Beratung und Kooperation im Kontext von häuslicher ... - ifb - Bayern
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II Informationen <strong>und</strong> Empfehlungen für die <strong>Beratung</strong>spraxis<br />
Fortsetzung <strong>von</strong> S. 77<br />
Bereich<br />
Ansprechpartner<br />
Psychosoziale, ärztliche <strong>und</strong> therapeutische Aspekte<br />
Bezogen auf die gewaltverübende Person<br />
Alkoholprobleme<br />
Sucht-/Drogenberatungsstelle<br />
Psychische Störung<br />
Ärztliche(r) oder psychologische(r)<br />
Psychotherapeut(in)<br />
Einsicht <strong>und</strong> Verhaltensänderung der<br />
Soziales Training, <strong>Beratung</strong>sangebote für<br />
gewaltverübenden Person<br />
gewaltverübende Personen<br />
In Fällen, in denen zur gewaltverübenden Person<br />
Einschlägig geschulte Paartherapeut(inn)en<br />
eine Partnerschaft besteht/bestand: Entwicklung<br />
oder Berater(innen)<br />
gemeinsamer Absprachen <strong>und</strong>/oder Konfliktklärung<br />
Spezifische Aspekte<br />
Fragen zu Auswirkungen <strong>von</strong> Sicherheitsstrategien<br />
Ausländeramt, <strong>Beratung</strong>sstelle für<br />
auf die Lebenssituation <strong>von</strong> Klient(inn)en mit<br />
Migrant(inn)en<br />
Migrationshintergr<strong>und</strong> (z. B. aufenthaltsrechtliche Fragen)<br />
Abb. II 3.3: Überblick über mögliche weiterführende <strong>Beratung</strong>sbedarfe <strong>und</strong> Ansprechpartner · Quelle: Überarbeitete Zusammenstellung auf der Gr<strong>und</strong>lage<br />
<strong>von</strong> Helfferich et al. 2004: 84.<br />
3.3 Die <strong>Beratung</strong> <strong>im</strong> <strong>Kontext</strong> juristischer Interventionsmöglichkeiten<br />
Die Aufklärung über die rechtlichen Möglichkeiten, sich vor häuslicher Gewalt oder Nachstellungen<br />
zu schützen, <strong>und</strong> die Unterstützung <strong>im</strong> <strong>Kontext</strong> einer Antragstellung gehört zu<br />
den Kernaufgaben der Fachberatung. Bislang haben die wenigsten Betroffenen, die eine<br />
<strong>Beratung</strong> in Anspruch nehmen, Kenntnisse über ihre Rechte <strong>und</strong> Schutzmöglichkeiten (s. II<br />
Kap. 2.1). Das Interesse daran ist sehr unterschiedlich ausgeprägt: Für einen Teil der Betroffenen<br />
stehen zunächst ganz andere Probleme, wie z. B. Krisenbewältigung, <strong>im</strong> Vordergr<strong>und</strong>,<br />
bevor eine Auseinandersetzung mit juristischen Schritten in Betracht gezogen werden kann.<br />
Andere Betroffene schließen Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz völlig aus. Sie sind<br />
der festen Überzeugung, dass Hilfe <strong>von</strong> außen in Form juristischer Maßnahmen keine Sicherheit<br />
bietet, sondern allenfalls zu einer Verschlechterung ihrer Situation beitragen würde<br />
(L<strong>im</strong>mer/Mengel 2005a). Diese Überzeugung verändert sich in aller Regel erst mittel- oder<br />
langfristig <strong>und</strong> setzt voraus, dass Ressourcen, wie z. B. das Selbstwertgefühl <strong>und</strong> die Handlungsfähigkeit<br />
der Opfer, gestärkt wurden. Wieder andere Klient(inn)en benötigen <strong>im</strong> Zusammenhang<br />
mit einem polizeilichen Platzverweis gegen die gewaltverübende Person eine<br />
erste Orientierung, um die konkreten Interventionen einordnen zu können. Nur ein relativ<br />
kleiner Teil der Klient(inn)en äußert bereits <strong>im</strong> Erstgespräch explizit Fragen zu weiterreichenden<br />
juristischen Schritten, wie z. B. dem Gewaltschutzgesetz. Doch unabhängig da<strong>von</strong>, wie<br />
groß das Interesse an der Thematik ist, sollte jede(r) Betroffene bereits <strong>im</strong> Rahmen des<br />
Erstgesprächs zumindest erste gr<strong>und</strong>legende Informationen über den rechtlichen Rahmen<br />
erhalten. Dabei gilt es zu vermitteln, dass in der b<strong>und</strong>esdeutschen Gesellschaft häusliche<br />
Gewalt <strong>und</strong> Nachstellungen negativ sanktioniert werden <strong>und</strong> der Gesetzgeber vielfältige<br />
Maßnahmen zum Opferschutz bereitstellt. Bereits dieses Wissen kann die Position <strong>und</strong> die<br />
Handlungsmöglichkeiten der Betroffenen erheblich stärken. Die Klient(inn)en sollten zudem<br />
über den Charakter der Fachberatung aufgeklärt werden: Die <strong>Beratung</strong> erteilt keine<br />
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