Beratung und Kooperation im Kontext von häuslicher ... - ifb - Bayern
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Einführung<br />
gedruckte Publikationen erhältlich sind. Darüber hinaus finden sich in Teil III ausgewählte<br />
Arbeitshilfen zur Unterstützung der <strong>Beratung</strong>spraxis <strong>und</strong> der fallübergreifenden Zusammenarbeit.<br />
Hinweise zur Ausarbeitung<br />
Am Staatsinstitut für Familienforschung an der Universität Bamberg (<strong>ifb</strong>) hat die wissenschaftliche<br />
Auseinandersetzung mit häuslicher Gewalt <strong>und</strong> Nachstellungen eine langjährige<br />
Tradition. So wurde u. a. die rechtstatsächliche Untersuchung zur früheren Gesetzgebung<br />
unter Beteiligung des <strong>ifb</strong> durchgeführt (Vaskovics/Buba 1999), die neben anderen Studien<br />
<strong>und</strong> Initiativen dazu beitragen konnte, dass eine Gesetzesänderung in Angriff genommen<br />
wurde. Begleitend zur Einführung des Gewaltschutzgesetzes erfolgte auch die rechtstatsächliche<br />
Untersuchung der neuen Gesetzgebung am <strong>ifb</strong> (Rupp 2005). Auf das umfassende Datenmaterial<br />
dieser Studie konnte bei der Erstellung der Handreichung zurückgegriffen werden<br />
– eine zentrale Rolle spielten hier v. a. die qualitativen Expert(inn)eninterviews mit<br />
Vertreter(inne)n verschiedener Professionen <strong>und</strong> die Befragung <strong>von</strong> Opfern häuslicher Gewalt<br />
<strong>und</strong> Nachstellungen (L<strong>im</strong>mer/Mengel 2005a, 2005b). Eine weitere wichtige Quelle für<br />
die vorliegenden Ausarbeitungen sind die Informationen, die aus der Begleitforschung des<br />
<strong>ifb</strong> zu den bayerischen Modellberatungsstellen vorliegen (Smolka/Rupp 2005). Auch <strong>von</strong> der<br />
Entwicklung der <strong>ifb</strong>-Fortbildungsmodule zur Umsetzung der rechtlichen Möglichkeiten, die<br />
für einzelne Professionen sowie für R<strong>und</strong>e Tische ausgearbeitet wurden, konnte die vorliegende<br />
Arbeit profitieren (L<strong>im</strong>mer/Mengel i.E.). Darüber hinaus stellten Vertreterinnen aus<br />
der Praxis <strong>im</strong> Verlauf der Ausarbeitung ihre Expertise zur Verfügung. 2 Fragen des Opferschutzes<br />
<strong>und</strong> die adäquate Umsetzung der gesetzlichen Regelungen sind b<strong>und</strong>esweit ein<br />
wichtiges Thema. Es liegen daher sowohl auf der Ebene des B<strong>und</strong>es als auch auf der Ebene<br />
einzelner Länder umfangreiche Studien <strong>und</strong> Materialien vor, die <strong>im</strong> Rahmen einer Literaturanalyse<br />
ebenfalls Eingang in die Handreichung fanden.<br />
Die Verantwortlichkeiten für die Ausarbeitung gestalten sich wie folgt: Gemeinsam <strong>von</strong><br />
Melanie Mengel <strong>und</strong> Ruth L<strong>im</strong>mer wird I Kap. 3 verantwortet, I Kap. 4 wurde <strong>von</strong> Melanie<br />
Mengel unter Mitarbeit <strong>von</strong> Ruth L<strong>im</strong>mer ausgearbeitet. I Kap. 2 sowie II Kap. 3.3 wurden<br />
<strong>von</strong> Ruth L<strong>im</strong>mer unter Mitarbeit <strong>von</strong> Anja Grosa erstellt. Bei allen weiteren Kapiteln liegt<br />
die Autorenschaft bei Ruth L<strong>im</strong>mer. Unterstützt wurden die Autorinnen durch studentische<br />
Hilfskräfte, insbesondere durch Sibylle Leichtl <strong>und</strong> Natascha Kruusi.<br />
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2 An dieser Stelle soll insbesondere gedankt werden: Frau Dürmeier, Frauenhilfe München; Frau <strong>von</strong> Stetten, Via – <strong>Beratung</strong>sstelle bei häuslicher Gewalt<br />
Augsburg; Frau Skowranek, Frauenhaus Bamberg; Frau Heinke, Amtsgericht Bremen; den Mitarbeiter(inne)n <strong>von</strong> K 314, Polizeipräsidium München.