Finanzhilfen der Länder in den Jahren 2000 bis 2007 - Institut für ...
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Län<strong>der</strong> bei <strong>der</strong> Überprüfung <strong>der</strong> <strong>F<strong>in</strong>anzhilfen</strong> darf nicht abgeleitet wer<strong>den</strong>, dass<br />
die e<strong>in</strong>zelnen F<strong>in</strong>anzm<strong>in</strong>isterien die <strong>in</strong> dieser Arbeit gewählten Abgrenzungen <strong>in</strong><br />
je<strong>der</strong> H<strong>in</strong>sicht für adäquat halten.<br />
3.3 Zur Glie<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> <strong>F<strong>in</strong>anzhilfen</strong><br />
Bei <strong>der</strong> Erfassung <strong>der</strong> <strong>F<strong>in</strong>anzhilfen</strong> kann unmittelbar differenziert wer<strong>den</strong> zwischen<br />
sektorspezifisch erfassbaren Zahlungen – sie begünstigen ausschließlich<br />
e<strong>in</strong>en Wirtschaftszweig – und branchenübergreifen<strong>den</strong>. Branchenübergreifende<br />
<strong>F<strong>in</strong>anzhilfen</strong> s<strong>in</strong>d auf e<strong>in</strong>en vergleichsweise breiten, hier sektoral nicht i<strong>den</strong>tifizierten<br />
Empfängerkreis zugeschnitten.<br />
Bei <strong>den</strong> sektorspezifischen <strong>F<strong>in</strong>anzhilfen</strong> wird unterschie<strong>den</strong> zwischen solchen<br />
an Unternehmen und solchen an (halb-)staatliche Dienstleister. Die sektorspezifischen<br />
<strong>F<strong>in</strong>anzhilfen</strong> an Unternehmen wer<strong>den</strong> acht Wirtschaftszweigen zugeteilt,<br />
auf die sich staatliche För<strong>der</strong>politik konzentriert, nämlich auf<br />
− Land- und Forstwirtschaft, Fischerei,<br />
− Bergbau,<br />
− Schiffbau,<br />
− Verkehr,<br />
− Wohnungsvermietung,<br />
− Luft- und Raumfahrzeugbau,<br />
− Wasserver- und -entsorgung sowie Abfallwirtschaft und<br />
− Frem<strong>den</strong>verkehr, Staatsbä<strong>der</strong>.<br />
Die übrigen sektorspezifischen <strong>F<strong>in</strong>anzhilfen</strong> wer<strong>den</strong> e<strong>in</strong>er Sammelposition zugeschlagen.<br />
Sie umfasst e<strong>in</strong>e bunte Mischung von <strong>F<strong>in</strong>anzhilfen</strong> an begünstigte<br />
Sektoren bzw. E<strong>in</strong>zelunternehmen wie etwa Staatsbrauereien, Technologieberatungse<strong>in</strong>richtungen,<br />
Messegesellschaften und Hold<strong>in</strong>ggesellschaften für Staatsvermögen,<br />
die ausgewählte Sektoren wie etwa <strong>den</strong> öffentlichen Personennahverkehr<br />
betreuen.<br />
Bei <strong>den</strong> sektorspezifischen <strong>F<strong>in</strong>anzhilfen</strong> an (halb-)staatliche Dienstleister, die<br />
<strong>in</strong> <strong>der</strong> erweiterten Abgrenzung berücksichtigt wer<strong>den</strong>, wurde nach folgen<strong>den</strong><br />
Subventionsempfängern differenziert:<br />
− Krankenhäuser,