Beratung und Kooperation im Kontext von häuslicher ... - ifb - Bayern
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III Materialien zur Unterstützung der Beratungspraxis und der fallübergreifenden Zusammenarbeit III. Materialien zur Unterstützung der Beratungspraxis und der fallübergreifenden Zusammenarbeit Sicherheitsplan für Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind Wenn Sie in einer Gewaltbeziehung leben ist es sinnvoll, einen persönlichen Sicherheitsplan für sich zu erstellen. Damit sind Sie auf zukünftige Krisensituationen besser vorbereitet und bekommen mehr Sicherheit und mehr Kontrolle über Ihre Situation. Sie selbst bestimmen welche Maßnahmen für Sie wichtig sind. Die angeführten Punkte sollen Ihnen als Richtlinien und Anregungen dienen, ersetzen Ihnen jedoch keine Beratung. Oft bietet auch ein guter Sicherheitsplan keinen ausreichenden Schutz. Suchen Sie Schutz, Hilfe und Unterstützung in einem Frauenhaus oder lassen Sie sich in einer Beratungsstelle informieren. Fluchtplan: Verlassen Sie die Wohnung, wenn Sie befürchten, dass der Täter gewalttätig werden könnte – lieber einmal zu oft, als einmal zu wenig. Wie können Sie am schnellsten aus der Wohnung kommen? • Überlegen Sie sich auch, wohin Sie innerhalb Ihrer Wohnung flüchten können, um sich zu schützen: Welche Räume sind versperrbar und bieten evtl. auch noch die Möglichkeit aus der Wohnung zu kommen (z. B. Fenster, um aus der Wohnung zu gelangen oder um Hilfe zu rufen)? • Funktioniert Ihr Handy in diesen Räumen? • Können Sie die Polizei rufen? Solange Sie mit dem Misshandler noch zusammenleben: • Haben Sie die Möglichkeit, jederzeit telefonisch Hilfe zu holen (Handy)? • Haben Sie Notrufnummern in Ihrem Handy eingespeichert? • Wo könnten Sie sonst noch jederzeit telefonieren? – Gibt es Nachbar(inne)n, bei denen Sie telefonieren könnten? • Tragen Sie immer Kleingeld bzw. eine Telefonkarte bei sich, um im Notfall auch eine öffentliche Telefonzelle benützen zu können. Notrufnummern: • Legen Sie sich eine Liste mit wichtigen Telefonnummern und Adressen von Verwandten, Freunden und Hilfseinrichtungen an. • Wichtig sind auch die Notrufnummern der Frauenhäuser, Polizei und Feuerwehr. Unterstützung: • Wer könnte Ihnen in Ihrer unmittelbaren Umgebung helfen? • Gibt es z. B. eine Nachbarin, der Sie vertrauen können? Besprechen Sie Ihre Situation mit ihr und ersuchen Sie sie, die Polizei zu verständigen, wenn Lärm oder Hilfeschreie zu hören sind. Sie können auch ein bestimmtes Zeichen mit ihr vereinbaren (z. B. ein Klopfen oder einen Gegenstand, den Sie zum Fenster hinaushängen), wenn Sie Unterstützung benötigen. Viele Nachbar(inne)n brauchen so eine extra Aufforderung, da sie sich sonst nicht „einmischen“ wollen. Fortsetzung s. S. 98 97
III Materialien zur Unterstützung der Beratungspraxis und der fallübergreifenden Zusammenarbeit Fortsetzung von S. 97 Kinder: Es ist wichtig, dass Sie Ihren Kindern Ihre Situation altersentsprechend erklären. Besprechen Sie mit Ihren Kindern: • dass sie eventuell dem Vater/Stiefvater etc. die Türe nicht öffnen, • wie sie in einem Notfall die Polizei verständigen können, • wie sie reagieren können, wenn der Vater/Stiefvater vor dem Kindergarten bzw. der Schule steht (Kindergarten und Schule informieren!), • dass es vielleicht notwendig ist, die Wohnung zu verlassen. • Lassen Sie Ihre Kinder erzählen, wie es ihnen geht. Kinder glauben oft, für die Gewalt verantwortlich zu sein. Erklären Sie ihnen, dass sie keine Schuld an der Gewalt haben. • Üben Sie mit Ihren Kindern, wie diese Hilfe holen können (Notruf: 110!). Sagen Sie Ihnen, dass sie sich aus der Gewalt zwischen Ihnen und Ihrem Partner heraushalten sollen. Verabreden Sie ein Code-Wort, das den Kindern signalisiert, dass sie Hilfe holen und die Wohnung verlassen sollen. Schlüssel: • Lassen Sie sich einen zweiten Schlüsselbund von allen wichtigen Schlüsseln (Wohnung, Auto etc.) nachmachen und bewahren Sie diesen an einem sicheren Ort außerhalb Ihrer Wohnung, z. B. bei einer Freundin, auf. Dokumente, Sparbücher, andere Wertsachen: • Behalten Sie Kopien Ihrer wichtigsten Dokumente bei sich und bringen Sie die Originale, gemeinsam mit anderen Wertsachen, an einen sicheren