Schulbegleitung in Thüringen (PDF) - Die IBS GmbH
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“Hört auf damit, die K<strong>in</strong>der zu sortieren,<br />
lasst sie geme<strong>in</strong>sam vone<strong>in</strong>ander<br />
und mite<strong>in</strong>ander lernen,<br />
fördert und fordert sie <strong>in</strong>dividuell<br />
und gebt allen e<strong>in</strong>e Chance auf gesellschaftliche Teilhabe<br />
nur so kann Integration wirklich gel<strong>in</strong>gen.”<br />
Guntram Schneider, 2007
Vorwort<br />
Vorwort des Beauftragten der Thür<strong>in</strong>ger Landesregierung<br />
für Menschen mit Beh<strong>in</strong>derungen<br />
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern,<br />
K<strong>in</strong>der mit Beh<strong>in</strong>derungen sollen möglichst <strong>in</strong> der ihnen<br />
vertrauten Umgebung mit K<strong>in</strong>dern aus der Nachbarschaft<br />
oder dem K<strong>in</strong>dergarten an der nächstgelegenen Schule<br />
lernen können. <strong>Die</strong>ses geme<strong>in</strong>same Lernen bezeichnet<br />
man auch als <strong>in</strong>tegrativen oder geme<strong>in</strong>samen Unterricht.<br />
Wenn es um das erfolgreiche Lernen Ihres K<strong>in</strong>des an dieser Schule geht, <strong>in</strong> der<br />
beh<strong>in</strong>derte und nicht beh<strong>in</strong>derte K<strong>in</strong>der zusammen lernen, kann es manchmal<br />
auf e<strong>in</strong>en Helfer, Begleiter oder Assistenten ankommen, der Ihr K<strong>in</strong>d auf dem<br />
Schulweg, im Gebäude oder im Unterricht unterstützt.<br />
In der Praxis stehen viele Eltern dann jedoch schnell vor e<strong>in</strong>er ganzen Reihe von<br />
Fragen:<br />
Wer bezahlt den Assistenten? Wie ist se<strong>in</strong> Arbeitsverhältnis ausgestaltet? Was<br />
darf er tun und was nicht? Welche Behörden müssen angesprochen werden?<br />
Wer hilft mir bei auftretenden Schwierigkeiten?<br />
Um all diese Fragen übersichtlich zu beantworten, ist die vorliegende Broschüre<br />
für Sie im Rahmen e<strong>in</strong>es Projektes erarbeitet worden. Ich hoffe, dass Ihnen damit<br />
e<strong>in</strong> wertvoller Begleiter zur Seite steht. Ihrem K<strong>in</strong>d wünsche ich e<strong>in</strong>en erfolgreichen<br />
Schulbesuch.<br />
Ihr Dr. Paul Brockhausen<br />
I
Inhalt<br />
1 E<strong>in</strong>leitung<br />
1<br />
2 Beantragung e<strong>in</strong>es Schulbegleiters<br />
2.1 <strong>Die</strong> Entscheidung der Schulverwaltung über die<br />
E<strong>in</strong>schulung Ihres K<strong>in</strong>des<br />
2.2 <strong>Die</strong> Entscheidung des Leistungsträgers über den Antrag<br />
auf <strong>Schulbegleitung</strong><br />
8<br />
8<br />
14<br />
3 Personalfragen<br />
3.1 Wie und Wo f<strong>in</strong>de ich e<strong>in</strong>en Schulbegleiter?<br />
3.2 Anstellung und Bezahlung e<strong>in</strong>es Schulbegleiters<br />
3.3 Was macht e<strong>in</strong>en guten Schulbegleiter aus?<br />
22<br />
23<br />
25<br />
29<br />
4 Geme<strong>in</strong>sames Lernen – e<strong>in</strong> Leben lang<br />
4.1 Angemessene Schulbildung für jedes K<strong>in</strong>d - e<strong>in</strong> Leitfaden<br />
4.2 Integration als Aufgabe der Gesellschaft<br />
5 Rat und Beratung<br />
6 Rechtliche Grundlagen im Überblick<br />
7 Vorlagen<br />
7.1 Musterformular für e<strong>in</strong>en Antrag auf <strong>Schulbegleitung</strong><br />
beim Jugendamt<br />
7.2 Musterformular für e<strong>in</strong>en Antrag auf <strong>Schulbegleitung</strong><br />
beim Sozialamt<br />
7.3 Musterformular “Widerspruch” gegen die Entscheidung<br />
des Sozial- bzw. Jugendamtes<br />
8 Stichwortverzeichnis<br />
Autoren<br />
35<br />
36<br />
39<br />
42<br />
52<br />
54<br />
55<br />
57<br />
59<br />
61<br />
73
1 E<strong>in</strong>leitung
1 E<strong>in</strong>leitung<br />
1 E<strong>in</strong>leitung<br />
1 E<strong>in</strong>leitung<br />
Über den Ratgeber<br />
Der vorliegende Ratgeber bündelt wertvolles Wissen zum Themenfeld<br />
<strong>Schulbegleitung</strong>. Er dient als Leitfaden für Sie als Eltern, die sich e<strong>in</strong> Bild von der<br />
Notwendigkeit und den Aufgabenbereichen e<strong>in</strong>er <strong>Schulbegleitung</strong> für Schüler<br />
mit Beh<strong>in</strong>derung machen möchten. Zudem bietet Ihnen der Ratgeber e<strong>in</strong>e<br />
Orientierungshilfe bei der Planung und Umsetzung e<strong>in</strong>er <strong>Schulbegleitung</strong> für Ihr<br />
K<strong>in</strong>d.<br />
Der Ratgeber wurde im Rahmen des „Modellprojektes zur Qualifizierung von<br />
Schulbegleitern und Schaffung von Netzwerken für die gelungene schulische<br />
Integration <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen“ (QuaSI) erarbeitet. E<strong>in</strong> zentrales Anliegen des Projektes<br />
ist die Entwicklung und Erprobung e<strong>in</strong>es Curriculums (Lehrplans) für<br />
Schulbegleiter. QuaSI leistet damit e<strong>in</strong>en Beitrag zur Qualitätssicherung <strong>in</strong> der<br />
Integrationsarbeit, <strong>in</strong>dem es Qualitätskriterien und e<strong>in</strong>heitliche Standards für die<br />
Fortbildung von Schulbegleitern entwickelt.<br />
<strong>Die</strong> Integration von Schülern mit Beh<strong>in</strong>derung gel<strong>in</strong>gt nur dann, wenn alle am<br />
Prozess beteiligten Akteure <strong>in</strong>tensiv zusammenarbeiten. Deshalb unterstützt<br />
QuaSI die Vernetzung und e<strong>in</strong>en nachhaltigen Erfahrungsaustausch aller im<br />
Handlungsfeld <strong>Schulbegleitung</strong> aktiven Personengruppen (vom Schüler, se<strong>in</strong>en<br />
Eltern über den Schulbegleiter sowie die Lehrkräfte bis h<strong>in</strong> zum Leistungsträger<br />
und Leistungserbr<strong>in</strong>ger).<br />
1
1 E<strong>in</strong>leitung<br />
Weiterführende Informationen und Lesehilfen<br />
Um den vorliegenden Ratgeber für Sie so übersichtlich und verständlich<br />
wie möglich zu gestalten, haben wir alle relevanten Fachbegriffe <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />
Stichwortverzeichnis (ab Seite 61) erklärt. <strong>Die</strong> im Stichwortverzeichnis<br />
aufgeführten Begriffe erkennen Sie im Text an der kursiven Schreibweise.<br />
Lediglich zur besseren Lesbarkeit und Verständlichkeit wurde auf den<br />
Abdruck männlicher und weiblicher Bezeichnungen verzichtet; soweit<br />
möglich, wurden geschlechtsneutrale Formulierungen verwendet.<br />
Selbstverständlich s<strong>in</strong>d jeweils Mädchen und Jungen beziehungsweise<br />
Frauen und Männer gleichermaßen geme<strong>in</strong>t.<br />
<strong>Die</strong> gelb unterlegten Kästen bieten Ihnen vertiefende Informationen. <strong>Die</strong>se<br />
werden ‘Infokästen’ genannt. <strong>Die</strong> farbigen Merkzettel enthalten besonders<br />
wichtige H<strong>in</strong>weise.<br />
2
1 E<strong>in</strong>leitung<br />
Situation im Freistaat Thür<strong>in</strong>gen<br />
Der Geme<strong>in</strong>same Unterricht <strong>in</strong>nerhalb Thür<strong>in</strong>gens entwickelt sich stetig weiter.<br />
Schon heute lernen etwa 25,5 Prozent der K<strong>in</strong>der und Jugendlichen mit<br />
Beh<strong>in</strong>derung außerhalb der Förderschule.<br />
Infokasten 1<br />
Der Geme<strong>in</strong>same Unterricht<br />
Der Geme<strong>in</strong>same Unterricht ermöglicht das geme<strong>in</strong>same Lernen aller<br />
K<strong>in</strong>der mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf.<br />
Ziel des Geme<strong>in</strong>samen Unterrichts ist das Erreichen der Lernziele des<br />
jeweiligen Bildungsganges. <strong>Die</strong> persönlichen Fähigkeiten und das eigene<br />
Lerntempo e<strong>in</strong>es jeden Schülers werden beachtet. <strong>Die</strong> soziale Integration<br />
der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist e<strong>in</strong> weiteres<br />
wichtiges Ziel. Im Geme<strong>in</strong>samen Unterricht ist gegenseitige Akzeptanz<br />
e<strong>in</strong>e Selbstverständlichkeit, die weit über die Schulzeit h<strong>in</strong>aus gelebt wird.<br />
Bei der Beschulung von K<strong>in</strong>dern und Jugendlichen mit Beh<strong>in</strong>derung existieren<br />
<strong>in</strong>nerhalb der Schule im E<strong>in</strong>zelfall Barrieren. <strong>Die</strong>se können im Bereich des<br />
Personals, der baulichen Gegebenheiten, der Raumausstattung sowie der<br />
organisatorischen und f<strong>in</strong>anziellen Belange liegen. Um den Schulbesuch – ganz<br />
besonders im H<strong>in</strong>blick auf den Geme<strong>in</strong>samen Unterricht – gewährleisten zu<br />
können, s<strong>in</strong>d K<strong>in</strong>der und Jugendliche mit Beh<strong>in</strong>derung bei der Teilnahme am<br />
Schulunterricht im E<strong>in</strong>zelfall auf zusätzliche Hilfe angewiesen. Hierbei handelt es<br />
sich um Unterstützungsleistungen, die nachweislich nicht <strong>in</strong> das Aufgabengebiet<br />
3
1 E<strong>in</strong>leitung<br />
von Schule und Schulträger fallen und zumeist von so genannten Schulbegleitern<br />
übernommen werden.<br />
Was s<strong>in</strong>d Schulbegleiter?<br />
E<strong>in</strong>e rechtliche Festschreibung des Begriffes Schulbegleiter existiert nicht.<br />
Bundesländerübergreifend lässt sich deshalb e<strong>in</strong>e Vielzahl von Bezeichnungen<br />
f<strong>in</strong>den; neben Schulbegleiter werden die Begriffe Integrationshelfer, Schul- oder<br />
Integrationsassistent, Schulhelfer sowie Lernbegleiter oder E<strong>in</strong>zelfallhelfer<br />
gebraucht. In Fachkreisen haben sich <strong>in</strong>sbesondere die Begriffe Schulbegleiter<br />
und Integrationshelfer durchgesetzt.<br />
Im Rahmen des Geme<strong>in</strong>samen Unterrichts haben sich Schulbegleiter als e<strong>in</strong>e<br />
sehr wichtige ‘personelle Ressource’ etabliert. Sie ermöglichen die Integration<br />
von K<strong>in</strong>dern und Jugendlichen, deren Teilhabe am Leben <strong>in</strong> der Gesellschaft<br />
durch e<strong>in</strong>e Beh<strong>in</strong>derung oder e<strong>in</strong>e drohende Beh<strong>in</strong>derung bee<strong>in</strong>trächtigt ist. Mit<br />
ihrer Hilfe können Nachteile ausgeglichen werden, die sich aus der fehlenden<br />
Anpassbarkeit der Bed<strong>in</strong>gungen, Strukturen und der Ausstattung der Schulen, an<br />
die Bedürfnisse der Schüler mit Beh<strong>in</strong>derung ergeben. Sie begleiten die Schüler<br />
durch den Schulalltag, gehen kont<strong>in</strong>uierlich auf <strong>in</strong>dividuelle Bedürfnisse e<strong>in</strong> und<br />
unterstützen ihre Teilhabe am allgeme<strong>in</strong>en Schulsystem.<br />
4
1 E<strong>in</strong>leitung<br />
Aufgabenprofil der <strong>Schulbegleitung</strong><br />
<strong>Die</strong> Arbeit des Schulbegleiters umfasst e<strong>in</strong> breites Aufgabenspektrum, das sich<br />
aus den persönlichen Erfordernissen e<strong>in</strong>es jeden Schülers mit Beh<strong>in</strong>derung<br />
begründet. <strong>Die</strong> Begleitung des K<strong>in</strong>des oder Jugendlichen umfasst je nach<br />
<strong>in</strong>dividuellem Bedarf bestimmte Zeitpunkte bzw. Aktivitäten des Schultages.<br />
Hierzu können die gesamte Unterrichts- und Pausenzeit, die Begleitung im Hort<br />
und auf dem Schulweg sowie bei Schulfreizeiten zählen. <strong>Die</strong> konkreten Aufgaben<br />
e<strong>in</strong>es Schulbegleiters werden <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es geme<strong>in</strong>samen Gesprächs<br />
zwischen Leistungsträger und Leistungserbr<strong>in</strong>ger, Eltern, Vertretern der Schule<br />
und dem Schulbegleiter geklärt. Der festgestellte Hilfebedarf und dessen<br />
Erfüllung wird <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em amtlichen Schriftstück festgeschrieben. <strong>Die</strong>ses Dokument<br />
heißt „Gesamtplan“, „<strong>in</strong>tegrierter Teilhabeplan“ (SGB XII) oder „Hilfeplan“ (SGB<br />
VIII). <strong>Die</strong> Teilnahme des K<strong>in</strong>des bzw. Jugendlichen mit Beh<strong>in</strong>derung an<br />
schulischen Aktivitäten kann durch folgende Aufgabenschwerpunkte<br />
gewährleistet werden:<br />
Unterstützung bei der Kommunikation mit Lehrern und Mitschülern,<br />
gegebenenfalls mit verschiedenen Hilfsmitteln zum Beispiel durch die<br />
unterstützte Kommunikation<br />
Unterstützung bei der Aneignung der Lern<strong>in</strong>halte (z. B. Aufschlagen von<br />
Lehrbüchern, Erklärungen etc.)<br />
Förderung e<strong>in</strong>er gel<strong>in</strong>genden sozialen Integration <strong>in</strong> die Klassengeme<strong>in</strong>schaft<br />
(z. B. Unterstützung bei der selbstständigen Lösung von Konflikten mit<br />
Mitschülern)<br />
5
1 E<strong>in</strong>leitung<br />
Begleitung auf dem Schulweg (dies umfasst das Br<strong>in</strong>gen und Abholen)<br />
Hilfe bei alltagspraktischen Verrichtungen (z. B. An- und Ausziehen)<br />
unterstützende Versorgungstätigkeiten im pflegerischen und/oder mediz<strong>in</strong>ischen<br />
Bereich (z. B. Toilettengang, Lagerung zur Dekubitusprophylaxe)<br />
Strukturierung des Schulalltages, <strong>in</strong>sbesondere durch zeitliche und räumliche<br />
Orientierung (z. B. Begleitung im Schulgebäude)<br />
Wenn die Arbeit e<strong>in</strong>es Schulbegleiters zur Integration des Schülers mit Beh<strong>in</strong>derung<br />
nachweislich geeignet und erforderlich ist, kann sie über die Hilfe zur<br />
angemessenen Schulbildung f<strong>in</strong>anziert werden (siehe Kapitel 2). Schulbegleiter<br />
dürfen ke<strong>in</strong>e schulischen Aufgaben übernehmen, jedoch durchaus pädagogisch<br />
unterstützend wirken (H<strong>in</strong>weise hierzu bieten die Urteile des Sächsischen Landessozialgerichts<br />
vom 03.06.2010 (AZ:<br />
L 7 SO 19/09 BER) und des Landessozialgerichts<br />
Niedersachsen-Bremen<br />
vom 25.11.2010 (AZ: L 8 SO 193/<br />
08)).<br />
6
2 Beantragung<br />
e<strong>in</strong>es Schulbegleiters<br />
2.1 <strong>Die</strong> Entscheidung der Schulverwaltung<br />
über die E<strong>in</strong>schulung Ihres K<strong>in</strong>des<br />
2.2 <strong>Die</strong> Entscheidung des Leistungsträgers über<br />
den Antrag auf <strong>Schulbegleitung</strong>
2 Beantragung e<strong>in</strong>es Schulbegleiters<br />
2 Beantragung e<strong>in</strong>es Schulbegleiters<br />
2.1 <strong>Die</strong> Entscheidung der Schulverwaltung über die E<strong>in</strong>schulung<br />
Ihres K<strong>in</strong>des<br />
Es ist wichtig zu betonen, dass es sich bei e<strong>in</strong>em Schulbegleiter um e<strong>in</strong>e ergänzende<br />
Leistung im Rahmen der E<strong>in</strong>gliederungshilfe handelt. <strong>Die</strong>se kann nur <strong>in</strong><br />
Anspruch genommen werden, wenn von schulischer Seite ke<strong>in</strong>e Möglichkeit<br />
besteht, dem <strong>in</strong>dividuellen Hilfebedarf Ihres K<strong>in</strong>des gerecht zu werden. Es gilt der<br />
Grundsatz: schulische Leistungen vor Leistungen der E<strong>in</strong>gliederungshilfe. Deshalb<br />
müssen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em ersten Schritt von schulischer Seite alle Möglichkeiten für<br />
e<strong>in</strong>e angemessene Schulbildung geprüft und ausgeschöpft werden.<br />
In den folgenden Absätzen<br />
werden Ihnen die<br />
e<strong>in</strong>zelnen Verfahrensschritte<br />
zur Schaffung<br />
angemessener Lernverhältnisse<br />
für Ihr K<strong>in</strong>d<br />
beschrieben.<br />
Zusammenarbeit<br />
E<strong>in</strong>e gute Zusammenarbeit zwischen Ihnen<br />
und den zuständigen Ämtern ist e<strong>in</strong>er<br />
schnellen Bearbeitung der Anträge auf<br />
Geme<strong>in</strong>samen Unterricht und<br />
E<strong>in</strong>gliederungshilfe förderlich. Hierzu zählt,<br />
dass Sie den Ämtern die notwendigen<br />
Informationen zur Verfügung stellen und den<br />
Zugang zu wichtigen Gutachten oder<br />
anderen Dokumenten ermöglichen. Achten<br />
Sie darauf, dass bei der Zusammenarbeit mit<br />
dem Schul-, Jugend- oder<br />
Sozialamt stets das Wohl Ihres<br />
K<strong>in</strong>des im Zentrum des Interesses<br />
steht.<br />
8
2.1 <strong>Die</strong> Entscheidung der Schulverwaltung über die E<strong>in</strong>schulung<br />
