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Beratung und Kooperation im Kontext von häuslicher ... - ifb - Bayern

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Zielsetzung, Adressaten <strong>und</strong> Aufbau der Handreichung<br />

Mit der Handreichung verbindet das Bayerische Staatsministerium für Arbeit <strong>und</strong> Sozialordnung,<br />

Familie <strong>und</strong> Frauen das Ziel, die Umsetzung vorhandener Möglichkeiten zum Schutz<br />

der Opfer <strong>und</strong> insbesondere die Etablierung <strong>von</strong> Fachberatungsstellen trotz aller Finanzierungsprobleme<br />

zu fördern. Bislang verfügen nur wenige Regionen in <strong>Bayern</strong> über entsprechende<br />

Einrichtungen. Daran wird deutlich, dass die Schaffung der Rahmenbedingungen,<br />

die einen adäquaten Opferschutz ermöglichen, auch künftig einen langen Atem erfordern.<br />

Die vorliegende Ausarbeitung richtet sich an spezialisierte Fachkräfte, deren Ziel es ist, Menschen<br />

bei der Bewältigung <strong>von</strong> häuslicher Gewalt <strong>und</strong> Nachstellungen zu unterstützen <strong>und</strong><br />

vor weiteren Gewalterfahrungen zu schützen. Zudem möchte die Handreichung Vertreter(innen)<br />

aller Professionen, die in Fällen häuslicher Gewalt <strong>und</strong> Nachstellungen involviert sind,<br />

über den allgemeinen <strong>Kontext</strong> <strong>von</strong> Interventionen <strong>und</strong> die Arbeitsweise der Fachberatung<br />

informieren.<br />

Die Handreichung gliedert sich in drei Abschnitte: Teil I möchte gr<strong>und</strong>legende Informationen<br />

vermitteln, die für alle Akteurinnen <strong>und</strong> Akteure, die <strong>im</strong> <strong>Kontext</strong> häuslicher Gewalt <strong>und</strong><br />

Nachstellungen tätig werden, relevant sind. So wird <strong>im</strong> ersten Kapitel der aktuelle Kenntnisstand<br />

über die Verbreitung häuslicher Gewalt <strong>und</strong> Nachstellungen sowie die damit verb<strong>und</strong>enen<br />

Folgen vorgestellt. Die Bef<strong>und</strong>e sprechen eine klare Sprache, denn sie verdeutlichen<br />

die hohen <strong>im</strong>materiellen <strong>und</strong> materiellen Kosten, die für die Betroffenen, aber auch für die<br />

Gesellschaft entstehen, wenn es versäumt wird, frühzeitig zu intervenieren (s. I Kap. 1). Im<br />

Anschluss daran wird der neue gesetzliche Rahmen vorgestellt, mit dem der Gesetzgeber<br />

die Situation der Gewaltbetroffenen verbessern möchte, ohne dabei berechtigte Interessen<br />

der mutmaßlichen Täter(innen) zu verletzten (s. I Kap. 2).<br />

Die Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen ist zwar eine wesentliche, aber keine<br />

hinreichende Voraussetzung, um den Opferschutz zu stärken. Hierzu ist es erforderlich,<br />

dass die geschaffenen Möglichkeiten auch adäquat umgesetzt werden. Um diesem Ziel<br />

Rechnung zu tragen, müssen sich alle beteiligten Professionen mit den vorhandenen Möglichkeiten<br />

auseinandersetzen <strong>und</strong> sich in diese einarbeiten. Daneben sind zwei weitere<br />

Schritte wesentlich: Da in Fällen häuslicher Gewalt <strong>und</strong> Nachstellungen Vertreter(innen)<br />

zahlreicher Professionen involviert sind, ist erstens die <strong>Kooperation</strong> aller relevanten Akteure<br />

vor Ort entscheidend. Dabei gilt es, konkrete Verfahrensweisen zu entwickeln, die abgest<strong>im</strong>mt<br />

auf die regionale Situation ein erfolgreiches Handeln ermöglichen. In einem weiteren<br />

Kapitel wird daher beschrieben, wie sich Bündnisse gegen häusliche Gewalt <strong>und</strong> Nachstellungen<br />

vor Ort formieren können <strong>und</strong> welche Erfahrungen zur gemeinsamen <strong>Kooperation</strong><br />

vorliegen (s. I Kap. 3). Zum Zweiten kommt es darauf an, den Aufbau <strong>und</strong> Erhalt spezialisierter<br />

Fachberatungsstellen, die Betroffene <strong>von</strong> Gewalt begleiten, voranzutreiben. Zentrale Entscheidungen,<br />

die bei der Entwicklung eines passgenauen <strong>Beratung</strong>sangebotes vor Ort zu<br />

beachten sind, werden in einem eigenen Abschnitt vorgestellt (s. I Kap. 4).<br />

Im Mittelpunkt des zweiten Teils der Handreichung steht die konkrete Ausgestaltung der<br />

Fachberatung. Die Ausführungen sollen die konkrete <strong>Beratung</strong>sarbeit unterstützen. Darüber<br />

hinaus können sich Interessierte aus anderen Fachbereichen ein Bild über die Aufgaben <strong>und</strong><br />

die Tätigkeit der Fachberatung verschaffen. Dabei wird zunächst auf den fachlichen Rahmen<br />

der <strong>Beratung</strong>sarbeit (s. II Kap. 1) <strong>und</strong> Merkmale der Klient(inn)en, die professionelle Hilfe suchen<br />

(s. II Kap. 2), eingegangen. Im Weiteren werden zentrale <strong>Beratung</strong>sthemen vorgestellt<br />

<strong>und</strong> bewährte Vorgehensweisen beschrieben (s. II Kap. 3). Hierbei wird der <strong>Beratung</strong> <strong>im</strong><br />

<strong>Kontext</strong> rechtlicher Interventionsmöglichkeiten besondere Aufmerksamkeit geschenkt<br />

(s. II Kap. 3.3).<br />

Da es Ziel der Handreichung ist, die Praxis zu unterstützen, finden sich sowohl in Teil I als<br />

auch in Teil II zahlreiche Hinweise auf vorliegende Materialien, die <strong>im</strong> Internet oder als<br />

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