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Beratung und Kooperation im Kontext von häuslicher ... - ifb - Bayern

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II Informationen <strong>und</strong> Empfehlungen für die <strong>Beratung</strong>spraxis<br />

Psychotherapeut(inn)en) beigezogen werden. Können keine verlässlichen Absprachen<br />

zum konstruktiven Umgang mit autoaggressiven Impulsen getroffen werden, ist die/der<br />

Berater(in) verpflichtet, eine psychiatrische Einweisung in die Wege zu leiten. Dieser<br />

Schritt sollte mit den Betroffenen besprochen werden <strong>und</strong> sie sollten dabei unterstützt<br />

werden, sich selbst einzuweisen, um eine polizeiliche Zwangseinweisung zu verhindern.<br />

• Entwicklung konkreter Handlungsschritte<br />

Eine zentrale Aufgabe ist es, die Betroffenen dabei zu unterstützen, ihre Situation zu strukturieren.<br />

Das bedeutet u. a. in Erfahrung zu bringen, auf welchen Ebenen Handlungsbedarf<br />

gegeben ist. Bei den meisten Betroffenen handelt es sich dabei um Fragen, die die<br />

eigene Sicherheit betreffen. Darüber hinaus können aber auch vielfältige andere Fragen<br />

eine Rolle spielen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang die Frage abzuklären, ob die Betroffenen<br />

überhaupt alleine bleiben können (s. o.). In einem weiteren Schritt gilt es, gemeinsam<br />

zu entscheiden, welche Fragen <strong>und</strong> Problembereiche als erstes geklärt werden<br />

müssen. Bei der dann folgenden Entwicklung <strong>von</strong> Handlungsschritten bewährt sich ein<br />

ressourcenorientiertes Vorgehen. Ideen der Ratsuchenden sind aufzugreifen, aber auch<br />

konkrete praktische Ratschläge sind angebracht. Soweit es die Konzeption der Stelle vorsieht,<br />

sollte auch die Möglichkeit einer Begleitung zu erforderlichen Gesprächen mit Vertreter(inne)n<br />

anderer Stellen erwogen werden (z. B. Begleitung ins Frauenhaus oder zur<br />

medizinischen Untersuchung). In aller Regel ist es hilfreich, die folgenden Tage zu strukturieren.<br />

Dabei sollte auch darauf geachtet werden, dass sich die Betroffenen angemessen<br />

um die eigenen Gr<strong>und</strong>bedürfnisse (Essen, Trinken, Schlafen etc.) <strong>und</strong> die der Kinder kümmern<br />

(s. Firle et al. 1996: 58 ff). Um die Entscheidung für die Nutzung <strong>von</strong> psychosozialen<br />

Hilfsangeboten zu stärken, ist es wichtig, diesen Schritt explizit zu bestärken <strong>und</strong> auch <strong>im</strong><br />

Hinblick auf künftige Situationen als eine wichtige Ressource der Betroffenen zu markieren.<br />

Zudem ist bei Betroffenen in Krisensituationen besonders wichtig zu betonen, dass<br />

Gewalt unter keinen Umständen zu rechtfertigen ist. Stehen Kriseninterventionen <strong>im</strong> Erstgespräch<br />

<strong>im</strong> Vordergr<strong>und</strong>, ist es unmöglich, alle zentralen Themen der Fachberatung zu<br />

besprechen. Es sollte daher <strong>im</strong>mer eine konkrete Vereinbarung über einen zeitnahen weiteren<br />

Gesprächstermin getroffen werden. Alle Interventionen sollten ohne Druck oder<br />

Zwang erfolgen (für weitere Hinweise s. Firle et al. 1996; Schürmann 2004).<br />

Information zur Gewaltproblematik<br />

Viele Betroffene benötigen eine Unterstützung dabei, wie sie erfahrene Gewalt einordnen<br />

<strong>und</strong> bewerten können. Dies beginnt bereits bei der Frage, ob eine best<strong>im</strong>mte Handlung als<br />

Gewalt zu bezeichnen <strong>und</strong> ernst zu nehmen ist. Erfahrene Berater(innen) teilen die Einschätzung,<br />

dass die Betroffenen das Ausmaß <strong>von</strong> Gewalthandlungen in aller Regel nicht übertreiben,<br />

sondern untertreiben (Firle et al. 1996; L<strong>im</strong>mer/Mengel 2005b). Opfern langjähriger Beziehungsgewalt<br />

fällt es oftmals besonders schwer, die eigenen Erfahrungen einzuordnen. In<br />

diesen Konstellationen ist es sinnvoll, wenn die Beratenden die eigene Wahrnehmung zur<br />

Verfügung stellen <strong>und</strong> Gewalthandlungen klar als solche benennen. Weitere Unterstützungsbedarfe<br />

bestehen <strong>im</strong> Zusammenhang mit der Gewaltdynamik. Jenseits der Abschätzung der<br />

Gefahrenmerkmale der gewaltverübenden Person ist es vielen Opfern <strong>von</strong> häuslicher Gewalt<br />

<strong>und</strong> Stalking wichtig, eine überzeugende Erklärung für die Entstehung <strong>und</strong> Entwicklung<br />

der Gewalt zu haben. Dabei kann auf aktuelle Konzepte zurückgegriffen werden (s. II Kap.<br />

2.3), die abgest<strong>im</strong>mt auf die individuelle Situation der Betroffenen <strong>und</strong> in einer alltagsnahen<br />

Sprache dargestellt werden. Auf weitere Informationsbedarfe, die sich auf juristische Fragestellungen<br />

beziehen, wird in II Kap. 3.3 gesondert eingegangen.<br />

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