Schulwahl: An welcher Schule wird me<strong>in</strong> K<strong>in</strong>d lernen?<br />
Der Vorrang des Geme<strong>in</strong>samen Unterrichts von Schülern mit und ohne Beh<strong>in</strong>derung<br />
ist für den Freistaat Thür<strong>in</strong>gen seit 2003 im Thür<strong>in</strong>ger Schulgesetz und dem<br />
Thür<strong>in</strong>ger Förderschulgesetz festgeschrieben. K<strong>in</strong>der und Jugendliche, die e<strong>in</strong>e<br />
Beh<strong>in</strong>derung haben bzw. von e<strong>in</strong>er Beh<strong>in</strong>derung bedroht s<strong>in</strong>d, sollen <strong>in</strong> <strong>in</strong>tegrativen<br />
Unterrichtsformen an Grundschulen sowie Hauptschulen, Regelschulen,<br />
Gesamtschulen und Gymnasien teilhaben können. Jedes K<strong>in</strong>d kann grundsätzlich<br />
jede Schule besuchen. Voraussetzend dafür ist, dass es dort entsprechend<br />
se<strong>in</strong>er <strong>in</strong>dividuellen Fähigkeiten und Neigungen gebildet und gut gefördert<br />
werden kann.<br />
Infokasten 2<br />
Rechtliche Verankerung des Geme<strong>in</strong>samen Unterrichts<br />
Am 26.03.2009 trat <strong>in</strong> Deutschland die UN-Beh<strong>in</strong>dertenrechtskonvention<br />
(UN-BRK) <strong>in</strong> Kraft. Bund und Länder verpflichten sich damit, die<br />
Menschenrechte von Menschen mit Beh<strong>in</strong>derung sicherzustellen, ihre<br />
Benachteiligung zu verh<strong>in</strong>dern und dafür geeignete Gesetzgebungs- und<br />
Verwaltungsmaßnahmen zu entwickeln.<br />
Im Artikel 24 der UN-BRK wird das Recht jedes K<strong>in</strong>des auf Teilhabe an<br />
Bildung, unabhängig vom Vorliegen e<strong>in</strong>er Beh<strong>in</strong>derung, anerkannt.<br />
Innerhalb des Freistaates Thür<strong>in</strong>gen s<strong>in</strong>d laut Thür<strong>in</strong>ger Schulgesetz seit<br />
dem Schuljahr 2003/04 Grund- und Regelschulen sowie Gymnasien die<br />
9
2.1 <strong>Die</strong> Entscheidung der Schulverwaltung über die E<strong>in</strong>schulung<br />
bevorzugten Lernorte auch für K<strong>in</strong>der und Jugendliche mit Beh<strong>in</strong>derung<br />
(Novellierung des Thür<strong>in</strong>ger Schulgesetzes, gültig ab 01.08.2003).<br />
<strong>Die</strong> Verankerung des Rechts auf geme<strong>in</strong>same Beschulung von K<strong>in</strong>dern mit<br />
und ohne Beh<strong>in</strong>derung sowie des zieldifferenten Unterrichts f<strong>in</strong>den Sie <strong>in</strong> §<br />
12 des Thür<strong>in</strong>ger Gesetzes zur Gleichstellung und Verbesserung der<br />
Integration von Menschen mit Beh<strong>in</strong>derungen (gültig seit 24.12.2005).<br />
<strong>Die</strong> Schulanmeldung f<strong>in</strong>det bei staatlichen Schulen <strong>in</strong> der Regel Mitte Dezember<br />
des Jahres vor Schule<strong>in</strong>tritt statt. Bitte beachten Sie, dass Schulen <strong>in</strong> Freier<br />
Trägerschaft gesonderte Term<strong>in</strong>e zur Anmeldung haben; diese erfahren Sie <strong>in</strong> der<br />
betreffenden Schule.<br />
Wenn Sie sich für e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>tegrative Beschulung Ihres K<strong>in</strong>des entscheiden, muss das<br />
zuständige Schulamt zunächst den Schulbesuch an der von Ihnen gewünschten<br />
Schule genehmigen. Hierfür gilt neben dem Kriterium der Wohnortnähe der<br />
Grundsatz, dass das Schulamt die Schule empfiehlt, <strong>in</strong> der Ihr K<strong>in</strong>d die beste<br />
Förderung erfährt.<br />
Kommt e<strong>in</strong> sonderpädagogischer Förderbedarf Ihres K<strong>in</strong>des <strong>in</strong> Betracht wird das<br />
Team zur Qualitätssicherung der sonderpädagogischen Begutachtung (TQB)<br />
h<strong>in</strong>zugezogen. Wenn das TQB e<strong>in</strong>en sonderpädagogischen Förderbedarf<br />
feststellt, prüft das Schulamt, ob die Voraussetzungen für die Teilnahme am<br />
Geme<strong>in</strong>samen Unterricht <strong>in</strong> der wohnortnahen, allgeme<strong>in</strong>bildenden Schule<br />
vorliegen. <strong>Die</strong>se Voraussetzungen werden anhand der <strong>in</strong>dividuellen Bedürfnisse<br />
10
2.1 <strong>Die</strong> Entscheidung der Schulverwaltung über die E<strong>in</strong>schulung<br />
des K<strong>in</strong>des, die im sonderpädagogischen Gutachten zusammengefasst s<strong>in</strong>d,<br />
bestimmt. Nach der Prüfung entscheidet das Schulamt über den Förderort – das<br />
heißt über e<strong>in</strong>e Beschulung an e<strong>in</strong>er allgeme<strong>in</strong>en Schule im Geme<strong>in</strong>samen<br />
Unterricht oder an e<strong>in</strong>er Förderschule.<br />
Kontakte mit dem Schulamt<br />
Bitte beachten Sie, dass es sich bei allen<br />
Kontakten mit dem Schulamt um dienstliche<br />
Vorgänge handelt. <strong>Die</strong> Mitarbeiter des Amtes<br />
fertigen <strong>in</strong> der Regel nach jedem Kontakt e<strong>in</strong><br />
Protokoll an, das zu Ihrer Akte gelegt wird.<br />
Deshalb ist es wichtig, dass auch Sie nach<br />
jedem Gespräch e<strong>in</strong> Protokoll schreiben.<br />
Anhand dieses Protokolls haben Sie auch<br />
nach längerer Zeit die Möglichkeit<br />
vergangene Absprachen nachvollziehen zu<br />
können. Sie dürfen zu jedem Gespräch mit<br />
dem Schulamt e<strong>in</strong>e Begleitperson mitbr<strong>in</strong>gen.<br />
Bitte achten Sie darauf, dass Sie alle<br />
Gespräche auf e<strong>in</strong>er sachlichen Ebene<br />
führen. Diskutieren Sie nicht über<br />
Schulpolitik sondern argumentieren<br />
Sie stets mit dem <strong>in</strong>dividuellen<br />
Wohl Ihres K<strong>in</strong>des.<br />
Bei e<strong>in</strong>em K<strong>in</strong>d mit Beh<strong>in</strong>derung<br />
ohne sonderpädagogischen<br />
Förderbedarf (dies ist<br />
oft bei K<strong>in</strong>dern und Jugendlichen<br />
mit e<strong>in</strong>er körperlichen<br />
Beh<strong>in</strong>derung der Fall) steht<br />
der Aufnahme des K<strong>in</strong>des <strong>in</strong><br />
die wohnortnahe, allgeme<strong>in</strong>e<br />
Schule <strong>in</strong> der Regel nichts<br />
entgegen.<br />
<strong>Die</strong> Entscheidung darüber<br />
trifft die Schulleitung unter<br />
Berücksichtigung der personellen<br />
und sächlichen Bed<strong>in</strong>gungen<br />
vor Ort.<br />
11
2.1 <strong>Die</strong> Entscheidung der Schulverwaltung über die E<strong>in</strong>schulung<br />
Wie wird der sonderpädagogische Förderbedarf ermittelt?<br />
Der Antrag auf die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs wird <strong>in</strong><br />
der Regel durch die pädagogischen Mitarbeiter des K<strong>in</strong>dergartens, der Schule<br />
oder durch Sie persönlich beim zuständigen Schulamt gestellt. Wenn Sie die<br />
Teilnahme Ihres K<strong>in</strong>des am Geme<strong>in</strong>samen Unterricht wünschen (gemäß § 1<br />
Absatz 2 Thür<strong>in</strong>ger Förderschulgesetz), achten Sie darauf, dass Sie diese <strong>in</strong><br />
Verb<strong>in</strong>dung mit dem Antrag ausdrücklich vermerken lassen.<br />
<strong>Die</strong> Mitarbeiter des TQB überprüfen <strong>in</strong> Zusammenarbeit mit den<br />
Sonderpädagogen, ob bei Ihrem K<strong>in</strong>d e<strong>in</strong> sonderpädagogischer Förderbedarf<br />
besteht. <strong>Die</strong> Gutachtenerstellung dauert <strong>in</strong> der Regel ca. 8 Wochen.<br />
Was be<strong>in</strong>haltet das sonderpädagogische Gutachten?<br />
Im sonderpädagogischen Gutachten wird der sonderpädagogische<br />
Förderbedarf Ihres K<strong>in</strong>des festgelegt und e<strong>in</strong>e Empfehlung für den Bildungsgang<br />
sowie den entsprechenden Förderort<br />
gegeben. Abhängig vom aktuellen<br />
Entwicklungs- und Leistungsstand Ihres<br />
K<strong>in</strong>des werden lern- und entwicklungsfördernde<br />
und -hemmende Faktoren<br />
benannt. Für die gelungene Umsetzung<br />
der Teilhabe am Geme<strong>in</strong>samen Unterricht<br />
ist es notwendig, dass die erforderlichen<br />
Rahmenbed<strong>in</strong>gungen bestimmt werden:<br />
Welche Bed<strong>in</strong>gungen benötigt das K<strong>in</strong>d<br />
12
2.1 <strong>Die</strong> Entscheidung der Schulverwaltung über die E<strong>in</strong>schulung<br />
für se<strong>in</strong>e weitere Entwicklung? Inwieweit liegen diese an der zuständigen Schule<br />
vor und welche konkreten Schritte s<strong>in</strong>d notwendig, um die noch nicht<br />
vorhandenen Bed<strong>in</strong>gungen zu schaffen?<br />
Wer entscheidet welche Schule me<strong>in</strong> K<strong>in</strong>d besucht?<br />
<strong>Die</strong> Entscheidung über e<strong>in</strong>e Beschulung im Rahmen des Geme<strong>in</strong>samen<br />
Unterrichts an e<strong>in</strong>er allgeme<strong>in</strong>en Schule oder dem Besuch e<strong>in</strong>er Förderschule<br />
trifft laut Thür<strong>in</strong>ger Förderschulgesetz das Schulamt. S<strong>in</strong>d Sie als Eltern nicht mit<br />
der Entscheidung e<strong>in</strong>verstanden, kann e<strong>in</strong> formloser Widerspruch e<strong>in</strong>gelegt und<br />
gemäß § 8 Abs. 5 Thür<strong>in</strong>ger Förderschulgesetz erneut e<strong>in</strong>e Aufnahmekommission<br />
durch das Schulamt e<strong>in</strong>berufen werden. Innerhalb dieser<br />
Kommission beraten alle beteiligten Personengruppen, d.h. Eltern, Schulärzte,<br />
Vertreter des Schulträgers, Klassenleiter oder Erzieher und Vertreter des<br />
Schulamtes nochmals die Entscheidung über den Bildungsgang und Förderort<br />
und treffen geme<strong>in</strong>sam e<strong>in</strong>e b<strong>in</strong>dende Vere<strong>in</strong>barung. Danach erfolgt die<br />
Anmeldung Ihres K<strong>in</strong>des an der zugewiesenen Schule.<br />
Wie oben erwähnt, müssen Schulen die zur Integration von K<strong>in</strong>dern mit<br />
Beh<strong>in</strong>derung entsprechend notwendigen Rahmenbed<strong>in</strong>gungen zur Verfügung<br />
stellen. Hierzu zählen zum Beispiel die Raumgestaltung (Barrierefreiheit aller<br />
Räume), die Ausstattung mit den erforderlichen technischen Voraussetzungen<br />
und die Absicherung des pädagogischen Bedarfs. Für den Ausbau dieser<br />
räumlichen, sachlichen und personellen Rahmenbed<strong>in</strong>gungen s<strong>in</strong>d<br />
entsprechende Mittel durch die Schule und den Schulträger zur Verfügung zu<br />
stellen. Reichen diese Maßnahmen nicht aus, um e<strong>in</strong>em K<strong>in</strong>d mit Beh<strong>in</strong>derung<br />
e<strong>in</strong>e angemessene Schulbildung zu ermöglichen, bietet die E<strong>in</strong>gliederungshilfe –<br />
13
2.2 <strong>Die</strong> Entscheidung des Leistungsträgers<br />
<strong>in</strong> Form der <strong>Schulbegleitung</strong> – e<strong>in</strong>e zusätzliche Unterstützungsleistung. Wie Sie<br />
diese beantragen können, erfahren Sie im folgenden Kapitel.<br />
2.2 <strong>Die</strong> Entscheidung des Leistungsträgers über den Antrag auf<br />
<strong>Schulbegleitung</strong><br />
Ist offensichtlich, dass Ihr K<strong>in</strong>d Hilfestellungen (die nicht <strong>in</strong> den alle<strong>in</strong>igen<br />
Aufgabenbereich der Schule fallen) <strong>in</strong>nerhalb der Schule benötigt<br />
beziehungsweise den schulischen Alltag im Geme<strong>in</strong>samen Unterricht nur mit<br />
e<strong>in</strong>er Begleitung bewältigen kann, können Sie <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em nächsten Schritt e<strong>in</strong>e<br />
<strong>Schulbegleitung</strong> beantragen. Dafür stellen Sie e<strong>in</strong>en formlosen Antrag auf<br />
E<strong>in</strong>gliederungshilfe. Im Speziellen handelt es sich um e<strong>in</strong>e Hilfe zur<br />
angemessenen Schulbildung <strong>in</strong> Form der Kostenübernahme für e<strong>in</strong>e<br />
<strong>Schulbegleitung</strong>. In den folgenden Abschnitten erfahren Sie, wann Ihr K<strong>in</strong>d<br />
Anspruch auf e<strong>in</strong>en Schulbegleiter hat, wo Sie den Antrag stellen können und an<br />
welchen zeitlichen Fristen Sie sich bei der Antragsstellung orientieren sollten.<br />
Hat me<strong>in</strong> K<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>en Anspruch auf <strong>Schulbegleitung</strong>?<br />
Grundsätzlich können alle Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigte e<strong>in</strong>es<br />
K<strong>in</strong>des mit Beh<strong>in</strong>derung oder von e<strong>in</strong>er Beh<strong>in</strong>derung bedrohten K<strong>in</strong>des e<strong>in</strong>en<br />
Antrag auf <strong>Schulbegleitung</strong> stellen. Der Anspruch kann folglich für K<strong>in</strong>der und<br />
Jugendliche mit e<strong>in</strong>er Körperbeh<strong>in</strong>derung, e<strong>in</strong>er geistigen oder e<strong>in</strong>er<br />
(drohenden) seelischen Beh<strong>in</strong>derung bestehen. Des Weiteren können<br />
ausgeprägte Verhaltensauffälligkeiten, e<strong>in</strong> erhöhter Behandlungspflegebedarf<br />
sowie manifeste Probleme <strong>in</strong> der selbstständigen Bewältigung des Schulalltags<br />
14
2.2 <strong>Die</strong> Entscheidung des Leistungsträgers<br />
e<strong>in</strong>en Anspruch auf <strong>Schulbegleitung</strong> begründen. Der Anspruch auf<br />
<strong>Schulbegleitung</strong> gilt sowohl für K<strong>in</strong>der, die an e<strong>in</strong>er allgeme<strong>in</strong>en Schule im<br />
Geme<strong>in</strong>samen Unterricht lernen als auch für K<strong>in</strong>der, die an e<strong>in</strong>er Förderschule<br />
lernen und dafür zusätzlicher Unterstützung bedürfen (weiterführende H<strong>in</strong>weise<br />
bietet e<strong>in</strong> Urteil des Thür<strong>in</strong>ger Landessozialgerichts vom 30.09.2008 (AZ: L 8 SO<br />
801/08 ER)).<br />
Infokasten 3<br />
Rechtliche Grundlagen für die Bewilligung von E<strong>in</strong>gliederungshilfen<br />
Innerhalb der Hilfe zur angemessenen Schulbildung (§§ 53 und 54 Abs. 1,<br />
Nr. 1 SGB XII) haben alle Personen das Recht auf e<strong>in</strong>en Schulbegleiter, die<br />
durch e<strong>in</strong>e Beh<strong>in</strong>derung im S<strong>in</strong>ne von § 2 Abs. 1 Satz 1 des SGB IX<br />
wesentlich <strong>in</strong> ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben,<br />
e<strong>in</strong>geschränkt oder von e<strong>in</strong>er solchen wesentlichen Beh<strong>in</strong>derung bedroht<br />
s<strong>in</strong>d. Der Anspruch besteht bei e<strong>in</strong>geschränkter körperlicher oder geistiger<br />
Gesundheit. Der Leistungsträger ist das Sozialamt.<br />
Das K<strong>in</strong>der- und Jugendhilfegesetz (§ 35a SGB VIII) stellt die rechtliche<br />
Grundlage für die Gewährung e<strong>in</strong>es Schulbegleiters bei e<strong>in</strong>geschränkter<br />
seelischer Gesundheit dar. Leistungsberechtigt s<strong>in</strong>d Personen deren<br />
Teilhabe am Leben <strong>in</strong> der Gesellschaft bee<strong>in</strong>trächtigt ist oder e<strong>in</strong>e solche<br />
Bee<strong>in</strong>trächtigung zu erwarten ist. Der Leistungsträger ist das Jugendamt.<br />
<strong>Die</strong> Anspruchsvoraussetzung wird im E<strong>in</strong>zelfall geprüft.<br />
15
2.2 <strong>Die</strong> Entscheidung des Leistungsträgers<br />
Wo beantrage ich e<strong>in</strong>en Schulbegleiter für me<strong>in</strong> K<strong>in</strong>d?<br />
Den Antrag auf <strong>Schulbegleitung</strong> richten Sie an Ihren kommunalen<br />
Leistungsträger (e<strong>in</strong>e Adressliste f<strong>in</strong>den Sie <strong>in</strong> Kapitel 5). <strong>Die</strong>ser übernimmt die<br />
Kosten, die bei der Hilfe zur angemessenen Schulbildung entstehen.<br />
Leistungsträger s<strong>in</strong>d das für Sie zuständige Sozial- oder das Jugendamt. Hier s<strong>in</strong>d<br />
die Zuständigkeiten klar verteilt: Für K<strong>in</strong>der und Jugendliche mit e<strong>in</strong>er<br />
(drohenden) körperlichen oder geistigen Beh<strong>in</strong>derung ist das Sozialamt<br />
zuständig. Zu diesem Bereich gehört auch der Förderbedarf bei<br />
S<strong>in</strong>nesbeh<strong>in</strong>derungen aufgrund von Sprachbeh<strong>in</strong>derungen sowie bei<br />
chronischen Erkrankungen. Für K<strong>in</strong>der und Jugendliche mit e<strong>in</strong>er<br />
