Beratung und Kooperation im Kontext von häuslicher ... - ifb - Bayern
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Grenzen ihrer Kinder verletzen. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn die<br />
Kinder versuchen die Betroffene zu schützen. Dieses Verhalten der Kinder erleben viele<br />
Betroffene als solidarisch <strong>und</strong> entlastend. Doch da das Kind eine zentrale Aufgabe der<br />
Mutter übern<strong>im</strong>mt, verschw<strong>im</strong>men die Generationsgrenzen, die das Kind für eine altersadäquate<br />
Entwicklung benötigt (Helfferich et al. 2004: 140).<br />
• Interventionen bei drohender Gefährdung des Kindeswohls<br />
Ist da<strong>von</strong> auszugehen, dass das Kindeswohl gefährdet ist, sind die Berater(innen) gemäß<br />
dem neu gefassten § 8a Abs. 2 SGB VIII verpflichtet, das Jugendamt zu informieren. Bevor<br />
eine entsprechende Einschätzung getroffen werden kann, ist es in aller Regel erforderlich,<br />
erste wahrgenommene Hinweise auf eine mögliche Problemsituation mit den Betroffenen<br />
zu besprechen. Erhärten sich die Verdachtsmomente, ist das weitere Vorgehen mit den<br />
Klientinnen zu klären <strong>und</strong> das Jugendamt unverzüglich zu informieren. Dies kann in Form<br />
eines gemeinsamen Gesprächs <strong>von</strong> Betroffenen, der Fachberatung <strong>und</strong> der Fachkraft des<br />
Jugendamts geschehen. Die Zusammenarbeit mit dem Amt sollte auf der Gr<strong>und</strong>lage klarer<br />
<strong>Kooperation</strong>svereinbarungen erfolgen (s. I Kap. 3).<br />
Vermittlung weiterer Hilfsangebote <strong>und</strong> Case-Management<br />
Die <strong>Beratung</strong>sbedarfe <strong>von</strong> gewaltbetroffenen Menschen, die dem pr<strong>im</strong>ären Anliegen nach<br />
Information, Schutz <strong>und</strong> Krisenintervention angelagert sein können, sind vielfältig. Dies verdeutlicht<br />
auch eine Zusammenstellung möglicher Anliegen, wobei dieser Überblick keinen<br />
Anspruch auf Vollständigkeit erhebt (s. Abb. II 3.3). Neben den Kernthemen der Fachberatung,<br />
auf die <strong>im</strong> vorliegenden Kapitel <strong>und</strong> II Kap. 3.3 eingegangen wird, stellt sich besonders<br />
häufig das Thema der Existenzsicherung <strong>und</strong>, soweit die/der Betroffene eine Trennung <strong>von</strong><br />
einem/einer gewaltverübenden Partner(in) erwägt, Fragen zu Trennung oder Scheidung sowie<br />
zu Umgangs- <strong>und</strong> Sorgerechtsregelungen. So kann beispielsweise die Klärung der Frage,<br />
wie der Lebensunterhalt der Familie nach einer Trennung bestritten werden kann, eine<br />
wichtige Voraussetzung dafür sein, dass die betroffene Frau ernsthaft in Betracht zieht, sich<br />
aus einer Beziehung zu lösen. Fachberater(innen) müssen über keine f<strong>und</strong>ierte Expertise bei<br />
Fragen zu diesen Themen verfügen – angesichts der Fülle der Fragestellungen ist dies auch<br />
kaum möglich. Allerdings sollten sie erkennen, wann Klient(inn)en explizit nach <strong>Beratung</strong>sbedarfen<br />
in best<strong>im</strong>mten Lebensbereichen gefragt werden sollten. Zum anderen sollten sie<br />
mit allen relevanten Verweisungspartnern neben der fallübergreifenden <strong>Kooperation</strong> eine<br />
tragfähige fallbezogene Zusammenarbeit aufbauen (s. I Kap. 3).<br />
Neben der Bedarfslage der Klient(inn)en wird die Häufigkeit <strong>von</strong> Weiterverweisungen durch<br />
den Zuschnitt der eigenen <strong>Beratung</strong>skonzeption sowie das weitere vorhandene Hilfesystem<br />
best<strong>im</strong>mt. So können Fachberatungsstellen, die eine fortlaufende <strong>Beratung</strong> <strong>und</strong> Begleitung<br />
anbieten, die psychosozialen Bedarfe der Betroffenen in weitaus umfangreicheren Maße abdecken<br />
als dies bei Stellen der Fall ist, die sich pr<strong>im</strong>är als Clearingstelle für Opfer <strong>von</strong> Gewalt<br />
verstehen. Vorliegende Erfahrungen aus der Praxis <strong>von</strong> Interventionsstellen führen zu unterschiedlichen<br />
Einschätzungen darüber, wie problematisch eine Weiterverweisung für den<br />
Unterstützungsprozess der Betroffenen ist: Die Wiener Interventionsstelle beobachtet, dass<br />
die Betroffenen sich ungern <strong>von</strong> der vertrauten Fachberaterin lösen, um ein best<strong>im</strong>mtes Anliegen<br />
mit Hilfe einer anderen Stelle zu klären (Tätigkeitsbericht 2001, zitiert nach WiBIG<br />
2002a: 163). Dagegen zeigen die Erfahrungen der Interventionsstellen in Mecklenburg-Vorpommern,<br />
dass die Weitervermittlung <strong>von</strong> Klient(inn)en an weitere <strong>Beratung</strong>s- <strong>und</strong> Hilfsangebote<br />
wenig problematisch ist. Das WiBIG-Forschungsteam betont jedoch, dass die Art der<br />
Weitervermittlung eine zentrale Rolle spielt (WiBIG 2002a: 163 f). Dabei sind folgende Aspekte<br />
zu beachten:<br />
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