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Finanzhilfen der Länder in den Jahren 2000 bis 2007 - Institut für ...

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12<br />

Län<strong>der</strong> bei <strong>der</strong> Überprüfung <strong>der</strong> <strong>F<strong>in</strong>anzhilfen</strong> darf nicht abgeleitet wer<strong>den</strong>, dass<br />

die e<strong>in</strong>zelnen F<strong>in</strong>anzm<strong>in</strong>isterien die <strong>in</strong> dieser Arbeit gewählten Abgrenzungen <strong>in</strong><br />

je<strong>der</strong> H<strong>in</strong>sicht für adäquat halten.<br />

3.3 Zur Glie<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> <strong>F<strong>in</strong>anzhilfen</strong><br />

Bei <strong>der</strong> Erfassung <strong>der</strong> <strong>F<strong>in</strong>anzhilfen</strong> kann unmittelbar differenziert wer<strong>den</strong> zwischen<br />

sektorspezifisch erfassbaren Zahlungen – sie begünstigen ausschließlich<br />

e<strong>in</strong>en Wirtschaftszweig – und branchenübergreifen<strong>den</strong>. Branchenübergreifende<br />

<strong>F<strong>in</strong>anzhilfen</strong> s<strong>in</strong>d auf e<strong>in</strong>en vergleichsweise breiten, hier sektoral nicht i<strong>den</strong>tifizierten<br />

Empfängerkreis zugeschnitten.<br />

Bei <strong>den</strong> sektorspezifischen <strong>F<strong>in</strong>anzhilfen</strong> wird unterschie<strong>den</strong> zwischen solchen<br />

an Unternehmen und solchen an (halb-)staatliche Dienstleister. Die sektorspezifischen<br />

<strong>F<strong>in</strong>anzhilfen</strong> an Unternehmen wer<strong>den</strong> acht Wirtschaftszweigen zugeteilt,<br />

auf die sich staatliche För<strong>der</strong>politik konzentriert, nämlich auf<br />

− Land- und Forstwirtschaft, Fischerei,<br />

− Bergbau,<br />

− Schiffbau,<br />

− Verkehr,<br />

− Wohnungsvermietung,<br />

− Luft- und Raumfahrzeugbau,<br />

− Wasserver- und -entsorgung sowie Abfallwirtschaft und<br />

− Frem<strong>den</strong>verkehr, Staatsbä<strong>der</strong>.<br />

Die übrigen sektorspezifischen <strong>F<strong>in</strong>anzhilfen</strong> wer<strong>den</strong> e<strong>in</strong>er Sammelposition zugeschlagen.<br />

Sie umfasst e<strong>in</strong>e bunte Mischung von <strong>F<strong>in</strong>anzhilfen</strong> an begünstigte<br />

Sektoren bzw. E<strong>in</strong>zelunternehmen wie etwa Staatsbrauereien, Technologieberatungse<strong>in</strong>richtungen,<br />

Messegesellschaften und Hold<strong>in</strong>ggesellschaften für Staatsvermögen,<br />

die ausgewählte Sektoren wie etwa <strong>den</strong> öffentlichen Personennahverkehr<br />

betreuen.<br />

Bei <strong>den</strong> sektorspezifischen <strong>F<strong>in</strong>anzhilfen</strong> an (halb-)staatliche Dienstleister, die<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> erweiterten Abgrenzung berücksichtigt wer<strong>den</strong>, wurde nach folgen<strong>den</strong><br />

Subventionsempfängern differenziert:<br />

− Krankenhäuser,

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