Teilhabebee<strong>in</strong>trächtigung aufgrund e<strong>in</strong>er seelischen oder e<strong>in</strong>er drohenden<br />
seelischen Beh<strong>in</strong>derung ist das Jugendamt Ihr Ansprechpartner. Unter dem<br />
Begriff „seelisch beh<strong>in</strong>dert“ werden unter Umständen auch Auffälligkeiten<br />
zusammengefasst, die <strong>in</strong> den<br />
folgenden Bereichen liegen:<br />
Zuständigkeit der Ämter<br />
Förderbedarf im Bereich der<br />
emotionalen und sozialen<br />
Entwicklung,<br />
Entwicklungsverzögerungen,<br />
ADS- bzw. ADHS-Syndrom,<br />
Autismusspektumsstörung,<br />
sowie andere beschreibbare<br />
Verhaltensauffälligkeiten.<br />
Sollten Sie sich dennoch unsicher se<strong>in</strong>,<br />
welches Amt für Ihr K<strong>in</strong>d zuständig ist, ist<br />
das ke<strong>in</strong> Problem: Zuständigkeitsprobleme<br />
zwischen Ämtern und Behörden dürfen<br />
nicht zu Lasten der Antragsteller<br />
ausgetragen werden. E<strong>in</strong> Amt, das sich für<br />
nicht zuständig hält, muss den Antrag nach<br />
dem Sozialgesetzbuch (SGB) an die<br />
zuständige Behörde weiterleiten<br />
(vgl. § 16 SGB I bzw. § 14 SGB IX).<br />
16
2.2 <strong>Die</strong> Entscheidung des Leistungsträgers<br />
Wann muss ich den Antrag stellen?<br />
Den Antrag auf <strong>Schulbegleitung</strong> sollten Sie für das kommende Schuljahr<br />
idealerweise bis spätestens Ende März des laufenden Kalenderjahres beim<br />
zuständigen Sozialamt oder Jugendamt stellen. Hier beantragen Sie<br />
E<strong>in</strong>gliederungshilfe <strong>in</strong> Form der Übernahme der Kosten für e<strong>in</strong>en Schulbegleiter<br />
gemäß §§ 53, 54 SGB XII (Sozialamt) oder § 35a SGB VIII (Jugendamt). Nur bei<br />
e<strong>in</strong>er frühzeitigen Antragstellung kann sichergestellt werden, dass Sie zu Beg<strong>in</strong>n<br />
e<strong>in</strong>es Schuljahres für Ihr K<strong>in</strong>d mit der Unterstützung im Schulalltag durch e<strong>in</strong>en<br />
Schulbegleiter rechnen können. Sollte e<strong>in</strong> <strong>in</strong>dividueller Hilfebedarf erst während<br />
des Schulalltages offensichtlich werden, s<strong>in</strong>d auch <strong>in</strong>nerhalb des Schuljahres<br />
Lange Bearbeitungszeiträume<br />
Das Sozial- bzw. Jugendamt ist an die<br />
Entscheidung des Schulamtes über die<br />
Beschulung im Geme<strong>in</strong>samen Unterricht<br />
gebunden. Daher ist es wichtig, dass der<br />
Antrag auf Geme<strong>in</strong>samen Unterricht sowie<br />
der Antrag auf die Bewilligung von<br />
E<strong>in</strong>gliederungshilfe m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong> Jahr vor<br />
der E<strong>in</strong>schulung bzw. vor Schuljahresbeg<strong>in</strong>n<br />
gestellt werden. Denn es ist erfahrungsgemäß<br />
so, dass erst über den E<strong>in</strong>gliederungshilfeantrag<br />
entschieden wird, wenn das<br />
Schulamt den Antrag auf<br />
Geme<strong>in</strong>samen Unterricht<br />
beschieden hat.<br />
Anträge auf <strong>Schulbegleitung</strong><br />
möglich.<br />
Ist Ihr K<strong>in</strong>d noch im K<strong>in</strong>dergartenalter<br />
und besucht als<br />
so genanntes Integrationsk<strong>in</strong>d<br />
e<strong>in</strong>e K<strong>in</strong>dertagesstätte,<br />
sollten Sie im letzten K<strong>in</strong>dergartenjahr<br />
– jedoch vor<br />
Anmeldung an der Grundschule<br />
– e<strong>in</strong>en Antrag auf<br />
<strong>Schulbegleitung</strong> stellen.<br />
E<strong>in</strong>e <strong>Schulbegleitung</strong> ist ab<br />
der 1. Klasse möglich.<br />
17
2.2 <strong>Die</strong> Entscheidung des Leistungsträgers<br />
Welche Unterlagen benötige ich für die Antragstellung?<br />
Damit Ihr Antrag so schnell wie möglich bearbeitet werden kann, ist es ratsam<br />
bereits dem Antragsschreiben alle Ihnen vorliegenden Unterlagen (Gutachten)<br />
zu Art und Umfang der Beh<strong>in</strong>derung Ihres K<strong>in</strong>des beizufügen. Für die<br />
Entscheidungsträger s<strong>in</strong>d folgende Unterlagen wichtig:<br />
Bescheid des Schulamtes über den sonderpädagogischen Förderbedarf<br />
Bescheid des Schulamtes über den Förderort<br />
Stellungnahme des Schulleiters der aufnehmenden Schule zu folgenden<br />
Fragestellungen: Aus welchen Gründen und <strong>in</strong> welchem zeitlichen Umfang<br />
ist E<strong>in</strong>zelbetreuung notwendig? Was s<strong>in</strong>d die erforderlichen Hilfestellungen,<br />
die nicht primär <strong>in</strong> den Zuständigkeitsbereich der Schule fallen?<br />
alle Ihnen vorliegenden ärztlichen und gutachterlichen Stellungnahmen zum<br />
Bedarf und E<strong>in</strong>satz e<strong>in</strong>es Schulbegleiters (z. B. vom Hausarzt, der<br />
Frühförderstelle, Sozialpädiatrische Zentren)<br />
Personalausweis oder Reisepass<br />
Schwerbeh<strong>in</strong>dertenausweis falls vorhanden<br />
Achten Sie bitte darauf, dass Sie den <strong>in</strong>dividuellen Hilfebedarf Ihres K<strong>in</strong>des im<br />
Antrag so detailliert wie möglich schildern und begründen. <strong>Die</strong>s gilt auch für alle<br />
Dokumente und Stellungnahmen der oben aufgeführten Behörden: diese<br />
müssen nachvollziehbar dargestellt se<strong>in</strong> und sich auf den besonderen Fall Ihres<br />
K<strong>in</strong>des beziehen. E<strong>in</strong>e Hilfestellung, wie Sie den Antrag auf E<strong>in</strong>gliederungshilfe <strong>in</strong><br />
Form e<strong>in</strong>es Schulbegleiters formulieren können, bieten Ihnen die Musteranträge<br />
im Kapitel 7 dieses Ratgebers.<br />
18
2.2 <strong>Die</strong> Entscheidung des Leistungsträgers<br />
Was passiert nach der Antragstellung?<br />
Im nächsten Schritt fordert das für Ihr K<strong>in</strong>d zuständige Amt (Sozial- oder Jugendamt)<br />
e<strong>in</strong> fachärztliches oder amtsärztliches Gutachten an, um die gesetzlichen<br />
Voraussetzungen zu prüfen. Zeitgleich wird von Ihnen e<strong>in</strong>e Schweigepflichtsentb<strong>in</strong>dung<br />
angefordert.<br />
Schweigepflichtsentb<strong>in</strong>dung<br />
E<strong>in</strong>e Schweigepflichtsentb<strong>in</strong>dung ist<br />
notwendig, damit das zuständige Amt alle<br />
wichtigen Informationen über Ihr K<strong>in</strong>d erhält,<br />
um über Ihren Antrag auf Hilfe zur<br />
angemessenen Schulbildung entscheiden zu<br />
können. Dazu gehören unter anderem<br />
Auskünfte der Mitarbeiter der K<strong>in</strong>dertagese<strong>in</strong>richtung,<br />
des K<strong>in</strong>der- und Jugendärztlichen<br />
<strong>Die</strong>nstes oder der Frühförderstelle.<br />
Bitte beachten Sie, dass Sie die Schweigepflichtsentb<strong>in</strong>dung<br />
stets dokumentengebunden<br />
erteilen. Unterschreiben Sie<br />
deshalb ke<strong>in</strong>e generelle Schweigepflichtsentb<strong>in</strong>dung,<br />
sondern legen Sie detailliert fest,<br />
welche Gutachten, Schriftstücke und<br />
Informationen über Ihr K<strong>in</strong>d (von<br />
wem an wen) weitergegeben<br />
werden. Weiterh<strong>in</strong> ist es wichtig,<br />
dass Sie die über Ihr K<strong>in</strong>d<br />
verbreiteten Informationen kennen.<br />
<strong>Die</strong> Entscheidung des Amtes<br />
über die Bewilligung e<strong>in</strong>es<br />
Schulbegleiters im Rahmen<br />
der E<strong>in</strong>gliederungshilfe wird<br />
Ihnen durch e<strong>in</strong>en förmlichen<br />
Bescheid mitgeteilt. Im<br />
Falle e<strong>in</strong>er Ablehnung haben<br />
Sie das Recht, Widerspruch<br />
e<strong>in</strong>zulegen. Wurde der<br />
Anspruch Ihres K<strong>in</strong>des auf<br />
<strong>Schulbegleitung</strong> bestätigt,<br />
wird <strong>in</strong>nerhalb der anschließenden<br />
Hilfeplanung der<br />
Hilfebedarf des K<strong>in</strong>des<br />
def<strong>in</strong>iert. An diesem <strong>in</strong>dividuellen<br />
Hilfeplan orientieren<br />
sich die Aufgaben des<br />
Schulbegleiters.<br />
19
2.2 <strong>Die</strong> Entscheidung des Leistungsträgers<br />
Widerspruchsrecht<br />
Gemäß § 68 II Verwaltungsgerichtsordnung haben<br />
Sie das Recht gegen den förmlichen Bescheid über<br />
die Ablehnung der E<strong>in</strong>gliederungshilfe zur<br />
angemessenen Schulbildung Widerspruch e<strong>in</strong>zulegen.<br />
E<strong>in</strong>en Musterwiderspruch f<strong>in</strong>den Sie <strong>in</strong> Kapitel 7.<br />
Es ist von Vorteil für diesen Fall e<strong>in</strong>e<br />
Rechtsschutzversicherung zu haben, um auf die<br />
Fachkenntnisse e<strong>in</strong>es Anwaltes zurückgreifen zu<br />
können. Zusätzliche Unterstützung f<strong>in</strong>den Sie bei<br />
Eltern<strong>in</strong>itiativen oder bei den Beh<strong>in</strong>dertenbeauftragten,<br />
die oftmals auf Erfahrungen <strong>in</strong><br />
diesem Bereich zurückgreifen können.<br />
Für welchen Zeitraum wird die <strong>Schulbegleitung</strong> genehmigt?<br />
Im Regelfall wird die E<strong>in</strong>gliederungshilfe für e<strong>in</strong> Schuljahr gewährt. <strong>Die</strong><br />
Fortschreibung oder Beendigung der E<strong>in</strong>gliederungshilfe erfolgt nach<br />
Hilfeplangesprächen anhand von Entwicklungsberichten unter Beteiligung der<br />
Lehrer, der Mitarbeiter des TQB, der Eltern, des Schülers, des Schulbegleiters und<br />
e<strong>in</strong>es Vertreters des Leistungsträgers sowie des Leistungserbr<strong>in</strong>gers.<br />
Bei e<strong>in</strong>em Folgeantrag verfahren Sie wie oben beim Erstantrag beschrieben.<br />
Klären Sie bitte frühzeitig mit dem zuständigen Amt, welche Unterlagen noch<br />
benötigt werden.<br />
20
2.2 <strong>Die</strong> Entscheidung des Leistungsträgers<br />
Wo erhalte ich Rat und Unterstützung?<br />
Ist Ihr K<strong>in</strong>d noch im K<strong>in</strong>dergartenalter und besucht e<strong>in</strong>e K<strong>in</strong>dertagesstätte können<br />
Ihnen deren Mitarbeiter unterstützend zur Seite stehen. Sie s<strong>in</strong>d verpflichtet mit<br />
Ihnen Fördergespräche zu führen und Sie h<strong>in</strong>sichtlich des weiteren<br />
Bildungsweges Ihres K<strong>in</strong>des zu beraten. Im schulischen Rahmen können Sie sich<br />
an die Koord<strong>in</strong>atoren für den Geme<strong>in</strong>samen Unterricht wenden. Zudem s<strong>in</strong>d<br />
Sonderpädagogen und sonderpädagogische Fachkräfte der e<strong>in</strong>zelnen Schulen<br />
angeleitet Sie im H<strong>in</strong>blick auf die verschiedenen Verfahrenswege zu beraten.<br />
Außerhalb dieser Bereiche bieten die verschiedenen Leistungsträger und<br />
Leistungserbr<strong>in</strong>ger Unterstützungsangebote an.<br />
E<strong>in</strong>e ausführliche Adressliste f<strong>in</strong>den Sie <strong>in</strong> Kapitel 5.<br />
21
3 Personalfragen<br />
3.1 Wie und Wo f<strong>in</strong>de ich e<strong>in</strong>en Schulbegleiter?<br />
3.2 Anstellung und Bezahlung des Schulbegleiters<br />
3.3 Was macht e<strong>in</strong>en guten Schulbegleiter aus?
3 Personalfragen<br />
3 Personalfragen<br />
Wurde e<strong>in</strong>e <strong>Schulbegleitung</strong> für Ihr K<strong>in</strong>d durch das zuständige Sozial- oder<br />
Jugendamt genehmigt, haben Sie bereits e<strong>in</strong>en Großteil des Weges geschafft.<br />
Nun heißt es e<strong>in</strong>e geeignete Person für die Unterstützung Ihres K<strong>in</strong>des im schulischen<br />
Alltag zu f<strong>in</strong>den. Auf den folgenden Seiten erfahren Sie wie und wo Sie<br />
e<strong>in</strong>en Schulbegleiter f<strong>in</strong>den, wie dieser am besten beschäftigt wird und was Sie<br />
bei der Auswahl e<strong>in</strong>es Schulbegleiters beachten sollten.<br />
3.1 Wie und Wo f<strong>in</strong>de ich e<strong>in</strong>en Schulbegleiter?<br />
Im Vorfeld Ihrer Suche ist es wichtig zu wissen, dass es ke<strong>in</strong>en anerkannten Beruf<br />
mit der Bezeichnung Schulbegleiter oder Integrationshelfer und somit auch ke<strong>in</strong>e<br />
spezielle Berufsausbildung gibt. Vielmehr kann pr<strong>in</strong>zipiell jede Person die<br />
anspruchsvolle Tätigkeit e<strong>in</strong>es Schulbegleiters übernehmen. Der berufliche<br />
H<strong>in</strong>tergrund der als Schulbegleiter tätigen Personen ist demnach vielfältig und<br />
erstreckt sich vom pädagogischen Fachpersonal (z. B. Heilpädagogen) bis h<strong>in</strong> zu<br />
Personen im Bundesfreiwilligendienst und im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ).<br />
Ihr erster Ansprechpartner auf der Suche nach e<strong>in</strong>em geeigneten Schulbegleiter<br />
ist praktischerweise das Sozial- oder Jugendamt, das Ihrem K<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>e <strong>Schulbegleitung</strong><br />
bewilligt hat. Oft verfügen die Ämter bereits über Kooperationspartner<br />
oder können Ihnen zum<strong>in</strong>dest mit e<strong>in</strong>er Liste möglicher Freier Träger und<br />
Ansprechpartner weiterhelfen. E<strong>in</strong>e Auflistung der Sozial- und Jugendämter <strong>in</strong><br />
Thür<strong>in</strong>gen f<strong>in</strong>den Sie <strong>in</strong> Kapitel 5.<br />
Als Träger von <strong>Schulbegleitung</strong> kommen beispielsweise die großen Wohlfahrtsverbände<br />
(Arbeiterwohlfahrt, Deutscher Caritasverband, Deutscher Paritätischer<br />
Wohlfahrtsverband, Deutsches Rotes Kreuz, Diakonisches Werk der Evangeli-<br />
23
3.1 Wie und Wo f<strong>in</strong>de ich e<strong>in</strong>en Schulbegleiter?<br />
schen Kirche <strong>in</strong> Deutschland, Zentralwohlfahrtsstelle der Juden <strong>in</strong> Deutschland),<br />
karitative E<strong>in</strong>richtungen und Vere<strong>in</strong>e (z. B. Lebenshilfe, Johanniter Unfallhilfe)<br />
sowie Beh<strong>in</strong>dertenverbände und Selbsthilfegruppen <strong>in</strong> Frage. <strong>Die</strong>se können im<br />
Idealfall Mitarbeiter zur Verfügung stellen oder neues Personal für die <strong>Schulbegleitung</strong><br />
Ihres K<strong>in</strong>des e<strong>in</strong>stellen. <strong>Die</strong> entsprechenden Adressen f<strong>in</strong>den Sie über<br />
das Telefonbuch oder über folgende L<strong>in</strong>ksammlung (hier werden meist die<br />
Bundesverbände aufgeführt, die Ihnen sicherlich Ansprechpartner <strong>in</strong> Ihrer Nähe<br />
nennen können):<br />
Beh<strong>in</strong>dertenpolitik / Interessenvertretung<br />
www.bildungsserver.de/Beh<strong>in</strong>dertenverbaende-Selbsthilfe<strong>in</strong>itiativen-<br />
1068.html<br />
Wohlfahrtsverbände / Träger<br />
www.bildungsserver.de/Wohlfahrtsverbaende-Traeger-1603.html<br />
Beh<strong>in</strong>dertenbeauftragter des Freistaates Thür<strong>in</strong>gen<br />
http://www.thuer<strong>in</strong>gen.de/de/bb/<br />
Über die Träger von <strong>Schulbegleitung</strong><br />
h<strong>in</strong>aus besteht natürlich auch die<br />
Möglichkeit, dass Sie selbst nach e<strong>in</strong>er<br />
geeigneten Person suchen. Hierzu s<strong>in</strong>d<br />
Aushänge <strong>in</strong> beruflichen Schulzentren<br />
(z.B. Fachschule für Soziales, d. h. für<br />
Erzieher oder Heilerziehungspfleger), an<br />
Fachhochschulen für Sozialpädagogik,<br />
24
3.1 Wie und Wo f<strong>in</strong>de ich e<strong>in</strong>en Schulbegleiter?<br />
beim Arbeitsamt oder e<strong>in</strong>e Anzeige <strong>in</strong> der Tageszeitung oder Internetforen (z. B.<br />
http://www.rehakids.de) denkbar.<br />
Haben Sie sich für e<strong>in</strong>e Person entschieden, die die <strong>Schulbegleitung</strong> für Ihr K<strong>in</strong>d<br />
übernehmen soll, ist die Frage des Anstellungsverhältnisses zu klären. Hier<br />
können pr<strong>in</strong>zipiell drei Modelle unterschieden werden:<br />
das Jugend- oder Sozialamt kooperiert mit e<strong>in</strong>em Freien Träger, der den<br />
Schulbegleiter e<strong>in</strong>stellt oder auf Honorarbasis beschäftigt,<br />
das Jugend- oder Sozialamt kann Schulbegleiter über Honorarverträge<br />
beschäftigen,<br />
Sie können den Schulbegleiter direkt über das Persönliche Budget Ihres<br />
K<strong>in</strong>des engagieren.<br />
E<strong>in</strong>e Entscheidungshilfe für die Frage des Anstellungsverhältnisses bietet Ihnen<br />
der folgende Absatz. Hier erfahren Sie zudem, was sich h<strong>in</strong>ter dem Begriff<br />
