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Beratung und Kooperation im Kontext von häuslicher ... - ifb - Bayern

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Grenzen ihrer Kinder verletzen. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn die<br />

Kinder versuchen die Betroffene zu schützen. Dieses Verhalten der Kinder erleben viele<br />

Betroffene als solidarisch <strong>und</strong> entlastend. Doch da das Kind eine zentrale Aufgabe der<br />

Mutter übern<strong>im</strong>mt, verschw<strong>im</strong>men die Generationsgrenzen, die das Kind für eine altersadäquate<br />

Entwicklung benötigt (Helfferich et al. 2004: 140).<br />

• Interventionen bei drohender Gefährdung des Kindeswohls<br />

Ist da<strong>von</strong> auszugehen, dass das Kindeswohl gefährdet ist, sind die Berater(innen) gemäß<br />

dem neu gefassten § 8a Abs. 2 SGB VIII verpflichtet, das Jugendamt zu informieren. Bevor<br />

eine entsprechende Einschätzung getroffen werden kann, ist es in aller Regel erforderlich,<br />

erste wahrgenommene Hinweise auf eine mögliche Problemsituation mit den Betroffenen<br />

zu besprechen. Erhärten sich die Verdachtsmomente, ist das weitere Vorgehen mit den<br />

Klientinnen zu klären <strong>und</strong> das Jugendamt unverzüglich zu informieren. Dies kann in Form<br />

eines gemeinsamen Gesprächs <strong>von</strong> Betroffenen, der Fachberatung <strong>und</strong> der Fachkraft des<br />

Jugendamts geschehen. Die Zusammenarbeit mit dem Amt sollte auf der Gr<strong>und</strong>lage klarer<br />

<strong>Kooperation</strong>svereinbarungen erfolgen (s. I Kap. 3).<br />

Vermittlung weiterer Hilfsangebote <strong>und</strong> Case-Management<br />

Die <strong>Beratung</strong>sbedarfe <strong>von</strong> gewaltbetroffenen Menschen, die dem pr<strong>im</strong>ären Anliegen nach<br />

Information, Schutz <strong>und</strong> Krisenintervention angelagert sein können, sind vielfältig. Dies verdeutlicht<br />

auch eine Zusammenstellung möglicher Anliegen, wobei dieser Überblick keinen<br />

Anspruch auf Vollständigkeit erhebt (s. Abb. II 3.3). Neben den Kernthemen der Fachberatung,<br />

auf die <strong>im</strong> vorliegenden Kapitel <strong>und</strong> II Kap. 3.3 eingegangen wird, stellt sich besonders<br />

häufig das Thema der Existenzsicherung <strong>und</strong>, soweit die/der Betroffene eine Trennung <strong>von</strong><br />

einem/einer gewaltverübenden Partner(in) erwägt, Fragen zu Trennung oder Scheidung sowie<br />

zu Umgangs- <strong>und</strong> Sorgerechtsregelungen. So kann beispielsweise die Klärung der Frage,<br />

wie der Lebensunterhalt der Familie nach einer Trennung bestritten werden kann, eine<br />

wichtige Voraussetzung dafür sein, dass die betroffene Frau ernsthaft in Betracht zieht, sich<br />

aus einer Beziehung zu lösen. Fachberater(innen) müssen über keine f<strong>und</strong>ierte Expertise bei<br />

Fragen zu diesen Themen verfügen – angesichts der Fülle der Fragestellungen ist dies auch<br />

kaum möglich. Allerdings sollten sie erkennen, wann Klient(inn)en explizit nach <strong>Beratung</strong>sbedarfen<br />

in best<strong>im</strong>mten Lebensbereichen gefragt werden sollten. Zum anderen sollten sie<br />

mit allen relevanten Verweisungspartnern neben der fallübergreifenden <strong>Kooperation</strong> eine<br />

tragfähige fallbezogene Zusammenarbeit aufbauen (s. I Kap. 3).<br />

Neben der Bedarfslage der Klient(inn)en wird die Häufigkeit <strong>von</strong> Weiterverweisungen durch<br />

den Zuschnitt der eigenen <strong>Beratung</strong>skonzeption sowie das weitere vorhandene Hilfesystem<br />

best<strong>im</strong>mt. So können Fachberatungsstellen, die eine fortlaufende <strong>Beratung</strong> <strong>und</strong> Begleitung<br />

anbieten, die psychosozialen Bedarfe der Betroffenen in weitaus umfangreicheren Maße abdecken<br />

als dies bei Stellen der Fall ist, die sich pr<strong>im</strong>är als Clearingstelle für Opfer <strong>von</strong> Gewalt<br />

verstehen. Vorliegende Erfahrungen aus der Praxis <strong>von</strong> Interventionsstellen führen zu unterschiedlichen<br />

Einschätzungen darüber, wie problematisch eine Weiterverweisung für den<br />

Unterstützungsprozess der Betroffenen ist: Die Wiener Interventionsstelle beobachtet, dass<br />

die Betroffenen sich ungern <strong>von</strong> der vertrauten Fachberaterin lösen, um ein best<strong>im</strong>mtes Anliegen<br />

mit Hilfe einer anderen Stelle zu klären (Tätigkeitsbericht 2001, zitiert nach WiBIG<br />

2002a: 163). Dagegen zeigen die Erfahrungen der Interventionsstellen in Mecklenburg-Vorpommern,<br />

dass die Weitervermittlung <strong>von</strong> Klient(inn)en an weitere <strong>Beratung</strong>s- <strong>und</strong> Hilfsangebote<br />

wenig problematisch ist. Das WiBIG-Forschungsteam betont jedoch, dass die Art der<br />

Weitervermittlung eine zentrale Rolle spielt (WiBIG 2002a: 163 f). Dabei sind folgende Aspekte<br />

zu beachten:<br />

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