Ort. Notfalltasche: • Bereiten Sie eine Tasche mit den wichtigsten Dingen für sich und Ihre Kinder vor und bewahren Sie diese an einem sicheren Ort auf. Die Tasche sollte enthalten: Notwendige Dokumente, Adressen, Kleidung, Toilettenartikel, Medikamente, Schlüssel, Geld, Spielsachen der Kinder. Unterkunft: • Besprechen Sie mit Ihren Freund(inn)en und Verwandten, ob Sie im Notfall bei ihnen unterkommen können. Diese Unterkunft sollte sicher sein und Sie sollten jederzeit Zutritt haben. Es wäre gut, wenn Sie auch einen Schlüssel bekommen könnten. Sie können aber auch zu jeder Tages- und Nachtzeit in einem Frauenhaus anrufen. Eigene Ideen: • Was fällt Ihnen selbst noch an Sicherheitsvorkehrungen ein? Beziehen Sie Ihre speziellen Lebensumstände und Ihre Wohnsituation ein. Quelle: Eigene Zusammenstellung auf der Grundlage des Sicherheitsplans des Vereins Wiener Frauenhäuser (www.frauenhaeuser-wien.at/sicherheitsplan.htm vom 30.11.05) und der Empfehlungen des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit (Zugriff über: www.ms.niedersachsen.de vom 30.11.2005). 98
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Fortsetzung <strong>von</strong> S. 97<br />
Kinder:<br />
Es ist wichtig, dass Sie Ihren Kindern Ihre Situation altersentsprechend erklären. Besprechen Sie mit Ihren<br />
Kindern:<br />
• dass sie eventuell dem Vater/Stiefvater etc. die Türe nicht öffnen,<br />
• wie sie in einem Notfall die Polizei verständigen können,<br />
• wie sie reagieren können, wenn der Vater/Stiefvater vor dem Kindergarten bzw. der Schule steht<br />
(Kindergarten <strong>und</strong> Schule informieren!),<br />
• dass es vielleicht notwendig ist, die Wohnung zu verlassen.<br />
• Lassen Sie Ihre Kinder erzählen, wie es ihnen geht. Kinder glauben oft, für die Gewalt verantwortlich<br />
zu sein. Erklären Sie ihnen, dass sie keine Schuld an der Gewalt haben.<br />
• Üben Sie mit Ihren Kindern, wie diese Hilfe holen können (Notruf: 110!). Sagen Sie Ihnen, dass sie sich<br />
aus der Gewalt zwischen Ihnen <strong>und</strong> Ihrem Partner heraushalten sollen. Verabreden Sie ein Code-Wort,<br />
das den Kindern signalisiert, dass sie Hilfe holen <strong>und</strong> die Wohnung verlassen sollen.<br />
Schlüssel:<br />
• Lassen Sie sich einen zweiten Schlüsselb<strong>und</strong> <strong>von</strong> allen wichtigen Schlüsseln (Wohnung, Auto etc.)<br />
nachmachen <strong>und</strong> bewahren Sie diesen an einem sicheren Ort außerhalb Ihrer Wohnung, z. B. bei einer<br />
Fre<strong>und</strong>in, auf.<br />
Dokumente, Sparbücher, andere Wertsachen:<br />
• Behalten Sie Kopien Ihrer wichtigsten Dokumente bei sich <strong>und</strong> bringen Sie die Originale, gemeinsam<br />
mit anderen Wertsachen, an einen sicheren Ort.<br />
Notfalltasche:<br />
• Bereiten Sie eine Tasche mit den wichtigsten Dingen für sich <strong>und</strong> Ihre Kinder vor <strong>und</strong> bewahren Sie diese<br />
an einem sicheren Ort auf. Die Tasche sollte enthalten: Notwendige Dokumente, Adressen, Kleidung,<br />
Toilettenartikel, Medikamente, Schlüssel, Geld, Spielsachen der Kinder.<br />
Unterkunft:<br />
• Besprechen Sie mit Ihren Fre<strong>und</strong>(inn)en <strong>und</strong> Verwandten, ob Sie <strong>im</strong> Notfall bei ihnen unterkommen<br />
können. Diese Unterkunft sollte sicher sein <strong>und</strong> Sie sollten jederzeit Zutritt haben. Es wäre gut, wenn Sie<br />
auch einen Schlüssel bekommen könnten.<br />
Sie können aber auch zu jeder Tages- <strong>und</strong> Nachtzeit in einem Frauenhaus anrufen.<br />
Eigene Ideen:<br />
• Was fällt Ihnen selbst noch an Sicherheitsvorkehrungen ein? Beziehen Sie Ihre speziellen<br />
Lebensumstände <strong>und</strong> Ihre Wohnsituation ein.<br />
Quelle: Eigene Zusammenstellung auf der Gr<strong>und</strong>lage des Sicherheitsplans des Vereins Wiener Frauenhäuser<br />
(www.frauenhaeuser-wien.at/sicherheitsplan.htm vom 30.11.05) <strong>und</strong> der Empfehlungen des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie<br />
<strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit (Zugriff über: www.ms.niedersachsen.de vom 30.11.2005).<br />
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