Persönliches Budget verbirgt.<br />
3.2 Anstellung und Bezahlung des Schulbegleiters<br />
Bei der Anstellung des Schulbegleiters über e<strong>in</strong>en Freien Träger übernimmt der<br />
Freie Träger die Rolle des Arbeitgebers. Sie erhalten e<strong>in</strong>e <strong>Die</strong>nst- bzw.<br />
Sachleistung <strong>in</strong> Form der <strong>Schulbegleitung</strong> Ihres K<strong>in</strong>des durch e<strong>in</strong>en Mitarbeiter<br />
des Trägers.<br />
Der Schulbegleiter arbeitet zwar <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Schule, ist aber bei e<strong>in</strong>em Freien Träger<br />
25
3.2 Anstellung und Bezahlung des Schulbegleiters<br />
angestellt. <strong>Die</strong>ser ist verantwortlich für alle arbeitsrechtlichen Angelegenheiten<br />
(z. B. Versicherung, Krankheitsvertretung und Urlaubsanspruch), hat die<br />
<strong>Die</strong>nstaufsicht über den Schulbegleiter und organisiert dessen E<strong>in</strong>satz. Der<br />
Träger ist das B<strong>in</strong>deglied zwischen dem Leistungsträger (Sozial- oder<br />
Jugendamt), dem Schulamt, der Schule, Ihnen und dem Schulbegleiter. Des<br />
Weiteren bieten viele Freie Träger begleitend Beratung an.<br />
E<strong>in</strong> entscheidender Vorteil dieses Modells ist es, dass bei Ausfall des<br />
Schulbegleiters (beispielsweise durch Krankheit, Weiterbildung oder Urlaub) e<strong>in</strong><br />
personeller Ersatz möglich ist. Durch die Beschäftigung mehrerer Mitarbeiter bei<br />
e<strong>in</strong>em Freien Träger kann gegebenenfalls e<strong>in</strong>e andere Person als Krankheitsoder<br />
Urlaubsvertretung zur Verfügung stehen, so dass Ihr K<strong>in</strong>d nicht ohne die<br />
wertvolle Unterstützung e<strong>in</strong>es Schulbegleiters <strong>in</strong> die Schule gehen muss.<br />
Abbildung 1: Modell des Leistungsbezugs über e<strong>in</strong>en Leistungserbr<strong>in</strong>ger<br />
Leistungsträger:<br />
Sozial- oder Jugendamt<br />
Vertrag / Geldleistung<br />
Antrag<br />
auf E<strong>in</strong>gliederungshilfe<br />
Leistungserbr<strong>in</strong>ger:<br />
z. B. e<strong>in</strong> Freier Träger<br />
der freien Wohlfahrtspflege<br />
Sachleistung<br />
<strong>in</strong> Form der <strong>Schulbegleitung</strong><br />
Leistungsempfänger:<br />
Ihr K<strong>in</strong>d<br />
26
3.2 Anstellung und Bezahlung des Schulbegleiters<br />
Beim Persönlichen Budget wird Ihnen anstelle der üblicherweise bewilligten<br />
Sachleistung „<strong>Schulbegleitung</strong>“ das Geld gewährt, das für die Beschäftigung<br />
e<strong>in</strong>es Schulbegleiters notwendig ist. <strong>Die</strong>ses Geld können Sie zweckgebunden für<br />
den beh<strong>in</strong>derungsbed<strong>in</strong>gten Unterstützungsbedarf Ihres K<strong>in</strong>des e<strong>in</strong>setzen. In der<br />
Praxis bedeutet das, dass Sie die Leistung e<strong>in</strong>es Schulbegleiters selbstständig<br />
e<strong>in</strong>kaufen und bezahlen können. E<strong>in</strong>en Anspruch auf das Persönliche Budget hat<br />
jeder leistungsberechtigte beh<strong>in</strong>derte oder von Beh<strong>in</strong>derung bedrohte Mensch<br />
(weitere Informationen zum Thema Persönliches Budget erhalten Sie auf den<br />
Internetseiten des Bundesm<strong>in</strong>isteriums für Arbeit und Soziales unter<br />
www.budget.bmas.de).<br />
Als Experten für Ihr K<strong>in</strong>d haben Sie mit dem Persönlichen Budget die Möglichkeit<br />
selbstbestimmt zu entscheiden, welcher <strong>Die</strong>nst und welche Person zu e<strong>in</strong>em<br />
gewünschten Zeitpunkt e<strong>in</strong>e Leistung erbr<strong>in</strong>gen soll. Das bedeutet zugleich, dass<br />
Sie sehr viel Eigenverantwortung tragen.<br />
Abbildung 2: Modell des direkten Leistungsbezugs über das Persönliche Budget<br />
Leistungsträger:<br />
Sozial- oder Jugendamt<br />
Leistungserbr<strong>in</strong>ger:<br />
z. B. e<strong>in</strong> Freier Träger<br />
der freien Wohlfahrtspflege<br />
27<br />
3. Vertrag / Geldleistung zwischen<br />
Leistungserbr<strong>in</strong>ger und Budgetnehmer<br />
4. Sachleistung<br />
<strong>in</strong> Form der <strong>Schulbegleitung</strong><br />
1. Antrag<br />
2. Bewilligung,<br />
Zahlung e<strong>in</strong>er Geldleistung<br />
Budgetnehmer:<br />
Ihr K<strong>in</strong>d vertreten durch Sie
3.2 Anstellung und Bezahlung des Schulbegleiters<br />
Bei der Bezahlung e<strong>in</strong>es Schulbegleiters auf Honorarbasis beziehungsweise<br />
Anstellung über das Persönliche Budget nehmen Sie die Position des<br />
Arbeitgebers – verbunden mit allen Rechten und Pflichten – e<strong>in</strong>. E<strong>in</strong> Nachteil<br />
dieses Modells ist es, dass e<strong>in</strong>e Krankheits- und Urlaubsvertretung des<br />
Schulbegleiters nicht gewährleistet ist. Das kann im Extremfall bedeuten, dass Ihr<br />
K<strong>in</strong>d an Krankheits- oder Urlaubstagen des Schulbegleiters ohne dessen<br />
wertvolle Unterstützung den Unterricht besuchen muss. Sollten Sie sich für das<br />
Persönliche Budget entscheiden, lassen Sie sich bitte unbed<strong>in</strong>gt beraten. E<strong>in</strong>e<br />
Auswahl von Beratungsstellen <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen f<strong>in</strong>den Sie unter:<br />
http://www.budget.bmas.de/MarktplatzPB/DE/StdS/Servicestellen_Beratungsst<br />
ellen/servicestellen_node.html<br />
28
3.3 Was macht e<strong>in</strong>en guten Schulbegleiter aus?<br />
3. 3 Was macht e<strong>in</strong>en guten Schulbegleiter aus?<br />
Insbesondere bei der Planung und Vorbereitung e<strong>in</strong>er Unterstützungsleistung <strong>in</strong><br />
Form der <strong>Schulbegleitung</strong> stellt sich immer wieder die Frage, welche<br />
persönlichen und fachlichen Voraussetzungen der Schulbegleiter für e<strong>in</strong> K<strong>in</strong>d<br />
oder Jugendlichen mit Beh<strong>in</strong>derung mitbr<strong>in</strong>gen muss. <strong>Die</strong> im E<strong>in</strong>zelfall<br />
erforderlichen Fähigkeiten s<strong>in</strong>d dabei immer abhängig vom <strong>in</strong>dividuellen<br />
Unterstützungsbedarf des zu begleitenden Schülers. Wichtig ist deshalb, dass im<br />
Vorfeld der Begleitung orientiert am Förderbedarf Ihres K<strong>in</strong>des möglichst genau<br />
geprüft wird, welche Voraussetzungen und Erfahrungen der Schulbegleiter<br />
mitbr<strong>in</strong>gen sollte.<br />
<strong>Die</strong> wichtigsten Grundqualifikationen, über die jeder Schulbegleiter unabhängig<br />
vom <strong>in</strong>dividuellen Hilfebedarf Ihres K<strong>in</strong>des für e<strong>in</strong>e gel<strong>in</strong>gende <strong>Schulbegleitung</strong><br />
verfügen sollte, f<strong>in</strong>den Sie nachfolgend genannt und detailliert beschrieben.<br />
Beziehung<br />
E<strong>in</strong> wichtiger Aspekt, den Sie bei der Suche nach e<strong>in</strong>em Schulbegleiter unbed<strong>in</strong>gt<br />
beachten sollten, ist e<strong>in</strong>e funktionierende Beziehung zwischen Ihrem K<strong>in</strong>d und<br />
dem Schulbegleiter. Letztendlich stellt e<strong>in</strong>e vertrauensvolle Basis das oberste<br />
Auswahlkriterium dar. Nur wenn Ihr K<strong>in</strong>d dem Schulbegleiter vertraut, wird es die<br />
angebotene Unterstützung durch die Begleitperson annehmen. Ob „die<br />
Chemie“ zwischen beiden stimmt, stellt sich <strong>in</strong> der Regel sehr schnell heraus. Hier<br />
helfen e<strong>in</strong> bis zwei vorbereitende Treffen, bei denen sich Ihr K<strong>in</strong>d und der<br />
Schulbegleiter kennenlernen können. <strong>Die</strong> tatsächliche Beziehung baut sich erst<br />
mit der Zeit auf, weshalb nicht gleich zu Beg<strong>in</strong>n der Arbeit e<strong>in</strong>es Schulbegleiters<br />
mit Ihrem K<strong>in</strong>d zuviel erwartet werden darf.<br />
29
3.3 Was macht e<strong>in</strong>en guten Schulbegleiter aus?<br />
Fachlichkeit<br />
Nicht <strong>in</strong> jedem Fall ist e<strong>in</strong>e pädagogische<br />
Ausbildung des Schulbegleiters<br />
zw<strong>in</strong>gend notwendig. Auf<br />
der Grundlage der Bedürfnisse des<br />
Beziehung<br />
Auch wenn e<strong>in</strong> vertrauensvoller<br />
Umgang zwischen Ihrem K<strong>in</strong>d und<br />
dem Schulbegleiter unabd<strong>in</strong>gbar ist,<br />
Schülers muss überlegt werden, empfehlen wir Ihnen ke<strong>in</strong>e Personen<br />
welche Fähig- und Fertigkeiten des<br />
aus Ihrem Familien- oder<br />
naheliegenden Bekanntenkreis als<br />
Schulbegleiters für die erfolgreiche<br />
Schulbegleiter für Ihr K<strong>in</strong>d<br />
Unterstützung des K<strong>in</strong>des mit<br />
e<strong>in</strong>zusetzen.<br />
Beh<strong>in</strong>derung im Schulalltag wichtig<br />
s<strong>in</strong>d. Der berufliche H<strong>in</strong>tergrund<br />
der Begleitperson ist demnach<br />
vielfältig und erstreckt sich vom pädagogischen, therapeutischen oder mediz<strong>in</strong>ischen<br />
Fachpersonal (z. B. Heilpädagogen, Ergotherapeuten oder K<strong>in</strong>derkranken-schwestern)<br />
bis h<strong>in</strong> zu jungen Menschen, die im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes<br />
oder des freiwilligen sozialen Jahres als Schulbegleiter<br />
arbeiten.<br />
E<strong>in</strong>e verpflichtende M<strong>in</strong>destqualifikation für Schulbegleiter gibt es nicht. Bei<br />
K<strong>in</strong>dern mit besonders hohem Hilfebedarf sollten Sie jedoch darauf achten, dass<br />
der Schulbegleiter auf diesen <strong>in</strong>dividuellen Hilfebedarf abgestimmte Kenntnisse<br />
mitbr<strong>in</strong>gt. Grundsätzlich sollte jeder Schulbegleiter vor Beg<strong>in</strong>n sowie während<br />
se<strong>in</strong>er Tätigkeit die Möglichkeit erhalten Fort- und Weiterbildungen zu Themen<br />
der <strong>Schulbegleitung</strong> zu besuchen. Auch Schulbegleiter mit pädagogischer<br />
Ausbildung erhalten damit die Chance sich gezielt auf das Handlungsfeld der<br />
<strong>Schulbegleitung</strong> e<strong>in</strong>stellen zu können. Innerhalb Thür<strong>in</strong>gens wurde mit der<br />
Entwicklung e<strong>in</strong>er Qualifizierung für Schulbegleiter im Rahmen des Modellpro-<br />
30
3.3 Was macht e<strong>in</strong>en guten Schulbegleiter aus?<br />
jekts QuaSI e<strong>in</strong> Grundste<strong>in</strong> für e<strong>in</strong>e landesweit e<strong>in</strong>heitliche Fortbildung gelegt.<br />
Infokasten 4<br />
Fachkräftegebot<br />
Nach § 72 Sozialgesetzbuch, Achtes Buch, K<strong>in</strong>der- und Jugendhilfe (SGB<br />
VIII) wird das Jugendamt bei der Bewilligung e<strong>in</strong>es Schulbegleiters über §<br />
35a Sozialgesetzbuch, Achtes Buch, K<strong>in</strong>der- und Jugendhilfe (SGB VIII)<br />
dazu angehalten ausschließlich Fachkräfte e<strong>in</strong>zusetzen: „<strong>Die</strong> Träger der<br />
öffentlichen Jugendhilfe sollen bei den Jugendämtern und Landesjugendämtern<br />
nur Personen beschäftigen, die sich für die jeweilige<br />
Aufgabe nach ihrer Persönlichkeit eignen und e<strong>in</strong>e dieser Aufgabe<br />
entsprechende Ausbildung erhalten haben (Fachkräfte) oder aufgrund<br />
besonderer Erfahrungen <strong>in</strong> der sozialen Arbeit <strong>in</strong> der Lage s<strong>in</strong>d, die<br />
Aufgabe zu erfüllen. Soweit die jeweilige Aufgabe dies erfordert, s<strong>in</strong>d mit<br />
ihrer Wahrnehmung nur Fachkräfte oder Fachkräfte mit entsprechender<br />
Zusatzausbildung zu betrauen. Fachkräfte verschiedener Fachrichtungen<br />
sollen zusammenwirken, soweit die jeweilige Aufgabe dies erfordert".<br />
31
3.3 Was macht e<strong>in</strong>en guten Schulbegleiter aus?<br />
Geschlechterrollen<br />
Im H<strong>in</strong>blick auf Schüler, die e<strong>in</strong>e pflegerische Begleitung benötigen, ist die<br />
E<strong>in</strong>stellung e<strong>in</strong>es Schulbegleiters dem Geschlecht des Schülers entsprechend,<br />
empfehlenswert. Darüber h<strong>in</strong>aus kann es besonders zu Beg<strong>in</strong>n und während der<br />
Pubertät Ihres K<strong>in</strong>des ratsam se<strong>in</strong> e<strong>in</strong>en gleichgeschlechtlichen Schulbegleiter zu<br />
suchen. Vor allem <strong>in</strong> dieser Zeit wächst das Schamgefühl h<strong>in</strong>sichtlich des eigenen<br />
Körpers, dem durch die Begleitung e<strong>in</strong>es Schulbegleiters mit gleichem<br />
Geschlecht besser begegnet werden kann.<br />
Selbstständigkeit fördern<br />
Grundsätzlich gilt für die <strong>Schulbegleitung</strong> wie für alle Hilfs- und<br />
Integrationsleistungen, dass ihr Ziel letztendlich e<strong>in</strong>e weitestgehende<br />
Selbstständigkeit und damit die Integration des zu begleitenden K<strong>in</strong>des <strong>in</strong> se<strong>in</strong><br />
soziales schulisches Umfeld ist. Der Schulbegleiter muss deshalb das Ziel der<br />
zunehmenden Unabhängigkeit und der Befähigung zur Eigenständigkeit grundsätzlich<br />
mitdenken. In konkreten Fällen kann dies durchaus bedeuten, dass<br />
weniger Hilfestellung durch den Schulbegleiter oft stärker zur eigenverantwortlichen<br />
Übernahme von Aufgaben bei Ihrem K<strong>in</strong>d führen, als wenn der<br />
Schulbegleiter bei jeder Tätigkeit assistiert. Es gilt der Grundsatz: so <strong>in</strong>tensiv wie<br />
möglich fordern, ohne zu überfordern.<br />
Gruppenorientierung<br />
Laut Gesetz (siehe dazu auch Kapitel 2) wird der Schulbegleiter für e<strong>in</strong>en<br />
e<strong>in</strong>zelnen Schüler gewährt, um diesen <strong>in</strong> den gesamtschulischen Alltag<br />
<strong>in</strong>tegrieren zu können. Unter Maßgabe der sozialen Integration Ihres K<strong>in</strong>des <strong>in</strong><br />
32
3.3 Was macht e<strong>in</strong>en guten Schulbegleiter aus?<br />
die Klassengeme<strong>in</strong>schaft ist es von Vorteil, wenn sich der Schulbegleiter <strong>in</strong><br />
passenden Situationen von der direkten Begleitung löst. Nur so wird es möglich<br />
Ihrem K<strong>in</strong>d Freiraum für Eigen<strong>in</strong>itiative zu geben und es zur größtmöglichen<br />
Selbstständigkeit zu motivieren. Dar<strong>in</strong> e<strong>in</strong>geschlossen ist die Kontaktaufnahme<br />
des Schulbegleiters zu Mitschülern Ihres K<strong>in</strong>des. <strong>Die</strong>se ist hilfreich, um Ängste<br />
und Vorbehalte auf beiden Seiten abzubauen und die soziale Integration <strong>in</strong> den<br />
Klassenverband zu fördern. Auch hier ist es entscheidend, dass der<br />
Schulbegleiter abwägt <strong>in</strong> welchen Situationen es förderlich ist sich zurückzuziehen.<br />
Ist der Schulbegleiter zu jedem Zeitpunkt des Schulalltages der<br />
„Schatten“ Ihres K<strong>in</strong>des fällt es den Mitschülern schwerer Kontakt aufzunehmen.<br />
Es ist demnach durchaus nicht falsch, wenn der Schulbegleiter aus sicherer<br />
Entfernung soziale Kontakte Ihres K<strong>in</strong>des zu Mitschülern beobachtet und nur <strong>in</strong><br />
drohenden Krisensituationen e<strong>in</strong>greift.<br />
E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung und Zusammenarbeit mit anderen Personengruppen<br />
<strong>Die</strong> oben aufgeführten Handlungsempfehlungen bilden die Grundvoraussetzung<br />
für e<strong>in</strong>e gel<strong>in</strong>gende <strong>Schulbegleitung</strong>. <strong>Die</strong>se Empfehlungen können aber<br />
nur umgesetzt werden, wenn der Schulbegleiter <strong>in</strong>tensiv <strong>in</strong> das schulische Umfeld<br />
e<strong>in</strong>gebunden wird. Denn ganz egal wie erfahren und fachkundig e<strong>in</strong><br />
Schulbegleiter ist, se<strong>in</strong>e Arbeit ist nur dann erfolgreich, wenn alle am<br />
Integrationsprozess beteiligten Akteure zusammenarbeiten. <strong>Schulbegleitung</strong><br />
kann niemals im Alle<strong>in</strong>gang bewältigt werden, sondern ausschließlich <strong>in</strong><br />
Zusammenarbeit mit dem zu begleitenden K<strong>in</strong>d, den Lehrkräften, Ihnen und den<br />
Kostenträgern sowie Leistungserbr<strong>in</strong>gern gel<strong>in</strong>gen. Nur wenn für alle Beteiligten<br />
und nicht zuletzt für den Schulbegleiter selbst deutlich ist, dass er als Teil e<strong>in</strong>es<br />
33
