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Beratung und Kooperation im Kontext von häuslicher ... - ifb - Bayern

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echtsverbindlichen Auskünfte zum konkreten Einzelfall, dies ist allein den einschlägigen juristischen<br />

Professionen vorbehalten. Doch können die Klient(inn)en gr<strong>und</strong>sätzliche Informationen<br />

zum Gesetz erwarten <strong>und</strong> sie können <strong>im</strong> Verlauf einschlägiger Gerichtsverfahren <strong>und</strong><br />

Interventionen Unterstützung abrufen, um die richterlichen <strong>und</strong> polizeilichen Vorgehensweisen<br />

zu verstehen <strong>und</strong> adäquat einzuordnen.<br />

Signalisiert die/der Klient(in) ein weitergehendes Interesse an rechtlichen Möglichkeiten,<br />

sollten diese eingehender vorgestellt werden. Dabei sollte sehr sorgfältig besprochen<br />

werden, welche Konsequenzen für die Lebenssituation der Betroffenen mit den jeweiligen<br />

Schritten verb<strong>und</strong>en sein können. Dies ist eine zentrale Voraussetzung dafür, dass Betroffene<br />

einen gestellten Antrag aufrechterhalten <strong>und</strong> nicht, wie häufig zu beobachten, wieder zurücknehmen.<br />

Gut aufbereitete Informationen über die bestehenden Möglichkeiten sollten<br />

den Betroffenen in schriftlicher Form zur Verfügung gestellt werden, um die vermittelten Inhalte<br />

zu festigen. 49<br />

Auch was die <strong>Beratung</strong> zu juristischen Fragestellungen betrifft, ist es den Betroffenen wichtig,<br />

informiert zu werden, ohne sich dabei zu einer best<strong>im</strong>mten Entscheidung gedrängt zu<br />

fühlen (L<strong>im</strong>mer/Mengel 2005a). Um Klient(inn)en, die eine Antragstellung in Erwägung ziehen<br />

oder bereits ein Gerichtsverfahren eröffnet haben, gut begleiten zu können, benötigen<br />

die Fachkräfte ein f<strong>und</strong>iertes Wissen über den rechtlichen Rahmen <strong>und</strong> bestehende Interventionsmöglichkeiten.<br />

Es liegen Hinweise darauf vor, dass einige Vertreter(innen) der juristischen<br />

Professionen sowie der Polizei noch nicht ausreichend mit den neuen juristischen<br />

Möglichkeiten <strong>und</strong> deren adäquater Umsetzung <strong>im</strong> Sinne des Gesetzgebers vertraut sind<br />

(Rupp 2005b; L<strong>im</strong>mer/Mengel 2005a). Indem die Fachberatung die Betroffenen gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

zu den eigenen Rechten informiert <strong>und</strong> gegebenenfalls eine Klärung auf der Ebene der fallübergreifenden<br />

Zusammenarbeit mit juristischen Professionen sowie der Polizei anregt,<br />

kann sie zum hilfreichen Korrektiv werden. Schließlich sind möglichst differenzierte Kenntnisse<br />

über den rechtlichen Rahmen <strong>und</strong> konkrete Implikationen erforderlich, um eine fallübergreifende<br />

Vernetzung zur Verbesserung des Opferschutzes voranzutreiben.<br />

Die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen wurden bereits in I Kap. 2 vorgestellt. In den<br />

folgenden Abschnitten soll nun auf Themen eingegangen werden, die bei der Umsetzung<br />

des Gewaltschutzgesetzes (s. II Kap. 3.3.2) sowie polizeilicher Interventionsmöglichkeiten<br />

(s. II Kap. 3.3.1) für die Fachberatung <strong>von</strong> Bedeutung sind. 50<br />

3.3.1 Polizeiliche Interventionsmöglichkeiten <strong>und</strong> strafrechtliche Implikationen<br />

Die Ausgestaltung des gesetzlichen Rahmens für polizeiliche Interventionen fällt in die Zuständigkeit<br />

der B<strong>und</strong>esländer, wobei eine länderübergreifende Harmonisierung dieser Regelungen<br />

angestrebt wird. So erarbeitete beispielsweise die ständige Konferenz der Innenminister<br />

<strong>und</strong> -senatoren der Länder Empfehlungen für polizeiliche Interventionen bei Gewalt<br />

innerhalb enger sozialer Beziehungen (s. Abb. II 3.4).<br />

49 Informationen zum Gewaltschutzgesetz für Betroffene werden u. a. vom B<strong>und</strong>esministerium für Familie, Senioren, Frauen <strong>und</strong> Jugend, dem<br />

B<strong>und</strong>esministerium der Justiz sowie BIG e. V. bereitgestellt (s. „Mehr Schutz bei häuslicher Gewalt“: Zugriff über www.bmfsfj.de vom 23.11.2005 <strong>und</strong> „Ihr<br />

Recht bei häuslicher Gewalt. Polizeiliche, strafrechtliche <strong>und</strong> zivilrechtliche Möglichkeiten des Schutzes“: Zugriff über<br />

www.big-interventionszentrale.de vom 23.11.2005). Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit <strong>und</strong> Sozialordnung, Familie <strong>und</strong> Frauen bietet die<br />

Broschüre „Verbesserter Schutz für Opfer häuslicher Gewalt“ an. Zugriff über www.stmas.bayern.de/gewaltschutz vom 25.11.2005. Einen ausführlichen<br />

Überblick mit Schwerpunkt auf polizeiliche Interventionen bietet die Broschüre des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, „Häusliche Gewalt“,<br />

abrufbar unter www.polizei-bayern.de vom 30.11.2005. Eine <strong>von</strong> RIGG erstellte Zusammenfassung praktischer Tipps für Verfahren nach dem<br />

Gewaltschutzgesetz für Betroffene findet sich in, III Materialien, S 103 f.<br />

50 Für einen vertiefenden Überblick über die Ausschöpfung juristischer Möglichkeiten des Opferschutzes sowie psychosoziale Unterstützungsangebote<br />

s. Haupt/Weber/Bürner/Frankfurth/Luxenburg/Marth 2003.<br />

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