21.12.2013 Aufrufe

Beratung und Kooperation im Kontext von häuslicher ... - ifb - Bayern

Beratung und Kooperation im Kontext von häuslicher ... - ifb - Bayern

Beratung und Kooperation im Kontext von häuslicher ... - ifb - Bayern

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

II Informationen <strong>und</strong> Empfehlungen für die <strong>Beratung</strong>spraxis<br />

Fortsetzung <strong>von</strong> S. 77<br />

Bereich<br />

Ansprechpartner<br />

Psychosoziale, ärztliche <strong>und</strong> therapeutische Aspekte<br />

Bezogen auf die gewaltverübende Person<br />

Alkoholprobleme<br />

Sucht-/Drogenberatungsstelle<br />

Psychische Störung<br />

Ärztliche(r) oder psychologische(r)<br />

Psychotherapeut(in)<br />

Einsicht <strong>und</strong> Verhaltensänderung der<br />

Soziales Training, <strong>Beratung</strong>sangebote für<br />

gewaltverübenden Person<br />

gewaltverübende Personen<br />

In Fällen, in denen zur gewaltverübenden Person<br />

Einschlägig geschulte Paartherapeut(inn)en<br />

eine Partnerschaft besteht/bestand: Entwicklung<br />

oder Berater(innen)<br />

gemeinsamer Absprachen <strong>und</strong>/oder Konfliktklärung<br />

Spezifische Aspekte<br />

Fragen zu Auswirkungen <strong>von</strong> Sicherheitsstrategien<br />

Ausländeramt, <strong>Beratung</strong>sstelle für<br />

auf die Lebenssituation <strong>von</strong> Klient(inn)en mit<br />

Migrant(inn)en<br />

Migrationshintergr<strong>und</strong> (z. B. aufenthaltsrechtliche Fragen)<br />

Abb. II 3.3: Überblick über mögliche weiterführende <strong>Beratung</strong>sbedarfe <strong>und</strong> Ansprechpartner · Quelle: Überarbeitete Zusammenstellung auf der Gr<strong>und</strong>lage<br />

<strong>von</strong> Helfferich et al. 2004: 84.<br />

3.3 Die <strong>Beratung</strong> <strong>im</strong> <strong>Kontext</strong> juristischer Interventionsmöglichkeiten<br />

Die Aufklärung über die rechtlichen Möglichkeiten, sich vor häuslicher Gewalt oder Nachstellungen<br />

zu schützen, <strong>und</strong> die Unterstützung <strong>im</strong> <strong>Kontext</strong> einer Antragstellung gehört zu<br />

den Kernaufgaben der Fachberatung. Bislang haben die wenigsten Betroffenen, die eine<br />

<strong>Beratung</strong> in Anspruch nehmen, Kenntnisse über ihre Rechte <strong>und</strong> Schutzmöglichkeiten (s. II<br />

Kap. 2.1). Das Interesse daran ist sehr unterschiedlich ausgeprägt: Für einen Teil der Betroffenen<br />

stehen zunächst ganz andere Probleme, wie z. B. Krisenbewältigung, <strong>im</strong> Vordergr<strong>und</strong>,<br />

bevor eine Auseinandersetzung mit juristischen Schritten in Betracht gezogen werden kann.<br />

Andere Betroffene schließen Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz völlig aus. Sie sind<br />

der festen Überzeugung, dass Hilfe <strong>von</strong> außen in Form juristischer Maßnahmen keine Sicherheit<br />

bietet, sondern allenfalls zu einer Verschlechterung ihrer Situation beitragen würde<br />

(L<strong>im</strong>mer/Mengel 2005a). Diese Überzeugung verändert sich in aller Regel erst mittel- oder<br />

langfristig <strong>und</strong> setzt voraus, dass Ressourcen, wie z. B. das Selbstwertgefühl <strong>und</strong> die Handlungsfähigkeit<br />

der Opfer, gestärkt wurden. Wieder andere Klient(inn)en benötigen <strong>im</strong> Zusammenhang<br />

mit einem polizeilichen Platzverweis gegen die gewaltverübende Person eine<br />

erste Orientierung, um die konkreten Interventionen einordnen zu können. Nur ein relativ<br />

kleiner Teil der Klient(inn)en äußert bereits <strong>im</strong> Erstgespräch explizit Fragen zu weiterreichenden<br />

juristischen Schritten, wie z. B. dem Gewaltschutzgesetz. Doch unabhängig da<strong>von</strong>, wie<br />

groß das Interesse an der Thematik ist, sollte jede(r) Betroffene bereits <strong>im</strong> Rahmen des<br />

Erstgesprächs zumindest erste gr<strong>und</strong>legende Informationen über den rechtlichen Rahmen<br />

erhalten. Dabei gilt es zu vermitteln, dass in der b<strong>und</strong>esdeutschen Gesellschaft häusliche<br />

Gewalt <strong>und</strong> Nachstellungen negativ sanktioniert werden <strong>und</strong> der Gesetzgeber vielfältige<br />

Maßnahmen zum Opferschutz bereitstellt. Bereits dieses Wissen kann die Position <strong>und</strong> die<br />

Handlungsmöglichkeiten der Betroffenen erheblich stärken. Die Klient(inn)en sollten zudem<br />

über den Charakter der Fachberatung aufgeklärt werden: Die <strong>Beratung</strong> erteilt keine<br />

78

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!