3.3 Was macht e<strong>in</strong>en guten Schulbegleiter aus?<br />
Gesamtnetzwerks arbeitet, kann se<strong>in</strong> E<strong>in</strong>satz fruchtbar und erfolgreich se<strong>in</strong>.<br />
Voraussetzung hierfür ist gegenseitiger Respekt und die E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung des<br />
Begleiters <strong>in</strong> den Integrations- und Förderprozess.<br />
34
4 Zusammenfassung:<br />
Geme<strong>in</strong>sam Lernen – e<strong>in</strong> Leben lang<br />
4.1 Angemessene Schulbildung für jedes K<strong>in</strong>d –<br />
e<strong>in</strong> Leitfaden<br />
4.2 Integration als Aufgabe der Gesellschaft
4 Geme<strong>in</strong>sam Lernen – e<strong>in</strong> Leben lang<br />
4 Geme<strong>in</strong>sam Lernen – e<strong>in</strong> Leben lang<br />
4.1 Angemessene Schulbildung für jedes K<strong>in</strong>d – e<strong>in</strong> Leitfaden<br />
I. Der Weg <strong>in</strong> den Geme<strong>in</strong>samen Unterricht<br />
zeitlicher Ablauf<br />
idealerweise im<br />
4.-5. Lebensjahr<br />
( bei Schülern<br />
<strong>in</strong>nerhalb des<br />
Schuljahres )<br />
Mitte Dezember<br />
Ämterwege, die Sie gehen müssen und Verfahrensabläufe<br />
Information und Beratung der Eltern / Erziehungsberechtigten bei Vorliegen<br />
e<strong>in</strong>er Beh<strong>in</strong>derung des K<strong>in</strong>des oder dem Verdacht auf das Vorliegen e<strong>in</strong>es<br />
sonderpädagogischen Förderbedarfs.<br />
Information und Beratung bieten:<br />
die Mitarbeiter der K<strong>in</strong>dertagesstätte<br />
die Koord<strong>in</strong>atoren für den Geme<strong>in</strong>samen Unterricht<br />
Selbsthilfegruppen<br />
Schulanmeldung des K<strong>in</strong>des durch die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten<br />
Antrag auf die Teilnahme des<br />
K<strong>in</strong>des am Geme<strong>in</strong>samen<br />
Unterricht beim Schulamt<br />
durch Eltern/Erziehungsberechtigte<br />
Antrag der zur Zeit vom K<strong>in</strong>d<br />
besuchten K<strong>in</strong>dertagsstätte oder<br />
Grundschule auf sonderpädagogische<br />
Förderung beim Schulamt<br />
Team zur Qualitätssicherung der sonderpädagogischen Begutachtung<br />
erstellt e<strong>in</strong>e Förderdiagnostik und e<strong>in</strong> Gutachten <strong>in</strong> dem<br />
der Förderbedarf und die notwendigen Rahmenbed<strong>in</strong>gungen<br />
beschrieben werden.<br />
Weiterleitung an das Schulamt<br />
Das Schulamt berät mit dem Schulträger über die erforderlichen Rahmenbed<strong>in</strong>gungen<br />
und die Beschulung im Geme<strong>in</strong>samen Unterricht.<br />
bis spätestens<br />
Anfang März<br />
Das Schulamt <strong>in</strong>formiert die Eltern/Erziehungsberechtigten über se<strong>in</strong>e<br />
Entscheidung und lädt sie zu e<strong>in</strong>em Gespräch e<strong>in</strong>, wenn diese mit der<br />
beabsichtigten Entscheidung nicht e<strong>in</strong>verstanden s<strong>in</strong>d.<br />
Widerspruchsrecht<br />
der<br />
Das Schulamt entscheidet über den sonderpädagogischen Förderbedarf Eltern<br />
und über den Förderort, d.h. e<strong>in</strong>e Beschulung im Geme<strong>in</strong>samen Unterricht an<br />
e<strong>in</strong>er allgeme<strong>in</strong>en Schule oder an e<strong>in</strong>er Förderschule. Das Schulamt erstellt<br />
den entsprechenden förmlichen Bescheid.<br />
36
4.1 Angemessene Schulbildung für jedes K<strong>in</strong>d<br />
II. Der Antrag auf <strong>Schulbegleitung</strong><br />
zeitlicher Ablauf<br />
Ämterwege, die Sie gehen müssen und Verfahrensabläufe<br />
Kann dem <strong>in</strong>dividuellem Hilfebedarf des K<strong>in</strong>des mit Beh<strong>in</strong>derung und/oder<br />
sonderpädagogischem Förderbedarf von schulischer Seite nicht vollumfänglich<br />
Rechnung getragen werden, können die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten<br />
e<strong>in</strong>en Antrag auf <strong>Schulbegleitung</strong> stellen.<br />
K<strong>in</strong>der mit e<strong>in</strong>er<br />
köperlichen Beh<strong>in</strong>derung<br />
bzw. e<strong>in</strong>er drohenden<br />
körperlichen Beh<strong>in</strong>derung<br />
K<strong>in</strong>der mit e<strong>in</strong>er<br />
geistigen Beh<strong>in</strong>derung<br />
bzw. e<strong>in</strong>er drohenden<br />
geistigen Beh<strong>in</strong>derung<br />
K<strong>in</strong>der mit e<strong>in</strong>er<br />
seelischen Beh<strong>in</strong>derung<br />
bzw. e<strong>in</strong>er drohenden<br />
seelischen Beh<strong>in</strong>derung<br />
nach der<br />
Entscheidung<br />
des Schulamtes,<br />
spätestens Ende<br />
März<br />
Antrag auf E<strong>in</strong>gliederungshilfe <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>er<br />
Kostenübernahme für e<strong>in</strong>en Schulbegleiter<br />
gemäß §§ 53,54 SGB XII beim Sozialamt<br />
Antrag auf E<strong>in</strong>gliederungshilfe<br />
<strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>er<br />
Kostenübernahme für<br />
e<strong>in</strong>en Schulbegleiter<br />
gemäß §35a SGB IIV<br />
beim Jugendamt<br />
Für die Antragsstellung notwendige Unterlagen:<br />
Bescheid des Schulamtes über den sonderpädagogischen<br />
Förderbedarf<br />
Bescheid des Schulamtes über den Förderort<br />
Stellungnahme des Schulleiters der aufnehmenden Schule<br />
alle vorliegenden ärztlichen und gutachterlichen Stellungnahmen<br />
zum Bedarf und E<strong>in</strong>satz e<strong>in</strong>es Schulbegleiters<br />
Das Sozial- bzw. Jugendamt fordert für die Prüfung der gesetzlichen<br />
Voraussetzungen e<strong>in</strong> fachärztliches oder amtsärztliches Gutachten e<strong>in</strong>.<br />
Anforderung e<strong>in</strong>er Schweigepflichtsentb<strong>in</strong>dung durch die Erziehungsberechtigten<br />
/ Eltern.<br />
idealerweise<br />
bis Ende Mai<br />
Entscheidung des Amtes über die Bewilligung des Antrages auf E<strong>in</strong>gliederungshilfe.<br />
Mitteilung durch e<strong>in</strong>en förmlichen Bescheid.<br />
Bewilligung des Antrages auf<br />
<strong>Schulbegleitung</strong><br />
Ablehnung des Antrages<br />
auf <strong>Schulbegleitung</strong><br />
Widerspruchsrecht<br />
der<br />
Eltern<br />
37
4.1 Angemessene Schulbildung für jedes K<strong>in</strong>d<br />
zeitlicher Ablauf<br />
Ämterwege, die Sie gehen müssen und Verfahrensabläufe<br />
Bewilligung der <strong>Schulbegleitung</strong><br />
(<strong>in</strong>dividuelle) Hilfeplanung<br />
geeigneter Hilfsmittel<br />
zur E<strong>in</strong>schätzung der notwendigen Hilfe und<br />
vor Start des<br />
neuen Schuljahres<br />
mit Beg<strong>in</strong>n des<br />
neuen Schuljahres<br />
Hilfeplankonferenz zur Festlegung der Aufgaben des Schulbegleiters<br />
Inanspruchnahme / Durchführung der <strong>Schulbegleitung</strong> <strong>in</strong> der Regel für e<strong>in</strong><br />
Schuljahr<br />
Regelmäßige Fortschreibung des (<strong>in</strong>dividuellen) Hilfeplans mit<br />
allen am Prozess beteiligten Personen unter Leitung des Sozialoder<br />
Jugendamtes.<br />
38
4.2 Integration als Aufgabe der Gesellschaft<br />
4. 2 Integration als Aufgabe der Gesellschaft<br />
Am 26.03.2009 ist <strong>in</strong> Deutschland die UN-Beh<strong>in</strong>dertenrechtskonvention <strong>in</strong> Kraft<br />
getreten. Bund und Länder verpflichten sich damit, die Menschenrechte von<br />
Menschen mit Beh<strong>in</strong>derung sicherzustellen, zu achten und ihre Benachteiligung<br />
zu verh<strong>in</strong>dern.<br />
Damit Integration gel<strong>in</strong>gt oder gar die Vision e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>klusiven Gesellschaft – <strong>in</strong><br />
der alle Menschen ganz selbstverständlich von Anfang an wahrgenommen,<br />
anerkannt und angenommen werden – Wirklichkeit werden kann, muss der<br />
Grundgedanke der Integration e<strong>in</strong>e Heimat <strong>in</strong> den Köpfen und Herzen der<br />
Menschen f<strong>in</strong>den. „Integration ist ke<strong>in</strong> Problem, dessen Für und Wider diskutiert<br />
werden kann, sondern e<strong>in</strong>e Aufgabe, die den Menschen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er demokratischen<br />
Gesellschaft aufgegeben ist“ (Muth, 1986).<br />
Das es normal ist verschieden zu se<strong>in</strong>, hat Richard Weizsäcker 1993 <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />
gern zitierten Satz zum Ausdruck gebracht. <strong>Die</strong>se Normalität wird seit e<strong>in</strong>igen<br />
Jahren <strong>in</strong> <strong>in</strong>tegrativen K<strong>in</strong>dertagesstätten gelebt. So ist es nur natürlich, dass<br />
dieses Mite<strong>in</strong>ander aller K<strong>in</strong>der <strong>in</strong> der Schule e<strong>in</strong>e Fortsetzung f<strong>in</strong>det. Der<br />
Geme<strong>in</strong>same Unterricht, <strong>in</strong> dem alle Schüler mit- und vone<strong>in</strong>ander lernen, ist e<strong>in</strong><br />
Ort an dem Teilhabe am Leben und an Bildung erfahren wird. Vielfalt ist <strong>in</strong><br />
diesem Zusammenhang Normalität. Akzeptanz und gegenseitige<br />
Rücksichtnahme s<strong>in</strong>d Selbstverständlichkeiten, die weit über die Schulzeit h<strong>in</strong>aus<br />
gelebt werden. Im Geme<strong>in</strong>samen Unterricht wird mit <strong>in</strong>dividualisierten<br />
Lernangeboten gearbeitet, die e<strong>in</strong> E<strong>in</strong>gehen auf die unterschiedlichen<br />
Bedürfnisse aller Schüler ermöglichen, ihre persönlichen Fähigkeiten und ihr<br />
ganz eigenes Lerntempo beachten. In dieser Perspektive spiegeln sich Ansätze<br />
<strong>in</strong>klusiven Denkens: Inklusion als Ausdruck der Anerkennung von Vielfalt möchte<br />
39
4.2 Integration als Aufgabe der Gesellschaft<br />
e<strong>in</strong> Zusammenleben und -handeln aller Menschen <strong>in</strong> allen gesellschaftlichen<br />
Bereichen erreichen. E<strong>in</strong>er Ausgrenzung wird dabei von Anfang an<br />
entgegengewirkt. Integration und der Geme<strong>in</strong>same Unterricht s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> diesem<br />
S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>e Vorstufe und e<strong>in</strong> notwendiger Schritt auf dem Weg zu e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>klusiven<br />
Gesellschaft.<br />
Obschon die schulische Integration als wichtige Voraussetzung für die<br />
gesellschaftliche Teilhabe im Rahmen e<strong>in</strong>es selbstbestimmten Lebens zu<br />
bewerten ist, darf nicht vergessen werden, dass auch Jugendliche und<br />
Erwachsene mit Beh<strong>in</strong>derung auf Unterstützung angewiesen s<strong>in</strong>d. Lernen und<br />
Bildung s<strong>in</strong>d lebenslange Prozesse. Integration muss auch im Kontext der<br />
beruflichen Ausbildung und des Arbeitsmarktes ihre konsequente Fortführung<br />
f<strong>in</strong>den. Leider ist momentan unübersehbar, dass unsere Gesellschaft bislang<br />
wenig auf ihre Integrationsaufgabe vorbereitet ist. Nach wie vor dom<strong>in</strong>iert die<br />
Vorstellung, dass Menschen mit Beh<strong>in</strong>derung <strong>in</strong> separierten E<strong>in</strong>richtungen<br />
(beispielsweise <strong>in</strong> Werkstätten für beh<strong>in</strong>derte Menschen zur E<strong>in</strong>gliederung <strong>in</strong> das<br />
Arbeitsleben) am besten aufgehoben s<strong>in</strong>d.<br />
Damit gel<strong>in</strong>gende <strong>in</strong>tegrative Prozesse stattf<strong>in</strong>den können, s<strong>in</strong>d die passenden<br />
Rahmenbed<strong>in</strong>gungen zu schaffen. Dazu muss die Integration von Menschen mit<br />
Beh<strong>in</strong>derung vor allem gesellschaftlich gewollt se<strong>in</strong>. Das Institut für<br />
Berufsbildung und Sozialmanagement (<strong>IBS</strong>) geme<strong>in</strong>nützige <strong>GmbH</strong> (e<strong>in</strong><br />
Unternehmen der AWO Thür<strong>in</strong>gen) setzt sich seit 2009 <strong>in</strong> verschiedenen<br />
Projekten für die Verbesserung der Integration von Menschen mit Beh<strong>in</strong>derung –<br />
ganz speziell von K<strong>in</strong>dern und Jugendlichen – e<strong>in</strong>. Im „Modellprojekt zur<br />
Qualifizierung von Schulbegleitern und Schaffung von Netzwerken für die<br />
gelungene schulische Integration <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen“ (QuaSI) wurde deshalb der<br />
40
4.2 Integration als Aufgabe der Gesellschaft<br />
vorliegende <strong>Elternratgeber</strong> „<strong>Schulbegleitung</strong> <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen“ erarbeitet. Weitere<br />
<strong>in</strong>teressante Publikationen <strong>in</strong> dieser Reihe s<strong>in</strong>d das „Positionspapier zum<br />
Handlungsfeld <strong>Schulbegleitung</strong> <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen“ und der Leitfaden<br />
„Professionalisierung im Handlungsfeld <strong>Schulbegleitung</strong>“. Des Weiteren hat das<br />
<strong>IBS</strong> <strong>in</strong> Kooperation mit dem Beh<strong>in</strong>dertenbeauftragten der Thür<strong>in</strong>ger<br />
Landesregierung die Broschüre „Nicht ohne uns“, <strong>in</strong> der Schüler für Schüler den<br />
Geme<strong>in</strong>samen Unterricht erklären, erstellt.<br />
Das Projekt „Beruf <strong>in</strong>klusiv“ setzt die Bemühungen von „QuaSI“ um die<br />
schulische Integration von K<strong>in</strong>dern und Jugendlichen mit Beh<strong>in</strong>derungen am<br />
Übergang von Schule <strong>in</strong> die berufliche Bildung fort. Zielstellung des Projekts ist es<br />
die <strong>in</strong>tegrative berufliche Bildung <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen zu stärken und voranzutreiben.<br />
E<strong>in</strong> Handlungsleitfaden für e<strong>in</strong>en gelungenen Übergang von der Schule <strong>in</strong> die<br />
berufliche Ausbildung und später auf den Arbeitsmarkt wird Ende 2012<br />
ersche<strong>in</strong>en.<br />
Alle zuvor genannten Publikationen können onl<strong>in</strong>e unter www.ibs-thuer<strong>in</strong>gen.de<br />
abgerufen oder <strong>in</strong> Druckform beim <strong>IBS</strong> bestellt werden.<br />
Kontakt<br />
Institut für Berufsbildung und<br />
Sozialmanagement geme<strong>in</strong>nützige <strong>GmbH</strong><br />
Am Johannestor 23<br />
99084 Erfurt<br />
Tel.: 0361 - 511 500 10<br />
Fax: 0361 - 511 500 29<br />
<strong>in</strong>fo@ibs-thuer<strong>in</strong>gen.de<br />
41
5 Rat und Beratung
5 Rat und Beratung - Thür<strong>in</strong>ger Sozialämter<br />
5 Rat und Beratung<br />
Thür<strong>in</strong>ger Sozialämter<br />
Landratsamt<br />
Landratsamt<br />
Landkreis Altenburger Land<br />
Landkreis Hildburghausen<br />
Fachbereich Soziales und Jugend Jugend- und Sozialamt<br />
L<strong>in</strong>denaustraße 9 Wiesenstraße 18<br />
04600 Altenburg 98646 Hildburghausen<br />
Tel.: 03447/586282 Tel.: 03685/445340<br />
fachbereich3@altenburgerland.de l<strong>in</strong>dner@lrahbn.thuer<strong>in</strong>gen.de<br />
Landratsamt Landkreis Eichsfeld Landratsamt Landkreis Ilm-Kreis<br />
Sozialamt<br />
Sozialamt<br />
Ägidienstraße 24 Ritterstraße 14<br />
37308 Heiligenstadt 99310 Arnstadt<br />
Tel.: 03606/6505001 Tel.: 03628/738461<br />
sozialamt@ilm-kreis.de<br />
Landratsamt Landkreis Gotha<br />
Sozialamt<br />
Landratsamt Kyffhäuserkreis<br />
Mauerstraße 20<br />
Sozialamt<br />
99867 Gotha Johann-Karl-Wezel-Straße 6/7<br />
Tel.: 03621/214801<br />
99706 Sondershausen<br />
sozial@kreis-gth.de Tel.: 03632/741561<br />
sozialamt@kyffhaeuser.de<br />
Landratsamt Landkreis Greiz<br />
Sozialamt<br />
Landratsamt Landkreis Nordhausen<br />
Dr.-Rathenau-Platz 11<br />
Fachbereich Jugend und Soziales<br />
07973 Greiz Behr<strong>in</strong>gstraße 3<br />
Tel.: 03661/876338<br />
99734 Nordhausen<br />
sozialamt@landkreis-greiz.de Tel.: 03631/911510<br />
jugend_und_soziales@lrandh.<br />
thuer<strong>in</strong>gen.de<br />
43
5 Rat und Beratung - Thür<strong>in</strong>ger Sozialämter<br />
Landratsamt<br />
Landratsamt Landkreis Sömmerda<br />
Landkreis Saale-Holzland-Kreis Sozialamt<br />
Sozialamt Wielandstraße 4<br />
Schulgasse 15<br />
99610 Sömmerda<br />
07607 Eisenberg<br />
Tel.: 03634/354784<br />
Tel.: 036691/70632<br />
