Finanzhilfen der Länder in den Jahren 2000 bis 2007 - Institut für ...
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2.4 Zum Subventionsbegriff <strong>in</strong> <strong>den</strong> Subventionsberichten <strong>der</strong><br />
Bundesregierung<br />
Die Bundesregierung veröffentlicht auf <strong>der</strong> Grundlage von § 12 Abs. 2 des Gesetzes<br />
zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Stabilität und des Wachstums <strong>der</strong> Wirtschaft (StWG)<br />
alle zwei Jahre e<strong>in</strong>en Subventionsbericht, <strong>der</strong> detailliert über die <strong>F<strong>in</strong>anzhilfen</strong><br />
des Bundes und über die Steuervergünstigungen <strong>in</strong>formiert. Dar<strong>in</strong> f<strong>in</strong>det sich<br />
auch e<strong>in</strong>e Übersicht über das Gesamtvolumen <strong>der</strong> Subventionen von Bund, Län<strong>der</strong>n,<br />
Geme<strong>in</strong><strong>den</strong>, ERP und EU (BMF <strong>2007</strong>: 22). Die Län<strong>der</strong> liefern dem Bund<br />
aus ihren Haushaltsplänen und -rechnungen F<strong>in</strong>anzhilfedaten nach Maßgabe <strong>der</strong><br />
für <strong>den</strong> Bericht typischen Subventionsabgrenzung. Der Betrag für die Geme<strong>in</strong><strong>den</strong><br />
wird vom Bund auf <strong>der</strong> Basis <strong>der</strong> F<strong>in</strong>anzhilfeentwicklung <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> geschätzt<br />
(ebenda: 27).<br />
<strong>Institut</strong>ionelle Kriterien s<strong>in</strong>d für <strong>den</strong> Subventionsbegriff <strong>der</strong> Bundesregierung<br />
wesentlich. So wird darauf verwiesen, dass als Subventionsempfänger nur<br />
„Stellen außerhalb <strong>der</strong> Bundesverwaltung“ <strong>in</strong>frage kommen (ebenda: 136). Auf<br />
Län<strong>der</strong> und Geme<strong>in</strong><strong>den</strong> übertragen bedeutet das, dass nur Stellen außerhalb <strong>der</strong><br />
Län<strong>der</strong>- und <strong>der</strong> Kommunalverwaltung F<strong>in</strong>anzhilfeempfänger se<strong>in</strong> können. Die<br />
Budgetdefizite staatlicher Bruttobetriebe, die vor allem auf Geme<strong>in</strong>deebene bedeutsam<br />
s<strong>in</strong>d, wer<strong>den</strong> somit nicht als <strong>F<strong>in</strong>anzhilfen</strong> erfasst. Ferner konzentriert<br />
sich <strong>der</strong> Subventionsbericht „auf Hilfen für private Unternehmen und Wirtschaftszweige,<br />
wobei zwischen Erhaltungs-, Anpassungs- und Produktivitätshilfen<br />
unterschie<strong>den</strong> wird“ (ebenda: 112f.). Die geför<strong>der</strong>ten Leistungsanbieter im<br />
(halb-)staatlichen Sektor s<strong>in</strong>d also nicht <strong>in</strong> <strong>den</strong> Kreis <strong>der</strong> Subventionsempfänger<br />
e<strong>in</strong>bezogen.<br />
Zu <strong>den</strong> <strong>F<strong>in</strong>anzhilfen</strong>, die die Län<strong>der</strong> nicht an <strong>den</strong> Bund mel<strong>den</strong> und die <strong>in</strong> <strong>den</strong><br />
(geschätzten) Geme<strong>in</strong>dedaten nicht enthalten s<strong>in</strong>d, zählen vor allem die zur För<strong>der</strong>ung<br />
von Krankenhäusern, Kulturanbietern (wie Opern und Orchester, Theater<br />
und Museen), Kirchen, Sporte<strong>in</strong>richtungen, Landwirtschaftskammern, staatlichen<br />
Mustergütern sowie Gestüten, aber auch Lohnsubventionen und Ausbildungszuschüsse<br />
sowie Zuschüsse an Verkehrsbetriebe und an Unternehmen <strong>der</strong><br />
Müllabfuhr und <strong>der</strong> Strom-, Gas- und Wasserversorgung, soweit diese Betriebse<strong>in</strong>heiten<br />
<strong>in</strong> die öffentliche Verwaltung <strong>in</strong>tegriert s<strong>in</strong>d.