sozialamt@lra-soemmerda.de<br />
sa@lrashk.thuer<strong>in</strong>gen.de<br />
Landratsamt Landkreis Sonneberg<br />
Landratsamt<br />
Sozialamt<br />
Landkreis Saale-Orla-Kreis Bahnhofstraße 66<br />
Fachbereich Jugend, Soziales und 96515 Sonneberg<br />
Bildung<br />
Oschitzer Straße 4<br />
Tel.: 03675/871212<br />
07907 Schleiz<br />
landratsamt@lkson.de<br />
Tel.: 03663/488867<br />
Landratsamt Unstrut-Ha<strong>in</strong>ich-Kreis<br />
fb.soziales@lrasok.thuer<strong>in</strong>gen.de<br />
Fachdienst Soziales<br />
Eisenacher Straße 18<br />
Landratsamt<br />
99974 Mühlhausen<br />
Landkreis Saalfeld-Rudolstadt<br />
Fachbereich Jugend und Soziales<br />
Tel.: 03601/802200<br />
Ra<strong>in</strong>weg 81<br />
marion.hohlbaum@lrauh.<br />
07318 Saalfeld<br />
thuer<strong>in</strong>gen.de<br />
Tel.: 03671/823590<br />
Landratsamt Wartburgkreis<br />
fachbereich3@kreis-slf.de<br />
Sozialamt<br />
Erzberger Allee 14<br />
Landratsamt<br />
36433 Bad Salzungen<br />
Landkreis Schmalkalden-Me<strong>in</strong><strong>in</strong>gen<br />
Fachdienst Soziales<br />
Tel.: 03695/617001<br />
Obertshäuser Platz 1<br />
sozialamt@wartburgkreis.de<br />
98617 Me<strong>in</strong><strong>in</strong>gen<br />
Tel.: 03693/485509<br />
sozialamt@lra-sm.thuer<strong>in</strong>gen.de<br />
44
5 Rat und Beratung - Thür<strong>in</strong>ger Sozialämter<br />
Landratsamt<br />
Stadtverwaltung Suhl<br />
Landkreis Weimarer Land<br />
Sozialamt<br />
Sozialamt Friedrich-König-Straße 42<br />
Bahnhofstraße 28<br />
98527 Suhl<br />
99510 Apolda<br />
Tel.: 03681/742874<br />
Tel.: 03644/540740<br />
sozialamt@stadtsuhl.de<br />
post.sozialamt@wl.thuer<strong>in</strong>gen.de<br />
Stadtverwaltung Gera<br />
Stadtverwaltung Eisenach<br />
Fachdienst Soziale- /<br />
Sozialamt<br />
Unterhaltsleistungen<br />
Markt 22<br />
Gagar<strong>in</strong>straße 99-101<br />
99804 Eisenach<br />
07545 Gera<br />
Tel.: 03691/670420<br />
Tel.: 0365/8383100<br />
sozialamt@eisenach.de<br />
soziale.unterhaltshaltsleistungen@<br />
gera.de<br />
Stadtverwaltung Jena<br />
Integrationsdienst<br />
Am Anger 13<br />
07743 Jena<br />
Tel.: 03641/492711<br />
bsd@jena.de<br />
Stadtverwaltung Erfurt<br />
Amt für Soziales und Gesundheit<br />
Juri-Gagar<strong>in</strong>-R<strong>in</strong>g 150<br />
99084 Erfurt<br />
Tel.: 0361/6556101<br />
soziales-gesundheit@erfurt.de<br />
Stadtverwaltung Weimar<br />
Amt für Familie und Soziales<br />
Schwanseestraße 17 (Haus II)<br />
99423 Weimar<br />
Tel.: 03643/762582<br />
familienamt@stadtweimar.de<br />
45
5 Rat und Beratung - Thür<strong>in</strong>ger Jugendämter<br />
Thür<strong>in</strong>ger Jugendämter<br />
Landratsamt Altenburger Land<br />
Landratsamt Hildburghausen<br />
Fachbereich 3<br />
Jugendamt<br />
- Soziales und Jugend - Wiesenstraße 18<br />
L<strong>in</strong>denaustraße 9<br />
98646 Hildburghausen<br />
04600 Altenburg<br />
Tel.: 03685/4450<br />
Tel.: 03447/586282<br />
l<strong>in</strong>dner@lrahbn.thuer<strong>in</strong>gen.de<br />
fachbereich3@altenburgerland.de<br />
Landratsamt Ilm-Kreis<br />
Landratsamt Eichsfeld<br />
Jugendamt<br />
Jugendamt Ritterstraße 14<br />
Aegidienstraße 24<br />
99510 Arnstadt<br />
37308 Heiligenstad<br />
Tel.: 03628/7380<br />
Tel.: 03606/6505100<br />
jugendamt@ilm-kreis.de<br />
jugendamt@kreis-eic.de<br />
Landratsamt Kyffhäuserkreis<br />
Landratsamt Gotha<br />
Jugendamt<br />
Jugendamt Johann-Karl-Wezel Straße 7<br />
Humboldtstraße 18<br />
99706 Sondershausen<br />
99867 Gotha<br />
Tel.: 03634/354104<br />
Tel.: 03621/214300<br />
jugendamt@kyffhaeuser.de<br />
jugend@kreis-gth.de<br />
Landratsamt Nordhausen<br />
Landratsamt Greiz<br />
Fachbereich Jugend und Soziales<br />
Jugendamt Behr<strong>in</strong>gstraße 3<br />
Dr.-Rathenau-Platz 11<br />
99734 Nordhausen<br />
07973 Greiz<br />
Tel.: 03631/911510<br />
Tel.: 03661/876396<br />
jugend_und_soziales@lrandh.<br />
jugendamt@landkreis-greiz.de thuer<strong>in</strong>gen.de<br />
46
5 Rat und Beratung - Thür<strong>in</strong>ger Jugendämter<br />
Landratsamt Saale-Holzland-Kreis Landratsamt Schmalkalden-<br />
Jugendamt<br />
Me<strong>in</strong><strong>in</strong>gen<br />
Im Schloss<br />
FB Soziales/Jugend/Gesundheit<br />
07607 Eisenberg Jugendamt<br />
Tel.: 036691/70239<br />
Obertshäuser Platz 1<br />
sj@lrashk.thuer<strong>in</strong>gen.de<br />
98617 Me<strong>in</strong><strong>in</strong>gen<br />
Tel.: 03693/4850<br />
Landratsamt Saale-Orla-Kreis<br />
ja@lra-sm.thuer<strong>in</strong>gen.de<br />
Fachdienst Jugend, Soziales,<br />
Familie<br />
Landratsamt Sonneberg<br />
Oschitzer Straße 4<br />
Jugendamt<br />
07907 Schleiz Bahnhofstraße 66<br />
Tel.: 03663/488945<br />
96515 Sonneberg<br />
jugendhilfe@lrasok.thuer<strong>in</strong>gen.de Tel.: 03675/8710<br />
jugendamt@lkson.de<br />
Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt<br />
Fachdienst Familie und Jugend Landratsamt Unstrut-Ha<strong>in</strong>ich-Kreis<br />
Ra<strong>in</strong>weg 81<br />
Jugendamt<br />
07318 Saalfeld Brunnestraße 97<br />
Tel.: 03671/823643<br />
99974 Mühlhausen<br />
fachbereich3@kreis-slf.de Tel.: 03601/802348<br />
<strong>in</strong>fo@landkreis-unstrut-ha<strong>in</strong>ich.de<br />
Landratsamt Sömmerda<br />
Jugendamt<br />
Landratsamt Wartburgkreis<br />
Wielandstraße 4<br />
Jugendamt<br />
99610 Sömmerda Erzberger Allee 14<br />
Tel.: 03634/354103<br />
36433 Bad Salzungen<br />
jugendamt@lra-soemmerda.de Tel.: 03695/617122<br />
jugendamt@wartburgkreis.de<br />
47
5 Rat und Beratung - Thür<strong>in</strong>ger Jugendämter<br />
Landratsamt Weimarer Land<br />
Stadtverwaltung Jena<br />
Jugend- und Sportamt<br />
Integrationsdienst<br />
Bahnhofstraße 28 Am Anger 13<br />
99503 Apolda 07743 Jena<br />
Tel.: 03644/03644-5400 Tel.: 03641/492711<br />
jugendamt@lraap.thuer<strong>in</strong>gen.de bsd@jena.de<br />
Stadtverwaltung Eisenach<br />
Stadtverwaltung Suhl<br />
Jugend- und Schulverwaltungsamt Jugend- und Sportamt<br />
Markt 22 Friedrich-König-Straße 42<br />
99817 Eisenach 98527 Suhl<br />
Tel.: 03691/670772 Tel.: 03681/742541<br />
jugendamt@eisenach.de<br />
jugendamt@stadtsuhl.de<br />
Stadtverwaltung Erfurt<br />
Stadtverwaltung Weimar<br />
Jugendamt<br />
Amt für Familie und Soziales<br />
Am Ste<strong>in</strong>platz 1 Schwanseestraße 17<br />
99085 Erfurt 99427 Weimar<br />
Tel.: 0361/6554701 Tel.: 03643/762947<br />
jugendamt@erfurt.de<br />
stadt-weimar.jugendfoerderung@<br />
t-onl<strong>in</strong>e.de<br />
Stadtverwaltung Gera<br />
Jugendamt<br />
Gagar<strong>in</strong>straße 68<br />
07545 Gera<br />
Tel.: 0365/8382400<br />
jugendamt@gera.de<br />
48
5 Rat und Beratung - Koord<strong>in</strong>atoren für den Geme<strong>in</strong>samen Unterricht<br />
Koord<strong>in</strong>atoren für den Geme<strong>in</strong>samen Unterricht<br />
Thür<strong>in</strong>ger Forschungs- und<br />
Staatliches Schulamt<br />
Arbeitsstelle für Geme<strong>in</strong>samen Nordthür<strong>in</strong>gen<br />
Unterricht Bahnhofstraße 18<br />
Nordhäuser Str. 74<br />
37339 Le<strong>in</strong>efelde-Worbis<br />
Haus 24<br />
Tel.: 036074-37500<br />
99089 Erfurt<br />
Fax: 036074-37502<br />
Tel.: 0361-7814854<br />
poststelle.nordthuer<strong>in</strong>gen@<br />
ada.sasse@gu-thue.de<br />
schulamt.thuer<strong>in</strong>gen.de<br />
Staatliches Schulamt<br />
Mittelthür<strong>in</strong>gen<br />
Schwanseestraße 9-11<br />
99423 Weimar<br />
Tel.: 03643-884110<br />
Fax: 03643-884122<br />
poststelle.mittelthuer<strong>in</strong>gen@schula<br />
mt.thuer<strong>in</strong>gen.de<br />
Region Sömmerda:<br />
Ines Kämpfe<br />
gu-kaempfe@web.de<br />
Region Kyffhäuserkreis:<br />
Marion Agert<br />
agertmarion@onl<strong>in</strong>e.de<br />
Region Unstrut-Ha<strong>in</strong>ich-Kreis:<br />
Mart<strong>in</strong>a Irovsky<br />
mart<strong>in</strong>a-irovsky@gmx.de<br />
Region Eichsfeld:<br />
N.N., beim Schulamt erfragen<br />
Region Nordhausen:<br />
N.N., beim Schulamt erfragen<br />
Region Erfurt:<br />
Staatliches Schulamt<br />
Antje Großheim<br />
Ostthür<strong>in</strong>gen<br />
Urte Beger Hermann-Drechsler-Straße 1<br />
urte.beger@schulamt.<br />
07545 Gera<br />
thuer<strong>in</strong>gen.de<br />
Tel.: 0365-54854600<br />
Region Weimar:<br />
Fax: 0365-54854666<br />
Tamara Blasl<br />
poststelle.ostthuer<strong>in</strong>gen@schulamt.<br />
thuer<strong>in</strong>gen.de<br />
Region Weimarer Land:<br />
Anke Liebesk<strong>in</strong>d<br />
49
5 Rat und Beratung - Koord<strong>in</strong>atoren für den Geme<strong>in</strong>samen Unterricht<br />
Region Gera:<br />
Gabriele Milbredt<br />
gabriele.milbredt@schulamt.<br />
thuer<strong>in</strong>gen.de<br />
Region Greiz:<br />
Piola Franke<br />
Region Altenburg:<br />
Ulrike Lange<br />
ulrike.lange@schulamt.<br />
thuer<strong>in</strong>gen.de<br />
Region Saale-Orla-Kreis:<br />
Cornelia Michel<br />
co_mic@web.de<br />
Region Jena:<br />
Kerst<strong>in</strong> Schorcht<br />
kerst<strong>in</strong>.schorch@schulamt.<br />
thuer<strong>in</strong>gen.de<br />
Region Saale-Holzland Kreis:<br />
Beate Hädrich<br />
beate.haedrich@schulamt.<br />
thuer<strong>in</strong>gen.de<br />
Staatliches Schulamt<br />
Südthür<strong>in</strong>gen<br />
Hölderl<strong>in</strong>straße 1<br />
98527 Suhl<br />
Tel: 03681-734100<br />
Fax: 03681-734109<br />
poststelle.suedthuer<strong>in</strong>gen@<br />
schulamt.thuer<strong>in</strong>gen.de<br />
Region Sonneberg:<br />
Heike Funke<br />
heike.andree.funke@<br />
googlemail.com<br />
Region Hildburghausen:<br />
Annette Möhr<strong>in</strong>g<br />
a.moehr<strong>in</strong>g@t-onl<strong>in</strong>e.de<br />
Region Saalfeld-Rudolstadt:<br />
Angelika Lessat<br />
Region Schmalkalden-Me<strong>in</strong><strong>in</strong>gen:<br />
Ges<strong>in</strong>e Mädel<br />
Region Suhl:<br />
Kornelia Focke<br />
Staatliches Schulamt<br />
Westthür<strong>in</strong>gen<br />
vorläufige Adresse:<br />
An der Rennbahn 4<br />
99817 Eisenach<br />
Tel.: 03691-798130<br />
50
5 Rat und Beratung - Interessenvertretungen<br />
Interessenvertretungen<br />
Fax: 03691-7981470<br />
Der Beauftragte für Menschen mit<br />
poststelle.westthuer<strong>in</strong>gen@<br />
Beh<strong>in</strong>derungen beim Thür<strong>in</strong>ger<br />
schulamt.thuer<strong>in</strong>gen.de<br />
M<strong>in</strong>isterium für Soziales, Familie und<br />
Gesundheit<br />
Region Eisenach: Werner-Seelenb<strong>in</strong>der-Str. 6<br />
Heidrun Gernandt<br />
99096 Erfurt<br />
heidrun.gernandt@schulamt.<br />
thuer<strong>in</strong>gen.de<br />
Tel.: 0361-3798761<br />
paul.brockhausen@tmsfg.<br />
Region Wartburgkreis:<br />
thuer<strong>in</strong>gen.de<br />
Petra Nollner<br />
gs.treffurt@schulen-wak.de LAG Geme<strong>in</strong>sam leben –<br />
Andrea Schmidt<br />
Geme<strong>in</strong>sam lernen Thür<strong>in</strong>gen e.V.<br />
andreas_homeoffice@gmx.de Ulrike Gelhausen-Kolbeck<br />
Am Schluftergraben 7<br />
Region Gotha/Waltershausen: 99955 Herbsleben<br />
Sandra Helmecke<br />
sandra.helmecke@schulamt.<br />
Tel.: 036041-57625<br />
thuer<strong>in</strong>gen.de<br />
kolbeckherbsleben@yahoo.de<br />
Region Ilm-Kreis:<br />
Christ<strong>in</strong>a Rabes<br />
Eltern<strong>in</strong>itiative „Eltern stärken Eltern<br />
für schulische Integration“<br />
Michaela Lobenste<strong>in</strong><br />
Am Schwemmtümpfel 26<br />
99441 Magdala<br />
51
6 Rechtliche Grundlagen<br />
im Überblick
6 Rechtliche Grundlagen im Überblick<br />
6 Rechtliche Grundlagen im Überblick<br />
Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 03.06.2010<br />
(AZ: L 7 SO 19/09 B ER)<br />
Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 25.11.2010<br />
(AZ: L 8 SO193/08)<br />
Thür<strong>in</strong>ger Schulgesetz (ThürSchulG), § 53, Absatz 2: Beratungsdienste,<br />
Sonderpädagogische Förderung, Schulpsychologischer <strong>Die</strong>nst<br />
Thür<strong>in</strong>ger Förderschulgesetz (ThürFSG), § 1, Absatz 2: Grundlagen<br />
UN-Beh<strong>in</strong>dertenrechtskonvention (UN-BRK), Artikel 24: Bildung<br />
Thür<strong>in</strong>ger Gesetz zur Gleichstellung und Verbesserung der Integration von<br />
Menschen mit Beh<strong>in</strong>derungen (ThürGIG), §12: Recht auf geme<strong>in</strong>samen<br />
Unterricht<br />
Thür<strong>in</strong>ger Förderschulgesetz (ThürFSG), § 8, Absatz 5: Aufnahme <strong>in</strong><br />
Förderschulen<br />
Urteil des Thür<strong>in</strong>ger Landessozialgerichts vom 30.09.2008<br />
(AZ: L 8 SO 801/08 ER)<br />
Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch Sozialhilfe (SGB XII),<br />
§ 53: Leistungsberechtigte und Aufgabe<br />
Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch Sozialhilfe (SGB XII),<br />
§ 54: Leistungen der E<strong>in</strong>gliederungshilfe<br />
Sozialgesetzbuch Achtes Buch K<strong>in</strong>der- und Jugendhilfe (SGB VIII),<br />
§ 35a: E<strong>in</strong>gliederungshilfe für seelisch beh<strong>in</strong>derte K<strong>in</strong>der und Jugendliche<br />
Sozialgesetzbuch Neuntes Buch Rehabilitation und Teilhabe beh<strong>in</strong>derter<br />
Menschen (SGB IX), § 14: Zuständigkeitsklärung<br />
53
7 Vorlagen<br />
7.1 Musterformular für e<strong>in</strong>en Antrag auf<br />
<strong>Schulbegleitung</strong> beim Jugendamt<br />
7.2 Musterformular für e<strong>in</strong>en Antrag auf<br />
<strong>Schulbegleitung</strong> beim Sozialamt<br />
7.3 Musterformular “Widerspruch“ gegen die<br />
Entscheidung des Sozial- bzw. Jugendamtes<br />
über Gewährung der Hilfe zur angemessenen<br />
Schulbildung
7 Vorlagen<br />
7 Vorlagen<br />
7.1 Musterformular für e<strong>in</strong>en Antrag auf <strong>Schulbegleitung</strong> beim<br />
Jugendamt<br />
Empfänger:<br />
Jugendamt Stadt / Landkreis XY<br />
Straße Hausnummer<br />
Postleitzahl Stadt<br />
Absender:<br />
Name des<br />
Erziehungsberechtigten<br />
Straße Hausnummer<br />
Postleitzahl Stadt<br />
Antrag auf e<strong>in</strong>en Schulbegleiter / E<strong>in</strong>gliederungshilfe nach SGB VIII § 35a<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
Datum<br />
hiermit beantragen wir für unsere/n Tochter/Sohn________, geboren am ________<br />
<strong>in</strong> ____________, E<strong>in</strong>gliederungshilfe nach § 35a SGB VIII <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>es Schulbegleiters<br />
für die Schule im Umfang aller Unterrichtsstunden.<br />
Kurzbeschreibung des psychischen und physischen Zustandes Ihres K<strong>in</strong>des:<br />
Name ______________leidet des K<strong>in</strong>des an________________________________________________<br />
_____________________________________________________________________<br />
_____________________________________________________________________<br />
_____________________________________________________________________<br />
Wann wurde welche Diagnose gestellt und was für Therapien wurden bisher<br />
gemacht?<br />
_____________________________________________________________________<br />
_____________________________________________________________________<br />
_____________________________________________________________________<br />
____________________________<br />
Gemäß der sozialrechtlichen Def<strong>in</strong>ition des Begriffs „Beh<strong>in</strong>derung” nach § 2 Abs 1<br />
SGB IX liegt bei unserer/m Tochter/Sohn ________________ Name des K<strong>in</strong>des e<strong>in</strong>e Beh<strong>in</strong>derung vor.<br />
Ihre/Se<strong>in</strong>e Diagnose fällt unter Punkt ___________________________ Benennung der Störung des ICD 10,<br />
55
7.1 Musterformular für e<strong>in</strong>en Antrag auf <strong>Schulbegleitung</strong> beim Jugendamt<br />
der „Internationalen Klassifikation der Krankheiten“. Sie zählt zu den seelischen<br />
Beh<strong>in</strong>derungen.<br />
Danach hat _________________e<strong>in</strong>en Name des K<strong>in</strong>des Rechtsanspruch auf E<strong>in</strong>gliederungshilfe nach<br />
§ 35a SGB VIII, die u. a. laut Absatz 2 Punkt 1 <strong>in</strong> ambulanter Form geleistet werden<br />
kann, wozu e<strong>in</strong> Integrationshelfer <strong>in</strong> der Schule zählt.<br />
Es ist davon auszugehen, dass ___________________________aufgrund Name des K<strong>in</strong>des<br />
ihrer/se<strong>in</strong>er<br />
______________________________________Schwierigkeiten Benennung der Störung<br />
bekommen wird, den<br />
Schulalltag organisatorisch zu bewältigen.<br />
<strong>Die</strong>s benachteiligt sie/ihn gegenüber ihren/se<strong>in</strong>en nicht beh<strong>in</strong>derten Mitschülern ganz<br />
erheblich und wird sich negativ auf ihre/se<strong>in</strong>e schulischen Leistungen auswirken. E<strong>in</strong><br />
Schulbegleiter, der____________________während Name des K<strong>in</strong>des<br />
der Schulstunden zur Seite steht<br />
könnte hier sehr viel abfangen.<br />
_____________________hat Name des K<strong>in</strong>des<br />
e<strong>in</strong> Recht auf e<strong>in</strong>e ihren/se<strong>in</strong>en Fähigkeiten<br />
angemessene Schulbildung und auf Teilhabe am Leben <strong>in</strong> der Geme<strong>in</strong>schaft, was<br />
ihr/ihm beides ohne die Gewährung der beantragten Hilfe verwehrt bliebe. <strong>Die</strong>s wäre<br />
e<strong>in</strong> Verstoß gegen das Grundgesetz Artikel 3, Absatz 3, letzter Satz „Niemand darf<br />
wegen se<strong>in</strong>er Beh<strong>in</strong>derung benachteiligt werden“.<br />
Bitte leiten Sie e<strong>in</strong> entsprechendes sozialrechtliches Verfahren e<strong>in</strong>, um unserer Tochter/<br />
unserem Sohn e<strong>in</strong>e ihren/se<strong>in</strong>en Fähigkeiten angemessene Schulbildung zu<br />
ermöglichen.<br />
Wir bitten um e<strong>in</strong>e zeitnahe Bearbeitung und positive Entscheidung unseres Antrags<br />
auf E<strong>in</strong>gliederungsmaßnahme, damit ________________ Name des K<strong>in</strong>des die erforderliche Hilfe ab<br />
dem _____________________________________ Datum des gewünschten Maßnahmenbeg<strong>in</strong>ns zur Verfügung steht.<br />
<strong>Die</strong> behandelnden Therapeuten ( z.B. Ergotherapeut, Krankengymnast, Logopäde,<br />
Arzt, etc. ) und die Schulleitung befürworten diesen Antrag.<br />
In der Anlage f<strong>in</strong>den Sie die Entwicklungsberichte vom K<strong>in</strong>dergarten, ärztliche und<br />
sonderpädagogische Gutachten.<br />
Mit freundlichem Gruß<br />
Unterschrift der Erziehungsberechtigten<br />
56
7.2 Musterformular für e<strong>in</strong>en Antrag auf <strong>Schulbegleitung</strong> beim Sozialamt<br />
7.2 Musterformular für e<strong>in</strong>en Antrag auf <strong>Schulbegleitung</strong> beim<br />
Sozialamt<br />
Empfänger:<br />
Sozialamt Stadt / Landkreis XY<br />
Straße Hausnummer<br />
Postleitzahl Stadt<br />
Absender:<br />
Name des<br />
Erziehungsberechtigten<br />
Straße Hausnummer<br />
Postleitzahl Stadt<br />
Antrag auf e<strong>in</strong>en Schulbegleiter/E<strong>in</strong>gliederungshilfe nach SGB XII, §§ 53/54<br />
Datum<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
hiermit beantragen wir für unsere/n Tochter/Sohn________, geboren am ________<br />
<strong>in</strong> ____________, E<strong>in</strong>gliederungshilfe nach §§53/54, SGB XII <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>es Schulbegleiters<br />
für die Schule im Umfang aller Unterrichtsstunden.<br />
Kurzbeschreibung des psychischen und physischen Zustandes Ihres K<strong>in</strong>des:<br />
Name ______________leidet des K<strong>in</strong>des an________________________________________________<br />
_____________________________________________________________________<br />
_____________________________________________________________________<br />
_____________________________________________________________________<br />
Wann wurde welche Diagnose gestellt und was für Therapien wurden bisher<br />
gemacht?<br />
_____________________________________________________________________<br />
_____________________________________________________________________<br />
_____________________________________________________________________<br />
____________________________<br />
Gemäß der sozialrechtlichen Def<strong>in</strong>ition des Begriffs „Beh<strong>in</strong>derung” nach § 2 Abs 1<br />
SGB IX liegt bei unserer/m Tochter/Sohn ________________ Name des K<strong>in</strong>des e<strong>in</strong>e Beh<strong>in</strong>derung vor.<br />
Ihre/Se<strong>in</strong>e Diagnose fällt unter Punkt ___________________________ Benennung der Störung des ICD 10,<br />
der „Internationalen Klassifikation der Krankheiten“. Sie zählt zu den geistigen /<br />
körperlichen Beh<strong>in</strong>derungen.<br />
57
7.2 Musterformular für e<strong>in</strong>en Antrag auf <strong>Schulbegleitung</strong> beim Sozialamt<br />
Name des K<strong>in</strong>des<br />
Danach hat _____________________ e<strong>in</strong>en Rechtsanspruch auf E<strong>in</strong>gliederungshilfe<br />
nach §§53/54, SGB XII, wozu e<strong>in</strong> Integrationshelfer <strong>in</strong> der Schule zählt.<br />
Es ist davon auszugehen, dass ___________________________aufgrund Name des K<strong>in</strong>des<br />
ihrer/se<strong>in</strong>er<br />
______________________________________Schwierigkeiten Benennung der Störung<br />
bekommen wird, den<br />
Schulalltag organisatorisch zu bewältigen.<br />
<strong>Die</strong>s benachteiligt sie/ihn gegenüber ihren/se<strong>in</strong>en nicht beh<strong>in</strong>derten Mitschülern ganz<br />
erheblich und wird sich negativ auf ihre/se<strong>in</strong>e schulischen Leistungen auswirken. E<strong>in</strong><br />
Schulbegleiter, der____________________während Name des K<strong>in</strong>des<br />
der Schulstunden zur Seite steht<br />
könnte hier sehr viel abfangen.<br />
_____________________hat Name des K<strong>in</strong>des<br />
e<strong>in</strong> Recht auf e<strong>in</strong>e ihren/se<strong>in</strong>en Fähigkeiten<br />
angemessene Schulbildung und auf Teilhabe am Leben <strong>in</strong> der Geme<strong>in</strong>schaft, was<br />
ihr/ihm beides ohne die Gewährung der beantragten Hilfe verwehrt bliebe. <strong>Die</strong>s wäre<br />
e<strong>in</strong> Verstoß gegen das Grundgesetz Artikel 3, Absatz 3, letzter Satz „Niemand darf<br />
wegen se<strong>in</strong>er Beh<strong>in</strong>derung benachteiligt werden“.<br />
Bitte leiten Sie e<strong>in</strong> entsprechendes sozialrechtliches Verfahren e<strong>in</strong>, um unserer Tochter/<br />
unserem Sohn e<strong>in</strong>e ihren/se<strong>in</strong>en Fähigkeiten angemessene Schulbildung zu<br />
ermöglichen.<br />
Wir bitten um e<strong>in</strong>e zeitnahe Bearbeitung und positive Entscheidung unseres Antrags<br />
auf E<strong>in</strong>gliederungsmaßnahme, damit ________________ Name des K<strong>in</strong>des die erforderliche Hilfe ab<br />
dem _____________________________________ Datum des gewünschten Maßnahmenbeg<strong>in</strong>ns zur Verfügung steht.<br />
<strong>Die</strong> behandelnden Therapeuten ( z.B. Ergotherapeut, Krankengymnast, Logopäde,<br />
Arzt, etc. ) und die Schulleitung befürworten diesen Antrag.<br />
In der Anlage f<strong>in</strong>den Sie die Entwicklungsberichte vom K<strong>in</strong>dergarten, ärztliche und<br />
sonderpädagogische Gutachten.<br />
Mit freundlichem Gruß<br />
Unterschrift der Erziehungsberechtigten<br />
58
7.3 Musterformular “Widerspruch”<br />
7.3 Musterformular “Widerspruch“ gegen die Entscheidung des<br />
Sozial- bzw. Jugendamtes über Gewährung der Hilfe zur<br />
angemessenen Schulbildung<br />
Wurde Ihr Antrag auf Hilfe zur angemessenen Schulbildung vom zuständigen<br />
Sozial- oder Jugendamt abgelehnt, können Sie gegen diesen Ablehnungsbescheid<br />
<strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es Monats (Zeitraum gilt ab E<strong>in</strong>gang des Bescheids)<br />
Widerspruch beim zuständigen Amt e<strong>in</strong>legen. Es empfiehlt sich den Widerspruch<br />
per E<strong>in</strong>schreiben zu versenden. Das Sozial- oder Jugendamt prüft die<br />
Angelegenheit daraufh<strong>in</strong> erneut und schickt Ihnen e<strong>in</strong>en Widerspruchsbescheid<br />
zu. <strong>Die</strong>sem ist zu entnehmen, ob Ihrem Widerspruch stattgegeben wurde oder<br />
nicht.<br />
Hier f<strong>in</strong>den Sie e<strong>in</strong>en Musterwiderspruch, der jedoch für den E<strong>in</strong>zelfall Ihres<br />
K<strong>in</strong>des angepasst werden muss:<br />
Empfänger:<br />
Name der Behörde<br />
Straße Hausnummer<br />
Postleitzahl Stadt<br />
Absender:<br />
Name des<br />
Erziehungsberechtigten<br />
Straße Hausnummer<br />
Postleitzahl Stadt<br />
Widerspruch gegen den Bescheid vom__________ (Datum e<strong>in</strong>fügen)<br />
Geschäftszeichen: ______ (Bef<strong>in</strong>det sich auf dem Bescheid und muss angegeben werden)<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
Datum<br />
hiermit lege ich gegen Ihren Bescheid _____________________________________<br />
(Aktenzeichen, Bezeichnung, etc. ergänzen)<br />
vom__________________ (Datum e<strong>in</strong>fügen) form- und fristgerecht Widerspruch e<strong>in</strong>. E<strong>in</strong>e ausführliche<br />
Begründung folgt <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em gesonderten Schreiben.<br />
59
7.3 Musterformular “Widerspruch”<br />
Es wird zunächst um Aktene<strong>in</strong>sicht gebeten.<br />
(Erläuterung für Sie: e<strong>in</strong>e Begründung muss nicht sofort erfolgen; Sie sollten deshalb<br />
zunächst Aktene<strong>in</strong>sicht beantragen und erst im Anschluss Ihren Widerspruch<br />
begründen; <strong>in</strong> der Begründung sollten Sie unter E<strong>in</strong>beziehung der vorliegenden<br />
mediz<strong>in</strong>ischen und pädagogischen Gutachten noch e<strong>in</strong>mal schildern, welche<br />
körperlichen/geistigen/seelischen Bee<strong>in</strong>trächtigungen vorliegen und wie sich diese im<br />
täglichen Leben – speziell im schulischen Bereich – auswirken.)<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Ort, Datum, Unterschrift<br />
Wurde der Bescheid des Sozial- oder Jugendamtes auch nach Ihrem<br />
Widerspruch nicht revidiert, bleibt Ihnen die Möglichkeit über den Klageweg den<br />
Bescheid anzufechten. <strong>Die</strong>s geschieht durch E<strong>in</strong>reichen e<strong>in</strong>er Klage von Ihnen<br />
oder Ihrem Anwalt beim zuständigen Sozialgericht (Leistungsträger Sozialamt)<br />
bzw. beim zuständigen Verwaltungsgericht (Leistungsträger Jugendamt).<br />
60
8 Stichwortverzeichnis
8 Stichwortverzeichnis<br />
Beh<strong>in</strong>derung<br />
B<br />
Beh<strong>in</strong>derung wird als die fehlende Passung zwischen e<strong>in</strong>em Menschen und<br />
se<strong>in</strong>er Umwelt gesehen. Das bedeutet, dass die Austauschprozesse zwischen<br />
K<strong>in</strong>d und Umwelt erschwert s<strong>in</strong>d. Dabei hat das K<strong>in</strong>d mit Beh<strong>in</strong>derung ke<strong>in</strong>e<br />
Krankheit oder e<strong>in</strong> Defizit, das es zu beheben gilt. Es geht auch nicht darum, dass<br />
das K<strong>in</strong>d sich so gut wie möglich an die gegebene Umwelt anpassen muss.<br />
Vielmehr ist die Umwelt (Gesellschaft) aufgefordert, K<strong>in</strong>der so zu unterstützen,<br />
dass sie am gesellschaftlichen und kulturellen Leben teilhaben können.<br />
Entsprechend darf zum Beispiel ke<strong>in</strong> Zugang zu bestimmten Institutionen<br />
verwehrt bleiben ( siehe auch Integration und Inklusion).<br />
E<strong>in</strong>gliederungshilfe<br />
E<br />
<strong>Die</strong> E<strong>in</strong>gliederungshilfe für beh<strong>in</strong>derte Menschen ist e<strong>in</strong>e Leistung über das<br />
Sozialgesetzbuch. Sie hat die Aufgabe, e<strong>in</strong>e drohende Beh<strong>in</strong>derung zu verhüten,<br />
e<strong>in</strong>e vorhandene Beh<strong>in</strong>derung oder deren Folgen zu beseitigen bzw. zu mildern<br />
und die Menschen mit ( ) Beh<strong>in</strong>derung <strong>in</strong> die Gesellschaft zu <strong>in</strong>tegrieren.<br />
Leistungsberechtigt s<strong>in</strong>d alle Personen, die nicht nur vorübergehend körperlich,<br />
geistig oder seelisch wesentlich beh<strong>in</strong>dert oder von e<strong>in</strong>er Beh<strong>in</strong>derung bedroht<br />
s<strong>in</strong>d. Wichtig ist weiterh<strong>in</strong>, dass die Hilfe nicht von e<strong>in</strong>em vorrangig verpflichteten<br />
Leistungsträger – wie zum Beispiel der Krankenversicherung, der Rentenversicherung<br />
oder den Agenturen für Arbeit – erbracht wird.<br />
62
8 Stichwortverzeichnis<br />
Entwicklungsbericht<br />
Der Entwicklungsbericht ist e<strong>in</strong> standardisiertes Instrumentarium um die<br />
Wirksamkeit der im ( ) Hilfeplan / Gesamtplan / <strong>in</strong>tegrierten Teilhabeplan<br />
beschriebenen Unterstützungsleistungen und deren Umsetzung darzustellen. Er<br />
enthält <strong>in</strong>sbesondere Angaben über die Maßnahmen zur Erreichung der<br />
angestrebten Ziele, stellt den Zielerreichungsgrad dar und beschreibt die<br />
Ressourcen des leistungsberechtigten K<strong>in</strong>des oder Jugendlichen mit<br />
( ) Beh<strong>in</strong>derung bzw. von Beh<strong>in</strong>derung bedrohten K<strong>in</strong>des. Er ist Bestandteil der<br />
weiteren Hilfeplanung.<br />
F<br />
Freie Träger<br />
Freie Träger s<strong>in</strong>d ‘juristische Personen’, wie zum Beispiel e<strong>in</strong>getragene Vere<strong>in</strong>e,<br />
Personenvere<strong>in</strong>igungen, freie Wohlfahrtsverbände und die Kirchen. Sie<br />
übernehmen von den ( ) Leistungsträgern Sozial- und Jugendamt f<strong>in</strong>anzierte<br />
Aufgaben und stellen Leistungsempfängern Sach- und <strong>Die</strong>nstleistungen zur<br />
Verfügung. Sie s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> diesem S<strong>in</strong>ne als ( ) Leistungserbr<strong>in</strong>ger tätig. Grob kann<br />
man hier die freien Träger der freien Wohlfahrtspflege und freie private Träger<br />
unterscheiden.<br />
G<br />
Geme<strong>in</strong>samer Unterricht<br />
Im Geme<strong>in</strong>samen Unterricht lernen K<strong>in</strong>der mit und ohne ( ) sonderpädagogischen<br />
Förderbedarf sowie K<strong>in</strong>der mit und ohne ( ) Beh<strong>in</strong>derung geme<strong>in</strong>sam<br />
<strong>in</strong> der Grundschule, der Regelschule oder dem Gymnasium. In der Thür<strong>in</strong>ger<br />
63
8 Stichwortverzeichnis<br />
Schulordnung ist die <strong>in</strong>dividuelle Förderung für jedes e<strong>in</strong>zelne K<strong>in</strong>d verankert.<br />
Hierbei werden die <strong>in</strong>dividuellen Entwicklungsbedürfnisse des e<strong>in</strong>zelnen Schülers<br />
<strong>in</strong> den Mittelpunkt gestellt; es wird ihm ermöglicht, lernzieldifferent<br />
( lernzieldifferenter Unterricht) zu lernen.<br />
Gesamtplan (gemäß dem Sozialhilfegesetz nach §58, SGB XII) siehe Hilfeplan<br />
Hilfeplan<br />
H<br />
Der Hilfeplan (gemäß K<strong>in</strong>der- und Jugendhilfegesetz SGB VIII, nach § 36 Abs. 2)<br />
– auch Gesamtplan oder <strong>in</strong>tegrierter Teilhabeplan (gemäß dem Sozialhilfegesetz<br />
nach §58, SGB XII) genannt – stellt den Unterstützungsbedarf e<strong>in</strong>es K<strong>in</strong>des oder<br />
Jugendlichen zur Inanspruchnahme e<strong>in</strong>er angemessenen Schulbildung und die<br />
erforderliche Leistung der Jugend- bzw. Sozialhilfe fest.<br />
Hierbei handelt es sich um e<strong>in</strong> amtliches Schriftstück, dass das Ergebnis e<strong>in</strong>es<br />
Klärungsprozesses zwischen den beteiligten Fachkräften, den Personensorgeberechtigten<br />
und den K<strong>in</strong>dern bzw. Jugendlichen ist. <strong>Die</strong> Erstellung des<br />
Hilfeplans / Gesamtplans / <strong>in</strong>tegrierten Teilhabeplans zur Planung und<br />
Durchführung <strong>in</strong>dividueller E<strong>in</strong>gliederungsleistungen, se<strong>in</strong>e Überprüfung und<br />
Fortschreibung ist Aufgabe des zuständigen Sozial- bzw. Jugendamtes. Der<br />
Hilfeplan sollte alle notwendigen Unterstützungsleistungen enthalten, die Ziele<br />
der Leistungen transparent beschreiben und festlegen, wer diese Leistungen<br />
erbr<strong>in</strong>gt. <strong>Die</strong> beschriebenen Ziele und Leistungen müssen mit den Betroffenen<br />
abgestimmt se<strong>in</strong>. Nach der sozialrechtlichen Prüfung der Leistungsvoraussetzungen<br />
und des Leistungsumfangs kann der Hilfeplan / Gesamtplan /<br />
64
8 Stichwortverzeichnis<br />
<strong>in</strong>tegrierte Teilhabeplan die Grundlage der Kostenübernahmeerklärung des<br />
Sozial- bzw. Jugendamtes se<strong>in</strong>.<br />
I<br />
Inklusion<br />
Der Begriff Inklusion kommt aus dem Late<strong>in</strong>ischen und bedeutet so viel wie<br />
E<strong>in</strong>beziehung und Dazugehörigkeit. Der „hochaktuelle“ Begriff Inklusion wird oft<br />
nicht e<strong>in</strong>deutig verwendet. Häufig wird Inklusion als Synonym für ( ) Integration<br />
oder als englische Übersetzung des Wortes Integration benutzt. Inklusion wird<br />
ebenso als Weiterentwicklung von Integration aufgefasst.<br />
Spätestens seit Inkraft treten der UN-Beh<strong>in</strong>dertenrechtskonvention (März 2009)<br />
wird auch <strong>in</strong> Deutschland von dem Ziel e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>klusiven Gesellschaft<br />
gesprochen: Es geht um die Gesellschaft und um die Menschen, die <strong>in</strong> ihr leben.<br />
In e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>klusiven Gesellschaft wird Niemand ausgeschlossen. Es gibt ke<strong>in</strong>e<br />
Ausgrenzung. Menschen mit ( ) Beh<strong>in</strong>derung werden von Anfang an<br />
wahrgenommen, anerkannt und selbstverständlich angenommen. Inklusion gilt<br />
für alle Menschen. Alle Menschen gehören immer dazu. Sie haben die gleichen<br />
Rechte und Pflichten. Jeder Mensch nimmt gleichberechtigt am Leben <strong>in</strong> der<br />
Gesellschaft und <strong>in</strong> der Geme<strong>in</strong>schaft teil. Wenn alle K<strong>in</strong>der <strong>in</strong> denselben<br />
K<strong>in</strong>dergarten oder <strong>in</strong> dieselbe Schule gehen, wenn Menschen mit Beh<strong>in</strong>derung<br />
sich und ihre Interessen selbst <strong>in</strong> Politik und Gesellschaft vertreten, nennt man das<br />
Inklusion.<br />
Integrationshelfer (<br />
Schulbegleiter)<br />
65
8 Stichwortverzeichnis<br />
Integrierter Teilhabeplan<br />
(gemäß dem Sozialhilfegesetz nach §58, SGB XII) siehe Hilfeplan<br />
Integration<br />
Integration bedeutet late<strong>in</strong>isch (<strong>in</strong>tegrare) „wiederherstellen“ und me<strong>in</strong>t somit:<br />
„Wiederherstellung e<strong>in</strong>es Ganzen“ (Duden 2001). Allgeme<strong>in</strong> ist mit Integration<br />
die Teilhabe aller Menschen – ganz gleich ob beh<strong>in</strong>dert oder nicht beh<strong>in</strong>dert,<br />
jung oder alt, mit oder ohne Migrationsh<strong>in</strong>tergrund – an der Gesellschaft<br />
geme<strong>in</strong>t. Im schulischen Bereich bezeichnet man mit Integration das<br />
geme<strong>in</strong>same Spielen, Lernen und Arbeiten aller K<strong>in</strong>der und Jugendlichen am<br />
geme<strong>in</strong>samen Gegenstand.<br />
Um von e<strong>in</strong>er gelungenen Integration zu sprechen, genügt es nicht, wenn sich<br />
Menschen mit und ohne Beh<strong>in</strong>derung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Raum bef<strong>in</strong>den. Integration<br />
bedarf (pädagogischer) Konzepte, die darauf abzielen, e<strong>in</strong>e Teilhabe am<br />
alltäglichen Leben zu ermöglichen. Integriert s<strong>in</strong>d demzufolge K<strong>in</strong>der und<br />
Jugendliche mit ( ) Beh<strong>in</strong>derung dann, wenn sie ganz selbstverständlich <strong>in</strong><br />
Kommunikations- und Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaften e<strong>in</strong>bezogen s<strong>in</strong>d.<br />
Koord<strong>in</strong>atoren für den Geme<strong>in</strong>samen Unterricht<br />
K<br />
Seit Beg<strong>in</strong>n des Schuljahres 2005/2006 arbeiten an allen ( ) Schulämtern des<br />
Landes Thür<strong>in</strong>gen Koord<strong>in</strong>atoren und Koord<strong>in</strong>ator<strong>in</strong>nen für den Geme<strong>in</strong>samen<br />
Unterricht. Bei den als Koord<strong>in</strong>atoren für den Geme<strong>in</strong>samen Unterricht tätigen<br />
Personen handelt es sich um <strong>in</strong>tegrations- und sonderpädagogisch qualifizierte<br />
66
8 Stichwortverzeichnis<br />
Lehrer verschiedener Schularten mit e<strong>in</strong>em zusätzlichen Aufgabengebiet. Zu<br />
ihren Aufgaben zählen die Information, Beratung, Unterstützung und Begleitung<br />
von Eltern, Schule und Lehrern auf dem Weg zum gelungen ( ) Geme<strong>in</strong>samen<br />
Unterricht. Weitere Informationen erhalten Sie unter http://www.gu-thue.de.<br />
Kostenträger (<br />
Leistungsträger)<br />
L<br />
Leistungserbr<strong>in</strong>ger<br />
Leistungserbr<strong>in</strong>ger s<strong>in</strong>d öffentliche E<strong>in</strong>richtungen oder ( ) Freie Träger, die von<br />
den Leistungsträgern Sozial- und Jugendamt f<strong>in</strong>anzierte Aufgaben übernehmen.<br />
Sie stellen den Leistungsempfängern Sach- und <strong>Die</strong>nstleistungen zur Verfügung.<br />
Leistungsträger (auch Kostenträger genannt)<br />
Als Leistungsträger bezeichnet man jene Ämter und Stellen, welche für<br />
Sozialleistungen – beispielsweise die E<strong>in</strong>gliederungshilfe – sachlich zuständig<br />
s<strong>in</strong>d und diese auch bezahlen. Im Fall der E<strong>in</strong>gliederungshilfe <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>es<br />
Schulbegleiters handelt es sich beim zuständigen Leistungsträger um die<br />
örtlichen Sozial- oder Jugendämter.<br />
Lernzieldifferenter Unterricht<br />
Im lernzieldifferenten Unterricht wird versucht der Individualität Schüler durch<br />
pädagogische und didaktische Maßnahmen gerecht zu werden. Dabei lernen<br />
die Schüler zwar an ähnlichen Unterrichts<strong>in</strong>halten aber nach verschiedenen<br />
Leistungsanforderungen. Schüler mit ( ) sonderpädagogischem Förderbedarf<br />
67
8 Stichwortverzeichnis<br />
im Lernen und der geistigen Entwicklung im Geme<strong>in</strong>samen Unterricht streben<br />
andere Abschlüsse an als ihre Mitschüler ohne sonderpädagogischen<br />
Förderbedarf.<br />
Persönliches Budget<br />
P<br />
Beim Persönlichen Budget wird Ihnen anstelle der überlicherweise bewilligten<br />
Sachleistung „<strong>Schulbegleitung</strong>“ das Geld gewährt, das für die Beschäftigung<br />
e<strong>in</strong>es ( ) Schulbegleiters notwendig ist. <strong>Die</strong>ses Geld können Sie zweckgebunden<br />
für den beh<strong>in</strong>derungsbed<strong>in</strong>gten Unterstützungsbedarf Ihres K<strong>in</strong>des<br />
e<strong>in</strong>setzen. In der Praxis bedeutet das, dass Sie die Leistung e<strong>in</strong>es Schulbegleiters<br />
selbstständig e<strong>in</strong>kaufen und bezahlen können. E<strong>in</strong>en Anspruch auf das<br />
Persönliche Budget hat jeder leistungsberechtigte beh<strong>in</strong>derte oder von<br />
Beh<strong>in</strong>derung bedrohte Mensch.<br />
Schulamt<br />
S<br />
Staatliche Schulämter s<strong>in</strong>d öffentliche E<strong>in</strong>richtungen, die dem Land oder der<br />
Bezirksregierung schulspezifische Verwaltungsaufgaben abnehmen. <strong>Die</strong><br />
staatlichen Schulämter betreuen die Verteilung der Lehrkräfte auf die e<strong>in</strong>zelnen<br />
Schulen. Außerdem koord<strong>in</strong>ieren sie Schulpsychologen und setzten die<br />
Schulleiter e<strong>in</strong>. Darüber h<strong>in</strong>aus s<strong>in</strong>d die staatlichen Schulämter für die<br />
Absicherung und Weiterentwicklung der Qualität der Bildungs- und<br />
Erziehungsarbeit zuständig.<br />
68
8 Stichwortverzeichnis<br />
Schulbegleiter / <strong>Schulbegleitung</strong><br />
<strong>Schulbegleitung</strong> ist e<strong>in</strong>e Form der ( ) Integrationshilfe für Schüler mit<br />
beh<strong>in</strong>derungs- bzw. verhaltensbed<strong>in</strong>gten Besonderheiten, die für den Schulalltag<br />
zusätzlich Unterstützung benötigen. Das Aufgabenspektrum e<strong>in</strong>es Schulbegleiters<br />
kann sehr verschieden ausfallen. Es orientiert sich an der Beh<strong>in</strong>derungsart<br />
und dem Hilfebedarf des e<strong>in</strong>zelnen K<strong>in</strong>des bzw. Jugendlichen und ist dadurch<br />
<strong>in</strong>dividuell und bedarfsgerecht gestaltet.<br />
Schulträger<br />
Schulträger der staatlichen Schulen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der Regel die Landkreise und die<br />
kreisfreien Städte. <strong>Die</strong> Schulträgerschaft verpflichtet dazu, das notwendige<br />
Schulangebot und die erforderlichen Schulanlagen bereitzustellen und zu<br />
unterhalten.<br />
Sonderpädagogische Fachkräfte<br />
Sonderpädagogische Fachkräfte s<strong>in</strong>d Erzieher, Heilpädagogen oder<br />
Heilerziehungspfleger mit e<strong>in</strong>er sonderpädagogischen Zusatzausbildung. Sie<br />
s<strong>in</strong>d für die Planung, Durchführung und Auswertung sonderpädagogischer<br />
Fördermaßnahmen verantwortlich. Sie unterstützen die Erziehungs- und<br />
Unterrichtstätigkeit des Lehrers und wirken im Ganztagsförderbereich<br />
eigenständig mit. Sonderpädagogische Fachkräfte arbeiten <strong>in</strong> Förderschulen<br />
und im Geme<strong>in</strong>samen Unterricht.<br />
69
8 Stichwortverzeichnis<br />
Sonderpädagogischer Förderbedarf<br />
Sonderpädagogischer Förderbedarf liegt vor, wenn e<strong>in</strong> K<strong>in</strong>d <strong>in</strong> se<strong>in</strong>en<br />
Entwicklungs- und Bildungsmöglichkeiten so stark bee<strong>in</strong>trächtigt oder beh<strong>in</strong>dert<br />
ist, dass es ohne zusätzliche sonderpädagogische Förderung im Unterricht der<br />
Grundschule, der weiterführenden allgeme<strong>in</strong>bildenden Schulen nicht oder nicht<br />
mehr h<strong>in</strong>reichend gefördert werden kann.<br />
Nicht jedes K<strong>in</strong>d mit physischer oder psychischer ( ) Beh<strong>in</strong>derung hat auch<br />
e<strong>in</strong>en sonderpädagogischen Förderbedarf. Beh<strong>in</strong>derungen werden von<br />
mediz<strong>in</strong>ischer Seite festgestellt. Sonderpädagogischer Förderbedarf umfasst die<br />
Maßnahmen im schulischen Umfeld, die unternommen werden müssen, um die<br />
Auswirkung der Beh<strong>in</strong>derung im pädagogischen Bereich zu m<strong>in</strong>dern oder zu<br />
beheben.<br />
Sonderpädagogisches Gutachten<br />
Ist e<strong>in</strong> Schriftstück, das durch das ( ) Team zur Qualitätssicherung der<br />
sonderpädagogischen Begutachtung <strong>in</strong> Zusammenarbeit mit dem<br />
Sonderpädagogen bei der Diagnostik des ( ) Sonderpädagogischen<br />
Förderbedarfs erstellt wird. Das Sonderpädagogische Gutachten ist die<br />
Grundlage der sonderpädagogischen Förderung. Es dokumentiert den<br />
sonderpädagogischen Förderbedarf, leitet nachvollziehbar daraus den Förderschwerpunkt<br />
ab, beschreibt die nächsten Förderansätze und empfiehlt den<br />
Bildungsgang sowie e<strong>in</strong>en konkreten Förderort. Besonderer Wert wird auf die<br />
Prüfung der Veränderung der Rahmenbed<strong>in</strong>gungen im schulischen Umfeld<br />
gelegt, mit Blick auf zu schaffende förderliche Bed<strong>in</strong>gungen, die das K<strong>in</strong>d<br />
braucht, um erfolgreich lernen zu können.<br />
70
8 Stichwortverzeichnis<br />
E<strong>in</strong> Sonderpädagogisches Gutachten dient im Zweifelsfall auch der Feststellung,<br />
dass sonderpädagogischer Förderbedarf nicht oder nicht mehr vorliegt. E<strong>in</strong>mal<br />
vorgenommene E<strong>in</strong>schätzungen s<strong>in</strong>d nicht endgültig und deshalb m<strong>in</strong>destens<br />
e<strong>in</strong>mal jährlich zu überprüfen und fortzuschreiben. <strong>Die</strong>s bezieht sich<br />
<strong>in</strong>sbesondere auf Empfehlungen zur Veränderung des Förderortes oder des<br />
Bildungsganges.<br />
Sonderpädagogen<br />
Sonderpädagogen s<strong>in</strong>d Lehrer mit e<strong>in</strong>er sonderpädagogischen Zusatzausbildung<br />
oder Spezialisierung. Sie s<strong>in</strong>d für den Bereich der schulischen Erziehung<br />
und Förderung von Menschen mit ( ) Beh<strong>in</strong>derung im S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>er H<strong>in</strong>führung<br />
zur Selbständigkeit oder aber der Erhaltung von Fähigkeiten und Funktionen<br />
ausgebildet. Sonderschullehrer arbeiten an der Grundschule, an den zum<br />
Haupt- und Realschulabschluss, zum Abitur oder zu den Abschlüssen der<br />
berufsbildenden Schulen führenden Schularten oder an e<strong>in</strong>er Förderschule. Sie<br />
s<strong>in</strong>d als Klassen- und Fachlehrer tätig. Neben ihrem Unterricht ergeben sich aus<br />
der sonderpädagogischen Förderung weitere Aufgabenfelder.<br />
T<br />
Team zur Qualitätssicherung der sonderpädagogischen Begutachtung<br />
(TQB)<br />
Das TQB ist e<strong>in</strong>e der Schulaufsicht des ( ) Schulamtes zugeordnete Gruppe<br />
von ( ) Sonderpädagogen mit e<strong>in</strong>er speziellen diagnostischen Ausbildung.<br />
<strong>Die</strong>ses Team führt die Erstdiagnostik des ( ) sonderpädagogischen Förderbedarfs<br />
<strong>in</strong> Zusammenarbeit mit dem Förderschullehrer vor Ort durch und erstellt<br />
71
8 Stichwortverzeichnis<br />
das Erstgutachten. Zu den weiteren Aufgaben zählt die Beratung der Lehrer und<br />
Eltern, die Zusammenarbeit mit den Koord<strong>in</strong>atoren für den Geme<strong>in</strong>samen<br />
Unterricht und die Vorbereitung der Entscheidung über den Geme<strong>in</strong>samen<br />
Unterricht.<br />
72
Autoren<br />
Autoren<br />
des<br />
<strong>Elternratgeber</strong>s<br />
Adloff, Jacquel<strong>in</strong>e<br />
Amt für Soziales und Gesundheit<br />
Sachgebietsleiter<strong>in</strong> Beratung und<br />
Teilhabe<br />
Juri-Gagar<strong>in</strong>-R<strong>in</strong>g 150<br />
99084 Erfurt<br />
www.erfurt.de<br />
Beger, Urte<br />
Koord<strong>in</strong>ator<strong>in</strong> für den<br />
Bei der Erstellung dieses Elternrat-<br />
Geme<strong>in</strong>samen Unterricht<br />
gebers wurde das Projektteam von Staatliches Schulamt Erfurt<br />
QuaSI maßgeblich durch den Fach- 152 Juri-Gagar<strong>in</strong>-R<strong>in</strong>g<br />
beirat des Projektes unterstützt. 99084 Erfurt<br />
Deshalb möchten wir, das Projekt- www.thuer<strong>in</strong>gen.de/de/schulaemter<br />
team von QuaSI, an dieser Stelle /erfurt<br />
Danke sagen – herzlichen Dank für<br />
die gute Zusammenarbeit und Ihre Gelhausen-Kolbeck, Ulricke<br />
Unterstützung.<br />
Landesarbeitsgeme<strong>in</strong>schaft<br />
Geme<strong>in</strong>sam leben - Geme<strong>in</strong>sam<br />
Projektteam von QuaSI<br />
lernen Thür<strong>in</strong>gen e. V.<br />
Baier, Diana<br />
Am Schluftergraben 7<br />
Friedemann, Anne<br />
99955 Herbsleben<br />
Keil, Silke<br />
kolbeckherbsleben@yahoo.de<br />
Institut für Berufsbildung und<br />
Sozialmanagement <strong>GmbH</strong><br />
Am Johannestor 23<br />
99084 Erfurt<br />
Tel. 0361 / 511 500 10<br />
www.schulbegleiter-thuer<strong>in</strong>gen.de<br />
73
Autoren<br />
Lorenz, Markus<br />
Referent des Beauftragten der<br />
Thür<strong>in</strong>ger Landesregierung für<br />
Menschen mit Beh<strong>in</strong>derung<br />
Thür<strong>in</strong>ger M<strong>in</strong>isterium für Soziales,<br />
Familie und Gesundheit<br />
Werner-Seelenb<strong>in</strong>der-Str. 6<br />
99096 Erfurt<br />
www.thuer<strong>in</strong>gen.de/de/bb<br />
Thierschmidt, Anne-Katr<strong>in</strong><br />
Leiter<strong>in</strong>/Koord<strong>in</strong>ator<strong>in</strong><br />
<strong>Schulbegleitung</strong><br />
Quer-Wege e. V.<br />
Distelweg 1a<br />
07745 Jena<br />
www.quer-wege.de<br />
Morgenroth, Eva<br />
Thür<strong>in</strong>ger M<strong>in</strong>isterium für Bildung,<br />
Wissenschaft und Kultur, Referat 34<br />
Grundschulen,<br />
sonderpädagogische Förderung<br />
und Förderschulen<br />
www.thuer<strong>in</strong>gen.de/de/tmbwk<br />
Sieber, Doris<br />
Bereichsleiter<strong>in</strong> Beh<strong>in</strong>dertenhilfe,<br />
Psychiatrie und Suchtkrankenhilfe<br />
AWO Landesverband Thür<strong>in</strong>gen<br />
Pfeiffersgasse 12<br />
99084 Erfurt<br />
www.awo-thuer<strong>in</strong>gen.de<br />
74
Platz für Ihre Notizen<br />
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